Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr höchstrichterlich bestätigt (m. Nachtrag)
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr müssen eine verpflichtende Impfung gegen das Coronavirus dulden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leizpzig entschied, dass die Aufnahme der Immunisierung gegen Covid-19 in das so genannten Basis-Impfschema der Truppe rechtmäßig ist.
Die Bundeswehr hatte im November vergangenen Jahres die Coronavirus-Impfung für das militärische Personal insgesamt zur Pflicht gemacht. Bereits im Frühjahr 2021 war diese so genannte Duldungspflicht für die Auslandseinsätze und so genannten einsatzgleichen Verpflichtungen der Streitkräfte eingeführt worden. Schon vor der Covid-19-Schutzimpfung waren zahlreiche Impfungen für Soldatinnen und Soldaten verpflichtend, unter anderem gegen Influenza.
Das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Beschluss am (heutigen) Donnerstag zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung von Verteidigungsministerium und Bundeswehr rechtmäßig war, und wies die Klagen zweier Offiziere zurück. Wie schon bei anderen Impfungen stützte das Gericht die Entscheidung auf das Soldatengesetz, das die Pflicht zur Gesundherhaltung vorschreibt:
Dies hat seinen Grund darin, dass der militärische Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen (Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen), durch Übungen und Einsätze in besonderen naturräumlichen Gefährdungslagen und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das besondere Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringt. Das Gesetz erwartet, dass jeder Soldat durch die Duldung von Schutzimpfungen zu seiner persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) insgesamt beiträgt. Die Erhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit ist eine zentrale Dienstpflicht im hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten (Art. 33 Abs. 4 GG).
Bei Einführung der Impfpflicht im vergangenen Jahr habe sich das Vakzin vor allem gegen die damals vorherrschende Delta-Variante gerichtet, erklärte das Gericht. Es sei aber erwiesen, dass die Schutzimpfung auch gegen die inzwischen verbreitete Omikron-Variante wirksam sei:
Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigenanhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt. Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Bundeswehr verpflichtet sei, die Notwendigkeit dieser Impfung künftig zu überwachen und zu bewerten. Das sei allerdings, hieß es aus dem Ministerium, übliche Praxis – deshalb werde auch die Grippe-Schutzimpfung jedes Jahr mit einem der aktuellen Situation angepassten Impfstoff durchgeführt.
(Aktenzeichen BVerwG 1 WB 2.22 undn BVerwG 1 WB 5.22 vom 07. Juli 2022)
Nachtrag: Da in der Coronaleugner-Szene die Erzählung kursiert, die beiden Kläger hätten noch im Gerichtssaal ihre Erkennungsmarken zerbrochen und den Dienst quittiert, der Hinweis auf die dpa-Meldung aus dem Gericht:
„Ich bin Soldat und habe den Urteilsspruch anzunehmen“, sagte der sichtlich enttäuschte Kläger, Oberstleutnant Marcus Baier. Er habe noch nicht entschieden, ob er sich nun impfen lasse. Sein Kamerad und Mitkläger, Christian Baier, betonte, dass er zunächst auf die Aufforderung zur Impfung warte. „Dann habe ich mehrere Möglichkeiten und schließe auch eine Kündigung nicht aus“, sagte der Berufssoldat.
(Archivbild: Impfung von Soldaten in Bonn am 27. Februar 2021 vor dem Einsatz im Air Policing in Estland, damals noch vor Einführung einer allgemeinen Duldungspflicht – Foto Luftwaffe)
@all
Da es zu diesem Urteil schon die ersten Desinformationsversuche aus der Coronaleugner-Szene gibt: siehe Nachtrag oben.
@TW
Allerdings muß leider auch festgestellt werden, daß die Nebenwirkungen wohl doch massiver waren und häufiger aufgetreten sind als das zunächst zugegeben wurde (s. Tagespresse).
[Nein, wir fangen jetzt nicht wieder die Debatte „so gefährlich ist die Impfung“ an, wie vor eineinhalb Jahren… T.W.]
Danke für die Richtigstellung Herr Wiegold, im Netz existiert allerdings ein Foto mit durchgebrochenen Erkennngsmarken (aus dem Gerichtssaal?), dann sicher gefaked.
in deutschen Streitkräften in der es immer noch solche Soldaten gibt die die notwendige Impfung gegen Corona ablehnen, nach dem damals (das ist sehr lange her, diese die notwendige damals siebte Impfung gegen Tollwut ablehnte, mit Verweis auf mögliche Impfschäden – die mir gegenüber vom „befreundeten“ Oberstabsarzt ihm entgegen gebrachte Äußerung seine Vorgesetzen Divisionsarztes möchte ich im Wortlaut nicht wiederholen) würde ich heute nicht mehr dienen wollen – meiner Auffassung, und das ist meine persönliche, ich habe drei Impfungen und werde auch noch als Risikopatient die vierte bekommen, haben solche „Leute“ in den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland nichts zu suche – der Dienstherr kommt für die wenigen mit Impfschäden auf
@ Thomas Melber sagt: 07.07.2022 um 18:13 Uhr
„Allerdings muß leider auch…“
Sorry, aber diesen Einwand kann ich so nicht nachvollziehen.
