Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft – ohne Deutschland, ohne Atomwaffenstaaten
Ein sehr grundlegender Abrüstungsvertrag ist in Kraft getreten – allerdings ist noch nicht abzusehen, ob er wirklich Folgen haben wird: Der so genannte Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty to Prohibit Nuclear Weapons, TPNW) ächtet zwar Nuklearwaffen, aber ob diese Ächtung sich im Völkerrecht niederschlagen wird, ist noch offen. Die Atomwaffenstaaten und die ganze NATO, also auch Deutschland, sind diesem Vertrag nicht beigetreten.
Die deutsche Argumentation ist weiterhin (s. unten), dass mit dem Atomwaffenverbotsvertrag das Ziel einer atomwaffenfreien Welt nicht realistisch umgesetzt werden kann – und dass er Probleme schaffen werde, den bereits seit Jahrzehnten geltenden Atomwaffensperrvertrag (Nuclear Arms Proliferation Treaty, NPT, auch: Nichtverbreitungsvertrag) durchzusetzen. Oder ihn jedenfalls nicht noch weiter zu schwächen.
Die Debatte kulminiert natürlich am (heutigen) Freitag, weil da der neue Vertrag formal in Kraft getreten ist – nachdem er im vergangenen Jahr von 50 Staaten ratifiziert worden war. Warum damit zwar ein Atomwaffenverbot international vereinbart wurde, aber diese Waffen jetzt nicht mit Inkrafttreten des Vertrages einklagbar illegal sind, haben wir im vergangenen Dezember im Podcast Sicherheitshalber erläutert.
Das Inkrafttreten markiert aber mehr oder weniger den Startpunkt für eine Diskussion, die in Deutschland unter besonderen Vorzeichen geführt wird: Das Land ist zwar kein Atomwaffenstaat und hat sich im Atomsperrvertrag (und übrigens auch im Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Einheit) zum Verzicht auf diese Waffen verpflichtet. Zugleich ist die Bundesrepublik aber Teil der NATO mit ihrer nuklearen Abschreckung und zudem in der so genannten nuklearen Teilhabe ein Bündnismitglied, auf dessen Territorium US-Atomwaffen lagern, die im Kriegsfall von deutschen Piloten ins Ziel gebracht werden sollen.
Zusätzliche Brisanz für die deutsche Debatte bekommt das Thema durch die anstehende Entscheidung, die für die nukleare Teilhabe genutzten und veralteten Tornado-Jagdbomber der Luftwaffe durch neue, ebenfalls zum Atombombeneinsatz geeignete Flugzeuge zu ersten. Und die Aussage der Regierungsfraktion CDU/CSU, an der nuklearen Teilhabe festzuhalten – während die Meinung beim derzeitigen Koalitionspartner SPD recht uneinheitlich ist. Und nicht zuletzt ist in diesem Jahr Bundestagswahl.
Vor diesem Hintergrund zum Nachlesen ein bisschen Material zum neuen Vertrag und dessen Inkrafttreten:
• das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) hat den neuen Vertrag, wenig überraschend, als wichtigen Meilenstein begrüßt. Die Stellungnahme in der deutschen Fassung:
Genf/New York (IKRK/IFRC) – Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung begrüsst das heutige Inkrafttreten des wichtigsten Instruments des humanitären Völkerrechts, mit dem Richtlinien gegen die katastrophalen humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen bzw. entsprechender Atomwaffentests geschaffen werden.
Der Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen verbietet ausdrücklich und unmissverständlich den Einsatz, die Androhung eines Einsatzes, die Entwicklung, die Herstellung, den Test und die Lagerung von Atomwaffen. Er verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten dazu, niemanden auf keinerlei Art dabei zu unterstützen, zu ermutigen bzw. zu veranlassen, sich an durch diesen Vertrag verbotenen Aktivitäten zu beteiligen.
„Der heutige Tag ist ein Sieg für die Menschheit. Dieser Vertrag ist das Ergebnis von 75 Jahren Arbeit. Er sendet ein eindeutiges Signal, dass Atomwaffen aus moralischer, humanitärer und jetzt auch aus rechtlicher Sicht unakzeptabel sind. Mit diesem Vertrag werden noch höhere rechtliche Hürden und eine noch grössere Stigmatisierung nuklearer Sprengköpfe als bisher auf den Weg gebracht. So kann die Vorstellung einer Welt frei von diesen unmenschlichen Waffen zu einem erreichbaren Ziel werden“, erklärte Peter Maurer, Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK).
Führende Personen des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds feiern das Inkrafttreten des Vertrags und würdigen alle 51 Staaten, deren Unterstützung für den Vertrag ihre Weigerung zeigt, Atomwaffen als unweigerlichen Bestandteil der internationalen Sicherheitsarchitektur zu akzeptieren. Gleichzeitig fordern sie andere Regierungschefs, darunter auch diejenigen der Atommächte, auf, dem Beispiel anderer Staaten zu folgen und ebenfalls den Weg in eine Welt frei von Waffen mit einer solch enormen Zerstörungskraft einzuschlagen.
