Bühler tritt NATO-Kommandoposten in Brunssum an – für ein knappes Jahr
Der frühere Abteilungsleiter Planung im Verteidigungsministerium, General Erhard Bühler, hat den Posten des Befehlshabers im NATO Joint Force Command Brunssum (JFCBS) übernommen – mit einiger Verspätung und auch nur für ein knappes Jahr. Der NATO-Oberbefehlshaber, Supreme Allied Commandeur Europe (SACEUR) Tod Wolters, übergab am (heutigen) Freitag das Kommando vom italienischen Heeresgeneral Riccardo Marchiò an Bühler.
Der Chefposten dieses NATO-Kommandos in den Niederlanden wechselt turnusmäßig zwischen Italien und Deutschland. Bühler hatte sein Amt bereits im Februar antreten sollen.
Die Kommandoübergabe verzögerte sich jedoch, weil der deutsche General im Zuge der Berateraffäre im Verteidigungsministerium als Zeuge im Bundestags-Untersuchungsausschuss dazu benannt wurde. Deutschland hatte Italien und die anderen NATO-Mitglieder deshalb darum gebeten, Marchiò einige Monate länger auf seinem Posten zu belassen.
Allerdings wird Bühler dennoch erst nach seinem Amtsantritt in Brunssum vor dem Parlamentsgremium erscheinen: Seine Aussage ist derzeit für den 27. Juni geplant, die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses vor der Sommerpause.
Anfang April hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zudem entschieden, dass der General nicht für die volle Amtszeit das NATO-Kommando übernehmen soll, sondern nur bis zu seinem Erreichen der Altergrenze im März kommenden Jahres – also für ein knappes Jahr. Als Nachfolger ist bereits der derzeitige Heeresinspekteur Jörg Vollmer benannt.
Die Ministerin reagierte mit ihrer Entscheidung nicht nur auf die öffentliche Wahrnehmung von Bühlers Rolle im Zusammenhang mit den umstrittenen Beraterverträgen, sondern auch auf seinen Umgang als Abteilungsleiter mit der Kostenexplosion bei der Instandsetzung des Segelschulschiffs Gorch Fock. Mit der Befristung und der Benennung eines Nachfolgers bereits zu Bühlers Amtsantritt hatte von der Leyen deutlich gemacht, dass sie nicht vorbehaltlos hinter dieser Versetzung steht.
Als höchstrangige deutsche Vertreter waren bei der Übergabezeremonie nach Angaben des Joint Force Command der stellvertretende Bundeswehr-Generalinspekteur, Vizeadmiral Joachim Rühle, und der stellvertretende Inspekteur der Streitkräftebasis, Generalleutnant Peter Bohrer, anwesend. Die beiden weiteren deutschen Generale, die nach Brunssum gereist waren, sind mit dem Befehlshaber in Brunssum über die NATO-Kommandokette verbunden: General Markus Kneip ist Chef des Stabes im militärischen NATO-Hauptquartier SHAPE, Generalleutnant Andreas Marlow ist Chef des Stabes in der NATO-geführten und dem JFCBS unterstellten Mission Resolute Support in Afghanistan.
(Fotos: SACEUR Tod Wolters, l., übergibt das Kommando an Bühler – Sgt Marc-André Gaudreault, Allied Joint Force Command Brunssum Imagery)
Dieses ganze Hick-Hack ist eine einzige Posse und entwertet in meinen Augen die Wichtigkeit des DP.
Allein das General Bühler den vierten Stern nur „vorübergehend“ bis 2020 erhält etc.
Mal wieder keine Glanzleistung des BmVg.
@ T.W.: Danke. Das wäre fast an mir vorbeigegangen.
Dennoch eine Frage. Sie schreiben: „… sondern auch auf seinen Umgang als Abteilungsleiter mit der Kostenexplosion bei der Instandsetzung des Segelschulschiffs Gorch Fock.“
Haben Sie dafür einen Beleg oder ein Zitat der Ministerin bzw. der Leitungsebne? Ich habe den Fall eng begleitet und nichts derartiges gelesen. Auch der an das Parlament vorgelegte Bericht kommt nicht zu einer derartigen Bewertung. Selbst Frau von der Leyen hatte auf viele Nachfragen, ob als Hintergrund oder offen gegenüber Medien (ebenso nicht im Parlament), eine derartige Äußerung getätigt. Ich kenne zwar einige, die das gerne kolportieren, aber wie gesagt, ich habe bisher keinen Beleg dafür. Vielleicht können Sie mir helfen?
