Personalabrechnung ins BMI – ein Grundgesetz-Problem?

Das ist jetzt was für die Hardcore-Fans von Verwaltungsrecht und Grundgesetz-Artikel 87b: Die Pläne im Verteidigungsministerium, vor allem vorangetrieben von Staatssekretär Stéphane Beemelmans, die Personalabrechnung aus dem BMVg in das Bundesinnenministerium auzulagern, stoßen schon länger auf Widerstand. Bislang vor allem aus der Beamtenschaft, jetzt aber auch von der SPD. Deren Verteidigungsexperte Rainer Arnold sieht darin einen Verschiebebahnhof für Zivilpersonal des Verteidigungsministeriums, mit dem Ziel, die Reduzierung des BMVg-Apparats zu kaschieren sagen wir mal vorzutäuschen, die Stellen aber anderswo zu erhalten. Dazu haben die Sozialdemokraten ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in Auftrag gegeben:

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt wie das Gutachten des Verbandes der Beschäftigten der Bundeswehr zu dem Ergebnis, dass die Auslagerung von Teilen des Zivilpersonals an BMI und BMF aus dem BMVg verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Es bestätigt damit unsere Bedenken, ob eine vollständige Auslagerung wesentlicher Bestandteile wie der Personalabrechnung an das BMI mit den Vorgaben des Artikel 87b Grundgesetz überhaupt vereinbar ist.
Der Artikel 87b gibt vor, dass zentrale, mit den Streitkräften zusammenhängende Aufgaben, auch von einer Streitkräfteeigenen Verwaltung erledigt werden müssen.

Beemelmans hatte diese Auslagerung schon im vergangenen Jahr angekündigt: Zum Bereich der Infrastruktur gehört auch die Überlegung, die Personalabrechnung und das Travel Management ins Bundesinnenministerium auszulagern – nach den Worten von Beemelmans keine grundsätzlich problematische Entscheidung (Die Bundesländer haben längst für alle Ministerien eine zentrale Abrechnung), endgültig entschieden ist das aber noch nicht.

Wen das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes interessiert: Hier herunterladen.