„Jeder Beamter oder Soldat muss da mindestens ein Störgefühl haben“
Es geht nicht allein ums Geld. Genau genommen um Summen, die im mehr als 40 Milliarden schweren Verteidigungshaushalt fast wie ein Rundungsfehler klingen. Eine Million Euro, so hoch seien vermutlich die Mehrausgaben, die durch eine möglicherweise unsaubere Vergabe von Beratungsleistungen für ein Projekt entstanden seien. Das rechnete Helmut Peters vom Bundesrechnungshof (BRH) am späten Donnerstagabend dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium vor.
Doch diese Summe ist für den 58-jährigen Leiter des Prüfgebiets 4.3 bei der Bonner Behörde nicht das entscheidende. Viel wichtiger sei die Frage, wie beim Projekt Product Lifecycle Management (PLM), der Auswertung von Nutzungsdaten des neuen Transportflugzeugs A400M, ein bestimmtes Unternehmen an der Konzeption des Projekts beteiligt war. Und danach ohne Ausschreibung über den Einstieg in einen Rahmenvertrag, der für ganz andere Leistungen vorgesehen sei, plötzlich auch den Auftrag erhielt: Jeder Beamte oder Soldat mit entsprechender Lebens- oder Berufserfahrung muss an der Stelle mindestens ein Störgefühl haben.
Der Auftakt der öffentlichen Anhörungen des Untersuchungsausschusses, der durch BRH-Berichte zur Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsverträgen im Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr ins Rollen gekommen war, zeichnete die künftigen Konfliktlinien für die Arbeit der Parlamentarier schon mal vor.
Über Stunden erläuterten Peters und seine Kollegin Thea Dilger den neun Ausschussmitgliedern, was sie eigentlich geprüft haben: Keineswegs, ob die Nutzung externer Berater und Dienstleister in Ministerium und Truppe inhaltlich notwendig und in der Qualität erfolgreich war. Sondern allein, ob die Vergabe dieser Verträge rechtlich einwandfrei über die Bühne gegangen war.
Und genau das, so das Urteil der BRH-Prüfer, war nicht der Fall. Das PLM-Projekt war eines der Beispiele, die schon öffentliche Aufmerksamkeit erregt haben. Denn dabei geht es nicht allein um die Frage der Vergabe – sondern auch, längst in Medienberichten thematisiert, um die Frage, ob einer der Beteiligten im Ministerium sein Gegenüber bei einer Beratungsfirma persönlich kannte und das die Vergabe zumindest beeinflusst habe.
Nun ist BRH-Mann Peters keiner, auf den das oft geäußerte Vorurteil zutrifft, der Rechnungshof gehe übermäßig kritisch mit den Streitkräften um und erkenne deren Bedürfnisse nicht an. 13 Jahre war er Zeitsoldat, studierte bei der Bundeswehr und machte sein Diplom als Informatiker, ehe er zum damaligen Bundesgrenzschutz und später zur Bundespolizei wechselte, deren Informationstechnik organisierte und vor zehn Jahren zum Bundesrechnungshof kam. Dass gerade die Bundeswehr in den Zeiten des schnellen Wechsels in der Informationstechnik schneller reagieren müsse, ist für ihn keine Frage: die Abläufe im Beschaffungswesen mit ihrer jahrelangen Dauer seien schlicht nicht hinnehmbar: Da müssen wir schneller werden, sagt die Bundeswehr, und der Bundesrechnungshof unterstützt das.
Doch gerade deshalb, das machte der 58-jährige auf die stundenlangen Fragen der Abgeordneten deutlich, müsse die Vergabe an immer wieder benötigte externe Fachleute auch sauber ablaufen. Gerade beim PLM-Projekt sei das aber von Anfang an falsch passiert. Schon der Rahmenvertrag mit dem Bundesinnenministerium, in den der konkrete Auftrag eingeklinkt wurde, sei nur für Softwarebeschaffung und -pflege vorgesehen gewesen, nicht für andere Projekte: Es bleibt dabei, diese Vergaben waren rechtswidrig.
Über die aus BRH-Sicht rechtswidrige Vergabe hinaus sei das konkrete Problem, dass bei einer Besprechung der damaligen Abteilungsleiter für Ausrüstung, Planung und Cyber- und Informationstechnik (CIT) im November 2017 auch die Firma mit am Tisch saß, die dann später auch den Auftrag für das PLM-Projekt bekam. Namen der Beteiligten nannte Peters schon aus Datenschutzgründen im Ausschuss nicht, aber sie sind längst öffentlich bekannt: Die von ihm als Unternehmen A. bezeichnete Firma war das Dienstleistungsunternehmen Accenture, Abteilungsleiter Ausrüstung der damalige Generalleutnant und heutige Staatssekretär Benedikt Zimmer, Abteilungsleiter CIT der inzwischen ausgeschiedene Hardy Mühleck und Abteilungsleiter Planung der Generalleutnant Erhard Bühler – der wiederum den Vertreter von Accenture privat kannte.
Als Folge der Besprechung, so schilderte der BRH-Prüfer, sei dann ein Erlass an das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ergangen, genau dieses Unternehmen mit dem Projekt zu beauftragen – mit ausdrücklichem Bezug auf die damalige Rüstungs-Staatssekretärin Katrin Suder. Das BAAINBw habe da gar nicht mehr unabhängig prüfen können, ob auch eine andere Firma infrage komme: Es ist schwierig für einen Mitarbeiter im BAAINBw, gegen drei Abteilungsleiter plus Staatssekretärin zu argumentieren.
