Katholischer Bischof: Bewaffnete Drohnen senken Schwelle zur Gewalt
Die Diskussion über bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr hält an – und im Unterschied zu anderen Waffensystemen steht bei der öffentlichen Debatte über solche unbemannten Flugsysteme die ethische und moralische Dimension im Vordergrund.
Nachdem Verteidigungsminister Thomas de Maizière vor wenigen Tagen noch seine Position bekräftigt hatte, dass die Beschaffung bewaffneter Drohnen für dfie deutschen Streitkräfte keine ethische Frage sei, hat ihm jetzt der Trierer Bischof Stephan Ackermann widersprochen. Ackermann ist Vorsitzender der Deutschen Kommission Justitia et Pax, und er vertritt die Position: Mit bewaffneten Drohnen droht die Schwelle zur Gewaltanwendung herabgesenkt zu werden.
Die Pressemitteilung zu Ackermanns Erklärung vom Anfang der Woche hier; die Erklärung im Wortlaut:
ERKLÄRUNG
Vorsitzender der Deutschen Kommission Justitia et Pax
Bischof Dr. Stephan Ackermann
Kritische Anfragen an die Beschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen
Die Bundesregierung plant, künftig auch die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen auszurüsten. In diesem Vorhaben spiegeln sich nicht zuletzt die militärischen Erfahrungen des Afghanistan-Einsatzes, neue technologische Entwicklungen und auch das in der Sache berechtigte Anliegen wider, das Risiko für die eigenen Soldaten im Rahmen einer vertretbaren Operationsführung so gering wie möglich zu halten.
Nichtsdestotrotz wirft diese neue Waffengattung eine Reihe von ernsten Fragen auf, die dringend der öffentlichen Diskussion bedürfen. Insbesondere die Bundesregierung ist gefordert zu klären, wie Sie mit der Ambivalenz dieser Waffen umzugehen gedenkt. Die ethische Kernfrage lautet: Wie wirkt sich diese neue Waffengattung auf das ethische Ziel der Gewaltminimierung aus? Kann man die voraussichtlichen problematischen Nebenwirkungen in den Griff bekommen? Und wenn ja, wie?
1. Mit der Beschaffung von bewaffneten Drohnen droht die Schwelle zur Gewaltanwendung herabgesenkt zu werden. Denn: Ist es unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des eigenen militärischen Personals nicht folgerichtig, dass man, wenn man vor die Alternative gestellt wird, gegnerisches Personal festzunehmen oder durch einen Drohnenangriff zu töten, die letztere Option wählt? Denn sie ist für einen selbst die risikoärmere. Wird aber dadurch die Zahl der Getöteten nicht weit über das Maß hinauswachsen, das eine am ethischen Ziel der Gewaltminimierung orientierte Strategie setzen muss? Wird durch die Möglichkeit, Waffen am Computerbildschirm auf Distanz einzusetzen, ohne die Einsatzsituation und ihre existenziellen Risiken selbst zu erfahren, nicht unvermeidlich die (mentale) Schwelle herabgesenkt, an der der Entschluss zu einem solchen Einsatz gefällt wird? Besteht daher nicht die große Gefahr, dass der tiefe Ernst der Entscheidung, Gewaltmittel einzusetzen, technisch verschleiert wird?
2. Eine vertretbare Verwendung bewaffneter Drohnen setzt zudem voraus, dass zwischen Kämpfenden und Unbeteiligten hinreichend genau unterschieden werden kann. Aber auch hier stellen sich Fragen: Wie sind die erforderlichen Informationen zu erhalten? Wie ist die geforderte Sorgfalt bei der Informationsgewinnung und der Entscheidung zu gewährleisten, mit der verhindert werden kann, dass Unbeteiligte verletzt oder getötet werden? Und generell: Wo liegen die Grenzen der Verwendung dieser Waffenart?
3. Wie die Einsätze in Afghanistan und Pakistan gezeigt haben, erfordert der Einsatz von bewaffneten Drohnen insbesondere dann, wenn er zur gezielten Tötung von Gegnern erfolgt, auch geheimdienstliche Informationen. Wie wirkt sich diese Tatsache auf die politische und militärische Steuerung der Anwendung von Gewaltmitteln aus? Wer trifft letztlich die Entscheidung aufgrund welcher Kriterien Gegner getötet werden dürfen? Die Grenze zu (extralegalen) Hinrichtungen ist ganz schwer zu ziehen. Das europäische Recht verbietet die Todesstrafe. Auch aus diesen Gründen muss daher vorab sehr genau definiert werden: Wo liegen die Grenzen des Einsatzes?
