Update zum Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel: Laut Ministerium schon lange diskutiert (Update: Dementi GVPA)
Aus dem Verteidigungsministerium gab es am (heutigen) Montag deutliche Kritik an dem Vorwurf, das Ressort habe mit dem Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und -bootsleute überraschend gehandelt. Seit Monaten seit das Thema diskutiert worden, auch mit den Beteiligungsgremien, hieß es aus dem Ministerium. Wie es weitergeht, soll bis zum Jahresende geregelt werden.
Die Details dazu hier – und aus dem Wehrressort hieß es, die nun getroffene Entscheidung, dass es in diesem Jahr keine Beförderung zum Stabsfeldwebel oder -bootsmann mehr geben wird, sei sorgfältig abgewogen worden und keine übers Knie gebrochene Entscheidung. Betroffen davon sind wohl 150 Soldat*innen pro Monat, also für das zweite Halbjahr 2026 dann 900. Die geplante Aufhebung der Stellenbündelung soll zudem nur Feldwebeldienstgrade betreffen; nicht aber die – wenn auch in geringerem Umfang – gebündelten Offiziersdienstposten.
Zusammen mit den nötigen Änderungen in der Struktur der Streitkräfte soll es ab Anfang 2027 auch neu definierte Dienstpostenanforderungen geben. Und im Hinblick auf die vorgesehene Verteidigungsaufstellung der Bundeswehr komme es dann darauf an, solche Dienstposten neu zu definieren und zum Beispiel militärisch-fachliche Erfahrungen zu berücksichtigen, hieß es aus dem Ministerium. Faktisch könne es damit auch neue Dienstposten geben, die für Stabsfeldwebel exklusiv eingerichtet würden.
Mehr Details dann vielleicht, wenn es mehr Details gibt. Oder zumindest den angekündigten Tagesbefehl zu diesem Thema.
Update: Aus dem Ministerium hatte es auch geheißen, das Thema sei mit den Beteiligungsgremien besprochen worden – aber das scheint offenkundig nicht der Fall: Aus dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) erfuhr Augen geradeaus! am Montagabend, eine formale Beteiligung dieses Gremiums habe nicht stattgefunden.
Was meinte der Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) dazu? Gibt es dazu eine Stellungnahme?
[s. dazu das Update oben. T.W.]
Warum wird das eine (UmP) aufgehoben, weil de facto rechtswidrig, das andere (Offz) aber unangetastet stehengelassen? Rennt man da nicht gleich wieder ins offene Messer oder möchte man das Fass schlicht nicht aufmachen, solange ein Verwaltungsgericht einem das nicht auch um die Ohren haut? Man wundert sich… eigentlich nicht mehr,
Die Kommentare sprechen eine ganz eindeutige Sprache. Die Anzahl der Befürworter des Vorgehens hält sich doch stark in Grenzen.
Der Versuch der Rechtfertigung des BMVg ist nicht nur untauglich, sondern zeigt auch, dass man nicht verstanden hat.
Da stellt sich ganz automatisch die Frage, wer dort die Beratungen durchführt.
Es hat doch hoffentlich niemand erwartet, dass die betroffene Klientel das Vorgehen akzeptiert oder sogar gut findet.
Ein weiterer Bewies wie weit das BMVg von der „echten Welt“ entfernt ist.
@Vodoo
Die allermeisten StOffz-DP (nicht Kp-Chef) sind A13 H/ A14. A15 läuft separat wobei es im Hohen Haus die Stellenbündelung A14/ A15 gibt.
Das Ministerium sollte vielleicht aufhören um den intern bereits abgekühlten Brei herumzuschwurbeln. Das ist mittlerweile arg unerträglich und der nächste PR-Stunt.
Die beiden neuen „Spitzendienstposten“ sind gesetzt, also allg. Laufbahnziel wird HF und on Top die Varianten SF und OSF. Warum man das nicht offen kommuniziert, weiß nur „das Mysterium“.
Hiermit wird erneut eine der wertvollsten Ressource verbrannt.
Wer ist diese Beratergruppe Spieße? Und warum raten die dem Generalinspekteur so einen Mist? Verräter ihres eigenen Korps! Die haben sie doch wohl nicht mehr alle. Schlag ins Gesicht!!!!
@Voodoo, weil man nicht an die Stellenbündelung ran muss. Die macht es nur attraktiv für den einzelnen gegen die Wartezeiten zur Beförderung zu klagen weil dann eine Beförderung auf (s)einem Dienstposten möglich ist.