Francesco Rocca, Präsident der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC), sagte: „Das Inkrafttreten dieses Instruments des humanitären Völkerrechts ist eine begrüssenswerte und kraftvolle Erinnerung daran, dass wir trotz der aktuellen globalen Spannungen selbst die grössten und schwierigsten Herausforderungen in einem echten Geist des Multilateralismus überwinden können. Wir sollten uns auf unsere Fähigkeit besinnen, unsere Einsätze wirksam zusammenführen und koordinieren zu können, während wir uns mit anderen globalen, tödlich endenden Herausforderungen auseinandersetzen müssen.“
Mit dem Vertrag werden die Staaten verpflichtet, Unterstützung bereitzustellen, darunter medizinische Versorgung, Rehabilitation und psychologische Hilfe für alle Betroffenen in ihrem Einzugsbereich gleichermassen, sowie sozioökonomische Inklusion zu gewährleisten. Ausserdem werden die Staaten aufgefordert, infolge des Einsatzes bzw. der Tests von Atomwaffen verseuchte Gebiete zu räumen.
„Es handelt sich um einen beispiellosen Fortschritt, sich der Folgen der Zerstörung durch diese Waffen anzunehmen. Die Debatte hat sich von den Gründen, Atomwaffen zu entwickeln und zu besitzen, hin zu den Waffen selbst und ihren katastrophalen humanen Kosten verschoben. Die Bemühungen zur Rechtfertigung des Einsatzes bzw. der blossen Existenz dieser Waffen werden zunehmend hinfällig, da es extrem zweifelhaft ist, dass Atomwaffen jemals im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden können“, so Peter Maurer weiter.
Der Vertrag tritt zu einer Zeit in Kraft, in der die Welt Zeuge wird, was passiert, wenn die öffentlichen Gesundheitssysteme Mühe bekunden, einen enormen Ansturm an Patienten zu bewältigen. Die Bedürfnisse infolge einer nuklearen Explosion würden jegliche sinnvolle medizinische Versorgung unmöglich machen. Kein Gesundheitssystem, keine Regierung und keine Hilfsorganisation ist in der Lage, angemessen auf die medizinischen und anderen Hilfsbedürfnisse infolge eines potenziellen Nuklearangriffs zu reagieren.
Die Annahme aggressiverer Richtlinien zu Atomwaffen durch die Atommächte sowie die anhaltende Modernisierung des Nuklearwaffenarsenals weisen mit Sorge auf ein wachsendes Risiko eines Einsatzes von Atomwaffen hin. Deshalb ist dringend geboten, dass wir jetzt handeln, um in erster Linie eine nukleare Explosion zu verhindern, indem jeglicher Einsatz bzw. jegliche Tests von Atomwaffen erst gar nicht in den Bereich des Möglichen gelangen.
Die Vertragsparteien, deren erstes Treffen im Laufe des Jahres 2021 geplant ist, müssen nun die getreue Umsetzung der Vertragsbestimmungen sicherstellen sowie die Einhaltung und umfassende Umsetzung des Atomwaffenverbotsvertrags und anderer Verträge mit ähnlichen Zielen fördern.
„Der Vertrag stellt uns alle vor eine wirklich einfache Frage: Wollen wir Atomwaffen verbieten oder nicht? Zusammen mit unseren nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften stehen wir bereit, unsere Bemühungen zu verstärken, eine möglichst umfassende Einhaltung des Vertrags zu erreichen und auf seiner Vision einer kollektiven Sicherheit zu bestehen. Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags bildet den Anfang und nicht das Ende unserer Bemühungen“, sagte Francesco Rocca.
(Hier in voller Länge zitiert, weil auf der Webseite nur die englische, französische und spanische Fassung vorhanden sind)
Der Enthusiasmus wird in Deutschland nicht durchgängig geteilt – insbesondere nicht von der Bundesregierung. Einige Stimmen dazu:
• Jonas Schneider von der Stiftung Wissenschaft und Politik:
Warum Deutschland den Kernwaffenverbotsvertrag nicht unterstützen sollte
Kernsatz: Doch an diesem Vertrag ist leider Vieles falsch. Berlin sollte daher weder den Vertrag unterschreiben noch vermitteln, denn es ergibt strategisch keinen Sinn und wäre für Deutschland und seine Verbündeten sogar riskant. Drei nüchterne Realitäten sprechen gegen einen Kurswechsel.
