Coronavirus-Pandemie & Bundeswehr: Infektionen in der Truppe gleichbleibend, Auswirkungen auf Auslandseinsatz, immer mehr Amtshilfe
Die anhaltend hohen Infektionszahlen in der Coronavirus-Pandemie fordern die Bundeswehr zunehmend: In der Amtshilfe für zivile Behörden sind inzwischen fast 10.000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz; für die absehbaren Impfungen wird weiteres Personal benötigt. In den Auslandseinsätzen, vor allem im Kosovo, wird die Pandemie immer mehr zum Problem. Die Zahl der Infektionen in der Truppe ist gleichbleibend hoch.
Die Zahl der bestätigten Infektionen unter den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist zwar nicht repräsentativ für die Entwicklung in der Bevölkerung – aber dennoch ein Indikator. Und diese Zahl ist seit einiger Zeit ungefähr gleich hoch geblieben. Aus den Angaben des Sanitätsdienstes zurückliegend für eine Woche (weil ich die Statistik in den vergangenen Tagen hier nicht eingestellt hatte):
23. November
Soldatinnen und Soldaten: 481 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 1768, davon kumuliert genesene Fälle: 1278
24. November
Soldatinnen und Soldaten: 519 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 1816, davon kumuliert genesene Fälle: 1297
25. November
Soldatinnen und Soldaten: 529 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 1858, davon kumuliert genesene Fälle: 1329
26. November
Soldatinnen und Soldaten: 501 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 1888, davon kumuliert genesene Fälle: 1387
27. November
Soldatinnen und Soldaten: 523 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 1931, davon kumuliert genesene Fälle: 1408
30. November
528 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 1969, davon kumuliert genesene Fälle: 1441
Im Auslandseinsatz ist derzeit vor allem das Bundeswehrkontingent bei KFOR im Kosovo betroffen. Bis zum vergangenen Wochenende wurden dort in den letzten Tagen elf Soldatinnen und Soldaten positiv auf das Virus getestet – gemessen an der Größe des Gesamtkontingents von rund 70 Personen eine erhebliche Zahl. Die meisten davon wurden inzwischen nach Deutschland ausgeflogen. Als Folge sind Teile des deutschen Anteils an KFOR nur noch eingeschränkt einsatzbereit; die deutsche Beteiligung am Feldnachrichtenzug und an der medizinischen Koordinierung (Patient Evacuation Coordination Centre, PECC) wurde ausgesetzt. Zwei weitere Fälle wurden in Mali registriert.
Im Inland nähert sich unterdessen die Gesamtzahl der Soldatinnen und Soldaten, die zur Unterstützung ziviler Behörden eingesetzt sind, der Marke von 10.000. Rund 9.300 sind nach Angaben der Bundeswehr im Einsatz. Allerdings ist darin auch die relativ hohe Zahl von rund 3.400 für das so genannte Schichtwechselpersonal enthalten, also Soldaten, die als Ablösung im Schichtbetrieb in Gesundheitsämtern, aber auch in den Führungsstäben bereitstehen.
Hauptaufgabe für die Soldaten in der Amtshilfe ist nach wie vor die Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten, sofern das noch möglich ist. Dafür werden gut 5.000 Soldaten in derzeit 293 Ämtern eingesetzt. Bei der Unterstützung im Gesundheitsamt des Berliner Bezirks Mitte wurden zwei Soldaten positiv getestet; das gesamte Unterstützungspersonal der Bundeswehr dort wurde ausgewechselt.
In 30 Krankenhäusern, zum Beispiel in Görlitz, sind rund 270 Soldatinnen und Soldaten vor allem aus dem Sanitätsdienst unterstützend tätig. Insgesamt laufen derzeit 561 Amtshilfeleistungen, weitere 213 sind in der Planung.
Noch offen sind die Anforderungen vor allem der Länder an die Unterstützung der Bundeswehr bei den Impfungen, die nach Zulassung von Imfpstoffen gegen Covid-19 in örtlich/regional zentralen Impfzentren beginnen sollen. Bisher gab es nach Angaben des Verteidigungsministeriums noch keine entsprechenden konkreten Amtshilfeanträge.
