Reservistenverband will Extremisten loswerden, AfD-Politiker Kalbitz ausgeschlossen
Der Verband der Reservisten der Bundeswehr (VdRBw) will künftig Extremisten in den eigenen Reihen aufspüren und ausschließen, plant aber keine Reihenüberprüfung aller seiner 115.000 Mitglieder. Das wäre auch rechtlich gar nicht möglich, sagte Verbandspräsident Patrick Sensburg im Gespräch mit Augen geradeaus!. Sensburg bestätigte, dass der Verband den Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz ausgeschlossen habe.
Die Westfalenpost (Link aus bekannten Gründen nicht) hatte vergangene Woche berichtet, der Reservistenverband wolle alle seine Mitglieder auf einen möglichen Extremismusverdacht überprüfen. Sensburg erläuterte, geplant sei ein Abgleich von öffentlich bekannten Extremisten, egal aus welchem Spektrum, mit den Mitgliederdaten. Wer sich öffentlich extremistisch und im Gegensatz zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung äußere und als Reservist Mitglied des Verbandes sei, werde aber nicht automatisch ausgeschlossen, betonte der Verbandspräsident. Auf jeden Fall werde er vorher angehört.
Es gehe darum, extrovertierte Protagonisten der extremen Szene aus der Reservistenorganisation fernzuhalten, sagte Sensburg, der auch CDU-Bundestagsabgeordneter ist. Mir geht es gar nicht um rechts oder links und schon gar nicht um die AfD.
Der frühere Zeitsoldat Kalbitz, der dem rechtsextremen Flügel der AfD angehört, zwischenzeitlich auch aus seiner Partei ausgeschlossen worden war und sich wieder eingeklagt hatte, war nach Angaben des Verbandspräsidenten wegen seiner öffentlichen Äußerungen zu einer Anhörung des Reservistenverbandes geladen worden. Danach habe das Präsidium seine Mitgliedschaft für beendet erklärt: Er entspricht nicht dem, wofür der Verband steht, sagte Sensburg.
Nach Angaben des Verbandspräsidenten hat die Reservistenorganisation, die als eingetragener Verein organisiert ist, nur wenig Möglichkeiten, Extremisten in den eigenen Reihen festzustellen. So könne es vorkommen, dass ein Reservist als erkannter Extremist von der Bundeswehr für weiteren Dienst in der Truppe gesperrt sei, ohne dass der Verband überhaupt davon erfahre. Erst wenn extremistisches Verhalten auch öffentlich bekannt und belegt werde, könne der Verband einschreiten.
Sensburg plädierte dafür, dem weitgehend aus dem Verteidigungshaushalt finanzierten Verband analog zur Wirtschaft Informationen über erkannte Extremisten zur Verfügung zu stellen. Unternehmen würden von Behörden informiert, wenn es entsprechende Erkenntnisse über Mitarbeiter in sicherheitsbedürftigen Bereichen gebe, sagte der Präsident. Für den Verband sei es ein Problem, dass möglicherweise ein bei der Bundeswehr oder beim Verfassungsschutz bekannter Extremist weiterhin zum Beispiel in einer Arbeitsgemeinschaft den Umgang mit Waffen üben könne, auch wenn er nicht als Reservist zur Truppe eingezogen werde.
Allerdings überprüft die Bundeswehr selbst Reservisten erst dann, wenn sie zu einer so genannten Reservistendienstleistung bei der Truppe antreten. Davor hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) keine Befugnis für eine Überprüfung. Die entsprechenden Informationen können deshalb nur vom Verfassungsschutz oder, wenn der Betreffende strafrechtlich einschlägig in Erscheinung trat, von Polizeibehörden kommen.
(Ein Leser hatte mich, vielen Dank, bereits vergangene Woche auf die Zeitungsmeldung hingewiesen – angesichts der dort dargestellten Pläne für eine Überprüfung aller Verbandsmitglieder habe ich aber lieber noch mal nachgefragt.)
(Archivbild: Reservistenmeisterschaft 2018 – Smukalla/Reservistenverband)
„Es gehe darum, extrovertierte Protagonisten der extremen Szene aus der Reservistenorganisation fernzuhalten, sagte Sensburg, der auch CDU-Bundestagsabgeordneter ist. Mir geht es gar nicht um rechts oder links und schon gar nicht um die AfD“
– Damit ist der Reservistenverband zu einem Instrument der Parteipolitik geworden. Traurig. Ich würde diesen Verband auf der Stelle verlassen wenn ich drin wäre.
– Wer entscheidet denn wer ein „extrovertierter Protagonist der extremen Szene“ ist? Die CDU-Führung vielleicht oder der CDU-Parteitag?
– Manchmal glaubt man es gibt keine rechtlichen Maßstäbe mehr in unserem Land, sondern nur noch die „richtige und falsche Gesinnung“.
– Übrigens, wenn nicht das Recht gilt, sondern nur die Gesinnung zum Ausschluss führt, dann nennt man das Diskriminierung!
Gibt es denn eine Liste der Unvereinbarkeiten, die als Maßstab genommen werden kann?
Man könnte die Mitgliedern diese Liste auch gegenzeichnen lassen.
@Pete (und vermutlich auch andere)
Das Argumentationsmuster „Extremisten aus der Bundeswehr fernzuhalten ist Gesinnungsschüffelei“ kommt hier seit Monaten bei jedem MAD-Bericht, jedem Detail zu neuen Erkenntnissen bzgl KSK usw und wird jetzt auf den Reservistenverband übertragen. Wer der Meinung ist, die Streitkräfte müssen halt Rechtsextremisten, Linksextremisten und Islamisten unbedingt in ihren Reihen haben, soll das dann auch so sagen.
(Zum Argument „Ich würde diesen Verband auf der Stelle verlassen wenn ich drin wäre“: Ja, ist wie „ich würde mein Abo sofort kündigen, wenn ich diese Zeitung je lesen würde“…)
Also auf meine diversen Fragestellungen die zur Diskussion anregen sollen, so zu reagieren, finde ich schon irgendwie bedenklich! Ich habe nicht behauptet gesunder Patriotismus ist gleich Rassismus, sondern dies mit einer Frage formuliert und mit einer persönlichen Einschätzung eines Problems kombiniert was medial und politisch aufgebaut wird! = Daher wundere ich mich etwas über ihren Einwurf…
[Ihre Formulierung war „Eine Sympathie und ein Hang zum gesunden Patriotismus sind meines Erachtens ja auch schon ‚rassistisch‘ oder nicht?“ – da jetzt zu sagen „ich habe ja nur eine Frage formuliert“ ist schon recht merkwürdig. T.W.]