Das klingt alles sehr nach Details, dürfte aber ungeachtet der recht geringen Summe, um die es dabei geht, einer der entscheidenden Punkte im Ausschuss werden. Denn die mit diesen Details verbundenen Vorwürfe richten sich gegen drei zentrale Personen im Verteidigungsministerium: Zimmer ist inzwischen als Staatssekretär für Rüstung zuständig; Bühler soll als Vier-Sterne-General auf einen wichtigen NATO-Posten wechseln, und Suder ist zwar nicht mehr im Amt, hat aber eine große Nähe zur Verteidigungsministerin.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Verteidigungsausschusses im vergangenen Jahr, noch vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses, hatte deshalb auch genau dieses Projekt schon eine wichtige Rolle gespielt. Bühler hatte damals diese Vergabe an Accenture, die der BRH in den Mittelpunkt der Kritik an dem Projekt PLM stellt, vehement verteidigt: Die Firma Accenture arbeitete zu diesem Zeitpunkt bereits im BMVg in anderen Abteilungen. Wir hatten hervorragende Zusammenarbeit mit ihr. Sie war vertraut mit den Gegebenheiten, sie war vertraut mit dem Bereich CIT bei uns. … Es lag also nahe, und aus meiner Sicht war es offenkundig, dass wir die Firma um Rat fragen sollen.
Bühler selbst ist vom Untersuchungsausschuss als Zeuge geladen, also wird diese unterschiedliche Einschätzung des Projekts und der Vergabe sicherlich noch zur Sprache kommen. Allerdings traf Peters vor dem Untersuchungsgremium schon eine Aussage, die einen Teil der Skandalisierung des privaten Kontakts zwischen dem Generalleutnant und einem Accenture-Vertreter ausräumen könnte: Zu dem Ergebnis, dass ein Auftrag aufgrund eines solchen Kenn-Verhältnisses vergeben wurde, seien die Prüfer nicht gekommen.
Die Ergebnisse der BRH-Spezialisten waren auch so für das Ministerium unangenehm genug. Peters‘ Kollegin Dilger, Leiterin Prüfgebiet 4.1., nannte vor dem Ausschuss etwas überraschend deutlich höhere Fehlerquoten als bisher bekannt für eine nicht korrekte Vertragsvergabe. Für 96 Prozent der untersuchten Verträge über Beratungs- und Unterstützungsleistungen habe es keine ausreichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gegeben, bei 80 Prozent keine ausreichende Begründung für die Beauftragung externer Dienstleister. Nach Widerspruch aus dem Ministerium lägen diese Zahlen bei 75 und 55 Prozent. Dem sei der BRH dann nicht mehr im Detail nachgegangen: Schon die vom Ministerium eingeräumte Fehlerquote sei so groß, dass unzweifelhaft großer Handlungsbedarf besteht.
Ein Detail, dass bei der ersten Zeugenvernehmung nur am Rande eine Rolle spielte, dürfte übrigens in den nächsten Ausschusssitzungen auch noch eine Rolle spielen: Die Frage, ob eine Anweisung ans BAAINBw für einen Beratungsauftrag an ein Unternehmen von einem Berater gezeichnet wurde – ob also ein Externer weitere Externe mit einem Vertrag bedacht hat. Auch der Name wurde in der öffentlichen Sitzung nicht genannt, vor allem die FDP machte deutlich, dass sie da noch weitere Aufklärung suchen wird.
Vor den beiden Zeugen hatte der Ausschuss den Inspekteur des Kommandos Cyber- und Informationsraum, Generalleutnant Ludwig Leinhos, zu grundsätzlichen Fragen von Beratungs- und Unterstützungsleistungen angehört – allerdings nicht als Zeugen, sondern als Sachverständigen.
Leinhos ließ in seiner Darstellung keinen Zweifel daran, dass die Bundeswehr vor allem beim Thema Informationstechnik derzeit ohne externe Unterstützung kaum handlungsfähig wäre. In bestimmten Bereichen wie einer Cloud-Infrastruktur oder dem umfassenden IT-Portfolio-Management fehlten den Streitkräften Experten, die für den eigenen Bedarf erst ausgebildet werden und deswegen vorübergehend auf dem zivilen Markt eingekauft werden müssten. Das grundsätzliche Problem würden aber auch eigene Fachleute nicht völlig beseitigen können: Wir werden immer einen Bedarf haben an Unterstützungsleistungen.
Die Bundeswehr habe jedoch inzwischen begonnen, dem Mangel an Spezialisten in der Informationstechnik zu begegnen, betonte Leinhos. So sei bisher das Fachstudium von Offizieren nicht zwingend an ihre spätere Tätigkeit in den Streitkräften gekoppelt: Da müssen wir umdenken. Auch schnellen Verwendungswechsel in den militärischen Werdegängen bedeuteten Expertiseverlust. Wir werden die Stehzeiten auch im höheren Dienst für bestimmte Bereiche verlängern müssen, ohne dass die Leute Laufbahnnachteile haben, kündigte der Inspekteur an. Eine Zeit von zwölf Monaten oder eineinhalb Jahren auf einem hoch spezialisierten Posten sei für unsere High Potentials nicht sinnvoll.
Der Generalleutnant machte vor dem Untersuchungsausschuss allerdings auch deutlich, dass er für die Frage nach exterer Beratungsleistung eigentlich der Falsche sei – in seinem Aufgabengebiet als Inspekteur eines Organisationsbereiches habe er es eher mit Unterstützungsleistungen zu tun.Und zu möglichen Regelverstößen bei der Vergabe von Aufträgen könne er schon gar nichts sagen: Wir sind ja keine Vergabestelle.
(Fotos: Felix Zahn/photothek.de)
Schämt sich denn niemand, wenn er solche Angaben so miserabel „widersprechen“ muss?