Aber ja, die Frage warum es jetzt nur die Beförderungen zum Stabsfeldwebel trifft ist berechtigt.
@T. Melber;
Ich denke es geht „Vodoo“ darum, dass man bei derartigen Maßnahmen grundsätzlich alle DG-Gruppen auf den Prüfstand stellt, um des lieben „Betriebsfriedens“ zu wahren.
Aber wie „ORR“ auch schon geschrieben hat, zeigt das BMVg, wie weit man sich von der Basis entfernt hat.
„Es reicht halt nicht ein Auto zu planen, wenn der Motor nicht vorhanden ist.“
@Thomas Melber:
Nicht vergessen: die Stellenbündelung Leutnant bis Hauptmann (A9 – A11)
Der Tagesbefehl dazu wurde nun endlich drei Tage nach Kommunikation über Social Media veröffentlicht.
Man muss diesem Tagesbefehl eines lassen: Er ist sprachlich hervorragend formuliert. Ruhig, staatstragend, voller Pathos über Verantwortung, Einsatzbereitschaft und „Kriegstüchtigkeit“. Nur eines fehlt: die Ehrlichkeit.
Denn hinter den wohlklingenden Formulierungen verbirgt sich ein schlichter Beförderungsstopp für tausende Unteroffiziere mit Portepee. Soldaten, die jahrelang ihre Karriereplanung an genau den Regeln ausgerichtet haben, die ihnen der Dienstherr selbst vorgegeben hat. Und nun erklärt man ihnen plötzlich, diese Regeln seien rechtswidrig gewesen – weshalb jetzt erstmal gar nichts mehr geht.
Das eigentlich Erschreckende ist dabei nicht einmal die Entscheidung selbst, sondern das Eingeständnis zwischen den Zeilen: Die Problematik war seit Jahren bekannt. Gerichte haben wiederholt auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen. Passiert ist trotzdem nichts. Erst jetzt, unter massivem Druck, folgt der große Befreiungsschlag – selbstverständlich zulasten derjenigen, die kurz vor der Beförderung stehen.
Besonders bemerkenswert ist die Wortwahl. Von „fairen Chancen“ ist die Rede, während gleichzeitig sämtliche förderlichen Besetzungsentscheidungen ausgesetzt werden. Von „Wertschätzung“ spricht man gegenüber genau jener Dienstgradgruppe, der man gerade erklärt, dass ihre Karriereplanung auf unbestimmte Zeit eingefroren wird. Das ist ungefähr so motivierend wie ein Feldwebel-Appell mit anschließender Gehaltskürzung.
Natürlich braucht die Bundeswehr rechtssichere Strukturen. Natürlich muss das Leistungsprinzip gelten. Aber wer jahrelange politische und ministerielle Untätigkeit nun als alternativlose Modernisierung verkauft, darf sich über Frust in der Truppe nicht wundern.
Denn am Ende bleibt bei vielen Soldaten vor allem eine Botschaft hängen:
Wenn das System Fehler macht, trägt die Konsequenzen nicht die Führung — sondern die Truppe.
Rückgrat gibt es bei den Feldwebeln und Bootsmännern – bei der politischen und militärischen Führung des BMVg nicht!
Dass die Kommunikation wieder mal ein Paradebeispiel dafür ist, wie man es nicht macht ist die eine Sache und ärgert mich persönlich auch massiv. Richtig wäre gewesen am Montag Morgen einen Tagesbefehl zu erlassen, der die Truppe umfassend informiert und erst am Nachmittag die öffentliche Mitteilung rauszugeben.