Es geht also mal wieder um einen Fallschirmjäger. Ob der Reservistenverband die optimale Reihenfolge gewählt hat? Es gab eine ähnliche Konstellation bei einem ehemaligen Parteivorsitzenden im Bundeswehrverband. Trotz Ausschluss bleibt der Status „Reservist“, zwar nur eine nichtssagende formelle Bezeichnung, aber in diesen Kreisen beliebter Schmuck. Die WDO setzt Hürden zur Aberkennung des Dienstgrades. Wäre es nicht denkbar, daß die Bundeswehr auf dieser Basis das Verfahren führt, nach Reservistengesetz ist man nicht mehr Reservist, und anschliessend beendet der Reservistenverband satzungsgemäß die Mitgliedschaft? Sieht die Satzung eine öffentliche Bekanntmachung vor?
Schon in 2017 ging etwas schief, wie der Verband schreibt: „Das Präsidium entschied sich, die betreffenden Mitglieder auszuschließen. Doch das war nicht rechtens, urteilte ein Gericht. Denn die mediale Berichterstattung hat vor Gericht keinen Bestand, Beweise gibt es bis heute nicht. Das ist Rechtsstaatlichkeit. Sie schützt auch vor Vorverurteilungen.“
Nach seinem Selbstverständnis ist der Reservistenverband überparteilich. Das scheint angezweifelt zu werden, sonst gäbe es nicht das Zitat: „Mir geht es gar nicht um rechts oder links und schon gar nicht um die AfD.“
Zeitgleich heute: Diese Fraktion im Brandenburger Landtag hat den Vorsitzenden neu- und wiedergewählt, er ist wieder da. Als grösste Oppositionsfraktion stellt man 23 von 88 Angeordneten.
Zeitgleich heute: ein Interview von Senneburg in der taz. Nicht FAZ.
„Reservisten-Präsident zu Rechtsradikalen: „Es darf uns keiner durchhuschen“ “
„Müssen AfD-Mitglieder raus aus dem Verband?
Nein. Wir werden sicherlich bei jedem hingucken, der einen Mitgliedsantrag stellt. Aber solange wir noch keine klare Einstufung der Partei haben, brauche ich konkrete Erkenntnisse. Ich finde, ein hartes Abgrenzungskriterium ist der „Flügel“. Flügel-Mitglieder haben im Reservistenverband nichts verloren. Aufgrund Ihrer Berichte habe ich auch gesagt, dass wir uns alle knapp 115.000 Mitglieder noch einmal angucken müssen. Wer nur still in einem AfD-Ortsverband Mitglied ist, tritt für uns dadurch auch nicht in Erscheinung. Aber es gibt vielleicht auch markante Persönlichkeiten. Da gucken wir jetzt nochmal genauer hin.“
Erneut die Positionierung des Verbandes nach dem Kriterium: Partei. Ist das noch satzungsgemäß überparteilich? Oder ist es die Angst um zukünftige Haushaltsmittel für seine „Firma“ mit rund 280 hauptamtlichen Mitarbeitern? Es klingt verkrampft, es wirkt wie fehlende Liberalität, wir haben eine freiheitliche Grundordnung. Unstrittig bleibt kriminelles Verhalten strafwürdig.
Erstaunlich, kein Wort der taz zu Senneburgs Äusserung in der WELT, 24.3.2020:
„Der Reservistenverband fordert seit Langem eine allgemeine Dienstpflicht. Sie sind erst im November 2019 zum Präsidenten gewählt worden. Halten Sie daran fest?
Sensburg: Absolut. Ich habe damals gegen die Aussetzung der Wehrpflicht gestimmt. Unserem Land täte ein solcher Gesellschaftsdienst auf so vielen Ebenen gut. “
Das ist doch maximal konträr zur Weltanschauung der taz-Gefolgschaft, oder?
Auch aus diesem Interview:
„Ebenso brauchen wir in Deutschland eine Debatte, wann die Bundeswehr und damit auch Reservisten im Inland eingesetzt werden sollen. Hier hat sich die Welt verändert, und damit müssen wir offen über diese Frage und auch eine Anpassung des Grundgesetzes diskutieren. Was fällt zum Beispiel unter die Sicherung kritischer Infrastruktur durch die Streitkräfte? Bislang war damit das Wasserwerk oder Elektrizitätswerk gemeint. Jetzt sehen wir, dass es auch um die Versorgung des Supermarkts um die Ecke oder von Lkw-Fahrern auf der Autobahn gehen kann.“
Sicherung kritischer Infrastruktur kann auch eine Fussgängerzone in Stuttgart sein. Die zweifelsfrei demokratische britische Armee trainiert riot control und zeigt auf youtube, was geht.
Der Telegraph schreibt „Paratroopers are trained in riot control“. Wie ist die Fahrzeit von Calw nach Stuttgart?
Ein Satzungszweck des Reservistenverbandes:
„Wecken und Erhalten des Sicherheitsinteresses und Schärfen des Sicherheitsbewusstseins in der Gesellschaft“
Daraus folgt die Notwendigkeit politischer Diskussion des Verbandes intern und innerhalb der Gesellschaft, ohne in Gefahr zu geraten, auf eine McCarthy-Liste zu kommen.
Diese Diskussion hat parteiunabhängig und überparteilich zu erfolgen.
Was läuft falsch in diesem Land, wenn man in loyal #4/2019 lesen darf, auch auf der Seite des Verbandes:
„Rechtsextreme Überzeugungen gibt es nicht nur in der Bundeswehr, sondern in allen Teilen der Gesellschaft. Das belegt die Studie „Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände“ aus dem Jahr 2016. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass fast 28 Prozent der Befragten ein „neurechtes Einstellungsmuster“ vertreten. Bei dieser repräsentativen Bevölkerungsbefragung der Friedrich-Ebert-Stiftung wurden gut 1.900 Menschen interviewt. “
28 PROZENT!
Ist das dann noch Extremismus, ab wann wird es Mainstream?
Was ist politisch falsch gelaufen, dass es dazu gekommen ist?
Will der Hausherr hierzu Anworten in seinem blog?
Man erinnere sich an Kabinett Adenauer I bis III, die Nutzung der DP und deren bekanntes Ende.
[Ihre Meinung ist Ihre Meinung; die Nutzung von Zitaten ist im Umfang hart an der Grenze des Zitatrechts, und den OT „Bundeswehreinsatz im Inneren“ hier versuchen reinzudrücken mache ich nicht mit. Ich verzichte diesmal noch darauf, die Passage rauszunehmen, werde bei Verfolgen dieses OT in diesem Thread aber dann den ganzen Kommentar nicht freigeben.T.W.]
@TW
Oder: ich würde nie einem Verein (Club) beitreten der mich als Mitglied aufnimmt ^^
I refuse to join any club that would have me as a member. (Groucho Marx)
Um keine aufgeregten Argumentationsketten wie oben zu pushen, wäre sicherlich anzustreben, eine Rückkopplung von MAD- und VerfS- Erkenntnissen zum VdRBW zu ermöglichen, ggfs. das SÜG entsprechend anpassen. Es würde ggfs. ausreichen, wenn die Rückkopplung nicht detailliert ist, sondern lediglich eine bindende Aussage zur Befürwortung oder Nicht-Befürwortung einer Aufnahme zum VdRBW umfasst.
