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Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft – ohne Deutschland, ohne Atomwaffenstaaten

Ein sehr grundlegender Abrüstungsvertrag ist in Kraft getreten – allerdings ist noch nicht abzusehen, ob er wirklich Folgen haben wird: Der so genannte Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty to Prohibit Nuclear Weapons, TPNW) ächtet zwar Nuklearwaffen, aber ob diese Ächtung sich im Völkerrecht niederschlagen wird, ist noch offen. Die Atomwaffenstaaten und die ganze NATO, also auch Deutschland, sind diesem Vertrag nicht beigetreten.

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Dokumentation: Deutschland bleibt beim Nein zum Atomwaffenverbotsvertrag (mit Ergänzung)

Die Vereinten Nationen hatten 2017 einen Vertrag zum Verbot der Entwicklung und Nutzung von Atomwaffen beschlossen – und der ist seiner Umsetzung in internationales Recht am Wochenende einen Schritt näher gekommen: Honduras ratifizierte als 50. Land den Atomwaffenverbotsvertrag, der so im Januar 2021 in Kraft tritt. Die meisten Atomwaffenstaaten, aber auch alle NATO-Mitglieder und damit auch Deutschland lehnen einen Beitritt zum Vertrag ab. Warum, hat Regierungssprecher Steffen Seibert am (heutigen) Montag vor der Bundespressekonferenz noch einmal erläutert:

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