Verteidigungsministerium schafft rechtliche Grundlage für Versorgungsansprüche bei Corona-Impfschaden – Noch keine Impfpflicht für die Truppe
Das Verteidigungsministerium hat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Soldatinnen und Soldaten bei einem möglichen Impfschaden nach einer – bislang freiwilligen – Corona-Impfung Versorgungsansprüche haben. Eine Impfpflicht für die Truppe, wie sie von Soldatenvertretung und Ministerium empfohlen wurde, gibt es allerdings noch nicht.
Das Ministerium versandte am (heutigen) Dienstag ein Rundschreiben an alle Teilstreitkräfte, Organisationsbereiche und Ämter, in dem ein erhebliches dienstliches Interesse an einer Immunisierung gegen Covid-19 erklärt wird. Aus dem Schreiben des Referats Führung Streitkräfte Sanität 3:
Bei Berücksichtigung der fachlichen Leitlinie des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Verbindung mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht für Impfungen gegen SARS-CoV-2 im Geschäftsbereich des BMVg ein erhebliches dienstliches Interesse insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.
Diese Feststellung gilt für Soldatinnen und Soldaten über die mit Bezug [auf die Zentrale Dienstvorschrift zu Impfungen] bereits getroffenen Vorgaben hinaus und umfasst alle bereits veranlassten bzw. zukünftig vorzunehmenden Impfmaßnahmen gegen SARS-CoV-2, einschließlich Booster-Impfungen.
Mit dieser Vorgabe, so hieß es aus dem Ministerium, wird eine Rechtsgrundlage für eventuelle Ansprüche nach dem Versorgungsrecht geschaffen, falls Soldaten durch eine Corona-Impfung einen Schaden erlitten haben sollten. Bislang habe es zwar bereits entsprechende Weisungen gegeben, von denen aber nicht alle Soldatinnen und Soldaten erfasst seien: So hatten gerade zu Beginn der bundesweiten Impfkampagne Soldaten bei der Amtshilfe in Impfzentren das Vakzin bekommen, dafür aber nicht die eigentlich vorgeschriebene Impf-Überweisung der Bundeswehr gehabt. Mit der Bestätigung, dass diese Impfung – egal ob beim Truppenarzt, im zivilen Impfzentrum oder beim Hausarzt – im dienstlichen Interesse sei, werde diese rechtliche Lücke abgedeckt.
Für künftige Impfungen gegen Covid-19 soll diese Lücke ohnehin nicht mehr entstehen: Nachdem ein Schlichtungsausschuss des Gesamtvertrauenspersonenausschusses, der Soldatenvertretung, und des Ministeriums am Vortag eine Duldungspflicht für diese Immunisierung empfohlen hatte, steht eine Impfpflicht für alle Soldatinnen und Soldaten bevor. Sie muss allerdings noch von der Spitze des Ministeriums gebilligt und dann per Verordnung erlassen werden – am Dienstag war das noch nicht geschehen.
(Hinweis: Aufgrund des zitierten Rundschreibens hatte es in der Truppe und auch bei mir den Irrtum gegeben, damit werde bereits die Impfpflicht eingeführt. Ich habe jetzt versucht das klarzustellen.)
Ich frage mich anläßlich der angeblich noch nicht vorhandenen Duldungspflicht für die Covid-Impfung, was ich an der folgenden Stelle des § 17 (4) des Soldatengesetzes nicht verstanden habe:
Zitat: „Der Soldat muß ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankeiten dienen; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt“. Zitatende
Und im Gegenzug frage ich mich natürlich auch warum ein event. Impfschaden infolge einer dienstlich angeordneten Impfung einer extra Anweisung bedarf um als Versorgungsschaden, also als WdB (Wehrdienstbeschädigung) anerkannt zu werden.
Sieht so aus, als wolle man vom Ministerium aus doch lieber an die Freiwilligkeit der bisher Ungeimpften appellieren.