Ist noch immer jemand der Meinung, man sollte der Bundeswehr mehr Geld geben, so wie sie aktuell ihre Gelder einsetzt?
asplen | 22. März 2019 – 13:47
“ man sollte der Bundeswehr mehr Geld geben, so wie sie aktuell ihre Gelder einsetzt?“
Die Empörung verstehe ich schon, die Schlussfolgerung nicht.
Das fehlende Unrechtsbewusstsein, die Vergabe nicht ordnungsgemäß durchgeführt zu haben, ist das wohl größte Problem.
Die Summe ist dabei unerheblich. Vor allem in Zeiten, bei denen in der Privatwirtschaft langjährige Mitarbeiter für Centbeträge fristlos gekündigt werden, gerichtlich bestätigt.
Ich erinnere da nur an die Kassiererin und den Pfandbon; die Sekretärin, die sich ein halbes belegtes Brötchen vom (bereits abgegessenen) Büffet nahm; die Mitarbeiterin, die einen leeren Karton mit nach Hause genommen hat usw…
Da bekommt dann so eine Million einen ganz anderen Stellenwert.
Was bedeutet die Aussage in 96 % der Fälle habe es keine ausreichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gegeben ?
Die Beratungsfirma hat ihren Stunden- und Tagessatz gefordert und niemand hat untersucht ob es eine andere Beratungsfirma billiger macht ?
Vielleicht geht es bei der Beratungsleistung nicht darum wie bei einem Umzug Möbelstücke von A nach B zu schaffen, sondern dass die richtigen Experten eine Entscheidungsempfehlung aufgrund eigener Sachkenntnis geben. So könnte es ja sein, das derjenige, der die Sachkompetenz hat nicht über sein Gehalt verhandeln wollte, sondern sagte so und so viel kostet die Beratungsleistung.
Wie will man dann einen Wirtschaftlichkeitsvergleich machen ?
Was ist eine ausreichende Begründung für eine externe Beratungsleistung ?
Keine Sachkompetenz im eigenen Hause ?
Eine Beratungsfirma, die das von mir gewünschte Ergebenis wissenschafltich begründet und untermauert oder zumindestens so tut als wäre die beabsichtigte Entscheidung wissenschaftlich begründet ?
Wie muss eine ausreichende Begründung für eine externe Beratungsleistung aussehen ?
Bei der Wirtschaftlichkeit get es eigentlich um eine Sachstandsdarstellung. Und das erwartete Ziel. Und eben die Investitionskosten, um das Ziel zu erreichen, incl. Zeithorizont:
Beispiel: Durch den Einsatz eines Beraters erhoffen wir eine optimierung unserer Prozesse um 20%, das bedeutet die Freisetzung von 2 Vollzeitäquilvalenten nach 1 Jahr.
Dann rechne ich die Kosten hierfür aus: Berater 50.000€, interner Aufwand 10.000€.
Also ist die WiBe erfolgreich, wenn ich klar darlege, dass wir wirtschaftlich sind, wenn die 2 VZÄ mehr als 60.000 in den 2 Jahren kosten (stark vereinfacht).
Be Beratung mit dem Ziel der Unterstützung muss ich eben egründen, wieso die Organisation das nicht kann (temporäres Projekt und Ausbildung eigener Kräfte zu teuer), oder eben in dem geplanten Zeithorizont keine eigenen Kräfte ausbildbar sind.
Und diese WiBe sind auf plausibilität vor Auftragsvergabe zu prüfen!
Kein Hexenwerk, schafft ein BWLer nach 3. Semester, wenn er die Kennzahlen benannt bekommt.
Und wenn Die ganzen beraterhäuser tatäschlich nur Senior-Experten schicken würden, ist das ja eine Sache. Aber die letzten 3 Projektleiter, die von einem Dienstleister als Berater kamen, waren frisch von der Uni…. Zumindest in einem Bespiel bei dem ich beteiligt bin.
Wenn ich lese, dass beim BAIINBw Externe Berater für Präsentationen, Reisekosten etc. genommen wurden….dann kann ich mir nicht vorstellen, dass hier ansatzweise eine plausible WiBe durchgeführt wurde.
Und falls der mitschreibende Alexander Müller auch der MdB Alexander Müller ist, freue ich mich, dass Verteidigungspolitiker tatsächlich auch hier aktiv Mitarbeiten und kommunizieren!
@ Georg | 22. März 2019 – 14:14
Sie sagen es!
Ich denke zwar, dass bei der ganzen Klamotte etwas fischig ist, aber es ist schon schwierig abstrakte Leistungen miteinander zu vergleichen, insbesondere dann wenn man keine eigene Expertise hat um ein exaktes Minimum zu definieren.
Hier zeigt sich eben schön, dass das Vergabewesen an mehreren Punkten mit der Realität kollidiert. Man braucht schnell Expertise um eine Lücke zu schließen die man selbst nicht beherrscht und das Vergabewesen verlangt eine Ausschreibung die eine Zeitspanne dauert, die man eigentlich nicht hat.
@Georg | 22. März 2019 – 14:14
@Wa-Ge | 22. März 2019 – 15:01
+1
„Man braucht schnell Expertise um eine Lücke zu schließen die man selbst nicht beherrscht und das Vergabewesen verlangt eine Ausschreibung die eine Zeitspanne dauert, die man eigentlich nicht hat“
Traurig, lustig und zutreffend zugleich.
@Edgar Lefgrün | 22. März 2019 – 14:00
Ich sagte „aktuell“.
Meine Schlussfolgerung ist zeitlich begrenzt bis Mechanismen existieren, die verhindern, dass die Euros für die Bundeswehr in einen Porsche für die Patenkinder eines Generals, welche zufällig auch die Kinder eines Accenture Partners sind, verwandelt werden.
