Coronavirus-Pandemie: Wieder mehr Anforderungen an die Bundeswehr (Update: Beschlusspapier)
Zur Bewältigung der steigenden Coronavirus-Infektionen in Deutschland soll die Bundeswehr (erneut) mehr zur Unterstützung der Kommunen herangezogen werden. Das sieht der Beschluss vor, den Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer bei ihrem Treffen am (heutigen) Mittwoch gefasst haben*. Bereits jetzt ist die Amtshilfe in Gesundheitsämtern ein Schwerpunkt der Streitkräfte in der Pandemie. Unterdessen ist die Zahl der bestätigten Infektionen bei Soldatinnen und Soldaten erstmals seit April wieder über die Marke von 100 gestiegen.
Bereits nach ihrer Schaltkonferenz mit den (Ober)Bürgermeistern der elf größen Städte Deutschlands in der vergangenen Woche hatte die Kanzlerin angekündigt, dass die Bundeswehr bereit stehe, zur Bewältigung der Pandemie weiteres Personal zur Verfügung zu stellen. Diese Absicht findet sich auch in dem heutigen Beschluss wieder:
Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr bereits heute in zahlreichen Gesund- heitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung und mit helfenden Händen. Kurzfristig ist die Bundeswehr in der Lage mit bis zu 5.000 Kräften und in wenigen Wochen mit bis zu 15.000 Kräften Unterstützung zu leisten. Für die reibungslose Organisation dieser Unterstützung bietet die Bundeswehr die Entsendung von direkten Kontaktpersonen in die Krisenstäbe der Länder sowie der größten Städte in Deutschland an.
Von den 152 Unterstützungsleistungen, die die Bundeswehr derzeit in der Pandemie bewältigt, beziehen sich allein 75 auf die personelle Hilfe in Gesundheitsämtern. Dafür allein sind gut 1.000 der insgesamt mehr als 1.400 Soldatinnen und Soldaten im Pandemie-Einsatz aktiv, davon rund 800 bei der Nachverfolgung von Infektionsketten. Mit deutlichem Abstand an zweiter Stelle stehen Soldaten in den Testzentern für Reiserückkehrer, derzeit etwa 330.
Schwerpunkt ist derzeit, wie schon den vergangenen Tagen, die Bundeshauptstadt: Allein in Berlin sind mehr als 380 Soldatinnen und Soldaten sowohl in die Gesundheitsämter als auch in die Testzentren am Hauptbahnhof und am Zentralen Omnibusbahnhof abgestellt. (Die Arbeit im Testzentrum am Flughafen Tegel wurde am Mittwoch beendet; der Flughafen Schönefeld liegt in Brandenburg und wird nicht der Berliner Zahl zugerechnet.) In Hessen und Bayern sind es derzeit jeweils rund 200 Soldaten.
Hinzu kommen Soldaten (auch Reservisten), die in den Kreis- und Bezirksverbindungskommandos beordert sind. Bereits in der Besprechung von Kanzlerin und Stadtoberhäuptern war festgelegt worden, dass die Bundeswehr Experten für die Koordinierung der Hilfeleistungen in die jeweiligen Krisenstäbe entsenden soll, wenn die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen die Schwelle von 35 auf 100.000 Einwohner überschreitet.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr meldete am Mittwoch eine weitere Steigerung der Infektionszahlen in der Truppe – wenn auch, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, auf vergleichsweise niedrigem Niveau:
Geschäftsbereich BMVg kumulierte Gesamtfälle: 798,
Soldatinnen und Soldaten: 101 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 711, davon kumuliert genesene Fälle: 610.
Damit wurde (wenn ich nicht eine Meldung zwischendurch übersehen habe) erstmals seit dem 20. April wieder die Zahl von 100 tagesaktuell bestätigten Fällen überschritten. Damals waren es 103 bestätigte Infektionen. Den bislang höchsten Stand in der Truppe verzeichnete die Bundeswehr mit 191 aktuellen Infektionen am 31. März.
*Das Beschlusspapier der Konferenz von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen zum Nachlesen:
20201014_Beschluss_BK_MPK
(Archivbild 5. Mai: Soldat im Gesundheitsamt in Beeskow, Brandenburg; mit Oberst Olaf Detlefsen vom Landeskommando Brandenburg – Jane Schmidt/Bundeswehr)
Das Bild ist toll. Soldaten und ein Oberst mit Mundschutz und im hintergrund ein Poster mit „Tiere im Zoo“. Soviel zum ernst der Lage.
@Dante: Das hat mit dem Ernst der Lage nichts zu tun. Laut Angaben des Hausherren stammt das Bild aus einem Gesundheitsamt. Dort finden bekanntlich auch Schultauglichkeitsuntersuchungen statt, es ist also nicht ungewöhnlich, dort auch kindgerechten Wandschmuck anzutreffen.
Wie sieht denn Ihr Büro aus? Alles nur dienstlich, was da rumsteht und -hängt? Das kann ich von meinem Büro nicht behaupten.
@ Dante
Wer lesen kann… Das Bild entstand in einem zivilen Gesundheitsamt, nicht auf dem Gefechtsstand des Fallschirmjägerregiments 0815. Ansonsten siehe @SanStOffz – etwas weniger Polemik wäre echt wünschenswert.
@all Leute haltet mal die Füsse still. Das hat mit Polemik nichts zu tun. Ich hatte mir halt tatsächlich grade den Gefechtsstand vorgestellt. Sorry.
[Danke, und damit hätten wir diesen OT erschöpfend abgehandelt. T.W.]
Dennoch erschließt sich mir die Begründung nicht weshalb die Gesundheitsämter auf die Bw angewiesen sind obwohl die Arbeitslosequote steigt. Kommen die Soldaten die die Nachvervolgung machen den alle aus dem SANDIENST mit Vorkenntnissen und Spezialausbildung? Oder ist es so, dass die Kreise lieber Leute von der Bw nehmen weil die vom Bund bezahlt werden und so den Gemeindehaushalt nicht strapazieren?
Das ist dann Amtshilfe.
Aus dem Grund sind ja sie KVK/ BVKs installiert worden.
