Zur Dokumentation: Tagesbefehl zu Mindestdienstzeiten
Zum strittig diskutierten Thema Mindestdienstzeiten vor Beförderung und dem damit verbundenen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und -bootsleute in diesem Jahr haben Verteidigungsminister Boris Pistorius und Generalinspekteur Carsten Breuer wie erwartet einen Tagesbefehl erlassen. Zur Dokumentation der Befehl mit dem Datum vom (gestrigen) Montag im Wortlaut:
Der Bundesminister der Verteidigung
Der Generalinspekteur der Bundeswehr
Berlin, 18. Mai 2026
Tagesbefehl
Soldatinnen und Soldaten,
Feldwebel und Bootsleute,
unsere Streitkräfte stehen vor den größten Herausforderungen seit Jahrzehnten. Sie müssen mehr Verantwortung für unser Land und innerhalb der NATO übernehmen. Für all das sind Sie die zentralen Stützen – die Voraussetzung. Eine solche Rolle verlangt von Ihnen allen viel.
Auf die gewachsenen Herausforderungen müssen wir die gesamte Personalstruktur der Bundeswehr stärker ausrichten. Sie muss die Veränderungen unseres Dienstes durch hochkomplexe Waffensysteme berücksichtigen und dabei gleichzeitig den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Denn das innere Gefüge der Streitkräfte ist entscheidend für unsere Einsatzbereitschaft. Wir entwickeln deshalb Leitplanken für aufwuchsfähige Personalstrukturen, für einsatzbereite Streitkräfte. Dafür setzen wir im BMVg eine Projektgruppe ein. Die Leitung übernehmen die Stellvertreterin des Generalinspekteurs, Generaloberstabsarzt Dr. Nicole Schilling, und der Hauptabteilungsleiter Aufwuchs, Ministerialdirektor Dr. Alexander Götz.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Thema Mindestdienstzeiten: Eine der Voraussetzungen, um beispielsweise zum Stabsfeldwebel befördert werden zu können, waren bislang mindestens 16 Dienstjahre in der entsprechenden Laufbahn. Die Gerichte haben bereits seit vielen Jahren und zuletzt mit einem Urteil aus dem Jahr 2025 unmissverständlich klargemacht: Diese Bedingung ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip. Sie ist damit nicht länger haltbar.
Wir mussten eine schnelle, klare und konsequente Entscheidung treffen, um die deutlich zugenommenen zwingenden Vorgaben der Rechtsprechung der vergangenen zwei Jahrzehnte endlich umzusetzen. Wir haben entschieden, ab 1. Juli 2026 zunächst alle förderlichen Besetzungsentscheidungen zum Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann auszusetzen.
Uns ist klar: Diese Entscheidung ist für viele hart. Besonders für diejenigen von Ihnen, die bislang auf eine zeitnahe Beförderung nach Ablauf der Zeit hoffen durften.
Wir haben daher bereits parallel mit der Ausarbeitung der neuen Personalstrukturen begonnen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass ab dem I. Quartal 2027 wieder Beförderungen rechtssicher möglich sind, dann sogar mit zusätzlichen Planstellen. Auch in Zukunft sollen alle unsere Berufsunteroffiziere grundsätzlich die Chance haben, Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann zu werden. Militärische Befähigung wird dabei wieder eine entscheidendere Rolle spielen. Die Zeit bis dahin nutzen wir, um die betroffenen Dienstposten neu zu strukturieren und die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und leistungsgerechte Beförderungspraxis zu schaffen.
Für die große Gruppe der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit geringer Verpflichtungsreichweite werden die rechtlichen Änderungen kaum spürbar sein. Karrieren und der Aufstieg in verantwortungsvolle Dienstposten sollen auch weiter an einem Standort möglich sein. Für diejenigen, die bereits den Dienstgrad Stabsfeldwebel und Stabsbootsmann tragen, werden keine Dienstpostenwechsel erforderlich.
Wir schaffen so faire Chancen für alle Soldatinnen und Soldaten. Es wird ein belastbares System entstehen, das Ihre Leistung anerkennt. Und es soll eine Bundeswehr gestaltet werden, die auch in ihrer Personalentwicklung den Anforderungen der Zukunft gerecht wird. Die Modernisierung unserer Personalstrukturen ist zwingend nötig für Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit. In diese Strukturen wachsen wir jetzt auf. Es ist ein Aufwuchs, den die Bundeswehr so noch nicht erfahren hat. Unsere Unteroffiziere mit Portepee übernehmen dabei eine besondere Verantwortung. Sie sind das Rückgrat unserer Truppe – hochprofessio´nell und unverzichtbar für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Das gilt insbesondere mit Blick auf den Aufwuchs und die Aufgaben der Zukunft, etwa bei Ausbildung und Führung, nicht zuletzt auch beim Neuen Wehrdienst.
Eine moderne Bundeswehr braucht Einsatzbereitschaft und verlässliche Rahmenbedingungen für die Menschen, die in ihr dienen. Lassen Sie uns mit vereinten Kräften diesen Weg so schnell wie möglich beschreiten, mit dem Ziel, allen Soldatinnen und Soldaten der Laufbahnen der Feldwebel ihre verdiente Förderperspektive zu erhalten. Wir setzen unsere Reformanstrengungen fort, attraktive Bedingungen bei Laufbahnen und Besoldung zu schaffen.
Diese Bemühungen betten sich zudem in die erwähnten übergreifenden Reformanstrengungen ein. Genau dafür wird die Projektgruppe ins Leben gerufen und entsprechend beauftragt. Wir halten Sie über alle wesentlichen Entwicklungen in unterschiedlichen Formaten auf dem Laufenden. In den nächsten Tagen schicken wir an alle Disziplinarvorgesetzten weitere Informationen zum weiteren Vorgehen.
Unser personeller Aufwuchs von heute ist die Einsatzbereitschaft und die Leistungsfähigkeit von morgen – der Schlüssel zur Kriegstüchtigkeit. Darauf müssen wir uns ausrichten: mit Entschlossenheit, mit einem klaren Fokus auf ein gesundes inneres Gefüge. Unsere Soldatinnen und Soldaten müssen sich aufeinander verlassen können, auf ihre Vorgesetzten, auf deren militärische Expertise.
Wir brauchen Sie. Und wir zählen auf Sie.
Boris Pistorius
Bundesminister der Verteidigung
Carsten Breuer
Generalinspekteur der Bundeswehr
Danke, dass Sie hier den Tagesbefehl veröffentlichen. Bundeswehrintern sucht man noch.