@Pio-Fritz | 22. März 2019 – 14:07
Stimme Ihnen zu, das versteht kein Mensch. Das Geld aus dem Fenster werfen bei gleichzeitigem „Sparen“ ist allgegenwärtig. Das spricht sich übrigens auch außerhalb der Bundeswehr herum.
Weiß jemand wie viel Verpflichtungsprämien u.ä. an Leute verprasst wurden, die (an der Beurteilung deutlich erkennbar) sowieso Berufssoldat werden würden/wollten?
Weiß jemand, wie viele Wehrdienstbeschädigungen eigentlich mit fadenscheinigen Begründungen nicht anerkannt werden?
Georg | 22. März 2019 – 14:14
„Keine Sachkompetenz im eigenen Hause ?“
„Wie muss eine ausreichende Begründung für eine externe Beratungsleistung aussehen ?“
Antwort: Bereits oberflächliche Eigenrecherchen überfordern uns und gratis Events mit Stehtischen oder deftiger Küche finden wir toll. Wo muss ich den Beratervertrag unterschreiben?
(Satirische Insinuierungen beabsichtigt)
@Wa-Ge | 22. März 2019 – 15:01
Beratungsleistung ist ja nichts Abstraktes, sondern sehr gut beschreib- und definierbar.
Ich bin da bei @FNU SNU. Und es gibt durchaus Alternativen zu Accenture, auch wenn man nur auf den Vergleich Größe, Anzahl Berater und Expertise schaut.
Es ist nur bequem, jemanden zu engagieren, der schon mal da war und dem man nicht mehr alles erklären muss. Da siegt oftmals die eigene Faulheit. Dem Ergebnis ist das oftmals abträglich.
@Wa-Ge | 22. März 2019 – 15:01
Wie wird eigentlich geprüft, ob man intern in der Bundeswehr bestimmte Fähigkeiten hat oder nicht? Hängt man da nen Zettel über einen Kopierer in einem Flur im Ministerium?
Dieselbe Bundeswehr die seit Jahren sagt, dass sie Jobs „in allen Bereichen“ bietet, mangelt es an Expertise? Leute mit Netto-Gehältern im Bereich der oberen 10% Prozent können sich nicht in fremde Themengebiete einarbeiten? Und was machen eigentlich unsere Heerscharen an Volljuristen den ganzen Tag?
Ich habe, was die Situation der Bw betrifft mehrere Störgefühle!
……und nun?
Was soll da der Soldat oder Beamte machen?
Verantwortungs-, Entscheidungs- und Kompetenzebene wurden getrennt.
Mit Bezug zur Überschrift: Ich bin mir sicher, dass es Soldaten und auch Beamte gab, die da ein Störgefühl hatten. Die Frage ist nur, wie mit dem Störgefühl umgegangen wird.
@TW
Der Einschätzung „geringe Summe“ würde ich gern dann widersprechen, wenn Sie die 1 Mio meinen. Das ist ja nur der potentielle „Schaden“, der dadurch entstanden ist, dass der Hauptauftragnehmer dem Unterauftragnehmer eine Admin Fee in Rechnung stellt (meine Einschätzung dazu steht unter dem anderen Eintrag). Das Projekt PLM hat einen zweistelligen Mio Betrag gekostet. Davon ausgehend, dass das Projekt total Sinn ergibt, würde nicht der Steuerzahler geschädigt, sondern vielmehr andere Beratungsunternehmen. Nämlich die, die die dafür geeigneten Rahmenverträge hielten bzw. jene, die in einer etwaigen Ausschreibung zum Zuge hätten kommen können.
Zu dem konkret beanstandeten Projekt gibt es auch ein paar Anmerkungen zu machen:
Die Auswertung der Nutzungsdaten eines fliegenden Waffensystems ist jetzt kein Neuland für die Luftwaffe.
In früheren Zeiten gab es das papierbezogene Störmeldeverfahren und das sogenannte „Wartungs, Instandsetzung, Daten Auswerte Verfahren (WIDAV)“ was rechnerbasiert war.
Also in jedem Transportfliegerregiment gibt es Spezialisten auf StFw, OStFw- Ebene die detailliert und explizit die benötigten Daten, deren Erfassung und Auswertung beschreiben können. Die Auswertung der Daten wurde im WaSysKdo Lw oder bei gehäuften Störungen mit einer bestimmten Fehlererscheinung durch die Industrie, bzw. die bundeseigene Ingenieurfirma in Neubiberg durchgeführt.
Das ganze Verfahren jetzt auf eine neue Rechnerbasis mit neuen Betriebssystem und Datenbanken (SAP) mit Wartungsplänen (100h, 400h Kontrollen usw) zu konvertieren erscheint mir jetzt nicht ein unlösbares Problem für die Lw zu sein. Vor allen Dingen braucht man dazu keine Beratungsleistung sondern eine Unterstützungsleistung von SAP-Fachleuten und Fachleuten von Airbus, dem Hersteller des A400M.
Das jeder Beamte und Soldat mit entsprechender Lebens- und Berufserfahrung ein „Störgefühl“ haben muss, wenn jemand ohne Ausschreibung über einen Rahmenvertrag einen Auftrag zur Umsetzung bekommt an dessen Konzeption er beteiligt war, erscheint mir nicht zwingend zu sein. ( Wer sollte denn den Vertrag zur Umsetzung sonst bekommen, jemand der sich in die neu erstellte Konzeption erst umständlich hätte einarbeiten müssen ?)