@Ha-Wa | 31. Mai 2019 – 17:31
„Dieses ganze Hick-Hack ist eine einzige Posse und entwertet in meinen Augen die Wichtigkeit des DP.“
In der Tat. Zudem ist es ein Schlag ins Gesicht der Soldaten der Dienststelle, der Alliierten und übrigens auch des Gen Bühlers.
Wahrlich eine Peinlichkeit für DEU :(
„Allein das General Bühler den vierten Stern nur „vorübergehend“ bis 2020 erhält etc.“
Ist denn das wirklich gesichert? Man las das ja in der Presse, aber ich habe daran immer noch (erhebliche) rechtliche Zweifel.
Das der vierte Stern nicht pensionssicher wird, dass ist angesichts der kurzen Stehzeit klar, aber ob der DP wirklich während der gesamten Zeit nur als TR (temporary rank) zulässig ist wage ich doch zu bezweifeln.
Zumindest von dem Zeitpunkt an, an dem die dritte B10-Haushaltskarte nach Pensionierung von Adm Nielson wieder frei ist…
@ Ha-Wa | 31. Mai 2019 – 17:31
„Allein das General Bühler den vierten Stern nur „vorübergehend“ bis 2020 erhält etc.“
Und was passiert nach 2020? Wird er dann degradiert und wieder 3 Sterner?
Oder ist sein 4 Sterner-Gehalt nur nicht Ruhegehaltsfähig?
Naja, wenn man den Umgang mit Steuergeldern nicht so genau nehmen will könnte man sich über die entsprechende Regelung natürlich auch hinwegsetzen. Der fragliche Betrag bliebe deutlich unter den Überraschungskosten für die Gorch Fock.
@Holzi
Ich glaube TW bezieht sich hierrauf…
https://augengeradeaus.net/2019/04/spitzen-entscheidungen-ueber-sanierung-der-gorch-fock-auf-fehlerhafter-grundlage/
(Ob das jetzt Beleg ist oder nicht? Nicht meine Baustelle)
Diese Personalie steht bis heute symptomatisch für die Bundeswehr und die militärische Führung. Einerseits fragt man sich, warum ein General(Leutnant) der Besoldungsgruppe B9 diese Schmach auf sich nimmt, einen (4*) Dienstposten zu besetzen, ohne jemals zum 4* General befördert zu werden. Geht es der Person etwa lediglich um Bilder mit dem Dienstgrad eines vier Sterne Generals? Er bleibt weiterhin Generalleutnant (B9) in der Besoldung und wird auch als solcher in Pension gehen. Aus meiner Sicht hätte er “Eier“ zeigen können, indem er unmissverständlich klar gemacht hätte: “Ganz (also als B10) oder gar nicht.“ – aber hier scheint das Ego wohl größer zu sein, als die Moral. Schade…., es wäre DIE Möglichkeit gewesen, der IBuK ein unmissverständliches Zeichen aus den Reihen der B6+ in Bezug auf ihren Führungsstil zu geben. Aber hier scheint dem Herrn General vermutlich doch die persönliche Ehre des 4. Sterns (auch wenn er nur als TR verliehen wird) wichtiger zu sein. Oder hofft da jmd. als “Quoten SPD-General“ vielleicht doch noch auf einen Bruch der Regierung und eine ruhehehaltsfähige Einweisung in die Besoldungsgruppe B10?
Was auch immer das (nationale) Rational hinter dieser Geschichte ist, fest steht: Die Bundeswehr hat ggü. der NATO mal wieder ein absolutes peinliches Bild abgeliefert. In BXL schüttelt man über diese vermeintlich starke Nation mal wieder nur mit dem Kopf…! Die politische und leider auch die militärische Führung der Bundeswehr ist unter diesen Umständen weiterhin alles andere als beispielgebend.
