Untersuchungsausschuss Berater: Einig bei den Fehlern, uneins bei der Verantwortung (Nachtrag: AfD)
Mehr als ein Jahr nach Arbeitsbeginn des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium liegen die Bewertungen von Regierungskoalition und Opposition vor. Die getrennten Voten benennen recht einhellig Verstöße gegen Vergaberichtlinien – unterscheiden sich aber in der Frage, wer dafür verantwortlich war.
Das Untersuchungsgremium hatte im Februar vergangenen Jahres seine Arbeit aufgenommen und im März 2019 mit Zeugenanhörungen begonnen. Auslöser für die Einsetzung des Ausschusses waren Berichte des Bundesrechnungshofes über fehlerhafte Vergabe von Aufträgen an externe Berater – und eine der wesentlichen Fragen im Untersuchungsauftrag: Ist es beim Umgang mit und insbesondere bei der Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Rechts- oder Regelverstößen gekommen? Falls ja, was waren die Ursachen hierfür und wer trägt die Verantwortung?
Diese Frage (und die weiteren) beantworteten die Fraktionen in ihrem Bewertungsteil für den Abschlussbericht – die Koalition aus Union und SPD vor zwei Wochen, die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne am heutigen Dienstag – in einem Punkt übereinstimmend: Rechts- und Regelverstöße sehen alle. Doch die Verantwortung dafür sehen Regierungsfraktionen und Opposition recht unterschiedlich.
Die umfassenden Bewertungen (Update: Nachtrag zur AfD s.u.) werden Teil des Abschlussberichts, der in absehbarer Zeit vom Bundestag veröffentlicht werden wird. Auf die Details der untersuchten Beraterverträge einzugehen, sprengt hier schlicht den Rahmen; deshalb nur ein paar grundlegende Beobachtungen.
Da ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Wesentlichen ein Instrument der parlamentarischen Minderheit ist, zuerst eine wesentliche Aussage aus dem Oppositionsvotum:
Die Ausschussmehrheit hat in ihrer Bewertung festgestellt, dass die Hauptverantwortlichen der „Berateraffäre“ im BMVg in den einzelnen Projekten auf Abteilungsleiter- und Staatssekretärsebene zu finden seien. Diese Feststellung greift aus Sicht der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deutlich zu kurz. Die Spitze des Hauses kann nicht aus der Verantwortung genommen werden mit der Begründung, nichts von den Vorgängen gewusst zu haben. Vielmehr ist dann die Frage zu stellen, ob die ehemalige Ministerin Dr. Ursula von der Leyen und ihre ehemalige Staatssekretärin Dr. Katrin Suder Kenntnis von den Vorgängen hätten haben können, wenn nicht sogar aufgrund sowohl ihrer Dienststellung als auch ihrer Rolle als Impulsgeberinnen für den vermehrten Einsatz von Externen hätten haben müssen.
… im direkten Gegensatz zum Votum der Koalitionsmehrheit:
Die Spitze des Ministeriums war über diese Vorgänge nicht informiert. Obschon im Rahmen der hier untersuchten Sachverhalte insbesondere der Name der ehemaligen Frau StS‘in Dr. Suder oft in Zusammenhängen genannt wurde, in denen Druck auf die untergeordneten Ebenen mit dem Ziel einer möglichst schnellen Umsetzung ausgeübt werden sollte, wurde in keinem Fall der Nachweis erbracht, dass die als ihre „Wünsche“ kommunizierten Anliegen auch tatsächlich so von ihr angewiesen worden waren. (…)
Eine direkte Verantwortlichkeit von Frau StS’in Dr. Suder für die rechtswidrigen Abrufe sieht der Ausschuss hingegen nicht.
Das ist natürlich die Frage, die im Zusammenhang mit dem Ausschuss und den Beraterverträgen immer gleich als erstes gestellt wird: Und wer ist nun Schuld? Das ist allerdings in dieser Abstraktion eine Frage, die – wenig überraschend – nach politischer Ausrichtung beantwortet wird. Während die Opposition da vor allem der ehemaligen Staatssekretärin Suder – und damit mittelbar ihrer damaligen Chefin von der Leyen – die Schuld zuweist, nimmt die Koalition vor allem die Ebene der Abteilungsleiter ins Visier.
Bei beiden Sichtweisen gibt es eine Gemeinsamkeit: Viele derjenigen, denen die Verantwortung zugewiesen wird, sind nicht mehr im Amt. Das gilt für die ehemalige Ministerin und ihre Staatssekretärin ebenso wie für die Abteilungsleiter General Erhard Bühler (Planung) und Hardy Mühleck (Cyber/Informationstechnik).
Allerdings: Verantwortlichkeiten für rechtswidrig vergebene Berateraufträge sehen sowohl Koalition als auch Opposition bei zwei Personen, die im Amt sind: dem früheren Abteilungsleiter Ausrüstung und heutigen Rüstungsstaatssekretär Benedikt Zimmer und dem Abteilungsleiter Recht, Andreas Conradi.