In den Streitkräften laufen natürlich dennoch die Planungen für eine Unterstützung bei der Lagerung von Impfstoff, dem Transport und dem Betrieb von Impfzentren. Dabei will die Bundeswehr vor allem darauf achten, dass auch nicht nur der Eindruck entsteht, das sei eine militärische Operation mit entsprechenden Befugnissen für die Streitkräfte – es ist weiterhin eine Amtshilfe für die zivilen Behörden nach Artikel 35,1 des Grundgesetzes.
So soll die Sicherung von Transport und Impfzentren durch die Polizei oder durch zivile Sicherheitsfirmen gewährleistet werden, nicht von Soldaten. Auch die mit den Impfungen verbundene Datenverarbeitung soll allein auf den IT-Systemen der zivilen Behörden stattfinden, keinesfalls auf Systemen der Bundeswehr. Auch der Zugang zur Impfung – und damit verbunden die Kontrolle, ob jemand zum Kreis derjenigen gehört, die geimpft werden sollen – sei ausschließlich eine zivile Aufgabe.
Auch mit diesen Einschränkungen dürfte die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die zur Unterstützung gebraucht werden, in die Tausende gehen. In ersten Berechnungen erwartet die Bundeswehr Anforderungen zwischen 3.000 und 7.000 Soldaten. Auch aus diesem Grund hatte das Verteidigungsministerium vor kurzem eine Aufstockung des Einsatzkontingents Corona von bislang 15.000 auf 20.000 Soldaten angewiesen.
(Archivbilder 16. November: Oben: Zwei Soldatinnen vom Sanitätsregiment 1 aus Weißenfels vor den Städtischen Kliniken in Görlitz; unten: Stabsunteroffizier Sophie Wagiliga (li) vom Sanitätsregiment 1 unterstützt das Klinikpersonal der Städtischen Kliniken in Görlitz – Anne Weinrich/Bundeswehr)
„So soll die Sicherung von Transport und Impfzentren durch die Polizei oder durch zivile Sicherheitsfirmen gewährleistet werden, nicht von Soldaten. Auch die mit den Impfungen verbundene ….“
Finde ich alles gut, außer den Transport.
Hier hätte man die Polizei entlasten können, wenn man die Bundeswehr als Transporteur benutzen würde (Amtshilfe).
So hätte man auch ein gutes Bild bekommen können (PR) und auch die Armee besser in die Gesellschaft integrieren können.
Wahrscheinlich gab es hier aber auch ordentlich Lobbydruck durch die zivilen Sicherheitsfirmen/Transportfirmen. Da geht es nämlich um einen langfristigen und gut bezahlten Auftrag.
[Hm, vielleicht missverständlich formuliert: Dass die Bundeswehr Transporte übernimmt, ist bislang nicht ausgeschlossen. Aber die Absicherung dieser Transporte – es soll z.B. nicht Feldjäger als Transportschutz geben. T.W.]
@Tom Cruise
Es ist nunmal Vieles reichlich tricky.
Nur, das Bild „CSS-Batallion XYZ“ befördert ?000 Impfdosen von A-Dorf zum Impfzentrum Berlin-Mitte, ge- und beschützt durch „Security-Fa …“, in den Hauptnachrichten, bleibe uns bitte erspart.
Selbst der wohlwollendste Mitbürger verliert dann wohl den Glauben an das Gute&Richtige, mit Bw im Innern Belehrungen kann man ihm dann sicher nicht kommen.
„So hätte man auch ein gutes Bild bekommen können (PR) und auch die Armee besser in die Gesellschaft integrieren können.
Wahrscheinlich gab es hier aber auch ordentlich Lobbydruck durch die zivilen Sicherheitsfirmen/Transportfirmen. Da geht es nämlich um einen langfristigen und gut bezahlten Auftrag.“
Und wie kommen Sie auf sowas? PR ist nicht das Ziel der Aufgabe und Leistung.
Haben Sie Lobbydruck belegen?
Einspruch.
Anzugordnung kann zwar durch Chef / Kdr befohlen werden, aber das wäre wie im Rahmen der Unterstützung Flüchtlingsaufnahme das falsche Zeichen. Die Uniform sollte auch hier an bleiben. Ebenso wie z.B in den Impfzentren.
