Merkposten Mali: Rettungskette steht wieder, Genehmigung für Personenflüge fehlt

Der Einsatz der Bundeswehr in der UN-Mission in Mali ist weiterhin von Unwägbarkeiten im Verhalten der malischen Behörden geprägt. Die Genehmigung für medizinische Evakuierungsflüge einer Zivilfirma wurde zwar inzwischen erteilt; weiterhin warten die Deutschen aber auf die Genehmigung für den zivilen Personentransport – eine wichtige Bedingung für den anstehenden Kontingentwechsel.

Nach Angaben des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr wurden am (heutigen) Dienstag die Aktivitäten der Aufklärungstruppe wieder aufgenommen, die am 16. September eingestellt worden waren, weil ohne verlängerte Fluggnehmigung für eine mögliche medizinische Evakuierung durch die Firma Starlite die Rettungskette nicht sichergestellt war. Nach dieser Genehmigung, die allerdings bis Ende September befristet ist, habe der operative Beitrag der deutschen Aufklärungskräfte zur Gewinnung eines Lagebildes für MINUSMA damit ab heute wieder vollumfänglich aufgenommen werden können, sagte eine Sprecherin des Kommandos.

Damit droht absehbar die gleiche Situation wie zuvor: Erst am 6. September waren die Patrouillen der Aufklärungskompanie nach längerer Pause wieder aufgenommen worden. Bedingt war die Pause auch durch die Unterbrechung der Rettungskette, die gegebenfalls für den Transport verwundeter Soldat*innen aus dem Stationierungsort Gao im Norden Malis ins benachbarte Niamey sorgen soll. Wie angesichts des seit Monaten schwierigen Verhältnisses zwischen der malischen Regierung und den UN-Truppen praktisch Standard, werden die entsprechenden Fluggnehmigungen immer nur für kurze Zeit erteilt und müssen dann verlängert werden.

Während der Verwundetentransport ebenso wie die Versorgung mit Material durch zivile Fluggesellschaften derzeit gesichert ist, gilt das für die eigenen Flüge der Bundeswehr bislang nicht – und ebenso nicht für geplante Charterflüge, die Soldatinnen und Soldaten mit zivilen Maschinen aus dem Land ausfliegen sollen. Die Lande- und Überfluggenehmigung für den den zivilen Vertragspartner/Personal liegt derzeit nicht vor. Auch die Lande- und Überfluggenehmigung für den A400M steht weiterhin aus, sagte die Sprecherin des Einsatzführungskommandos.

Vor diesem Hintergrund wird die Beurteilung der Bundesregierung über den weiteren Einsatz in Mali interessant. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte auf der Bundeswehrtagung am vergangenen Freitag angekündigt, eine Entscheidung über die Fortsetzung des deutschen Engagements in der UN-Mission in dem westafrikanischen Land werde bis zum Jahresende fallen. Im erst im Mai dieses Jahres verlängerten Mandat wird unter anderem die Sicherheitslage für die deutschen Soldaten zum Kriterium für die weitere Beteiligung an MINUSMA gemacht.

Unabhängig von den Querelen zwischen der Regierung in Bamako und den internationalen Truppen drohen weitere Gefahren für den Flugverkehr in dem westafrikanischen Land. Nach einem Bericht der panafrikanischen Nachrichtenagentur APANews wurde die afrikanische Flugsicherungsagentur Agence pour la sécurité de la navigation aérienne en Afrique et à Madagascar (Asecna) am vergangenen Wochenende Opfer eines Hackerangriffs, bei dem die Täter Lösegeld für die Freigabe blockierter Computersysteme verlangen. Asecna betreibt unter anderem den Flugplatz in Gao; nach Angaben der Bundeswehr sind ihre Flüge nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht von diesem Angriff betroffen.

(Archivbild Juli 2022: Objektschützer der Luftwaffe patrouillieren in einer Ortschaft in der Nähe von Gao/ – Jan Röllig/Bundeswehr)