Grundsätzlich kann auch die Bw Rechnungen erstellen, dazu ist es aber bis dato nie gekommen.
Ich persönlich halte Soldaten, Bundesangestellte für besser geeignet, als Arbeitslose, ohne selbige Gruppe in irgendeiner Form abzuqualifizieren.
Nebenbei sieht man wieder Soldaten in der Öffentlichkeit, aus meiner Sicht eine positiver Effekt, bei allen negativen Dingen aktuell rund um die Truppe.
@Dante sagt: 14.10.2020 um 20:09 Uhr
„Dennoch erschließt sich mir die Begründung nicht weshalb die Gesundheitsämter auf die Bw angewiesen sind obwohl die Arbeitslosequote steigt. Kommen die Soldaten die die Nachvervolgung machen den alle aus dem SANDIENST mit Vorkenntnissen und Spezialausbildung? Oder ist es so, dass die Kreise lieber Leute von der Bw nehmen weil die vom Bund bezahlt werden und so den Gemeindehaushalt nicht strapazieren?“
Die Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen leisten sie sich gegenseitig Amtshilfe, soweit und sofern ein Bedarf besteht. Einer weiteren Begründung für Amtshilfe bedarf es daher grundsätzlich nicht.
Aber es gibt auch ganz praktische Vorteile von Amtshilfe ggü. kurzfristiger Anstellung:
1. Die Einstellungs-/Auswahl- und Ausschreibungsvorschriften für den öffentlichen Dienst (auch bei nur Kurzzeitverträgen).
2. Die Kosten für die Länder und Kommunen in Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen.
3. Die Flexibilität die mit der die Bundeswehr auf täglich/wöchentlich wechselnden Bedarf reagieren kann.
4. Die überprüfte Vertrauenswürdigkeit und Gesundheit der Soldaten und Zivilbeamten.
etc. etc.
@Dante
Es sind wohl mehrere Gründe:
– Kosten (ausgabewirksam), wie bereits von Ihnen angemerkt
– Eignung ((Vor-) Auswahl durch Bw)
– Durchhaltefähigkeit
– Disziplin
– Esprit – ÖD zu ÖD
– bei SanPers zusätzlich: Grundkenntnisse
@Ingo Es hängt aber dennoch damit zusammen wer wann was wofür bezahlt. Dass hat auch nichts mit Arbeitslosen zu tun. Es ist denke ich für die Bezikmsämter einfacher bw anzuheuern als selbst zu rekrutieren.
@Ingo Laufenbergs Gebe Ihnen einerseits Recht aber anderseits kann ich ehrlich gesagt nicht Nachvollziehen, dass man hier wieder auf uns Soldaten zurück greift. Im Frühjahr hatte ich da noch Verständnis für, da damals für alle dieses eine neue Lage darstellte aber nun hätte sich die zivilen Behörden sicherlich auch besser die zu erwartenden höheren Zahlen vorbereiten können. Ich rede hier nicht von der Fachexpertise aus der Sanität oder ähnliches sondern die „Helfenden Hände“ für die Kontaktverfolgung etc..
Kurzer Hinweis: Das Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsident*innen ist zwar vorbei, die Pressekonferenz läuft – aber das Beschlusspapier wurde bislang (22:30 Uhr) nicht veröffentlicht, warum auch immer. Wird dann am Donnerstag hier nachgetragen.
/edit: Und kurz danach kam es dann doch; oben im Nachtrag.
Dante sagt: ….. Es ist denke ich für die Bezikmsämter einfacher bw anzuheuern als selbst zu rekrutieren.“
Und was ist daran schlimm oder widrig? Das Gesetzeswerk erlaubt es. Mit der Amtshilfe ist es so vorgesehen.
Unsere Kameraden vom PzBtl und PzGrenBtl waren bei bevorstehender Sturmflut bei der Deichmeisterei, füllten Sandsäcke, bekamen ihre Positionen zugewiesen. Einmal waren die beiden Btl aber zum Gefechtsschiessen, da mussten wir von der Flarak ran. Auch wir hatten das im Alarmplan. Das die Bw das machte, das wurde nach der Flut von 1962 eingeführt.
Und niemand bei uns kam auf die Nöhle, die Deichmeisterei solle doch Arbeitslose dafür einstellen.
Im Ergebnisprotokoll des Treffens der Kanzlerin mit den MinisterpräsidentInnen wird folgendes Ziel definiert, Zitat,:
„Ziel allen staatlichen Handelns in den kommenden Wochen wird es also bleiben, die
Infektionsdynamik in Deutschland unter Kontrolle zu behalten. Der Maßstab dafür ist,
dass die Inzidenz in allen Regionen Deutschlands unter 50 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern in einer Woche liegt oder nach Ausbrüchen zügig wieder unter
diese Schwelle gesenkt wird.“
Ich stelle mir folgende Fragen und habe keine Antwort, bin daher dankbar für Antworten:
– Nach welchen Kriterien wird wann und wo getestet? Ich gehe davon aus, dass nicht einfach willkürlich getestet wird, oder doch?
– Woher kennt die Regierung die Anzahl der „Infizierten“ pro 100. 000 Einwohnern? Werden repräsentatitive Testungen / 100 000 Einwohnern durchgeführt, oder ist es dem Zufall überlassen, ob bei „zufälligen“ (nicht repräsentativen) Testungen 50 oder mehr „Infizierte“ festgestellt werden?
– Der PCR-Test hat eine Fehlerquote von +- 1 %. Wenn die Anzahl der Tests erhöht wird, werden zwangsläufig mehr „falsch-positive“ Getestete unter den Tests sein. Meine Frage ist: werden die identifizierten „Infizierten“ zu der Anzahl der Testungen in Relation gesetzt, damit man weiß, wieviele davon wegen „falsch-positiv“ nicht wirklich zu der Schwelle 50 hinzuzählen können?