4. Die verstärkte Einführung einer neuer Waffengattung bringt die Gefahr eines Wettrüstens der Staaten um möglichst umfangreiche militärische Fähigkeiten mit sich. Wie ist dieser Gefahr zu begegnen? Wie verhindert man die Weitergabe der entsprechenden Technologien an gewaltbereite nichtstaatliche Akteure, zumal die relative Überschaubarkeit und Berechenbarkeit der Waffenwirkungen gerade terroristischen Absichten erheblich entgegenkommt?
Schon diese kleine Auswahl von Fragen verdeutlicht, dass eine breitere öffentliche und politische Debatte um die Anschaffung dieser Waffengattung erforderlich ist. Die Antwort auf die Frage, ob diese Waffen aus ethischer Perspektive angeschafft werden dürfen, hängt wesentlich davon ab, wie die Fragen nach dem Wie und Wozu dieser Waffengattung und ihrer Konsequenzen beantwortet werden. Wollte man die neuen Waffensysteme einführen, ohne diese Fragen zu beantworten, wäre ihre Anschaffung mit großer Sicherheit ein Schritt zu mehr statt wie erhofft zu weniger Gewalt und damit nicht zu rechtfertigen.
@Orontes
Sie sind echt ein ganz schlimmer Finger. Googeln Sie doch mal „Internationaler Strafgerichtshof UND Angriffskrieg“……Und Ihre Aufforderungen zum pseudo-wissenschaftlichen dialektischen Diskurs in einem Blog können Sie sich sonstwohin stecken.
@ Orontes | 22. September 2012 – 17:21 – – –
Ich benutzte die nationalen Begriffe zur Illsutration. Ich wies darauf hin, dass es nationale Begriffe sind.
Leider entzerren Sie mit Ihrem Einwand nichts. Dazu hätten sie z.B. die Mehrebenen skizzieren können. Ich versuche einmal drei Ebenen anzubieten:
1. Ebene: Das Völkerrecht. Auch wenn es Tötungen legitimiert, so konditioniert sie diese.
2. Ebene: Selbstverständlich muss das Handeln einer Deutschen Soldatin/ eines Deutschen Soldaten im Einklang mit dem HVR stehen. Daraus erwächst sich dann national ein Rechtfertigungsgrund.
3. Ebene: Selbstverständlich muss sich ein Soldat/ eine Soldatin in seinem Umfeld/ vor sich selbst, evtl. vor einem Gott, rechtefrtigen können: moralisch.
In allen drei Ebenen muss sich die Soldatin/ der Soldat bewegen können und das sicher. Ganz gleich auf welche Art getötet wird.
Allen diesen Ebenen trägt der Bischof Rechnung, lassen Ihre Vorwürfe an ihm ins Leere laufen. Ich bin nicht katholisch, muss ihn also nicht von Amts wegen verteidigen, aber ich freue mich über seinen durchdachten Beitrag.
Allgemein habe ich den Eindruck, dass ethische und völkerrechtliche Argumente in der deutschen Diskussion gerne durcheinandergebracht werden,
Ohne Moral kein Recht. Dieser philosophischen Schule werde ich, solange mich niemand vom Gegenteil überzeugt, bis an mein Lebensende angehören.
Tötungen verlangen nach rechtlicher wie moralischer Rechtfertigung. Ohne Rechtfertigung, egal ob nach nationalem oder „internationalem“ Modell, bleibt Tötung zu verurteilendes Entscheidungshandeln. Klabautermann wies Sie auf den Internationalen Srafgerichtshof hin. Nehmen Sie diesen Hinweis bitte auf und sehr ernst.
Das Thema “gezielte Tötungen” scheint zudem von einer besonderen Mystik umgeben zu sein, die allerlei Mythen hervorbringt.
Ich sehe keine Mythen bei den Aussagen des Bischofs und auch nicht bei meinen.