Dass das Verhalten von Verantwortlichen im Ministerium sich direkt auf nachgeordnete Behörden ausgewirkt hat, sieht auch die Koalitionsmehrheit:
Weisungen aus dem BMVg wurden als Wünsche gesehen, denen das BAAINBw [Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr] nur widersprechen hätte müssen. Unabhängig davon, dass diese Sicht nicht der Sachlage entspricht, sollte es aus Sicht des Ausschusses Teil der Verantwortungskultur im Ministerium sein, keine rechtswidrigen Beauftragungen anzuweisen. Auch sollte die Leitungsebene des BMVg selbstverständlich die Verantwortung für eigene Weisungen („Wünsche“) und deren Rechtmäßigkeit vollumfänglich übernehmen.
Das wird dann, sowohl im Koalitions- als auch im Oppositionsvotum, für etliche Beauftragungen heruntergebrochen: In etlichen Fällen wurden Hinweise von Staatssekretärin oder Abteilungsleiter, welche Firma man gerne als Vertragspartner hätte, auf den unteren Ebenen als verbindliche Weisung verstanden – was vermutlich der Lebenswirklichkeit in einem Ministerium entspricht.
An dieser Stelle kommen auch die so genannten Kennverhältnisse ins Spiel, persönliche Beziehungen zwischen Amtsträgern und Firmenmitarbeitern, die sich entweder über ihre berufliche Tätigkeit außerhalb des Ministeriums oder gemeinsame militärische Berührungspunkte gut kannten. Die werden, auch das keine Überraschung, von Koalition und Opposition unterschiedlich bewertet. Aber für künftige Vergaben im Bereich des Verteidigungsministeriums dürften die Erkenntnisse dieses Ausschusses auch langfristig Auswirkungen haben.
Und noch etwas ist bemerkenswert – eine Aussage aus dem Votum von FDP, Linken und Grünen:
Die Befürchtungen, die für die Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anlass waren, die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses durchzusetzen, haben sich überwiegend bestätigt. Während die hier stellungnehmenden Fraktionen in den allermeisten verteidigungspolitischen Fragen nicht einer Meinung sind und teilweise sogar diametral unterschiedliche Positionen vertreten, sind sie sich in der Bewertung der Untersuchungsergebnisse einig, was auch über die Offenkundigkeit der Missstände im BMVg und dessen Geschäftsbereich etwas auszusagen vermag.
Und das ist etwas, was noch keine Regierung geschafft hat: So unterschiedliche Fraktionen wie die FDP und die Linke gemeinsam gegen das Verhalten in einem Ministerium aufzubringen.
(Ich belasse es mal dabei; die Detailanalyse können andere, die den Ausschuss wesentlich intensiver verfolgt haben als ich, weitaus besser leisten.)
Nachtrag: Die AfD hat einen eigenen Bewertungsteil vorgelegt, der mir später zuging als die anderen Bewertungen:
Die AfD wies in einer eigenen Bewertung, die mit sieben Seiten deutlich knapper ausfiel als der Bewertungsteil der anderen Koalitionsparteien, der früheren Ministerin von der Leyen eine grundlegende Verantwortung für die rechtswidrige Vergabepraxis zu, stellte das aber zugleich in den Zusammenhang eines aus Sicht der Fraktion vorliegenden generellen Versagens im Amt:
Mit Ursula von der Leyen wurde Ende 2013 eine fachfremde Politikerin Ressortchefin im Verteidigungsministerium, die nach eigenem Bekunden zuvor keine persönlichen Verbindungen zur Bundeswehr hatte („Zivilistin, die niemals im Leben Kontakt zum Militär hatte“). Zu Beginn
ihrer Amtszeit ersetzte sie sämtliche Staatssekretäre durch ebenfalls weitgehend fachfremdes Personal. Mit der Familienpolitikerin von der Leyen und den Staatssekretären Hoofe, Brauksiepe, Grübel und später auch Suder hatte das BMVg erstmals in seiner Geschichte eine zivile Spitze ohne ausgewiesene Verteidigungsfachleute.
Die damalige Ministerin war von Beginn an der Ansicht, die Bundeswehr könne wie ein großes Unternehmen geführt werden und gehorche den gleichen Gesetzmäßigkeiten wie ein ziviler Großbetrieb. Die des Militärischen völlig unkundige Ministerin war der Ansicht, die Bundeswehr sei wie ein DAX-Konzern zu leiten. Diese kapitale Fehleinschätzung, die die Besonderheiten des Verteidigungsressorts ignorierte, war der Kardinalfehler Ursula von der Leyens. Er begründete die weit und tief in das Ressort hineingreifende Fehlentwicklung, die letztlich unter anderem zur sogenannten „Berateraffäre“ führte. (…)
Die ehemalige Verteidigungsministerin von der Leyen und ihre Rüstungsstaatssekretärin Suder haben persönlich zu verantworten, dass es durch ihr Wirken und Umgestalten zu den zahlreichen Fehlentwicklungen im Geschäftsbereich des BMVg gekommen ist. Zwar hat die ehemalige Ministerin dies auf politischer Ebene eingeräumt, aber gleichwohl keine persönlichen Konsequenzen gezogen. Stattdessen hat sie abgewiegelt, relativiert und Fehlverhalten nur im nachgeordneten Bereich gesehen. (…)
Die ehemalige Ministerin von der Leyen hat aber nicht nur politisch, sondern auch rechtlich in der von ihr im Rahmen der Organisationsgewalt zu leistenden Kontrollfunktion versagt. Durch ihr Nichtanstoßen disziplinarer Maßnahmen hat sie zugelassen, dass es im Ministerium und
im nachgeordneten Bereich zur neuen Verantwortungskultur gehörte, rechtswidrige Beauftragungen anzuweisen. Ihr Unterlassen einer zeitnahen Aufklärung hat die lückenlose Sicherung von Beweismitteln verhindert.