• Oliver Meier vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg
Weder Beitritt, noch Ablehnung: Deutschland und der Atomwaffenverbotsvertrag
Kernsatz: Der AVV ist der erste moderne multilaterale Abrüstungsvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland rundherum ablehnt und dessen Aushandlung sie ferngeblieben ist. Mit dieser Verweigerungshaltung vergibt die Bundesregierung Gelegenheiten, die vom AVV ausgehenden positiven Abrüstungsimpulse für eine atomwaffenfreie Welt zu nutzen. Auch wenn ein Beitritt gegenwärtig nicht sinnvoll ist, sollte Deutschland auf eine proaktive Politik des konstruktiven Engagements mit dem AVV umschwenken und so abrüstungspolitische Handlungsspielräume gewinnen.
• Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommen interessanterweise in einer aktuellen Ausarbeitung vom 19. Januar zu dem Ergebnis, dass der nicht zuletzt von der Bundesregierung genannte Gegensatz zwischen Atomwaffenverbots- und Atomwaffensperrvertrag so nicht besteht:
Zum rechtlichen Verhältnis zwischen Atomwaffenverbotsvertrag und Nichtverbreitungsvertrag
Kernsatz: Der Atomwaffenverbotsvertrag unterminiert den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) nicht, sondern ist Bestandteil einer gemeinsamen nuklearen Abrüstungsarchitektur. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist daher auch kein Hemmnis für die nukleare Abrüstung, hätten die NVV-Staaten nur den politischen Willen dazu.
• Die Bundesregierung sieht das weiterhin anders, wie Andrea Sasse am Tag des Inkrafttretens für das Auswärtige Amt vor der Bundespressekonferenz deutlich machte:
Frage: Heute tritt der Atomwaffenverbotsvertrag global in Kraft. Mich würde interessieren, ob es stimmt, dass das der erste Abrüstungsvertrag in der Geschichte ist, der ohne die Bundesrepublik in Kraft tritt.
Ihr Argument dafür, sich nicht daran zu beteiligen, ist ja, an der nuklearen Abschreckung festzuhalten, während es ja auch andere Staaten gebe, die zum Beispiel Deutschland mit Atomwaffen bedrohen. Können Sie einen Staat nennen, von dessen Atomwaffen sich die Bundesrepublik bedroht fühlt?
Sasse: Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege. – Es ist richtig: Der Atomwaffenverbotsvertrag tritt heute in Kraft. Soweit ich weiß, hat sich Herr Seibert Ende Oktober letzten Jahres ausführlich zu dem Thema geäußert. Das war der Beginn der Frist, die heute eben abgelaufen ist, hinsichtlich des Inkrafttretens des Vertrags.
Noch einmal grundsätzlich zur Einordnung: Wir müssen zwischen dem Atomwaffenverbotsvertrag und dem Atomwaffensperrvertrag oder auch Nichtverbreitungsvertrag unterscheiden, der bereits seit 1970 in Kraft ist. Auch diesen Unterschied hat Herr Seibert in der Vergangenheit bereits mehrfach erläutert.
Es geht darum, dass wir uns alle im Ziel einig sind. Ziel ist und bleibt für uns eine atomwaffenfreie Welt. Das ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Daran hat sich nichts geändert. Wir sind uns allerdings nicht mit allen Staaten der Welt einig, was den Weg angeht, auf dem man dieses Ziel erreichen kann. Aus Sicht der Bundesregierung muss nämlich eben auch die sicherheitspolitische Realität berücksichtigt werden. Zum einen geht es beim Atomwaffenverbotsvertrag eben nicht um die Nuklearstaaten, also die Staaten, die über Nuklearwaffen verfügen. Die sind bisher nicht beim Atomwaffenverbotsvertrag dabei. Außerdem sind wir als Nato-Mitglied bestimmten Bündnisverpflichtungen unterworfen, die sich unter anderem auf die nukleare Teilhabe beziehen. Auch diese Realität müssen wir bei unserer Abwägung der Positionen berücksichtigen.
Wir sind deswegen der Meinung, dass, solange keiner der Nuklearwaffenstaaten überhaupt beim Atomwaffenverbotsvertrag dabei ist, dies für uns nicht der erfolgversprechendste Weg ist. Wir haben andere Möglichkeiten. Noch einmal: Unser Ziel einer atomwaffenfreien Welt ist klar. Wir setzen uns auf allen möglichen Wegen für eine Stärkung der internationalen und globalen Sicherheits- und Abrüstungsarchitektur ein, aber wir suchen eben andere Wege als den Atomwaffenverbotsvertrag, der aus den Gründen, die ich gerade geschildert habe, aus unserer Sicht nicht der richtige Weg ist.
Was Ihre Frage danach angeht, ob das der erste Vertrag ist, dem die Bundesregierung nicht folgt, muss ich Ihnen die Antwort nachreichen.
Zusatzfrage: Von wessen Atomwaffen fühlt sich Deutschland bedroht?