Es wird ja deutlich, Sicherheit machen Polizei und Sicherheitsfirmen, wir Soldaten sind helfende Hände in der Not.
@Tom Cruise sagt: 30.11.2020 um 16:19 Uhr
„Wahrscheinlich gab es hier aber auch ordentlich Lobbydruck durch die zivilen Sicherheitsfirmen/Transportfirmen. Da geht es nämlich um einen langfristigen und gut bezahlten Auftrag.“
Genau darum geht es. Wo ist da die Begründung für die Amtshilfe, insbesondere Subsidiarität? Sind alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft?
Welcher Landkreis möchte sich schon mit Klagen von dahinsiechenden Taxi- und Transportunternehmen herumschlagen. Oder das Kdo TA, weil sich die Bw auf wirtschaftlichen Gebiet betätigt. Das ist eben nicht mal so einfach, wie nach mama rufen.
@TomCruise
Es ist ganz einfach: Amtshilfe dann, wenn sie alternativlos ist. „Billiger Spediteur“ oder „gute PR“ sind keine Rechtsgrundlage für den Einsatz im Innern!
Solange zivile Speditionsunternehmen fähig sind den Transport durchzuführen, können Sie dies tun (und sollen es bitte auch. Ist immerhin unser aller Wirtschaft)
Man kann ja immer ein paar Mun-Kisten, G36 oder MG3 mit transportieren, dann kann Sicherungswaffe und Sicherumngsmun ausgegeben werden 😎
@Pio-Fritz
„Genau darum geht es. Wo ist da die Begründung für die Amtshilfe, insbesondere Subsidiarität? Sind alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft?“
Die Prüfung obliegt dem Antragsteller, nicht der Bw. Der Berater ZMZ wird sicher nochmals auf die Subsidiarität hinweisen, aber wenn der Antragsteller explizit die Bw anfordert, wird der Amtshilfeantrag auch geprüft:
– grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit, insb. Antragsberechtigung
– Zusicherung Kostenübernahme und Unterschrift
– zeitliche Befristung
– Leistbarkeit / Kräfte
Daraus ergibt sich in Zusammenarbeit mit RB und Truppensteller die Vorlage zur Entscheidung (für Kdr KdoTA), in die i.d.R. auch Auflagen einfließen (z.B. kein hoheitliches Handeln, keine Beeinträchtigung der Auftragsefüllung der Bw).
Auch Logistikdienstleistungen (Lagerflächen (ohne Zusicherung einer gesicherten Lagerung) und Transport) wurden / werden durchgeführt.
@ Thomas Melber
Das gibt sicherlich keine gute PR. Am Ende fehlen dann genau diese MG3 bei der nächsten Übung. Besenstiehle grüßen…
SRB hat recht: Amtshilfe nur dann, wenn gar nix anderes mehr geht. Und es sind genug Unternehmen froh, wenn sie doch noch eine Chance bekommen mittels der eigenen Arbeitsleistung durch diese Krise zu kommen.
@SRB sagt: 30.11.2020 um 18:17 Uhr
„Es ist ganz einfach: Amtshilfe dann, wenn sie alternativlos ist. „Billiger Spediteur“ oder „gute PR“ sind keine Rechtsgrundlage für den Einsatz im Innern!“
Wir benötigen hier begriffliche Klarheit!
Amtshilfe ist KEIN Einsatz im Inneren!
Amtshilfe ist Amtshilfe und benötigte außer der Tatsache, dass es Amtshilfe ist keine weitere Rechtsgrundlage.
Ich bin auch gegen eine unnötige Nutzung der Bw zu Lasten unseres Kernauftrags (wobei ich in der aktuellen Lage meine Bedenken ob der immensen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung persönlich zurück stellen würde), aber es hat nichts, aber das worüber wir derzeit sprechen hat nichts, aber auch gar nichts mit den Auflagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu tun!
[Es wird jetzt ein Streit um Begrifflichkeiten, den wir an dieser Stelle bitte nicht fortführen. Ob man Amtshilfe nach Art. 35,1 GG als Einsatz im Inneren bezeichnen kann oder nicht, werden wir hier nicht ausdiskutieren. T.W.]
@T.W.
Ich verstehe Sie nicht.