Den einzigen Mythos bzgl. gezielter Tötungen, den ich erkennen kann, in dieser Diskussion hier, ist, dass man einmal in eine HVR-definierte Situation gestellt, man tun und lassen kann, was man will, ohne Rechtfertigungsdruck dabei zu erkennen bzw. ausgesetzt zu sein.
@sachlicher
….ich wünsche mir Ihre Geduld ;-)
@Klabautermann
Nun ist es aber wohl so, dass deutsche Soldaten der Politik und Gesellschaft nicht mehr trauen können! Es ist nicht nur die Reform, die uns etwas verwirrt ;-)
Wir.Dienen.Deutschland………und die?
Evtl benötigen wir demnächst ein neues Rollenverständnis und müssen wohl bald die FDGO bei ihnen einklagen!
@Elahan
nun ja, ich habs ja geschrieben : „Wir.Verteidigen.Deutschland – treu und tapfer….falls man uns denn läßt“
Falls das nicht mehr gewollt ist, dann lassen wir ollen Krieger es eben und züchten Karnickel (Bio) und pflegen unseren Schrebergarten. Ich bin da mittlerweile agnostisch.
Andererseits ist nun überhaupt kein Grund zur Panik in Sachen Sicherheit Deutschlands…..so nen paar Salafisten oder Neo-Nazis stecken wir locker weg.
Ich hätte dazu mal eine Frage: Was genau versteht man unter dem Begriff »gezielte Tötung« und wie grenzt man das von »normalen Kampfhandlungen« ab?
An sich tötet der Soldat ja immer »gezielt«, zu diesem Zweck verfügen Gewehre schließlich über »Ziel-«Fernrohre.
@Sachlicher
Ihre Rechtfertigungsebenen halte ich für einen guten Anfang, aber es gibt m.E. noch weitere Ebenen: Politisch Verantwortliche müssen sich u.a. auch an nationalen Interessen und Wählerauftrag orientieren, militärisch Verantwortliche am Auftrag der Politik und Soldaten an Befehl und Auftrag ihrer Vorgesetzten. Ethik schließt alle Dimensionen mit ein. Es reicht m.E. in einer ethischen Diskussion nicht aus, nur auf Recht oder nur auf Moral zu verweisen. Es gibt in der Ethikdiskussion sehr viele Beispiele, wo die Antwort auf die Frage nicht leicht fällt, wie mit Zielkonflikten umzugehen ist. Rechtsbruch oder Gehorsamsverweigerung können z.B. unter bestimmten Umständen ethisch richtig sein, unter anderen Umständen wiederum nicht. Der Bischof misst die sehr komplexe und vielschichtige DIskussion des Drohnenthemas ausschließlich am Kritierium der Reduzierung von Gewalt und wird der ganzen Komplexität damit nicht gerecht. Auch die katholische Diskussion war schon mal soweit anzuerkennen, dass minimaler Gewalteinsatz nicht das einzige Kriterium zur ethischen Beurteilung von Entscheidungen sein sollte.
„Ohne Moral kein Recht.“
Das sollte im Idealfall so sein, aber man sollte v.a. das Völkerrecht nicht mit Moral verwechseln. Es ist eine Reihe vergleichsweise unverbindlicher Absprachen zwischen Staaten (längst nicht jeder der dagegen verstößt landet in Den Haag oder vor einem anderen Gericht), und auf dem Balkan konnte man erleben, dass Einhaltung des Völkerrechts aus meiner Sicht zutiefst unmoralische Folgen haben konnte. Blauhelme, die in den 90ern Massakern zuschauten, handelten z.B. meiste völkerrechtskonform bzw. hätten gegen das Völkerrecht verstoßen, wenn sie diese verhindert hätten.
„Tötungen verlangen nach rechtlicher wie moralischer Rechtfertigung. Ohne Rechtfertigung, egal ob nach nationalem oder “internationalem” Modell, bleibt Tötung zu verurteilendes Entscheidungshandeln.“
Ja, aber die erforderliche Rechtfertigung ist nach deutschem Strafrecht eine ganz andere als nach HVR. So wie die moralische Rechtfertigung ist diese zudem im bewaffneten Konflikt eine allgemeine Frage, die unabhängig davon auftritt ob man eine Drohne einsetzt, einen Jagdbomber, einen Kampfhubschrauber oder einen Infanteristen.