Ans Portepee gefasst.
Unfassbar diese „Kommunikation“ – oder findet man den Tagesbefehl auch zunächst auf Instagram?
Ich peil echt nicht warum man das Kind nicht in guter Kohlmanier mit einer Einmalzahlung erschlägt…
Guten Tag, sie würden turnusmäßig zum 01.07. befördert werden, das können wir aufgrund der vorhandenen Rechtssprechung nicht tun. Das delta zwischen ihrem jetztigen und ihrem künftigen Monatsgehalt sind 300 Euro, mit Freunde und in Anerkennung ihrer bisherigen Leistungen bekommen Sie zu dem Juligehalt 1.800 Euro mehr überwiesen (6×300). Über die konkrete Neuregelungen im Jahr 2027 werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Wir.Dienen.Deutschland HdgdL =)
So oder so ähnlich… ja dann ist das immernoch nicht pralle kommuniziert, aber zumindest die die Gehaltserhöhung eingeplant haben haben keine Probleme ihr Häuschen abzuzahlen.
Übrigens sind von dieser Maßnahme circa 1000 UmP für die sechs Monate davon betroffen. Monetärer sind das nach meiner Kenntnis circa 100 € pro Monat. Folglich ist das HHM-Einsparpotential rund eine 1/2 Million Euro. Dem gegenüber steht der offensichtliche „Frust“ nicht nur im Kreise, der UmP. Es liegt mal wieder an einer geeigneten Kommunikation!
„… dabei gleichzeitig den Menschen in den Mittelpunkt stellen…
Wir entwickeln deshalb Leitplanken für (…) Personalstrukturen, für einsatzbereite Streitkräfte.“
Das selbe Geschwurbel wie bei all den unvollendeten (!) Reformen der letzten 3 Jahrzehnte…
Wer im BMVg glaubt das dies noch jemand – insbesondere die Betroffenen – glaubt…
Im Westen nichts Neues…
Ich wünsche der Projektgruppe ein glückliches Händchen und hoffe derweil, dass ein juristischer Beistand ebenso mitwirkt wie Vertreter aus der Truppe.
@PapierSchwab sagt:
„19.05.2026 um 11:42 Uhr
Ich peil echt nicht warum man das Kind nicht in guter Kohlmanier mit einer Einmalzahlung erschlägt…“
Weil das wieder ein anderes Recht – das Haushaltsrecht – betrifft.
Und da läuft nix ohne BMI und BMF…
Immer wieder gern vergessen … die SaZ und BS unterliegen dem BUNDESbesoldungsgesetz.
Und hier hat primär zunächst der BMI „das Sagen“…
„ Die Gerichte haben bereits seit vielen Jahren und zuletzt mit einem Urteil aus dem Jahr 2025 unmissverständlich klargemacht….“
Seit vielen Jahren weiß man’s, jetzt bequemt man sich eine Projektgruppe einzusetzen. Um „daran zu arbeiten“, dass (hoffentlich) in circa einem dreiviertel Jahr wieder befördert werden kann. Was für ein Saftladen.
„ Auch in Zukunft sollen alle unsere Berufsunteroffiziere grundsätzlich die Chance haben, Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann zu werden.“
Hm. Wie war das noch mal mit der seit einigen Jahren bestehenden Regelung, nach der Fachunteroffiziere Berufssoldaten werden können?
„Und es soll eine Bundeswehr gestaltet werden, die auch in ihrer Personalentwicklung den Anforderungen der Zukunft gerecht wird.“ Na, denn man tau. Im Jahr No. 4 der Zeitenwende. Nachdem man sich ein Nebeneinander geschaffen hat von teilweise hoch qualifizierten und auch als Führern eingesetzen Langdiener-Mannschaftern, „Fachunteroffizier“ UoP, die gar nichts mehr führen sondern teilweise Stapler fahren, PUOs die frühere Aufgaben von UoP übernehmen und die man sogar als Ladeschütze (jaja, nur während der Ausbildung…) im Leo findet und StOffze die vielfach auch überhaupt nichts mehr führen, außer die die Maus am Rechner und manchmal eigentlich das Gleiche machen wir ein Mannschafter im Stabsdienst.
Mich schüttelt‘s, zum Glück bin ich da raus.
Bin kein Soldat.
Sind Feldwebel und bootsleute keine Soldaten?
Verstehe daher die Anrede im tagesbefehl nicht.
@PapierSchwab, neben den Problem der rechtlichen Grundlage für so eine Einmalzahlung wäre auch die Frage welcher Personenkreis soll die erhalten?
Klar könnte man einfach so tun als wäre nix und die Reihenfolge aufstellen wer wann anhand der aktuellen Beurteilungen befördert werden würde. Nur genau diese Aufstellung ist ja angreifbar wenn man nur die berücksichtigt die die aktuell nötigen Dienstjahre haben.
@Felix und Flo
Das Ganze ist offensichtlich innerhalb der Bundeswehr höchstinstanzlich aufgehangen. Ich bin mir sehr sicher, dass sowohl Herr Breuer als auch Herr Pistorius sowohl im Innen als auch im Finanzministerium eine Durchwahl haben… Ist ja nicht so dass die ganze Thematik aus dem Himmel fällt – um den Hausherren aus dem letzten Beitrag kurz zu zitieren: „Nun dürfte dieses Problem spätestens seit dem 25. Juli 2025 auch im Verteidigungsministerium bekannt gewesen sein – zumal auch das Ressort selber einräumt, dass ein zu Grunde liegendes Grundsatzurteil bereits 2004 erging und im vergangenen Jahr eigentlich nur noch mal bestätigt wurde.“
Dass die Frage wer die etwaige Kohle bekommt in der Bundeswehr ganz schnell eine Neiddebatte wird ist offensichtlich, daher einfach großzügig sein und den ~ 1000 Mann die binnen diesen halben Jahres die 16 Jahre voll machen einfach ihren Anteil auszahlen.
Wäre es gut möglich, dass einige von Ihnen nicht befördert worden wären weil kein passender Dienstposten da ist? Sehr wahrscheinlich! Macht das monetär den Kohl fett? Ganz klar nein! Wenn man mit 100k Euro (einmalig) die Stimmung in der Truppe hochhalten kann ist das in meinen Augen bei den aktuellen Ausgaben ein kleiner Preis. Muss man halt wollen und machen.
Alternativ kann man sich hinter dem Innen oder Finanzministerium verstecken und sagen, dass man ja wirklich gern gewollt hätte aber leider leider geht das aufgrund von rechtlichem….. nicht.