Hinweis: die Bewertungsteile gibt es bislang in einer so genannten Vorabfassung; ich weiß nicht, ob es ggf. noch redaktionelle Änderungen bei den zitierten Stellen in der endgültigen Fassung geben wird.
(Archivbild: Erste öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses am 21.03.2019 – Felix Zahn/photothek.net)
Hier verkennt der Untersuchungsausschuss wohl die Realität.
„Weisungen aus dem BMVg wurden als Wünsche gesehen, denen das BAAINBw [Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr] nur widersprechen hätte müssen. “
Schauen wir mal in die Begriffsdefinition eines militärischen Befehls: „Ein militärischer Befehl ist jede Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen mündlich, schriftlich oder in anderer Weise allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.“
Der §11 beschreibt deutlich, wann der Soldat solchen „Wünschen/Anweisungen/Befehlen“ zu folgen hat. Menschenwürde wurde wohl nicht verletzt, der dienstliche Zweck liegt vor und eine Straftat wurde wohl auch nicht begangen. Damit bleibt die Verantwortung beim Befehlsgeber!
ini sagt: 23.06.2020 um 14:02 Uhr
Alles was Sie da als „Verkennung der Realität“ beschreiben und richtig stellen wollen, erkannte auch auch der Untersuchungsausschuss zuvor. Leider wird diese Erkenntnis durch Ihre Zitatverkürzung unterschlagen.
„Unabhängig davon, dass diese Sicht nicht der Sachlage entspricht, sollte es aus Sicht des Ausschusses Teil der Verantwortungskultur im Ministerium sein, keine rechtswidrigen Beauftragungen anzuweisen. Auch sollte die Leitungsebene des BMVg selbstverständlich die Verantwortung für eigene Weisungen („Wünsche“) und deren Rechtmäßigkeit vollumfänglich übernehmen.“
Na prima, der „Nachtrag“ dürfte ja wie Balsam auf die Seele des ein oder anderen Kommentators hier wirken.
Ich hatte bisher stets gedacht, ein Minister soll sein sein Ressort am Kabinettstisch vertreten und sollte deshalb in erster Linie gut netzwerkender Politiker sein. Nun gut, nun braucht ein Verteidigungsminister wohl in erster Linie militärischer „Erfahrung“. Das man UvdL dann außergerechnet „politisches“ und „rechtliches“ Versagen vorwirft, scheint ja zu beweisen, dass sie militärisch einiges dazugelernt hatte. Ein Widerspruch in sich.
[Ich ahne, dass die Debatte über „vdL war als Verteidigungsministerin insgesamt gut/nicht so gut/ganz schlecht“ bevorstehen könnte und bitte dringend darum, auf diesen OT zu verzichten. T.W.]
Und da wundert sich noch irgendjemand, das viele Menschen resignieren und den Glauben an Recht und Gesetz verlieren?
So wie auch bei der Mautaffäre kommt hier wieder mal heraus:
Viele haben Fehler gemacht, aber keiner ist Schuld, und keiner trägt Verantwortung, also muss auch niemand bestraft werden oder Konsequenzen fürchten
Überall sonst muss ein Vorgesetzter versetzt oder entlassen werden, weil in seinem Unterstellungsbereich etwas schiefgegangen ist-denn Verantwortung ist unteilbar.
Aber in der Politik gelten offenbar andere Regeln…
@ini sagt: 23.06.2020 um 14:02 Uhr
„Hier verkennt der Untersuchungsausschuss wohl die Realität.[…] Schauen wir mal in die Begriffsdefinition eines militärischen Befehls: „Ein militärischer Befehl ist jede Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen mündlich, schriftlich oder in anderer Weise allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.“
Inhaltlich stimme ich Ihnen zu, aber rechtlich muss ich widersprechen.
1. Das BMVg erteilte nach meinem Kenntnisstand in dieser Frage keine Befehle gem. SG und WehrStG, sondern eine allgemeindienstliche Weisung. Solchen Weisungen fehlt aus mehreren Gründen der Befehlcharakter.
2. Wenn die Tle des BMVg die diese „Vorgaben“ machten tatsächlich (!!!) davon ausgingen, Wünsche auszusprechen, dann fehlte zudem das Merkmal „mit Anspruch auf Gehorsam“.
Aber wie gesagt: an ihrer inhaltlichen Kritik tut das keinen Abbruch.
@ huey sagt:
23.06.2020 um 16:27 Uhr
Wieso der Frust? Hier haben wir doch fast ein Paradebeispiel, wie es parlamentarisch laufen soll: Opposition und Regierungsfraktionen erkennen beide nach eingehender Prüfung auf Fehlverhalten. Auch das Mehrheitsvotum weist ja dann offenbar (den Volltext der Voten finde ich bisher nirgendwo im Internet, @TW, hab ich das dann aus Ihrem Text richtig interpretiert?) Verantwortung dann mit Zimmer und Conradi Personen in herausgehobener Position zu.