„Den einzigen Mythos bzgl. gezielter Tötungen, den ich erkennen kann, in dieser Diskussion hier, ist, dass man einmal in eine HVR-definierte Situation gestellt, man tun und lassen kann, was man will, ohne Rechtfertigungsdruck dabei zu erkennen bzw. ausgesetzt zu sein.“
Das habe ich ausdrücklich so nicht behauptet und u.a. auf die Regelungen zur Angemessenheit verwiesen.
@chickenhawk
„Was genau versteht man unter dem Begriff »gezielte Tötung« und wie grenzt man das von »normalen Kampfhandlungen« ab? “
Der Begriff der „gezielten Tötung“ ist eine Schöpfung der Medien. Der deutsche militärische Begriff lautet „Ziel- und Wirkungsanalyse“ (englisch: Targeting, wobei hier zwischen kinetic und non kinetic targeting unterschieden wird), und es handelt sich um einen militärisch absolut normalen und unspektakulären Vorgang, bei dem man Ziele auf der anderen Seite identifiziert und in ihrer Bekämpfung gemäß erwarteter Wirkung unterschiedlich priorisiert. Das kann man mit Objekten tun oder auch mit Personen.
Hier sind einige Grundzüge beschrieben: http://www.scribd.com/doc/47025401/AJP-3-9-2-2005-Land-Targeting
Die Bundeswehr ist auf NATO-Ebene übrigens ganz offiziell am Targeting-Prozess beteiligt, auch wenn Politiker gerne so tun, als wäre dies nicht der Fall.
gute Frage @chickenhawk
…da militärische Gewalt in gerade diesem meinem Lande als ultima ratio definiert ist, würde ich sagen, dass ich als deutscher Soldat eine ultima ratio bin. Ergo: ich trage zuvorderst einen oliven Helm, keinen grünen, keinen UN-blauen, keine Sandsäcke etc……und falls das die deutsche Politik nicht endlich begreift, dass der deutsche Soldat eben keine billige Lösung für systemisches Politikversagen ist, sondern ein Garant der Souveränität und nicht-Erpressbarkeit des deutschen Staates, dann werden immer weniger oder mehr die ‚verführten‘ (a la BRAVO-Werbung) jungen Deutschen sich melden, die dann sofort umfallen wenn’s echt kracht.
@Orontes
aufgrund Ihrer Argumentationen, bin ich froh, dass Deutschland noch immer bei den VN als Feindstaat geführt ist ;-))
@Klabautermann
und damit zeigt sich, dass es bei der Debatte ja eigentlich nicht um Drohnen gehen sollte…
Auch ein Bischoff sollte Zweck und Mittel von einander trennen koennen….
Die Stunde der Entscheidung
Lk 22,35 Dann sagte Jesus zu ihnen: Als ich euch ohne Geldbeutel aussandte, ohne Vorratstasche und ohne Schuhe, habt ihr da etwa Not gelitten? Sie antworteten: Nein.
Lk 22,36 Da sagte er: Jetzt aber soll der, der einen Geldbeutel hat, ihn mitnehmen und ebenso die Tasche. Wer aber kein Geld hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür ein Schwert kaufen.
Lk 22,37 Ich sage euch: An mir muss sich das Schriftwort erfüllen: Er wurde zu den Verbrechern gerechnet. Denn alles, was über mich gesagt ist, geht in Erfüllung.
Lk 22,38 Da sagten sie: Herr, hier sind zwei Schwerter. Er erwiderte: Genug davon!
@klabautermann:
Wenn der deutsche Soldat ein Garant der“nicht-Erpressbarkeit des deutschen Staates“ sein soll, dann sollte die militärische (!) Führung endlich mal seine Hausaufgaben machen. Der LUH zeigt ja – überdeutlich -, dass derlei weiterhin ein Nicht-Thema der militärischen Führung ist – auch wenn die Politik bereits klare Ansagen gibt.
@Elahan
„Andererseits ist nun überhaupt kein Grund zur Panik in Sachen Sicherheit Deutschlands…..so nen paar Salafisten oder Neo-Nazis stecken wir locker weg.“
Genau und dafür haben wir das BKA und ggf die BP! Die können sie effektiv bekämpfen und tun dies ja auch!
@Orontes
Beim Targeted killing wird einer als Feind oder als potenzielle Gefahr angesehene bestimmte (namentlich bekannte) ziv Person (ggf Krimineller) ohne Gerichtsverfahren getötet. Zufällig anwesende Personen werden als Kollateralschaden in Kauf genommen.
