Generalinspekteur erinnert an Corona-Impfpflicht – und die Bedeutung für die Einsatzbereitschaft (m. Nachtrag)

Angesichts der politischen Debatte über eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus hat Bundeswehr-Generalinspekteur Eberhard Zorn an die Duldungspflicht für diese Immunisierung in den Streitkräften erinnert und Soldatinnen und Soldaten aufgerufen, sich allein schon für die Einsatzbereitschaft der Truppe impfen zu lassen: Nur eine einsatzbereite Bundeswehr kann uneingeschränkt zur Sicherheit Deutschlands und seiner Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beitragen, schrieb Zorn in einem Tagesbefehl.

Den Tagesbefehl mit Datum vom (gestrigen) 31. Januar richtete der Generalinspekteur nicht wie sonst meist üblich nur an Soldat*innen und zivile Mitarbeitende, sondern ausdrücklich auch an Reservistinnen und Reservisten:

Die Duldungspflicht von Impfungen ist aus gutem Grund fest im Soldatengesetz verankert. Das Basisimpfschema umfasst neben der Corona-Impfung auch andere gefährliche Krankheiten, wie z.B. Influenza oder Hepatits A, denen die Soldatinnen und Soldaten in ihrem Dienst für unser Land ausgesetzt sein können. Dieses Basisimpfschema hat sich im Grundbetrieb und in angepasster Form auch im Auslandseinsatz vorbehaltlos bewährt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung und zur Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte.

Der Generalinspekteur dankte der Truppe für eine im bundesweiten Vergleich weit überdurchschnittliche Impfquote (auch wenn, das als Anmerkung, diese exakte Quote in der Bundeswehr bislang noch nicht wirklich ermittelt wurde). Das spreche für eine hohe Akzeptanz dieser Immunisierung. Zugleich machte Zorn deutlich, dass die Pflicht zur Impfung in den Streitkräften auch durchgesetzt werde:

Alle bislang nicht gegen das Corona-Virus geimpften Soldatinnen und Soldaten sind auf entsprechende Anordnung verpflichtet, sich unverzüglich impfen zu lassen, soweit keine durch die zuständige Sanitätseinrichtung festgestellten medizinischen Gründe im Einzelfall dagegen sprechen. Ich fordere gleichzeitig alle Disziplinarvorgesetzten auf, ihrer Verantwortung im Hinblick auf die lückenlose Umsetzung des Basisimpfschemas in ihrem unterstellten Bereich gerecht zu werden.

Zwischen den Zeilen spricht der Generalinspekteur dabei auch ein Problem an, das über die Coronavirus-Pandemie hinausgeht: Bereits vor der Duldungspflicht für die Impfung gegen Covid-19 waren die verpflichtenden Impfungen in der Truppe bisweilen nur unzureichend durchgesetzt worden. So hatten vor einem Jahr im damals neuen Kontingent für das NATO-Bataillon in Litauen rund 25 Prozent der Soldatinnen und Soldaten nicht die vorgeschriebenen Impfungen – und das war noch vor flächendeckender Einführung der Corona-Vakzine.

Nachtrag: wegen Coronavirus-Infektionen an Bord konnte der Einsatzgruppenversorger Berlin nicht wie geplant am (heutigen) Dienstag als neues Flaggschiff der Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG1) auslaufen. Die Marine teilte das knapp auf Twitter mit, mehr Details gab’s dann beim NDR:

14 der knapp 210 Besatzungsmitglieder wurden positiv auf das Coronavirus getestet. … Die Ergebnisse der vorgenommenen PCR-Tests seien erst kurz vor dem am Dienstagmittag geplanten Ablegen aus einem Labor eingetroffen. Die betroffenen Soldaten wurden den Angaben zufolge von Bord gebracht und isoliert.
Das Marineschiff soll laut Bundeswehr nun in den kommenden Tagen in See stechen, sobald Ersatzpersonal gefunden wurde.

(Hinweis: Hier ist nicht der Ort für die Grundsatzdebatten nach dem Muster „Impfen schützt doch gar nicht!“. Danke.)

(Archivbild: Impfung von Soldaten in Bonn am 27. Februar 2021 vor dem Einsatz im Air Policing in Estland – Foto Luftwaffe)