@ Nibbler: Danke, ist aber für mich kein Beleg. Und wer tatsächlich glaubt, dass die Vorlagen an die BMin ohne vorherige Tischgespräche erfolgten, der hat die Arbeitsweise der IBuK noch nicht kennengelernt. Genau das ist nämlich der Grund, weshalb die Generale Bühler sowie Zimmer (Sts) nicht in den Ruhestand versetzt wurden. Nein, die Ministerin hat neuerdings nicht das Wort Fehlerkultur verinnerlicht, sie ist eben Teil der von Ihr medial benannten Fehlerkette. Gen Bühler hat rein aus politischen Gründen nicht planmäßig seinen Dienst in B. angetreten. Der Grund dafür liegt m.E. nicht in der Causa Gorch Fock, sondern in der Unsicherheit der IBuK im Umgang mit der Berateraffäre. Mittlerweile habe ich gelernt, dass das (Fall Bühler) nunmal das Risiko der milFü an der Nahtstelle zur Politik darstellt. Schade, aber ist wohl so. Bin gespannt, was im Untersuchungsausschuss dazu faktisch herausgearbeitet wird.
@Tacheles | 31. Mai 2019 – 22:51
„einen (4*) Dienstposten zu besetzen, ohne jemals zum 4* General befördert zu werden.“
Ist das so? Das der 4* nicht ruheghaltsfähig wurdest angesichts der Stehzeit gesichert, aber ist es auch sicher, dass er (dauerhaft) nur TR ist?
Man las das ja in der Presse, aber ich habe (rechtliche) Zweifel daran.
Wissen Sie mehr?
@ Tachels: kurze Frage, haben Sie einen Beleg für den „SPD-General“? Ich entnehme Ihrem Kommentar viele Vermutungen. Und nebenbei, ich schließe nicht aus, dass Gen Bühler noch formal seinen vierten Stern erhält. Aktuell (m.W. bis Ende Sept.) hat ja Adm Nielson die „Planstelle“.
@ Holzi: ++1
@Foxtrott | 01. Juni 2019 – 12:27
„haben Sie einen Beleg für den „SPD-General“?“
Ich bin zwar nicht @Tachels, aber das Gen Bühler besondere Ustg aus dem Bereich der SPD erhielt, habe ich auch schon von Kameraden aus dem BMVg gehört. Nun sind die militärischen Abteilungsleiter bei uns ja nicht so strikt auf Parteiticket wie zivile MinDir, aber abwegig erscheint es mir jetzt nicht.
„Und nebenbei, ich schließe nicht aus, dass Gen Bühler noch formal seinen vierten Stern erhält. Aktuell (m.W. bis Ende Sept.) hat ja Adm Nielson die „Planstelle“.“
In der Tat, dass könnte ich mir auch vorstellen.
@Tacheles | 31. Mai 2019 – 22:51
Ihnen fehlen die Hintegrundinformationen, daher sind Ihre Äußerungen nicht nur spekulativ sondern auch grenzwertig.
Das liegt daran das Sie General Bühler nicht (oder nicht gut genug) kennen, und, BTW: „SPD-Quoten-General“? – Gelächter……
Treten Sie mal auf die Bremse!
@Tacheles:
Absolute Zustimmung (einschließlich der „Eier“). Und ich kann aus erster Hand bestätigen, dass man sich in der NATO nur noch an den Kopf fasst, wie DEU mit der Besetzung dieses 4*-Dienstpostens verfährt.
@alle anderen:
Kann mir jemand sagen, worin das Positive in dieser Personalentscheidung liegt? Ich würde es gerne meinen internationalen Kameraden erklären…
@ Tacheles | 31. Mai 2019 – 22:51
„Einerseits fragt man sich, warum ein General(Leutnant) der Besoldungsgruppe B9 diese Schmach auf sich nimmt, einen (4*) Dienstposten zu besetzen, ohne jemals zum 4* General befördert zu werden. Geht es der Person etwa lediglich um Bilder mit dem Dienstgrad eines vier Sterne Generals?“
Vielleicht geht es dem General auch einfach um die Sache? Ich habe gehört, er soll sich extrem intensiv auf den Dienstposten vorbereitet haben – ich kann mir vorstellen, dass er (nicht zu Unrecht, meiner Meinung nach) davon ausgeht, dass er derzeit der beste Mann für diesen Posten ist.
Man kann die IBuK wegen dieser Personalie kritisieren wenn man möchte, man kann auch den Umgang mit Mitarbeitern kritisieren, man kann auch darauf verweisen, dass die Bundeswehr in den Augen der NATO-Partner komisch aussieht.
Aber eines kann man nicht: Mitleid mit GL Bühler haben. Er war als AL Plg keine herausragende Figur und natürlich hat er sich mit ein paar anderen im Verteidigungsministerium nicht durch langweilige Gesetze wie das Vergaberecht in seinen Handlungen einschränken lassen.