Bauchschmerzen sollte nur Derjenige bekommen, der wusste, dass der verwendete Rahmenvertrag für eine ganz andere Leistung vorgesehen war und für diesen Auftag missbräuchlich verwendet wurde.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Beratungsleistung als Gesamtpaket ausgeschrieben. Ca. 300 Mio über mehrere Jahre. Das Paket haben sich mehrere Unternehmensberatungen geteilt. Aber das lässt sich gewiss noch recherchieren. Es ging also erst einmal nicht darum in einem konkreten Fall, mit konkreter Sachexpertise zu beraten, sondern dem BAAINBw Berater zur Verfügung zu stellen. Also ein Dienstvertrag im klassischen Sinne ohne wirkliche Zielsetzung. Man könnte es auch als Konjunkturprogramm für Berater bezeichnen.
Es wird immer wieder die (sowohl in der Presse als auch hier in den Kommentarspalten) die Vergabe im „Buddy“-System kritisiert.
Nun kenne ich die Details des Falles nicht, aber es ist doch nachvollziehbar, dass eine zu beratende, strategische Ebene (und AL, StS und IBuK bilden diese Ebene sicherlich ab) bei bereits gemachten guten Erfahrungen in vorherigen Projekten wiederum auf genau diese Berater zurück greifen wollen.
Beratung auf gerade diesen Ebenen lebt ja von einem Vertrauensverhältnis und stellt ja auch eine sehr persönliche Beratung dar.
Natürlich muss dennoch ordnungsgemäß vergeben werden…
“Stoergefuehl”-!!!)
Der Mann beweist Humor. Wenn er regelmaessig AG liest, wieviel Stoergefuehle die Soldaten seit Jahren nunmehr umtreiben. Werde den Begriff fuer mich uebernehmen.- –
Allerdings: Seine Pauschalisierung “ jeder Soldat…” hat implizit auch was offensives. Anscheinend ist das Geschaeftsfeld so simpel, dass das wohl jeder irgendwie kann.
Und sollte das tatsaechlich so sein- nun, deswegen sind wir vielleicht da, wo wir jetzt eben sind.
Wir koennen ja auch andere Sachen nicht ( mehr)- wieso denn ausgerechnet dann das?
@asplen
Verträge für die Materialbeschaffung abschließen?
Haben sie fürs einarbeiten das richtige Mindset in der Bw?
Diese Thematik erinnert mich irgendwie an das Thema Treuhand.
Nur mit neuem Ort und neuen Darstellern.
Ich bitte im Voraus alle anständigen Menschen, die in dem ganzen Apparat arbeiten um Verzeihung, wenn sie sich persönlich angegriffen fühlen. Das ist nicht meine Absicht. Die lässt sich mit dem Zitat von Oscar Wilde beschreiben: Ein Gentleman ist jemand, der Andere nie unabsichtlich beleidigt.
Weltweit ist der gesamte militärisch-industrielle Komplex durchkorrumpiert. Das geht gar nicht anders. Pars pro toto: Wie sonst sollten Christdemokraten sich für Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien einsetzen, ein Land in dem Christen wegen ihres Glaubens geköpft werden? Da müssen Gewissen und Anstand weg geschoben werden. Die ganze Waffenproduktion bedeutet 20.000, in Worten zwanzigtausend, Arbeitsplätze, in der BRD. Rund 1.600 Milliarden $ werden jährlich für Rüstung ausgegeben, 60 Milliarden $ sind laut UN-Schätzung nötig, um weltweit den Hunger zu besiegen.
Wäre Vernunft mit einem Blick außerhalb des Systems eine menschliche Eigenschaft, dann würden die Menschen aus diesem System sich zusammentun und grenzübergreifend massiv Druck gegen diesen Wahnsinn ausüben. Stattdessen ist Anpassung, um zu funktionieren und nicht die Belastung der Veränderung zu erleben, das normale Verhalten.
Noch einmal: Kein Vorwurf, außer gegen die Korrupten und Kriminellen!
Allein dieser Absatz ist eigentlich schon unfassbar. Während die Truppe bei Beträgen über 5.000 Euro wegen „jeder müden Mark“ langwierige Ausschreibungen durchführen muss, gibt das Ministerium das Steuergeld offenbar schubkarrenweise „fleißig“ und „vorbildlich“ mit Erlassen aus. Dafür allein sich über die entsprechende Vorschrift hinwegzusetzen, würde jeder Verantwortliche für Haushaltsmittel in der Truppe disziplinarisch derart zur Verantwortung gezogen werden, dass es nur so raucht.
„
Als Folge der Besprechung, so schilderte der BRH-Prüfer, sei dann ein Erlass an das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ergangen, genau dieses Unternehmen mit dem Projekt zu beauftragen – mit ausdrücklichem Bezug auf die damalige Rüstungs-Staatssekretärin Katrin Suder. Das BAAINBw habe da gar nicht mehr unabhängig prüfen können, ob auch eine andere Firma infrage komme: Es ist schwierig für einen Mitarbeiter im BAAINBw, gegen drei Abteilungsleiter plus Staatssekretärin zu argumentieren.“
„Es ist schwierig für einen Mitarbeiter im BAAINBw, gegen drei Abteilungsleiter plus Staatssekretärin zu argumentieren.“
Das ist es in der Tat. Deswegen ist es an der Zeit, dass die drei Abteilungsleiter plus ehemalige Staatssekretärin erklären müssen, warum sie bewußt gegen die rechtlichen Vorgaben zur Vergabe der Beartungsleistungen verstoßen haben. Das ist das Einzige was der Untersuchungsausschuss leisten muß.
Diese vier Verantwortungsträger müssen sich rechtfertigen warum sie bewußt und vorsätzlich gegen die Vergaberichtlinien verstoßen haben. Das ist doch so offensichtlich, dass man garnicht darüber nachdenken muß. Die Befragung eines General Leinhos hingegen als so genannter „Sachverständiger“ ist nichts Anderes als ein reines Ablenkungsmanöver um vom eigentlichen, rechtlich relevanten, Sachverhalt abzulenken.