Sasse: Es geht nicht darum, von wessen Atomwaffen wir uns bedroht fühlen. Es geht darum – das Ziel habe ich erläutert -, wie wir grundsätzlich für eine atomwaffenfreie Welt eintreten. Das betrifft Bedrohungen aus allen möglichen Richtungen. Es geht uns darum – das ist ein Kernanliegen der Bundesregierung und auch im Koalitionsvertrag so festgehalten worden -, dass wir grundsätzlich für eine atomwaffenfreie Welt sowie für eine Stärkung der Sicherheitsarchitektur und der Abrüstung eintreten, und das versuchen wir auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen. Außenminister Maas war erst vor Kurzem in Jordanien und hat sich dort mit den Mitgliedern der sogenannten Stockholm-Initiative ausgetauscht. Auch dabei ging es um Abrüstung. Wir setzen uns wie gesagt auf unterschiedlichen Wegen dafür ein.
Frage: Frau Sasse, wenn Sie sagen, die Bundesregierung sage, der bestehende Atomwaffensperrvertrag sei sozusagen das beste Sicherheitsinstrument, wäre es dann nicht sinnvoll, dass die Bundesregierung zum Beispiel Israel auffordert, dem Atomwaffensperrvertrag beizutreten – das ist ja bislang noch nicht erfolgt -, oder der IAEO die Möglichkeit zu eröffnen, vor Ort zu kontrollieren, was auch noch nicht erfolgt ist? Wenn Sie also auf den Atomwaffensperrvertrag setzen, müssen Sie dann nicht aktiver dafür sorgen, dass er überall dort zum Einsatz kommen, wo Atomwaffen vorhanden sind?
Sasse: Zum einen, noch einmal gesagt: Es gibt unterschiedlichste Instrumente. Der Atomwaffensperrvertrag ist eines dieser Instrumente, mit denen wir uns für das Ziel der Abrüstung einsetzen. Unsere Position zum Nichtverbreitungsvertrag hat Herr Seibert an dieser Stelle zuletzt im Oktober sehr deutlich klargemacht. Es geht bei dem Atomwaffensperrvertrag darum, Verhandlungen über eine vollständige Abrüstung in der Welt zu beginnen. Wir möchten diesen Vertrag weiter stützen. Auch das werden wir im Rahmen der nächsten Konferenz über den Nichtverbreitungsvertrag im Herbst dieses Jahres tun. Das ist unsere Position.
Zusatzfrage: Beinhaltet diese Position auch eine Aufforderung an Israel, den Atomwaffensperrvertrag zu unterzeichnen?
Sasse: Der Atomwaffensperrvertrag – nicht der Nichtverbreitungsvertrag – zählt für uns wie gesagt zu einem der wichtigsten Instrumente der globalen Sicherheitsarchitektur. Wir fordern alle Staaten der Welt auf, diesem Vertrag beizutreten.
Die von Sasse erwähnten Aussagen von Regierungssprecher Steffen Seibert im Oktober sind hier dokumentiert.
(Foto: Helfer des Deutschen Roten Kreuzes bei einer Atomkriegsübung in der Bundesrepublik Deutschland des Kalten Krieges – Undatiertes Archivfoto des ICRC)
Zitat: „Der Atomwaffenverbotsvertrag [AVV] unterminiert den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) nicht, sondern ist Bestandteil einer gemeinsamen nuklearen Abrüstungsarchitektur. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist daher auch kein Hemmnis für die nukleare Abrüstung, hätten die NVV-Staaten nur den politischen Willen dazu.“
Hier unterfüttert der Wissenschaftliche Dienst mit einer Plattitüde seinen Vorwurf einer Plattitüde. Die bloße Existenz des AVV und seine Stoßrichtung zeigen schon, dass er in Konkurrenz zum NVV steht. Was folgt aus dieser Konkurrenz?
Die Atommächte des NVV werden ihre Arsenale nicht aufgeben. Die WD2 äußern sich hier unfassbar naiv, indem Sachzwänge, die Wissenschaft und Politik seit 70 Jahren ergebnislos beschäftigen, zur reinen Willensfrage erklärt werden.
Faktisch kann jedoch kein nuklear bewaffneter Staat einseitig abrüsten, ohne sich bestenfalls erpressbar zu machen. Vor allem in puncto Indien, Pakistan und Israel ist sogar eine ernstzunehmende Kriegsgefahr zu besorgen.
In Bezug auf den AVV besteht nun das Problem, dass die globale Sicherheitsarchitektur der Nachkriegszeit delegitimiert wird, welche nicht zuletzt darauf beruht, dass nur eine begrenzte Anzahl namentlich bekannter Staaten Atomwaffen besitzen darf.
Warum ist dies problematisch? Weil es in der Welt, wie sie einmal ist, zu keiner Abrüstung durch die Atommächte kommen wird, diese also gezwungenermaßen einen Präzedenzfall schaffen, der Staaten wie dem Iran zur Legitimation ihrer eigenen Atomprogramme dienen wird.