Halt: etwas positives fällt mir noch ein: sein Nachfolger ist auch nicht besser…
Herr Bühler ist zum General befördert und erhält damit B10. Dieses wird dann aber nicht ruhegaltsfähig sein. Aber auch mit einer ruhegehaltsfähigen B9 wird der gute Mann leben können. Er wird sich dann auch General a.D. nennen dürfen, was ja auch nicht schlecht ist, diesem kleinen Kreise einmal angehört zu haben.
Dieses Theater sollte auch nicht überbewertet werden. Ab B3 und höher ist immer viel Politik mit bei der Stellenbesetzung dabei. Das führt dann nicht immer zu rationalen Entscheidungen und schon garnicht in derartig hoch-besoldeten Planstellen Wasserkropf-Strukturen wie BW oder NATO. Und: es ist auch nicht nur auf D beschränkt. Lasst den guten Mann einfach noch ein paar Monate sein Amt genießen.
@Rüstungsfritze | 01. Juni 2019 – 23:01
„Aber eines kann man nicht: Mitleid mit GL Bühler haben.“
Mitleid ist sicherlich nicht das richtige Wort. Da stimme ich zu. Immerhin wird er ja auf einen herausragenden DP versetzt und entweder TR befördert oder ggf. sogar richtig.
Aber Solidarität sollten wir mit einem Kameraden der DEU 40 Jahre treu gedient hat und dem jetzt Unrecht geschieht schon haben und zeigen. Kameradschaft und Korpsgeist und so.
Und ich sage das, obwohl ich kein „Fan“ des Gen Bühler bin. Schon seit seiner Zeit als COM KFOR betrachte ich ihn fachlich sehr kritisch.
@OGF | 02. Juni 2019 – 0:12
Frage: Im Gegensatz zu anderen Kommentatoren gehen Sie offensichtlich davon aus, dass aus dem aktuellen TR noch ein regulärer Dienstgrad wird.
Wissen Sie das oder spekulieren Sie nur?
@ Koffer: Herr Bühler ist zum General befördert worden. Damit erhält er nun B10, egal ob nun TR oder Planstelle.
Der § 5 SLV gibt jedoch dem Dienstherren die Möglichkeit, den höheren Dienstgrad auf die Verwendung zu beschränken. Das ist aktuell auch bei der Position Chef des Stabes (COS) Resolute Support in Kabul so. Herr Marlow ist zum GLT (TR) befördert worden, wird nach B9 besoldet und darf in Bezug auf seine Anschlussverwendung auf eine Planstelle hoffen.
Herr Bühler wird als „Anschlussverwendung“ in den Ruhestand übergeleitet, somit a.D. als General, ruhegehaltsfähig sind allerdings „nur“ B9.
@Koffer: Respekt wg. 40 Jahren treuen Dienens habe ich vor vielen Feldwebeln, Fachoffizieren, Stabsoffizieren und Beamten, die mit A9, A12 oder A15 in den Ruhestand gegangen sind und die sich nicht durch taktische Spielchen politischer Beamter und politischer Beamtensoldaten von ihrem treuen, sachgerechten und rechtskonformen Dienen haben abbringen lassen. Solidarität ist eine Kategorie, die mir aus dienstlicher Sicht fremd ist; eher verspüre ich Kameradschaft, aber die ist immer eine Zweibahnstraße. Und wer nicht kameradschaftlich ist, bekommt auch keine Kameradschaft.
Traurig, aber tagesaktuell: Solidarität ist abgeschafft.
@OGF | 02. Juni 2019 – 14:22
„Der § 5 SLV gibt jedoch dem Dienstherren die Möglichkeit, den höheren Dienstgrad auf die Verwendung zu beschränken.“
Ja, allerdings unter erheblichen Auflagen. U.a. wenn die Verwendung nicht etatmäßig eingerichtet wurde (so beim COS in Kabul) oder wenn keine reguläre Haushaltsstelle vorhanden ist (so derzeit bei Gen Bühler, weil der aktuelle Haushalt nur drei B10 vorsieht und Adm Nielson noch nicht pensioniert ist).
Aber das eine trifft auf Gen Bühler gar nicht zu (da der Dienstposten in Brunssum etatisiert ist) und das andere trifft bald nicht mehr zu.