„Aber keiner ist Schuld, und keiner trägt Verantwortung“ trifft also dann nicht zu.
Ein Untersuchungsausschuss ist dann auch ein politisches Instrument, das primär der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive dient, und keines der Strafverfolgung. Hins. „muss auch niemand bestraft werden oder Konsequenzen fürchten“ sind – bis auf politische Konsequenzen – andere dann zuständig: Staatsanwälte, Gerichte, Disziplinarvorgesetze etc. Müsste hins. „Strafe“ dann eben angezeigt werden oder als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden, das kann ein U-Ausschuss nicht leisten.
Auch UvdL hatte im U-Ausschuss ja Fehler zugegeben.
Hins. Wünschen, Weisungen, Befehlen….kaum eine Führungsperson in oberster Ebene wird „gewisse Wünsche“ schriftlich ausfertigen, und die Möglichmacher und nicht die Bedenkenträger sind dann beliebt, das gilt in Politik, Behörde, Konzern,sonstwo…. Helmut Kohl soll eigentlich seine ganze Kanzlerschaft per Telefon organisiert haben. Der schlaue Untergebene der mittleren Ebene, der sich in Graubereichen wähnt und beginnt ein Absicherungsbedürfnis zu entwickeln, hilft sich mit „nochmal doof nachfragen“, Vermerk/Gesprächsnotiz anfertigen, Bestätigungsmail, Bedenken schriftlich vorbringen/Remonstrieren oder eben mit Arsch-in-der-Hose entwickeln, wenn er den „Wunsch“ nachvollziehen kann und für unterstützenswert und das Betreten von Grauzonen für vor sich selbst verantwortbar erachtet. Jeder, der Entscheidungen zu öffentlichen Vergaben treffen darf, kennt auch die wichtigen Leitplanken des Vergaberechts und weiss auch wann ein Graubereich aufhört argumentierbar zu werden.
Btw: Das AfD-Votum disqualifiziert sich komplett selbst und weist eine völlig verhedderte Argumentation auf. Es geht hier um staubtrockenes öffentliches Vergaberecht, und nicht um soldatische Fähigkeiten und Kenntnisse des Militärischen. Auch ein DAX-Konzern hat nebenbei Vergaberegeln.
@Ini:
Ein Verstoß gegen das Vergaberecht ist auch ein Rechtsverstoss, teilweise auch eine Straftat.
@Koffer:
Unabhängig vom SG zeigt der PUA erneut, dass passend gemacht wird, was gerade politisch gewollt ist. Auch wenn es rechtlich sehr fragwürdig ist.
Wünsche oder Weisungen der Leitung werden umgesetzt auch wenn die Rechtmäßigkeit zumindest fragwürdig ist. Der Weg des – zunächst – geringsten Widerstandes.
Wenn ich mir die Aufklärung zur Berateraffäre so anschaue … wer bekommt jetzt den Brenneselarm? /sarc
Das AfD-Votum ist hinsichtlich der Aussage „… die Bundeswehr sei wie ein DAX-Konzern zu leiten. Diese kapitale Fehleinschätzung…“ brilliant und absolut zutreffend.
Ich habe auf die schnelle bei welt.de ein vdL-Zitat gefunden, was diese Denke belegt: „Die Truppe sei aktiv, attraktiv und anders, ein „Sicherheitsunternehmen, Reederei, Fluglinie, Logistikkonzern und medizinischer Dienstleister, alles auf Topniveau und weltweit vernetzt““.
Dies wird auch untermauert, durch die Personalien Suder und Scherf im Jahre 2014. Diese beiden Personen konnten letztlich nur ihr Beratungswissen und Methoden aus der Privatwirtschaft einbringen.
Was in der Privatwirtschaft durchaus funktionieren mag, ist für die Bundeswehr nicht zwingend hilfreich.
Das liegt nach meiner Meinung daran, dass die Bundeswehr Sicherheit „produziert“. Jeder DAX Konzern kann am Ende des Jahres seinen Erfolg mit einem Blick in die Kasse sehr einfach beantworten: Habe ich mehr Euro als vor 12 Monaten? Jede unternehmerische Maßnahme lässt sich mehr oder weniger schnell und mehr oder weniger direkt in Euro umrechnen.
Bei der Bundeswehr fehlt dieses simple Bewertungskriterium (Key Performance Indicator) einfach.
Wieviel Sicherheit produziere ich durch 1 einsatzbereiten Eurofighter pro Stunde? Und wie viele Euro ist mir die abstrakte Maßeinheit „1 Sicherheit pro Stunde“ wert?
Fragen, die niemand beantworten kann. Deswegen werden Konzepte aus der Privatwirtschaft, die am Ende des Tages immer und alles in Euro quantifizieren können, selten 1 zu 1 auf die Bundeswehr übertragbar sein.
Ich denke dieser Illusion haben sich vdL und ihre Berater hingegeben. Jetzt schreiben wir 2020 – die Maßnahmen aus der vdL-Ära sollten jetzt sichbar sein.