Der o.a. Beispielfall war gemäß Wiki bzw. Zeit „ Laut MAD-Vermerk…ist er bis heute für Reservistendienstleistungen der Bundeswehr gesperrt.[55] “.
Da muss man nicht mehr darüber diskutieren, ob so jemand nach eine Uniformtragerlaubnis oder Militärische Ausbildung erhalten kann. Nein. Einen solchen Kollegen möchte ich weder in einer Bundeswehr-Uniform sehen, noch ihm die Ausbildung am G XX ermöglichen.
Es ist doch eigentlich relativ simpel:
Als Soldat schwöre ich einen Eid auf die Bundesrepublik Deutschland. Und somit auch auf die Verfassung der BRD, dem Grundgesetz. Ich schwöre also der BRD und der Verfassung Treue. Folglich kann eine Person, die unsere Verfassung nicht anerkennt (und beobachtet wird) kein Teil der Bundeswehr (Reserve) sein. Der Treueschwur wurde von dieser Person verletzt.
@T.W.
„@Pete (und vermutlich auch andere)
„Das Argumentationsmuster „Extremisten aus der Bundeswehr fernzuhalten ist Gesinnungsschüffelei“ kommt hier seit Monaten bei jedem MAD-Bericht, jedem Detail zu neuen Erkenntnissen bzgl KSK usw und wird jetzt auf den Reservistenverband übertragen.“
– Das finde ich schon hammerhart was Sie hier schreiben! Haben Sie meinen Beitrag überhaupt gelesen?
– Ich habe gefragt: „Wer entscheidet denn wer ein „extrovertierter Protagonist der extremen Szene“ ist? “
– Sie setzen offensichtlich voraus, dass das eine selbstverständlichen „Bauchentscheidung“ eines „Reservistenverbandsvorsitzenden“ sein kann, der gleichzeitig als CDU-Bundestagsabgeordneter Mitglied der Legislative ist. Und wenn der das so festlegt wird es schon stimmen. Seltsame Vorstellung von einem Rechtsstaat.
– Ich antworte Ihnen: In einem Rechtsstaat ist das NICHT der Fall, sondern bedarf einer rechtlichen Prüfung! Wer nimmt die vor? Der Bundestagsabgeordnete (Mitglied der Legislative) der CDU? Dieses Recht hat er nicht! Wir leben nun einmal in einem „Rechtsstaat“ und nicht in einem „Gesinnungsstaat“! In einem „Gesinnungsstaat“ ist das objektive Recht tatsächlich nur von nebensächlicher Bedeutung, Hauptsache die Gesinnung stimmt. So einen Staat haben wir aber nicht!
“ Wer der Meinung ist, die Streitkräfte müssen halt Rechtsextremisten, Linksextremisten und Islamisten unbedingt in ihren Reihen haben, soll das dann auch so sagen.“
– Nichts, aber auch garnichts davon ist meine Meinung, und nichts aber auch garnichts davon habe ich jemals geschrieben. Ganz im Gegenteil! Warum diese Diffamierung?
„(Zum Argument „Ich würde diesen Verband auf der Stelle verlassen wenn ich drin wäre“: Ja, ist wie „ich würde mein Abo sofort kündigen, wenn ich diese Zeitung je lesen würde“…)“
– Hab ich ehrlich gestanden nicht als Argument empfunden und ich weiß auch nicht wirklich was Sie damit ausdrücken wollen.
– Was ICH ausdrücken wollte ist Folgendes: einen Verband – in diesem Fall der Reservistenverband- der durch seinen Vorsitzenden Mitglieder des selben einfach ausschließen läßt weil der Vorsitzende das so will, würde ich verlassen, weil ein solcher Verband gegen Diskriminierungsgesetze verstößt. Ein solcher Verband ist schlicht undemokratisch und handelt gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
Nur zur Erinnerung:
Grundgesetz § 3:
„Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland…verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften…“
Grundgesetz § 5:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten …Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Die Kernfrage lautet also:
Welche „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ hat das Mitglied des Reservistenverbandes überschritten?
Um es auf den Punkt zu bringen:
In einem Rechtsstaat gibt es keine „guten“ und „schlechten“ Rechtsbrecher, es gibt nur das für ALLE gültige Recht als Maßstab für rechtskonformes Verhalten. Und nur der Verstoß gegen rechtskonformes Verhalten bietet eine rechtliche Grundlage für den Ausschluß aus einer Vereinigung, egal welche. Ansonsten ist es Diskriminierung.
@Pete
Mir scheint eher, dass Herr Sensburg und der Verband hier überraschendes Augenmaß beweisen, vielleicht mehr als manche staatliche Stelle, und als die meisten zivilgesellschaftlichen Akteure obendrein.
Die gewählte, überraschend trennscharfe Formulierung weist darauf, dass es gerade nicht darum geht, sich vor einen politischen Karren spannen zu lassen und jemanden hinauszuwerfen, bloß weil er bei irgendeiner Partei Mitglied ist oder mal am Stammtisch irgendetwas in sein Glas gebrummelt hat. (Traurig, dass man eine derartige Selbstverständlichkeit heute löblich hervorheben muss, aber dem ist so.)
Vielmehr will man „extrovertierte Protagonisten der extremen Szene“ loswerden. Ziseliert man diese Formulierung auseinander, erhält man folgende Kriterien:
• Der Betreffende verbreitet extremistisches Gedankengut, und zwar
• als „Protagonist“ der extremistischen Szene, worunter man schwerlich jeden Hanswurst verstehen kann, sondern eher einen exponierten Aktivisten oder engagierten, wenigstens regional wahrgenommenen Politiker, und
• die Person erfüllt das Merkmal der Extraversion, was sich im vorliegenden Zusammenhang als Umtriebigkeit interpretieren lässt, als Aufdringlichkeit, In-jede-Kamera-plärren – mittelbar wohl auch als Werbetätigkeit oder Weigerung, die Verbandsstatuten zu beachten.
Auch die Ankündigung, niemanden ohne Anhörung auszuschließen, beweist – man muss es leider anerkennen – Mut in einer Gesellschaft, in der eine bloße Anschuldigung zusehends als Schuldbeweis angesehen wird.
Wenn meine Deutung richtig ist und der Verband es schafft, auch dann zu seinen Maßstäben zu stehen, wenn etwa die Medien fordern, irgendjemanden stante pede vor die Tür zu setzen, soll mir Sensburgs Ankündigung keine Bauchschmerzen bereiten.
Da die Statuten den Reservistenverband als überparteilich anlegen (und meines Wissens nach von Anfang an angelegt haben), besteht hier natürlich von vornherein eine gewisse Legitimation, Mitglieder zu sanktionieren, die ihre Ideologie in den Verband hineintragen.