Im Interesse der Glaubwürdigkeit der Organisation Bundeswehr hoffe ich, dass die Verantwortlichen sich erklären müssen und nicht in Floskeln ausweichen dürfen. Die Bundeswehr kann nicht ständig lauthals mehr Steuergeld fordern und gleichzeitig bei der Ausgabe dieser Steuergelder gegen rechtliche Vorgaben wie selbstverständlich verstoßen. Das akzeptieren die Steuerzahler – zu Recht- nicht.
@Pio-Fritz | 22. März 2019 – 14:07
Absolut richtig! Für ein falsches Kreuz auf dem Formular und 5,50DM// 2,75€ zog schon so mancher fast seinen Uniformrock aus oder durfte sich seiner Karrriere verabschieden.
Ach und nur nebenbei bemerkt.
Wer sich noch an die sehr „schwedisch“ klingende Beraterfirma erinnern kann die Mitte der 90er die KLV-Grütze in die PC losen Dienstzimmer brachte…und ausser zusätzlichen Sesseldienstposten m.E. gar nichts brachte.
Bevor „die da oben“auf andere Staaten zeigen sollen die sich mal gerne an die eigene Nase fassen. Allesamt…
@Teute | 22. März 2019 – 20:14
Ich nenne den von ihnen benannten Absatz 2 „Vorsätzlich“ !
Mit UvdL hat es angefangen…Bedarf schafft Eignung…den Rest sehen wir gerade.
Mit anderen Worten: “ Da wird noch einiges hochkommen“.
-Beratertruppe antreten lassen, Teelichter anzünden, Musik von der Kasette und ab nach Hause…
Mal etwas grundsaetzliches zum Einkauf von Beratungsleistungen (macht naemlich nicht nur die Bundeswehr): Dieses kann ganz geordnet und transparent ablaufen – ich selbst habe mir damals die Muehe gemacht, die Ausschreibung vom BAAINBw durchzulesen. Hier war man noch auf dem richtigen Weg, den es ging um den Abschluss eines Rahmenvertrages und anders als es immer gern interpretiert wurde, skizziert dieser nur den maximalen Auftragsrahmen, nicht jedoch das tatsaehliche (Vergabe) Volumen.
Wenn man dies ordentlich macht, dann versucht man zunaechst einmal eine „rate card“ (Preisstaffel) zu bekommen, die aufzeigt, wieviel die Beraterstunde / der Beratertagessatz fuer die Erbringung einer bestimmten Leistung ist. Um hier eine vernuenftige Abgrenzung zu treffen, muss man die Art der Beratung (Grob: Strategieberatung vs. Implementierungsberatung – und hier dann auch noch alle moeglichen Funktionsgebiete z.B. Operations, HR, IT, Finance, Legal, Tax, …) unterscheiden. Fuer jeden dieser Bereiche wird dann fuer jede Erfahrungsstufe eine Rate ausgewiesen (je nach Beratung uterschiedlich, aber grundsaetlich folgendem Muster folgend: Berater, Senior Berater, Manager, Senior Manager, Direktor, Partner).
Das waere der quantative Anteil, der sich eher einfach gestaltet – fuer den qualitativen Teil (und auch dies hat die Bw in der Ausschreibung gemacht) wird dann nach konkreten Referenzen gefragt – auch dies muss wieder nach Funktionsbereichen unterschieden werden. Wenn wir mal bei Accenture und deren Kernkompetenz bleiben, wuerde man also grob umschreiben, dass man jemanden braucht, der Erfahrung in Grossunternehmen, mit der Planung und Einfuehrung einer entsprechenden Software hat. Der Berater wuerde dann entsprechende Referenzen inklusive Ansprechpartnern nennen.
In diesem Rahmenvertrag wuerden auch alle anderen rechtlich relevanten Sachverhalte geregelt – das kann soetwas simples wie Zahlungsziel sein – und sich bis in die Details der Untervergabe erstrecken.
So, nun haben wir also einen Rahmenvertrag – diesen schliesst man idealerweise mit mehreren geeigneten Beratern ab. Wenn es nun zu konkreten Projekten kommt, startet man wieder von vorne – naemlich mit der Erstellung einer moeglichst praezisen Ausschreibung, welche Beratungsleistung erbracht werden soll, die man an alle Berater mit Rahmenvertrag gibt. Diese erstellen nun ihre Angebote, die aus dem fachlichen/technischen/funktionalen Teil und dem kommerziellen Angebot bestehen. Nun kann man durch mehrere Runden gehen (meist 1 – 2) in denen der Berater die Chance hat die angebotene Loesung im Detail zu praesentieren, der Auftraggeber hat die Moeglichkeit Fragen zu stellen. Auf Grundlage der gewonnen Erkenntnisse, dkann der Auftraggeber ie Auftragsstellung anpassen und letztlich auch das kommerzielle Angebot hinterfragen. Das ganze kann dann noch formalisiert werden, indem man eine Scorecard vorbereitet, die von allen an der Vergabe Beteiligten ausgefuellt wird, mit einem entsprechenden Schluessel, welcher Teil des Angebotes wie gewichtet wird (technische Loesung vs. kommerzielles Angebot 50/50, oder was auch immer). Letztlich kommt man dann zu einer halbwegs objektiven Entscheidung.
