Untersuchungsausschuss Berater: „Der Wunschkandidat war die Firma A.“
Im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu umstrittenen Beraterverträgen in Verteidigungsministerium und Bundeswehr hat ein Vertreter der Planungsabteilung offensiv eingeräumt, dass eine bestimmte Beraterfirma für ein Projekt gezielt gewünscht und angeheuert worden sei.
Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Unternehmen Accenture in vorherigen Projekten und der Expertise der weltweit tätigen Firma sei diese der Wunschkandidat gewesen, sagte Oberst Michael Mager, Leiter des Referats Grundsatz Planungsprozess, am (heutigen) Donnerstag als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss.
Im Mittelpunkt der Zeugenanhörungen stand die Auftragsvergabe beim Project Lifecycle Management (PLM), einer umfangreichen Datenerfassung und -auswertung zunächst für das Transportflugzeug A400M. Im Herbst 2017 hatten sich der damalige Abteilungsleiter Planung, der heutige NATO-General Erhard Bühler, und der inzwischen ausgeschiedene Abteilungsleiter Computer und Informationstechnik, Hardy Mühleck, zusammen mit dem damaligen Abteilungsleiter Benedikt Zimmer, inzwischen Rüstungs-Staatssekretär, auf eine Untersuchung zur Einführung eines solchen Systems für die Bundeswehr verständigt.
Mager wurde als zuständiger Referatsleiter mit der Umsetzung beauftragt. Dabei habe Bühler eindeutig Accenture als externen Unterstützer für dieses Projekt favorisiert: Er hat mir den Auftrag gegeben: versuchen Sie das mit der Firma A., sagte der Oberst (der entsprechend den – nicht durchgehaltenen – Regeln des Ausschusses das Unternehmen nur beim ersten Buchstaben nannte).
Zugleich wies er die Vermutung zurück, die persönliche Bekanntschaft zwischen dem damaligen Abteilungsleiter und Timo Noetzel, einem leitenden Mitarbeiter von Accenture, habe diese Entscheidung bestimmt: Beide hätten sich zwar geduzt, aber er habe mehrfach erlebt, wie Bühler sehr professionell und klar Noetzel in die Schranken gewiesen habe.
Der Referatsleiter erklärte, er habe sehr bewusst einen Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen genutzt, um die gewünschte Firma Accenture mit dem Auftrag zu betrauen. Der so genannte Rahmenvertrag 20237 sei aus seiner damaligen Sicht absolut rechtmäßig angewandt worden – auch wenn er das Vehikel gewesen sei, um eine Finanzierung des PLM-Projekts mit der Wunschfirma sicherzustellen. Zwar habe er die rechtliche Seite nicht geprüft, aber schließlich habe er gesehen, dass das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit seiner Vergabestelle den Abruf der Leistungen genehmigt und diese auch bezahlt habe.
Genau dieses Vorgehen hat zu diesem Untersuchungsausschuss geführt – denn gerade die Nutzung dieses Rahmenvertrags für dieses Projekt war aus Sicht des Bundesrechnungshofs (BRH) eine rechtswidrige Vergabe. Eine Untersuchung der über den Rahmenvertrag 20237 abgerechneten Vorhabens und der daraus folgende BRH-Bericht hatte die Debatte über die Beraterverträge im Verteidigungsministerium ins Rollen gebracht.
Nach Magers Angaben hatte ihn ein Accenture-Mitarbeiter weit vor der Debatte über das PLM-Projekt auf die Möglichkeit hingewiesen, den Rahmenvertrag für Aufträge zu nutzen. Auch nach ersten Berichten des Bundesrechnungshofs, der die diesen Weg in anderen Bereichen der Bundeswehr und des Ministeriums moniert hatte, habe er keine Probleme für das Projekt gesehen – der Vertrag sehe Dienstleistungen in der Informationstechnik für IBM-Bestandskunden vor, was auf das Projekt zugetroffen habe.
Die Aussagen Magers wirkten ein bisschen wie die Vorbereitung des Gefechtsfelds: In der nächsten Sitzungswoche, am 27. Juni, wird der damalige Abteilungsleiter Bühler als Zeuge vor dem Ausschuss auftreten. Nach der Anhörung des Referatsleiters wird der General dann vermutlich erklären müssen, wie er zu dem Wunschkandidat Accenture kam.
