Lesehinweis: US-Mittelstreckenraketen sind Regierungssache

Die die geplante Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland wird weiter debattiert – und in dem Zusammenhang ist eine Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bedeutsam: Die Vereinbarung mit den USA, sagen die Parlaments-Fachleute, kann die Regierung ohne Beteiligung oder Zustimmung des Parlaments treffen.

Die entsprechende Kurzinformation: Die Stationierung von US-amerikanischen weitreichenden Waffensystemen in Deutschland veröffentlichte der Bundestag am (heutigen) Freitag auf seiner Webseite. Bei der Einschätzung beruft sich der Fachbereich WD 2 (Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung,
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe) vor allem auf ein bereits 1984 ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Damals war es um den so genannten NATO-Doppelbeschluss und die Entscheidung zur Stationierung nuklear bewaffneter US-Mittelstreckenraketen in Deutschland gegangen (zur Erinnerung noch mal: in diesem Fall geht es um konventionelle Systeme, nicht um Atomwaffen). Die Bundesregierung, so entschied das Karlsruher Gericht, handelte auf Grundlage des NATO-Vertrags und des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland. Diese Verträge bzw. die Gesetze dafür seien vom Bundestag gebilligt worden – so dass die Bundesregierung ohne konkrete Parlamentszustimmung für diesen Fall handeln durfte.

Gleiches gelte für die nun getroffene Vereinbarung. Die wesentliche Passage in der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste:

Die derzeit für das Jahr 2026 geplante Stationierung von US-amerikanischen Raketen und Marschflugkörpern dürfte sich ebenfalls im Rahmen des NATO-Bündnissystems abspielen. Dafür spricht zum einen, dass die geplante Stationierung auf dem NATO-Gipfel im Juli 2024 verkündet wurde. Zum anderen bezieht sich die gemeinsame Erklärung der USA und Deutschland auf die NATO-Verpflichtungen der USA. (…)
Die Rechtsgrundlagen, aufgrund derer die Bundesregierung ohne weitere Einbindung der legislativen Gewalt eine Zustimmung erteilen könnte, dürften somit auch hier wohl der NATO-Vertrag sowie der Aufenthaltsvertrag i.V.m. den dazugehörigen Zustimmungsgesetzen sein.

Das hindert die Bundesregierung natürlich nicht, die Debatte darüber im Parlament zu führen – und auch den Bundestag nicht, eine entsprechende Debatte anzusetzen und gegebenenfalls in einer Entschließung dazu Stellung zu nehmen. Ob es dazu kommt, wird sich vermutlich erst nach der Sommerpause und im Lichte der bis dahin laufenden Debatte zeigen. Bislang hatte die Regierung nur knapp mitgeteilt, durch ein Schreiben an die Ausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung sei das Parlament ja schon befasst worden.

Die ganze Kurzstudie ist hier nachzulesen.