Zitat aus dem Tagesbefehl: „Unsere Unteroffiziere mit Portepee übernehmen dabei eine besondere Verantwortung. Sie sind das Rückgrat unserer Truppe – hochprofessionell und unverzichtbar für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.“
Ah … ja … verstehe. Deswegen der Beförderungsstopp.
@PapierSchwab sagt:
19.05.2026 um 16:38 Uhr
@Felix und Flo
„Ist ja nicht so dass die ganze Thematik aus dem Himmel fällt – um den Hausherren aus dem letzten Beitrag kurz zu zitieren: „Nun dürfte dieses Problem spätestens seit dem 25. Juli 2025 auch im Verteidigungsministerium bekannt gewesen sein – zumal auch das Ressort selber einräumt, dass ein zu Grunde liegendes Grundsatzurteil bereits 2004 erging und im vergangenen Jahr eigentlich nur noch mal bestätigt wurde.“
Dem BMVg ist es definitiv nicht erst seit 2025 bekannt…
Sondern seit 2004 als Fakt…
Und seit 2015 (!!) gab es bereits eine Arbeitsgruppe im BMVg zu diesem Thema.
Es wurde aber von Urteil zu Urteil ausgesessen und NICHTS getan!
10 Jahre nicht !!
Erst nachdem jetzt auch die nächste rechtliche Instanz OVG unmissverständlich das bestehende System als rechtswidrig eingestuft hat, sah man sich zum Handeln gezwungen.
Auch vor dem Hintergrund 1000der Beschwerden und dutzender anhängiger Klagen.
Um mich nicht falsch zu verstehen.
Ihre Idee ist nicht schlecht, aber zu glauben das BMI/BMF da mitspielen… allein da fehlt mir der Glaube.
Denn den Beamten dort sind die Probleme der Soldaten vollkommen egal… egal was offiziell kommuniziert werden würde….
In all den Jahren in denen rechtswidrig Geld eingespart wurde in dem man eben nicht 12 Monate nach der HF Beförderung zum SF befördert wurde (trotz gebündelter DP….)
Man sollte meinen die Einsparung der letzten Jahrzehnte auf Kosten der UmP hätten gereicht, um eine Umstruktukturierung ohne Beförderungstopp durch zuziehen. Soviel Organisationstalent erwarte ich eigentlich im Ministerium. Immerhin bauen wir alle 2 Jahre ganze OrgBer und deren DP-Strukturen um.
Unter Fürsorge und Innerer Führung verstehe ich etwas anderes. Respektlos ggü. Bestandspersonal (wieder einmal) nachdem über dem Nachwuchs die Wundertüten ausgekippt werden.
@ UmP
Ich pesaönlich finde eine Stehzeit von 12 Monaten zwischen HF und SF sehr befremdlich.
Bündelung heisst ja eben nicht sofort Beförderung nach Mindestzeit…
Dee gesamte restliche öffentliche Dienst ist sehr irritieet über diese sehr kurzen Mindestbeförderungszeiten.
Stabsfeldwebel war mal Spitzendienstgrad. Und am Standort vielleicht ein Oberstabsfeldwebel in der 1….
Diese ganze Inflation der Dienstgrade ist eh ein Unding….
Irgendwann haben wir Verhältnisse wie in der ANA, wo gefühlt jeder 2. Obeest oder General war.
@FNU SNU
Amen. Jeder wird Staber, viele sogar Oberstaber. Auf der anderen Seiten führen Hauptleute einen Zug und der KpChef ist Major – und am Ende ist jeder OTL, wenn er denn BS geworden ist. Meanwhile wird man in vielen Bundesländern gar nicht mehr automatisch befördert, sondern muss sich aktiv auf Stellen bewerben, um nach der Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung dann aufzusteigen.
Das gesamte Gefüge in der Bw ist durch den (pardon) Attraktivitätsbullshit derart in Schieflage geraten, dass man sich fragt, wo das mal enden soll.
„…Wir mussten eine schnelle, klare und konsequente Entscheidung treffen, um die deutlich zugenommenen zwingenden Vorgaben der Rechtsprechung der vergangenen zwei Jahrzehnte endlich umzusetzen….“
Dieser Satz sagt alles.
20 Jahre ist die Problematik bekannt. „Warnschüsse“ gab es genug. Erst als die Treffer immer weiter Richtung „Zielmitte“ gerieten, ist man wohl aufgewacht und brauchte dann gut NEUN Monate für eine schnelle Entscheidung die lautet „Vorne Halt, keine weiteren Beförderungen“.
NEUN Monate für eine solche „schnelle“ Entscheidung? Wer soll denn diese verlogene Ausrede glauben?
Weiß man im BMVg noch, was man tut?
Man vergrault das Rückgrat der SK. Das kann durchaus nach hinten raus gravierende Auswirkungen beim qualitativen Aufbau der SK (= Verteidigungsbereitschaft) haben.
Interessant wäre mal eine ehrlich Auswertung wieviele gute UmP sich nun nach Jobs im ziv. Bereich umschauen und sogar kündigen. Eine solche ehrliche Auswertung wird das BMVg natürlich nicht bereitstellen.
Und auch diese Herrschaften werden einen ehrenvollen Abschied mit großem Zapfenstreich bekommen, wenn sie mal irgendwann gehen.
Ich dachte immer TdM wäre DIE Vollkatastrophe gewesen, aber nun die Erkenntnis: schlimmer geht immer!
Habemus Tagesbefehl. Den haben wir heute morgen durch den DBwV erhalten. Und gut, dass er auch hier eingestellt wurde. Es fehlen leider noch immer die Infos zum weiteren Vorgehen für die Disziplinarvorgesetzen, Spieße etc.. Woher soll´s kommen, wenn auch das BAPersBw noch im Dunkeln tappt. Aber Hauptsache man lobt sich dafür, dass man eine Entscheidung vor den Medien bekanntgegeben hat. Total verrückt. Ich bleibe dabei, da hat das BMVg seit Juli 2025 ein entsprechendes Urteil und ist doch tatsächlich derart schlecht kommunikativ aufgestellt. Woran liegt das? Man hat doch mittlerweile DREI (!) beamtete Staatssekretäre. Oder liegt darin die Ursache für das Kommunikationschaos? #Vertrauensverlust
Ohne den Kameraden Portepee ans Portemonaie greifen zu wollen (SCNR), aber wir müssen aufhören, die Schulterklappen an den Sold und den Sold an die Schulterklappen zu binden.