Versteh ich nicht, so wird man nicht zu einer Herdenimmunität innerhalb der Bw kommen. Allerdings kann sich jetzt auch nicht mehr hinter den Einwänden der Personalvertretungen verstecken.
@T.W.
Nach meiner Erinnerung, gab es die Impfüberweisung bereits anfang des Jahres und zwar als „Pauschalüberweisung“ o.ä. zum Download aus dem Intranet. Derer habe ich mich damals z.B. im März nach einer zivilen Impfung bedient.
Da war dann auch geregelt, wie das Formular durch den (zivilen) Impfarzt gegenzuzeichnen war und das der Sdt das dann im Anschluss an die Impfung in den SanBereich bringen musste.
Das Problem war da mEn nicht, dass es die Möglichkeit nicht gab, sondern das das irgendwo versteckt in einer FAQ irgendwo im Intranet zu finden war. Also viele Kameraden davon gar nichts wussten.
Ich habe mich nur schlau gemacht, lange gesucht und das Ding dann gefunden, weil ich damals eine gegenteilige Befürchtung hatte, nämlich, dass ich mich ohne Erlaubnis des Dienstherren gar nicht hätte impfen lassen dürfen…
@Georg sagt: b23.11.2021 um 17:32 Uhr
Natürlich gibt es eine grundsätzliche Möglichkeit zur Impfpflicht (Duldungspflicht). Sie haben diese seit einiger Zeit ja gesetzlich normierte Pflicht richtig zitiert.
Aber diese Ermächtigungsklausel muss auch mit Leben gefüllt werden. Und solange die IBuK, der GI oder ein anderer zuständiger Vorgesetzter nicht festlegt welche konkrete (!) Impfung durch 17(4) abgdecket ist, ist es eben noch keine Impfpflicht. Und solange diese nicht besteht, und nicht auf andere weiste ein dienstliches Interesse bestätigt wird ist es eben auch keine Wehrdienstbeschädigung.
@ Georg: Nur zur Info, ohne den Inhalt des Post`s zu bewerten:
Den § 17 (4) gibt es nicht mehr. Dafür aber den §17a
@all
Ich hab’s bereits in einem anderen Thread gesagt und wiederhole das hier aus gegebenem Anlass: Wer gerne die Impfung als „Experiment am Menschen“, „Genmodizierungen“ usw. debattieren möchte, ist in den einschlägigen Foren sicherlich besser aufgehoben.
Vor uns muss wirklich niemand Angst haben.
Bei zahlreichen Soldaten ist inzwischen (sechs Monate nach der zweiten Impfung inklusive zwei Wochen) die Schutzwirkung abgemildert und diese stehen nun alle für den Booster an, und wir haben immer noch keine klare Situation. Und alles nur weil irgendwelche Papiere fehlen oder nicht unterschrieben sind, die Zuständigen keine Entscheidung treffen oder alles intesiv diskutiert wird, damit auch jeder mitgenommen wird.
Wo ist der Grundsatz „Befehl und Gehorsam“ der in militärischen Organisationen üblich ist? Ach so, hatte ich vergessen, die Bundeswehr ist ja inzwischen ein ganz normaler Arbeitgeber geworden (Sarkasmus aus).
Ich hoffe nur, dass im Falle einer Landes- oder Bündnisverteidigung die Entscheidungen schneller getroffen werden.
Ob die Duldung für die in Rede stehende Impfung nun tatsächlich so schnell kommt, wage ich zu bezweifeln. Ich denke, dass nunmehr die Beteiligung des HPR erforderlich ist…
@Koffer
„Natürlich“ muss diese „Ermächtigungsklausel“ des §17 (4) SG „mit Leben gefüllt“ werden. Die Frage, die sich doch aber stellt, ist, warum IBuK und GenInsp da über MONATE hinweg mit den Personalvertretungen und dem Beauftragten-„Moloch“ rumeiern, anstatt auf Basis einer existierenden Rechtsgrundlage einfach zu entscheiden …?
