Generalinspekteur erinnert an Corona-Impfpflicht – und die Bedeutung für die Einsatzbereitschaft (m. Nachtrag)
Angesichts der politischen Debatte über eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus hat Bundeswehr-Generalinspekteur Eberhard Zorn an die Duldungspflicht für diese Immunisierung in den Streitkräften erinnert und Soldatinnen und Soldaten aufgerufen, sich allein schon für die Einsatzbereitschaft der Truppe impfen zu lassen: Nur eine einsatzbereite Bundeswehr kann uneingeschränkt zur Sicherheit Deutschlands und seiner Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beitragen, schrieb Zorn in einem Tagesbefehl.
Den Tagesbefehl mit Datum vom (gestrigen) 31. Januar richtete der Generalinspekteur nicht wie sonst meist üblich nur an Soldat*innen und zivile Mitarbeitende, sondern ausdrücklich auch an Reservistinnen und Reservisten:
Die Duldungspflicht von Impfungen ist aus gutem Grund fest im Soldatengesetz verankert. Das Basisimpfschema umfasst neben der Corona-Impfung auch andere gefährliche Krankheiten, wie z.B. Influenza oder Hepatits A, denen die Soldatinnen und Soldaten in ihrem Dienst für unser Land ausgesetzt sein können. Dieses Basisimpfschema hat sich im Grundbetrieb und in angepasster Form auch im Auslandseinsatz vorbehaltlos bewährt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung und zur Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte.
Der Generalinspekteur dankte der Truppe für eine im bundesweiten Vergleich weit überdurchschnittliche Impfquote (auch wenn, das als Anmerkung, diese exakte Quote in der Bundeswehr bislang noch nicht wirklich ermittelt wurde). Das spreche für eine hohe Akzeptanz dieser Immunisierung. Zugleich machte Zorn deutlich, dass die Pflicht zur Impfung in den Streitkräften auch durchgesetzt werde:
Alle bislang nicht gegen das Corona-Virus geimpften Soldatinnen und Soldaten sind auf entsprechende Anordnung verpflichtet, sich unverzüglich impfen zu lassen, soweit keine durch die zuständige Sanitätseinrichtung festgestellten medizinischen Gründe im Einzelfall dagegen sprechen. Ich fordere gleichzeitig alle Disziplinarvorgesetzten auf, ihrer Verantwortung im Hinblick auf die lückenlose Umsetzung des Basisimpfschemas in ihrem unterstellten Bereich gerecht zu werden.
Zwischen den Zeilen spricht der Generalinspekteur dabei auch ein Problem an, das über die Coronavirus-Pandemie hinausgeht: Bereits vor der Duldungspflicht für die Impfung gegen Covid-19 waren die verpflichtenden Impfungen in der Truppe bisweilen nur unzureichend durchgesetzt worden. So hatten vor einem Jahr im damals neuen Kontingent für das NATO-Bataillon in Litauen rund 25 Prozent der Soldatinnen und Soldaten nicht die vorgeschriebenen Impfungen – und das war noch vor flächendeckender Einführung der Corona-Vakzine.
Nachtrag: wegen Coronavirus-Infektionen an Bord konnte der Einsatzgruppenversorger Berlin nicht wie geplant am (heutigen) Dienstag als neues Flaggschiff der Standing NATO Maritime Group 1 (SNMG1) auslaufen. Die Marine teilte das knapp auf Twitter mit, mehr Details gab’s dann beim NDR:
14 der knapp 210 Besatzungsmitglieder wurden positiv auf das Coronavirus getestet. … Die Ergebnisse der vorgenommenen PCR-Tests seien erst kurz vor dem am Dienstagmittag geplanten Ablegen aus einem Labor eingetroffen. Die betroffenen Soldaten wurden den Angaben zufolge von Bord gebracht und isoliert.
Das Marineschiff soll laut Bundeswehr nun in den kommenden Tagen in See stechen, sobald Ersatzpersonal gefunden wurde.
(Hinweis: Hier ist nicht der Ort für die Grundsatzdebatten nach dem Muster „Impfen schützt doch gar nicht!“. Danke.)
(Archivbild: Impfung von Soldaten in Bonn am 27. Februar 2021 vor dem Einsatz im Air Policing in Estland – Foto Luftwaffe)
Vielleicht kann mal jemand aus der aktiven Truppe beschreiben, wo das Problem einer 99.9 % Impfquote ist?