Und für reguläre Dienstposten ist ein TR erheblichen rechtlichen Beschränkungen unterworfen.
Klar ist, dass B10 nicht ruhegehaltsfähig wird, da die notwendige Stehzeit im DP nicht gegeben sein wird.
Aber meine Frage (und die konnte bisher noch niemand qualifiziert beantworten) ist, ob Gen Bühler (amS rechtlich fragwürdig) auch nach freiwerden der Haushaltsstelle weiterhin General (TR) ist, oder ob man ihn den vorläufigen Dienstgrad dann in einen regulären umwandeln wird.
@Rüstungsfritze | 02. Juni 2019 – 21:55
Spaltertum, Neid Missgunst sollte uns als Soldaten und Kameraden fremd sein.
Gen Bühler ist sicherlich eine streitbare und strittige Person, aber wer ihm abstreitet 40 Jahre Deutschland treu und tapfer gedient zu haben und/oder wer ihm das Recht auf Kameradschaft abstreitet, der sollte vielleicht mal reflektieren was unseren Beruf ausmacht.
@Koffer: Was spielt es denn für eine Rolle, ob der gute Mann noch für ein halbes Jahr auf eine Planstelle wechselt?
Der Dienstgrad ist auch von der haushaltsrechtlichen Besoldung zu trennen. Sein Dienstgrad ist General.
Nur, dass bislang nicht das Schreiben der Einweisung in eine Planstelle erfolgt ist. Das wird für den guten Mann auch keinen Unterschied mehr machen….
@ Koffer: zumal die Frage sich ja gar nicht stellen kann, da nach Ihrer Aussage der Dienstposten in Brunssum etatisiert sei, und es mich dann sehr wundern würde, falls ihm dadurch eine deutsche Planstelle zugewiesen werden würde…
@OGF | 03. Juni 2019 – 0:43
„Was spielt es denn für eine Rolle, ob der gute Mann noch für ein halbes Jahr auf eine Planstelle wechselt?
Der Dienstgrad ist auch von der haushaltsrechtlichen Besoldung zu trennen. Sein Dienstgrad ist General.“
Meine primäre Frage ist in der Tat nicht, ob er auf Planstelle wechselt oder nicht, sondern vielmehr, ob er der TR mit Wechsel auf Planstelle in einen regulären Dienstgrad umgewandelt wird.
@OGF | 03. Juni 2019 – 0:52
„zumal die Frage sich ja gar nicht stellen kann, da nach Ihrer Aussage der Dienstposten in Brunssum etatisiert sei, und es mich dann sehr wundern würde, falls ihm dadurch eine deutsche Planstelle zugewiesen werden würde…“
Jetzt verstehe ich Sie nicht. Mit etatisiert meinte ich natürlich den EP 14. Also die durch den BT bereitgestellte DEU Planstelle. Welche andere Planstelle gibt es denn?
Es gibt keinen irregulären Dienstgrad. Sein Dienstgrad würde sich auch nach etwaiger Einweisung in eine Planstelle nicht ändern.
Es gibt aktuell 3 Planstellen für die B10, die alle derzeit besetzt sind.
@OGF | 03. Juni 2019 – 11:53
„Es gibt keinen irregulären Dienstgrad.“
Das stimmt, ich schrieb ja auch nicht „irregulär“ ;)
„Es gibt aktuell 3 Planstellen für die B10, die alle derzeit besetzt sind.“
Das schrieb ich auch bereits (mehrfach).
Meine Frage an Sie (und andere Kommentatoren) war, ob jemand nähere weiß hinsichtlich der Frage, ob der vorläufige Dienstgrad/TR im Herbst zu einem regulären („definitiven“/nicht vorläufigen) umgewandelt wird (z.B. weil dann die dritte Planstelle frei wird), oder ob es tatsächlich bei der in der Presse kolportierten Situation bleibt, dass Gen Bühler bis zum Ende seiner Verwendung nur TR sein wird (woraus sich dann ableiten würde, dass er als GenLt pensioniert werden würde und nicht als General).
