Bundeswehr beginnt Corona-Schutzimpfung von Soldaten für Auslandseinsätze
Die Bundeswehr hat damit begonnen, Soldatinnen und Soldaten vor einem Auslandseinsatz gegen das Coronavirus zu impfen. In Bonn und Hannover wurden die ersten rund 240 Impfungen vorgenommen. Die Streitkräfte verfügen dafür über ein eigenes Kontingent an Impfstoffen des Herstellers AstraZeneca.
Wie der Sanitätsdienst der Bundeswehr auf Anfrage von Augen geradeaus! mitteilte, erhielten am (heutigen) Samstag 150 Soldatinnen und Soldaten in Bonn die erste Impfung. Bereits am Freitag seien 90 Soldaten in Hannover geimpft worden. Sie warten derzeit in so genannter isolierter Unterbringung auf den Abreise in die mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr, aber auch in so genannte anerkannte Missionen wie die Luftraumüberwachung der Luftwaffe im Baltikum.
Diese Impfungen in den Streitkräften wurden – rechtlich – möglich, nachdem mit der jüngsten Änderung der entsprechenden Verordnung am 8. Februar Soldaten im Auslandseinsatz in die Gruppe 2 mit hoher Priorität eingeordnet worden waren:
Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
(…)
6. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
Das hohe Infektionsrisiko bei Einsätzen im Ausland ist bei den meisten mandatierten Einsätzen der Bundeswehr gegeben, vor allem bei den Missionen in Afghanistan und in Mali. Gerade in dem westafrikanischen Land waren in den vergangenen Wochen zahlreiche Soldatinnen und Soldaten im UN-Blauhelmeinsatz positiv getestet und nach Deutschland ausgeflogen worden.
Für diese Impfungen hatten die Streitkräfte zunächst 10.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca erhalten. Dieses Kontingent aus der Reserve des Bundes ist allerdings auch für Bundespolizei und Zoll vorgesehen; verimpft werden soll das Vakzin durch die Bundeswehr.
Die jetzt geimpften Soldaten sind nicht die ersten in der Bundeswehr, die die Schutzimpfung erhalten. Bis zu dieser Woche hatten bereits mehr als 7.200 Soldatinnen und Soldaten eine erste, fast 3.600 sogar beide Impfdosen und damit vollständigen Impfschutz erhalten. Der Großteil davon – bei den vollständig Geimpften fast 2.500 – sind Angehörige des Sanitätsdienstes, die als medizinisches Personal vor allem in Bundeswehrkrankenhäusern ein hohes Infektionsrisiko haben. Die übrigen Soldatinnen und Soldaten sind als so genannte helfende Hände zur Unterstützung ziviler Einrichtungen in der Pandemie im Einsatz.
(Foto: Luftwaffe)
Der Deutsche Bundestag schickt die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in die Einsätze. Es ist schon bezeichnend, wenn wir (BGM J. Spahn) es erst nach 2 Monaten seit dem Beginn der Impfungen schaffen, eine marginale Anzahl an Dosen für die „Auslandssoldaten“ zu reservieren.
Der Impfbeginn ist zumindest ein gutes Zeichen!
Die Medevac-Besatzungen werden sich auch freuen. Hoffentlich geht die Anzahl an Repatriierungen auch zügig zurück.
@Florian Staudte sagt: 28.02.2021 um 9:36 Uhr
„Der Deutsche Bundestag schickt die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in die Einsätze.“
Nein, die Bundesregierung. Der Bundestag stimmt dem lediglich zu.
„Es ist schon bezeichnend, wenn wir (BGM J. Spahn)“
Nein, die Bundesregierung. Das BGM ist hier lediglich Federführer.
„es erst nach 2 Monaten seit dem Beginn der Impfungen schaffen, eine marginale Anzahl an Dosen für die „Auslandssoldaten“ zu reservieren.“
Bei Mangelverwaltung gibt es nun einmal immer welche, die auch einen Bedarf haben, aber zurück treten müssen, weil andere dringender sind.
Das war bisher so (auch weil die Gefährdung einer Ansteckung im Auslandseinsatz geringer ist als z.B. in Pflegeheimen), aber mit dem neuen Impfstoff und der aktuellen nicht-Empfehlung der STIKO für über 64jährige hat sich ein gutes Fenster eröffnet.
