So schnell fliegen die Drohnen nicht
Der EuroHawk beim ersten Testflug über Deutschland am 11. Januar 2013 (Foto: EADS)
Während die Debatte über Drohnen, also Unmanned Aerial Systems (UAS) in Deutschland sich auf die Frage konzentriert, ob sie denn bewaffnet sein sollten, dürften, müssten oder nicht, liegen die grundsätzlichen Probleme bei diesen unbemannten Luftfahrzeugen hier zu Lande ganz woanders: Bei den Zulassungsproblemen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Christian Schmidt schrieb dazu dem Grünen-Abgeordneten und Haushälter Tobias Lindner folgende erhellende Antwort auf eine entsprechende Frage (Fragetext kursiv):
Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Beschaffung des Systems Euro Hawk zu stoppen bzw. zeitlich zu verzögern und welche Gründe liegen dafür vor?
Mit dem EURO HAWK Full Scale Demonstrator erfolgt derzeit eine intensive Erprobung, einschließlich der notwendigen Testflüge, um die Entwicklung abzuschließen. Für die Beschaffung von Serienflugzeugen EURO HAWK wurde noch kein Vertrag abgeschlossen.
Der Prozess der Zulassung des ersten unbemannten Luftfahrzeugs dieser Größenordnung in Europa hat sich als deutlich aufwändiger und zeitintensiver herausgestellt als erwartet. Dies hat zu Verzögerungen geführt, die sich auch auf die Planung zur Beschaffung der Serienluftfahrzeuge ausgewirkt haben.
Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zur Serienbeschaffung EURO HAWK wird derzeit erarbeitet.
Das klingt nicht nach schnell, und es bestätigt eine Einschätzung, die ich schon länger vertrete: Die Hauptprobleme beim Thema Drohnen sind rechtlicher Natur, vor allem die Zulassung im kontrollierten Luftraum über Europa. Das erklärt auch, warum der erste Testflug später stattfand als erwartet. Und diese Probleme dürften schwerer zu lösen sein als die Frage der Bewaffnung.
„Problem rechlticher Natur“ klingt so als würden irgendwelche überflüssigen Bürokraten mit überflüssigen Vorschriften diese notwendige Beschaffung überflüssigerweise behindern!
Ich halte dies in zweifacher Hinsicht für manipulativ: Weder sind die grundsätzlichen (auch moralischen / ethischen) Fragen geklärt, geschweige denn (militärisch / politisch) beantwortet, noch möchte ich den Aufschrei erleben, wenn eine Gefahr für die zivile Nutzung des Luftraums durch Drohnen-Nutzung aufkommen sollte!
Na, na. Wenn ich beschreibe, dass es rechtliche Probleme bei der Zulassung von Drohnen gibt, und zwar völlig unabhängig von der Bewaffnung, vermag ich darin nichts Manipulatives erkennen. Oder fehlt ihnen, dass ich unbemannte Systeme als Teufelszeug verdamme?
Wo sehen Sie denn die moralischen und ethischen Fragen bei Aufklärungsdrohnen bzwl die nicht beantworteten militärischen und politischen Fragen?
@all
Und genau dieses Argument wurde schon seit dem Beginn der Thematisierung Der Drohnenproblematik in diesem Blog beschrieben!
http://augengeradeaus.net/2011/12/himmel-frei-fur-die-drohnen/
http://augengeradeaus.net/2012/08/weiter-auf-der-tagesordnung-bewaffnete-drohnen-fur-die-bundeswehr/
Es ist eben ein großer Unterschied ob solche Lfz sich in EU Luftraum bewegen oder über den USA/ im Luftraum deren Gegner!