Früher – im Sinne von: DAMALS – war klar, was wer konnte, wenn er welche Schulterklappe hatte. Da war ein StFw eine Besonderheit und OStFw konnte man mit der Lupe suchen, nachdem der Dienstgrad eingeführt worden war. Da war nocch HFw Laufbahnziel.
Heute gibt es 7 (!) Mannschaftsdienstgrade, die UoP sind komplett entwertet, seitdem sie nicht mehr Gruppenführer sind und gleichzeitig wird der StFw/OStFw (analog die Marine) zum grundlegenden Dienstgradziel werden.
Dass die Panzertruppe mehr OTL hat, als Panzer (stand: heute) ist schon ein Treppenwitz.
Wohin soll das ganze Pflichtbeförsere führen?
„Absitzstärke PUMA: 1 Olt, 1 OStFw und 6 HFw?!“
Gleichzeitig werden die Dienstposten selbst entwertet, denn was passiert? Eine HFw-Stelle wird wird eine StFw-Stelle und so weiter.
Was in den 90ern noch ein StUffz konnte und durfte, ist jetzt nicht unter Fw zu haben; Der S4-Fw in der Kompanie ist jetzt ein S4 HFw und „Spieß“ – der Grund für die Schaffung des HFw (!) – ist in letzter Zeit eher eine StFw-Stelle. Bedarf es einer Solchen Inflation?! War StFw oder gar OStFw nicht ml eine „Leistungs(!)-Beförderung“?
Und jetzt werden halt die Stellen „oben“ immer knapper und der Druck von unten nimmt immer weiter zu. Das Dilemma ist seit Jahrzehnten bekannt und fällt jetzt vor die Füße, denn man steht als Bw immer mehr unter Beobachtung und man kann keinen weiteren Stab mehr aufmachen, ohne, dass es jemandem auffällt.
Leider haben wir kein „Ventil“, um den Druck der Soldaten von unten zu kanalisieren ohne einen Wasserkopf aufzublähen (wie jetzt).
Wir haben jetzt schon 8.000-15.000 HFw (Schätzungen); also Soldaten mit einem „Meisterequivalent“ als Ausbildungstufe und der Befähigung zum Zugführer. Man kann mir nicht sagen, dass man soviele HFw – und höher ! – braucht.
Was wir brauchen ist ein System wie in den USA: „up or out“, so dass man das „Mittelmaß“, bei guter „Verrentung“, die Laufbahnen verlassen können.
Aber NEIN, wir haben den BS, der dazu führt, dass für jeden Fw-Anwärter in 5 eine OStFw-Stelle geplant und vorhanden (!) sein.
Also entweder kehren wir wieder zu einer Soll-Stärke von 400.000 Soldaten (jedweden Geschlechts) zurück und kadern materiell wieder „Aufwuchs-Bataillone“ (Heeresstruktur 3 & 4) oder man konzipiert das System neu. Dann kriegen wir die ganzen HFw sinnvoll eingesetzt.
ODER wir führen SaZ 20, SaZ 25, – danach weitere „zivile Verwendung“ aufgrund von technischen Fähigkeiten (Meisterbrief) oder in der (kommunalen) Verwaltung.
ODER wir kehren zurück zu den UoP werden Teil der FW-Laufbahn und die Laufbahn wird entzerrt. Mit längeren Standzeiten etc..
ODER es gibt einfach keine Pflichtbeförderungen mehr; sondern nur noch Leistungs- oder „Leidens“-Beförderungen (also die Beförderung nach einer besonders unangenehmen Dienststelle, etc. analog AA); dafür halt deutlich mehr „Senioritätsklassen“, so dass ein OFw trotzdem gut verdient, auch wenn er seit 10 Jahren nicht befördert wurde. Das entspannt zwar nicht die Soldkasse, aber es entspannt den Laufbahnirrsinn.
Egal wie, wir müssen diesen Dienstgrad- und Stabs-Wildwuchs endlich beenden.
Erst ging der Quatsch bei den Mannschaften los, aber zum Glück sind da im Verhältnis weniger Probleme. Jetzt trifft es die UmP-Stellen und wann das „Hauen und Stechen“ bei den A13/A14-Besoldungen losgeht, ist nur noch eine Frage der Zeit.
Bleibt alles spannend.
Stellenbündelung: Ich halte auch die Bündelung G-OSG für nicht richtig; es gibt keinen Anreiz Leistung zu zeigen, da man nur warten muss um Befördert zu werden.
Kurioser Nebenaspekt: Die Bundeswehr ist die einzige Armee der NATO, die sieben(!) Mannschaftsdienstgrade hat. In der NATO-Struktur gibt es drei (OR-1 bis OR-3) und keiner unserer NATO-Partner hat mehr als vier.
Hier wäre auch ein Handlungsbedarf: SG und OSG wieder zu den Spitzendienstgraden machen und die Korporale wieder abschaffen.
@FNU SNU
Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu. Beförderungen sollten IMMER leistungsgebunden sein- in JEDEM einzelnen Dienstgradaufstieg. (Angefangen beim Eintritt im MschDG – auch künftig beim nWD! bis hin zum SU, über OL, OTL und auch allem was sonst in der A-Besoldung vergütet wird). Was könnte der Bund da sparen.
Trennung:
Eine Systemumstellung ist notwendig. Dies MUSS jedoch ohne Ordnungshalt erfolgen.
Was empfindet Truppe: Der Beförderungstopp ist ein Schlag ins Gesicht für… nennen wir ihn hier „HF Pech“.
HF Pech hätte zum 01.08.2026 befördert werden können.
HF Pech war schon immer einer der leistungsstärksten UmP in der Kompanie.
Er hat sich vom Msch, über die Laufbahn UoP, zum UmP weiterqualifiziert und stolz hochgedient.
2010 wurde er Feldwebel und 2013 Hauptfeldwebel.
HF Pech hat gerade nachgerechnet- er „hätte“ lt. OVG unter Berücksichtigung seiner Bestleistungen im Bataillon -nicht sofort-er ist ja nicht anmaßend- aber „potenziell“ frühstens seit 2014 SF sein können.
Rechtlich stand ihm also zu ab 2014 „in Betracht gezogen zu werden“ wenn er das so richtig ausgewertet hat. Diese Leistungen wurden durch die Mindeststehzeit aber rechtswidrig einfach ignoriert-
nun gut…. immerhin steht er ja NUN ENDLICH zum 01.08.2026 an.
Aber nein….wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht sorgen.