Das ist ein kleiner aber bestimmter Unterschied zum Töten eines Kombattanten. Zudem ist die BRD die nicht im Krieg mit AFG sondern unterstützt die Regierung beim Kampf gegen Kriminelle/Terroristen/Partisanen im Innern.
Was wir benötigen sind robuste wirtschaftliche ISR Lfz:
http://www.military.com/features/0,15240,222714,00.html
http://www.saic.com/isr/airborne
Doch leider bauen wir gerade in diesem Bereich unsere Fähigkeit ab und kaufen uns Schrott (Orion) ein.
Dann führen wir Debatten über den Spezialfall der Spezialfälle und können nicht mal mehr die Aufgaben erfüllen, wofür wir aufgestellt wurden!
und der Schwerpunkt unseres modernsten Aufklärers ist Umweltschutz (was auch wichtig ist, aber eben nicht nur)
Siehe „Feierliche Übergabe des Ölaufklärungsflugzeugs Do 228 NG“
Die Truppe in wäre froh, solch Lfz zu haben!
@Elahan
„Beim Targeted killing wird einer als Feind oder als potenzielle Gefahr angesehene bestimmte (namentlich bekannte) ziv Person (ggf Krimineller) ohne Gerichtsverfahren getötet. Zufällig anwesende Personen werden als Kollateralschaden in Kauf genommen. Das ist ein kleiner aber bestimmter Unterschied zum Töten eines Kombattanten. Zudem ist die BRD die nicht im Krieg mit AFG…“
Das ist zumindest nicht Stand der mittlerweile auch durch die Bundesregierung anerkannten völkerrechtlichen Diskussion.
Deutschland ist in Afghanistan zwar nicht im „Krieg“, aber in einem bewaffneten Konflikt aktiv, und da gelten die Regeln des Humanitären Völkerrechts. Gerichtsverfahren sind jedoch eine Sache des nationalen Strafrechts. Das wird in der deutschen Diskussion immer wieder durcheinandergebracht.
Der Targeting-Prozess im Rahmen von ISAF findet so wie alles andere militärische Vorgehen dort auch auf Grundlage des Humanitären Völkerrechts statt, und die Ziele werden bei Erfüllen der erforderlichen Kriterien als ganz normale militärische Ziele bekämpft. Kollateralschäden dürfen gemäß Völkerrecht bei der Bekämpfung im Rahmen des Targeting in Kauf genommen werden, wenn sie verhältnismäßig zum erwarteten militärischen Nutzen sind. Auch in diesem Punkt besteht prinzipiell überhaupt kein Unterschied z.B. zwischen Targeting und Luftnahunterstützung.
Es wird vermutlich noch einige Zeit dauern, bis diese Realität in der deutschen Diskussion ankommt. Politik und Medien haben über Jahre bewusst oder unbewusst falsche Vorstellungen dazu in die Welt gesetzt.
@Elahan
Hat die Do 228 NG in der MPA Version die erforderliche Reichweite?
Die Daten im Vergleich zur „normalen“ Do 228 NG sind mir nicht bekannt, dürften jedoch bei weitem nicht an die Orion heranreichen?
@T.Wiegold:
Ich vermisse (geradezu schmerzlich…) einen Post mit Einschätzung von Ihnen zu
[Link aus bekannten Gründen gelöscht; FAZ-Artikel zu Drohnenkriegen]
und
[Link ebenfalls gelöscht; FAZ-Debatte mit Daniel Suarez]
Die Links werden Sie wegen LSR wohl nicht setzen, aber Sie könnten ja auch einfach auf das Buch und sich daraus ergebende Argumente und Diskussionsstränge verweisen.
Schönen Gruß, Tomte
[Wie schon ganz richtig vermutet, finden diese Links hier nicht statt. Hm, ich überleg mir das noch mal mit einem Post zu der Debatte.T.W.]
@Hans
Es geht doch nicht darum, dass die Do 228 NG die Orion ersetzt! Die haben ganz andere Fähigkeiten aber auch zu einem anderen Preis!
Die Orion spielt in der Klasse der breguet atlantic 2! Wir benötigen die Do oder eine Kiste in deren Klasse „on top“.