Dass sich hier jetzt aber viele darüber aufregen, dass man wieder mal alles nur auf dem Rücken der Portepees austrägt zeigt wenig Systemverständnis. Auch wenn ich persönlich schon nachvollziehen kann, dass sich einzelne massiv ärgern, die jetzt so lange auf ihre Beförderung gewartet haben. Dass das System grundsätzlich umgestellt werden soll und die Dienstpostenbündelung in allen Laufbahnen teilweise rückgängig gemacht werden soll ist ja schon bekannt. Man möchte größtenteils wieder in das alte System zurück und das geht nur mit Einschnitten. Der Ordnungshalt ist auch jetzt zweckmäßig, da der 31.07. Beurteilungsstichtag für Hauptfeldwebel und Stabsfeldwebel ist. Das heißt anschließend werden die Noten vergeben. So ist es für die Beteiligten auch am fairsten, da man als Chef mit dem Wissen in die Benotung gehen kann, dass der gute zum Stabsfeldwebel anstehende Hauptfeldwebel diese Beurteilung für seinen weiteren Werdegang benötigt und entsprechend berücksichtigt werden muss. So müssen sich die guten Hauptfeldwebel um ihre Beförderung auch keine Sorgen machen. Die Dienstpostenbündelung für Offiziere A9-A11 soll in der neuen Struktur ebenfalls in A9/A10 und A11 aufgeteilt werden. Da Offiziere aber sowieso meist nur zwei Jahre auf ihrem Dienstposten sitzen und anschließend versetzt werden ist eine Umstrukturierung hier relativ einfach ohne Beförderungsstop umsetzbar. Auch das allgemeine Laufbahnziel von Hauptmann auf Oberleutnant zu reduzieren und nur noch die gut beurteilten zum Hauptmann zu machen ist zügig und nahtlos umsetzbar, da die nächste Beförderungsrunde erst im Frühjahr nächstes Jahr ansteht.
Was mich persönlich wieder ärgert ist, dass man seit zwei Jahren an unterschiedlichen Konstellationen rumdoktert, immer wieder Informationen rauswirft die massiv Unruhe bringen aber immer noch kein Gesamtkonzept für das Heer und seine Dienstpostenkonstellation erarbeitet hat. Das hätte man durchaus besser machen können, indem man ein Zielbild ausgibt, zu dem man sich in einer Übergangsphase X hin entwickeln möchte. Es gab ja auch schon mit den Kompaniestrukturen der neuen Ausbildungsbataillone ein Konzept, aber da ist man ja auch wieder zurück gerudert.
Grundsätzlich fände ich es begrüßenswert in allen Laufbahnen wieder dazu überzugehen nach Leistung zu befördern. Dass man dafür eine Mindestanzahl an Beurteilungen braucht ist auch selbstverständlich. Als erstes sollte man das allerdings bei den Mannschaften umsetzen mit dem allgemeinen Laufbahnziel Hauptgefreiter nach Bestehen der Grundausbildung und Spezialgrundausbildung/Dienstpostenausbildung. Damit könnte man den Korporal auch wieder abschaffen und macht damit die Unteroffizierlaufbahn wieder attraktiv für Mannschaften.
Meiner Bewertung und Auswertung der Geschehnisse der letzten Monate hat diese Maßnahme auch den Hintergrund, dass das Schiff BW allgemein, aber auch im Bereich der Personalkosten einfach zu teuer geworden ist. Mit der Maßnahme der Rückkehr zur „alten“ Personalstruktur werden die Haushaltskarten ab A9 noch einmal deutlich gedrückt. Wenngleich die BW an Köpfen zulegen soll, ist gleichzeitig wahrscheinlich zu wenig „Geld im Topf“. Gleichzeitig müssen sich die Soldaten, die zukünftig Karriere machen wollen, an evtl. weniger attraktive Dienststellen im In- und Ausland bewegen, um gefördert werden zu können. Es gibt da Einheiten im Baltikum, die noch reichlich Soldaten gebrauchen könnten *Sarkasmus off*. Natürlich werden jetzt die „Bestandskunden“ (zu Recht) Sturm gegen diese Maßnahmen laufen. Neuzugänge in der Zukunft werden aber diese Umstände als normal empfinden, da hierzu dann keine Erfahrungen bestehen. Und sind wir mal ehrlich: Wenn Sie heute Beamter im Bürgerbüro einer Stadt mit 5, 6 tausend Einwohnern sind und dort nicht wegwollen, werden Sie Ihr Arbeitsleben lang wahrscheinlich A7/maximal A8 bleiben. Da wird kein Amtsleiter kommen und Ihnen wegen Ihrer langen Stehzeit noch einen A9er zur Verbesserung Ihrer Pension „schenken“ sondern dieser mögliche Gehaltssprung wird mit einer Erweiterung Ihrer Kompetenzen und Verantwortlichkeiten einhergehen.