Aus der Vita von Hr. Scherf:
„Im Rüstungsbeschaffungswesen verantwortete Gundbert Scherf das große Transformationsprogramm für die größten 20 Rüstungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 60 Mrd. EUR.“
Vom Gefühl her hat sich da nicht viel bewegt – man möge mich mit Positivbeispielen korrigieren.
Die Frage, ob aus dem BMVg heraus Befehle erteilt wurden, stellt sich nicht. Das Soldatengesetz und alle damit zusammenhängenden Aspekte (u.a. Befehl und Gehorsam) gelten für die Bundeswehr. Das BMVg ist nicht Teil der Bundeswehr, sondern Teil der Bundesregieung. Die Maßgabe für ihr Handeln ergibt sich aus der Gemeinsamen Geschäftsordnung und aus Kabinettsbeschlüssen.
Eine andere Frage ist die nach der Verantwortung. Diese ist im Ministerium grundsätzlich unteilbar und an die Verwendung der grünen Tinte gebunden (d.h. an den Minister/ die Ministerin). Alle anderen Mitarbeiter in einem Ministerium vom Sts über den AL bis zum Sachbearbeiter oder BSB zeichnen in ihrem Zuständigkeitsbereich „im Auftrag“ und damit im Auftrag des Ministers oder der Ministerin.
Wenn jemand dieser Verantwortung nicht gerecht werden kann, ist er einfach fehl am Platz. Mit der Verantwortung geht grundsätzlich auch die Frage nach der Schuld einher. Es gab in der Vergangenheit schon Beispiele, bei denen ein Minister ohne jede persönliche Schuld Verantwortung übernommen hat (Stichwort Seiters). Mir ist aber kein anderer Fall bekannt, bei dem ein Minister/ eine Ministerin derart in einen Fall verstrickt war und jede Verantwortung versucht hat auf den nachgeordneten Bereich abzuschieben.
Man kann deshalb zur letzten Regierungsumbildung nur sagen: Gut für die Bundeswehr, die EU soll schauen wie sie damit zurechtkommt.
Es lebe die Verantwortungsdiffusion. Es ist vollkommen lebensfremd anzunehmen, dass vdL nicht von diesen fragwürdigen Vergaben gewusst haben soll.
Der dem BMVg nachgeordnete Bereich wird im Bereich des Vergaberechtes rigoros überwacht. Nur im BMVg macht man einfach das, was opportun ist. Einfach nur alarmierend und ein Stück weit auch nur lächerlich.
Man fragt sich gelegentlich, ob wir ein professionelles Verteidigungsministerium haben oder eine Bauchtanz-Truppe im Bendler-Block.
@Landmatrose3000:
Ich bin weiß Gott kein Sympathisant der AFD geschweige denn einer ihrer Wähler (auch nicht aus Protest!), aber in ihrem Bewertungsteil zeigt diese Partei am klarsten und ohne jedwede Schönfärberei auf, wo die Fehler in der Ära vdL-Suder-Zimmermann gemacht wurden, die den Steuerzahler viel Geld gekostet haben, ohne das die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte im geringsten gesteigert wurde. Dass dafür am Ende keiner der Spitzenkräfte zur Verantwortung gezogen wird, ist leiderTeil unseres politischen Systems insb. in Zeiten von Großen Koalitionen.
Was für mich als ehemaligem Soldaten allerdings viel beschämender ist, dass die hohen militärischen und zivilen Führungskräfte die angeblichen „Wünsche des BMVg“ so widerstandslos ausgeführt haben, ohne die vorhandenen Möglichkeiten des „fachlich und rechtlich begründeten Widerstandes“ zu nutzen, Schaden von der Bundeswehr abzuwehren. Wenn da aber fast nur noch Führungskräfte „nach oben“ gefördert werden, die stromlinienförmig „Wünsche“ als Befehle interpretieren, um dadurch die eigene Karriere zu sichern, dann verwundert diese Berateraffäre auch auf militärischer Ebene keinen.
Das Schweigen bzw. kritiklose Hinnehmen der angeblichen Trendwenden durch die höchsten militärischen Führer der Streitkräfte sind das wahre Problem dieser Bundeswehr. Mit aktiven Flaggoffizieren, die gegenüber der „weitgehend fachfremden“ politischen Leitung nicht hart um den richtigen Weg zur Lösung von Problemen ringen, ist dies Bundeswehr langfristig nicht zu sanieren. Interessant ist, dass diese Spitzenmilitärs, kaum dass sie im Ruhestand sind, dann in Talkshows alles das kritisieren, was sie vorher noch erduldet haben.
Untersuchungsausschuss = Zahnloser Tiger!
Was soll passieren, ob nun verantwortlich oder nicht?
Letztlich zeigt der Untersuchungsausschuss nur die Wirkungslosigkeit dieses parlamentarischen Mittels! Erschreckend wie dieses Kotrollinstrument durch sogenannte geheime Informationen und den Datenschutz der Zugang frühzeitig verwehrt, bzw. später mit unvollständigen Unterlagen verzögert, reihenweise Aussageverweigerungen ins Land des Vergessens geschoben und dem RA des Ministeriums seine pers. Spiel-Show genehmigt wurde. Das alles zeigt nur eins, es gibt kein Verantwortungsbewusstsein und Respekt dem Bürger und der Aufgabe gegenüber! Die Bundespolitiker sind für ihr pers. Handeln nicht zur politischen Verantwortung zu ziehen!