(Archivbild: A400-Montage bei Airbus in Sevilla 2014)
Als Soldat begrüße ich auf der einen Seite das entschlossene und Rückrad-zeigende Handeln auf höherer Ebene. Viel zu oft müssen doch Entscheidungen durch einen undurchsichtigen, bürokratischen Dschungel und kommen dann Jahre später, und deutlich anders als erwartet.
Auch den Einkauf von externer Kompetent anstelle der eigenen „ungefähren Ahnung“ kann ich nicht schlechtheißen.
Aber der Umfang eben dieser „Einkäufe“ wird kritsch zu beleuchten sein. Es darf nicht sein, dass Geld für Berater zum Fenster hinaus geworfen wird, wo es genügend Kompetenz (oder wozu studiert man zB BWL oder Ing-Wissenschaften in der Offz-Laufbahn) in den eigenen Reihen haben müsste.
Hier wird wieder eine Sau durchs politische Dorf getrieben. Die Opposition reibt dich sie Hände, Köpfe werden Rollen, Entscheidungskorsette werden noch enger, das Soldatenleben wird noch bürokratischer und schwieriger als ohnehin schon.
Hört sich irgendwie nach „A-Hörnchen“ und „B-Hörnchen“ an.
Mal ernsthaft.
Eine professionelle, vertrauensvolle Kundenbeziehung führt nach entsprechend gelieferten Projekt- und Arbeitsergebnissen zu einem Rahmenvertrag.
Logischerweise ist man als Dienstleister dann in verschiedensten Bereichen und Abteilungen beim Kunden verdrahtet – je nach Leistungsportfolio.
ABER – für jene die sich mit Vertragsgestaltung nicht so auskennen.
Ein Rahmenvertrag stellt im Grunde NUR eine beidseitige Vereinbarung (zwischen Kunde und Lieferant) über ein definiertes Leistungsspektrum, mit aufgrund des potenziellen Volumens, angepassten Preisstaffelungen dar.
Gleichzeitig ist so ein Rahmenvertrag zeitlich begrenzt und muss nach Ablauf neu verhandelt werden!
Bestandteile eines Rahmenvertrags können Beratungsleistungen (Managementberatung, IT-Beratung, allgemeine Systembetreuung, etc.), Software- und Hardwarebeschaffung sein.
Biete ich eigene Software an, kommen außer den Lizenzen auch noch Wartung und Support (24×7) hinzu.
Auch das sind Bestandteile eines Rahmenvertrags.
Ein Rahmenvertrag ist jedoch kein Freifahrtschein zur Projektvergabe.
Besonders, da Konzerne, Behörden und Ministerien gewöhnlich jeweils mehrere Lieferanten mit Rahmenverträgen vorhalten.
Im vorliegenden Projekt PLM hätte man natürlich unter einem, ich gehe davon aus, zum Zeitpunkt gültigen Rahmenvertrag A. beauftragen können. Im Vorfeld, hätte allerdings Herr B. dafür sorgen müssen, dass PLM entsprechend ausgeschrieben wird.
…. das ist die Kurzform!
Eine Erläuterung von Werks- und Dienstleistungsverträgen, Haftungsszenarien lasse ich jetzt mal außen vor.
Die Experten wissen was ich meine. ;-)
Meine Branchenkollegen Herr N. und Frau S. wüßten bestimmt auch was ich meine.
;-) das ist unser tägliches Schlachtfeld.
Glück ab!
@moth 07.06.2019 um 9:08 Uhr
Stimme vollkommem zu – als Ergaenzung:
Im Sinne eines professionellen Einkaufs- / Beschaffungsprozesses, sollte auch bei bestehenden Rahmenvertraegen eine „Ausschreibung“ des jeweiligen Projektes erfolgen, um sowohl die Qualitaet der technischen Loesung als auch die wettbewerbsfaehigkeit des kommerziellen Angebots bewerten zu koennen. Denn wie moth schon ausgefuehrt hat, werden ja im Rahmenvertrag neben anderen AGB nur Stunden-/Tagessaetze je Rolle vereinbart, fuer jedes Projekt muss dann entsprechend ein kommerzielles Angebot vorgelegt werden, dass genau definiert wieviele Stunden / Tage per Rolle veranschlagt werden und wofuer.
