Verteidigungsministerium schafft rechtliche Grundlage für Versorgungsansprüche bei Corona-Impfschaden – Noch keine Impfpflicht für die Truppe

Das Verteidigungsministerium hat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Soldatinnen und Soldaten bei einem möglichen Impfschaden nach einer – bislang freiwilligen – Corona-Impfung Versorgungsansprüche haben. Eine Impfpflicht für die Truppe, wie sie von Soldatenvertretung und Ministerium empfohlen wurde, gibt es allerdings noch nicht.

Das Ministerium versandte am (heutigen) Dienstag ein Rundschreiben an alle Teilstreitkräfte, Organisationsbereiche und Ämter, in dem ein erhebliches dienstliches Interesse an einer Immunisierung gegen Covid-19 erklärt wird. Aus dem Schreiben des Referats Führung Streitkräfte Sanität 3:

Bei Berücksichtigung der fachlichen Leitlinie des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Verbindung mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht für Impfungen gegen SARS-CoV-2 im Geschäftsbereich des BMVg ein erhebliches dienstliches Interesse insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.
Diese Feststellung gilt für Soldatinnen und Soldaten über die mit Bezug [auf die Zentrale Dienstvorschrift zu Impfungen] bereits getroffenen Vorgaben hinaus und umfasst alle bereits veranlassten bzw. zukünftig vorzunehmenden Impfmaßnahmen gegen SARS-CoV-2, einschließlich Booster-Impfungen.

Mit dieser Vorgabe, so hieß es aus dem Ministerium, wird eine Rechtsgrundlage für eventuelle Ansprüche nach dem Versorgungsrecht geschaffen, falls Soldaten durch eine Corona-Impfung einen Schaden erlitten haben sollten. Bislang habe es zwar bereits entsprechende Weisungen gegeben, von denen aber nicht alle Soldatinnen und Soldaten erfasst seien: So hatten gerade zu Beginn der bundesweiten Impfkampagne Soldaten bei der Amtshilfe in Impfzentren das Vakzin bekommen, dafür aber nicht die eigentlich vorgeschriebene Impf-Überweisung der Bundeswehr gehabt. Mit der Bestätigung, dass diese Impfung – egal ob beim Truppenarzt, im zivilen Impfzentrum oder beim Hausarzt – im dienstlichen Interesse sei, werde diese rechtliche Lücke abgedeckt.

Für künftige Impfungen gegen Covid-19 soll diese Lücke ohnehin nicht mehr entstehen: Nachdem ein Schlichtungsausschuss des Gesamtvertrauenspersonenausschusses, der Soldatenvertretung, und des Ministeriums am Vortag eine Duldungspflicht für diese Immunisierung empfohlen hatte, steht eine Impfpflicht für alle Soldatinnen und Soldaten bevor. Sie muss allerdings noch von der Spitze des Ministeriums gebilligt und dann per Verordnung erlassen werden – am Dienstag war das noch nicht geschehen.

(Hinweis: Aufgrund des zitierten Rundschreibens hatte es in der Truppe und auch bei mir den Irrtum gegeben, damit werde bereits die Impfpflicht eingeführt. Ich habe jetzt versucht das klarzustellen.)