Bei mir hat damals mein Kompanietruppführer die Impfübersicht geführt. Wenn eine Impfung auslief, hat er einen Termin im SanBer gemacht und der Soldat ist zu dem angesetzten Termin geimpft worden. Könnte mich nicht erinnern, dass jemals jemand explizit einen Chef-Befehl bräuchte. Klar es gibt Ausnahmen, aber die sind doch wohl die absolute Minderheit.
Und wer sich eben jetzt tatsächlich weigert, da wird ein Diszi eingeleitet. Ist doch schnell gemacht.
Meiner Meinung nach liegt es an der Willens- und Durchsetzungsstärke des 1. Disziplinarvorgesetzten. Hier hat man als Chef doch endlich mal die „Zügel in der Hand“ und ist nicht fremdgesteuert. Linke und Rechte Grenze sind vorgegeben.
1. Listen und Übersichten mit PersDat müssen heutzutage genehmigt werden (siehe Geburtstagsliste)
2. Genehmigt wird nur, wo berechtigtes Interesse zur Erhebung der Daten besteht (DSGVO)
3. Im SAN-Bereich würde dieses berechtigte Interesse zwar vorliegen, diese führen aber keine Impfüberwachungslisten mehr! Die verwalten sich lieber selbst.
4. GAU perfekt – wir brauchen mehr Wasserkopf mit weniger Produktivität
Willkommen in der Bw.
PS: Am Ende obliegt es jedem mündigen Staatsbürger in Uniform selbst, seinen Impfstatus zu monitoren. Das ist an sich auch okay, dann aber bitte ohne Wasserkopf ;)
@O.Punkt sagt: 01.02.2022 um 12:24 Uhr
Ein paar Soldaten/Soldatinnen, die sich aufgrund medizinischer Indikation nicht impfen lassen können, gibt es immer. Ansonsten ist das momentan wohl ein rein zeitliches Problem, bis man alle im Impfstatus „vollständig“ geimpft hat. Inkl. Booster-Impfung natürlich.
„Wenn man etwas will, findet man Wege. Wenn man etwas nicht will, findet man Gründe“ Obwohl dieses Zitat schon etwas abgenutzt ist, passt es immer wieder auf fast jede Lebenslage.
Nun auch auf diese.
Allein die sicher gut gemeinte Überschrift „Generalinspekteur erinnert an Corona-Impfpflicht – und die Bedeutung für die Einsatzbereitschaft“.
Aha. Er erinnert, passt zu: ermahnt, bittet, ruft auf.
Wie wäre es mit einem COIN des GI, wenn man sich gnädigst zur Impfung begeben hat.
Dieses Rumgeeiere beschreibt den Zustand unserer Bundeswehr.
Der Adressat wird gebeten…
Zum Anderen basiert militärisches Handeln für mich auf weitgehendem Gehorsam. Ausnahmen kennen hier alle, ist OT. Nun, Gehorsam und Pflicht scheint altmodisch.
Impfen verstößt m.E. nicht gegen die Menschenwürde usw.
Der Freiraum zwischen Befehl und Gehorsam hat in der Bundeswehr ab und zu skurile Züge. Da haben manche Stuhlkreise mehr bindende Wirkung. Was für ein Bild der Bundeswehr!
[Es wäre sicherlich zumutbar, den Text bis zum Ende zu lesen, einschließlich des Hinweises an die Disziplinarvorgesetzten. Was für ein Bild der Leser*innen hier! T.W.]
@ T.W. [Es wäre sicherlich zumutbar, den Text bis zum Ende zu lesen, einschließlich des Hinweises an die Disziplinarvorgesetzten. Was für ein Bild der Leser*innen hier! T.W.]
Meinen Sie das ff?
……“Zugleich machte Zorn deutlich, dass die Pflicht zur Impfung in den Streitkräften auch durchgesetzt werde….