Mein Punkt ist:
Eine „Supertaktik“ (in diesem Fall Kontaktverfolgung) bis ins Detail ausgeplant ist komplett überflüssig und wirkungslos – und damit braucht man auch die ganzen Ressourcen dazu nicht- wenn die zu Grunde liegende Strategie nicht stimmig ist. Und ja, ich glaube nur eine repräsentative Testung von Menschen mit Krankheitssymptomen ist aussagekräftig bezüglich der Verbreitung der Covid-19 Krankheit. Denn im Rahmen einer Pandemiebekämpfung geht es ja darum kranke Menschen zu finden und nicht solche die einfach nur „testinfiziert“ sind ohne krank zu sein und damit auch keine Ansteckung verursachen können.
Fazit:
Konzentration auf Infizierte mitr Krankheitssymptomen und damit erledigt sich die Ressourcenfrage bei der Kontaktverfolgung.
[STOPP. Diese sehr grundsätzliche Debatte über die Pandemie, übers Testen usw. sprengt bei weitem den Rahmen hier. Das ist eine Diskussion für Medizinblogs o.ä., und diesen Versuch, über die Bundeswehr-Amtshilfe das hier reinzutragen, betrachten wir hiermit bitte als beendet. T.W.]
@T.Wiegold: Gut, dass Sie das mit der grundsätzliche Debatte über das Testen erwähnen, Sonst hätte ich hier entsprechend geantwortet.
Und vielen Dank für die Verlinkung der Beschlussfassung.
Bei der aktuellen Dynamik gehe ich davon aus, dass jegliche Kapazität der Bundeswehr zur Amtshilfe abgerufen wird. Schließlich handelt es sich um ein bundesweites Thema. Schwierig könnte aus meiner Sicht nur sein, dass die Metropolen die Hotspots bilden – die Bundeswehr aber eher in den ländlichen Regionen stationiert ist. Wird dies dann immer über Anmietung von Hotelzimmern gelöst?
@Edga Lefgrün:
Ich finde @dante hat da durchaus auf den springenden Punkt hingewiesen.
Unstrittig ist wohl, dass die Streitkräfte im Innern überall dort Amtshilfe leisten, wo sie auf Grund ihrer (einzigartigen) Fähigkeiten und Geräte gebraucht werden. Das mag auch für kurzfristige Großschadensereignisse gelten, für die unabhängig von Qualifikation und Dienstgrad viel Manpower erforderlich ist.
Hier ist es aber so, dass das öffentliche Gesundheitswesen nicht erst seit Ausbruch der Pandemie gewollt unterbesetzt ist und man es trotz politischer Lippenbekenntnisse seit Monaten versäumt, die Gesundheitsämter personell zu verstärken. Als „billige“ Telefonist*Innen werden hier Soldat*Innen missbraucht, ohne dass ernsthaft versucht wird, zivile Kräfte, die in der Krise auf dem Arbeitsmarkt verfügbar wären, zu mobilisieren.
Mittel- bis langfristig drückt man sich so weiterhin davor, das Gesundheitswesen fit zu machen, nicht nur diese Pandemie, sondern auch die noch folgenden effektiv bekämpfen zu können.
Da zudem die personelle und materielle EINSATZBEREITSCHAFT der Bw weit unter dem eigenen Anspruch bleibt, wird auch beim nachdenklichen Bürger die Frage hochkommen, wieso sich die Streitkräfte (überaus willig!) für diese Unterstützung heranziehen lassen, obwohl andere Ressourcen zur Verfügung stünden.
Der PR-Effekt, den sich unsere politischen und militärischen Spitzenfunktionäre hier erhoffen, wird (anders als bei Hochwasserlagen) nicht nachhaltig für die Weiterentwicklung der Bw ausfallen. Er ist höchstens förderlich für die eigene Karriere.
@Lucky.Sailor sagt: 15.10.2020 um 11:20 Uhr
„Der PR-Effekt, den sich unsere politischen und militärischen Spitzenfunktionäre hier erhoffen, wird (anders als bei Hochwasserlagen) nicht nachhaltig für die Weiterentwicklung der Bw ausfallen. Er ist höchstens förderlich für die eigene Karriere.“
Aha, die Bundeswehr wird also für etwas eingesetzt, was im Rahmen des GG liegt, was gesellschaftlich gewollt und benötigt wird und wozu sie befähigt ist und was Ihnen einfällt ist also den Entscheidungsträgern Karrieresucht nachzusagen?
Dazu fällt mir wenig ein.
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Vielleicht hilft dies zu Klärung, Bitte nicht immer nur den ersten Satz lesen und damit die Diskussion um die Rechtmäßigkeit für beendet erklären. Der ein oder andere sollte mal wirklich aus seiner Besserwisser- und Universalgelehrtenseifenblase raus kommen….
Wenn zum Beispiel Krankenhäuser die Bundeswehr im Eingangsbereich einsetzen und Gleichzeitig eigenes Personal in Kurzarbeit schicken ist eine kritische Frage, nicht nur um die Grundsatzangelegenheit, schon angebracht.
[Zu Ihren Anmerkungen generell: Bislang wurde, so weit bekannt, nur Amtshilfe gem. Art. 35 (1) GG geleistet, wo und wann waren die anderen Fälle in der Pandemie? Zu der Anmerkung im letzten Absatz: Das finde ich einen interessanten Punkt, der mir noch nicht bekannt war. Wann und wo ist das passiert? Gibt es Berichte, Quellen, ggf. Links? T.W.]
Ich denke wir haben bewiesen, insbesondere durch die landeskommando bzw den Reserve dienst, das die Bundeswehr sehr wohl dazu befähigt ist zu helfen, auch in Zeiten einer Pandemie. In welcher Form auch immer, .Und die Kameraden machen das sehr sehr gut.
Und ich denke Und glaube wir haben in dem Bereich Personal Luft nach oben!
Wir.Dienen.Deutschland
@Lucky.Sailor sagt: 15.10.2020 um 11:20 Uhr,
Grundsätzlich finde ich den langfristigen Einsatz von Soldaten im Rahmen eines Amtshilfeersuchens auch schwierig. Erstens gehört es nicht zu den Kernaufgaben der Bw und zweitens gebe ich Ihnen insoweit recht, als das die Landesregierungen und Kommunen in ihren Versäumnissen und Inaktivität bezüglich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt werden.
