Bundestag gibt Mittel für Loitering Munition frei – unter Auflagen (Neufassung, mit Wortlaut Maßgabebeschluss, und KORREKTUR)

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg für Investitionen in Kamikaze-Drohnen für die Bundeswehr, so genannte Loitering Munition, freigemacht. Die Abgeordneten billigten Rahmenverträge mit den deutschen Verteidigungs-Startups Stark Defence und Helsing, die bereits im kommenden Jahr diese als Munition eingestuften unbemannten Flugsysteme an die Truppe liefern sollen. Allerdings müssen die Unternehmen vor Ausschöpfen der ursprünglich avisierten Vertragssummen weitere Bedingungen erfüllen.

Die Planung für diese Einweg-Drohnen, die über einem Gefechtsfeld abwarten (loitering) können und dann auf ein Ziel gelenkt werden (oder es sich auch selbst aussuchen), hatte die Bundeswehr im April vergangenen Jahres begonnen. Im Laufe des Jahres 2025 liefen dann die Tests, und ein knappes Jahr später sollen die Beschaffungsverträge abgeschlossen werden. Das kann man vermutlich als Rekord bezeichnen.

Möglich wurde das allerdings auch deshalb, weil die Verträge zunächst mit den beiden deutschen Rüstungs-Startups Helsing und Stark Defence zwar am Ende Milliardenbeträge umfassen sollen – aber zunächst ganz wesentlich eine Anzahlung auf die Zukunft sind. Denn diese militärische Schlüsselfähigkeit, so das Verteidigungsministerium, soll und muss so schnell wie möglich erreicht werden. Die Loitering Munition Systems der beiden Herstellerfirmen sind deshalb, um es allgemeinverständlich auszudrücken, noch nicht zu Ende entwickelt – und die Weiterentwicklung ist Teil der Vereinbarung zwischen Ministerium und Industrie.

Die unverzichtbare Ergänzung der Fähigkeiten der Streitkräfte zur punktgenauen Bekämpfung oberhalb der Artilleriereichweite, so erläuterte das Verteidigungsministerium in einer internen Übersicht, soll deshalb über parallele Beschaffung, Erprobung und Ausbildung erreicht werden. Was sonst als Fehler gilt (Produkt reift beim Kunden) ist damit Teil des Konzepts. Denn bei diesen Waffensystemen gilt, insbesondere angesichts der Erfahrungen der Ukraine im Abwehrkampf gegen die russiche Invasion: Geld mag genug da sein, Zeit sicherlich nicht. Die Fähigkeit soll schließlich bereits im kommenden Jahr der neuen Panzerbrigade 45 in Litauen zur Verfügung stehen. Danach soll in einem zweiten Schritt der Bedarf der Bundeswehr insgesamt gedeckt werden – mit mehreren zehntausend Stück Loitering Munition.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages gab nach Angaben von Ausschussmitgliedern am (heutigen) Mittwoch die Beschaffung frei. Zugleich zog das Gremium aber mit einem so genannten Maßgabebeschluss eine finanzielle Obergrenze ein. Im Wortlaut:

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stellt fest:

Sicherheit verlangt Entschlossenheit. Haushaltsführung verlangt Maß. Wo militärische Dringlichkeit auf Milliardenbindungen trifft, ist es Aufgabe des Parlaments, Tempo mit Verantwortung zu verbinden. Der Haushaltsausschuss bekennt sich zur schnellen Schließung bestehender Fähigkeitslücken – und zugleich zur Wahrung seines Budgetrechts, zur Sicherung des Wettbewerbs und zur sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel. Der Haushaltsausschuss erwartet zudem, dass die erforderlichen Bedarfe der Panzerbrigade 45 „Litauen“ bis spätestens 31. Dezember 2027 bereitgestellt werden.

Die vorliegenden Rahmenverträge enthalten erhebliche maximale Abrufvolumina mit mehrjähriger Laufzeit. Ohne parlamentarische Steuerung bestünde die Gefahr einer faktischen Vorfestlegung milliardenschwerer Haushaltsmittel über einen langen Zeitraum.