@ chickenhawk | 22. September 2012 – 19:28
Ich hätte dazu mal eine Frage: Was genau versteht man unter dem Begriff »gezielte Tötung« und wie grenzt man das von »normalen Kampfhandlungen« ab?
Sie können unendlich Papier dazu wälzen, oder es so machen wie ich: Ich nutze den Begriff „gezielte Tötung“ nicht. Es ist ein technischer Begriff, meist benutzt für das Töten unter maximalen Ausschluss von sogenannten Kollateralschäden.
Da ich letzteres aber immer von Deutschen Soldatinnen/ Soldaten erwarte und erwarten darf, sowie noch kein Gericht in DEU von ihnen diesbezüglich enttäuscht wurde, postuliere ich, dass dies ein Anspruch ist, den Soldatinnen/ Soldaten aller Dienstgradgruppen und AVR`s in der Bw an sich selbst stellen. Der Vorgang selbst: Feind tritt auf, Feind wird unter Beachtung der Regeln bekämpft und/ oder zur glaubhaften Aufgabe gezwungen, Gefecht zu Ende, kann bezeichnet werden wie man es gedenkt oder es eben politisch konditioniert wird. Insofern ist der terminus technicus „gezielte Tötung“ für eine innerdeutsche Diskussion für mich obsolet. Es sei denn, man steht auf mystische Verklärung des Soldatenhandwerks bzw. Teil dessen Ergebnisproduktion.
@Orontes | 22. September 2012 – 19:40
Das sollte im Idealfall so sein,
Das wiederum habe ich nicht geschrieben. Ich wies lediglich darauf hin, dass dies bei mir der Fall ist.
aber man sollte v.a. das Völkerrecht nicht mit Moral verwechseln.
Ich verwechsle da nichts.
…und auf dem Balkan konnte man erleben, dass Einhaltung des Völkerrechts aus meiner Sicht zutiefst unmoralische Folgen haben konnte. Blauhelme, die in den 90ern Massakern zuschauten, handelten z.B. meiste völkerrechtskonform bzw. hätten gegen das Völkerrecht verstoßen, wenn sie diese verhindert hätten.
1. Das Minimum zu tun ist zumindest moralischer als nichts zu tun.
2. Ich UN-Beobachter für den größten Schweinejob halte, den man Soldatinnen und Soldaten anbieten kann, so ist er seltenst umsonst erledigt. Zeit ist relativ, innergesellschaftlicher und intergesellschaftlicher Rechtsfrieden nicht.
3. Wenn ich mir Robert Axelrods Buch „Die Evolution der Kooperation“ http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Evolution_der_Kooperation ins Gedächntnis zurückrufe, so erinnere ich mich an meinen eigenen turn im Denken. Der intergesellschaftliche Ausgleich war fortan für mich kein Nullsummen-Spiel mehr, sondern die Gewinnmaximierung solle durch Kooperation herbeigeführt werden.
Auch weil ich nicht wüsste wer Recht bzw. Position einzunehmen berechtigt wäre, um jemand auch nur irgendetwas für irgendwas heimzuzahlen bzw. Gleiches mit gleichem zu vergelten (vgl. Tit for tat http://de.wikipedia.org/wiki/Tit_for_tat_%28Spieltheorie%29).
Damit ist ius ad bellum nicht vollends negiert, aber massiv konditioniert. ME eine mögliche Antwort auf Kants ethische Grund-Frage: „was soll ich tun?“. Denn welchen Sinn es haben soll, jemanden etwas „wegzunehmen“, was für den Gegenüber unverrückbar als zurückzuholen angesehen wird und so Frieden zu erzielen, was mE unter diesen Umständen der absoluten Nichtkooperation unmöglich ist, erschließt sich mir nicht.
Kein Regelwerk der Welt als das HVR zielt deutlicher auf die Möglichkeit ab, seine Integrität durch Sühne und Evolution wiederherzustellen.
4. Ich behaupte nicht, dass dies einfach ist. Aber ich postuliere den Fehl der Unmöglichkeit.
@ Elahan | 23. September 2012 – 0:20
Beim Targeted killing wird einer als Feind oder als potenzielle Gefahr angesehene bestimmte (namentlich bekannte) ziv Person (ggf Krimineller) ohne Gerichtsverfahren getötet. Zufällig anwesende Personen werden als Kollateralschaden in Kauf genommen.