Ehrlich gesagt hat für mich die AfD den besten Abschlussbericht zu der Berateraffäre vorgelegt, denn ob die Ebene der Ministerin und deren Staatssekretäre oder die Ebene der Abteilungsleiter die Verantwortung für die rechtlich unzulässige Vergabepraxis tragen, ist doch Jacke wie Hose. Beide Ebenen wollten sich über die bestehenenden Vergaberegeln hinwegsetzen und persönliche Günstlinge in der Auftragsvergabe bevorzugen.
Wenn ich dann bei der AfD lese:
Zitat:
„Zu Beginn ihrer Amtszeit ersetzte sie sämtliche Staatssekretäre durch ebenfalls weitgehend fachfremdes Personal. Mit der Familienpolitikerin von der Leyen und den Staatssekretären Hoofe, Brauksiepe, Grübel und später auch Suder hatte das BMVg erstmals in seiner Geschichte eine zivile Spitze ohne ausgewiesene Verteidigungsfachleute.“
Nun müssen die Staatssekretäre im BMVg nicht ausgewiesene Verteidigungsfachleute sein, aber ein Auswechseln fast der gesamten Führungsspitze des BMVg, einer 3000 Personen umfassenden Behörde, der dann nochmals 250000 Personen in der Bw unterstellt sind, hat schon eine Bedeutung.
Die erste Schlussfolgerung ist die, die da lautet: „persönliche Ergebenheit zu der Ministerin ist wichtiger als Erfahrung auf dem Dienstposten“. Mit der Methode kann man jedes große Unternehmen ruinieren, denn Einsprüche gegen Vorschläge des Chefs oder der Chefin wird es mit dieser Methode nicht geben. Das ist die Methode der Administration von Donald Trump !
Man kann ja über frühere beamtete Staatssekretäre denken wie man will, aber einen Dr. Wichert wäre die Berateraffäre nicht passiert, genauso wie jeden Beamten im BAAINBw, der genau weiß, wie er gemäß den Vergaberegeln Aufträge an die Wirtschaft vergeben muss.
Zitat:
„Die damalige Ministerin war von Beginn an der Ansicht, die Bundeswehr könne wie ein großes Unternehmen geführt werden und gehorche den gleichen Gesetzmäßigkeiten wie ein ziviler Großbetrieb. Die des Militärischen völlig unkundige Ministerin war der Ansicht, die Bundeswehr sei wie ein DAX-Konzern zu leiten. Diese kapitale Fehleinschätzung, die die Besonderheiten des Verteidigungsressorts ignorierte, war der Kardinalfehler Ursula von der Leyens.“
Das kann man wirlich als den Kardinalfehler von UvdL bezeichnen. Ein DAX-Konzern muss 3-Monats Bilanzen vorliegen, damit die Anteilseigner zufrieden gestellt werden. Die Bw musste „3-Monats Bilanzen“ in Sachen Publicity für die Ministerin liefern, damit die weitere Karriere der Ministerin gesichert wurde.
Wen die Bw die Schlagzeilen nicht geliefert hat, dann hat die Ministerin selber die Schlagzeilen produziert („Die Soldaten der Bw haben ein Haltungsproblem im heute-journal“, „das G36 hat bei der Bw keine Zukunft mehr“ usw.). Das ganze „Unternehmen Bw“ war nur auf die „Konzernspitze UvdL“ ausgerichtet.
Und wenn man im Nachgang mal betrachtet, was hat den die „Privatisierung der Rüstungsbeschaffung a la Frau Dr. Suder“ für die Bw tatsächlich gebracht ? Welches Rüstungsprojekt ist schneller, zielgenauer, effizienter abgelaufen ?
Ich zweifle, dass es wirkliche Verbesserungen gegeben hat. Das Einzige was man sicher feststellen kann, dass die Zahl der Beraterverträge und deren Volumen (bis zu 300 Mio. Euro) drastisch angestiegen ist. Letztendlich hat Fr. Dr. Suder nur ihre vorherige Branche mit Aufträgen versorgt, so wie es ein Lobbyist macht, den man in eine verantwortliche Position beruft.
@ Lucky.Sailor sagt:
24.06.2020 um 7:30 Uhr
In der Bewertung des AfD-Votums bin ich mit Ihnen überhaupt nicht einer Meinung, und ob nun Zimmer und Conradi (noch) zur Vernatwortung gezogen werden wird erst die Zukunft zeigen. Zum Rest dessen was Sie geschrieben haben stimme ich grundsätzlich zu.
@ Georg sagt:
24.06.2020 um 9:16 Uhr
„ ein Auswechseln fast der gesamten Führungsspitze des BMVg“
Tja, aber früher war doch eher die Frage wer unter dem BMVg-Apparat Minister wird. Dass jemand wie UvdL dann eben gleich zum Start die massgeblichen Personen im Apparat ausgewechselt hat entbehrt für mich nicht einer gewissen Logik. Ist dann vielleicht etwas ins andere Extrem geglitten und ein Mittelweg wäre im Nachhinein wohl besser gewesen. Als leicht zu führen hat das BMVg ja aber nun wirklich nie gegolten.