Vor diesem Hintergrund stimmt der Haushaltsausschuss den vorgelegten Rahmenvereinbarungen mit Festbeauftragungsanteil unter folgenden Maßgaben zu:

    1. Ohne erneute parlamentarische Billigung dürfen keine weiteren Abrufe getätigt werden. Abrufe, die über die jeweilige erste Festbeauftragung hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
    2. Die in den jeweiligen Rahmenvereinbarungen vorgesehenen maximalen Abrufmengen werden für alle beauftragten Unternehmen einheitlich verbindlich gedeckelt auf einen Gesamtauftragswert von jeweils 1 Mrd. Euro brutto.

    3. Alle geplanten Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen oberhalb dieser gedeckelten, jeweiligen Gesamtauftragswerte sind mit aktualisierter Bedarfsbegründung, Marktanalyse, Preisprüfung sowie Leistungsnachweis dem Haushaltsausschuss zur gesonderten Billigung vorzulegen.

    4. Das BMVg darf die geplanten Abrufe nur tätigen, wenn der Nachweis der abgeschlossenen Qualifikation und Serienreife erbracht wird.

    5. Das BMVg wird verpflichtet, den Berichterstattern des Einzelplans 14 erstmals sechs Monate nach Beschlussfassung einen Sachstandsbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht: Qualifikations- und Serienreifestand
      Liefermengen und Zeitplan
      Preisentwicklung
      industrielle Produktionskapazitäten
      Wettbewerbssituation im Markt

Die Unternehmen bekamen damit unter dieser Einschränkung die Billigung der Abgeordneten für die Rahmenverträge über rund 2,9 Milliarden Euro (Stark Defence) und 1,5 Milliarden Euro (Helsing). Der Unterschied zwischen beiden Firmen wird noch offensichtlicher, wenn man die nominal gleichen Festbeauftragungen in diesen Verträgen ansieht: Dafür sind zwar für beide Unternehmen rund 270 Millionen Euro vorgesehen – für dieses Geld gibt es jeweils gut hundert so genannte Einsatzsets, die bei Helsing 50 und bei Stark 20 Systeme enthalten. (KORREKTUR, nicht 50 und 20 Systeme für jeweils 270 Mio Euro)

Der Unterschied, erläuterte das Ministerium, beruhe auf den unterschiedlichen Konzepten und Fähigkeiten der jeweiligen Systeme: Der Einweg-Effektor Virtus von Stark Defence sei ein Senkrechtstarter ohne gesonderte Startvorrichtung und zudem mehrfach verwendbar. Das System HX-2 von Helsing benötige dagegen ein Katapult – und da diese Drohne bereits an mehrere andere Nationen verkauft worden sei, reduziere sich der deutsche Anteil an Entwicklung und Aufbau von Produktionskapazitäten.

Als dritter Hersteller soll voraussichtlich im April Rheinmetall ebenfalls einen Auftrag bekommen. Das Unternehmen hatte laut Ministerium zunächst nicht genügend Nachweise für die Wirksamkeit seiner Einweg-Drohne geliefert. In den vergangenen Tagen meldete Rheinmetall jedoch erfolgreiche Tests seines Systems FV-014 nach. Die finanzielle Deckelung des Maßgabebeschlusses soll dann auch für diese Loitering Munition gelten.

Für die Abstimmung im Haushaltsausschuss spielte angesichts der Koalitionsmehrheit dann auch die Kritik keine Rolle mehr, die zuvor vor allem die Grünen angemeldet hatten: Der US-Investor Peter Thiel, Unterstützer von US-Präsident Donald Trump und offenkundiger Demokratie-Ablehner, ist auf verschiedenen Wegen Geldgeber von Stark Defence. Deshalb hatte auch Verteidigungsminister Boris Pistorius zunächst  Bedenken geäußert, die nach seinen Worten aber überwunden wurden. Auffällig ist dabei, dass sich Minister wie Ministerium dabei nur auf eigene Aussagen des Unternehmens stützen: Das mag zutreffen, dieses Entgegenkommen ist in diesem sicherheitssensiblen Bereich allerdings zumindest ungewöhnlich.

(Archivbild: Start einer HX-2-Drohne – Werksfoto Helsing)