Bundestag gibt Mittel für Loitering Munition frei – unter Auflagen (Neufassung, mit Wortlaut Maßgabebeschluss, und KORREKTUR)
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg für Investitionen in Kamikaze-Drohnen für die Bundeswehr, so genannte Loitering Munition, freigemacht. Die Abgeordneten billigten Rahmenverträge mit den deutschen Verteidigungs-Startups Stark Defence und Helsing, die bereits im kommenden Jahr diese als Munition eingestuften unbemannten Flugsysteme an die Truppe liefern sollen. Allerdings müssen die Unternehmen vor Ausschöpfen der ursprünglich avisierten Vertragssummen weitere Bedingungen erfüllen.
Die Planung für diese Einweg-Drohnen, die über einem Gefechtsfeld abwarten (loitering) können und dann auf ein Ziel gelenkt werden (oder es sich auch selbst aussuchen), hatte die Bundeswehr im April vergangenen Jahres begonnen. Im Laufe des Jahres 2025 liefen dann die Tests, und ein knappes Jahr später sollen die Beschaffungsverträge abgeschlossen werden. Das kann man vermutlich als Rekord bezeichnen.
Möglich wurde das allerdings auch deshalb, weil die Verträge zunächst mit den beiden deutschen Rüstungs-Startups Helsing und Stark Defence zwar am Ende Milliardenbeträge umfassen sollen – aber zunächst ganz wesentlich eine Anzahlung auf die Zukunft sind. Denn diese militärische Schlüsselfähigkeit, so das Verteidigungsministerium, soll und muss so schnell wie möglich erreicht werden. Die Loitering Munition Systems der beiden Herstellerfirmen sind deshalb, um es allgemeinverständlich auszudrücken, noch nicht zu Ende entwickelt – und die Weiterentwicklung ist Teil der Vereinbarung zwischen Ministerium und Industrie.
Die unverzichtbare Ergänzung der Fähigkeiten der Streitkräfte zur punktgenauen Bekämpfung oberhalb der Artilleriereichweite, so erläuterte das Verteidigungsministerium in einer internen Übersicht, soll deshalb über parallele Beschaffung, Erprobung und Ausbildung erreicht werden. Was sonst als Fehler gilt (Produkt reift beim Kunden) ist damit Teil des Konzepts. Denn bei diesen Waffensystemen gilt, insbesondere angesichts der Erfahrungen der Ukraine im Abwehrkampf gegen die russiche Invasion: Geld mag genug da sein, Zeit sicherlich nicht. Die Fähigkeit soll schließlich bereits im kommenden Jahr der neuen Panzerbrigade 45 in Litauen zur Verfügung stehen. Danach soll in einem zweiten Schritt der Bedarf der Bundeswehr insgesamt gedeckt werden – mit mehreren zehntausend Stück Loitering Munition.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages gab nach Angaben von Ausschussmitgliedern am (heutigen) Mittwoch die Beschaffung frei. Zugleich zog das Gremium aber mit einem so genannten Maßgabebeschluss eine finanzielle Obergrenze ein. Im Wortlaut:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stellt fest:
Sicherheit verlangt Entschlossenheit. Haushaltsführung verlangt Maß. Wo militärische Dringlichkeit auf Milliardenbindungen trifft, ist es Aufgabe des Parlaments, Tempo mit Verantwortung zu verbinden. Der Haushaltsausschuss bekennt sich zur schnellen Schließung bestehender Fähigkeitslücken – und zugleich zur Wahrung seines Budgetrechts, zur Sicherung des Wettbewerbs und zur sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel. Der Haushaltsausschuss erwartet zudem, dass die erforderlichen Bedarfe der Panzerbrigade 45 „Litauen“ bis spätestens 31. Dezember 2027 bereitgestellt werden.
Die vorliegenden Rahmenverträge enthalten erhebliche maximale Abrufvolumina mit mehrjähriger Laufzeit. Ohne parlamentarische Steuerung bestünde die Gefahr einer faktischen Vorfestlegung milliardenschwerer Haushaltsmittel über einen langen Zeitraum.
Vor diesem Hintergrund stimmt der Haushaltsausschuss den vorgelegten Rahmenvereinbarungen mit Festbeauftragungsanteil unter folgenden Maßgaben zu:
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- Ohne erneute parlamentarische Billigung dürfen keine weiteren Abrufe getätigt werden. Abrufe, die über die jeweilige erste Festbeauftragung hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
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Die in den jeweiligen Rahmenvereinbarungen vorgesehenen maximalen Abrufmengen werden für alle beauftragten Unternehmen einheitlich verbindlich gedeckelt auf einen Gesamtauftragswert von jeweils 1 Mrd. Euro brutto.