Ich habe vor JAHRZEHNTEN mal die Memoiren von Norman Schwarzkopf gelesen (wer es nicht mehr weiss: das war der kommandierende US-4*-General bei „Desert Shield / Desert Storm“). Der sagte irgendwo ganz lapidar: „When you are in command, command.“ — Wenn Du das Kommando hast, dann kommandiere auch.
Aber DAS GENAU ist das Problem: „Rücken gerade machen, nach bestem Wissen und Gewissen abwägen, entscheiden, Verantwortung übernehmen und tragen“ ist nicht gefragt. Stattdessen wird diffundiert, geteilt, beteiligt, mitgezeichnet, weggeduckt, Bella Figura gemacht, in Talkshows rumgesessen, zerredet und (finalement) „in den Sand gesetzt“.
Was sind die Konsequenzen für Berufsoldaten die sich:
a) nicht impfen lassen wollen (aus welchen Gründen auch immer) ?
b) aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?
c) bereits eine durch (labortechnisch bewiesene Blutuntersuchung) körpereigene Immunität nachweisen können?
Die Ministerin hat heute , 24.11.2021, entschieden, die Impfung in das duldungspflichtige Basisimpfschema aufnehmen zu lassen.
Damit hat diese Hängepartie endlich ein Ende. Die gesetzlichen Grundlagen waren, wie hier schon angemerkt, mit §17a SG längst vorhanden.
Die Um- und Durchsetzung in der Truppe wird sicherlich nicht ganz geräuschlos vonstatten gehen. Aber hierzu gab es ja noch jüngst höchstrichterliche Entscheidungen.
Jetzt müssen die Vorgesetzten Rückgrat zeigen und die hartnäckigen Verweigerer mit aller Deutlichkeit in ihre Schranken weisen!
@Luftfeldwebel
„b) aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?“
Dafür gibt es eigentlich die freie Impfentscheidung. Der Gedanke ist dabei denen die solche Gründe haben keine Stein in den Weg zu legen. Aber dies wird von Impfgegnern auf den Kopf gestellt die eine solche Entscheidung auf Basis nicht medizinischer (oder schlicht unwahrer) Gründe beanspruchen.
Mit einer Impfpflicht wird den Betroffenen die Bürde auferlegt ihre medizinischen Gründe nachzuweisen bzw. offen zu legen.
Im Bezug auf die Bundeswehr stellt sich die Frage inwiefern Personen mit passenden Gründen (akute Krankheit, Allergie, Immunsuppression, Schwangerschaft) nicht sowieso schon ganz oder teilweise dienstuntauglich sind.
„c) bereits eine durch (labortechnisch bewiesene Blutuntersuchung) körpereigene Immunität nachweisen können?“
Auch eine vom Virus selbst erzeugte Immunität schwächt sich ab. Die Regularien gehen von 6 Monaten aus. Danach verlieren Genesene ihren Status. Unabhängig davon ob sich Antikörper noch nachweisen lassen oder nicht. Die Immunreaktion wird auch von vorhandenen Gedächtniszellen unterstützt. Auf diese kann nicht getestet werden. Deswegen sagt die Anzahl an Antikörpern nicht wirklich aus wie gut der aktuelle Schutz ist.
Wichtig ist dabei: das Vorhandensein von Antikörpern ist kein Ausschlusskriterium für eine Impfung.
Wie verhält sich das für Reservisten? Ich möchte mich – und ich werde hier keine Diskussion lostreten – nicht impfen lassen, habe aber eine geplante Wehrübung in Q2/22.
Gilt die Duldungspflicht auch für Reservisten, oder bleibt es nur eine Empfehlung? Das ich mich jeden Tag teste ist natürlich selbstverständlich
@Luftwebel sagt: 24.11.2021 um 12:13 Uhr
Die Antwort zu Frage a) hat sich durch den neuen Thread des Hausherrn erledigt. Die Corona-Impfung wird in das duldungspflichtige Basisimpfschema aufgenommen.
