Merkposten Mali: Rettungskette steht wieder, Genehmigung für Personenflüge fehlt
Der Einsatz der Bundeswehr in der UN-Mission in Mali ist weiterhin von Unwägbarkeiten im Verhalten der malischen Behörden geprägt. Die Genehmigung für medizinische Evakuierungsflüge einer Zivilfirma wurde zwar inzwischen erteilt; weiterhin warten die Deutschen aber auf die Genehmigung für den zivilen Personentransport – eine wichtige Bedingung für den anstehenden Kontingentwechsel.
Nach Angaben des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr wurden am (heutigen) Dienstag die Aktivitäten der Aufklärungstruppe wieder aufgenommen, die am 16. September eingestellt worden waren, weil ohne verlängerte Fluggnehmigung für eine mögliche medizinische Evakuierung durch die Firma Starlite die Rettungskette nicht sichergestellt war. Nach dieser Genehmigung, die allerdings bis Ende September befristet ist, habe der operative Beitrag der deutschen Aufklärungskräfte zur Gewinnung eines Lagebildes für MINUSMA damit ab heute wieder vollumfänglich aufgenommen werden können, sagte eine Sprecherin des Kommandos.
Damit droht absehbar die gleiche Situation wie zuvor: Erst am 6. September waren die Patrouillen der Aufklärungskompanie nach längerer Pause wieder aufgenommen worden. Bedingt war die Pause auch durch die Unterbrechung der Rettungskette, die gegebenfalls für den Transport verwundeter Soldat*innen aus dem Stationierungsort Gao im Norden Malis ins benachbarte Niamey sorgen soll. Wie angesichts des seit Monaten schwierigen Verhältnisses zwischen der malischen Regierung und den UN-Truppen praktisch Standard, werden die entsprechenden Fluggnehmigungen immer nur für kurze Zeit erteilt und müssen dann verlängert werden.
Während der Verwundetentransport ebenso wie die Versorgung mit Material durch zivile Fluggesellschaften derzeit gesichert ist, gilt das für die eigenen Flüge der Bundeswehr bislang nicht – und ebenso nicht für geplante Charterflüge, die Soldatinnen und Soldaten mit zivilen Maschinen aus dem Land ausfliegen sollen. Die Lande- und Überfluggenehmigung für den den zivilen Vertragspartner/Personal liegt derzeit nicht vor. Auch die Lande- und Überfluggenehmigung für den A400M steht weiterhin aus, sagte die Sprecherin des Einsatzführungskommandos.
Vor diesem Hintergrund wird die Beurteilung der Bundesregierung über den weiteren Einsatz in Mali interessant. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte auf der Bundeswehrtagung am vergangenen Freitag angekündigt, eine Entscheidung über die Fortsetzung des deutschen Engagements in der UN-Mission in dem westafrikanischen Land werde bis zum Jahresende fallen. Im erst im Mai dieses Jahres verlängerten Mandat wird unter anderem die Sicherheitslage für die deutschen Soldaten zum Kriterium für die weitere Beteiligung an MINUSMA gemacht.
Unabhängig von den Querelen zwischen der Regierung in Bamako und den internationalen Truppen drohen weitere Gefahren für den Flugverkehr in dem westafrikanischen Land. Nach einem Bericht der panafrikanischen Nachrichtenagentur APANews wurde die afrikanische Flugsicherungsagentur Agence pour la sécurité de la navigation aérienne en Afrique et à Madagascar (Asecna) am vergangenen Wochenende Opfer eines Hackerangriffs, bei dem die Täter Lösegeld für die Freigabe blockierter Computersysteme verlangen. Asecna betreibt unter anderem den Flugplatz in Gao; nach Angaben der Bundeswehr sind ihre Flüge nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht von diesem Angriff betroffen.
(Archivbild Juli 2022: Objektschützer der Luftwaffe patrouillieren in einer Ortschaft in der Nähe von Gao/ – Jan Röllig/Bundeswehr)
Hm, immer diese Aussetzer zu irgendwelchen seltsamen Zeiten. Mir ist die Erklärung aus dem Vorgängerthread mit behördlichen Versagen der Malier zu flach. Was ist in Mali zwischen dem 16. und 19. September passiert, das man keine Minusma-Aufklärung wollte?
Irgendwie glaube ich da nicht an Zufälle.
Der Fragestellung von Pio-Fritz möchte ich mich anschließen.
Und wie würden die malische Regierung wohl auf alternative Wege zum Personalaustausch reagieren ?