Die Frage was ein Einsatz im Inneren ist und was nicht, ist DIE Kernfrage. Und sie ist glasklar und eindeutig durch das BVerfG entschieden.
Es gibt hier überhaupt keine Unklarheiten mehr.
Und das ist übrigens auch in unserer aktuellen Lage sehr wohl relevant, denn wie die Bundeswehr ja SEHR deutlich in den durch Sie beschriebenen Tätigkeiten was die Bw tun möchte und was nicht, zeigt, ist man sich solcher Fragen äußerst bewusst und achtet peinlich genau darauf derzeit keinen Einsatz im Inneren zu verursachen.
Sie haben sehr häufig Recht, wenn sie davor warnen, dass wir uns von sicherheitspolitischen Fragen auf rechtliches klein-klein begeben.
Aber in diesem Fall geht es nicht um rechtliches klein-klein, sondern um eine Kernfrage.
@Thomas Melber sagt: 30.11.2020 um 18:59 Uhr
„Die Prüfung obliegt dem Antragsteller, nicht der Bw. Der Berater ZMZ wird sicher nochmals auf die Subsidiarität hinweisen, aber wenn der Antragsteller explizit die Bw anfordert, wird der Amtshilfeantrag auch geprüft:“
Genau da irren Sie. Der Antragsteller prüft genau- gar nichts. Natürlich kann er auf seinem Antrag beharren, doch letztendlich gibt der Leiter des Kreisverbindungskommandos und das Landeskommando seine Stellungnahme zu dem Antrag ab. Und wenn die negativ ausfällt, weil es andere Alternativen gibt, dann tut sich da auch genau – gar nichts.
Das ist leider so ein Reflex der zivilen Verwaltung, erstmal nach der Bundeswehr rufen, ist ja einfacher, als sich selber zu bemühen und nachzudenken. Und genau dafür hat die Bundeswehr das Subsidiaritätsprinzip eingeführt.
@Koffer sagt: 30.11.2020 um 19:39 Uhr
„Amtshilfe ist KEIN Einsatz im Inneren!“
Bleiben Sie entspannt. Natürlich haben Sie recht. Aber diese Unterscheidung kennen nun wirklich nur diejenigen in Bundeswehr, ziviler Verwaltung und andere, die entweder mit der Materie befasst sind oder sich mit dem Grundgesetz anderweitig beschäftigen. Für die große Masse ist das alles irgendwie das Selbe und wird wohl eher umgangssprachlich gesehen.
@PioFritz
Der Leiter KVK gibt mitnichten eine Stellungnahme ab, zumindestens im.Falle unseres Antrages.
Es wird lediglich die Lage vor Ort zusammen gefasst.
Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Beratung stattfindet, dann vorher.
Aber in Pandemie Zeiten wird wohl kaum einem Antrag nicht entsprochen.
[Stimmt so nicht – lt. Bw-Statistik wurden in dieser Pandemie rund 250 Anträge abgelehnt. Allerdings vor allem zu Beginn, als alle Material von der Bw haben wollten. T.W.]
@T W
Meine Ausführungen bezogen sich auf einen HLA zur Kontaktverfolgung von Corona Positiven.
Am Anfang der Pandemie gab es durchaus Anträge, die abgelehnt worden sind.
@all
Wir haben aber in einem anderen Blogeintrag schon ausgeführt, dass es äußere Gefahren für die Impfdosentransporte gibt.
Bestätigt wurde diese Vermutung nachträglich durch Tagesschau.de:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-impfung-gegner-angriffe-bka-101.html
„so schreiben die Kriminalisten, müsse allerdings von einer „abstrakten Gefährdung“ für die Firmensitze der Impfstoff-Hersteller, aber auch für Impfzentren, Transporte- und Lagerstätten ausgegangen werden. So könnte es etwa im Zuge von Demonstrationen zu Sachbeschädigungen an Gebäuden und Fahrzeugen kommen – oder gar zu „physischen Übergriffen“ auf Mitarbeiter.“
Es gibt hier gewisse Logik (!) -probleme:
Die Lagerung des Impfstoffes ist technisch teilweise aufwendig und weltweit sind führende Logistikunternehmen (DHL, Fedex, UPS etc.) schon am rotieren und bauen ihre Lagerflächen um wegen der Kühlung (oft an Logistik-Drehkreuzen an Flughäfen).