Zu b) ist zu sagen, wenn medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen, dann ist das so. War bisher auch so, es ändert sich nichts.
Zu c) ist nur zu sagen, dass das nur bei Genesenen der Fall sein kann. Und die gelten bekanntermaßen nur dann im Basisschutz als vollständig geschützt, wenn noch wenigstens eine Impfung dazu kommt. Denn auch bei bereits Genesenen gab es Fälle, die mehrfach erkrankt sind. Die waren dann nicht geimpft.
Und die Konsequenzen gehen von Disziplinarstrafen bis hin zur Entlassung, egal ob Berufs- oder Zeitsoldat. Wie soll es auch anders gehen? Letztlich sind diese Soldaten nicht einsatzbereit, grundlos. Selbst beorderte Reservisten müssen den Basisimpfschutz Inland aufrecht erhalten, die Impfungen übernimmt die Bundeswehr.
@ Kommentator sagt: 24.11.2021 um 11:52 Uhr
General Schwartzkopf zitierte Admiral Chester Nimitz. Aber ja: So ist das.
@ Conan sagt: 24.11.2021 um 13:40 Uhr
Es wird auch für Reservedienstleistende gelten bzw in Bezug auf Auslandseinsätze gilt es bereits.
@Kommentator sagt: 24.11.2021 um 11:52 Uhr
„„Natürlich“ muss diese „Ermächtigungsklausel“ des §17 (4) SG „mit Leben gefüllt“ werden. Die Frage, die sich doch aber stellt, ist, warum IBuK und GenInsp da über MONATE hinweg mit den Personalvertretungen und dem Beauftragten-„Moloch“ rumeiern, anstatt auf Basis einer existierenden Rechtsgrundlage einfach zu entscheiden …?“
In der Tat, kein Musterbeispiel von Entscheidungsfreude :(
@Pio-Fritz sagt: 24.11.2021 um 14:14 Uhr
„Und die Konsequenzen gehen von Disziplinarstrafen bis hin zur Entlassung, egal ob Berufs- oder Zeitsoldat. Wie soll es auch anders gehen? Letztlich sind diese Soldaten nicht einsatzbereit, grundlos.“
Zustimmung. Ganz einfach. Rechtlich verbindlicher Befehl. Wer dem nicht nachkommt: Auf die Finger, wer dann immer noch nicht nachkommt: Kopf ab.
„Selbst beorderte Reservisten müssen den Basisimpfschutz Inland aufrecht erhalten, die Impfungen übernimmt die Bundeswehr.“
Ja? Ist das so? Finde ich gut. Bin erstaunt, aber erfreut…
@all
Und noch mal weise ich darauf hin, dass das GVPA-Bashing ohne nähere Kenntnis der Umstände wenig zielführend ist.
Ansonsten kommt gleich ne Zusammenfassung zur Duldungspflicht.
@all
(ich schreibe das mal in alle offenen Threads zum Thema Corona-Impfung)
Es war schon klar, dass dieses Thema recht schnell die, sagen wir mal zurückhaltend, Impfgegner auf den Plan rufen würde. Und bei allen Versuchen, diese Plattform für Impfgegner-Propaganda zu missbrauchen – vom Verweis auf die Würde des Menschen im Grundgesetz, die vorgeblich „experimentellen Impfungen“, den Aufruf zum Widerstand in der Truppe, der eine Duldungspflicht kippen solle, der Vorwurf, hier werde eine „Führer befiehl wir folgen“-Mentalität propagiert – werde ich schlicht nicht mitmachen. Nein, hier ist nicht der Ort, mit – teilweise sehr, sehr merkwürdigen Aussagen – generell über die Impfung gegen Covid-19 zu debattieren. Da gibt’s doch auch genügend öffentliche Foren, es ist ja nicht so, als könnte diese Gruppe sich nicht öffentlich Gehör verschaffen (auch das mal sehr zurückhaltend ausgedrückt). Danke.