Nur so als Idee : …Landung der Soldaten in Niamey und von dort aus im Flußboot (gepanzert) bis nach Gao und zurück, wenn es die Schiffbarkeit erlaubt. Hatten die Amerikaner im Vietnamkrieg nicht auch Flußpatroullienboote ?
BTW:
Bzgl. der zivilen Flüge, es liegt nicht an Mali. Der Antrag für die Flüge war 14 Tage bei der UN MHQ Bamako und wurde erst am Freitag weitergeleitet.
Bevor hier wilde Geschichten und Bluträusche stattfinden:
Weder die malische noch der deutschen Bürokratie sind hier (bisher) Vorwürfe zu machen.
Und gesteuert wurde hier seitens Mali auch nicht!
Haben die Malier auch gar nicht nötig. Wenn wir was nicht sehen sollen, gibts keine Überfluggenehmigung (Heron, CH) für das Entsprechende Gebiet oder/und temporär gesperrte OP-Boxen…
Detailreicher darf ich aufgrund Dienstpflicht nicht werden.
Hier ist guter Journalismus gefragt…
Grüße aus Mali
Es liegt hauptsächlich an der UN/Minusma selbst, dass hier soviel schief läuft.
Mali jedes Mal als Sündenbock hinzustellen, damit macht es sich die Regierung, Presse, wer auch immer, ziemlich leicht.
Grüße aus Mali
@Mike sagt: 21.09.2022 um 10:31 Uhr
„Wenn wir was nicht sehen sollen, gibts keine Überfluggenehmigung (Heron, CH) für das Entsprechende Gebiet oder/und temporär gesperrte OP-Boxen…“
Das ist im Prinzip die selbe Vorgehensweise unter andere Bezeichnung. Die Bewegungen der MINUSMA-Truppen werden behindert und diese machen so nur das, was die malische Regierung möchte. MINUSMA hat seit gut einem Jahr nur noch Feigenblatt-Funktion für die malische Junta. Von der Umsetzung ihres eigentlichen Auftrags ist die Mission meilenweit entfernt.
@Mike
In allen „Ehren“, ich bezweifel, das sie innersten Kenntnisse haben, wie was beantragt werden muss, um Überflugrechte, genehmigt zu bekommen.
Bluträusche, aus diesen Zeiten sind wir in Mitteleurops raus.
Mittlerweile häufen sich diese Ausfälle von Genehmigungen und das ausgerechnet seit die neuen Machthaber in Mali das Sagen haben.
Einige Zeit später, tauchen, ganz Zufällig russische Söldner im Land auf. Von welchen Land aus die gesteuert werden wissen wir.
Deswegen auch mein Einwand.
Schafft ein 2. Lager auf Gebiet Niameys, in Grenznähe zu Mali, so, das man im Notfall dorthin flüchten kann.
Dort werden nach der Errichtung, unter anderen Radkanonenboxer, RCH-155mm Boxer, Kampf und Transporthubschrauber stationiert. Und eine Krankenstation aufgebaut.
Die Regierung in Niamey, ist wesentlich zugänglicher und bereitet weniger Probleme.
Alles Gute nach Mali, Gruss an Soldaten und Danke für euren Dienst!!
@ tkyle:
Da gebe ich ihnen Recht. Ich weis es nicht.
Mein Beitrag gibt wieder, was hier im Camp kommuniziert wird.
Ich hoffe, das kam so rüber.
Einige Kommentare hier sind leider von Unkenntnis der Zusammenhänge geprägt.
Dass die Malier solche Überflugrechte verweigern, weil sie etwas „zu verbergen“ haben und dadurch gezielt Aufklärung durch die Bundeswehr verhindern möchten ist aus zwei Gründen irrig: Die vorübergehende Einstellung der Aktivitäten des deutschen Kontingents bei Nichtverfügbarkeit von nationalen Evakuierungsflügen ist eine einseitige deutsche Entscheidung, die Mali vermutlich nicht einmal angezeigt wird. Zum anderen sind die deutschen Kräfte ja nicht die einzigen MINUSMA-Truppen in dieser Region, diese müssten dann ja auch in ihren Aktivitäten behindert werden.
Wie andere bereits geschrieben haben: Die Malier können jederzeit die Aktivitäten von MINUSMA in gewissen Regionen verbieten, dafür muss nicht der komplizierte Weg 0ber Überfluggenehmigungen von MEDEVAC oder Rotationsflügen gewählt werden. Um ‚blue on green“ Zwischenfälle zu verhindern, ist das übrigens nicht per se etwas negatives.
@ Mike
Danke für die Info.