Allerdings ist der Einsatz der Bundeswehr von höchster Stelle gewollt, Die Bundeskanzlerin hat gerade erst mehrmals auf diese Option hingewiesen. Gesetzlich ist der Einsatz abgedeckt, also voran.
Ich widerspreche Ihnen allerdings in dem Punkt der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Die ist in militärischer Hinsicht sicherlich verbesserungswürdig, aber dieser Einsatz im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung wird mit Sicherheit keinen Einfluß darauf haben.
@Pio-Fritz um 14:09:
Zu Ihrem letzten Absatz stimme ich zu, aber das ist doch eigentlich die KRUX.
Die personelle Lage der Bw ist in weiten Bereichen schon so schlecht, dass dieser Telefondienst für die herabgewirtschafteten Gesundheitsämter die mangelnde Einsatzbereitschaft der Streitkräfte kaum merklich verschlechtert.
Bezüglich § 35 muss man hier doch mal klar erkennen, wäre Abs. 1 für alle Angelegenheiten gültig bräuchte man Abs. 2 und 3 nicht. Abs. 2 und 3 regeln ganz klar die Aufgaben der Streitkräfte. Abs. 1 ist kein Freifahrtschein für jegliche Aufgaben im Land.
Nach der Definition könnte ja die Bundeswehr auch im Frühjahr Steuererklärungen bearbeiten, im Sommer bei der Stadt Rasen mähen und kurz vor Weihnachten noch die Wasseruhren ablesen gehen. Das ist wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen. Auch wenn die Kanzlerin sich dies, nach Aussage von Pio-Fritz, so wünscht ist es eben nicht die Aufgabe der Streitkräfte an allen Fronten von Borkenkäfer bis Fiebermessung zu kämpfen.
Es hilft auch nicht immer von freiwilligen Soldaten zu sprechen, diese Rechtfertigungsgrundlage hat sich Putin auch schon zu eigen gemacht mit Soldaten in der Ostukraine, die „Freiwillig im Urlaub“ dort wären.
Ich halte den Einsatz für nicht gedeckt.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115076/Kliniken-und-Praxen-meldeten-Kurzarbeit-fuer-mehr-als-400-000-Mitarbeiter-an
[Ihre Meinung haben wir jetzt alle verstanden. Ich erneuere noch mal die Aufforderung, Ihre Aussage „Wenn zum Beispiel Krankenhäuser die Bundeswehr im Eingangsbereich einsetzen und Gleichzeitig eigenes Personal in Kurzarbeit schicken“ zu belegen. Und diese Aufforderung ist durchaus Ernst gemeint. T.W.]
Ein Aspekt kommt mir hier etwas zu kurz: Es ist durchaus im Sinne der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und ihrer Soldaten und Soldatinnen, dass die Infektionsketten in Deutschland gebrochen werden. Schließlich trägt der Einsatz der Bundeswehr auch dazu bei, das Infektionsrisiko der eigenen Familie bis hin zur eigenen Person zu reduzieren. Sicher sehr mittelbar – aber immerhin. Es geht nicht nur um Prävention für Andere sondern letztendlich für auch für uns alle, die wir hier diskutieren.
@Albert sagt: 15.10.2020 um 15:16 Uhr
„Bezüglich § 35 muss man hier doch mal klar erkennen, wäre Abs. 1 für alle Angelegenheiten gültig bräuchte man Abs. 2 und 3 nicht. Abs. 2 und 3 regeln ganz klar die Aufgaben der Streitkräfte. Abs. 1 ist kein Freifahrtschein für jegliche Aufgaben im Land.“
Ja, genau der Art. 35 GG ist unter Berücksichtigung der Entscheidungen BVerfG zu diesem sehr klar und zwischenzeitliche weitgehend ausdifferenziert.
Genaus deswegen kann ich ihre nachfolgenden Aussagen aber nicht nachvollziehen.
„Nach der Definition könnte ja die Bundeswehr auch im Frühjahr Steuererklärungen bearbeiten“
Nein, aber wenn notwendig dürfte sie sehr wohl den Finanzämtern bei deren Amtserfüllung Unterstützung in Form von Amtshilfe leisten. Ob das notwendig ist, entscheiden hierbei die jeweils zuständigen Teile der Exekutive.
Conclusio.:
Zulässig: ja. Notwendig: wahrscheinlich nein. Vorgekommen: kann mich nicht erinnern.
„im Sommer bei der Stadt Rasen mähen“
Überspitzt, aber ja. Das wäre zulässig. Die Bundeswehr unterstützt immer wieder kommunale Anliegen durch Pioniere. Sofern dadurch nicht Wirtschaftsbetriebe beeinflusst werden, ergibt sich hiergegen kein rechtlicher Einwand.
Conclusio:
Zulässig: ja. Notwendig: manchmal. Vorgekommen: ja.
„und kurz vor Weihnachten noch die Wasseruhren ablesen gehen.“
Sofern der Wasserwirtschaftsbetrieb nicht privatisiert ist, könnte man sicherlich irgendeine Fall konstruieren wo auch das zulässig wäre. Ob es sinnvoll ist, sei jetzt dahin gestellt. Vorkommen wird es sicherlich nicht.
„Das ist wohl nicht im Sinne des Erfinders gewesen.“
Doch. Genau das war es. Von Anfang an, hat die Bundeswehr genau das gemacht und es war von anfang an sowohl so beabsichtigt, als auch so gewünscht.
Auch wenn die Kanzlerin sich dies, nach Aussage von Pio-Fritz, so wünscht ist es eben nicht die Aufgabe der Streitkräfte an allen Fronten von Borkenkäfer bis Fiebermessung zu kämpfen.
„Es hilft auch nicht immer von freiwilligen Soldaten zu sprechen, diese Rechtfertigungsgrundlage hat sich Putin auch schon zu eigen gemacht mit Soldaten in der Ostukraine, die „Freiwillig im Urlaub“ dort wären.“
Wo soll denn das eine Rechtsgrundlage sein??? Das hat mWn niemand bisher behauptet.
„Ich halte den Einsatz für nicht gedeckt.“
Da stehen sie rechtlich wohl alleine.
