Merkposten Mali: Wieder zeitweises Flugverbot für MedEvac und Personenflüge bei MINUSMA (2. Update)

Wie oft zu Beginn oder Mitte eines Monats hat die malische Übergangsregierung Flüge der Bundeswehr für ihre Soldatinnen und Soldaten in der UN-Mission MINUSMA in dem westafrikanischen Land untersagt. Am (heutigen) Mittwoch hatten sowohl die Maschinen der Firma Starlite, die die medizinische Evakuierung von Gao in das benachbarte Niger betreibt, als auch die Personentransporte der Firma Sahel Aviation Service (SAS) zeitweise keine Fluggnehmigungen, wie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr mitteilte.

2. Update: Die Fluggnehmigungen für die medizinischen Evakuierungsflüge wie auch für die Personentransporte wurden nach Angaben der Bundeswehr bis zum Abend wieder erteilt. Auch ohne diese Freigabe war aber die medizinische Evakuierung in Notfällen dennoch sichergestellt – wie schon in früheren Fällen dann mit einem A400M-Transportflugzeug der Bundeswehr, das aus Deutschland direkt nach Gao im Norden Malis einfliegen darf. Für die taktische Verwundetenrettung, das so genannte Forward MedEvac, mit den CH53-Hubschraubern der Bundeswehr gälten ohnehin andere Vorschriften für die Freigabe.

Auf diese Probleme der fehlenden Flugfreigabe durch die malischen Behörden stößt die Bundeswehr in ihrem Blauhelmeinsatz immer wieder – ähnlich war es im September vergangenen Jahres gewesen. Auch damals hatte ein Kontingentwechsel angestanden, der durch die Verweigerung der Fluggenehmigung für Personentransporte erschwert wurde.

Wie angesichts des seit mehr als einem Jahr schwierigen Verhältnisses zwischen der malischen Regierung und den UN-Truppen praktisch Standard, werden die entsprechenden Fluggnehmigungen immer nur für kurze Zeit erteilt und müssen dann verlängert werden. Während eine solche Freigabe für Versorgungs- und Evakuierungsflüge und Personentransporte meist dann doch erteilt wurde, sieht es bei den Flügen der Aufklärungsdrohnen anders aus: Dafür erteilt die Regierung in Bamako inzwischen so gut wie keine Erlaubnis mehr und begründet das damit, dass ihr die dabei anfallenden Aufklärungsdaten nicht zur Verfügung gestellt würden.

Vor diesem Hintergrund hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius erst am vergangenen Montag angedeutet, dass die in der Bundesregierung vereinbarte weitere Beteiligung an der UN-Mission bis Frühjahr 2024 auch eher enden könne. Bis Mai 2024 in Mali bleiben, macht unter den aktuellen Bedingungen überhaupt keinen Sinn. (…) Wenn unsere Soldaten und Soldatinnen das Lager nicht verlassen oder sich nur im kleinen Radius außerhalb bewegen können, weil die Drohnen nicht fliegen dürfen, dann erfüllen sie ihren Auftrag nicht, sagte der Minister der Süddeutschen Zeitung. Zuvor hatte sich Pistorius im Einsatzführungskommando über den Stand der Mission unterrichten lassen.

(Archivbild April 2022: A400M der Bundeswehr in Gao – Florian Gärtner/photothek.de)