Das ist Bürokratie zum Wohle der Bevölkerung und unter der Beachtung der souveränen Luftraumstruktur! Den Singel European Sky Haben wir nicht und gerade von den Kritikern der EU Bürokratie wird er ja nicht gewollt! Auch ist es von vielen EU Partnern nicht erwünscht, dass ein sog. Datensauger über ihr Land fliegt und ggf Nachrichten empfängt die uns einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen :-)
Deshalb geht die Schweiz einen anderen Weg!
http://www.austrianwings.info/2012/02/schweizer-verteidigungsministerium-kauft-centaur-optionally-piloted-aircraft/#more-40957
… und H hoch 3 (ehem. Grob) würde auch noch gerne etwas verkaufen!
@Moxy: Die sogenannten „grundsätzlichen“ Fragen wurden bereits von den, in dieser Sparte, technisch überlegenen Nationen vor Jahren erledigt. Hier in D muss nur erst wieder eine jahrelange verbale Selbstkasteiung erfolgen, bevor sich alle erschöpft und guten Gewissens den militärische Notwendigkeiten hingeben dürfen. Im Endeffekt lässt sich alles auf die Ur-Frage herunterbrechen: Tötet die Waffe oder tötet der Mensch? Erleichtert eine vollautomatische Schusswaffe ungehörig den Tötungsvorgang? Setzen Artillerie-Granaten die letale Hemmschwelle durch die Entfernung zum Ziel ungebührlich herab? Und diese Jet-Politen über den Wolken erst …
Politisches Geplänkel, vor der Wahl wird sich bei diesem Thema nichts mehr bewegen. Danach wird bei Koalitionsverhandlungen ein Kompromiss gefunden. Die Bundeswehr braucht die unbemannten Systeme, die ethischen Fragen und Einsatzrichtlinien müssen aber vorher geklärt werden.
Bei dem System Eurohawk frage ich mich aber immer: Warum möchte man eine SIGINT (Abhör/Spionage) Drohne unbedingt über Deutschland einsetzen?
Mit manipulativ meine ich, dass es verschiedene Konflikte in Bezug auf die Indienststellung von UAV gibt, die man irgendwie lösen oder sich von der Idee verabschieden muss: technische zur Zulassung, organisatorische zur Luftraumnutzung, aber eben auch einsatzbezogene. Diese sind grob gesagt zivile versus militärische Interessen – hiervon lenkt die Formulierung ab.
„Recht“ ist eine Methode der Konfliktlösung und des Interessenausgleichs, damit sind es eben keine „rechtlichen Probleme“, sondern schlicht: das militärisch Gewünschte hält die zivilen Anforderungen (noch) nicht ein.
wg. Aufschrei: Neulich gab’s doch eine Meldung als ein Modellflugzeug in eine Zuschauergruppe abstürzte…
@Moxy
Pardon, das ist Unsinn. Sie versuchen von der Frage abzulenken, die eine viel weiter gehende Auswirkung hat: die Zulassung von Drohnen im kontrollierten Luftraum. Das betrifft das Militär nur zu einem vergleichsweise geringen Teil; viel mehr aber die so genannte zivile Nutzung, also vor allem Polizei, aber auch Katastrophenschutz und nicht zuletzt unternehmen.
Die Verengung auf zivile versus militärische Interessen ist hochgradig manipulativ.
Neben der zulassungsrechtlichen Tatsache, dass es für ferngelenkte Lfz (Modelle, Zieldrohnen usw.) bereits Vorschriften gibt, muss ein weiterer Aspekt beleuchtet werden:
Drohnen sind einerseits ferngelenkte Lfz. anderseits „eigenständig“ handelnde Automaten, die aufgrund einer bestimmten Metrik Entscheidungen bezüglich ihres Luftwegs und evtl. Ausweichmanövern ggü anderen Luftverkehrsteilnehmern treffen. Diese Eigenständigkeit verursacht die Schwierigkeiten. Wird ein Lfz von einem Menschen pilotiert, ist die Frage nach dem verantwortlichen Lfz-Führer leicht zu klären. Wer verantwortet jedoch Entscheidungen, die von dem Flugzeug selbst ausgehen? Der Betreiber? Der Hersteller?
Die Frage ist relativ leicht zu beantworten. Der Automatisierungsgrad moderner Verkehrsflugzeuge erfordert im Falle eines Falles auch eine genaue Verteilung der Verantwortung.