Um das ganz klar zu sagen: solange Amtshilfe nicht den Kernauftrag der Streitkräfte beeinflusst gibt es keine verfassungsmäßigen Bedenken gegen Maßnahmen im schlicht-hoheitlichen Bereich bzw. im hoheitlichen Bereich, sofern die Streitkräfte die diesbezüglichen Befugnisse auch sonst haben.
Und für Katastrophenhilfe (aber da sind wir ja derzeit glücklicherweise noch nicht) gelten sogar noch viel weitgehendere Maßstäbe.
Ich halte das Abstützen der Länder und Kommunen in Bereichen in denen sie SELBST verantwortlichen sind (und dafür auch einen Teil des Steueraufkommens erhalten) auf den Bund und insbesondere auf die Bundeswehr auch für ärgerlich. Ich habe das vor einigen Monaten sehr deutlich gesagt, als deutlich wurde, dass die Länder nicht die notwendigen Kapazitäten vorgehalten habe (wofür sie aber gesetzlich zuständig sind) um Quarantäneeinrichtungen zu betreiben.
Aber über diese Frage sind wir hinaus.
DEU ist in einer gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Krise, hier die Bundeswehr nicht mit ein paar hundert auch auch meinetwegen ein paar tausend Soldaten unterstützen zu lassen wäre unglaublich , entschuldigen sie den deutlichen Begriff, asozial (im Sinne von die Gemeinschaft schädigend).
@Albert sagt: 15.10.2020 um 15:16 Uhr
„Bezüglich § 35 muss man hier doch mal klar erkennen, wäre Abs. 1 für alle Angelegenheiten gültig bräuchte man Abs. 2 und 3 nicht. Abs. 2 und 3 regeln ganz klar die Aufgaben der Streitkräfte. Abs. 1 ist kein Freifahrtschein für jegliche Aufgaben im Land.“
Diese Aussage von Ihnen ist schlicht falsch. In Art, 35 (das GG hat keine Paragraphen) hat jeder Absatz sein eigenes Einsatzszenario. Absatz 2 und 3 sind natürlich aus dem Grund aufgenommen worden, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren mit hoheitlichen Aufgaben streng zu limitieren. Das ist auch gut so.
Absatz 1 sagt nur aus, das sich alle Behörden und Dienststellen gegenseitig Amtshilfe leisten können. Das ist kein bundeswehrspezifischer Absatz. Die Betonung liegt auf dem Wort „alle“. Das Wort „Amtshilfe“ bedingt auch, das man eben als Bundeswehr in diesem Rahmen keine hoheitlichen Befugnisse hat.
Und doch ja, bisher sind alle Einsätze der Bundeswehr innerhalb der Bundesrepublik in welchem Rahmen auch immer unter Abs. 1 subsumiert worden. Einsätze nach Absatz 2 oder 3 beinhalten nämlich auch den Einsatz militärischer Waffen unter gewissen Umständen. Ich erinnere da an die Diskussion um das Luftsicherheitsgesetz, die letztendlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, Lesenswert und bringt vielleicht Licht ins Dunkel des Art 35 GG.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/up20120703_2pbvu000111.html
Witzig:
Wenn für Fußballspiele und Festivals Hundertschaften von Landespolizeien und Bundespolizei durch die ganze Bundesrepublik fahren, regt sich keiner auf.
Wenn aber wirklich nicht aufschiebbare Amtshilfe notwendig ist, dann kommen die Wohnzimmerjuristen und ermahnen die Landesregierungen und die Bundesregierung von wegen Kosten und Effizienz in den Strukturen.
[Das ist zwar ein Punkt in der Debatte, hat aber mit Amtshilfe durch die Bundeswehr ziemlich genau nichts zu tun und führt hier sehr schnell in den OT. T.W.]
Bei der Gelegenheit mal ein Blick ins Ausland, weil das britische Verteidigungsministerium da heute noch mal auf ein Erklärstück aus dem Jahr 2019 hingewiesen hat:
https://medium.com/voices-of-the-armed-forces/military-aid-to-civil-authorities-maca-a-force-for-good-31ddb1cc1aca
Interessant dabei ist, dass – jedenfalls nach diesem Text – der Einsatz von Soldaten mit polizeilichen Befugnissen anscheinend nur bei (tatsächlichen oder befürchteten) Terrorlagen zulässig ist.
@Koffer um 15:54:
Ich bin trotz der eingeschränkten Einsatzbereitschaft der Bw wegen erheblicher personeller Fehlstellen nicht kategorisch gegen die Amtshilfe auch als Telefonist*innen für Gesundheitsämter.
Ich widerspreche aber Ihrem Vorwurf im letzten Absatz.
„Asozial“ ist diese willige Bereitstellung billigen (kostenlosen?) Personal deswegen, weil es genug Menschen gibt, die wegen der Pandemie ihre Einkünfte und ihre Beschäftigung verloren haben.
Die könnten diese Aufgaben der Kontaktverfolgung per Telefon genausogut übernehmen, hätten dadurch Einkommen und das Gefühl, weiter gebraucht zu werden.
Es ist natürlich mühsamer, sich diese Menschen zu Diensten zu machen, als ein Hilferuf an die Bw.
@TW
In einigen Bundesländern war man ja kurz vor dem Ziehen des 35, 2 (*) hat dann aber „gekniffen“ (bzw. war das auf Landesebene nicht konsensfähig), so daß es seitens BMVg (und BReg) zu keiner Entscheidung kommen mußte,
(*) Ustg (Bereitschafts-) Polizei und Absicherung Asyleinrichtungen (Ordnungsdienst)
Jemand hat den Film „Outbreak“ wohl nochmals angeschaut:
„RKI-Präsident kann sich Abriegelung von Risikogebieten vorstellen“ (ZEIT Online) Wer das ggf. umzusetzen hat, hat er nicht erwähnt.
Sollte es in Deutschland eine nächtliche Ausgangsperre wie in Frankreich geben – was ich nicht glaube – wäre allerdings zu überlegen, wer dies kontrollieren sollte.
@Lucky.Sailor sagt: 15.10.2020 um 20:14 Uhr
„Ich widerspreche aber Ihrem Vorwurf im letzten Absatz.