Es sind ja unterschiedliche Kühlverfahren notwendig bei verschiedenen Impfstoffen.
Hier sind also Privatfirmen am arbeiten, unterstützt durch private Sicherheitsfirmen und wahrscheinlich auch durch Polizei (Bewachung). (jetzt bezogen auf die Welt)
Bei uns (BRD) soll der Impfstoff aber innerhalb der Kaserne gelagert werden, weil das der Sicherheit zuträglich ist.
Man könnte auch ein ziviles Unternehmen (Dachser etc.) beauftagen und es von einer privaten Sicherheitsfirma im Logistikzentrum bewachen lassen und einer Streifenbesatzung (3 Mann Bereitschaftspolizei) als hoheitliche Unterstützung (3 x 8 Stunden) vor dem Tor bewachen lassen.
Macht man aber nicht!
Wieso?
Weil es doch zu wichtig ist und man wahrscheinlich konkret Gefahrenpotenzial sieht und hier hoheitliche und professionelle Kräfte will.
Der Transport soll aber auch gefährdet sein – sind immerhin täglich gleiche Routen und viele Impfdosen (finanzieller Wert + praktischer Wert).
Hier fordert man aber auf einmal zivile Unternehmen (unterstützt durch Polizei).
Falls es viele nicht wissen, aber die Bundespolizei und die Bereitschaftspolizeien der Länder und zur Not auch andere Bundesbehörden haben auch sehr viele Liegenschaften inklusive Hallen die permanent besetzt und umzäunt sind.
Die nutzt man aber nicht, sondern die Bundeswehrkasernen.
Wieso?
Ist das jetzt auch auf einmal eine unverhältnismäßige, rechtswidrige, alternativlose Maßnahme?
Es gibt auch genügend private Logistikfirmen in Verbindung mit privaten Sicherheitsdienstleistern und Polizei, die das übernehmen könnten.
Auf Deutschland bezogen:
1. Die Produktion am Produktionsort
2. Der Transport vom Produktionsort/Drehkreuz zum Lagerstandort (die genannten 60 Standorte)
3. Die Lagerung am Lagerstandort
4. Der Transport vom Lagerstandort zu Impfzentren
5. Die Lagerung an Impfzentren
6. Die Verabreichung an Impfzentren
1. nur rein privat möglich
2. rein privat möglich (Transport DHL/Dachser + Begleitung Sicherheitsfirma) oder Kombination privat/hoheitlich möglich (DHL + Polizei) oder auch komplett hoheitlich möglich (Transport Bundeswehr + Bewachung Polizei)
3. privat möglich (Logistikzentrum DHL/Dachser + Bewachung Sicherheitsfirma) oder Kombination privat/hoheitlich möglich oder auch komplett hoheitlich möglich (Lagerung Bundeswehr/Polizei + Bewachung Polizei)
4. rein privat möglich (Transport DHL/Dachser + Begleitung Sicherheitsfirma) oder Kombination privat/hoheitlich möglich (DHL + Polizei) oder auch komplett hoheitlich möglich (Transport Bundeswehr + Bewachung Polizei)
5. rein privat möglich (Privatklinik + Sicherheitsdienst) oder Kombination privat/hoheitlich möglich oder auch komplett hoheitlich möglich (Universitätsklinikum/Landratsamt + Polizei)
6. privat oder hoheitlich möglich (private Ärzte + Amtsärzte)
Wieso ist bei (3.) komplett hoheitlich notwendig aber bei (5.) soll auf einmal komplett hoheitlich verkehrt sein? Das ergibt keinen Sinn und „3. komplett hoheitlich“ hätte auch Vorteile vom Sicherheitsaspekt her.
@Pio-Fritz
„dahinsiechenden Taxi- und Transportunternehmen herumschlagen“
Die Taxibranche wird garantiert nicht die Impfdosen verfahren.
Die Transportbranche siecht nicht – der Konsum geht weiter, die Produktionsstätten laufen weiter und der Onlinehandel boomt weiter.