Der Unterschied zu D/EU: In USA können die Experimente im heimischen Luftraum innerhalb von Sperrgebieten durchgeführt werden. Die Koexistenz von Drohnen und regulärem zivilem Flugverkehr wird nur dann zum Thema, wenn sich zivile Betreiber für Drohnen anfangen zu begeistern.
Im Einsatzland wird mit Sicherheit keine(!) Genehmigung eingeholt. In beiden möglichen Fällen hätte einerseits die ortsansässige Regierung den Einsatz zu dulden, im anderen „hostile“-Fall würde sie ohnehin andere Mittel einlegen, um den Flug zu verhindern oder abzubrechen.
@Alex
http://www.austrianwings.info/2012/02/schweizer-verteidigungsministerium-kauft-centaur-optionally-piloted-aircraft/#more-40957
Dies gilt nicht für die Gewichtsklasse EH/Heron, danach kann man die Luna betreiben, mehr nicht!
Könnte das schon die eigentliche Problematik sein? Niemand da, den man vor Gericht stellen könnte?
Zivile- Lfz können einen ganzen, zuvor programmierten Flugplan, incl. Höhen- und Richtungsänderungen, abfliegen und sogar automatisch landen und bis zum Stillstand bremsen. Technisch ist dabei auch ein automatischer Start möglich, nur nennt man den dazu gehörigen Knopf nicht so (A310 von 1982). Und TCAS sorgt dafür, daß alle heil an einander vorbei kommen. Ebenso gut möglich wäre ein ferngesteuertes Verändern der Flugplandaten. Überlegt wurde das in der Folge von 9/11, aber die Piloten sind nicht begeistert von dem Gedanken, daß in ihre Flugdurchführung von extern eingegriffen werden kann. Auch hier wieder die Frage, wer verantwortlich wäre, käme es zu einem Unfall.
Im Frieden muss sich DEU an das LVG halten ohne driftigen Grund keine Ausnahme und die muss von jemandem verantwortet werden! ……. da findet sich dann oft eher keiner!
Die Deutschen wieder mit ihrer Bürokratie, beschämend.
@Soldier
Bei dem System Eurohawk frage ich mich aber immer: Warum möchte man eine SIGINT (Abhör/Spionage) Drohne unbedingt über Deutschland einsetzen?
Na zum Üben! Genau das ist ja das Problem! ….plus Überführungsflug ins Einsatzgebiet!
Da tut sich die USA eben leichter und optional piloted UAV auch!
@Heisenberg
So stimmt das nicht. Mit diesem – rechtlichen – Problem schlagen sich alle Staaten herum, auch die USA. Es ist halt komplex, und einen Zwischenfall wie diesen, bei dem eine deutsche Luna einem zivilen Airliner in Kabul in die Quere kam, möchte niemand.
Vielleicht sollte sich mancher mal mit der Abkürzung RPA beschäftigen, statt ein UAS immer als Drohne zu bezeichnen.
Ein Remotely Piloted Aircraft wird nämlich vin einem ausgebildeten Piloten gesteuert, der auch mit der Flugsicherung kommuniziert.
Das trifft sowohl für Heron als auch für den Eurohawk zu!
Warum man eine SIGINT Drohne über Deutschland operieren lassen will? Weil der _Pilot_ seine Flugstunden absolvieren muss, um in Übung zu bleiben. Kreise über Jagel zu fliegen, ist mit nem HALE wohl relativ ermüdend.
Viel interessanter finde ich, dass die Zertifizierung des Demonstrators in Deutschland durch EADS / Cassidian übernommen wird. Genau die Firma, die im Bereich der MALE ein gesteigertes Interesse daran hat, möglichst einen Entwicklungsauftrag (ehem. TALARION) zu bekommen und massiv versucht, den Einstieg der Amerikaner (hier: GA mit der PREDATOR) für die Überbrückungslösung nach HERON 1 zu torpedieren. Gerne wird dabei die berühmte „blackbox“ EURO HAWK angeführt. Man könne einige Verfahren ja leider nicht beschleunigen, die Amerikaner würden ja nicht alle Unterlagen bereitstellen. Drum prüfe, wer sich beim MALE amerikanisch binden will, aber wir schaffen das bis 2016 als Entwicklungslösung und zwar auch mit Zulassung. Ein Schelm, der böses usw. usw.