Zu einigen Mitkommentatoren.
Der Bewertungsteil der AFD ist, nach eigener Bewertung der einzig Folgerichtige. Nicht weil ich die AFD mag oder wähle, sondern weil der Kern der Sache am besten getroffen wird!
Wer sich dann auch noch fragt warum so viele in der militärischen Führungsspitze sich nicht gegen Frau vdL gewendet haben, oder andere sich erst nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit kritisch äußerten, sollte vielleicht schon mal den Begriff „Guillotine“ gehört haben. So wurde die Frau vdL u.a. von einigen höherdotierten DP-Inhabern (hinter vorgehaltener Hand, im Kreise Vertrauter) benannt.
Mir fallen ohnehin nur 2 Generäle ein die eindeutig Position bezogen hatten. Gen Domröse und GenLt Leidenberger, der vmtl. genau darum den Rock an den Nagel hing.
Mich wundert nichts mehr. Wie bereits durch andere kommentiert scheint die „unteilbare Verantwortung“ in einer bestimmten, man entschuldige bitte den Begriff „Kaste“, nicht mehr oder moralisch betrachtet gar nicht zu gelten!
Ich erwarte rein gar nichts mehr aus dem PUA…beim angeblich aus versehen gelöschten Mobiltelefon angefangen bis zu den schwammigen Aussagen einer Frau vdL und Frau Suder. Beschämende „Vetterleswirtschaft“ und tlw. Zustände wie in einer Bananenrepublik.
@ 0815 sagt:
25.06.2020 um 13:57 Uhr
.“…Gen Domröse und GenLt Leidenberger, der vmtl. genau darum den Rock an den Nagel hing.“
Hm? Gen Domröse war schon vor Dienstantritt von Frau UvdL bis zu seinem feierlichen DzE Komammdeur AFC Brunssum und nicht Teil des BMVg-Apparates unter UvdL. GenLt Leidenberger ist weiter GenLt, und nur beurlaubt wegen der ab 09/2018 aufgenommenen Tätigkeit als Chief Strategy Officer bei der BMVg-eigenen BWI GmbH, „dem IT-Dienstleister der Bundeswehr“. Das ist nun kein Rock-an-den-Nagel-hängen, sondern ein ziviler Posten mit wahrscheinlich höherer Dotierung, Eröffnung bester Zukunftsperspektiven nach DzE und Rückkehrrecht zum Militär vor Erreichen der Altersgrenze – und dabei voll in der von vielen kritisierten Privatisierungs-/Externalisierungsschiene.
@ Viele: Das UvdL-Bashing im Themenkomplex ist mir bei weitem zu schlicht. Früher war BMVg DER Schleudersitz für Minister. Das am schwierigsten zu führende Ministerium überhaupt mit Beharrungskräften und Eigenleben noch und nöcher und wohl der höchsten Zahl an Ministerrücktritten je Ministerium, die nicht immer aber mehrfach Ihren Grund in der übernahme politischer Verantwortung für Böcke hatten, die der Apparat oder jemand sonstwo in der BW geschossen hatte. Dann kam eine Frau mit Machtanspruch und ja, erheblichem Durchsetzungswilen, und was kommt von „höherdotierten DP-Inhabern“ „Guillotine“, Rumjammern etc? Ist mir zu billig. Es klingt hier beim Thema UvdL des öfteren so wie in Monty Pythons Life of Brian, à la „Was haben die Römer je für uns getan..?“
Es geht hier um Vergaberecht, und es gibt in jeder öffentl. Vergabe einen klar definierbaren Verantwortlichen für die Vergabeentscheidung. UvdL war dies wohl ziemlich sicher nicht. Also kein Anlass für Bananenrepublik, Sodom und Gomorrha, Demokratieverdrossenheit etc. Nochmal: der parlamentarische Kontrollprozess hat hier funktioniert. Und dass Verantwortung unteilbar ist, weiss man doch.
@Landmatrose3000 25.06.2020 um 15:53 Uhr
Klar war Gen D. Com JFCB…davor im EUROCORPS (soweit ich noch weis). Das Mit GenLt L. war mir so nicht bekannt. Wirkte aber so.
Machtanspruch, Durchsetzungswillen usw…ja. Auf Teufel komm raus!
Sie sagen das vdL nicht Verantwortlich für die Vergabeentscheidung war? Kommandeure die vom Hof gejagt wurden, öffentlich nahezu an den Pranger gestellt wurden, weil 2-3 Etagen tiefer „Bockmist“ gebaut wurden schon.
Ich kann mich nicht erinnern das irgendwelche Beweise dort, irrtümlich gelöscht wurden. Was nicht sein durfte, durfte nicht sein.
Lieber Landmatrose3000, das ist mir zu dürftig. Wir reden hier nicht von einer falschen Dienstreise / Reisekostenrechnung wo ein Kreuzchen falsch gesetzt wurde und ggfs. 7,48€ fasch angegeben wurden. Der Speck von dem dort geredet wird ist wesentlich fetter.
Ich bleibe dabei. Das von vdL propagierte Haltungsproblem ging nach hinten los. Wer derart „Wetter“ macht, muss aufpassen das das Treibhausglas nicht zu Bruch geht.