Denn, wie jedes Kind weiß: Gleiches Recht für alle.
Wie könnten die am NVV festhaltenden Staaten sich glaubhaft etwa gegen ein iranisches Atomprogramm stellen, würden sie selber durch ihren Besitz oder ihre Teilhabe an Nuklearwaffen gegen internationales Recht verstoßen?
Die Behauptung, der AVV ergänze den NVV funktional, ist bei näherer Betrachtung nicht zu halten.
Atomwaffenvertrag ohne Deutschland… Wen interessiert bitte im Konzert der Mächte, was Deutschland denkt, macht und sagt? Deutschland wächst zwar in der Bedeutung der Internationalen Beziehungen, jedoch „glänzt“ es sehr oft durch Enthaltungen und Pseudo-Koordination der GSVP, die bis heute keinen wertvollen Beitrag zu den Internationalen Beziehungen nach dem Ende des Kalten Krieges geleistet hat. Daher ist es egal, was Deutschland bzw. die EU macht.
@muck sagt:
23.01.2021 um 6:27 Uhr
„Warum ist dies problematisch? Weil es in der Welt, wie sie einmal ist, zu keiner Abrüstung durch die Atommächte kommen wird, diese also gezwungenermaßen einen Präzedenzfall schaffen, der Staaten wie dem Iran zur Legitimation ihrer eigenen Atomprogramme dienen wird.
Denn, wie jedes Kind weiß: Gleiches Recht für alle.“
So ist es …
Denn die „big 5“ Atommächte…
haben keine Legitimation den
restlichen ca. 188 Länder der
Welt vorzuschreiben, ob und
wieviel Atombomben sie im
Keller liegen haben, solange
sie selbst es nicht schaffen,
ihre noch immer zig tausende
Nuklearwaffen zusammen
abzuschaffen.
Das es geht … hat man ja bei
den B-Waffen gesehen, die
offiziell von ALLEN abgeschafft
worden sind.
„Mit Stand vom 14. August 2019, dem Betritt von Tansania, sind 183 Staaten Vertragsparteien des Abkommens, darunter mit den Vereinigten Staaten, Russland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und der Volksrepublik China alle fünf ständigen Mitglieder des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.“
„…verpflichtet die Vertragsparteien, unter keinen Umständen Waffen auf der Basis von Mikroorganismen sowie anderen biologischen Substanzen oder Toxinen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder anderweitig anzuschaffen. Gleiches gilt für Waffen und Waffensysteme, deren Zweck der Einsatz solcher Stoffe im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes ist.“
(Wikipedia)
Wo ein Wille … da ein Weg.
Wobei ich aber auch davon
ausgehe, dies zu meinen
Lebzeiten nicht mehr zu erleben.
Realpolitik…
Die Befürworter einseitiger Abrüstung haben noch nie erklären können, wie sich beispielsweise Süd-Korea gegen Erpressungen oder Angriffe eines atomar bewaffneten Kim Jong-un schützen könnte, gäbe es nicht den atomaren Schutzschirm der USA.
Nicht das noch ein AVV-Vertragsstaat auf die Idee kommt den beitritt zum AVV als bedingung für ein Rücknahmeabkommen stellt.
@Felix 2
Mit Ausnahme des als Völkergewohnheitsrecht Akzeptierten – wie bspw. der aus sich selbst erwachsenden Widerrechtlichkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit – ist nur dasjenige völkerrechtlich bindend, was die Staaten ausdrücklich anerkennen.
Aus dem Grundsatz der Gleichrangigkeit souveräner Staaten folgt, dass nicht eine Gruppe von Ländern Drittstaaten verbindliche Regeln vorschreiben kann. Dieses Prinzip wurde im Nichtverbreitungsvertrag jedoch befolgt; die von Ihnen geforderte Legitimation besteht.
Jeder NVV-Unterzeichner hat nämlich aus freiem Entschluss anerkannt und für sich verbindliches Recht gesetzt, dass nur die USA, Frankreich, Großbritannien, China und Russland Atomwaffen besitzen dürfen. Staaten wie Indien, die das nicht wollten, haben nicht unterzeichnet.
Den Status der Atommächte zu akzeptieren, ist übrigens auch durchaus im Interesse der Signatarstaaten, da sich nur die Nuklearmächte in letzter Konsequenz erfolgversprechend nuklearer Proliferation entgegenstellen können.
Der Witz ist, dass die Signatarstaaten des Atomwaffenverbotsvertrages die Durchsetzung ihrer Lesart nicht ernsthaft betreiben können, denn sie würden einen nachhaltigen Präzedenzfall schaffen, dem sie sich selber zu unterwerfen hätten.