Was gerne immer wieder kritisiert wird (so auch hier im Blog) ist die Tatsache, dass man es mit „Studienabsolventen“ sprich Berufseinsteigern zu tun bekommt – ja, das kann sein. Man bekommt naemlich, was man bestellt. Es gibt Unternehmen in der privaten Wirtschaft, die keine Berater mit weniger als 2 Jahren Berufserfahrung auf ihren Projekten erlauben. Das ist ok, muss man dann halt in der Ausschreibung entsprechend fordern. Genauso wie grundsaetzlich immer die Struktur des Teams kritisch hinterfragt werden sollte. Normalerweise hat man – wie klassisch in der Bundeswehr auch – eine Pyramide. Wenn man aber den Berater vielleicht zur Portfolio oder Programmsteuerung einkauft, kann man eben keine Berater / Senior Berater brauchen, wenn man hingegen sehr viel Unterstuetzung braucht, um in kurzem Zeitrahmen moeglichst viel Analyse zu bewerkstelligen, dann brauche man eben ein Team, dass mehr Analysten/Berater hat.
Um zum Kern des vorliegenden Falls zurueckzukehren: Alles kein Hexenwerk, wenn man weiss, was man tut und wir wissen eben nicht genau ob es auch nur annaehernd einen wie oben beschriebenen (transparenten) Prozess bei der (Unter-) vergabe gegeben hat, sprich, ob eine qualifizierte Beschaffung und Beauftragung durchgefuehrt wurde.
@Pete | 22. März 2019 – 21:14
korrekt!
Es ist in der Tat schwierig, Standhaftigkeit zu beweisen ggü. jemanden mit Spitznamen „Eisprinzessin“ und „Fallbeil“…und natürlich deren einschlägigen Adlaten.
Soldat sein bedeutet Tapferkeit, aber nicht Selbstmord (natürlich nicht im kinetischen Sinne), aber genau deswegen wird es auch nicht auf Duell-Entfernung, sondern medial und politisch gespielt.
Aber auch da wird es (unblutige) Kollateralschäden geben.
P.S.: Bin mir vollkommen unsicher, ob ziv. Leitung und Beratern der Begriff „kinetisch“ überhaupt etwas sagt.
Im Grunde genommen kann der Untersuchungsausschuss leicht zu Erkenntnissen kommen, wenn er das will. Das bereits erwähnte Papier des Bundesrechnungshofs „Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung“ stellt eine wirklich leicht verständliche Checkliste mit Erläuterungen zum Einsatz externer Berater zur Verfügung. Man hätte sich nur daran halten müssen.
Darüber hinaus ist in dem Papier als Anhang 5 ein Beschluss des Haushaltsausschusses vom 9. März 2005 enthalten. Dort heißt es unter Ziffer 4:
„Der Ausschuss fordert die Bundesministerien auf, die in dem Bericht genannten Handlungsnotwendigkeiten zu beachten, um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument der externen Beratung zu gewährleisten.“
Die ersten Fragen, die ich als Mitglied im Untersuchungsausschuss hätte, wären:
– Warum wurde dieser Aufforderung des Haushaltsauschuss im BMVg nicht nachgegangen?
– Waren der Staatssekretärin und den 3 Abteilungsleitern dieser Beschluss des Haushaltsausschusses bekannt?
Es ist das System von der Leyen. Es hängt direkt an ihr persönlich.
Die „Welt“ hatte am 19. und 21.03.19 in ihren Artikeln vermerkt, daß es seit November 2006 (!) eine simple, einseitige Checkliste zum Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung gibt, verfaßt vom damaligen Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Eine einseitige Liste, quasi „Beratereinsatz für Dummies“, einfach abzuarbeiten, und man ist konform mit den Rechnungsprüfern. Frau von der Leyen ist seit 2005 Bundesministerin, die Liste müßte ihr eigentlich bekannt sein.
Außerdem schnellen überall dort, wo Frau von der Leyen Ministerin ist, die Ausgaben für externe Berater um das drei- bis fünffache in die Höhe. Als Familienministerin von 3 auf 15 Millionen jährlich. Als Arbeitsministerin von 3-10 auf 15-27 Millionen pro Jahr. Als Verteidigungsministerin gibt sie inzwischen pro Jahr dreistellige Millionenbeträge aus.
Frau von der Leyen ist inkompetent, fachlich nicht in der Lage, ein Ministerium ohne massive Beraterhilfe zu führen, und außerdem unfähig, oder unwillig, zumindest rechtskonform beim Einkauf von Beratungsleistungen zu agieren.
Unter normalen Umständen gibt es bei einer deratigen Leistungsbilanz nur eine Konsequenz: Rücktritt oder Entlassung. Umgehend.
@Pete
Auch ich möchte Ihnen meine Wertschätzung zukommen lassen. Lese hier schon eine Weile mit. Ihre Beiträge stellen die richtigen Fragen. Habe meine Illusionen aber aufgegeben. Die Falken, Macher, Bosse, Eliten sehen das nur als Störfeuer
Wenn es wieder keine „Schuldigen“ gibt ist das Alles völlig überflüssig, dann werden wir Stuerzahler eben besch….und es ist so gewollt.
Ja, es ist so gewollt. Wir haben uns ein Scheinsystem aus Zertifizierungen, Compliance, Code of Conduct… aufgebaut. Dies täuscht Kompetenz vor, wo keine ist (Brot und Spiele).
Mein englischer Freund würde sagen: It ist the system, Idiot.
@Hans Peter Roggensack
1000% richtig
Es geht um Macht und Geld. Eins impliziert das andere. Politik hat keins von Beiden.
Zurück zum Thema.
„Über die aus BRH-Sicht rechtswidrige Vergabe hinaus sei das konkrete Problem, dass bei einer Besprechung der damaligen Abteilungsleiter für Ausrüstung, Planung und Cyber- und Informationstechnik (CIT) im November 2017 auch die Firma mit am Tisch saß, die dann später auch den Auftrag für das PLM-Projekt bekam“
Das ist doch im CPM(nov) auch so, oder ähnlich, vorgesehen. Heißt hier IPT (integriertes Projektteam). Oder hab ich da was falsch verstanden?