…Alle bislang nicht gegen das Corona-Virus geimpften Soldatinnen und Soldaten sind auf entsprechende Anordnung verpflichtet, sich unverzüglich impfen zu lassen, soweit keine durch die zuständige Sanitätseinrichtung festgestellten medizinischen Gründe im Einzelfall dagegen sprechen. Ich fordere gleichzeitig alle Disziplinarvorgesetzten auf, ihrer Verantwortung im Hinblick auf die lückenlose Umsetzung des Basisimpfschemas in ihrem unterstellten Bereich gerecht zu werden.“……
Er fordert also auf? Passt ins vorher beschriebene Bild,
Oder:
….“verpflichtenden Impfungen in der Truppe bisweilen nur unzureichend durchgesetzt worden“…
Nun wird es also konsequent durchgesetzt? Im Leben nicht, Schlupflöcher von ‚plötzlicher Krankheit‘ und z.T. ängstliche DiszVorg, welche bittend durch die Gegend laufen und beteuern, das käme ja „von ganz oben“ und man „müsste ja nun…“
Nun, bitte, @T.W. – bitte nicht unterstellen, dass ich nicht zu Ende lese, bloß weil ihnen meine Meinung nicht passt oder es für sie persönlich nicht folgerichtig ist. Sie mögen doch sonst auch nicht persönliche Angriffe/ Unterstellungen ihrer Leser, untereinander aber auch ihnen gegenüber. Tja, sie können natürlich alles makern, anmerken oder gar rauswerfen. In Ermangelung anderer SiPo Blogs ihres Formates hat man sich dann wohl anzupassen und ihren Humor so richtig Klasse finden. Wenn es ihnen also besser gefällt: Danke für ihren weiterführenden Hinweis, ich werde mich besser.n Ihr ergebener chadm123 :-)
[Ich bin schon beeindruckt, wie viele hier zähneknirschend mitlesen, wären sie doch allein schon wg. des Begriffs Soldat*innen oder aus anderen Gründen viel lieber woanders… T.W.]
Ergänzende Info: Auf der Homepage der Bundeswehr wurde zum 6. Januar 2022 eine Impfquote von rund 94 % gemeldet (für Soldaten im Einsatz 100 %). Ich nehme mal an, dass sich das auf Immunisierung mit zwei Impfdosen bezieht, also ohne die sogenannte Booster-Impfung.
Nach meiner Auffassung wäre auch dieser „überdurchschnittliche Wert“ bei gegebener Befehlslage inakzeptabel. Drum sicher auch der Aufruf des GI. Jetzt, Anfang Februar, müssten in einer idealen Welt (z. B. gut funktionierende Bundeswehr) jede Soldatin und jeder Soldat (bis auf die kleine Handvoll medizinisch begründeter Ausnahmen) mit der dritten Impfung versorgt worden sein. Oder wurde die Impfung gegen SARS-CoV-2 so spät ins Impfschema aufgenommen, dass das noch nicht erreichbar war? Nach derzeitigem Wissensstand sorgt die 3. Impfung für eine signifikante Milderung des Krankheitsverlaufs. Das ist jeder sich selbst, seiner Familie und seinem Dienstherrn/seiner Dienstherrin ;-) schuldig.
@ T.W.
Ich kann Ihnen nur zustimmen. Anfang 2021 sind Soldaten aus Litauen repariert worden, weil sie nicht über den erforderlichen Impfschutz verfügten.
Leider sind einige Soldatinnen und Soldaten nicht in dem notwendigen Maß pflichtgetreu und wenige Disziplinarvorgesetzte nicht gewissenhaft in der Kontrolle.
Hallo zusammen,
ist der Passus mit den Reservisten irgendwo zugänglich? Gilt das nur während ich übe, oder auch sonst? Mein Interesse ist, als geimpfter Reservist btw, eher akademischer Natur. Noch einen schönen Tag in dieser Schmuddelwetterzeit allerseits.
[Meines Wissens wurde dieser Tagesbefehl auch über Reservistenorganisationen verbreitet. T.W.]
Wann hört dieses Geschwurbel in der Bw auf?
Gem. Dresdner Erlass ist der GI der höchste truppendienstliche Vorgesetzte aller Soldaten/innen.
Wieso dann : „Ich fordere gleichzeitig alle Disziplinarvorgesetzten auf, ihrer Verantwortung im Hinblick auf die lückenlose Umsetzung des Basisimpfschemas in ihrem unterstellten Bereich gerecht zu werden.“
Die Verantwortung der Umsetzung des Befehls obliegt jedem Soldaten/innen. nicht dem Disziplinarvorgesetzten. Der handelt erst, wenn der/die einzelne dieser Verantwortung = Befehlt nicht nachkommt!
Warum nicht: „Ich befehle jedem Soldaten der Bw die lückenlose Umsetzung des Basisimpfschemas und jedem Disziplinarvorgesetzten, dieses unter strikter Anwendung der WDO durchzusetzen.“
Endlich mal klare Kante, klare Befehle. Kurz, knapp, militärisch.