Und dieses Fenster besteht nicht seit zwei Monaten, sondern erst seit vier Wochen und da in dieser Zeit nur wenige Soldaten in den Einsatz verlegt sind (kaum Kontingentwechsel) war auch hier keine besondere Hektik.
Also: ganz ruhig bleiben.
Repattriierungen? Meinen Sie damit sinngemäß Rückholungen? Dann hätte ich tatsächlich mit 40 doch noch ein neues Wort gelernt. 👍
@Dante sagt: 28.02.2021 um 12:53 Uhr
„Repattriierungen? Meinen Sie damit sinngemäß Rückholungen? Dann hätte ich tatsächlich mit 40 doch noch ein neues Wort gelernt. 👍“
Repatriierung ist die Rückholung von Personen ins Heimatland.
Im Bw-Gebrauch aus einer besonderen Auslandsverwendung o.ä.
Im AA-Gebrauch vermute ich mit einer erweiterten Bedeutung.
Repatriierung passt hier nicht.
Der Begriff bezeichnet(e) in der Nachkriegszeit die organisierte Rückführung entwurzelter und versprengter Menschen in den Staat, dessen Bürger sie waren. Kriegsflüchtlinge, Vertriebene und Kriegsgefangene war der betroffene Personenkreis.
Eine Rückholung bezeichnet erkrankte, verletzte und verwundete Personen aus dem Ausland.
Kurzer Hinweis an die Herren Literaturkritiker: Die Bundeswehr verwendet für die Rückholung Infizierter aus dem Einsatz den Begriff Repatriierung, den Begriff habe ich deshalb übernommen, und hier ist kein Literaturblog, deshalb hat sich die Debatte darüber erledigt.
@ Koffer
1. Bundeswehr = Parlamentsarmee.
2. Soldatinnen und Soldaten werden auch gegen ihren Willen in Einsätze geschickt, die sehr beengte Lebensverhältnisse mitbringen.
Wenn Sie es irgendwann selbst miterlebt haben, dann können Sie verstehen.
Ich wurde im 3. Quartal 2020 aufgrund einer COVID-Infektion aus Mali ausgeflogen.
Nimmt damit auch die Isolierung vor dem Einsatz ein Ende?
@T.W.
Ich denke der Begriff Repatriierung ist angemessen. Er trifft den Kern der Sache und entspricht darüber hinaus der aktuellen Verwendung.
Aber ich sehe auch nicht, dass jemand Sie für die Verwendung des Begriffs kritisiert hätte?!
@Florian Staudte sagt: 28.02.2021 um 15:14 Uhr
„1. Bundeswehr = Parlamentsarmee.“
Das ist ein politisches Konzept um die besondere Einbindung des Bundestages in die Betreffe der Streitkräfte darzustellen.
Das ändert aber nichts an den Fakten. Das Grundgesetz, das Parlamentsbeteiligungsgesetz und das Bundesverfassungsgericht sind sich da absolut einig. Die Bundesregierung entsendet die Streitkräfte ins Ausland. Der Bundestag stimmt (nur) zu oder verweigert die Zustimmung.
Es gibt ja über rechtliche Fragen häufig verschiedene Auslegungen, aber hier sind sich mal wirklich alle einig.
Bitte verwechseln Sie also politisch-kommunikative Konzepte nicht mit rechtlichen Verantwortlichkeiten.
„2. Soldatinnen und Soldaten werden auch gegen ihren Willen in Einsätze geschickt, die sehr beengte Lebensverhältnisse mitbringen.“
Unzweifelhaft. Das ändert aber nichts daran, dass Gefährdung geringer ist als für andere Bevölkerungsgruppen, die daher solange es noch eine Mangelressource gab einen höheren „Anspruch“ auf die Impfung hatten.
Es ist ziemlich einfach: Soldaten im Auslandseinsatz –> Gefährdung, Zivilsten in Pflegeheimen –> höhere Gefährdung.
„Wenn Sie es irgendwann selbst miterlebt haben, dann können Sie verstehen.“
LOL, ich hatte bereits das Vergnügen. Inkl. 8+ Mann Unterbringung im Zelt und so. Infanterie halt.