Schönen Abend noch, wir driften ins OT ab!
[Aber so was von. Ich bitte dringend darum, das nicht weiter auszuwalzen… T.W.]
@Gelegenheitskommentator
„Jede unternehmerische Maßnahme lässt sich mehr oder weniger schnell und mehr oder weniger direkt in Euro umrechnen.
Bei der Bundeswehr fehlt dieses simple Bewertungskriterium (Key Performance Indicator) einfach.
Wieviel Sicherheit produziere ich durch 1 einsatzbereiten Eurofighter pro Stunde? Und wie viele Euro ist mir die abstrakte Maßeinheit „1 Sicherheit pro Stunde“ wert?
Fragen, die niemand beantworten kann. Deswegen werden Konzepte aus der Privatwirtschaft, die am Ende des Tages immer und alles in Euro quantifizieren können, selten 1 zu 1 auf die Bundeswehr übertragbar sein.“
Ich halte eure Sichtweise für zu eng und teilweise inkorrekt.
Um mal die Kennzahl in den Raum zu werfen die meine Arbeit (bzw. der Abteilung) primär bewertet: Technische Verfügbarkeit.
Mit wenigen Worten erläutert, wie viel Zeit vergeht vom Eingang der Störmeldung bis die Anlage wieder funktional an die Produktion übergeben wird.
Ziel für die einzelnen Anlagen liegt bei >95% wobei die Ausreißer meist unter den Top 10 bleiben, im Schnitt halten wir >98%.
Man erreicht damit freilich auch eine Vergleichbarkeit der Anlagen untereinander und kann sie in die Entscheidung zukünftige Investitionen einfließen lassen.
Anderes Beispiel wäre Mitarbeitergesundheit. Motivator sind da die berühmten „X-Tage seit letztem Arbeitsunfall“, aber auch so Dinge wie Verbandsbucheinträge oder Krankheitstage. Alles Punkte wo man vergleiche ziehen kann ohne erst € draus zu machen.
Im Grunde ist die in der Industrie üblichen Auditierungprozesse nix anderes als Kennzahlen zu definieren über die man Unternehmen und Strukturen bewerten und vergleichen kann. Das wird am Ende auch gerne auf wenige (oder eine) Zahl heruntergebrochen. Eine Note, Punktzahl oder schlicht die Gesamtzahl gefundener Abweichungen zum Sollzustand.
Das kann ganz konkrete Auswirkungen haben: Geht der Kundenaudit in die Hose bekommt man keine Nachfolgeaufträge, egal wie viele € Gewinn man bis dahin gemacht hat.
Nicht jede Maßnahme lässt sich direkt in € umrechnen. Muss man aber auch gar nicht.
Denn Vergleichsmöglichkeiten gibt es immer, selbst wenn man sich darauf beschränkt ein Jahr (oder vier 😁) zurück zu blicken.
Die Verteidigungsargumentation bewegt sich auf dem Niveau „mein Vorgesetzter hat Bitte gesagt, deshalb muß ich das nicht ausführen, denn eine Bitte ist ein Befehl.“ Dazu gab es ein eindeutiges Urteil und selbst die Koalitionäre erkennen diese peinliche Einstellung.
Aber alles nichts Neues. Zitat eines deutschen Generaloberst: „Sie (die Führung) darf sich nur nicht scheuen auch mal zu befehlen, statt ‚anheim zu stellen‘ und zu ‚wünschen‘. Daran liegt viel.“
Aber die AfD hat es auf den Punkt gebracht: „fachfremde Politikerin Ressortchefin im Verteidigungsministerium“
Dabei war vdL nur eine von vielen, die dieses Ressort zugeschustert bekommen haben. Und dabei geht es eben nicht um „militärische Erfahrung“, sondern um verteidigungspolitische bzw. sicherheitspolitische Erfahrung.
Aber auch hier wird gerne auf dem Niveau des Eingangsbeispiels argumentiert und zudem gerne auch absichtlich ‚mißverstanden‘ . . .
@Klaus Trophobie
Bei der Bw hat man z. B. schon lange die Rekrutenbesichtigung (Prüfung) oder die Kompaniebesichtigung abgeschafft. Damit liefen in den 90ern viele KLV-Prozesse in die Leere, die Mun-Verbrauch, Betriebszeiten und Ausbildungsthemen und -stunden erfaßten.
Damit laufen aber nicht nur diese Fragen ins Leere, sondern auch andere Beurteilungen zur Qualität des Dienstes . . .
Wirkliche Qualitätsprüfung ist nicht gewünscht.
@Jan Hoffmann
Deutscher Generaloberst???
Seit 08. Mai 1945 gibt es rechtlich keine(n) mehr.
Wer hat wann und was in diesem Zusammenhang gesagt, Quelle?
@KPK (09:54)
Das Zitat stammt von GenO Rudolf Schmidt (OB 2. Pz-Armee) aus dem Sommer 1941, als Kritik an den s.M.n. zu vielen Hierearchie-Ebenen, die die operative Führung der unterstellten Großverbände eher behinderten als förderten.
@Ziethen
da sind Sie schneller aus dem Busch gekommen als ich. Danke.