Gerade deshalb, weil das Gericht der Frage, ob der Nutzen medizinisch (also fachlich) überwiegt, sehr genau nachgegangen zu sein scheint.
Ich denke, dass man natürlich da sich jetzt eine persönliche Meinung bilden kann.
Aber das BVerwG hat, wie es üblicherweise seine Art ist, eben kein Politikum daraus gemacht, sondern die Angelegenheit faktengeleitet und sachlich verhandelt.
Ich denke, es sollte einer Soldatin und einem Soldaten also sehr leicht fallen, das Urteil zu akzeptieren. Es ist sich durch das Gericht differenziert erarbeitet worden. Mehr noch aus den bisherigen Verlautbarungen deutlich wird, dass man (auch) die Belange der Klageseite absolut angemessen ernst genommen hat.
@all
Aus gegebenem Anlass jetzt noch mal die Bitte, nicht hier (wieder) die Debatte über Impfstoffe/Nebenwirkungen etc. zu führen. Wer daran Spaß hat, kann das in den früheren Threads zur Duldungspflicht nachlesen…
Die letzten Tage waren schon etwas unterhaltsam. Ja, ich empfinde Schadenfreude darüber das die Verteidiger einander öffentlich an die Gurgel gingen. Im Team waren eben welche mit dabei denen „die Sache“ wichtiger zu sein scheint als ihre Verantwortung gegenüber Mandanten. Da wurden angeblich Versprechungen gemacht das Verfahren könne gar nicht verloren werden.
Demensprechend überrascht es auch nicht das sie nach dem Urteilsspruch immer noch glauben ihre Beweise seien stichhaltig. Da wird gleich der Niedergang des deutschen Rechtssystems proklamiert.
Wenn jemand mal tief genug drin steckt hält man sich nicht mehr mit kleinen Brötchen auf….
Was soll man den unterlegenen Klägern sagen?
Ungefähr so: „Wenn Sie kein Vertrauen in die eigene Sanität, den Dienstherrn und den Staat haben, dem Sie geschworen haben, treu zu dienen, dann sollten Sie die Konsequenzen ziehen und gehen.“
Wer Impfnebenwirkungen hat, hat diese direkt im Anschluß nach der Impfung und nicht Monate später.
Impfpflicht gibt’s auch bei Arbeitgebern in der freien Wirtschaft. Bei uns war das ganz einfach… Betriebsarzt hat geimpft (inklusive Buster) wer nicht wollte konnt leider nicht weiter beschäftigt werden. Von 2500 beschäftigten Seeleuten waren es dann zwei die verweigert haben und mit ner dicken Abfindung in die Rente gegangen sind.
Begründet wurde das mit Räumlicher Nähe, Einreisebestimmungen diverser Hafenstaaten, eingeschränkter Medizinischer Versorgung auf See und der Problematik COVID Patenten im nicht Europäischen Ausland an Land abzugeben. Deshalb hat sich die Reederei dazu entschieden die „Firmeneigene Impfpflicht durchzusetzen“.
Trifft also nicht nur Soldaten mit unter…..
Wenn man eines der verbreiteten Bilder mit den zerbrochenen Erkennungsmarken hochzoomt, kann man auf dem Feld, in dem die PK eingestanzt wird, den Slogan „ohne mich“ lesen. Es MUSS sich also um die originalen Erkennungsmarken handeln!!! eins11elf!!!! – sarc off –
Zerbricht man nicht die Erkennungsmarken, um eine „nach Hause“ zu bringen und die andere am großen Zeh des toten Soldaten zu belassen…?
Ob man als Querdenker dieses Bild im Kopf erzeugen wollte…? LOL
Stichwort freie Wirtschaft: Ein Kollege hat das Maskenspiel noch widerwillig mitgemacht, bei der Testpflicht dann aber Sonderrechte eingefordert, bzw ist nicht mehr zur Arbeit erschienen. Da hat sich dann unser Arbeitegeber stur gestellt.
Vor Gericht ging es meines Wissens dann nur noch um die Höhe der Abfindung. Aufs Betriebsgelände durfte er jedenfalls nicht mehr, Schreibtisch und Spind wurden für ihn ausgeräumt.