Die Staatengemeinschaft könnte allenthalben behaupten, dass eine ihrer Art nach rein nationale Angelegenheit Drittstaaten unverhältnismäßigen Gefahren aussetze und man also verbindliche Regelungen treffen dürfe.
Man denke etwa nur an Klima- und Umweltschutz. Mit der dem AVV zugrunde liegenden Argumentation könnte man Staaten z.B. auch die zivile Nutzung der Kernenergie verbieten, immerhin kann ein Super-Gau ganze Kontinente bedrohen.
Der AVV ist ein klassisches Beispiel für: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht.
Nebenbei, ich sehe keinen logischen Widerspruch hinsichtlich Ihres Einwandes in puncto B-Waffen. Gäbe es nur B- und keine A-Waffen, und hätten Erstere denselben Stellenwert, den Letztere in der Realität haben, würden wir jetzt die gleiche Diskussion führen.
@Hohenstaufen
Guter Einwand. Aber ich fürchte, die Erklärung dürfte darin zu finden sein, dass viele Pazifisten gar keine dogmatischen Gewaltverächter sind, sondern in Wahrheit antiimperialistische Ziele verfolgen, dies lediglich mit dem hehren Etikett bemäntelnd.
Haben Sie etwa jemals von Protestmärschen der deutschen Friedensbewegung gegen die unter der Präsidentschaft Wladimir Putins in Königsberg aufgestellten Atomraketen gehört, die auf deutsche Großstädte zielen?
Allein aus den Kirchen hört man manchmal grundsätzliche Verurteilungen, wohingegen es politisch motivierten Pazifisten erstaunlich häufig gelingt, Gewalt oder deren Androhung als legitime Reaktion auf verwerfliche Aggressionen darzustellen.
Im vorliegenden Falle dürfte es aber eher darum gehen, Formate der internationalen Zusammenarbeit zu etablieren, die ohne die traditionellen Großmächte auskommen.
@Hohenstaufen sagt:
23.01.2021 um 12:12 Uhr
„Die Befürworter einseitiger Abrüstung…“
Es geht eben nicht um einseitige
nukleare Abrüstung, sondern, wie
bei den B-Waffen, um eine
Abrüstungsmaßnahme die ALLE
Staaten zusammen umsetzen.
Solange die „big 5“ es aber selbst
nicht wollen, bzw. nicht die ernst
gemeinte Initiative dazu ergreifen,
wird es realistisch nicht kommen…
Und JEDES andere Land der Welt
hat solange das Recht, A-Waffen im
Arsenal zu haben. Egal ob Israel,
der Diktator in Nord-Korea, Indien, Pakistan, oder sonst wer …
…wie man dies dann dem eigenen
Volk verkauft… Show für die Ränge…
oder eben … Realpolitik
22 Jan Breaking news: Vorentscheidung TOR-Nachfolge laut griephan-briefe: EF wohl raus; bitte, was weiß die community dazu ? :
„Wir vernehmen, die Verteidigungsministerin – ohne Zusatz Vorsitzende der ‚CDU‘ – habe eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen im Projekt Tornado-Nachfolge getroffen. Die Vorbereitung zur parlamentarischen Beratung zur Beschaffung F/A-18F / EA-18G erfolge im Foreign Military Sales (FMS) Verfahren. Aufgrund der Komplexität und hohen politischen Bedeutung des Projekts bedürfe es einer frühzeitigen zentralen Steuerung und fachaufsichtlichen Führung ‚aus einer Hand‘. Für die Fachaufsicht sowie zentrale Ansprechbarkeit und Steuerung im Projekt wird eine Arbeitsgruppe (AG TOR-NF) unter Leitung der BMVg-Unterabteilung Planung II eingerichtet.“
[1. ist es in diesem Thread ziemlich OT – eine hübsche Illustration dessen, was ich mit Antworten auf div. Kommentare versucht habe darzustellen; jeder möchte gerne sein Lieblingsthema hier einbringen. 2. schauen Sie bei Gelegenheit noch mal in die Geschichte des Projekts Tornado-Nachfolge – eine Beschaffung F/A-18 bedeutet ja keineswegs, „EF raus“, wie Sie behaupten. Auf diesem Niveau nicht, als OT in diesem Thread nicht, damit hat sich das erledigt. T.W.]
„Ziel ist und bleibt für uns eine atomwaffenfreie Welt. Das ist ein Kernanliegen der Bundesregierung“
Selten so gelacht.
Wäre es wirklich ein Kernanliegen, dann würde man die NT als Verhandlungsmasse gegenüber Russland benutzen. Egal ob es nun um nukleare Mittelstreckenraketen in Kaliningrad oder um nukleare Torpedos geht.
Und sowas muss auch öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen passieren.
Und diese Verhandlungsmasse muss auch dann benutzt werden, wenn sie noch was wert ist.