Und noch eines: Auch wenn ich selbst (nicht zuletzt aufgrund einiger Gerichtsurteile) befürchte, dass die Verfassungsschutzbehörden und der Militärische Abschirmdienst den Extremismusbegriff zu großzügig auslegen, so bleiben diese Behörden (zusammen mit dem Innenminister) doch die einzigen gesetzlich und damit demokratisch legitimierten Organe der Exekutive, deren Bewertung eines politischen Sachverhalts rechtsverbindlichen Charakter hat.
Es muss klar sein, dass der Reservistenverband nicht an jemandem festhalten kann, auf den diese Behörden mit dem Finger zeigen.
@Pete
Wenn ich nicht schon Mitglied wäre, würde ich nicht eintreten, wenn ich wüßte, dass Typen wie Herr K. da auch Mitglied wären.
@Pete:
In SiPo – Sprech wohl soviel wie „Agitator verfassungsfeindlicher politischer Positionen welche mit den besonderen Anforderungen an den Staats- und Beamtendienst, wie z.B Treuepflicht, nicht zu vereinbaren ist“
@PK-we sagt: 23.06.2020 um 22:49 Uhr
„Wäre es nicht denkbar, daß die Bundeswehr auf dieser Basis das Verfahren führt, nach Reservistengesetz ist man nicht mehr Reservist, und anschliessend beendet der Reservistenverband satzungsgemäß die Mitgliedschaft? Sieht die Satzung eine öffentliche Bekanntmachung vor?“
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Mitgliedschaft im VRdBw ist nicht an irgendeinen Reservistenstatus oder Dienstgrad gekoppelt. ich habe gerade keinen Zugriff auf die Satzung, aber gedient haben reicht als Aufnahmegrund.
Allerdings sind die rechtlichen Hürden, jemanden aus dem Verein auszuschließen ähnlich hoch wie bei einer Partei. Mal sehen, ob Kalbitz sich wehrt.
@Pete: Bei Ihnen klingt das so, als würde der Vorsitzende selbstherrlich, alleine und ohne Kontrolle darüber entscheiden, wer ausgeschlossen wird. Ein Blick in die Satzung (https://archiv.reservistenverband.de/custom/download/Downloads_2016/160218_Satzung_dreispaltig.pdf) sagt allerdings, dass es so einfach nicht sein dürfte.
Andererseits: Die vom Vorsitzenden hervorgehobene Anhörung ist dort ebenfalls festgeschrieben, also weniger ein Entgegenkommen des Verbands o.ä., sondern ganz normaler Teil des satzungsgemäßen Verfahrens.
Interessant – überfällig und leider vermutlich nur bedingt umsetzbar.
Sehen wir mal von der Entscheidung ab wer festlegt auf wen das „extrovertierte Protagonisten der extremen Szene“ zutrifft so greift das meiner Ansicht nach auch zu kurz.
Ich war selbst mehrere Jahre im Reservistenverband und habe mir damals eine Kameradschaft gesucht die in einer Nachbarstadt lag. Warum? Weil die in meiner Heimatstadt sehr „Deutsch“ war. Als ich berufsbedingt umgezogen bin habe ich mir eine neue RK in meiner neuen Heimatstadt angeschaut. Dort war ich exakt einen Abend. Das Thema des Abends war Grillen und Sicherheitspolitik. Gegrillt wurde zwar, aber der Rest waren Geschichten der Rubrik „so war Opis Wehrmacht“.
Bitte nicht falsch verstehen: ich habe viele Verbandsmitglieder getroffen die felsenfest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und ich war selbst im Kreisvorstand und halte den Reservistenverband für eine sinnvolle Einrichtung. Allerdings hat er es in den letzten Jahren versäumt sich zu reformieren, was zum Ausbleiben von Nachwuchs führt und ihn in vielen Orten leider zu einem Sammelbecken von Leuten macht die man dem Spektrum ewig Gestriger sowie Rechtsextrem bedenkenlos zuordnen kann. Mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung und Denken ist da nicht viel.
Damit wäre ich dann bei @Pete:
Sie sagten:
– Manchmal glaubt man es gibt keine rechtlichen Maßstäbe mehr in unserem Land, sondern nur noch die „richtige und falsche Gesinnung“.
– Übrigens, wenn nicht das Recht gilt, sondern nur die Gesinnung zum Ausschluss führt, dann nennt man das Diskriminierung!“
Nein, der Ausschluss aufgrund einer Gesinnung die Rechte und Freiheiten anderer ablehnt ist keine Diskriminierung. Denn extremistische Gesinnungen tun genau das -sie lehnen Rechte anderer ab. Zudem sind Gesinnungen eigene Entscheidung. Ich kann mir aussuchen ob ich Nazi sein will. Diskriminierung trifft einen zumeist auf Grund von Dingen die man nicht beeinflussen kann (Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Behinderung etc.)
Und ja, es gibt falsche Gesinnungen, nämlich solche die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Wer einer solchen Geisteswelt angehört hat weder in den Streitkräften noch im Reservistenverband etwas verloren.
@ Petw
Jeder Verein und Verband hat eine Satzung und wer sich nicht an die Refeln hält muss eben halt mit Massnahmen rechnen. Das hat nichts mit Parteipolitischer Diskriminierung zu tun. Wer nicht hinter der freiheitlichen Rechtssatlichen Grundordnung steht hat in der Bundeswehr und Reservistenverband nichts verloren. Wir haben alle in unsere einen Gelöbnis/ Eid auf die Verfassung abgegeben. Wer jedoch Politisch und Persönlich meint, das er andere undemokratische faschoide Diktatur unterstützt , dann hat er gegen dieses Gelönis/den Eid verstoßen. Also hat er auch nichts mehr in oben genannten Organisationen verloren. Denn den Schaden der in der Öffentlichkeit und der EU und Nato angerichtet wird ist unermesslich und kaum wieder zu kitten. Von daher bin ich klar für einen Ausschluss solcher Personen.
@muck +1
der Verband ist in seiner Satzung ausreichend klar. Er ist überparteilich aber nicht neutral, sondern verlangt aktives eintreten für die freiheitliche, demokratische Ordnung. Unter anderem fördert er die Völkerverständigung und will einen nationalen und internationalen Beitrag zur Friedenssicherung in Freiheit leisten.
Die Probleme ergeben sich wie immer in der Auslegung der Begriffe.
Alleine die Forderung nach „Erziehung zum unerbittlichen Kampf“ (AfD-Sprech zum Ziel der Ausbildung von Soldaten der Bundeswehr) legt mir die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaften in AfD und Reservistenverband nahe.
Leider sehen das nicht alle so. Da der Verband demokratisch verfasst ist, muß man die Anderen erst von dieser Meinung überzeugen. Deswegen lasse ich in meinem Engagement aber nicht nach. Wenn man sich nur Gesellschaften aussucht, wo alle das Gleiche denken, wie man selbst, wird es schnell einsam oder langweilig.
@Joachim Fallert
Sehr gut wenn hier Mandatsträger und Landesvorsitzende mitlesen und posten, dann kann sich ja etwas bewegen.
