Personalabrechnung ins BMI – ein Grundgesetz-Problem?
Das ist jetzt was für die Hardcore-Fans von Verwaltungsrecht und Grundgesetz-Artikel 87b: Die Pläne im Verteidigungsministerium, vor allem vorangetrieben von Staatssekretär Stéphane Beemelmans, die Personalabrechnung aus dem BMVg in das Bundesinnenministerium auzulagern, stoßen schon länger auf Widerstand. Bislang vor allem aus der Beamtenschaft, jetzt aber auch von der SPD. Deren Verteidigungsexperte Rainer Arnold sieht darin einen Verschiebebahnhof für Zivilpersonal des Verteidigungsministeriums, mit dem Ziel, die Reduzierung des BMVg-Apparats zu kaschieren sagen wir mal vorzutäuschen, die Stellen aber anderswo zu erhalten. Dazu haben die Sozialdemokraten ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in Auftrag gegeben:
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt wie das Gutachten des Verbandes der Beschäftigten der Bundeswehr zu dem Ergebnis, dass die Auslagerung von Teilen des Zivilpersonals an BMI und BMF aus dem BMVg verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Es bestätigt damit unsere Bedenken, ob eine vollständige Auslagerung wesentlicher Bestandteile wie der Personalabrechnung an das BMI mit den Vorgaben des Artikel 87b Grundgesetz überhaupt vereinbar ist.
Der Artikel 87b gibt vor, dass zentrale, mit den Streitkräften zusammenhängende Aufgaben, auch von einer Streitkräfteeigenen Verwaltung erledigt werden müssen.
Beemelmans hatte diese Auslagerung schon im vergangenen Jahr angekündigt: Zum Bereich der Infrastruktur gehört auch die Überlegung, die Personalabrechnung und das Travel Management ins Bundesinnenministerium auszulagern – nach den Worten von Beemelmans keine grundsätzlich problematische Entscheidung (Die Bundesländer haben längst für alle Ministerien eine zentrale Abrechnung), endgültig entschieden ist das aber noch nicht.
Wen das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes interessiert: Hier herunterladen.
Es ist mir schleierhaft, wie der „Verteidigungsexperte“ der SPD, Herr Arnold auf Grundlage des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Dt BT zu der Erkenntnis gelangen kann, dass „[…]die Auslagerung von Teilen des Zivilpersonals an BMI und BMF aus dem BMVg verfassungsrechtlich fragwürdig“ sei
und ob „[…]eine vollständige Auslagerung wesentlicher Bestandteile wie der Personalabrechnung an das BMI mit den Vorgaben des Artikel 87b Grundgesetz überhaupt vereinbar[…]“ seien.
Man solte eigentlich davon ausgehen dürfen, dass Hr. Arnold das Gutachten auch gelesen hat, bevor er diese Pressemitteilung herausgegeben hat.
Aber ganz offensichtlich hat er es nur bis zur Häfte der Seite 5 geschafft, denn bis dahin kann man diese Pressemitteilung mit den gutachterlichen Erkenntnissen mehr oder minder in Deckung bringen. Wobei ich finde, dass selbst diese gutachterlichen Ausführungen mit den Schlussfolgerungen der Pressemitteilung auch stark überdehnt dargestellt werden. aber dass kann man ja noch verzeihen.
Das Herr Arnold aber den restlichen teil des Gutachtens quasi verschweigt, finde ich schon ein starkes Stück. Man muss nicht einmal umblättern, sondern nur auf Seite 5 weiterlesen.
Ab der zweiten Hälfte von Seite 5 befasst sich das Gutachten dann mit der viel wesentlicheren Frage, ob denn trotz der Vorgaben aus Art. §87b GG alles so bleiben müsse, wie es ist und kommt zum Ergebnis: Selbstverständlich gibt es Gestaltungsspielraum – die Zulässigkeit einer Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten kommt auf die jeweils konkret geplante Ausgestaltung drauf an.