Gerade wenn die CDU immer weniger Sitze erhält und andere friedliebendere (pazifistische) Parteien mehr Sitze, lehnt sich der Verhandlungspartner zurück (Russland) und lässt das Deutsche Volk von sich aus die NT abschaffen und das dann ohne Gegenangebot von Russland. Die Zeit arbeitet da einfach für Russland und in 20-25 Jahren werden wir spätestens keine NT mehr haben in Deutschland. Da kann der NATO-Generalsekretär fordern was er will.
Das Volk entscheidet dann irgendwann mit dem Kugelschreiber. Sieht man momentan schön beim Thema Klima.
„Wen interessiert bitte im Konzert der Mächte, was Deutschland denkt, macht und sagt?“
Nicht den Dominoeffekt unterschätzen.
Wenn zum Beispiel Deutschland den AVV beitritt und gleichzeitig als logische Konsequenz, und ich glaube auch dem Willen des Volkes entsprechend, die NT aufgibt, wäre das ein sehr starkes Signal für alle anderen Länder in der NATO und auch für die Bevölkerung in diesen Ländern.
Natürlich darf man nicht einfach so diesen Vertrag beitreten ohne Taten von Russland.
Aber als Europäische Nation ist man nicht in der Verhandlungsmacht und auch nicht in der Legitimation gegenüber Nordkorea oder dem Iran sich mittels Beitritt AVV und Aufgabe NT von den Staaten ähnliches zu fordern oder zumindest vergleichbare friedensstiftende Maßnahme in Bezug auf Atomwaffen.
In Bezug auf Russland allerdings geschichtlich und auch geographisch besteht eben diese Legitimation.
„keinen wertvollen Beitrag zu den Internationalen Beziehungen nach dem Ende des Kalten Krieges geleistet hat“
Keine Ahnung, ob sie das wirklich glauben oder nur einfach schreiben weil es toll klingt.
Aber allein in der ganzen Ukrainefrage versucht Deutschland, wie gut ist eine andere Frage, zu vermitteln.
Bei dem Irakkrieg war die Enthaltung zum gemeinsamen Einsatz mit den USA vielleicht einer der größten Beiträge zum Aufbau (oder Erhalt) von Internationalen Beziehungen in Bezug auf „alte Gegner“ (hier Russland) und allgemein gegenüber dem Kern der internationalen Beziehungen (UN).
@Hohenstaufen
Vielleicht will oder hat Nordkorea auch Atomwaffen eben wegen genau dem Verhalten des Schutzschirmpartners von Südkorea.
Ohne mögliche Atomwaffen hätte es vielleicht schon eine ähnliche Situation wie beim Irak gegeben. Vielleicht unter Trump – man weiß es nicht.
Man darf hier nicht außer Acht lassen, dass genau dieser Konflikt ein Stellvertreterkonflikt ist wie er im Buche steht.
China auf der eine Seite mit Nordkorea als Proxy und die USA mit Südkorea auf der anderen Seite.
Ohne politische Unterstützung von China wäre Nordkorea, egal wie stark die Bevölkerung drangsaliert wird, schon lange nicht mehr so militärisch und finanziell „intakt“ wie jetzt.
China will aber nicht offiziell seine schützende Hand über Nordkorea legen – so wie USA über Europa/NATO. Deshalb unterstützen oder dulden sie zumindest die Atomwaffenbestrebungen oder taten dies in der Vergangenheit. Auch in China ändert sich manchmal der politische Wille (wenn auch nur um ein paar Grad und nicht um 180°).
Allein die Stationierung von US-Truppen entkräftet Ihre Schlussfolgerung mit dem Schutzschirm.
Wenn der atomare Schutzschirm der USA ausreichen würde um Südkorea zu schützen, müssten die USA dort keine 30.000 Truppen stationieren.
3.000 Soldaten aus dem Bereich Aufklärung (Radar und Flugzeuge) würden vollkommen ausreichen um eigene sichere Informationen zu erhalten und dann eben zu reagieren (atomarer Schutzschirm).
Die Wahrheit ist allerdings, dass die US-Truppen und Stützpunkte als Sicherung für den Aufmarsch weiterer konventioneller US-Truppen (oder Alliierte) dienen um so gegenüber China (und auch Nordkorea) eine Front auf dem Festland zu bilden (und auch um Japan zusätzlich zu schützen).
Natürlich wollen die USA dies nicht proaktiv, aber falls sich das politische Klima ändert und China von sich aus den ersten Schritt macht und dort irgendwann mal ein politischer Anführer den Adolf macht, hätte man als USA eine (mehr oder weniger gut) gesicherte Landfront.
@Felix 2
Sie schrieben: „Es geht eben nicht um einseitige nukleare Abrüstung, sondern […] um eine Abrüstungsmaßnahme die ALLE Staaten zusammen umsetzen.“
— Sie machen es sich hier einfach, nichts für ungut. Ja, was Sie schreiben, ist im Atomwaffenverbotsvertrag so niedergelegt. Was aber in der Realität daraus folgt, ist eine völlig andere Geschichte. Realiter setzt der Vertrag einzelne Staaten besonderem Druck aus.