Anschliessend ist es Aufgabe des Einkaufs (nicht des Leistungsempfaengers) aufgrund im vorhinein definierter (quantitativer/ qualitativer) Kriterien zu entscheiden, welche Beratung der geeignete Kandidat ist. Natuerlich kann hier auch Erfahrung mit aehnlichen Projekten und Qualitaet der Leistung abgebildet werden – aber einfach nur ein „Abruf“ einer Beratungsleistung erfuellt nicht die Mindeststandards eines professionellen Einkaufs. Das kann man fuer ein vollumfaenglich definierbares Produkt (z.B. Laptop) machen, nicht aber fuer eine Dienstleistung.
Ich halte persönlich die Nutzung von RV mit Vertragspartner die sich bewährt haben, für äußert sinnvoll.
Übertrieben formuliert, kann sich auf eine Ausschreibung Beratung, Consulting, Prozessoptimierung oder Konzepte auch die Dönerbude an der Ecke bewerben. Irgendwie beraten werden die auch und hätten damit erstmal ihren Anteil erfüllt. Solche „Produkte“ sind eben zu „richtigen Sachen“ wie Flugzeugen, Kleiderbügeln oder auch Software kaum messbar in punkto ausreichender / angemessener Auftragserfüllung.
Hier besteht allerdings eine gewisse Korruptionsgefahr. Einfach solche RV-Abrufe in Richtung Bedarf, Aufwand und Ergebnis von einem Aufsichtsreferat im BAAINBw monitoren lassen durch einen für den PL nicht vorhersagbaren Mitarbeiter.
jeden Käse ausschreiben mit einer entsprechend aufwändigen Ausschreibung führt zu unverhältnismäßig viel Overhead, überzogenen Angeboten (ausreichend Puffer, da Blackbox) und einen deutlichen Verzögerung.
Natürlich könnte man das alles selbst machen, aber zumindest im Bereich IT, große Pläne, große Kästchen auf Korps-Ebene und überall leere DP.
@Marc Behring
Danke für ihre Ergänzung. Volle Zustimmung!
Die Verlinkung zur n-tv Darstellung, wenn es erlaubt ist:
https://www.n-tv.de/politik/General-B-sorgte-sich-um-private-Firma-article21073440.html
Nette Posse. Offensichtlich bekam Herr N. von seiner Führungskraft Druck, da ohne Vertrag geliefert wurde….. denn ohne Angebot, kein Vertrag.
Ein Angebot in Schriftform, hätte zumindest eine „inhouse“ Ausschreibung, mit Vergleichsangeboten bei diesem Volumen notwendig gemacht….best of three.
Mich würde die Dokumentation zum PLM Projekt interessieren.
Zieldefinitionen, Abnahmekriterien und und und. Wie sah das Projektteam aus?
Offensichtlich ging jemandem mächtig der Stift und Herr B. ist sozial kompetent, seinem Status entsprechend eingesprungen und hat Mails verschicken lassen.
Sorry, Herr B – bei ca. 40 Mrd Umsatz der Firma A ist so ein offener Betrag nicht existentiell. Was eine Show.
Interessant auch daß Frau S angespitzt wurde und gepusht hat. ;-) Filmreif!
@0300-Infantrie sagt: 08.06.2019 um 1:12 Uhr
„Ich halte persönlich die Nutzung von RV mit Vertragspartner die sich bewährt haben, für äußert sinnvoll.“
+1
Beratung muss in einem vertrauensvollen und gleichzeitig von professioneller Leistungserbringung geprägtem Umfeld erfolgen.
Wenn sich hier eine Firma in einem bestimmten Themenfeld oder bei einer bestimmten Organisationseinheit bewährt hat, sehe ich nichts verwerfliches daran diese auch gezielt zu beauftragen.
Wie man das dann im Rahmen der Vergabe rechtlich einbandfrei umsetze ist dann eine andere Frage, aber die Tatsache ansich, finde ich unproblematisch!