Im Wahljahr geht doch keiner hin und sagt Seehofer, dass diese Cassidian Truppe so überflüssig ist wie ein Jugend-forscht-Projekt in Sachen Eisenbahn-Geschütze.
Verschwendung von Steuergeldern, aber wir ham’s ja.
ach ja, einen Hawk zu fliegen ist so ziemlich das langweiligste, was ein Luftwaffenpilot als Job bekommen könnte…..da ist Busfahren in Angeln spannender.
….und deswegen will die Lw den Predator….mein Kopf die Sonne und so weiter…..das Fighterpilot-Team-Lw ist mittlerweile so frustriert, da muß man denen doch ne Karotte hinhängen….
ach ja, und die deutsche, rechtstaatliche Definition von SIGINT, ELINT, COMINT etc führt dazu, dass dieser Datenstaubsauger konstruktiv eigentlich nur ein Müllschlucker ist ;-)))
@ klabautermann | 28. Januar 2013 – 19:09
Überspitzt könnte man formulieren: Bewaffnet dürfen deutsche Drohnen sowieso nicht sein (Jürgen Trittin hat das überzeugend dargelegt), und zur Aufklärung darf man sie ebenfalls nicht einsetzen, weil das dem Datenschutz zuwider läuft.
Aber davon abgesehen sind Drohnen eine feine Sache.
;-)
jupp
@chickenhawk
das Wahlvolk muß mit placebo-Themen abgelenkt werden : Drohnen, Sexismus, KiTa, Dschungelcamp, ……für jeden etwas ;-)
Ich frage mich ob BWB einen Versuchsträger geordert hat der kein De-Icing hat. So verstehe ich eine Aussage auf der Webseite von Northrop-Gruman. Einfach mal Eurohawk und De-Icing googlen und nachgucken! Das erklärt wohl auch, warum sich der Erstflug im Dezember so verzögert hat.
Also, fern ab von allen oben beschriebenen „Verschwörungstheorien“ ist die Sachlage deutlich undramatischer. Gleichwohl … ist „fremdschämen“ hier auch hier angesagt. Die Luft VZO, das Luft VG und Luft VO geben Regeln vor, die vor allem von unseren ehedem euphorischen Freunden in Taubenblau schlicht ignoriert wurden. Und dies trotz adäquater und wiederholter Hinweise von Kameraden mit ähnlicher und doch eigener Corporate Identity. Abhelfen kann zunächst nur eine veränderte Luft VZO und das erledigt das hierfür zuständige Miniterium nicht im Vorbeigehen; unhabhängig der Regierungscoleur. Die – ignorierten – Defizite sind derart eklatant, dass sowohl der Beschaffungsgang, als auch die Projektbegleitung durch den Nutzer … kaum als Paradeprojekt DEU Gründlichkeit präsentiert werden kann.
Die Zulassung ist nicht nur beim EuroHawk ein Knackpunkt, sondern bei beinahe jedem Beschaffungsprojekt der Bw.
Es gibt zivil genutztes Gerät mit Luftfahrtzulassung, das bei einer Beschaffung für die Bw aber deshalb noch lange nicht im Lfz eingesetzt werden darf.
Trotzdem stimme ich @T.W. zu, habe dies ja auch schon öfter selber hier in den Kommentaren geschrieben: Wer sich über die Typen der zu beschaffenden UAS / RPA Gedanken macht, macht den zweiten Schritt vor dem ersten, der Zulassung sowohl für den deutschen und europäischen Luftraum als auch für die Bw. Und wer das tut, stolpert und fällt hin.