Im Übrigen reicht es für diese Erkenntnis auch nur die Seite 7 „Ergebnis“ zu lesen!
Kurzum: Hr. Arnold beweist hier eine sehr selektive und vermutlich parteipolitisch motivierte Wahrnehmung und Auffasungsgabe. Denn „fraglich“ an der Verfassungsmäßigkeit der Vorhaben ist erstmal nichts. Wie so oft im Bereich der Rechtswissenschaften gilt: Es kommt darauf an!
Mit diesem Selektivismus schafft Hr. Arnold es sogleich, einen sicherheitspolitisch engagierten Blogger entsprechend einzulullen. Schade Herr Wiegold, dass Sie scheinbar mehr der Pressemitteilung von Hr. Arnold gefolgt sind, als das Gutachten – vor allem das Ergebnis des Gutachtens – auszuwerten.
Zugegeben: die PM liest sich einfach besser als so ein trockenes Gutachten.
Ach, eingelullt…. Ich habe drauf verwiesen, dass die SPD (!) die Verfassungsmäßigkeit infrage stellt und auf das Gutachten verwiesen. Dass ich der Lesart gefolgt wäre, kann ich auch bei erneuter Lektüre meines Eintrags nicht feststellen…
Wer mir meine Bezüge anweist, ist mir vollkommen Wurst. Bezeichnend ist natürlich, dass die Beamtenschaft als erstes aufschreit.
@ T.W.
Nur den reinen Textteil betrachtend, nehme ich meine vorherige Aussage ein Stück weit zurück und gebe Ihnen Recht, dass dieser zumindest sprachlich nicht tendenziös ist.
Unter Berücksichtigung der Aussagekraft der Überschrift und des Textumfanges, der Hr. Arnold eingeräumt worden ist, hat sich bei mir beim Lesen allerdings bedenkliche Schlagseite eingestellt.
Bisher hatte ich immer den Eindruck, dass Ihre Beiträge ausgewogen sind und beide Seiten der Medaille betrachten (sofern es das Thema hergibt). Bei diesem Beitrag kann ich aber aufgrund des Fehlens der relativierenden Aussagen aus dem Gutachten schon rein fachlich keine Ausgewogenheit erkennen.
Insofern bleibt bei mir der Eindruck verhaften, dass Sie mit diesem Beitrag einseitig die Position von Hr. Arnold anhand der Sekundär-Quelle „Pressemitteilung“ dargestellt haben, ohne der Primärquelle (auf der diese Pressemitteilung beruht) hinreichend redaktionellen Raum gegeben zu haben. Das bloße Verlinken kann ich nicht als redaktionelle Auseinandersetzung gelten lassen.
Oh weh. Jetzt darf ich noch nicht mal mehr verlinken, ohne dem Inhalt eines verlinkten Textes auch genügend – ausgewogenen! – Raum im Eintrag einzuräumen…
Wir sind hier nicht bei den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten, und ich beziehe auch keine GEZ-Gebühren.
Das Gute daran könnte man darin finden, dass höhere bw-ferne Vorgesetzte unbefangen rangehen und vermeintlich problematische Einzelfallentscheidungen bei den Nebengebührnisssen mehr oder weniger ohne Ansehen der Person (OTL?General?) entscheiden, da ihnen die BW-Hierarchie wurscht ist. Damit einher geht andererseits natürlich uU auch mangelnde Sensibilität für BW-Spezifika.
Der eigentliche Skandal liegt darin, dass der einzige Grund für die Verlagerung in der künstlichen Kleinrechnung der Verwaltung liegt, ohne dass der Bund ernsthaft spart. Und das nur, weil der BM die mehr oder weniger willkürlich gegriffene Zahl 55.000 genannt hat. In der Sache – und so seit Jahren, wenn auch ohne Hoffnung, diskutiert – hätte viel näher gelegen, dass das große Gebührniswesen der Bundeswehr die Zwergverwaltungen der anderen Ressorts mitbetreut hätte.