@SuperGrobi
https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/ohne-corona-impfung-kein-reservistendienst/
Die Impfpflicht gegenüber den Indianern durchzusetzen ist sicherlich auch nicht die Herausforderung. Es sind eher die Häuptlinge, die meinen aufgrund ihres Dienstgrades selbst zu entscheiden was genehm ist und vor allem was nicht.
Da sich hier einige über die – ich paraphrasiere – „Schwammigkeit“ des GI echauffieren:
Wehrstrafgesetz §2, :
Im Sinne dieses Gesetzes ist
[…]
2. ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;
Jetzt fordert der GI alle Disziplinarvorgesetzte auf, ein bestimmtes Verhalten anzunehmen; nämlich die Durchsetzung im unterstellten Bereich.
Und im Satz davor spricht der GI alle ungeimpften Soldat*innen an, dass sie verpflichtet sind, nach entsprechender Aufforderung, sich impfen zu lassen. (Wink an „Flieger“). Das ist auch wieder eine Anweisung, wie sich jemand zu verhalten hat.
Ja, die Grundausbildung und die entsprechenden Unterrichte sind bei uns allen ein bisschen her, aber die Basics sollten doch noch sitzen.
@Flieger: +1 Wobei eigentlich auch die entsprechend höflich verpackte „Bitte“ durchaus Befehlscharakter hat. Zumal, wenn sie im „Tagesbefehl“ steht. Allerdings könnte hier eine Rückkehr zu etwas militärischeren Gepflogenheiten sicherlich die für einige Leute offenbar notwendige Klarheit herstellen helfen.
Einige Heiopeis scheinen inzwischen ja zu denken, sie wären nicht beim Bund, sondern bei Wünsch-Dir-Was… Wenn ich höre, dass in einigen KVKs angeblich weder der Leiter noch der Stellvertreter geimpft sind, und offen erklären, dass sie auch nicht vorhaben, sich impfen zu lassen, fliegt mir der Draht aus der Mütze. Solche Figuren gehören m.E. umgehend ausgeplant (unbeschadet Impfausnahmen aus medizinischen Gründen, wobei das dann Fragen hinsichtlich der grundsätzlichen Wehrdiensttauglichkeit aufwirft).
@Metallkopf
Ltr / stv. Ltr KVK / BVK sind im RWDV und somit quasi „im Soldatenstatus“ (wenn auch ehrenamtlich), daher gilt für Kameraden m.E.n. ebenfalls die Duldungspflicht.
Die Art der Formulierung eines Befehls bleibt jedem Vorgesetzten selbst überlassen, zumal es ja Festlegungen in einschlägigen Gesetzen/Vorschriften gibt wie bereits vorher angesprochen.
Problem ist allerdings der Kreis der Angesprochenen.
Wen meint denn nun der ach so truppennahe GI mit seinem Tagesbefehl in Ministeriumssprech? Eigentlich ja alle vom Dreisterner bis zum Rekruten, insbesondere aber die Disziplinarvorgesetzten aller Ebenen. Wenn dieser Tagesbefehl notwendig wurde dann sind diese Damen und Herren in Führungsfunktion offenbar alle oder in großer Zahl ihrer Verantwortung nicht nachgekommen, oder?
Offenbar hat die der Öffentlichkeit präsentierte und auf unsicherer Datenlage erfasste Durchschnittsquote von 94% überdeckt, dass einige OrBereiche weit darunter liegen.
Und was ist mit den zivilen Mitarbeitenden, für die er gar nicht zuständig ist und für die die Duldungspflicht nicht gilt? Merkwürdig!!
Es gibt aber auch noch eine andere Erklärung für diesen überraschenden Tagesbefehl: der zunehmend marginalisierte GI inkl engerer Mitarbeitendenkreis sucht sich ein Betätigungsfeld. Und da ist die Impfquote der Bundeswehr ein dankbares Thema.
Beispiele für den Bedeutungsverlust? Here we go, und das ist nur eine Auswahl:
– Neuordnung der Zuständigkeiten im BMVg,
– Bedeutungsverlust der Streitkräfte nach einseitiger Parteinahme für das Heer im EPP-Prozess,
– trotz Innenverteiler (Stopp EPP, keine Entscheidung, Bestandsaufnahme) Weiterarbeit am EPP mit Hochdruck durch seinen StvGI
– Beteiligung an der Bestandsaufnahme (Schwerpunkt Streitkräfte!!) nur aus der zweiten Reihe,
– Verlust der OrgHoheit über die Streitkräfte (eigentlich freiwillige Abgabe),
– Qualität des militärischen Ratschlags zu Ukraine, Afghanistan, Mali,
– Einführung eines neuen Beurteilungssystems für militärische Mitarbeitende ohne sein Veto,
– und nicht zuletzt Etablierung eines „Ober-GI“ per Krisenstab in Kanzleramt.