@GolfEcho83
Nichts für ungut, aber da muss ich als Jurist einiges klarstellen.
Sie schrieben: „Nein, der Ausschluss aufgrund einer Gesinnung die Rechte und Freiheiten anderer ablehnt ist keine Diskriminierung. Denn extremistische Gesinnungen tun genau das -sie lehnen Rechte anderer ab.“
— Das ist evident falsch. Die Verfassung schützt auch ihre Feinde, und jede Art der Ungleichbehandlung wesensgleicher Dinge ist eine Diskriminierung. In bestimmten Lagen gestatten Grundgesetz und die verfassungsausführenden Gesetze eine Diskriminierung, aber eine Diskriminierung bleibt sie dennoch.
Sie schrieben: „Zudem sind Gesinnungen eigene Entscheidung. Ich kann mir aussuchen ob ich Nazi sein will. Diskriminierung trifft einen zumeist auf Grund von Dingen die man nicht beeinflussen kann (Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Behinderung etc.)“
— Diese Aussage geht absolut konträr zu Inhalt und Geist des Grundgesetzes und verkennt, wieso der Rechtsstaat der Einschränkung politischer Freiheiten sehr enge Grenzen setzt. Die „Gesinnung“, die Weltanschauung, die politische Einstellung der Person ist in den Augen unserer (hierin durch die Psychologie bestätigten) Verfassung eben keine Entscheidung, sondern Ausdruck der Persönlichkeit des Menschen und damit unantastbarer Bestandteil der Menschenwürde (Art 1 (1) GG).
Hinzu treten das Verbot der Diskriminierung aufgrund der politischen Weltanschauung (siehe Art 3 (3) GG, wo dieselbe sogar auf einem Fuße mit Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft etc. steht), und natürlich das Recht auf ihre freie Äußerung und Verbreitung (Art 5 (1) GG). Erst das Verhalten desjenigen, der die Gesinnung hegt, eröffnet u.U. die Möglichkeit der Sanktion.
Was @Pete indes verkennt, ist, dass die Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat und seine Organe darstellen, private Akteure wie einen Verein aber nur überaus mittelbar binden. Gerade Vereine dürfen bis zu einem gewissen Maße durchaus diskriminieren, da hier die konkurrierenden Rechte ihrer Mitglieder in Rechnung zu stellen sind. Wenn ich etwa einen veganen Kegelclub gründen möchte, bleibt es mir unbenommen, Nicht-Veganer auszuschließen.
Erst wenn ich z.B. Leute rauswerfe, die Schweinefleisch verzehren, aber diejenigen dulde, auf deren Speiseplan Rindfleisch steht, stoße ich in ggf. justiziable Gefilde vor – weil ich natürlich nicht glaubhaft darlegen kann, dass für mich als erklärten Gegner der Tötung und Verspeisung von Tieren das Schweinesteak ein Problem darstellt, die Rindswurst hingegen nicht.
(Dieses Beispiel verdeutlicht wohl, wo der Hase im Pfeffer liegt und welche Hürden der Reservistenverband zu bedenken hat. Der Verband kann Extremisten ausschließen, die seine satzungsgemäße Überparteilichkeit torpedieren oder z.B. seinen guten Ruf gefährden – aber er muss tatsächlich jede Sorte Extremist gleich behandeln, und hat nur gegen solche eine Handhabe, die auch aktiv in Erscheinung treten, da andernfalls der erforderliche Bezug nicht hergestellt wäre.)
Sie schrieben: „Und ja, es gibt falsche Gesinnungen, nämlich solche die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Wer einer solchen Geisteswelt angehört hat weder in den Streitkräften noch im Reservistenverband etwas verloren.“
— Keine Gesinnung ist in den Augen der Verfassung falsch, und keine Gesinnung verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung: keine einzige. Das Bundesverfassungsgericht hat viele Male klargestellt, dass es jedermann freisteht, diesem Staat und seinen Werten ablehnend gegenüberzustehen; eine solche →passive← Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht nach ständiger Rechtsprechung nicht einmal der Aufnahme in ein Beamtenverhältnis entgegen.
Allein der Ausdruck der Gesinnung, die umgesetzten Schlussfolgerungen daraus, also das aktive Handeln, unterliegen bis zu einem gewissen Maße staatlichem Zugriff und staatlicher Kontrolle. Alles andere ist dem Staat hingegen dermaßen entzogen, dass er Ihre Gesinnung nicht einmal erfragen darf.
@TW: „hart an der Grenze des Zitatrechtes“. Sie haben völlig Recht. Meine Meinung: man darf bis an die Grenze gehen. Aber keinen Millimeter weiter.
„Bundeswehreinsatz im Inneren“ wäre OT? Bei Reservisteneinsätzen ist man sofort bei Einsatz im Innnern: Corona, Borkenkäfer, Schneeräumen, Hochwassser, Auffüllen von Klinikpersonal usw., und die aktive Truppe ist bei den Themen ebenso dabei.
@muck: Es ist gut, daß Sie die juristische Seite des Vorgangs zeigen. Als Nicht-Jurist ist man immer Amateur in der Argumentation.
Was ich zeigen wollte:
a) die Satzung des Verbandes. Drei Arten von Mitgliedschaft:
– ordentliche Mitglieder: Reservisten der Bundeswehr
– außerordentliche Mitglieder: aktive Soldaten der Bundeswehr sowie Reservisten und aktive Soldaten der verbündeten Streitkräfte
– förderndes Mitglied.
Alle Mitglieder haben das aktive Wahlrecht, bei ausserordentlichen und fördernden Mitglieder ist das passive Wahlrecht eingeschränkt.
Meldung des Verbandes, Nordkreuz, 2017: “ In diesem Zuge wurden bei der Präsidiumssitzung am Freitag, den 8. Dezember, drei Mitglieder aus dem Verband ausgeschlossen. Zwei dieser drei Mitglieder sind sogenannte Fördermitglieder – sie waren nie Soldaten.“
Da kann man diskutieren, warum man überhaupt fördernde Mitglieder im Verband haben möchte. Braucht ein Reservistenverband nicht.
Und wer sind „Reservisten der Bundeswehr“? Reservistengesetz §1: „Reservistinnen und Reservisten sind 1. frühere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben“
Wie verliert man den Dienstgrad? Wehrdisziplinarordnung §66.
Das ist meine Argumentationslinie: die Bundeswehr soll den juristischen Streit führen, sie hat die besseren Mittel. Wenn erfolgreich, ist die Person kein Reservist mehr. Anschliessend kann der Verband die Mitgliedschaft kündigen. Das ist überparteilich.
Auf Fördermitglieder kann man verzichten. Wer nie Soldat war und Uniform und Waffen möchte, soll in Schützenvereine, Kriegervereine oder irgendwelche militärhistorische Vereine gehen, oder nach Hollywood.