Das ist nur der Fall, wenn man es so will.
Achso, hatte mich schon gewundert. Die Ölüberwachung ist ja nichts neues…
Der Markt für moderne MPAs gibt aber nicht viel her, da müsste man schon auf die Entwicklung der USA (Boeing P-8) warten oder mal bei Airbus anklopfen.
Alles andere ist allgemein: Endlich mal klare Schwerpunktsetzung in den Anforderungen, und dann mal den Markt absuchen, wir haben genug Partnernationen von deren Erfahrungen wir profitieren können.
Das sollten wir mal beim LUH ausprobieren dann steht der auch vor 2016 in Laupheim aufm Hof!
@Hans
Da gäbe es schon ein paar Typen!
Z.B.
Breguet Atlantik 2, CN-235 MP Persuader (Seeaufklärer) oder
C-295MPA/Persuader
Maritime patrol/anti-submarine warfare version.
Die schlechteste Wahl waren wohl die Schrottflieger PC-3. Nun benötigen wir aber für den Einsatz über Land was günstiges, robustes und wirkungsvolles!
Man sollte halt wissen für was man die Geräte benötigt, erst daraus ergeben sich dann die Abforderungen. Das neue CPM macht es dann besser!
@T.W.
Wann beschaffen Sie sich eigentlich endlich ne Drohne ?
http://www.abc.net.au/news/2012-02-21/drone-journalism-takes-off/3840616
…und was macht eigentlich der Steinbruch ?
@klabautermann
Danke für den den Drohnenlink. Das Thema nimmt in der Tat in meiner Branche an Fahrt auf. Mal sehen, wann ich eine habe ;-) Die Tage gab es auch – Link muss ich mal suchen – beeindruckende Fotos aus Pakistan – von einer nicht-militärischen Drohne.
(OT: Steinbruch bessert sich, aber noch nicht durch.)
….und nun geht die Diskussion in die nächste Stufe:
Auswirkungen autonomer Drohnen auf die demokratischen Institutionen warnen: Der Autor und Programmierer Daniel Suarez über sein Buch „Kill Decision“.
Ist eine autonomer Drohnen auch nur eine Plattform? Oder mehr?
„Trotz Waffen, mit denen man die ganze Welt zerstören könnte, sind wir immer noch da. Weil die Drohnen nicht wieder verschwinden und früher oder später auch letale autonome Drohnen auftauchen werden, ist es wichtig, dass gesetzestreue Staaten nicht nur selbst Drohnen besitzen, sondern über die besten Drohnen verfügen (und sei es nur, um sich vor anderen Drohnen zu schützen). Aber neben diesen Drohnen müssen sie auch den besten rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Drohnen schaffen.“ Daniel Suarez
International Committee for Robot Arms Control (http://icrac.net).“
http://www.iwar.org.uk/iwar/resources/ndu/infowar/a003ch09.html
Die genannten ethischen Probleme ließen sich durch Simula Warfare oder Gibson Warfare vermeiden…..
Wobei der Einsatz eines unbemannten Flugzeuges gegen ein unbemanntes Flugabwehrsystem schon eine gewisse Neudefinition des Begriffes Des Krieges als die Auseindersetzung zweier Willen erfordert….. Quasi ein Meta Kriegsbild
@Elahan
Was ist hier ethisches Problem (also ein Problem von moralisch richtigen oder falschen Entscheidungen) und was technisches Problem (also ein Problem der Gestaltung und der Art des Einsatzes bestimmter technischer Mittel)?
Was Sie ansprechen, scheint eher letzteres zu sein, wie es in Ihrem Zitat schon angedeutet wird: Irgendwann wird jemand solche Systeme einführen, also braucht man Mittel sie ggf. abzuwehren, und sollte daher über bessere Systeme verfügen als potentielle Gegner. Die Fakten geben einem also die grundsätzliche Entscheidung weitgehend vor, und was an Fragen noch übrig bleibt, bewegt sich weitestgehend auf der technischen Ebene (wozu ich auch die Programmierung bzw. technische Wege zur Sicherstellung, dass das autonome System genau das tut was es soll, zählen würde).