@T.W.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, wie Sie Ihre Beiträge verfassen! Gerade dafür ist ja ein Blog da, dass man Nachrichten mit seiner eigenen Meinung färbt und ihnen somit einen gewissen „spin“ gibt.
Ich hatte dies nur in Ihrem Blog in dieser Weise bisher nicht so recht feststellen können und war angesichts dieses Beitrages ein wenig überrascht, weshalb ich mir erlaubt habe dies als Kommentar zum Ausdruck zu bringen.
Ich frage mich allerdings, ob die ö-r-Anstalten ein gutes Beispiel für ausgewogene Berichterstattung sind, nahezu alle ernsthaften investigativen Formate sind schließlich von den ö-r-Anstalten. Selbst die Tagesschau taugt, aufgrund des nunmal unstrittig stattfindenden redaktionellen Prozesses, nicht als gutes Beispiel – wenn es denn überhaupt eines gibt…
Nun wird es aber zu sehr off-topic, weshalb ich an dieser Stelle „stopfe“
Nun noch zum eigentlichen Thema:
Ich halte die Darstellung, dass das Verschieben von Personalkörpern in ein anderes Ministerium ein „Taschenspielrtrick“ sei, da man damit nichts einspare, für ausgesprochen missverständlich bis falsch! Eine derartige Darstellung lässt mich an der Fähigkeit einiger Personen zweifeln, nachhaltig planerisch in die Zukunft denken zu können.
Natrülich werden kurzfristig nur Posten ans BMI verschoben. Aber diese Posten tauchen halt nicht mehr im Haushalt des BMVg auf und müssen auch daraus nicht mehr bezahlt werden, so dass sich im Einzelplan 14 ein entsprechener Einspareffekt einstellt. Darüberhinaus gibt es noch den positiven Effekt, dass Posten die erstmal gestrichen worden sind, auch so schnell (bis nie) nicht wieder neu geschaffen werden.
Im übrigen ist ja nicht auszuschließen (vielmehr sogar wahrscheinlich) dass sich langfristig personelle Synergieeffekte hinsichtlich der Personalabbrechnung bei Bundespolizei und Zoll (BMI und BMF) realisieren lassen.
Aber gut, soweit zu denken wäre ja konzeptionell und langfristig zu denken. Und dies lässt sich nur schwer mit kurzfristiger publicity und Effekthascherei verbinden.
Was macht das besondere dieser Nachricht aus?
Die Opposition versucht einem erfolgreichen Minister ein Bein zu stellen.
Das Gutachten des WD enthält ein entschlossenes jein.
Das Gutachten des VBBw stützt die Sicht des VBBw, wahrlich keine Überraschung bei einem Auftragswerk.
Worin liegt der Inhalt der Nachricht? Was macht sie interessant? Welchen Erkenntniswert hat sie für den Leser?
Dass die Beamten nicht wollen ist längst bekannt. Dass diese sich jetzt Freunde suchen in den Reihen der Opposition und über Bande spielen wollen- ja das wäre eine Erkenntnis gewesen.
Zitat: „… mit dem Ziel, die Reduzierung des BMVg-Apparats zu kaschieren.“
Wieso sollte man die Reduzierung kaschieren (‚verbergen‘, ‚verdecken‘, ‚verstecken‘) wollen? Die Reduzierung ist doch offen erklärtes Ziel.
Es war bei den Postbeamten, und einigen Beamten mehr auch „kein Problem“ bzw. es interessierte niemanden außer die, die betroffen waren. Ministerienfusionen und Minsiteriendefusionen (übrigens eine Spezialität der SPD) sind auch nichts neues und da mussten auch die Amtsbereiche gewechselt werden.
Ansonsten ist das mE kein Problem, schon gar kein Verfassungsproblem.
