Gegen Rechtsextremismus: Kommando Spezialkräfte bekommt Umstrukturierung auf Bewährung (Nachtrag: Bericht)

Nach bekanntgewordenen rechtsextremistischen Vorfällen beim Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr hat Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer weitgehende Umstrukturierungen bei dem Eliteverband angeordnet. Bis Ende Oktober soll das Ergebnis bewertet und entschieden werden, ob das KSK in seiner jetzigen Form am bisherigen Standort erhalten bleiben kann.

Das Kommando mit Sitz in Calw im Schwarzwald steht seit einigen Jahren unter besonderer Beobachtung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), im vergangenen Jahr wurden etliche seiner Soldaten wegen Verbindungen zum Rechtsextremismus aus dem KSK oder ganz aus der Bundeswehr entfernt. Nach dem Fund von Waffen, Munition und Sprengstoff auf dem Privatgelände eines Oberstabsfeldwebels des Kommandos Mitte Mai hatte die Ministerin eine hochrangige Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Bericht die Grundlage für die jetzt getroffenen Entscheidungen war.

Nach den Angaben, die das Ministerium am (heutigen) Dienstag den Obleuten der Fraktionen des Verteidigungsausschusses übersandte, sind vor allem folgende Maßnahmen geplant:

• Nach einer Entscheidung der Ministerin und des Generalinspekteurs Eberhard Zorn werden Übungstätigkeit und internationale Kooperationen des KSK bis auf Weiteres eingestellt. Laufende Einsatzverpflichtungen sollen von anderen Einheiten übernommen werden, so weit das möglich ist.

• Die 2. Kompanie Kommandokräfte des KSK wird aufgelöst. Als Begründung nannte das Ministerium eine Abschiedsfeier im April 2017, bei der es unter anderem zur Verwendung rechtsextremistischer Symbole gekommen sein soll – allerdings werde dieses Verhalten zum Teil bis heute aus falsch verstandenem Korpsgeist durch einzelne gedeckt.

• Der Ausbildungsbereich des KSK wird ins Heer eingegliedert und truppendienstlich der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg, fachlich dem Ausbildungskommando des Heeres unterstellt. Der Austausch des Kommandos mit Spezialkräften anderer Teilstreitkräfte, also faktisch vor allem den Kampfschwimmern der Marine, soll gezielt gefördert werden.

• Sowohl bei Kommando- als auch bei Unterstützungskräften des KSK – das im Heeressystem einer Brigade entspricht – werden neue Funktion für stellvertretende Bataillonskommandeure und Führungsfeldwebel geschaffen.

• Vorverwendungen außerhalb des KSK werden künftig für Kommandosoldaten zwingend Voraussetzung; Führungskräfte sollen verbindlich außerhalb des Kommandos in Ausbildung und Führung eingesetzt gewesen sein.

• Schlüsselpositionen wie Kommandooffiziere und -feldwebel sowie querschnittlich eingesetztes Personal sollen künftig nur zeitlich begrenzt im KSK Dienst tun. Innerhalb der eigentlichen Kommandokräfte soll eine Rotation in den Kompanien eingeführt werden.

• Die Umstrukturierungen im KSK sollen von einem Advisory Board unter Leitung des Generalinspekteurs begleitet werden.

• In Abstimmung mit dem zuständigen Bundesinnenministerium will das Verteidigungsministerium eine neue Sicherheitsüberprüfung der Stufe 4 (bisher gibt es drei) in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz einführen. Damit sollen die intensivere Überprüfung eines breiteren Umfelds und häufigere Wiederholungsüberprüfungen für besonders sensible Dienstposten unter anderem im KSK möglich werden. Das Verteidigungsministerium selbst will eine Beorderungssicherheitsüberprüfung für Reservisten einführen und mit Verfassungsschutz und Reservistenverband weitere Wege zum gemeinsamen Vorgehen gegen mögliche rechtsextreme Tendenzen unter anderem auch bei Reservisten suchen.

• Inzwischen habe sich herausgestellt, dass es im KSK zum Teil gravierende Disziplinmängel und Verfahrensprobleme mit Munition und Sprengstoff gegeben habe. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen konnten Verschuss, Nutzung oder Verbleib von 37.000 Schuss Munition im Überbestand sowie 48.000 Schuss und 62 Kilogramm Sprengstoff im Unterbestand noch nicht geklärt werden, heißt es in der Unterrichtung des Ministeriums. Der Kommandeur der Division Schnelle Kräfte, Generalmajor Andreas Hannemann, solle deshalb in einer Generalinventur die Vollzähligkeit von Munition, Sprengstoff, Gerät und Ausrüstung beim KSK erfassen. Künftig werde zur Erfassung von Munition und Sprengstoff ein digitales System eingeführt: Das KSK darf keine falsch verstandene Ausnahmestellung haben.

Für alle neuen Maßnahmen bekommt der Eliteverband quasi Bewährung bis zum Herbst: Zum Stichtag 31. Oktober 2020 wird die Bundesministerin eine Bewertung der Umsetzung und der eingetretenen Veränderungen vornehmen und wenn nötig über weitergehende Maßnahmen und Anpassungen entscheiden, erklärte das Ministerium. Sollten insbesondere die Selbstreinigungskräfte des KSK nicht hinreichend Wirkung zeigen, wird sich unausweichlich die Frage stellen, ob das KSK in seiner jetzigen Form am bisherigen Standort erhalten bleiben kann.

Nachtrag: Da etliche der in den Kommentaren angesprochenen Fragen in dem Bericht des Generalinspekteurs geklärt werden, da er nicht eingestuft ist(!), und da ich nicht wie in der Branche nur schreiben will liegt xxx vor… hier zur ausführlichen Lektüre:

20200630_Untersuchungsbericht_KSK

Übrigens: die Zahl 70 für die aufzulösende 2. Kommandokompanie taucht in dem Bericht nicht auf – die gibt’s bislang nur in einem Medienbericht. Insofern würde ich das erstmal mit Fragezeichen versehen, ob hier wirklich eine wesentliche Information rausgeblasen wurde…

Nachtrag 2: Hätte ich auch gleich machen können, sorry – der dazu gehörende Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber an den Verteidigungsausschuss, ebenfalls nicht eingestuft:

20200630_KSK_Brief_Tauber_VertdgAusschuss

(Archivbild Juni 2019: Soldaten des Kommandos Spezialkräfte seilen sich aus dem Hubschrauber H145M LUH SOF ab beim Vorüben für den Tag der Bundeswehr in Pfullendorf – Jana Neumann/Bundeswehr)