„Ich wurde im 3. Quartal 2020 aufgrund einer COVID-Infektion aus Mali ausgeflogen.“
Ohne Ihnen zu nahe zu treten, aber es ist in schwierigen Zeiten (Mangelressourcen) nicht immer die beste Lösung aus der eigenen Betroffenheit heraus Schlussfolgerung für die Gesamtheit zu treffen.
Oder um es an einem anderen Beispiel zu sagen: in einer Triagesituation verlangt jeder Verletzte (berechtigter Weise!) nach ärztlicher Versorgung, aber da es nicht genügend Kapazität gibt müssen halte einige Berechtigte hinter anderen zurückstehen.
Ist für den einzelnen schlimm, aber für die Gruppe leider notwendig.
Und da die Kohorten im Einsatz gut überschaubar sind und die gesundheitliche Resilienz höher (aufgrund durchschnittlichem Alter und Gesundheitsstand) sollte es doch klar sein, warum andere, verletzlichere einen höhere Priorität (innerhalb des unstrittig bestehenden prioritären Anspruchs!) haben, oder?
@RPAler sagt: 28.02.2021 um 15:30 Uhr
„Nimmt damit auch die Isolierung vor dem Einsatz ein Ende?“
Zunächst einmal vermutlich nicht!
Denn noch gibt es ja keine gesicherten Erkenntnisse über den Grad der Verminderung der Gefahr ANDERE nach einer Impfung anzustecken. Da gibt es wohl erste, gute Erkenntnisse, aber das reicht vermutlich noch nicht.
Zudem müssen sich ja auch erst die internationalen Organisationen die die Einsätze verantworten dazu entschließen und das dürfte auch eine Weile dauern.
@Tw Das hat nichts mit Literatur Kritik zu tun. Der Begriff ist mir einfach trotz fleißigen, allem was ich in die Hand kriege
lesens noch nicht unter gekommen. Lg
@ Florian Staudte
Ich bin der Meinung das wir Soldaten mit der Unterschrift die wir in KarriereCenter leisten „Freiwillig“ ist. Damit ich in der Bundeswehr dienen kann.
Dort wir auch auf die Auslandseinsätze hingewiesen. Also geht jeder Soldat nicht gegen seinen Willen in den Einsatz.
PS. meine Erfahrung zeigt mir das wir zum größten Teil in einen Riesengroßen wünsch Konzert sind.
Der Eintritt und Austritt ist freiwillig da zwischen ist „wir dienen Deutschland“.
Es wäre aber gut, wenn sich dadurch die teils sehr belastenden Maßnahmen im Einsatz reduzieren ließen. Die Isolierung ist dann zwar nicht mehr das Hotelzimmer, dafür dann der eigene Zug. Spätestens am Zaun ist Ende.
Für teilweise über ein halbes Jahr schon eine prägende Zeit. Gerade wenn die Container 2-Mann Belegung haben und es gerade im Winter keine Alternativen dazu gibt.
Teils hat selbst der Marketender aufgrund entsprechender Einschränkungen Probleme für das Kontingent einkaufen zu können. Das führt bei einigen Artikeln zu Mangeln wodurch der Frust natürlich noch größer wird, nicht raus zu dürfen.
Wie ist es für Soldaten angedacht, die mit AstraZeneca nicht geimpft werden können? Sowas soll es ja geben, denn dies ist ein Lebendimpfstoff, der mitunter gefährlich sein kann (wenn man entsprechende Krankheiten hat). Wurde daran gedacht oder ist das unter den Tisch gefallen? Wie sieht es denn aktuell mit einer Duldungspflicht aus?
[Ich gehe mal davon aus, dass es jetzt nicht darum geht, die Impfdebatte hier ein- und fortzuführen, das würde ich nämlich als unfreundlichen Akt betrachten. Und natürlich ist die Frage, ob ein Soldat mit, wie Sie schreiben, „entsprechenden Krankheiten“ auslandsverwendungsfähig ist in Afghanistan oder Mali, aber das wissen Sie bestimmt.