Selbst jetzt- mit dem Wissen, dass seine Leistungen seit 13 Jahren fälschlicher Weise ungewürdigt blieben- wird das nicht geheilt in dem er -zumindest jetzt- befördert wird.
Nein. Seine Beförderung wird ausgesetzt.
Wie lange? Noch nicht abschließend klar.
Wird er überhaupt noch in seinem Leben SF oder wird der DP entbündelt?
Was will ich damit sagen:
Der Beförderungstopp verschafft den Akteuren für den Systemwechsel jede erdenklich Zeit
zu Lasten derer, die eh bestraft sind.
Systemwechsel ja- aber ohne Beförderungstopp.
In diesen hinnehmbaren sauren Apfel sollte BMVg/BMI beißen -auch wenn dies bedeutet- dass man sich zur Reformierung eben nicht alle Zeit der Welt nehmen kann.
Denn immerhin wurde jahrelang an Menschen wie HF Pech eingespart- der nun nicht mal mehr weiß-
ob es Auswirkungen auf seine Versorgungsansprüche haben wird.
(Je nach dem wie lange und was genau „BER“ dort tut).
Ich vergaß zu erwähnen- HF Pech als gestandener Zugführer wird demnächst dank seiner Erfahrung und seinen Leistungen versetzt. Er darf wieder pendeln als einer der Ersten die den Aufwuchs unterstützen und Ausbilder in der BA werden. Ich hoffe die Gremien schaffen es diese „PechKameraden“ zu schützen.
Systemumstellung ist notwendig, Leistungsbeförderung Zustimmung!
Aber doch mit respektvollem Umgang und unter Würdigung BEREITS ERBRACHTER Leistungen!
Vorkommentare bieten der Projektgruppe genug Ideen um Betroffene zumindest finanziell zu vertrösten.
Vielleicht liest jemand von ihnen auch hin und wieder auf dieser Plattform mit und überdenkt Alternativen des Handelns.
Darf ich mir das für meine Kameraden und Kameradinnen wünschen und erbitten?
Denn mehr können wir UmP nicht tun.
@Bow: Ich bin da völlig bei Ihnen. Leider wird es keine Möglichkeit geben, diesen Irrsinn zu beenden, ohne das es dazu Massnahmen geben müsste gegen die die aktuelle Situation ein Kindergarten ist.
Das wird sich aber niemand trauen, da es entweder viel Geld kostet (aka vorzeitiger Ruhestand tausender Offziere) und auch politisch in diesen Zeiten nicht umsetzbar wäre oder es die Nachwuchswerbung killen würde.
Ich verstehe das richtig ja?
Die Beurteilungen zum 31.07.2026 in dem F-SF gemeinsam betrachtet werden:
Um die oberen 5% konkurrieren nun
1. SF BS die zeitlich die Voraussetzungen haben um sich für OSF zu qualifizieren
2. OF/HF SaZ die BS werden wollen
und nun auch
3. HF BS die künftig SF werden wollen
Abstimmungsgespräche sind gelaufen (3 Monate vor 31.07.)
Meine Frage:
Was ist mit Soldaten der 3. Gruppe die bisher bekanntlich als Opferlamm zu Gunsten der 2. Gruppe verwendet wurden weil sie nicht um den DG SF kämpfen mussten?
Diese benötigen nun auf einmal dringend eine gute Beurteilung. Hat das Auswirkungen?
Ist hier sinnvoller Weise auch ein „Ordnungshalt“ angedacht?
@Voodoo, richtig jeder andere Beamte wird nicht automatisch befördert sondern muss sich auf entsprechende Stellen bewerben und dann erfolgt unter den Bewerbern die Bestenauslese.
Aber, wenn intern keiner Abteilungsleiter werden will schreibe ich extern aus und habe auch Chancen jemanden zu finden.
Versuchen sie mal einen Kompaniechef außerhalb der Bundeswehr zu gewinnen. Von daher macht es für die Bundeswehr schon Sinn das das Personal regelmäßig nach oben weiter wandert und die Einstiegsstellen für die nächsten Jahrgänge frei werden. Das Chaos kann keiner brauchen wenn plötzlich 75% eines Offizierjahrgangs keinen Lust auf Karriere haben und für ihre restliche Dienstzeit die Einstiegsposition blockieren.
@Flo sagt: 20.05.2026 um 9:33 Uhr
„Aber, wenn intern keiner Abteilungsleiter werden will schreibe ich extern aus und habe auch Chancen jemanden zu finden.“
Mit dem Unterschied, das die Beamten alle die gleiche Grundqualifikation haben. Und da ist es dann nicht so furchtbar schwierig, auch behördenübergreifend zu wechseln. Das was Sie meinen, sind dann entweder Angestellte oder Akademiker, die für den höheren Dienst eingestellt werden und trotzdem noch Zusatzqualifikationen brauchen.
Das gab es bei der Bundeswehr auch schon schon. ich erinnere mal an die Offiziere und Unteroffiziere aus Truppengattungen, die in den 90ern massiv reduziert wurden (inkl. meiner eigenen) und dann in Sanitätsbataillonen Stabsverwendungen oder Stellen als KpChef/Spieß/KpTrpFhr besetzt haben. Dafür muss man kein Arzt oder Sanitäter sein.
Der militärische Teil der Bundeswehr kann es eben nur aus sich selbst heraus.
@Maro sagt:
20.05.2026 um 9:15 Uhr
„3. HF BS die künftig SF werden wollen
Abstimmungsgespräche sind gelaufen (3 Monate vor 31.07.)“
Nur als Hinweis:
Vor Erstellung der Beurteilungen, jedoch >> nicht früher als << einen Monat vor und nicht später als
zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag der Beurteilung sind zwischen Erst- und Zweitbeurteilenden
Abstimmungsgespräche…
Stichtag = 31.07.2026
Also Abstimmungsgespräche zwischen dem 01.07.2026 und 30.09.2026…
@Pio-Fritz, naja Polizisten, Feuerwehrleute und Lehrer haben schon unterschiedliche Qualifikationen. Aber ja, einen Juristen oder Ingenieur bekomme ich eher qualifiziert ein Amt zu leiten als zum S3 eines Bataillons.
„Die Bundeswehr ist die einzige Armee der NATO, die sieben(!) Mannschaftsdienstgrade hat. “
Mal abgesehen von der Anzahl, wenn man das System neu aufbauen möchte, braucht es eigentlich überhaupt eine scharfe Unterscheidung in Manschaften und Offiziere? Ist das nicht ein eher fließender Übergang?