„Asozial“ ist diese willige Bereitstellung billigen (kostenlosen?) Personal deswegen, weil es genug Menschen gibt, die wegen der Pandemie ihre Einkünfte und ihre Beschäftigung verloren haben.“
Das wäre in der Theorie richtig, ABER
1) die öffentliche Hand hat durch die wegbrechenden Steuereinnahmen schlicht kein Geld um kurzfristig zusätzliche Stellen zu schaffen
2) die gesetzlichen Einstellungsvorschriften für den öffentlichen Dienst lassen eine flexible Einstellung in Zeiten der Krise nicht zu.
Dass spricht natürlich nicht dagegen ab dem Haushaltsjahr 2021 beginnend und ab 2022 dann mit voller Kraft ein Anpassung der notwendigen Strukturen (inkl. Personalaufwuchs!) anzugehen.
Das wäre sogar die Pflicht der Länder und Kommunen. Ob das erfolgen wird ist natürlich eine anderes Sache. Ich befürchte nicht, aber vielleicht täusche ich mich auch.
Aber so oder so hat diese zukünftige Frage nichts mit dem hier und jetzt zu tun.
@myself / Thomas Melber sagt: 15.10.2020 um 22:43 Uhr
In FRA werden wohl zur Durchsetzung der regionalen Ausgangssperren zusätzlich 12.000 PAX eingesetzt.
– Contrôles. Des effectifs dédiés au sein des forces de l’ordre viendront en renfort pour faire respecter le couvre-feu, soit 12.000 policiers et gendarmes.
https://www.lci.fr/sante/en-direct-coronavirus-pandemie-de-covid-19-la-ministre-roselyne-bachelot-favorable-a-des-assouplissements-pour-les-lieux-culturels-cinemas-theatres-2161513.html
Thomas Melber ;15.10.2020 um 22:43 Uhr
Bewaffnete Soldaten? Unbewaffnete Soldaten?
Nee, eher nicht. In anderen Ländern ja, nicht in DEU.
Einige bekommen schon Magenkrämpfe wegen Staatsbürgern in Uniform beim Gesundheitsamt. Ende Text!
@Koffer
Und weshalb sollte die „Corona-Hilfe“ (und Borkenkäfer, u.a.) aus dem EP14 bezahlt werden? Neben den „Eh-Da“-Kosten – die eigentlich auch in Rechnung gestellt werden sollten – sind der Bw tatsächlich auch ausgabenwirksame Kosten entstanden.
Ehrlicherweise sollte man den Notstand / Katastrophenfall ausrufen, was auch den Einsatz der Bw deutlich flexibler gestaltet.
@Thomas Melber
Vielleicht mal auf dem Teppich bleiben: Notstand / Katastrophenfall ausrufen (?), GG 79 (1,2) gibt Notwendiges vor.
Mal eben so Notstand, nicht in unserem Deutschland.
Grundgesetz spricht in Artikeln 11 und 35 (2) sowie 91 (1) von „Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen/Innerer Notstand“, Pandemielagen, Vergleichbares, kommt nicht vor.
@Koffer um 22:50:
Zu Ihrem ABER:
1. Die vielen arbeitslosen Solo-Selbständigen, Künstler, Event-Arbeiter werden ja auch so vom Staat alimentiert, d.h. die Mehrkosten für eine Beschäftigung im Gesundheitswesen sind überschaubar im Vergleich zu dem, was sonst so verpulvert wird mit Scholz‘ „Bazooka“. Und, diese Leute hätten eine sinnvolle Aufgabe in der Krise.
2. Abgesehen davon, dass es meines Wissens auch jetzt schon möglich wäre, ziviles Personal zeitlich befristet einzustellen, wo wäre das Problem, wenn man hierfür Gesetze ändern oder neu schaffen müsste? Wenn’s politisch gewollt wäre, ginge das im Schnellverfahren.
Nein, es ist eben einfacher, nach der Bw zu rufen, als eine Lösung anzustreben, die sozialer und nachhaltiger wäre.
Sie bezweifeln ja selbst, dass die notwendigen Strukturen im Gesundheitswesen mittelfristig tatsächlich geschaffen werden, sobald die derzeitige Hysterie sich wieder etwas legt.
@Pete
Um (alle?) diese Daten statistisch auszuwerten gibt es wissenschaftliche Methoden,
Als jemand der jahrelang in Bereich ZMZ tätig war (Leiter KVK) darf ich anmerken: Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die anfordernde Behörde mußte dartun, daß anderweitige Hilfe (eigene Kräfte, andere Hilsorganisationen oder auch private Leistungserbringer) nicht gleich geeignet zur Verfügung stehen (oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand). Schlagwort: „Die BW kommt grds. nicht vor dem THW!“
@Thomas Melber
„Sollte es in Deutschland eine nächtliche Ausgangsperre wie in Frankreich geben – was ich nicht glaube – wäre allerdings zu überlegen, wer dies kontrollieren sollte.“
Polizei und Ordnungsamt in Verbindung mit hohen Bußgeldern (mindestens 500 Euro). Denn dann werden sich nur wenige nicht an die Ausgangssperren halten. Natürlich wird dann in anderen Bereichen (Blitzen, Falschparker) tagsüber weniger kontrolliert.
@Koffer
„die gesetzlichen Einstellungsvorschriften für den öffentlichen Dienst lassen eine flexible Einstellung in Zeiten der Krise nicht zu.“
Ist so natürlich nicht ganz richtig, denn die Fristen sind relativ kurz für den Bewerbungszeitraum (Stellenausschreibung, Einladung, Arbeitsanfang) und waren und sind noch locker umsetzbar.
Aber richtig ist, dass man „flexibel“ auch anders definieren kann und man dann für einen absehbaren Zeitraum (z. B. 6 Monate) einen Mitarbeiter einplanen muss und auch 6 Monate Kosten hat und vielleicht ihn „nur“ 2 Monate benötigt. Bundeswehrkräfte sind da für den Landkreis selbstverständlich flexibler als eigene extra eingestellte Mitarbeiter und die Kosten sind höchstwahrscheinlich auch andere (keine Kosten gegen 6 Monate volle Kosten).