Zumal ja Wahljahr ist, daher werden wohl, wie schon in den Kommentaren angesprochen, weder Stationierungsentscheidungen noch größere Beschaffungen beschlossen werden. Und sollte es wider erwarten doch so sein (LUH, UAS, Marinehubschrauber), können diese von der nächsten Regierung ganz schnell wieder kassiert werden.
Und am Anfang steht die Bedarfsanalyse!
Da macht die Bw immer die selben Fehler!
Anstelle zu fragen welches Problem gelöst werden soll, wissen viele schon womit!
Eine ehrliche Bedarfsanalyse wird nicht wird nicht erstellt!
Ich tendiere dazu Moxy zuzustimmen. Die Zulassung des EuroHawk ist kein rechtliches Problem.
In der Antwort an Herrn Lindner wird nichts über rechtliche Probleme gesagt. Im Gegenteil wird auf “ intensive Erprobung, einschließlich der notwendigen Testflüge, um die Entwicklung abzuschließen.“ Und „Prozess der Zulassung (…) aufwändiger und zeitintensiver herausgestellt als erwartet.“ hingewiesen.
Ich lese daraus ebenfalls deutliche eher technische als rechtliche Probleme.
Intensiv Erproben und Testen muss ich nicht für Paragraphen, dass wäre primär Papierarbeit.
Auch der Umstand, dass bereits 4 EuroHawk abgestürtzt sind zeigt mehr in Richtung Technik als in Richtung Recht.
@ Schorsch u @ Alex
Gerade die hohe Automatisierung des Eurohawk (deutlich stärker als bei Heron 1) ist ein Problem bei der Zulassung. Für den EuroHawk ist die Bezeichnung RPAS eindeutig irreführend, auch wenn ich nicht von Automaten sprechen würde. Vielmehr ist die Flugplanung- und Durchführung extrem statisch / unflexibel und damit problematisch.
@ Echo
Stimme Ihnen zu das es unglaubwürdig erscheint wenn ein Unternehmen das selbst noch kein einziges UAS erfolgreich gebaut und verkauft hat, sich damit brüstet es könne in kürzester Zeit ein „modernes“ Produkt mit Marktpotential entwickeln.
Wenn EADS/Cassidian so überzeugt von seinen Fähigkeiten und dessen globalen Marktchancen und Erfolgsaussichten wäre – warum will es dann unbedingt Milliarden vom Staat anstatt selbst zu investieren?
So wäre die Verteilung Eigen zu Fremdfinanzierung sehr, sehr deutlich unter 1. Im zivilen Bereich bei Airbus, wo es auch Gelder zur Forschungs- und Entwicklungsunterstützung gibt, liegt dieses Verhältnis bei sehr deutlich über 1.
Demnach geht EADS/Cassidian selbst nicht davon aus, dass Talarion oder Euro MALE etwas taugt. Erneut eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Cassidian. Das wird dort gebraucht weil man dort alle Entwicklungen und tatsächliche Bedarfe verschlafen und falsch eingeschätzt hat.
Den Kohlekumpeln hat man Milliardensubventionen irgendwann gestrichen…
@RauscheBART | 29. Januar 2013 – 10:36
Man kann in einem Erprobungsstadium etliche rechtliche Rahmenbedingungen lockern bzw. sie gelten ausdrücklich nicht. Ansonsten wäre technologischer Fortschritt unmöglich, weil man nie etwas ausprobieren dürfte. Das gilt für Luftfahrzeuge ebenso wie für Radfahrzeuge und Küchenmaschinen; militärisch wie zivil.
Und auch die dennoch bestehenden Grauzonen oder Dunkelfelder akzeptiert man in dieser Phase und nimmt sie stillschweigend und hoffend hin.
Wenn man dann aber das System wirklich beschaffen will, sollten die bis dato bestehenden rechtlichen Ausnahmen und Bedenken, einschließlich aller Grauzonen, abgeschafft sein.