Irgendwo stand auch das Accenture Leistungen doppelt abgerechnet hat. Das passiert jährlich hundertfach in der Bw. Vorzugsweise in den Monaten Oktober, November, Dezember. Das eingestellte Geld muss vor Ablauf des Jahres ausgegeben werden. Dann wird für viel Geld viel Quatsch gekauft.
Man muss sich das mal zu Gemüte führen. Zwei Teilzeitkräfte erkennen, dass bei den Formalismen zur Vergabe etwas falsch gelaufen ist. Ein U-Ausschuss wird eingesetzt. Die Qualität der Beratung wird gar nicht geprüft. Da werden wohl die gekauften Gurken mit dem nächsten Beratervertrag in Zitronen getauscht.
V.-Industrie und Bw leben schon seit Jahrzehnten in einer selbstgewählten Blase. Dass diese unheilvolle Allianz nicht dem Nutzer oder Steuerzahler dient, interessiert nur ein paar Störenfriede.
Wenn wir unser Wissen und Erfahrung der letzten Jahre einbeziehen, wissen wir auch schon wie das Ergebnis des U-Ausschuss aussehen wird. Es werden einige Köpfe rollen. Der Vergabeprozess wird dahingehend geändert, dass die V.-Industrie eine Begründung erstellen muss. Zusätzlich freut sich die V.-Industrie über den zusätzlichen Rechnungsposten. Brot und Spiele geht weiter. The system has learned!
Wenn sich bei der Bw etwas ändern soll, dann muss dies aus der Bw selbst kommen. Da helfen keine von oben verordneten Trendwenden oder Berater deren Beratungsleistung nicht beurteilt werden kann. Wissen muss man sich erarbeiten.
Seien wir ehrlich. Es liegt an uns allen! Bw, BAAINBw, BAIUD, GPS und V.-Industrie haben auch richtig, richtig schlaue Leute. 90% haben sich arrangiert, die restlichen 10% Störenfriede werden kaltgestellt, weggemobbt, wegbefördert oder in Vorruhestand geschickt. It is the system, I…..
An die Zeit-, Geld,-Resourcenvergeudung und an das Dummschwätzen kann man sich ja mit der Zeit gewöhnen. Was mich stinksauer macht: Wir machen den Klimbim für Kameraden die im Fall der Fälle Ihr höchstes Gut geben.
Schönes WE
@Mitleser | 23. März 2019 – 11:25
2. und 3. Absatz
Ich gebe ihnen dazu 100% recht.
Aber glauben Sie wirklich das eines von beiden eintreffen wird?
Fehlerkultur A:
Ich habe dauerhaft erhebliche Fehler gemacht, die Belegschaft pauschal verurteilt , erkenne dies als Falsch und mich selbst als vollkommen ungeeignet an und leite meinen Rücktritt ein.
Fehlerkultur B:
Jemand erkennt nun, das die falsche Person ein Ressort geführt hat, muss nun seinen eigenen Fehler eingestehen und leitet die Entlassung dessen ein.
Es bleibt spannend! Noch weitere 5 Jahre und der Karren „Bw“ ist vollkommen an die Wand gefahren. Und da helfen auch keine 100 NVG´s oder 29 Kräder..von den anderen Kleinigkeiten einmal abgesehen.
Zitat: Man muß das Peter-Prinzip auch umdrehen: Die Chance für die höchste Inkompetenz erreicht man nur in großen Organisationen und dem Staat.
Quelle: Prof. Dr. Quadbeck-Seeger
@ TW
@ Nur mal so 22. März – 17:00 Uhr
Richtig, ich habe es so verstanden, dass 1 Mio. Euro lediglich der mögliche Schaden bei den beiden Vorhaben ist, die BRH-Mitarbeiter Peters betrachtet hat.
Bei der anderen Prüfung untersuchte der BRH eine Stichprobe von mehr als 50 Verträgen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit einem Auftragsvolumen von knapp über 50 Mio. Euro aus den Jahren 2015 bis 2017. Das ordnet die Bedeutung des U-Ausschusses etwas präziser ein.
Die Diskussion um die Schadenshöhe verstellt nur den Blick auf das Wesentliche. Ein anderer hat es unter Hinweis auf die in der breiten Wirtschaft arbeitsrechtlich bereits verwendeten Grundsätze ja angesprochen: „Man stiehlt nicht. Man lügt nicht. Und man duldet auch nicht, wenn andere dies tun.“
Und da ist es zunächst mal egal, ob es um wenige Cent geht, oder um tausende oder gar Millionen von Euro (wobei das mit dem Pfandbon bekanntlich für die Kassiererin maßgeblich aufgrund der Umstände im Einzelfall vor dem BAG anders entschieden wurde).
Das ist etwas mehr, als ein „Störgefühl“, das einen da trifft. Der genaue Begriff lautet, glaube ich: „Unrechtsbewusstsein“. Man tut etwas, von dem man weiß (oder ahnt), dass es nicht richtig ist.
Betriebskulturen, die in solcher Konstellation ein (menschlich ja durchaus nachvollziehbares) „Klappe halten und abnicken; denk‘ an Deine Karriere!“ fördern, sind hochproblematisch! Ob das nun Vergabeverfahren sind, oder „handfestere“ Verfehlungen in anderen, hierarchisch stark geprägten Exekutivorganen, wie z.B. der Umgang mit Verdächtigen im Strafermittlungsverfahren durch. Alles nicht gut. Insofern danke @Left Blank für die Benennung dieses Problems.