@Thomas Melber
Vielen, lieben Dank!
@Metallkopf Mit KVK sind Kreisverbindungskommandos gemeint? Mir ist die Abkürzung nicht geläufig.
Sailor 1995 – 02.02.2022 um 12:19 Uhr
1+
Der GI tritt sprichwörtlich die Flucht nach vorn an, zu einer sehr ausgedehnten Dienstaufsicht im IRAK, ist ja auch gerade Schwerpunkt:-). Da gab es niedliche Bilder auf Twitter, bis hin zu seiner Leibspeise.
Bedeutungsverlust kann stimmen!
(jetzt gibt es sicher Verwarung – OT – findet hier nicht statt, doch es kam über mich, sorry – I’ll stop it)
@latros 02.02.2022 08:35
Danke für die Belehrung, habe zurück an die Grundausbildung gedacht und mich an die Basics erinnert….
Oder Moment: ich glaube es war der Cheflehrgang, oder doch der Kommandeurlehrgang?? //sarcoff
Ich weiß genau, was im WStG §2 Abs 2 steht und hatte auch nicht vor jemanden klar zu machen, dass wenn ich in einer CSB „jemand müsste mal bitte eben….“ sage, es eben ein Befehl ist, wobei ich den Spielraum irre groß ließ….
ABER das ist doch der Punkt. Mit allen gesagtem haben Sie und auch die Folgenden recht, auch eine höflich verpackte Bitte ist letztendlich ein Befehl.
Wenn er aber so spielen will, braucht es kein Tagesbefehl! Da steht ja jetzt nix neues drin, die Lage hat sich nicht geändert, die Befehlsausgabe ist weiterhin gültig.
Wenn es also die Umstände gebieten, dieses im Tagesbefehl zu thematisieren, dann bitte richtig. Der unterstellte Bereich muss auch mal klar erkennen, dass hier einer mit Kanthölzern wirft. Bisher hat das mit dem Erkennen ja nicht geklappt, sonst wäre die Ansprache ja nicht nötig.
Und das ist mein Thema: der militärische Führer hat seine und die Absicht der höheren Führung unmissverständlich, knapp und klar ohne Auslegungsmöglichkeiten zu formulieren! Das hat nichts mit Auftragstaktig zu tun, die beginnt erst danach!!
Und hier schwächeln doch aktuell alle ziemlich. Ich wurde bei einem Dienstaufsichtsbesuch angesprochen, ob es mir gut geht, weil ich mein Unmut über Gesehenes abschloss mit: „und um dass zu beheben, befehle ich hiermit wie folgt: a)b)c)d)—Ausführung…….. als ob ich Außerirdischer wäre…
@Metallkopf sagt: 02.02.2022 um 10:29 Uhr
Bei Kommentaren, die „wenn ich höre, das…“ und „angeblich“ oder ähnliche Vokabeln enthalten, springt mir meistens der Draht aus der Mütze.
Alle Soldaten eines Kreis-oder Bezirksverbindungskommandos (KVK/BVK) sind beorderte Reservisten. Der Leiter und sein Stellvertreter befinden sich zusätzlich in einem besonderen Wehrdienstverhältnis. Diese beiden unterliegen sowieso der Duldungspflicht, alle anderen Soldaten spätestens dann, wenn ihre Reservedienstleistung beginnt. Das heißt im Klartext, alle haben das Basisimpfschema Inland + Katastrophenschutz zu erfüllen. Das wird von den jeweiligen Landeskommandos auch nachgehalten. Einfacher Grundsatz: ohne Impfschutz keine Reservedienstleistung.