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Alle geplanten Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen oberhalb dieser gedeckelten, jeweiligen Gesamtauftragswerte sind mit aktualisierter Bedarfsbegründung, Marktanalyse, Preisprüfung sowie Leistungsnachweis dem Haushaltsausschuss zur gesonderten Billigung vorzulegen.
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Das BMVg darf die geplanten Abrufe nur tätigen, wenn der Nachweis der abgeschlossenen Qualifikation und Serienreife erbracht wird.
- Das BMVg wird verpflichtet, den Berichterstattern des Einzelplans 14 erstmals sechs Monate nach Beschlussfassung einen Sachstandsbericht vorzulegen, aus dem hervorgeht: Qualifikations- und Serienreifestand
Liefermengen und Zeitplan
Preisentwicklung
industrielle Produktionskapazitäten
Wettbewerbssituation im Markt
- Ohne erneute parlamentarische Billigung dürfen keine weiteren Abrufe getätigt werden. Abrufe, die über die jeweilige erste Festbeauftragung hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Die Unternehmen bekamen damit unter dieser Einschränkung die Billigung der Abgeordneten für die Rahmenverträge über rund 2,9 Milliarden Euro (Stark Defence) und 1,5 Milliarden Euro (Helsing). Der Unterschied zwischen beiden Firmen wird noch offensichtlicher, wenn man die nominal gleichen Festbeauftragungen in diesen Verträgen ansieht: Dafür sind zwar für beide Unternehmen rund 270 Millionen Euro vorgesehen – für dieses Geld gibt es jeweils gut hundert so genannte Einsatzsets, die bei Helsing 50 und bei Stark 20 Systeme enthalten. (KORREKTUR, nicht 50 und 20 Systeme für jeweils 270 Mio Euro)
Der Unterschied, erläuterte das Ministerium, beruhe auf den unterschiedlichen Konzepten und Fähigkeiten der jeweiligen Systeme: Der Einweg-Effektor Virtus von Stark Defence sei ein Senkrechtstarter ohne gesonderte Startvorrichtung und zudem mehrfach verwendbar. Das System HX-2 von Helsing benötige dagegen ein Katapult – und da diese Drohne bereits an mehrere andere Nationen verkauft worden sei, reduziere sich der deutsche Anteil an Entwicklung und Aufbau von Produktionskapazitäten.
Als dritter Hersteller soll voraussichtlich im April Rheinmetall ebenfalls einen Auftrag bekommen. Das Unternehmen hatte laut Ministerium zunächst nicht genügend Nachweise für die Wirksamkeit seiner Einweg-Drohne geliefert. In den vergangenen Tagen meldete Rheinmetall jedoch erfolgreiche Tests seines Systems FV-014 nach. Die finanzielle Deckelung des Maßgabebeschlusses soll dann auch für diese Loitering Munition gelten.
Für die Abstimmung im Haushaltsausschuss spielte angesichts der Koalitionsmehrheit dann auch die Kritik keine Rolle mehr, die zuvor vor allem die Grünen angemeldet hatten: Der US-Investor Peter Thiel, Unterstützer von US-Präsident Donald Trump und offenkundiger Demokratie-Ablehner, ist auf verschiedenen Wegen Geldgeber von Stark Defence. Deshalb hatte auch Verteidigungsminister Boris Pistorius zunächst Bedenken geäußert, die nach seinen Worten aber überwunden wurden. Auffällig ist dabei, dass sich Minister wie Ministerium dabei nur auf eigene Aussagen des Unternehmens stützen: Das mag zutreffen, dieses Entgegenkommen ist in diesem sicherheitssensiblen Bereich allerdings zumindest ungewöhnlich.
(Archivbild: Start einer HX-2-Drohne – Werksfoto Helsing)
Der Haushalts-Ausschuss tut sich schwer damit, eine Beschaffung ohne „Marktanalyse, Preisprüfung sowie Leistungsnachweis“ zu genehmigen. Ich denke, dass man mit dem Kompromiss einer Deckelung auf zunächst 1 Mrd. € und einer Zustimmung bei Überschreitung des ersten Auftragsvolumens von 270 Mio.€ pro Vertrag durchaus leben kann. Ich bin durchaus auch dafür, hier Marktprinzipien, d.h. das bessere Preis-Leistungsverhältnis wirken zu lassen.