Dazu: Wenn andere Dienstposten in der Bundesverwaltung mit Dienstposteninhabern aus der Bundeswehrverwaltung besetzt werden sollen, weil erstere Bedarf zur Deckung und letztere Bedarf zum Abbau haben, dann ist das erstmal eine ordentliche Lösung. Die Einzelschicksale die dahinter stecken bleiben bedauerlich in Betrachtung des Einzelfalles (z.B. EDEKA, Umzüge, etc.)-Häme muss hier nicht sein, aber reißerische Statements auch nicht.
Anmerkung: Das Bundesland Sachsen z.B. will sogar noch weiter gehen und nahezu alle Landesbeamten/ -angestellten poolen und dann bedarfsgerecht verschieben/ versetzen.
@Stefan
Stimmt, pardon, mein Fehler, eine schlampige Formulierung.. ist geändert.
Ob das ein Verfassungsproblem ist kann ich nicht beurteilen.
Ich frage mich immer nur was diese Umorganisation effektiv bringen soll? Jetzt kann man vorbringen das im EP 14 Geld eingespart wird. Trotzdem kann man a) im gesamten Bundeshaushalt auch jeden Euro nur einmal ausgeben und B) werden die Mitarbeiter (ja, es geht hier nicht nur um Beamte !) wie bei diesen ganzen Erfolgsgeschichten wahrscheinlich nur beigestellt und trotzdem aus dem EP14 bezahlt.
Für die Mitarbeiter des BMI bedeutet das, das in Ihrem Aufgabenbereich auf einmal jede Menge, ich nenne es mal „Seiteneinsteiger“, auftauchen die den Personalplan, die Aufstiegschancen und die Besetzung von Dienstposten völlig durcheinanderbringen. Sie sind daher bestimmt herzlich willkommen.
Für mich als Soldat bedeutet diese Massnahme den Wegfall von Ansprechpartnern in meinem Verband, weil ja auch die Rechnungsführer, die Truppenverwaltung etc. in diesem Rahmen eingespart werden sollen. Ich stelle es mir vorsichtig gesagt interessant vor, wenn ich demnächst meine Dienstreisen, TrÜbPl Aufenthalte, Trennungsgeld, Gebührnisangelegenheiten etc. über eine „soldatenferne Behörde“ abwickeln darf. Wer garantiert mir denn, das meine Angelegenheiten auch von Sachbearbeitern in meinem Sinne bearbeitet werden, die evtl. gar keine Kenntnisse über die internen Abläufe in der Bundeswehr haben. Es glaubt doch keiner ernsthaft das die Trennung der Sachbearbeiter mit und ohne Bundeswehrerfahrung auf Dauer Bestand haben wird. Dafür sorgen schon Beförderungsreihenfolgen und Versetzungswünsche bei freien Dienstposten.
Insider:
Genau das meinte ich. Natürlich kann man vieles anders machen als in den letzten 50 Jahren, aber die „Erfolgsgeschichten“ der Privatisierungen in der Bw zeigen, dass für den „Kunden“ die Dinge nicht besser werden, für den Steuerzahler im Ergebnis teurer und für die mit den Schnittstellen betrauten Bw-Angehörigen umständlich.
Noch im letzten Jahr überlegte man sich beim VBB, wie man mit der Problematik Ausgliederung umgehen solle. Allgemein spricht vieles mittel- bis langfristig dafür. Dann kam man auf das wesentliche Problem. Der VBB besteht aus über 50% ehemaligen Beamten. Sollte nun ausgegliedert werden, haben auch die wenigen aktiven Beamten der Bw kein Interesse mehr am VBB. Das will man nicht und so versucht man seit Januar Verbündete in der Politik zu finden, die die Ausgliederung verhindern. Das sich Arnold dafür hergibt… war klar. Nebenbei. Belegbare und harte Fakten für das Indoor-System (PA) wurden vom VBB nie geäußert. So arbeiten Funktionäre.
Welcher Beamte ist den noch im VBB. Seit der Verarschung mit der Bündelung A6-8 im mD müssten doch die Obersekretäre massenhaft austreten. (Sorry off topic)
Was man nicht vergessen darf das bei uns mit SAP gezahlt wird und beim BMI/BMF nicht.