Zum Thema Lebendimpofstoff aus der RKI-Erläuterung:
Der Vektor-basierte COVID-19-Impfstoff (AstraZeneca) besteht aus einem harmlosen, bei Menschen nicht vermehrungsfähigen Virus aus der Familie der Adenoviren (Erkältungsviren) von Schimpansen, das so modifiziert wurde, dass es das Gen mit dem Bauplan für die Herstellung eines optimierten Oberflächenproteins des Coronavirus (SARS-CoV-2-Spikeproteins) enthält. Da dieser Impfstoff keine vermehrungsfähigen Viren enthält, kann er mit einem Totimpfstoff gleichgesetzt werden. Dies bedeutet, dass man davon ausgehen kann, dass die Anwendung des Impfstoffs auch bei Immundefizienz sicher ist.
Die Frage, ob es in der Bundeswehr ggf. einen anderen Impfstoff gibt, dürfte wohl eine Frage der Zeit sein. Ebenso die Entscheidung über eine Duldungspflicht. T.W.]
2020 hieß es nur, dass es keine Duldungspflicht für Impfstoffe geben wird, welche nur über eine Notzulassung verfügen.
Laut Ltr SanVersZ Köln-Wahn wird es innerhalb der nächsten Wochen eine Duldungspflicht für Soldaten geben, welche in Einsatzgebiete verlegen. Entsprechende Weisung ist wohl derzeit in der Mitzeichnung durch die entsprechenden Stellen. NRF-Kräfte werden wohl demnach auch geimpft werden.
In wie weit diese Impfung in das Impfschema der Basisimmunisierungen oder für „Hilfs- und Katastrophenkräfte Inland“ aufgenommen wird, kann ich derzeit nicht sagen.
Ob Soldaten jetzt freiwillig in den Einsatz gehen oder befohlen freiwillig, ändert nichts an der Tatsache, dass sie sich ihre Unterbringung und sonstigen Arbeitsbedingungen, vor allem auch im Umgang mit anderen Menschen, egal ob eigenes Kontingent oder andere, eben nicht aussuchen können. Dementsprechend finde ich den Schritt der (derzeit noch freiwilligen) Impfung von Einsatzpersonal nur sinnvoll und richtig.
Bei o.g. Impfung haben sich übrigens mehr als 90% freiwillig für eine Impfung ausgesprochen…
Die aktuelle Rutsche Mali soll angeblich ungeimpft verlegen?
[Weiß ich nicht, aber interessanter Hinweis. T.W.]
@P.K. sagt: 01.03.2021 um 11:08 Uhr
„2020 hieß es nur, dass es keine Duldungspflicht für Impfstoffe geben wird, welche nur über eine Notzulassung verfügen.“
Das kann ich mir durchaus vorstellen, aber die drei Impfstoffe gegen Covid haben keine „Notzulassung“, sondern eine sog. „bedingte Zulassung“.
Für die Entscheidung über eine Duldungspflicht ist deswegen v.a. die Empfehlung der STIKO wichtig und die ist ja gegeben.
„In wie weit diese Impfung in das Impfschema der Basisimmunisierungen oder für „Hilfs- und Katastrophenkräfte Inland“ aufgenommen wird, kann ich derzeit nicht sagen.“
Ich meine dazu schon Unterlagen gesehen zu haben, es fehlt aber derzeit noch die notwendige Anzahl an Impfstoffen, deswegen stellt sich die Frage derzeit (noch!) nicht.
[Weiß ich nicht, aber interessanter Hinweis. T.W.]
Bestätigt.
Wer auch immer da am Samstag in Bonn geimpft wurde.
Das nächste Mali-IN nicht.
Moin aus Bonn. Geimpft wurden die Kontingente fürs Baltikum und RS (Afghanistan). Dort gibt es derzeit die höchste Anzahl von Rückführungen/ Repatriierungen.
@Gabrys:
Ich dachte Impfstoff sei jetzt in rauen Mengen vorhanden?
Alle wohnen in den gleichen Hotels.
AFG Personal ist im selben Hotel wie MLI Personal.
Schon komisch. Was ist ggf. herausfordernder für die Bw?
a) Ein Corona-Erkrankter im Baltikum.
b) Ein Corona-Erkrankter in AFG (Camp Marmal mit Role 2 Krankenhaus).
c) Ein Corona-Erkrankter in Gao (Camp Castor kein Role 2 aber 2km nebendran Camp Barkhane [F] ). Sehr kleines Camp mit sehr hoher Personaldichte/vielen Nationalitäten.
Ich würde da c) ankreuzen. Aber wer bin ich.
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