@Pk-we und all
Es reißt jetzt – bei allen Themen, aber hier kommt es deutlich wieder hoch – ein, dass ein Off-Topic-Thema eingebracht und mit aller Macht verteidigt wird. Zu begründen, beim Thema Extremisten im Reservistenverband müsse es auch um Bundeswehreinsatz im Inneren gehen, weil Reservisten da eingesetzt werden, ist schon bisschen neben der Spur. Erst recht, wenn dann verharmlosend von Borkenkäfer-Einsätzen die Rede ist, vorher aber ganz klar die offensichtlich rechtswidrige Absicht im vorangegangenen Kommentar erkennbar war: „Wie ist die Fahrzeit von Calw nach Stuttgart?“
Leute, ihr solltet mich, vor allem aber die anderen Leser*innen nicht für blöde halten. Den Versuch, hier seine Lieblingsthemen oder seine politische Agenda reinzudrücken und dann noch zu behaupten, das müsse ja auch dazu gehören, muss ich nicht mitmachen. Und natürlich kommen wieder diejenigen, die für sich Meinungsfreiheit fordern (für andere weniger): Ihr könnt eure Meinung sagen. Ich muss euch dafür keine Plattform bieten.
@muck:
Erstmal vielen Dank für diesen Exkurs. Da habe ich wirklich viel bei gelernt.
Und natürlich ist mir bewusst, dass die Gesinnung auch auf Prägung beruht. Das dies psychologische Ursachen hat und das immer von dem soziokulturellen Umfeld abhängt was man selbst als Freiwilligkeit definiert ist mir bewusst. Wie las ich es mal so schön in einem Artikel „Größe 34 ist die Burka der westeuropäischen Frau“.
Mir ist vollauf bewusst, dass Gesinnung weder geprüft werden kann noch darf. Ebenso, dass Demokratien qua Natur ihren Gegner viel Spielraum ermöglichen. Ebenso, die Wchtigkeit von Grundrechten.
Und Sie sagten keine Gesinnung ist in den Augen der Verfassungn falsch? War mir in der Form nicht bewusst – danke für den Hinweis-
Aber davon abgesehen: selbst wenn eine Gesinnung nicht verfassungsrechtlich falsch ist, so kann sie doch moralisch falsch und verwerflich sein und ist es falsch so jemanden nicht in den Streitkräften haben zu wollen?
@sakrileg und Andere
„@Pete: Bei Ihnen klingt das so, als würde der Vorsitzende selbstherrlich, alleine und ohne Kontrolle darüber entscheiden, wer ausgeschlossen wird. Ein Blick in die Satzung (https://archiv.reservistenverband.de/custom/download/Downloads_2016/160218_Satzung_dreispaltig.pdf) sagt allerdings, dass es so einfach nicht sein dürfte.“
– Ich habe in meinem Kommentar das Rechtsstaatsprinzip als Grundlage für einen Vereinsausschluss herausgestellt. Die rechtlichen Vorgaben beim Ausschluss aus einem eingetragenen Verein sind wie folgt, Zitat:
„…Die Zulässigkeit und die Gründe für den Ausschluss müssen in der Vereinssatzung eindeutig und unmissverständlich geregelt sein…Für den Fall, dass in der Satzung eine ausführliche Regelung über den Ausschluss eines Mitglieds fehlt, so ist laut § 32 BGB aus wichtigem Grund der fristlose Ausschluss eines Mitglieds durch Beschluss der Mitgliederversammlung zulässig. Um einen wichtigen Grund handelt es sich, wenn das betreffende Mitglied in grober Weise und beharrlich gegen seine Mitgliedspflichten verstößt, sodass die Fortsetzung der Mitgliedschaft für den Verein nicht zumutbar ist…“
https://www.vereinswelt.de/checkliste-vereinsausschluss
Nun wäre in einem zweiten Schritt, wenn die Debatte sachlich geführt werden soll, zu klären:
1. Sind die „Zulässigkeit und die Gründe für den Ausschluss in der Vereinssatzung eindeutig und unmissverständlich geregelt“?
2. Falls ja, mit welcher konkreten Begründung mit bezug auf die Vereinssatzung wurde der Reservist ausgeschlossen ?
2. Falls nein, war diese Begründung im Einklang mit den Bestimmungen des § 32 BGB?
Nun kommen wir auf die zweite, für mich wesentliche, Frage, die ich auch in meinem zweiten Kommentar erneut gestellt hatte:
„Wer entscheidet denn wer ein „extrovertierter Protagonist der extremen Szene“ ist? “
Und ich füge hinzu: „Welche Kriterien werden angelegt um ein „extrovertierter Protagonist der extremen Szene“ zu sein? Denn wenn dies die Begründung, auch bei weiteren Ausschlüssen als Begründung dienen soll, dann muss es ja einen Kriterienkatolog geben. Würde beispielsweise ein poltisch tätiger Reservist, der offen die „Antifa“ oder die vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppe „Antikapitalistische Linke“ unterstützt, ebenfalls ausgeschlossen werden?
Diese Fragen sind für mich nicht beantwortet. Ich habe bislang nur „Meinungen“ gelesen. Lassen Sie mich noch etwas hinzufügen, ich habe mir die Satzung des Reservistenverbandes angeschaut. Dort steht: „…Er ist unabhängig und überparteilich…“ Kann man als Vorsitzender eines Verbandes wirklich „überparteilich“ agieren wenn man als Bundestagsabgeordneter einer Partei angehört? Vielleicht kann man das, man muss aber schon sehr behutsam und selbstkritisch sein.
Zusammengefasst:
Mir geht und ging es nicht um die AfD oder einen einzelnen Reservisten. Mir ging und geht es um die klare Befolgung rechtsstaatlicher Prinzipien, die einzuhalten sind, nach „rechtsextrem“ wie nach „linksextrem“ wie nach allen anderen „Extremen“. Das macht nun einmal den Rechtsstaat aus, ob man es mag oder nicht. Und dies gilt in bezug auf die geplante Überprüfung des Reservistenverbandes insbesondere deswegen, weil ja offensichtlich alle Mitglieder dieses Verbandes dahingehend überprüft werden sollen.
In so einer Situation muss man ja schon sehr konkrete Vorstellungen davon haben, was man unter einem „extrovertierten Protagonisten der extremen Szene“ überhaupt versteht . Für micht das bislang nicht nicht klar definiert.
Und wenn man den Verfassungsschutzbericht als Grundlage nimmt, was ja vernünftig wäre, dann müssten eben auch einige extremistische Gruppierungen der linken und der islamistischen Szene bei dieser Überprüfung betrachtet werden. Ich habe mir diesbezüglich den letzten Verfassungsschutzbericht angeschaut und habe eine gute Vorstellung davon, wieviele und welche Gruppierungen im Verfassungsschutzbericht behandelt werden.
Da sogar die AfD versucht, den Kalbitz loszuwerden, kann man es dem Reservistenverband nicht verübeln. Man sollte dabei halt rechtliche Probleme wie aktuell bei dem AfD-Ausschlußverfahren gesehen vermeiden.