Macht man es nicht, wäre DAS dann Steuerverschwendung par excellence. Von fehlender Fürsorge gegenüber den Piloten und politischer Verantwortung Dritten gegenüber ganz zu schweigen.
Zitat aus der FlugRevue.de (Überschrift: „Euro Hawk fliegt vielleicht bis Jahresende“):
„Wie sich erst jüngst heraus stellte, muss zum Beispiel die als Hauptauftragnehmer fungierende Gemeinschaftsfirma Euro Hawk GmbH (Northrop Grumman/Cassidian) schon für das Flugtestprogramm als Entwicklungsbetrieb zugelassen sein. Bisher ging man davon aus, dass dieser Part vom US-Hersteller abgedeckt werden könnte.“
Für das Fluggerät ist nur die US Firma NG zuständig. Wahrscheinlich haben die Amis vergessen, das vorab mit den Deutschen Berhörden abzuklären. So hat man sich halt eine Verspätung von mehr als einen halben Jahr eingefangen. Mit einen Testflug kann man wohl noch nicht absehen, wie teuer das ganze Projekt noch wird. Vor der Bundestagswahl wird eh nicht mehr darüber entschieden.
@ Rausche BART
Wohin sie tendieren spielt beim Flugbetrieb von RPAS jedoch keine Rolle :-)
Für schwerere UAV über 150 kg ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) zuständig. In die Entwicklung von „Standards and Recommended Practices“ ist zudem die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) der Vereinten Nationen eingebunden.
Derzeitig wird von der Europäischen Kommission als erstes Handlungsfeld für die Unterstützung und Integration von RPAS in den Luftraum die Entwicklung einer Roadmap vorangetrieben, die die erforderlichen Maßnahmen identifiziert, um diese in einem Konzept und Zeitplan zu koordinieren. Die Roadmap soll im Sommer 2013 von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712136.pdf
Gesetzentwurf (für unter 150kg)
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/080/1708098.pdf
@ Elahan
Der EuroHawk wird nicht nach diesen Regularien zugelassen – weil unmöglich.
Die militärische Zulassung wird teures Vabanque-Spiel genug. Und dies wird auch erst nur durch massiven Wunsch/Druck von „Oben“ ermöglicht.
Haarsträubend nach welchen Kriterien dieses Rüstungsvorhaben gestartet wurde und in der Luft gehalten wird.
Wenn man den EuroHawk fallen lassen lässt, dann wird das Öffentlich, welche Unsummen in den TeuroHawk geflossen sind, und welche bescheidenen Fähigkeiten man dafür bekommt. Bei den US GlobalHawks sind die Kosten auch übel nach oben gegangen, und der TeuroHawk hat sich schon um Jahre verspätet. Wenn man jetzt ein Verfahren zu Beschaffung weiterer TeuroHawks einleiten würde, müsste man den Haushaltsausschuss auch die Kosten offenlegen. Der TeuroHawk kommt eh erst nach der Wahl bei der Bundeswehr an, da hat man jetzt auch kein Entscheidungsdruck.
@RauscheBART
Es geht nicht nur um die Zulassung, sondern um die luftrechtlichen Regularien!
Da hat das deutsche Militär in der EU nichts zu sagen!
Egrett wäre noch immer möglich und etwas bemanntes wird kommen!
Drone Crash Database
http://dronewarsuk.wordpress.com/drone-crash-database/
Im Kriegsgebiet kein Problem, im Übungsgebiet EU/BRD schon!
@ T.Wiegold: Gibt es bereits neues vom Staatssekretär bezüglich einer Entscheidung OB / WANN / WIEVIELE Eurohawks kommen sollen? Wie kann man sicherstellen, dass man bezüglich der getroffenen Entscheidungen auf dem aktuellsten Stand ist? Danke.
Berlin, 01.02.2013.
