Update zum Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel: Laut Ministerium schon lange diskutiert (Update: Dementi GVPA)
Aus dem Verteidigungsministerium gab es am (heutigen) Montag deutliche Kritik an dem Vorwurf, das Ressort habe mit dem Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und -bootsleute überraschend gehandelt. Seit Monaten seit das Thema diskutiert worden, auch mit den Beteiligungsgremien, hieß es aus dem Ministerium. Wie es weitergeht, soll bis zum Jahresende geregelt werden.
Die Details dazu hier – und aus dem Wehrressort hieß es, die nun getroffene Entscheidung, dass es in diesem Jahr keine Beförderung zum Stabsfeldwebel oder -bootsmann mehr geben wird, sei sorgfältig abgewogen worden und keine übers Knie gebrochene Entscheidung. Betroffen davon sind wohl 150 Soldat*innen pro Monat, also für das zweite Halbjahr 2026 dann 900. Die geplante Aufhebung der Stellenbündelung soll zudem nur Feldwebeldienstgrade betreffen; nicht aber die – wenn auch in geringerem Umfang – gebündelten Offiziersdienstposten.
Zusammen mit den nötigen Änderungen in der Struktur der Streitkräfte soll es ab Anfang 2027 auch neu definierte Dienstpostenanforderungen geben. Und im Hinblick auf die vorgesehene Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr komme es dann darauf an, solche Dienstposten neu zu definieren und zum Beispiel militärisch-fachliche Erfahrungen zu berücksichtigen, hieß es aus dem Ministerium. Faktisch könne es damit auch neue Dienstposten geben, die für Stabsfeldwebel exklusiv eingerichtet würden.
Mehr Details dann vielleicht, wenn es mehr Details gibt. Oder zumindest den angekündigten Tagesbefehl zu diesem Thema.
Update: Aus dem Ministerium hatte es auch geheißen, das Thema sei mit den Beteiligungsgremien besprochen worden – aber das scheint offenkundig nicht der Fall: Aus dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) erfuhr Augen geradeaus! am Montagabend, eine formale Beteiligung dieses Gremiums habe nicht stattgefunden.
Was meinte der Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) dazu? Gibt es dazu eine Stellungnahme?
[s. dazu das Update oben. T.W.]
Warum wird das eine (UmP) aufgehoben, weil de facto rechtswidrig, das andere (Offz) aber unangetastet stehengelassen? Rennt man da nicht gleich wieder ins offene Messer oder möchte man das Fass schlicht nicht aufmachen, solange ein Verwaltungsgericht einem das nicht auch um die Ohren haut? Man wundert sich… eigentlich nicht mehr,