Als Psychologiedozent möchte ich ausnahmsweise einen Kommentar abgeben, da an einer Stelle „die Psychologie“ bemüht wurde und dies so nicht stehen gelassen werden kann. Es wurde geschrieben
„Die „Gesinnung“, die Weltanschauung, die politische Einstellung der Person ist in den Augen unserer (hierin durch die Psychologie bestätigten) Verfassung eben keine Entscheidung“
Dieser Satz ist mindestens mißverständlich, viele KollegInnen würden auch sagen: falsch. Die Gesinnung zeichnet sich gerade dadurch aus, daß sie mindestens mehrheitlich ausschließlich eine Entscheidung ist, eine ganz persönliche obendrein. Zu „Gesinnung“ deshalb die Definition aus dem enzyklopädischen Standardwerk der Psychologie, dem „Dorsch“:
„Dem Ursprung nach eine (jew. erwerbbare [!]) Form affektiver Organisation mit Dispositionscharakter (Disposition) [!], die sich im Verhalten und Handeln als richtende Kraft meist mit betont moralischem [!] Akzent zeigt. Begründet die geistig-ethische Gesamthaltung [!] des Menschen.“
Die vier wichtigen Stellen hinsichtlich der Formbarkeit der eigenen Gesinnung sind mit „[!]“ markiert. Das bedeutet: es ist gerade die willentliche Beeinflussung der persönlichen Gesinnung, Haltung oder Einstellung, die hier den Wesenskern ausmacht. Dorsch ergänzend zu „Disposition“:
„Dauerhafte D. sind bis zu einem gewissen Grad genetisch veranlagt. Veranlagte D. werden durch Umwelteinflüsse und Lernprozesse überformt.“
Wer Rechtsextremist sein will, sucht sich das aus. Ja, die Einstellung mag ihm „persönlich näher“ sein als bspw. eine linksextremistische, aber niemand „ist so“ für immer. Dies nur zur Klarstellung.
@Pete:
Wer entscheidet, ob man zurecht aus einem Verein rausfliegt? Im Zweifel zunächst der Verein selbst, im Einklang mit seiner Satzung und (sofern das betroffene Mitglied gegen den Ausschluss vorgeht) in zweiter Linie ein satzungsmäßiges Vereinsgericht. Und dessen Entscheidung kann dann in aller Regel noch von einem ordentlichen Gericht voll überprüft werden.
Es entscheidet also in letzter Konsequenz der Rechtsstaat. Der gleiche, der letztlich auch Streitigkeiten klärt, ob Sie Ihrem Telekommunikationsanbieter ggf. noch Geld schulden, oder ob die Waschmaschine, die Sie bestellt haben, mangelhaft ist. Aber funfact: In der Regel scheitern Parteiausschlüsse schon aufgrund von satzungsmäßigen Formalia, die bei einem Ausschluss nicht beachtet wurden, man kommt recht selten dazu, die Prüfung vorzunehmen, ob denn tatsächlich ein Ausschlussgrund vorliegt, oder nicht.
Da muss man gar nicht was von „Zensur“ oder Gesinnungsrecht krähen. Im Übrigen gilt die Assoziationsfreiheit auch negativ, d.h. der Staat darf einen Verein auch nicht dazu zwingen, Mitglieder zu tolerieren, die klar gegen die Vereinsziele opponieren, diese öffentlich beschädigen oder gar hintertreiben. Es gibt zwar eine Pflicht zur vereinsintern demokratischen Organisation, aber Artikel 3 GG unmittelbar in vereinsrechtlichen Fragen zur Begründung konkreter Ansprüche bemühen zu wollen, ist schon etwas hanebüchen… Und wenn man nicht gerade ein Monopolverein ist, gibt es auch kein Recht auf Aufnahme.
Für einen überwiegend aus Haushalts-, also Steuermitteln finanzierten Verband kann die Mitgliedschaft
in einer zum jetzigen Zeitpunkt legalen politischen Partei kein Ausschlußgrund sein.
Dem Vorsitzenden ist es unbenommen, in seiner Partei für einen Verbotsantrag zu werben.
Sind Äußerungen von Herrn Kalbitz bekannt, die wirklich extremistisch und nicht nur radikal
(und damit von unserer Verfassung gedeckt) sind ?
@muck sagt: 24.06.2020 um 11:46 Uhr
„Das Bundesverfassungsgericht hat viele Male klargestellt, dass es jedermann freisteht, diesem Staat und seinen Werten ablehnend gegenüberzustehen; eine solche →passive← Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht nach ständiger Rechtsprechung nicht einmal der Aufnahme in ein Beamtenverhältnis entgegen.“
Ich kann Ihrer Mahnung zu mehr Zurückhaltung hinsichtlich einer Verteufelung bestimmter Meinung und politischen Einstellungen viel abgewinnen. In der Tat ist es dem Grundgesetz fremd den Bürgern (und das gilt auch für die Staatsdiener) eine bestimmte Meinung/Haltung vorzugeben.
Aber mit Ihrer o.a. Aussage gehen Sie mEn zu weit und geben weder die rechtliche Lage noch die Rechtssprechung des BVerfG korrekt wieder.
Für Soldaten, Beamte und Richter besteht nicht nur ein Verbot der aktiven Agitation gegen die FDGO, sondern ein darüber hinausgehendes Gebot (!) der „aktiven“ Treue zur FDGO. So gilt z.B. für Beamte: „Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“ (Bundesbeamtengesetz).
Von daher kann ich Ihre Aussage, dass eine „passive“ Ablehnung der FDGO einem Beamtenverhältnis nicht entgegensteht nicht folgen.
Sehr wohl hat das BVerfG allerdings geurteilt, dass die bloße Mitgliedschaft in einer (nicht-verbotenen) Partei der Treupflicht an sich nicht entgegen stehen muss.
Dies auch deswegen, weil sich aus einer Mitgliedschaft noch keine „innere“ Ablehnung der FDGO nachweisen lässt. Aber unabhängig von der Mitgliedschaft muss der Beamte persönlich dennoch für den Erhalt der FDGO eintreten.
@Metallkopf
„Da muss man gar nicht was von „Zensur“ oder Gesinnungsrecht krähen.“
Ich weiß nicht woarauf Sie sich beziehen. Ich habe den Begriff „Zensur“ nicht verwendet. Im Übrigen habe ich meine Position mit Verweis auf die Rechtslage (@ Pete sagt:24.06.2020 um 13:49 Uhr) klargestellt. Offensichtlich haben Sie diesen Beitrag nicht gelesen. „Gekräht“ habe ich auch nicht, sondern geschrieben.
