Bundestag billigt „Neuen Wehrdienst“ – Bundesrat entscheidet am 19. Dezember

Der Bundestag hat die Neuregelung von freiwilligem Wehrdienst und die Voraussetzungen für eine mögliche Wehrpflicht gebilligt. Mit der fast vollständigen Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmte die Mehrheit des Parlaments dem Gesetzespaket zu, dass zuletzt mit Verhandlungen innerhalb der Koalition noch einmal verändert worden war und unter anderem konkrete Vorgaben für die Größe der Bundeswehr in den kommenden Jahren vorsieht.

Für das Gesetz sprachen sich in der namentlichen Abstimmung am (heutigen) Freitag 323 Abgeordnete aus, damit übrigens mehr als bei der nachfolgenden Abstimmung über das umstrittene Rentenpaket:

Die beiden Koalitionsfraktionen stimmten bis auf den SPD-Abgeordneten Jan Dieren geschlossen zu. Die Oppositionsfraktionen von AfD, Grünen und Linke lehnten die Neuregelung – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – ebenso geschlossen ab. Am 19. Dezember wird der Bundesrat darüber abstimmen; erst nach dessen Zustimmung kann das Gesetz wie geplant zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz sieht im Wesentlichen vor, dass alle jungen Deutschen ab 18 Jahren mit Beginn des kommenden Jahres einen Fragebogen erhalten, in dem sie über ihre Bereitschaft zum Dienst in den Streitkräften, körperliche Fitness und Ausbildung Auskunft geben sollen. Männer müssen, Frauen können diesen Fragebogen ausfüllen. Bereits ab 2026 sollen Männer verpflichtend zur Musterung geladen werden. Der Dienst in der Bundeswehr bleibt aber vorerst freiwillig; erst wenn der geplante Zuwachs der Truppe in den kommenden Jahren unter der Zielplanung bleibt, soll eine Wehrpflicht nur für Männer per Gesetz wieder eingesetzt werden.

Das Verteidigungsministerium erläuterte nach der Zustimmung des Parlaments die wesentlichen Punkte aus seiner Sicht so:

Abgeleitet aus der Bedrohungslage und den NATO-Planungen zur Verteidigung des Bündnisses muss die Bundeswehr personell aufwachsen, die aktive Truppe und die Reserve. Das heute beschlossene Gesetz wird die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr stärken. Alle Neuen Wehrdienstleistenden sind Teil der aktiven Truppe bzw. nach dem Ende ihres Wehrdienstes Teil der Reserve.
Die persönliche Entscheidung für den Neuen Wehrdienst beruht dabei allein auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Es gibt derzeit keinen Automatismus oder ein Zufallsverfahren für Pflichtanteile. Wir werden mit einem attraktiven und sinnstiftenden Gesamtpaket überzeugen.
Dabei setzen wir auf eine hochmoderne Ausbildung auf Augenhöhe. Bereits in diesem Sommer haben wir unsere Strukturen angepasst und moderne Ausbildungsinhalte integriert. Der Dienst für unser Land wird interessant, sinnstiftend und attraktiv sein. Dazu gehört auch eine faire und anerkennende Besoldung. Bei einer Verpflichtungsdauer von sechs bis elf Monaten liegt das Anfangsgehalt für Freiwillig Wehrdienstleistende als besonderes staatsbürgerliches Engagement (FWDL) bei rund 2600 Euro brutto. Wer sich länger verpflichtet, erhält als Soldat auf Zeit/ Soldatin auf Zeit (SaZ) sogar noch etwas mehr. Daneben bieten wir aber auch viele nicht-monetäre Attraktivitätsfaktoren wie individuelle Fortbildungsmaßnahmen (beispielsweise Sprachkurse) oder den Umgang mit hochmodernen Technologien.
Die Einführung einer modernen Wehrerfassung und Wehrüberwachung ist ein für unsere Sicherheit besonders zentraler Bestandteil des Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Im Ernstfall müssen wir wissen, wer für die gesetzlich verankerte Wehrpflicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall verfügbar ist, wo die Person wohnt und ob besondere Qualifikationen, z.B. durch eine vorherige Dienstzeit bestehen. Für die Wehrerfassung wird dies durch einen Online-Fragebogen an alle 18-Jährigen in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen erfolgen. Männer müssen, Frauen und Personen eines anderen Geschlechts können diesen ausfüllen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird mit dem Jahrgang 2008 begonnen. Für die Wehrüberwachung werden die Daten nach einer Wehrdienstzeit regelmäßig aktualisiert.
Wichtiger Teil der Wehrerfassung ist die „Musterung“. Eine Musterung ist eine Untersuchung zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsmöglichkeit. Der ärztlichen Untersuchung voraus geht immer eine Befragung (Anamnesebogen) über Erkrankungen und Symptome und die medizinische Vorgeschichte, wie auch bei einem regulären Arzttermin üblich. Dabei werden auch allgemeine Aspekte der persönlichen und charakterlichen Eignung betrachtet. Es ist vorgesehen, dass die Musterung innerhalb eines Tages abgeschlossen sein wird und das Musterungsergebnis feststeht.
Es ist geplant, zunächst diejenigen ärztlich zu untersuchen, die ihre Bereitschaft für eine freiwillige Wehrdienstleistung bekundet haben und die nach Auswertung der Fragebögen dazu geeignet erscheinen. Im Rahmen freier Kapazitäten werden wir folgend die Musterungszahlen schrittweise erhöhen und weitere Teile des Jahrgangs 2008 (und dann 2009) mustern. Ab Mitte 2027 werden wir die erforderlichen Kapazitäten soweit aufgebaut haben, dass die flächendeckende Musterung erfolgen kann. Dafür sind deutschlandweit 24 Musterungszentren vorgesehen. Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen. Die genauen Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Auskünfte zur regionalen Ausgestaltung können daher noch nicht getroffen werden.
Als Änderung im parlamentarischen Verfahren werden nun auch konkrete Aufwuchszahlen für den gesamten Personalstand der Bundeswehr bis 2035 gesetzlich festgehalten. Dies umfasst aktive Soldatinnen und Soldaten sowie nicht aktive Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. Über die Entwicklung dieses Aufwuchses soll zukünftig halbjährig gegenüber dem Deutschen Bundestag berichtet werden. Sollte der festgeschriebene Aufwuchskorridor nicht eingehalten werden oder wenn es die verteidigungspolitische Lage erforderlich macht, kann der Deutsche Bundestag mit einem erneuten Gesetzgebungsverfahren weiterführende Maßnahmen für die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beschließen.
Wichtig ist uns: Der Freiwillige Dienst in den Streitkräften steht gleichberechtigt neben den zivilen Diensten beispielsweise dem Bundesfreiwilligendienst oder dem freiwilligen sozialen Jahr. Hierzu wird es im Anschreiben zum Fragebogen und nach Abschluss der digitalen Beantwortung jeweils Hinweise auf das Angebot der Freiwilligen Dienste geben.

(Archivbild September 2025: Soldaten stehen gemeinsam, aufgenommen im temporaer errichteten Convoy Support Center auf dem Truppenuebungsplatz Oberlausitz bei Weisskeissel – Florian Gaertner/photothek.de)