Zum konkreten Fall hab ich auch noch was: Typisch Querdenker betteln die Verteidiger gestern gleich mal noch nach Geld. Als „Schenkung“ natürlich…
Wer nicht bereit ist, den Stich einer Impfnadel befohlen zu bekommen, wird auch nicht bereit sein, wenn er in Todesgefahr geschickt wird. So sehe ich das. Daher: good riddance.
Der exakte Wortlaut [wie er auch in meiner Tageszeitung stand]:
》Das Gericht verpflichtet „…das Ministerium aber, vor der Anordnung einer Auffrischungsimpfung die Sachlage neu zu prüfen.“[…] „Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessungsentscheidung angezeigt erscheinen lassen.“《
Der letzte Satz hat es mMn in sich und ist eine nicht unwesentliche Feststellung zum aktuellen Sachstand!
Wenn das dann hier im Thread wiefolgt wiedergegeben wird:
》Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Bundeswehr verpflichtet sei, die Notwendigkeit dieser Impfung künftig zu überwachen und zu bewerten. Das sei allerdings, hieß es aus dem Ministerium, übliche Praxis – deshalb werde auch die Grippe-Schutzimpfung jedes Jahr mit einem der aktuellen Situation angepassten Impfstoff durchgeführt.《
, dann wird die eigentliche Feststellung des Gerichts nicht korrekt wiedergegeben.
Denn eine Rechtfertigung für eine 4. Impfung sehe ich damit nicht gegeben.
Das Gericht hat die bisherige Impfpflicht als korrekt beschieden, sieht aber eine weitere Impfpflicht kritisch/nicht mehr verhältnismässig.
Ich bin gespannt.
P.S.: Finde diese „Leugner/Schwurbler „-Kommentare nicht zielführend. Denn es stecken in dem Urteil sehr wohl [zukünftige] Fragezeichen.
[Hier oben findet sich auch der Link zum Wortlaut der Pressemitteilung des Gerichts. Und Sie werfen mir vor, ich hätte diese Aussage des Gerichts nicht korrekt wiedergegeben. Der Ansicht können Sie ja sein, aber das ist a) Ihre Meinung und nicht von Ihrer Tageszeitung abhängig. Im übrigen bringe ich hier, wenn irgend möglich, immer auch die Originalquelle, damit sich jeder ein auch von meiner Berichterstattung abweichendes Urteil bilden kann. T.W.]
@T.W.
Der Unterschied zwischen dem Auszug den Sie aus dem Link rausziehen und den, den ich [meine Tageszeirung] rausgezogen habe, ist erkennbar. Dafür sind wir Profis genug.
Nicht jeder wird die komplette Urteilsbegründung lesen.
Und ja, das ist meine Meinung [deshalb oben mMn]. Sie haben Ihre Meinung. Von sowas lebt ein Kommentarbereich / Diskurs.
Nichts für Ungut.
Ich wundere mich bisweilen, dass alle Kommentatoren hier, einem Soldaten die Pflicht zur Impfung zusprechen aber sein Recht dieses konform einzuklagen absprechen. In meinem Empfinden ist genau das Demokratie, genauso wie sich der Rechtsprechung nach Sprechung zu beugen. Jedem seine Meinung, jedoch sollte auch jeder jedem sein Recht zuerkennen.
@Benandjerry sagt: 10.07.2022 um 12:52 Uhr
„Ich wundere mich bisweilen, dass alle Kommentatoren hier, einem Soldaten die Pflicht zur Impfung zusprechen aber sein Recht dieses konform einzuklagen absprechen.“
Wer Soldat wird, der weiß von der ersten Minute an, das er/sie eingeschränkte Grundrechte hat. Da gehört u.a. auch die körperliche Unversehrtheit dazu. Da gibt es dann nicht viel zu klagen. Q.e.d.
@CRM-Moderator sagt: 09.07.2022 um 17:01 Uhr
„Das Gericht hat die bisherige Impfpflicht als korrekt beschieden, sieht aber eine weitere Impfpflicht kritisch/nicht mehr verhältnismässig.“
Nein, Widerspruch euer Ehren. das Gericht verpflichtet die Bundeswehr, die Notwendigkeit der Impfung zu überwachen und neu zu bewerten. dabei ist eben auch die Effektivität des Impfstoffs neu zu bewerten.
Über eine zukünftige Impfung ja/nein lässt sich das Gericht in der von Ihnen beschriebenen Entschiedenheit nicht aus.
Und im Prinzip würde es ausreichen, wenn das BMVg die Empfehlungen des RKI und die Anweisungen des Bundesgesundheitsministerium umsetzt. Das mit der eigenen Sanität mehr getan wird ist super, aber mehr das Sahnehäubchen.