Kabinett bringt Mandat für Fortsetzung des Anti-IS-Einsatzes auf den Weg
Nach der Einigung der Koalitionspartner Union und SPD hat das Bundeskabinett erwartungsgemäß das Mandat für einen weiteren Einsatz der Bundeswehr in der Anti-IS-Koalition auf den Weg gebracht. Aufklärungsflüge mit Tornados und Luftbetankung über Syrien und dem Irak werden darin bis März kommenden Jahres befristet.
Außenminister Heiko Maas und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatten bereits am vergangenen Montag in einem gemeinsamen Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag die Planung vorgestellt. Das Kabinett beschloss am (heutigen) Mittwoch formal den Entwurf des Mandats, der nun dem Bundestag zur Billigung zugeht.
Im Vergleich zum bisher gültigen Mandat ist das neue inhaltlich praktisch unverändert, wenn auch die Höchstzahl der Soldatinnen und Soldaten für den Einsatz in der internationalen Koalition im Kampf gegen den Islamischen Staat von bislang 800 auf 700 gesenkt wird. Allerdings ist ein neues Enddatum für den Einsatz von Aufklärungs- und Tankflugzeugen enthalten: Der soll zum 31. März 2020 beendet werden. Für die Bundesregierung wird das Bundesministerium der Verteidigung die Bemühungen um die Ablösung dieser Fähigkeiten durch andere Nationen intensivieren, heißt es im Mandatstext.
Im bisherigen Mandat war als Enddatum für die Luftwaffenmission der 30. Oktober dieses Jahres genannt worden. Eine Verlängerung des Einsatzes begründete die Bundesregierung im Mandatstext damit, dass der IS zwar geschwächt sei, seine Führungs- und Finanzierungsstrukturen aber weiterhin intakt seien. Zudem sei in diesem Jahr sowohl in Syrien als auch im Irak die Zahl der IS-Terroranschläge gestiegen; die Organisation warte nur darauf, erneut nach territorialer Kontrolle zu greifen.
Für die Ausbildung irakischer und kurdischer Sicherheitskräfte im Irak, sowohl in Taji im Zentralirak als auch in Erbil in der kurdischen Autonomieregion im Norden, ist im Mandat kein besonderes Enddatum genannt. Sie verweisen lediglich auf die übliche Laufzeit von einem Jahr, also bis zum 31. Oktober 2020.
(Archivbild März 2019: Mechaniker bauen für die Drei-Monats-Inspektion eines Tornados auf der Basis Al-Azraq in Jordanien die Bordkanone aus – Robin Göttsche/Bundeswehr)
Nicht nur hier im blog, allenthalben wird nach der zivilen Komponente in der Krisenbewältigung/Krisennachsorge gerufen.
Die Bundesregierung hat dazu ressortübergreifend (Auswärtiges Amt, Innen-, Justiz-, Verteidigungsministerium sowie das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit gemeinsamen Strategien zu Rechtsstaatsförderung, Sicherheitssektorreform und Vergangenheitsarbeit Grundlegendes erarbeitet.
Die Lage in Syrien stellt sich zwar eindeutig nicht so dar, dass nicht militärische Ansätze überall zur Geltung kommen können. Jedoch bieten kurdische sowie von Daesh befreite Regionen Möglichkeiten in Strukturen einer Sicherheitssektorreform zu denken. Ohne Berücksichtigung kurdischer Belange wird keine syrische Zivilgesellschaft koexistieren können, Ähnliches trifft auf konfessionell/ethnisch dominierte Konfliktfelder (Schiiten, Sunniten, Christen – maronitisch und griech./kath. -, Aramäer, Assyrer, Turkmenen) zu.
1. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/krisenpraevention/ressortstrategien/2247700
Sicherheitssektorreform
2. https://peacelab.blog/uploads/Sicherheitssektorreform-DE-WEB.pdf
Gerade mit peace keeping/building Einsätzen letzter Jahrzehnte ergaben sich hinsichtlich „security sector reform“ durchaus Erfolge, z.B. bei IFOR, SFOR, EUFOR aber auch unzureichende Lösungen bei KFOR in Ex-Jugoslawien.
@KPK
Man sollte jedoch auch den syrischen Staat mit einbeziehen. Aktuell tut sich an der „Verfassungsfront“ ja einiges (Ankara Gipfel):
https://www.aljazeera.com/news/2019/09/ankara-summit-syria-win-moscow-assad-190917051916123.html
Die Amnestie (Decree 20) springt allerdings – noch – zu kurz.
Nachtrag:
Interessant wird sein, wie wir uns ggü. der Türkei positionieren, welche ja sowohl in Syrien als auch im Irak und jeweils ungebeten aktiv ist. Die irakische Regierung hat ja bereits sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sie die türkische Präsenz nicht duldet (ohne nun bisher konkret dagegen vorgegangen zu sein).
Offensichtlich geht es nicht um die Bekämpfung des IS, denn für diese ist Luftaufklärung in dieser Phase komplett unnütz. Da sind schon starke Zweifel an der völkerrechtlichen Legalität des Einsatzes angebracht.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Sie entlarven mit Ihrem Kommentar sehr schön, dass die Bekämpfung des IS überhaupt nicht mehr das Thema des Einsatzes ist, mindestens aus Ihrer persönlichen Sicht. Ist ja auch logisch: Guerrilla-Krieg, wie der IS ihn (mutmaßlich) führt, ist mit Luftaufklärung nicht beizukommen.
Wer wird denn da betankt und mit welcher mission? Auf der einen seite wird gesagt der is ist in der fläche geschlagen. Auf der anderen heisst es dass luftbetankung für flugzeuge die luft boden angriffe fliegen notwendig ist. Passt irgendwie nicht zusammen.
@Dante
Psst – sonst kommt man noch darauf, daß die Bw nicht nur eigene Flugzeuge auftankt sondern direkte Ustg für Kampfeinsätze – ggf. auch mit Kollateralschäden – durchführt. Von der Weitergabe der Aufklärungsergebnisse und deren Verwendung in den multinationalen Bereich gar nicht zu reden.