Ich frage das deswegen, weil ich keine rechtliche Begründung sehe ab Herbst den Dienstgrad nicht dauerhaft zu verleihen. Denn das von Ihnen angeführte COS Kabul Argument greift ja nicht, weil der DP in BRUNSSUM ein regulärer DP (mit Haushaltstelle und allem ist) und das Argument „keine Planstelle“ greift ja ab Herbst auch nicht mehr…
@all
Warum ist es eigentlich so wichtig genau zu wissen ob General Buehler nun B10 bekommt oder nicht, ob der Dienstgrad TR ist oder nicht? Die Masse der Diskussion hier im Forum dreht sich nur um diese Frage. Er traegt auf der Schulter 4 Sterne und ist COM JFC Brunssum. Alles andere ist doch eigentlich unrelevant. Wichtig fuer mich ist, dass er als COM JFCBS (egal wie lange er hier ist) einen guten Job macht und die Bundeswehr/unser Land entsprechend gut vertritt.Darauf vertraue ich…der Rest ist doch eine Null-Diskussion.
Es ist schon interessant, diesen threat zu verfolgen … es hat fast den Anschein, das vermeintlich aktive Soldaten, einem 3 Sterne General nicht zutrauen, selbstständig darüber zu befinden, ob er einen Dienstposten bekleidet und unter welchen Bedingungen. Ja, auch welch politisches Signal damit verbunden ist …
@So halt | 04. Juni 2019 – 15:34
„Warum ist es eigentlich so wichtig genau zu wissen ob General Buehler nun B10 bekommt oder nicht, ob der Dienstgrad TR ist oder nicht?“
Weil es erlaubt zu bewerten, wie sehr vdL vom „Üblichen und Angemessene“ abweicht.
Ausgangspunkt meines (mehrfachen) Nachfragens war übrigens die Tatsache, dass Kommentatoren von einer bestimmten Annahme ausgingen und ich wissen wollte, ob das eine Vermutung von Seiten der Kommentatoren war, oder ob wissen vorlag.
@Koffer
Wer soll das denn genau sagen können? Das kann nur eine Handvoll Leute wissen, darunter die Ministerin, der GI und eventuell auch General Bühler.
Ich kenne Herrn Wiegolds Kontakte nicht, aber es ist sehr unwahrscheinlich das einer der genannten Personen hier Auskunft darüber gibt.
Deshalb muss man eben das annehmen, was in den Medien kommuniziert wurde.
Es gibt in dieser Hinsicht mehrere Themen, die alle zwar für sich genommen betrachtet werden können, aber über die Person nun einmal vermischt werden, woraus eine durchaus anrüchige Mischung entsteht.
1. Die Tatsache, dass Gen Bühler für den DP in Brunssum bereits ausgewählt und den Verbündeten gegenüber angekündigt war.
2. Die (offenkundig individuell oder in der Truppe bestehende) Erwartungshaltung (angesichts voriger Übung), dass Menschen auf derart herausgehobenen DP, die kurz vor der Pensionierung stehen, verlängert werden, um entweder (hier gehen dann die Meinungen auseinander):
a. die Stehzeit für die Ruhegehaltsfähigkeit des Ranges zu erreichen oder aber
b. die der herausgehobenen Stellung des Dienstpostens angemessene Dauer zur Gesichtswahrung gegenüber den Verbündeten zu wahren.
3. Die für eine hier maßgebliche Entscheidung über eine Nichtverlängerung von Gen Bühler möglicherweise maßgeblichen Gesichtspunkte hinsichtlich seiner Performance in der vorigen Verwendung – einschließlich möglicher rein politischer Beweggründe auf Ministerialebene.
4. Die rechtliche Situation.
Das kann man sicherlich von der Außenwirkung nur als „unglücklich“ gehandhabt betrachten, obwohl es im Einzelnen sicherlich für jede Entscheidung durchaus nachvollziehbare (auch wenn man selbst vielleicht anders entscheiden würde) Gründe identifizieren kann.
Das ganze passt vielleicht jedem einzelnen Punkt noch irgendwie, aber in der Gesamtschau einfach nicht so richtig zusammen. Man fragt sich wieder einmal, wer die Ministerin in solchen Fragen eigentlich berät, und – wenn es da jemanden geben sollte -, ob sie überhaupt ansatzweise auf ihn oder sie hört.
Zumindest ist diese Causa sehr ungewöhnlich. Jemand wird international für einen Vier-Sterne-Posten präsentiert, aber von einer der beteiligten Nationen abgelehnt. Dann wird er für einen anderen Vier-Sterne-Posten nominiert und akzeptiert, darf aber dann den Posten – aus welchen Gründen auch immer – nicht zum eigentlichen Termin antreten. Bevor er dann den Dienstposten antreten kann, wird öffentlich verlautbart, daß er diesen Posten bereits nach weniger als einem Jahr wieder zu räumen hat für den nächsten deutschen General. Das habe ich so nocht nicht mitbekommen, seit ich Anfang der 70er Jahre Soldat wurde, und das wirft doch durchaus Fragen auf.
