Koalitions-Einigung zu Kampfdrohnen: Scharfe Kriterien – aber kein Ausschluss

Die Koalitions-Unterhändler von CDU, SPD und CSU hatten sich in der Arbeitsgruppe Außen, Verteidigung, Sicherheitspolitik zwar bereits am (gestrigen) Dienstag auf eine Formulierung zu Kampfdrohnen für den Entwurf des Koalitionsvertrages verständigt – wollen diese Einigung allerdings erst am kommenden Montag bekannt geben. Nun, wie Berlin halt so ist: Bereits heute kursiert der Entwurf, und deshalb hier zum Thema Ausrüstung, Beschaffung und Nutzung der entsprechende Auszug aus dem Papier, das Augen geradeaus! vorliegt:

Unbemannte Luftfahrzeuge spielen bereits heute beim Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan bei der Aufklärung und dem Schutz unserer Soldaten eine wichtige Rolle. Auch künftig wird die Bundeswehr auf derartige Fähigkeiten angewiesen sein. Die Koalition wird eine europäische Entwicklung für unbemannte Luftfahrzeuge voranbringen. Europa braucht schnell ein gemeinsames Regelwerk für ihre Zulassung und Teilnahme am europäischen Luftverkehr. Die Koalition wird die entsprechenden Initiativen hierzu weiterführen. Extralegale Tötungen mit bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen lehnen wir kategorisch ab. Deutschland wird für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten und sich für eine völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme einsetzen, die dem Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz entziehen.
Vor einer Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme werden wir alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben.

Was das bedeutet? Zunächst mal keine grundlegende Abkehr vom Bisherigen: Weiterhin wird sich auch eine schwarz-rote Bundesregierung darum bemühen, dass Drohnen im europäischen (zivilen) Luftraum unterwegs sein können. Und auch bislang schon hatten beide möglichen Koalitionspartner die so genannten extralegalen Tötungen mit Kampfdrohnen, typisches Beispiel der Einsatz von US-Drohnen der CIA in Pakistan, für Deutschland abgelehnt.

Neu ist dagegen das ausdrückliche Bekenntnis, Drohnen in Abrüstungsschritte und Rüstungskontrolle einzubeziehen – und die angestrebte völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme. Diese Absicht hat in der Tat eine neue Qualität.

Ob diese Passage allerdings, wenn sie denn so dann am Ende auch im Koalitionsvertrag steht, wirkliche eine so deutliche Verschiebung einer Beschaffung bewaffneter Drohnen bedeutet, wie die Kollegen vom Spiegel mutmaßen – da wäre ich nicht so sicher. Denn eine solche Prüfung vor Einführung dieses Waffensystems war auch die erklärte Absicht schon der bisherigen Bundesregierung und des bisherigen, derzeit nur geschäftsführend amtierenden Verteidigungsministers Thomas de Maizière. Die sorgfältige Prüfung, das ist so einer Prüfung eigen, kann ja im kommenden Jahr auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Beschaffung von Kampfdrohnen sinnvoll ist.

(Foto: Garantiert nur eine Beobachtungs- und keine Kampfdrohne: Start eines unbemannten Aufklärungsfluggeräts vom Typ Aladin in Afghanistan – U.S. Navy photo by Mass Communication Specialist 1st Class Burt W. Eichen via ISAFmedia auf Flickr unter CC-BY-Lizenz)