Sorgen macht mit das Thema Leistungsnachweis. Das riecht nach Spezifikationen und aufwändigen Qualifizierungen als Basis für eine Beschaffung dieser Leistung. Wo wir aber hinkommen müssen, ist eher eine Beurteilung der bereits erreichten Leistungsfähigkeit sowie eine Anerkennung der Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit des Lieferanten als Basis für eine „Wette“ auf die Leistungsfähigkeit der neuen Charge. Dem Text des Haushaltsausschusses entnehme ich da einen noch notwendigen Entwicklungsschritt für dieses Gremium.
Grundsätzlich schwierig finde ich auch die Formulierung „erforderliche Bedarfe der Panzerbrigade 45 „Litauen“ bis spätestens 31. Dezember 2027.“ Wie ich schon sehr häufig erwähnt habe, sehe ich eigentlich nie einen Bedarf für einen gewissen Zeitpunkt. Ich sehe immer den Bedarf an einem qualifizierten Zulauf – natürlich in Abhängigkeit von Anzahl und Zustand des bereits vorhandenen Materials. Gerade bei Drohnen wäre es fatal, der Brigade Litauen eine gewisse Stückzahl bis zum 31.12.2027 zu liefern und dann die Lieferung komplett einzustellen, weil „die Brigade ja versorgt ist“. Es wäre aus dieser Sicht heraus deshalb dringend geraten, dass die Bundeswehr eine Zulaufmenge für die Brigade definiert und dem Haushaltsausschuss erklärt.
Ich weiß nicht was so ein „System“ von 5,4 Mio.€ (Helsing) und 13,5 Mio.€ (Stark) enthält. Hoffentlich ja deutlich mehr als eine Loitering Munition mit Startbehälter und Steuerung. 100.000 € ist ja ein wahrscheinlich sinnvoller Vergleichsweirt für SMART155 Munition. Greifen wir einmal hoch und nehmen 270.ooo€ pro Munition an, so sollten für die 270 Mio.€ jeweils 1000 Stück drin sein. Also 2000 oder später 3000 aus drei Verträgen.
Was wäre also eine vernünftige Lieferrate von Munition an eine Brigade?
300 pro Jahr zum Anfang und dann dauerhaft 150 pro Jahr?
Die Dinger müssen ja auch transportiert und gesteuert werden.
Hat jmd Informationen bzgl. der konzeptionellen Einordnung des Systems „Kamikazedrohne“ wonach sich der Bedarf auch quantitativ Ableiten lässt?
@ TW Danke für die klarstellende Korrektur, bei 2000 Virtus bzw 5000 HX-2 samt drumherum für die 270 mio klingt das jetzt wesentlich plausibler und insgesamt tatsächlich nach einem sehr guten eingeschlagenen Weg in der Beschaffung..
Hört sich nach einem vernünftigen Vorgehen an…
Finde es auch gut dass es vllt 3 Hersteller werden… Rheinmetall hat hier die Chance und das Potential aufzuholen… Konkurrenz belebt hier das Geschäft…
und eine gute Mischung aus Startups und etablierten Unternehmen macht Sinn!
Ich hätte generell noch eine HERO120 gerne gesehen… wobei diese ggf. näher an einer ATGM dran ist…
Zum rein finanziellen Aspekt. Einen Vergleich sollten sich aktuelle Beschaffungspläne immer gefallen lassen:
Eingesetzte modifizierte Baumarkt-Drohnen im aktuellen Ukraine-Frontgeschehen zu bestellten Drohnen der BW. Die Wirkung mit den üblichen Hohlladungen ist wohl in etwa vergleichbar.
Das selbsthergestellte und völlig neuentwickelte Drohnen, gerade bei Reichweiten bis 100 km, deutlich teurer sind ist klar.
Das Verhältnis derzeit incl. der üblichen, transportierten Hohlladungsmunition ist etwa:
– Drohne im Ukraine-Krieg: Ab ca. 1000 € mit und ohne Glasfasersteuerung
– Beschaffungsplanung der BW ( rein funkgesteuert, d.h. grundsätzlich störbar ): Eine Drohne geht je nach Hersteller schon in Richtung 100.000 €.
Das ist eine Menge Geld. Das Verhältnis liegt bei ca. 1:50 bis 1:100
Auch wenn die neuen BW-Kamikaze-Drohnen echt gut sein sollten ( die Tests laufen ja noch ) , reicht die Menge bei dem hohen Preis denn im Konfliktfall ?
Im Falle der Litauenbrigade bringt die Stationierung natürlich sehr wohl etwas. Zumindest wenn der böse Feind seine Eloka-Forschung unglücklich fortführt, die BW-Drohnen sind ja alle funkgesteuert…
Ein grösserer Stolperstein sind die neuen Drohnen aber in jedem Fall…