Ein Techniker hat das in einer ethischen Diskussion über Nanotechnik folgendermaßen beschrieben: Da man damit rechnen müsse, dass irgendjemand solche Technologie entwickeln und einsetzen wird (auch wenn man dies selbst nicht tut) und die Möglichkeit besteht, dass diese Technologie mit feindseliger Absicht eingesetzt wird oder nicht wie vorgesehen funktioniert, habe man gar keine sinnvolle Alternative als sie selbst auch zu entwickeln und zumindest in einer Form nanotechnischem Immun- bzw. Abwehrsystems gegen mögliche Feind- oder Schadtechnologie einzusetzen.
@Sönke Marahrens
„Wobei der Einsatz eines unbemannten Flugzeuges gegen ein unbemanntes Flugabwehrsystem schon eine gewisse Neudefinition des Begriffes Des Krieges als die Auseindersetzung zweier Willen erfordert“
Auch autonome Systeme würden nicht willkürlich handeln, sondern einer Logik folgen. Würde es einen grundsätzlichen Unterschied machen, ob diese Logik ein biologisches Substrat hat oder ein anderes? Ob ein biologisches Gehirn Faktoren wie Wirkungsforderungen, Einsatzregeln, eigene Mittel etc. zueinander in Beziehung setzt und eine Schlußfolgerung für das eigene Handeln zieht oder ein Rechner, ändert an der Grundlogik m.E. wenig.
Der Wehrbeauftragte fordert die Nutzung bewaffneter Drohnen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr. „Hätten unsere Soldaten bewaffnete Drohnen zur Verfügung, müssten sie nicht mehr hilflos zuschauen, wenn unsere eigenen Leute bedroht werden“, so Königshaus in der „Süddeutschen Zeitung“. „Sie könnten dann eingreifen und den Gegner vertreiben, ohne Leben und Gesundheit eigener Kräfte zu gefährden.“
Das ist ja einfach und der Gegner wird nur vertrieben! Also Stickbomben, denn noch immer wollen unsere Abgeortneten mit dem Töten nicht in Verbindung gebracht werden.
@Orontes
Natürlich folgen die Drohnen keiner automatischen Logik…., darum geht es auch nicht!
Wenn Sie das von mir beschriebene Szenario bis zum Ende durchdenken, könnten Sie den beiden „Herrschenden“ oder den von „Entgegengesetzten Willen Beseelten“ auch ein Schachbrett geben… das Ergebnis waere dasselbe!
In der Beratung über den Bw Etat 2013 im Haushaltsausschuss des Bundestags, in dieser Woche, dürfte auch erörtert werden, wie der künftige Nachfolge des Heron finanziell abgesichert werden kann.
„Homeland“ räumt bei den Emmys ab so ist das Thema auch eines in den USA
Claire Danes und Damian Lewis aus „Homeland“ wurden als beste Hauptdarsteller ausgezeichnet. „Homeland“ ist eine seit einem Jahr laufende Serie. Es geht darin um einen Kriegsheimkehrer der unter Terrorverdacht steht.
Es ist Vormittag, friedlich scheint die Sonne durch das Fenster auf das aufgeschlagene Buch, gerade ist das Kind zur Schule aufgebrochen, der Mann hat Zeit für ein wenig Morgenlektüre, da zerfetzt der laute Knall einer Explosion die Ruhe. Der Mann springt auf, er rennt hinaus, er sucht das Kind, ruft es verzweifelt, stolpert durch die rauchenden Trümmer, er sieht Leichen und andere Verzweifelte, Zerstörung. Der Mann findet das Kind. Es ist tot.
Dies ist eine Szene aus einer Folge der US-Serie „Homeland“, der Mann trägt weinend das tote Kind in seinen Armen, es ist die härteste, brutalste Szene bisher in diesem fortgesetzten Thriller über Amerikas Angst vor einem weiteren Angriff und das Misstrauen gegen die Muslime. Doch das Bemerkenswerte ist: Dieser Anschlag, ereignet sich nicht im Herzen der USA, sondern im Irak und könnte sich so, oder ähnlich auch in AFG abgespielt haben, denn Angegriffen haben hier nicht islamistische Terroristen, sondern US-Soldaten.
„Homeland“ findet auf solche Fragen eine andere Antwort als der Mainstream in den USA, der sich bislang mit dem Feldzug gegen die Bedrohung von außen beschäftigen.
Aber auch das ist keine Frage des „ob“ sondern des „wie“ zum Einsatz einer Waffenplattform.