@Pete
Dafür erkennen Sie aber ein „schnattern“ ganz gut, oder?
https://augengeradeaus.net/2020/06/neue-rechtsextremis-vorwuerfe-gegen-das-ksk-aus-den-eigenen-reihen/comment-page-1/#comment-345619
@Fischer: Es geht nicht um die AFD bei K. Wie oben beschrieben, der genannte Beispielfall ist gemäß Wiki bzw. Zeit „ Laut MAD-Vermerk…er bis heute für Reservistendienstleistungen der Bundeswehr gesperrt.[55] “.
Näheres fördert eine Suchmaschine Ihrer Wahl zu Tage. Alternativ schauen Sie sich die bei Wiki genannten Quellen zu K. an.
@Pete
24.06.2020 um 19:26 Uhr
„Gekräht“ habe ich auch nicht, …“.
So ist es, des öfteren zwar Tacheles, sehr erfreulich, aber mehr eben nicht. Mit Rabenvögeln haben wir es weniger.
@Doc
Einen Text aus Hogrefe.de kopieren kann jeder. Verschweigen wir nicht Gegenstimmen, die es immer gibt, wie z.B. die von dem Kinderarzt und Psychologen Herbert Renz-Polster, der in seinem aktuellen Buch schreibt, dass die Gesinnung von der Erziehung abhängig sei (und daher logischerweise eben nicht selbstbestimmt ist).
Und wäre es richtig, wenn sie sagen, dass „Wer Rechtsextremist sein will, sucht sich das aus“, könnten sie meinem Beitrag einfach zustimmen und damit meine ich nicht, dass sie die Argumentation schlüssig finden, sondern aus dem Gegenteil, einfach weil sie es wollen, zu meiner Meinung umschwenken, einfach aus dem einzigen Grund ihre Theorie zu beweisen.
Mal abgesehen davon, dass der von ihnen kopierte Satz in keiner Weise intendiert, dass die Gesinnung eines Menschen von ihm vollständig selbst bestimmbar ist.
Alleine schon die Werte und Moral werden soziokulturell geprägt. Das beginnt schon in der Familie (religiös, schwierige familiäre Verhältnisse, Erziehung), Freundeskreis, geht weiter über Ausbildung (Wertevermittlung wird in Schulgesetzen, Rahmenplänen und sogar dem GG vorgeschrieben) und auch die Gesellschaft hat Einfluss (Normen, Gesetze und deren Umsetzung).
Man muss sich einfach nur seine eigenen jugendlichen Kinder in ihrem Verhalten anschauen, um zu sehen wie groß das Anpassungsverhalten (im Guten wie im Schlechten) in so einer Peer-Group ist.
@ Koffer sagt:
24.06.2020 um 17:59 Uhr
Die Gedanken sind frei, und nur Handlungen (und mit „Eintreten“ ist eben Handeln gemeint) dürfen Bewertungsmaßstab sein.
@Pete: Es war durchaus verständlich, was Sie eigentlich sagen wollten. Ich glaube auch nach der „Klarstellung“ nicht, dass der Hausherr oder ich das grundlegend falsch verstanden hatten.
Der Fakt, dass hier durchaus einige den Ausschluss von eindeutigen Extremisten aus jedem politischen Spektrum kritisieren (!) anstatt zu befürworten.
Kameraden, und jene die sich für einen halten: Eine mit der fdGO nicht vereinbare politische Tendenz ist auch nicht mit dem Dienst in der Reserve zu vereinbaren.
Vielleicht hätten einige hier in PolBil nicht nur die Augen ruhen und Dösen sollen.
Hab soeben die Mitgliedschaft gekündigt… die Aktion war der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte. Werde nur die Loyal vermissen.
… und wieder steigt der Altersschnitt :))
Noch mal der Hinweis: die aus verschiedenen Blickwinkeln auflaufenden sehr grundsätzlichen – und gegensätzlichen – Kommentare zur politischen Lage in Deutschland sind nicht Thema dieses Threads und sprengen hier den Rahmen. Einige Kommentare werde ich deshalb nicht freischalten.
/edit: Und nein, es ist auch kein Debattenthread über einzelne Parteien.
@Aufklatscher: +1
Immerhin druckt die loyal noch die ganze Meinungsbreite ab.
So darf in der loyal 12/2019 eine Frau Lt z.S. sagen „Koran und Grundgesetz sind für mich sehr gut vereinbar“.
Und in der 01/2020 entgegnet in einem Leserbrief ein KK d.R., dass der Islam eben auch eine politische Ideologie sei. Der KK d.R. stellt nicht die mögliche Verfassungswidrigkeit des Islam in den Fordergrund, die man auch in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte der 57 muslimischen Staaten (keine Demokratie) erkennt, sondern er bezieht sich auf das Verhalten des Religionsstifters Mohammed, dem es als Vorbild nachzueifern gelte.
In der 01/2020 ist auch ein Gespräch zwischen Wolfgang Schneiderhan und Frank-Jürgen Weise abgedruckt. Thema politische Äusserungen im Dienst (Reinhardt Zudrop) und Mitgliedschaft AfD als Soldat. Beide nehmen auch Stellung zu Joachim Wundrack, der für die AfD bei der OB-Wahl in Hannover kandidierte.
Da kann man viel über die „richtige“ Haltung lesen und lernen.
@Landmatrose3000 sagt: 24.06.2020 um 22:38 Uhr
„Die Gedanken sind frei, und nur Handlungen (und mit „Eintreten“ ist eben Handeln gemeint) dürfen Bewertungsmaßstab sein.“
Ja und nein.
Mit Eintreten ist in der Tat „Handeln“ gemeint, aber eben „aktives“ Handeln. Die von @muck propagierte, angeblich zulässige „passive Ablehnung“ fällt da nicht drunter.
Von Staatsdienern wird ein aktives Handeln für die FDGO verlangt.
Nun ist eine einfach Mitgliedschaft in einer nicht-verbotenen Partei in sich noch kein Verstoß gegen dieses Gebot (wichtig „Gebot“–> „aktiv“ nicht, „Verbot“ –> „passiv“), aber das habe ich auch nie behauptet.
Aber zu behaupten ein Staatsdiener dürfe die FDGO „passiv“ ablehnen ist schlicht nicht richtig.
Und da schließt sich dann der Kreis wieder zu Herrn Kalbitz und seiner Mitgliedschaft im VdRBw. Wenn wir für den VdRBw hinsichtlich seiner Verfassungstreue grundsätzlich Maßstäbe anlegen wie für einen Staatsdiener wollen (das ist sicherlich rechtlich dünnes Eis, aber ich wäre dafür, denn der VdRBw agiert (leider) quasi-hoheitlich…), dann gibt es bei Herrn Kalbitz sicherlich einiges Abzuwägen und meiner persönlichen Meinung nach spricht einiges gegen seine aktive (!) Verfassungstreue.
Es laufen jetzt einige Kommentare auf, die – beabsichtigt oder nicht – gezielt eine Partei thematisieren und teilweise dann für Propaganda genutzt werden. Das mache ich an der Stelle schlicht nicht mit, den einen als Hinweis und anderen mit der Bitte um Verständnis.