Und haben nicht bald auch die einfachsten Soldaten mehrere KI gesteuerte (Drohnen)systeme die sie führen?
Bei einem neu Design würde ich jedenfalls auf allen Automatismus bei Beförderungen verzichten. Und das Gehalt eher unabhängig davon und mit einer gewissen Flexiblität. Ach, wie viel könnte man besser machen, wenn man neu anfängt, aber in der realen Welt sehe ich auch kleinste Reformen eher schwierig umsetzbar, aber man kann sich ja in eine Vernünftige Richtung hinbewegen.
Wieder einmal ein leider „gutes“ Beispiel für die andauernde miserable „Informationsarbeit“ der Bundeswehr. Nahezu alle Grundsätze einer professionellen Kommunikation werden missachtet. Insbesondere die interne Kommunikation – Anfängerfehler. Wirkung nach außen, insbesondere was den Arbeitgeber Bundesweit angeht: katastrophal. Man kann nur hoffen, dass die zuständigen Verantwortlichen im Pressestab nicht anders konnten. Aus politischen Gründen. – aber dann müssten sie eigentlich um ihre Ablösung bitten. Wie bitte? Das hat es schon Jahrzehnte bei der Bundeswehr nicht mehr gegeben. Der nächst Dienstposten (A 16 und höher) steht schon bereit . Honi soit qui mal y pense …
Ich äußere mich mal als Reservist zu dem Thema:
Keiner mag Änderungen, besonders dann, wenn man Abstriche von einem vermeintlichen Besitzstand machen muss. Ob man diesen zurecht inne hat darf oft bezweifelt werden.
Niemand ist übrigens so wichtig, dass er im Zweifelsfall nicht ersetzt werden kann, bzw. dass ohne ihn der Laden sofort zusammen bricht. Gefühlt sind wir alle wichtig, egal in welcher Position wir uns befinden. Zu mindestens sagt man dies dauernd Reservisten, Mannschaften, Unteroffizieren und auch den Offizieren. Also darf sich eigentlich nie etwas gefühlt negativ entwickeln.
Die Realität sieht halt anders aus: Auch bei Reservisten wurden aus diversen Gründen Beförderungszeiten angepasst und manche finanziellen Änderungen wurden auch dort nicht nur positiv aufgefasst.
Ich bin alt genug um das Gejammer über die gekoppelten Dienstposten noch live erlebt zu haben. Damals wollte man den Dienst attraktiver machen, schaffte es aber nicht Bewährtes beizubehalten und trotzdem finanziell attraktiver zu werden. Das Ergebnis war der Hauptfeldwebel als Gruppenführer. Viel Geld für jemanden der den Job eines früheren Unteroffiziers machte. Klar mag dies niemand in Betracht ziehen der lange nach dieser Zeit in die Truppe eingetreten ist und von einer für ihn positiven Koppelung der Dienstposten profitiert hat.
Ich bin kein Personaler, aber ich habe persönlich den Eindruck, dass bei der BW zwar fleißig beurteilt wird, aber gefühlt trotzdem immer alle übers Wasser laufen können, so dass man alle X Jahre ein neues System braucht.
Eigentlich wünscht sich doch jeder, dass Beförderungen leistungsorientiert erfolgen und diese Leistungen auch so ausgewertet werden, dass ein junger Mensch der noch reifen muss sich nicht schon nach der zweiten Beurteilung den BS versaut hat. Leistung ist für mich übrigens etwas anderes als die Beurteilung- und Auswahlkriterien besser zu verstehen als andere und sich das zu nutze zu machen.
Natürlich bin ich nicht lebensfremd und kann begreifen, dass etliche Kameraden nun das Gefühl haben ihre Leistung würde nicht berücksichtigt und noch schlimmer sie würden vom Dienstherren bestraft.
Die Bundeswehr ist sicher für viele so etwas wie eine Hassliebe, denn das System kann einen durchaus aufarbeiten. Gut zu wissen, dass man nicht für dieses System dient, sondern für etwas Wichtigeres.
@UmP
„Ich vergaß zu erwähnen- HF Pech als gestandener Zugführer wird demnächst dank seiner Erfahrung und seinen Leistungen versetzt. Er darf wieder pendeln […]“.
Lese ich also richtig zwischen Ihren Zeilen, dass HF Pech 13 Jahre lang als von Ihnen beschriebener Spitzenleistungsträger im Verband nie versetzt wurde? Chapeau…
Zu meiner Zeit gab es in unserer Kompanie mit Sollstärke ca. 320 Mann maximal einen SFW. Der Wildwuchs in diesem Bereich ist schon beachtlich. Vielleicht sollte man eher das Bundesbesoldungsgesetz in Bezug auf das Dienstalter mit der entsprechenden Besoldung anpassen als jeden Hinz und Kunz zum Stabs- oder Oberstabsfeldwebel zu machen. Gleiches gilt auch für Mannschaftsdienstgrade, insbesondere für Stabs- und Oberstabsgefreite. Beförderungen auf Grund der Dienstzeit sind wenig sinnvoll; Leistung muss aber belohnt werden.
Eigentlich hilft nur noch ein radikaler Schnitt. Schrittweise Neuaufstellung der Bundeswehr mit Rücksetzung auf eine seriöse SollOrg / StAN mit „ehrlichen“ Dienstgraden auf den passenden Dienstposten. Alle Neueinstellungen / Statusänderungen nur noch nach neuen Regeln in die neuen Strukturen. Überführung des Bestandspersonals schrittweise in die neue Struktur und bei rechtlicher Notwendigkeit indiviuelle Ausgleichszahlungen für nicht mehr stattfindende Beförderungen. Für die neuen Verbände dann gezielt werben und auch die Reserve gleich mitdenken. SO, wie es jetzt ist, ist die Bw in weiten Teilen nicht reformfähig.
Ich lese hier im Blog immer wieder „leistungsgerechte Beförderung“.
Die Leistung wird aber nun einmal durch Vorgesetzte in Beurteilungen bestimmt, das war schon früher so. Unterstellte Mitarbeiter, die mal (so wie hier im Blog z.B.) „Klartext“ reden, sind unbequem und daher ist die Gefahr groß, dass der Vorgesetzte dies in die Beurteilung auch negativ einfließen läßt. Damit ist die Gefahr groß, dass der unterstellte Mitarbeiter mit der Wahrheit hinter dem Berg hält oder noch schlimmer dem Vorgesetzten wohlklingende Märchen erzählt, um sich selbst gut zu positionieren, zumindest solange, bis das definitive Karriereende bzw. die Entlassung erreicht ist.