Rede von Verteidigungsminister Thomas de Maizière am 31. Januar 2013 im Bundestag
aus Anlass der Aktuellen Stunde zum Thema
„Ausrüstung der Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen“
(……)
„Zum ersten Punkt. Drohnen bieten technologisch in einer Weise eine kontinuierliche Aufklärung mit einer langen Stehzeit – viel länger, als jeder Pilot wach bleiben kann – und Übertragungsergebnisse, die in Echtzeit, also live, übertragen werden können, wie sie kein Flugzeug leisten kann.
Deswegen sind sie technologisch sinnvoll. Sie sind auch nicht so teuer wie Flugzeuge; denn ganz wesentliche Ausgaben für Flugzeuge haben damit zu tun, den Piloten zu schützen, zu Recht; das entfällt bei Drohnen.“
Stehzeit und Aufmerksamkeit, hängt nicht davon ab, ob man ein bemanntes LFZ nutzt, sondern welches (U2 12h, E-3A ohne Nachtanken)!
Dass sie auch nicht so teuer sind ist eine unwahre Aussage, denn da kommt es auf die Rechnung an und da werden ständig Äpfel mit Birnen verglichen (z.B. Reaper mit Eurofighter). EuroHawk wird unser teuerstes Lfz und der Bewaffnete Nachfolger des Heron wird nicht viel günstiger!
„Zweitens. Die Zukunft der Luftfahrt insgesamt wird ganz wesentlich in den nächsten 20, 30, 40 Jahren von dem Thema „unbemannte Luftfahrzeuge jeder Art“ geprägt sein. Das gilt jedenfalls unterhalb der Ebene der Satelliten, das gilt für das Thema Klimabeobachtung, das gilt für das Thema Verkehrsbeobachtung, das gilt für das Thema Logistik, das gilt für das Thema Luftfracht.
Deswegen haben wir auch komplizierte Zulassungsthemen, die wir nur im europäischen Verbund erörtern dürfen. Bei dieser Zukunftstechnologie muss Deutschland dabei sein. Wir können nicht sagen, wir bleiben bei der Postkutsche, während alle anderen die Eisenbahn entwickeln. Das geht nicht.“
Deutschland ist dabei, auch ohne die evtl 16 bewaffneten Drohnen! Die Eisenbahn hat sich behauptet, der Transrapit nicht!
„Drittens. Die Einführung von Drohnen ist auch taktisch und sicherheitspolitisch sinnvoll. Ich kann dazu viele Beispiele nennen, ich nenne hier nur mal eines.
Nehmen wir an, wir schicken eine Patrouille in eine gefährliche Gefechtssituation, oder nehmen wir an, wir haben einen KSK-Einsatz zur Verhaftung von Terroristen oder zur Rettung von Geiseln. Kein anderes Mittel ist so gut geeignet wie eine Drohne, diese Patrouille zu begleiten, aus der Luft zu beobachten, was passiert, und dann, wenn unsere eigenen Soldaten in Gefahr geraten, auch zu kämpfen und den Gegner zu bekämpfen und nicht erst Close Air Support anzufordern, der 10, 15 Minuten später kommt, gar nicht die Präzision hat und das Leben unserer Soldaten gefährdet. Das wollen wir nicht.“
Genau, er hat den einzigen Fall geschildert wo ein Einsatz, bei vorhandener Datenübertragung und Lufthoheit, sinnvoll ist. Doch wenn man so einen Einsatz plant, sollte man CAS Hubi und Fläche schon in der Luft haben, denn zum Nachladen ist ein UAV kaum in der Lage und schnelle Schwerpunktbildung ist nicht möglich!
„Nun zu den kritischen Gegenargumenten:“
(…)…….(…)
Kein Punkt der die technischen, logistischen, personellen, luftrechtlichen, militärischen, finaziellen, uvm Punkte betrachtet!
@Elahan
Schon mal gezählt, wieviele bemannte mil. LFZ schon abgestürzt sind? Auch in Deutschland? Wieviele ziv. LFZ sind allein 2012 in Deutschland abgestürzt?
@Elahan
Die Rede hatte ich hier schon mal im Wortlaut eingestellt. Die Wiederholung des ganzen Textes bringt jetzt genau was?