Ehrlicherweise sei aber dazugesagt, dass ein paar befristete Mitarbeiter mit niedriger Entgeltgruppe keinem Landkreis ein Loch in den Haushalt reißen – auch nicht bei wegbrechenden Steuereinnahmen (da gibt es ganz andere Punkte).
Ein kleiner Spielplatz kostet so circa 200.000 Euro,
10 Mitarbeiter für 6 Monate in E3 kosten circa 180.000 Euro.
@Thomas Melber sagt: 15.10.2020 um 23:19 Uhr
„Und weshalb sollte die „Corona-Hilfe“ (und Borkenkäfer, u.a.) aus dem EP14 bezahlt werden? Neben den „Eh-Da“-Kosten – die eigentlich auch in Rechnung gestellt werden sollten – sind der Bw tatsächlich auch ausgabenwirksame Kosten entstanden.“
Borkenkäfer kann ich auch nicht nachvollziehen, dass könnte/sollte man spätestens seit diesem Jahr aus dem normalen und ohne Bw lösen.
Aber die Bekämpfung von Covid ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, da darf, kann und muss auch die Bw ihren Teil beitragen.
„Ehrlicherweise sollte man den Notstand / Katastrophenfall ausrufen, was auch den Einsatz der Bw deutlich flexibler gestaltet.“
So weit sind wir noch nicht (nicht mehr).
@Lucky.Sailor sagt: 16.10.2020 um 7:10 Uhr
„1. Die vielen arbeitslosen Solo-Selbständigen, Künstler, Event-Arbeiter werden ja auch so vom Staat alimentiert,“
Ich wiederhole: es geht nicht. Aus ganz praktischen Gründen. Kein Geld bei den Kommunen, keine Flexibilität im Arbeitsrecht.
„2. Abgesehen davon, dass es meines Wissens auch jetzt schon möglich wäre, ziviles Personal zeitlich befristet einzustellen“
Ja, aber nicht auf Tage-/Wochenbasis und dann auch noch kurzfristigst wechselnd und in Krisenlagen an Befehl- und Gehorsam gebunden (und nicht nur an einen kündbaren Arbeitsvertrag) und sicherheitsüberprüft und logistisch unabhängig und und und und
„wo wäre das Problem, wenn man hierfür Gesetze ändern oder neu schaffen müsste?“
Warum? Wir haben doch eine funktionieren und jahrzehntelange erprobte Konstruktion.
„Sie bezweifeln ja selbst, dass die notwendigen Strukturen im Gesundheitswesen mittelfristig tatsächlich geschaffen werden, sobald die derzeitige Hysterie sich wieder etwas legt.“
Jepp, aber man darf sich im Abwägen der Möglichkeiten eigenen Handelns nicht durch sachfremden Fragen ablenken lassen. Die hier und jetzt anhängige Frage ist zu entscheiden, nicht ein mögliches Handeln einzelner Länder und Kommunen in der Zukunft.
@emil93 sagt: 16.10.2020 um 10:15 Uhr
Wir reden hier von tage- und wochenweise (!) wechselnden Bedarfen.
Das lässt sich im Rahmen des Tarif-/Arbeitsrechts für den ÖD nicht abdecken.
@sven rothe.
Bw kommt nicht vor Thw.
Ja gut. Aber wo ist denn dann das THw.
Das kann ja auch mit Personal helfen
@T.W.
In den Kreis- und Bezirksverbindungskommandos sind ausschließlich Reservisten beordert. Daher ist die Aussage in der Klammer „auch Reservisten“ so nicht richtig.
Andersherum wird ein Schuh draus, wenn ein Verbindungskommando durch Aktive verstärkt wird. Kommt zwar im Regelfall nicht vor, könnte aber durchaus passieren.
Ordne folgendes Zitat der Kanzlerin zu, sollte das nicht stimmen, stimmt aber das Zitat selbst:
„Ein Gesetz kommt nicht mit dem Fax vom lieben Gott“,
auch kein Grundgesetz, möchte ich anfügen.
Natürlich können Juristen, stundenlang und mit wachsender Begeisterung, über Art. 35 GG diskutieren und manigfaltige Erklärungen in Quark gemeißelt abgeben. Wenn man zunächst mal darüber sprechen würde, was angesichts der Lage richtig und wichtig ist, käme man m.E. sehr schnell auf die Idee Soldaten in dieser Krise einzusetzen. Diese leben eben nicht nur in einer Blase ihrer Kernkompetenz, sondern sind Teil der Bevölkerung und in allen Bereichen zu finden, wo sich jeder andere auch aufhält. Wie jeder andere auch, haben sie Interesse daran das die Menschen in ihrem Umfeld gesund bleiben und wollen ihren Beitrag dazu leisten. Wenn ein Gesetz dem entgegensteht, was wäre dann zu tun? Hände in den Schoß legen und hoffen, dass der Kelch irgendwie anders an uns vorrüber geht? Natürlich ist es nicht gut ein Grundgesetz zum Spielball eines Zeitgeistes zu machen aber nach gut 70 Jahren darf man wenigstens mal darüber nachdenken, ob noch alles so in diese Zeit passt.
[So, gerne noch mal langsam: Ein Zitat frei zu erfinden (lässt sich über die Suchmaschinen nicht finden, was schon einiges sagt) und dann zu sagen „hätte die Kanzlerin aber so sagen können“, machen wir hier nicht. Und, falls Sie die vorangegangenen Einträge und Kommentare nicht gelesen haben: In dieser Krise werden bereits mehr als 1.000 Soldaten eingesetzt – also nix mit „Wenn man zunächst mal darüber sprechen würde, was angesichts der Lage richtig und wichtig ist, käme man m.E. sehr schnell auf die Idee Soldaten in dieser Krise einzusetzen.“ Damit hat sich der Rest dann erledigt, oder? Diese Art der Debatte bitte nicht. T.W.]