Wenn ich mein direktes Umfeld mit mehreren Offizieren und auch UmP, genauso wie auch die Nachrichtensendungen mit ehemaligen hochrangigen Generalen (als Militärexperten) betrachte, dann trifft diese Wahrnehmung exakt zu.
All das, was hier im Blog geschrieben wird, kann man von diesen Herrschaften auch hören. Wie desolat die Bw dasteht, wie schlecht die Stimmung ist, am besten Auflösen und neu aufbauen, bis hin zu „das Heer steht blank da“, etc.. Ich nehme mich da nicht aus.
Inwieweit diese Aussagen alle zutreffend sind, will ich hier gar nicht bewerten. Aber wenn all diese aktiven oder ehemaligen Soldaten genau diese Punkte auch offen im aktiven Dienst gebracht hätten, solange sie noch nicht am Karriereende angekommen wären, wären sie vermutlich, weil unbequem, niemals so weit gekommen, befürchte ich.
Damit muß ein Soldat nicht nur (unbedingt) gute Leistung bringen, er muß vor allem dafür sorgen, dass er bei dem Vorgesetzten „gut dasteht“. Das kann mit Leistung zusammenhängen, ein MUß gibt es aber nicht! Der Nasenfaktor und die Kumpelei ist nahezu immer mit im Boot.
Das war auch schon früher so, und es ist kein bißchen besser geworden.
@JFST
Als absoluter Spezialist wird er die 13 Jahre im gleichen Verband verbracht haben. Wenn man sieht, wie viele ITBtl, LogBtl, FjRgt, FlaRakGrp, TaktLwG, EinsFltl,… es gibt, macht es auch gar keinen anderen Sinn. Er soll erstmal Erfahrung in seinem Bereich sammeln. Oder würde es aus Deiner Sicht mehr Sinn machen einen GebPio als „normalen“ Pio einzusetzen, nur damit er mehr Breite erhält?
Durch das BAPersBw wurde gestern kommuniziert:
+ Alle Beförderungen zum StFw/StBtsm werden ab dem 1. Juli 2026 ausgesetzt.
+ Das BMVg hat angewiesen, dass alle Einstellungen, Wiedereinstellungen oder Wiederverwendungen
im Dienstgrad StFw/StBtsm, sofern sie nicht bis zum 30. Juni 2026 realisiert werden,
bis auf weiteres ebenfalls ausgesetzt sind.
+ Ab dem 1. Januar 2027 soll
> die Neubündelung der Dienstposten bei den Fw umgesetzt sein/werden…
> danach Feldwebel wieder zum StFw/StBtsm befördert werden…
> Grundlage nicht ist mehr Mindestdienstzeit von 16 Jahren, sondern das Leistungsprinzip…
Was dies in der konkreten Umsetzung bedeutet … wird sich zeigen…
Auf jeden Fall sollten sich SaZ (mit genügend Restdienstzeit) und Berufssoldaten … im Dienstgrad HptFw…
… bei den anstehenden Beurteilungen zum Stichtag 31.07.2026 …
… nicht mehr erzählen lassen sie müssten zu Gunsten von BS-/OffzMilFD-Anwärtern zurückstehen …
… selbst wenn sie zur Spitzengruppe der Einheit/Dienststelle aus Sicht des Erstbeurteilers zählen …
Rente mit 70, folgt demnächst der weitere Schlag, und die Altersgrenzen werden fallen?
Eine jahrelang nicht verfassungskonforme Beförderungspraxis ist kein Versehen. Sie ist ein systematisches Versagen. Und sie zwingt Menschen wie mich – die ihr Leben lang loyal gedient haben – dazu, den eigenen Dienstherrn zu verklagen.
Nicht, weil ich es will. Sondern weil ich es muss. Weil nach Jahren des Stillstands endlich etwas passieren muss.
Der Beförderungsstopp für alle war nur das sichtbare Zeichen eines Apparats, der seine eigenen Leute im Stich gelassen hat.
Was damals geschah – und warum ich heute dafür kämpfe
1981 wurden 1.500 Planstellen der Besoldungsgruppe A9 m.Z. ausgewiesen.
Doch nur 500 davon waren haushaltsrechtlich abgesichert. Schon damals war klar: Viele würden leer ausgehen. Aber niemand sagte uns, dass wir dafür einen so hohen Preis zahlen würden.
Die Anforderungen waren streng:
• Vollendetes 45. Lebensjahr
• Monat für Monat 1,5 Punkte auf dem OSF-Dienstposten
• Meisterbrief im Metallbau als Grundvoraussetzung
Ich habe geliefert. Ich habe Verantwortung übernommen.
Ich habe meinen Dienst getan – und zwar gut.
Mein Werdegang:
• 1981: Versetzung als Hauptfeldwebel (im Alter von 39 Jahren)
• 1988: Beförderung zum Stabsfeldwebel
• 1990: Beförderung zum Oberstabsfeldwebel
Meine Bilanz:
• Keine Disziplinarstrafen
• Fünf förmliche Anerkennungen
• Vier prämierte Verbesserungsvorschläge, ausgezeichnet vom Bundesminister der Verteidigung
Ich habe meinen Teil erfüllt. Der Staat hat es nicht.
Trotz über sieben Jahren Tätigkeit auf einem OSF-Dienstposten erhielt ich die Besoldung, die dieser Dienstposten vorsah, erst nach all dieser Zeit.
Sieben Jahre, in denen ich die Aufgaben trug – aber nicht die Anerkennung.
Sieben Jahre, in denen ich Verantwortung übernahm – aber nicht die Besoldung, die mir zustand.
Der finanzielle Schaden: 38.000 Euro.
Doch der eigentliche Schaden ist größer.
Es geht um Gerechtigkeit.
Es geht um Würde.
Es geht darum, dass ein Staat, der Loyalität fordert, sie auch zurückgeben muss.
Ich klage nicht, weil ich es mir ausgesucht habe.
Ich klage, weil ich es mir nicht länger gefallen lasse.
Weil ich nicht bereit bin, jahrelange Ungerechtigkeit einfach zu schlucken.
Weil ich für das einstehe, was mir zusteht – und was jedem Soldaten zustehen sollte, der sein Leben in den Dienst dieses Landes stellt.
[Damke für Ihren Kommentar, und dennoch eine Nachfrage: Die Zeitleisten führen mich zu der Berechnung, dass Sie jetzt 84 Jahre alt sind – ist es zutreffend, dass Sie jetzt klagen? Und warum nicht bereits vor, sagen wir 20 Jahren? T.W.]