@DD, Zitat „Dienstpostenbündelung für Offiziere A9-A11 soll in der neuen Struktur ebenfalls in A9/A10 und A11 aufgeteilt werden. Da Offiziere aber sowieso meist nur zwei Jahre auf ihrem Dienstposten sitzen und anschließend versetzt werden ist eine Umstrukturierung hier relativ einfach ohne Beförderungsstop umsetzbar. Auch das allgemeine Laufbahnziel von Hauptmann auf Oberleutnant zu reduzieren und nur noch die gut beurteilten zum Hauptmann zu machen ist zügig und nahtlos umsetzbar, da die nächste Beförderungsrunde erst im Frühjahr nächstes Jahr ansteht.“
Sie sprechen hier wohl nur für die Offiziere des Truppendienstes. Die Kameraden Offz mil FD bleiben oft deutlich länger als zwei Jahre auf einem DP. Und sollte hier das LB-Ziel auf OLt gesenkt werden, wäre das der nächste Arschtritt und wieder ein „tolles Beispiel“ für die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr.
Fachdiener werden ohnenhin von den Herren Truppenoffizieren oft nur als Offiziere 2. Klasse gesehen.
Bekannt seit 2004, (wieder) aktuell seit Mitte 2025 und akut virulent seit Ende 2025 wegen zahlreicher Anträge auf Beförderung zum Stabsfeldwebel. Nicht zuletzt auch gepusht durch Musterschreiben der Interessenvertretung.
Daher wohl jetzt auch der Zugzwang. Mal sehen wie weit sich „das Mysterium“ noch reinreitet…
Viele Wissende haben schon seinerzeit, als Uschi die „Agenda Attraktivität“ ins Leben gerufen hat, bei dieser Maßnahme die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Jetzt ist es uns (erwartbar) vor die Füße gefallen.
Ich denke, es wird mit den Offizieren des militärfachlichen Dienstes (Bündelung A9 bis A11) weiter gehen.
Mein Vorschlag: Rückkehr zu den Dienstpostenstrukturen und Bündelungen, wie wir sie vor der „Agenda Attraktivität“ hatten. Hat zwar auch nicht immer funktioniert (Beförderungsstaus), war aber gerechter und transparenter.
Nach langer Zeit wieder mal ein Kommentar von mir hier im Blog.
Ich bin nicht als Stabsoffizier ausgebildet worden, aber in meiner Offiziersausbildung vor nunmehr 30 Jahren habe ich im Fach Personalrecht den § 18 BBesG, den Grundsatz der „Funktionsgerechte Besoldung“ kennengelernt, wonach derjenige, der auf dem Dienstposten sitzt besoldet werden muss nach der Stellenbewertung des DP und derjenige, der einen bestimmten Dienstgrad, sprich Besoldungsgruppe innehat, auf einen DP mit entsprechender Stellenbewertung versetzt werden MUSS.
Nun wurde die letzten 30 Jahre fleißig von diesem Grundsatz abgewichen, Soldaten auf DPÄK, früher zbV-DP versetzt. Dienstposten (DP) sowohl als Fw-DP (A7) als auch als StFw-DP (A9) deklariert, das Gleiche für OffzTrd-DP von Leutnant bis Hptm (A9-11).
Wie kann das sein wenn zeitgleich der Grundsatz der Funktionsgerechten Besoldung nach § 18 des BBesG existiert? Wie kann die Anforderung eines Dienstpostens (DP) sowohl ein Berufsanfänger, Feldwebel A7, verschulte Ausbildung, keine Praxiserfahrung als auch ein StFw, A9 mit mindestens 16 Fw-Dienstjahren und entsprechenden Praxiserfahren erfüllen ?
Wie können die Anforderungen eines DP sowohl von einem Lt, Hochschulabgänger, null Praxiserfahrung als auch ein Hptm mit 6 Offizierdienstjahren erfüllt werden ?
Meiner Meinung nach hat man mit der Stellenbündelung von Feldwebel bis Stabsfeldwebel und von Lt (Trd) bis Hptm (Trd) ein Attraktivitätsmerkmal einführen wollen. Weniger Versetzungen, Aufstieg auf gleichem Dienstposten möglich usw.
Gute Absicht, aber schlecht umgesetzt !
Der §18 BBesG gilt für alle Beamten. Wie macht es eigentlich die Polizei mit ihrer Stellenbündelung. Auch in den Streifenwagen gibt es einen jungen und einen älteren Kollegen, beides Polizisten, beide gleiche Tätigkeit (oder ?), beide unterschiedliche Bezahlung, oder ?