@Koffer
Nur noch so viel dazu (wir sind da ja größtenteils einer Meinung), weil zu OT:
In jeder Landkreisverwaltung und Kommunalverwaltung sind unzählige Dinge noch zu tun, die einfach nicht getan werden oder seit Jahren auf die lange Bank geschoben werden.
Jeder Mitarbeiter, der dann nur für die nächsten 3 Wochen benötigt wird und danach für 8 Wochen mal wieder nicht, hätte genügend Büroarbeit. Da spreche ich nicht nur aus Erfahrung (eigene und der von Kommilitonen), sondern kann man auch an den Überstunden ablesen. Gerade Hilfstätigkeiten (Akten digitalisieren etc.) könnten in der Zwischenzeit (in den ruhigen Wochen) von den Mitarbeitern erledigt werden (da benötigt man null Fachwissen).
Die Digitalisierung von Grundakten (Stammakten) hat viele Jahre gedauert und ist teilweise immer noch nicht abgeschlossen, weil feste Mitarbeiter dies neben ihrer eigentlichen Arbeit machen mussten oder eben Praktikanten.
Bundeswehreinsatz ja, weil wichtig und gesamtgesellschaftlich sinnvoll und notwendig.
Kritik daran, weil auch andere Möglichkeiten vorhanden sind, ist aber berechtigt.
@emil93 sagt: 16.10.2020 um 14:58 Uhr
Dem stimme ich nicht zu.
Die DEU öffentliche Verwaltung ist nicht grundsätzlich unterbesetzt. Eine generelle Personalausweitung über das Vehikel der Corona-Pandemie lehne ich ab!
Jeder Verwaltung dehnt sich so lange aus, wie man ihr Ressourcen gibt, dass sehen wir in der Bundeswehr jeden Tag.
Dem steht überhaupt nicht entgegen, dass einzelne (vielleicht auch viele) Mitarbeiter (oder in unserem Fall Soldaten) fleißig Überstunden schieben und teilweise gar nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Aber der Gesamtoutput (!) rechtfertigt die zusätzlichen Ressourcen eben nicht.
Wenn wir wiederum über eine spezifische (Dauer-)Verstärkung der Gesundheitsämter, dann könnte das vielleicht angemessen sein. WENN man davon ausgeht, dass Corona auch noch nächstes Jahr ein Thema sein wird.
Okay, belassen wir es dabei. Wir haben wohl sehr unterschiedliche Ansichten bezüglich der schon länger dauernden Unterbesetzung von Kommunalverwaltungen (Gemeindeverwaltungen und Landkreisverwaltungen) – von denen sprach ich.
Vielleicht (Mutmaßung meinerseits) fehlt Ihnen da aber auch der direkte Einblick und vielleicht schließen sie von Bundesbehörden auf Kommunalverwaltungen. Was man eben nicht kann – allein schon weil die Finanzmittelverteilung (die Art und Weise, nicht nur die Höhe) eine gänzlich andere ist.
In meiner Arbeitskarriere bis dato kann ich nur sagen, dass ich und alle meine ehemaligen Studienfreunde zum gleichen Schluss gekommen sind. Die Kommunalverwaltung ist die abgehängteste Verwaltung von allen – egal ob Norden oder Süden in Deutschland.
Das manifestiert sich eben jetzt in Corona bei den Gesundheitsämtern, war aber auch schon vorher sichtbar (Kontrollskandale, Gammelfleisch etc.).
Zum letzen Punkt kann ich nur schmunzeln.
Es ist doch mittlerweile schon bei allen angekommen, dass Corona leider nicht besiegt ist, wenn der/die Impfstoff/e seine Zulassung bekommen hat.
Der muss auch in ausreichender Menge produziert werden und das dauert mit Sicherheit noch bis weit in das Jahr 2021 (wenn nicht sogar 2022).
Daher kann man AKK nur zustimmen mit der Aussage zum Marathon.
@Sven Rothe
Das THW besteht, außer den Verwaltungsmitarbeitern und einigen Spezialisten, aus Freiwilligen/Ehrenamtlichen.
Für Kurze Zeit kann man Freiwillige immer benötigen und auch aus ihrer Arbeit herausnehmen (Hochwasser 3 Wochen oder Waldbrände mehrere Tage).
Für längere Einsätze ist das aber nicht sinnvoll und auch nicht so einfach. (würde hier den Rahmen sprengen)
Lucky.Sailor sagt:
15.10.2020 um 11:20 Uhr
@Edga Lefgrün: ……….Der PR-Effekt, den sich unsere politischen und militärischen Spitzenfunktionäre hier erhoffen, wird (anders als bei Hochwasserlagen) nicht nachhaltig für die Weiterentwicklung der Bw ausfallen. Er ist höchstens förderlich für die eigene Karriere.
Wertester, ich kann Ihnen versichern, niemand von uns, vom Kanonier bis zum Oberstleutnent, hat bei unserem Einsatz an förderlichkeit für die eigene Karriere gedacht. Ich halte solche Gedankengänge für abwegig.
@emil93
„Wir kommen nicht vor dem THW“, diente als Vereinfachung zur Erläuterung des Subsidiaritätsprinzips. Offenbar war dies nicht einfach genug. Sie können THW ersetzen durch jede andere Hilfsorganisation (Landespolizei, RK, ASB etc.).
@emil93 sagt: 16.10.2020 um 18:11 Uhr
Die Kommunen haben ja auch lange Jahre über ihren Verhältnissen gelebt, dass rächt sich jetzt. Da habe ich nur eingeschränkt Mitleid.
„Zum letzen Punkt kann ich nur schmunzeln.
Es ist doch mittlerweile schon bei allen angekommen, dass Corona leider nicht besiegt ist, wenn der/die Impfstoff/e seine Zulassung bekommen hat.“
Dann schmunzeln Sie mal.
Die Bereitschaft der Bw wird ja offensichtlich nicht so angefordert, wie gedacht bzw. potentiell angeboten.
Ich habe keine Kenntnisse, warum, sinnvoll scheint mir die Ustg zB bei der telefonischen Kontaktverfolgung, da mich persönlich die Auslastung der Gesundheitsämter bei 50 Fällen (Begrenzungsfaktor) irritiert.
Wie gesagt, nur ein Gedanke.