Zur Wahrheit gehört auch folgendes:
Eignung, Befähigung und Leistung. Dann muss man die drei Säulen aber auch rechtlich bindend umsetzen. Der DV beurteilt nur nach Nasenfaktor. Eine schlechte BU „Quotenopfer“ wieder loszuwerden ist Teilweise nicht möglich.
Um diese Kungelei zu umgehen muss es verpflichtende Leistungen geben, nachvollziehbar in Testform. Ein Mindestmaß an „grün“ aber für alle, auch Fachdiener, dann eine Aufteilung nach Fachdienst und „grün“ – ich kann ja den Infanteristen nicht mit IT oder S4 Kram quälen.
Wer zwei Test in 4 Jahren vergeigt bleibt noch ein Jahr und ist dann raus.
UmP sagt: 20.05.2026 um 8:33 Uhr
“ Er hat sich vom Msch, über die Laufbahn UoP, zum UmP weiterqualifiziert und stolz hochgedient.
2010 wurde er Feldwebel und 2013 Hauptfeldwebel.“
Den Oberfeldwebel uebersprungen, bzw 1.5 Jahre im Dienstgrad, und damit haben seine Vorgesetzten ihm infusiert, dass dies so weiter gehen wuerde, …..
Sicherlich ein „guter Mann“, dem zum Ende der Dienstzeit gefuehlt 38tsd E fehlen.
Sorry
@Andre sagt: 21.05.2026 um 10:30 Uhr
„Wer zwei Test in 4 Jahren vergeigt bleibt noch ein Jahr und ist dann raus.“
Ja, prima, ich sehe schon die Bewerberschlangen bei den Karrierecentern – nicht. Etwas mehr Realitätssinn wäre zielführend.
Tests sind nur eine Momentaufnahme und zeigen im Wesentlichen nur, das der Getestete in der Lage ist, irgendwelches Wissen in sich reinzustopfen und zeitgerecht wieder abzurufen. Eignung und Befähigung sind so nicht feststellbar.
Und neben der Beurteilung sind auch noch andere Voraussetzungen zu erfüllen, die objektiv messbar sind. Wenn man auf jedem Lehrgang gerade so durchrutscht und sein IGF nicht schafft, dann ist man eben nicht im oberen Drittel mit dabei.
@ Andre
Das ist die Methode in der amerikanischen Armee, Weiterverpflichtung nur nach bestandenden Qualifikationstest.
@ hpf-ra
Sehr beeindruckend ihr Lebenslauf.
Trotzdem gibt es für mich als pensionierten Soldat der Lw einige Fragen.
1981 wurde meines Wissens der Dienstgrad StFw erst in die Bw eingeführt. Vorher gab es HptFw in A8 und einige wenige HFw in A9. Diese Beförderung zum HFw (A9) war nicht dienstpostengebunden sondern nur aufgrund des Dienstalters und der Beurteilung (Analog zum Amtsinspektor im restlichen öffentlichen Dienst und zum ICE-Lokführer in der alten Bundesbahnstruktur mit ähnlichen Beförderungsvorraussetzungen).
Also müssten Sie bereits 1981 als HFw auf einen OStFw-DP versetzt worden sein, d.h. obwohl Sie für die damaligen Verhältnisse viel zu jung waren (39 Jahre) wurden Sie auf einen OStFw-DP (vorgesehen ab 45 Lebensjahre) versetzt. Das spricht für ihre überragende Qualifikation aber auch für das Unvermögen ihrer Disziplinarvorgesetzten mit dem System richtig umzugehen, oder sie, die DV wollten Ihnen was besonders Gutes tun.
In dem damaligen Strukturen waren OStFw-DP die absolute Ausnahme ! Bei mir im JG 74 „M“ gab es ganze 3 DP in einem 1800 Personen starken Geschwader. Einer davon war der S3-AusbFw Stab JG, der für alle Geschwaderangehörigen die Lehrgänge „besorgen“ musste. Man hat sich damals bewusst auf solche „Leuchtturm-DP“ konzentriert, die als normales Laufbahnziel der Uffz.m.P nicht zu erreichen waren, sondern nur wenn man zufällig auf diesen DP saß oder darauf versetzt wurde realistisch zu erreichen waren.
Trotzdem gilt natürlich auch für diese DP der Grundsatz der „Funktionsgerechten Besoldung“, § 18 BBesG, den ich im anderen Post schon ausführlich erläutert habe.
Aber wie so oft gab es keine Haushaltskarten für die ausgeplanten Dienstposten. Folgedessen hat man Sie als engagierten, fähígen, bestens ausgebildeten Soldaten auf den DP gesetzt und dann arbeiten lassen, mit Streicheleinheiten und Durchhalteparolen von der Vorgesetzten versehen.
Leider waren Sie mit ihrem Schicksal nicht eine Ausnahme, sondern die fehlenden oder noch schlimmer die umgeplanten Haushaltskarten haben auch andere Soldaten betroffen. Um die Jahrtausendwende wurde entschieden, dass die Kompaniechefs Truppendiener zu Hptm A12 werden sollen. Die HH-Karten wurden zum Großteil von den HH-Karten der OffzmilFD Laufbahn genommen. In der Konsequenz wurden 3 – 5 Jahre lang Hptm mil FD zwar auf A12 DP versetzt, z. T. von Rgt zu Kdo-Behörden mit 500 km Wochenendstrecken aber nicht befördert .
@Georg sagt: 21.05.2026 um 11:33 Uhr
Der Kamerad, auf den Sie eingehen, ist Jahrgang 1942, wenn die Angaben so stimmig sind und seit fast 30 Jahren in Pension. Die eigene Personalsituation, gegen die er klagen will, ist noch viel länger her, denn 1990 ist er zum OSF befördert worden, da war dann ja alles stimmig.
Es geht also um eine Personalsituation, die schon 40 Jahre her ist, und da soll jetzt gegen geklagt werden. Finde ich nicht ganz stimmig. Da würde ich auch gerne mal einen Juristen zu hören, auch was Verjährungsfristen angeht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil BVerwG 2 C 20.19 vom 16.06.2020 Stellung genommen. Zitat. „Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist die Zumutbarkeit der Erhebung der Klage. Zumutbar ist die Klage, wenn sie erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist.“ Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. In dem entschiedenen Fall geht es um Mehrarbeitsvergütung, also die Thematik passt.