Bis März 2020 hat der Impfstatus der Soldaten im Kdo niemanden interessiert, kurz vor Auslandseinsätzen dann teilweise hektische Aktionen. 03/2020 dann plötzlich Abfrage nach Status saisonale Grippe, bei rund 130 abgefragten Leuten für eine Tagung Quote ca. 40% geimpft…..quer durch jeden Status. Bei Covid-Impfung später reines Chaos, wer, wann wo, wie schon an anderer Stelle geschrieben. Zu der Bemerkung, dass Ltr/Stv. eines KVK die Impfung verweigern würden, ist zu recht gesagt worden, dass dann eigentlich „Ende Gelände“ ist. Ich gebe aber eines zu bedenken: die Personallage in vielen KVK ist so desolat, dass ich bei laufenden Einsätzen sogar noch verstehen -nicht gutheißen! – würde, wenn die Sanktion „vertagt“ würde, weil sonst keine Führung (kein KVK) mehr da wäre und Ersatz nicht verfügbar. Abgesehen davon: ich kenne aus diesem Bereich eigentlich eine sehr hohe Impfbereitschaft. Ich hatte im Frühjahr 2021 Anrufe, ob wir noch Plätze auf Restelisten für eingesetzte Soldaten/Reservisten hätten.
@Flieger 02.02.2022 um 16:07 Uhr
Verständlicher Punkt mit dem man muss es „erkennen, dass hier einer mit Kanthölzern wirft“ – schönes Bild im Übrigen.
Da liegt gut möglich mein Fehler in der Betrachtung, dass es andere (sie schließe ich hier explizit aus) eben ein bisschen eindeutiger brauchen.
Und ebenso gute Frage, warum bei womöglich gleicher Lage, der Befehl – lediglich anders formuliert – wiederholt wird.
Ggf. weil sich die Lage eben nicht verändert hat. Ja, die Impfquote in der Bundeswehr ist höher als im Bundesdurchschnitt, aber noch nicht auf dem Niveau, wie gefordert. Damit verhält es sich dann ja vielleicht wie bei ihrem Abschluss der Dienstaufsicht: Mangel festgestellt, Befehl zur Behebung des Mangels ausgegeben.
@G4sez:
Richtig, KVK=Kreisverbindungskommando.
@Pio-Fritz:
Mit den wiedergegebenen Worten bringe ich zum Ausdruck, dass es sich um eine Information handelt, die ich nicht aus erster Hand habe. Aber keine Sorge, Der Draht kann einstweilen in Ihrer Mütze bleiben, weil die Person, die es mir berichtet hat, a) nicht gewohnheitsmäßig lügt und b) selbst an einer Tagung teilgenommen hat, die aus genau diesem Grund nicht in Präsenz stattfinden konnte.
Das mit dem besonderen Status von Ltr. und stv. Ltr. ist mir auch durchaus bekannt. Daher ja die Flugtendenzen meines Mützendrahtes. Wir sind ja nun nicht erst seit wenigen Monaten in der Pandemie. Und auch wenn es mit der Entscheidung hinsichtlich der Duldungspflicht länger gedauert hat, die gilt auch nicht erst seit gestern.
Man kann sich sicherlich inzwischen überlegen, ob man angesichts der geringen Schutzwirkung der Impfungen vor einer Infektion mit Omikron eine allgemeine Impfpflicht für die Bevölkerung aufreißt; aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch, dass Impfung und Boostern erheblich den Infektionsverlauf abmildern. Zwischen den Jahren wurde mir Omikron ins Haus getragen, aber es war gottlob bei allen Beteiligten im Wesentlichen mit einem Verlauf vergleichbar einer etwas verlängerten Impfreaktion getan. Das bestätigen in ähnlicher Form auch alle medizinischen Untersuchungen im statistischen Gesamtbild.
Allein deshalb ist die verpflichtende Impfung für Soldaten und andere systemrelevante Berufsgruppen schon sinnvoll und geboten. Auch bei der Reserve.
@Metallkopf sagt: 03.02.2022 um 8:22 Uhr
„Allein deshalb ist die verpflichtende Impfung für Soldaten und andere systemrelevante Berufsgruppen schon sinnvoll und geboten. Auch bei der Reserve.“
Da sind wir einer Meinung. Allerdings haben Sie meinen Post nicht richtig gelesen. Es ist nicht „geboten und sinnvoll“ für die Reserve, es ist schlicht und einfach befohlen. Ein ganz klarer Befehl, an dem es nichts zu deuten gibt. Und im Basisimpfschema werden die Reservisten explizit erwähnt.
Natürlich kann ich als Reservist sagen, das ich die Impfung nicht will. Mit der Konsequenz, das über kurz oder lang meine Beorderung aufgehoben wird, weil ich nicht einsetzbar und einsatzfähig bin.
Wenn das, wie im von Ihnen beschriebenen Fall, unterlaufen wird, dann ist das ein Problem des zuständigen Landeskommandos.