Aus der Logik der nuklearen Abschreckung folgt, dass keine Atommacht den Reigen wird eröffnen wollen. Realistisch gesprochen, *können* die meisten von ihnen nicht ungefährdet den Anfang machen, und also wird von ihnen verlangt, möglicherweise zum eigenen Nachteil in Vorleistung zu treten.
Alle Nuklearmächte haben Rivalen vor der Nase. Wer von ihnen mit der Abrüstung begänne, müsste damit rechnen, dass der Rivale die Verschiebung der strategischen Balance aggressiv ausnutzt. Zumindest hinsichtlich Israels, Indiens und Pakistans ist sogar von einer akuten Kriegsgefahr auszugehen.
Aber auch die übrigen Atommächte müssten zumindest damit rechnen, dass ihre Rivalen anstreben, insgeheim weiter Atomwaffen zu besitzen, oder wenigstens jederzeit eine nukleare Wiederbewaffnung in Angriff nehmen zu können.
Sie schrieben: „Und JEDES andere Land der Welt hat solange das Recht, A-Waffen im Arsenal zu haben.“
— Wer den Nichtverbreitungsvertrag unterzeichnet hat, darf die Kernenergie nur zu zivilen Zwecken nutzen. Will sich ein Signatar nuklear bewaffnen, muss er zuerst aus dem Vertrag austreten. Diese Rechtspflicht entnehmen Sie bereits der Politik bzw. den Reaktionen Indiens, Pakistans, Israels und Nordkoreas.
Falls Sie an ein moralisches Recht denken, würde ich erwidern: Warum dieser Einwand? Die NVV-Signatare sind alle freiwillig eine für sie verbindliche Verpflichtung eingegangen, von der sie jederzeit zurücktreten können. Alle Staaten der Welt gehen andauernd Selbstbeschränkungen ihrer Souveränität ein.
@Luftikus sagt:
25.01.2021 um 2:46 Uhr
„„Ziel ist und bleibt für uns eine atomwaffenfreie Welt. Das ist ein Kernanliegen der Bundesregierung“
Selten so gelacht.“
Ja, und das Herumgeeiere der BuReg dabei, hier nun von Frau Sasse und Herrn Seibert, tut schon fast körperlich weh.
Man sollte aber nicht vergessen, dass im Nichtverbreitungsvertrag (NVV, vulgo „Atomwaffensperrvertrag“) sich eben schon 1968 alle Signaturstaaten, also auch die Atommächte („jeder Kernwaffenstaat“) erklärt hatten (Art VI): „Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstungunter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“
Heute muss man schon konstatieren, dass dies seit längeren von keinem Kernwaffenstaat des NVV mehr betrieben wird – und sich damit alle diese Kernwaffenstaaten eigentlich vertragsbrüchig verhalten.
Weiterhin ist die Vereinbarkeit der, Achtung: gelebten (!) Form der nuklearen Zeilhabe der Nato mit dem NVV, der auch mittelbare Verfügungsgewalt der Nichtkernwaffenstaaten über Kernwaffen strikt verbietet, rechtlich (immer noch) ein ganz heißes Eisen und ein Thema, um das sich der Wissenschaftliche Dienst des BT seit Bestehen erfolgreich herumdrückt und -windet. Der WD hat meines Wissens nach bisher nur erklärt, dass eine Nukleare Teilhabe, bei dem der gastgebende Teilhabestaat ein Vetorecht zum Einsatz ausübt, unter dem NVV zulässig ist ist. Wir wissen alle, dass dies nicht die Realität wiedergibt, in der ja der Gastgeberstaat die Nukes mit seinen Waffensystemen ja erst ins Ziel bringen würde.
So richtig komplett auf sich selbst bezogen ernst genommen haben die Kernwaffenstaaten und dann auch die nuklearen Teilhaber den NVV eben nicht wirklich. Die Auferlegung einer Selbstbeschränkung war aber damals nötig, um die Unterzeichnung fast aller Staaten der Welt zu erlangen. Tja. Jetzt über den AVV zu jammern finde ich dann unlauter. Alle Unterzeichner des AVV hatten jedes Recht, diesen zu schließen.
@ muck sagt:
24.01.2021 um 10:55 Uhr
„Der Witz ist, dass die Signatarstaaten des Atomwaffenverbotsvertrages die Durchsetzung ihrer Lesart nicht ernsthaft betreiben können, denn sie würden einen nachhaltigen Präzedenzfall schaffen, dem sie sich selber zu unterwerfen hätten.“
Aber Felix 2 schreibt oben doch nicht, dass sich Nicht-Signaturstaaten des AVV sich diesem unterwerfen müssten??