@Paden sagt:30.11.2020 um 21:25 Uhr
„Der Leiter KVK gibt mitnichten eine Stellungnahme ab,…“
Zumindest in Niedersachsen so eine Falschaussage. Mittlerweile ist eine Stellungnahme in der email zu machen, mit der der Hilfeleistungsantrag übermittelt wird. bis vor ein paar Jahren gab es in dem Antrag sogar ein Feld dafür.
ups, Fehler unterlaufen.
Der letzte Absatz sollte heißen:
„Wieso ist bei (3.) komplett hoheitlich notwendig aber bei (4.) – Transport – soll auf einmal komplett hoheitlich verkehrt sein? Das ergibt keinen Sinn und „(4.) komplett hoheitlich“ hätte auch Vorteile vom Sicherheitsaspekt her.“
@TomCruise: Das macht Soldaten zur Unterstützung interessant ganz außerhalb militarischer Befähigung. Es geht um charakterliche Eigenschaften wie psychische Resilienz in Krisensituationen und sanitätsdienstliche Erstversorgung, Disziplin in Angesicht unüberschaubar Ereignisse.
Ich denke die Polizei wäre ganz froh wenn im Hintergrund gefühlt alles passt. Genau so das medizinische Personal.
In der Slowakei hat die Armee einen Corona-Massentest der Bevölkerung durchgeführt und sich damit Lob und Anerkennung von allen Seiten erarbeitet.
Eine Unterstützungsleistung der Bundeswehr im großen Rahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kann daher nicht nur sinnvoll sein, sondern auch positive Effekte auf das Ansehen der Truppe haben, vergleichbar Hochwasserhilfe.
@Tom Cruise sagt: 01.12.2020 um 2:05 Uhr
Verstehe ich Sie richtig Sie sehen es als unlogisch, an dass man die Lagerung am Lagerstandort (Ihre Nr. 3) mit Bw Unterstützung macht, aber der (gesicherte) Transport vom Lagerstandort zu Impfzentren (Ihre Nr. 4) nicht (teilweise auch) durch die Bw erfolgt, richtig?
Wenn das Ihr Punkt ist, dann möchte ich Ihnen rechtliche, politische und praktische Argumente entgegen halten.
Wenn der Transport nicht nur als reine Logistikaufgabe, sondern als gesicherter Transport erfolgen muss (und das legen Sie ja in ihren Ausführungen eingangs zu Grunde), dann ist eine Übertragung dieser Aufgabe auf die Bw nicht ohne weiteres unter Amtshilfe machbar. Hier würden Sicherungsaufgaben und damit hoheitliche Aufgaben im Kern übernommen, für die die Bw normalerweise nicht zuständig ist. Im Rahmen von Amtshilfe dürfen hoheitliche Befugnisse im engeren Sinne aber nur ausgeübt werden, wenn diese dem jeweiligen Hoheitsträger auch selbst zustehen.
Vereinfacht gesagt die Soldaten dürfen sich zwar auf dem Transport SELBST mit hoheitlichen Mitteln schützen, aber NICHT ohne weiteres „ziviles/externes“ Material (also z.B. die Impfstoffe).
Wenn es also mehr ist als nur Logistik (was wir dürfen), dann gibt es rechtliche Hürden.
Diese wären möglicherweise lösbar, aber hier schlägt dann die Praxis und die Politik mit rein. Soldaten sind zwar dazu befähigt im Rahmen des unmittelbaren Zwangs verhältnismäßig zu reagieren, aber die Polizei und Sicherheitsdienste sind hier im Regelfall besser und vor allen Dingen geübter. Im Endeffekt ist UZwGBw halt knüppeln oder Sturmgewehreinsatz, da kann die Polizei schon gestufter vorgehen ;)
Und jetzt zu Ihrer Frage, warum dass bei der Lagerung in Kasernen etwas anderes ist.
Antwort (auch hier rechtlich und politisch und praktisch): Wenn etwas geschützt wird, was IN einer Kaserne ist, dann haben wir zum Schutz der Kaserne bereits umfassende Befugnisse, außerdem erfolgt die Absicherung hier in einem Gesamtkonzept, so dass die tatsächliche Wahrscheinlichkeit zu einer Ausübung von UZwGBw geringer ist. Und das ist schlussendlich nicht nur eine rechtliche, sondern auch und vor allem eine politische Abwägung.