Wer sich zusätzlich zu der ungeklärten Causa „Beraterverträge“ noch daran erinnert, daß der fragliche General nach seiner Verwendung als ComKFOR erstmal in einer dritten Zwei-Sterne-Verwendung auf dem unauffälligen Posten in Stavanger außerhalb des Verantwortungsbereichs des SACEUR gleichsam „geparkt“ wurde, wird das alles noch merkwürdiger finden.
Wenn denn „Manni“ Nielson im Sep in den Ruhestand tritt, dann wird seine HH-/Planstelle fei und die darf keiner so im luftleeren Raum herumschwirren lassen. Ergo: Gen Bühler erhält seine B10-Planstelleneinweisung und der TR löst sich in Luft auf. Bei seiner Versetzung in den Ruhestand kann man ihn nicht degradieren wenn er 6 Monate „echt“ gesetzt war,. Fazit: Zuruhesetzung als ****General, Pensionsbezüge B9…….damit können ein General Bühler und seine äußerst charmante Ehefrau bestimmt gut leben. Der Mann hat sich imho wahrhaftig um dieses Land verdient gemacht. Das kann man nur nachvollziehen, wenn man wie ich über 2 Jahhrzehnte B9+Nahfeldumgebung national und international erlebt hat, was wohl die wenigsten Kommentatoren hier von sich bebehaupten können.
@ Klabautermann:
Wenn man allerdings Bühler in seinen Verwendungen als Truppenführer beobachten konnte, dann relativiert sich das positive Bild, daß Sie hier von ihm zeichnen, doch etwas.
Auch die Aufklärung der Causa „Beraterverträge“ steht im übrigen noch aus.
@klabautermann sagt: 05.06.2019 um 19:26 Uhr
„Der Mann hat sich imho wahrhaftig um dieses Land verdient gemacht.“
+1
@Obristlieutenant sagt: 07.06.2019 um 11:20 Uhr
„Wenn man allerdings Bühler in seinen Verwendungen als Truppenführer beobachten konnte, dann relativiert sich das positive Bild, daß Sie hier von ihm zeichnen, doch etwas.“
Das sehe ich nicht so. Ich halte Gen Bühler auch nicht für einen charismatischen und perfekten Truppenführer (sein Verhalten im Kosovo ist mEn sehr kritisch zu betrachten), aber das hat @klabautermann ja auch gar nicht behauptet!
Wir sollten aufhören kleinlich und neidisch und Perfektion suchend Vorgesetzte zu bewerten und immer nur das schlechte herauszustellen,
Gen Bühler hat DEU vier Jahrzehnte treu und tapfer und in herausgehobener Stellung gedient.
Wenn das nicht bedeutet, dass er sich „um dieses Land verdient gemacht“, dann verstehe ich die Welt nicht mehr…
@Koffer
Öha ! Wir mal einer Meinung ! ;.)
„Wir sollten aufhören kleinlich und neidisch und Perfektion suchend Vorgesetzte zu bewerten und immer nur das schlechte herauszustellen, Gen Bühler hat DEU vier Jahrzehnte treu und tapfer und in herausgehobener Stellung gedient. “
Genau das ist mein, bzw. der Punkt.
Was mich hier im Blog immer wieder verwundert, ist die regelmässige negative – aber nicht sachbezogene – Kritik an Personen, von denen man aus Erfahrung wissen sollte, dass sie diese Kommentare zumindest sporadisch lesen werden. General Bühler wird aller Wahrscheinlichkeit dazu gehören, da er hier meines Wissens schon selbst aktiv gewesen ist. Guter Stil ist das sicherlich nicht.
@Koffer
Das ist eine Frage zum Verständnis:
Inwiefern hat General Bühler Deutschland gedient, die tapfer war?
Damit will ich ausdrücklich General Bühler nichts unterstellen!
@ThoDan sagt: 08.06.2019 um 17:30 Uhr
„Das ist eine Frage zum Verständnis:
Inwiefern hat General Bühler Deutschland gedient, die tapfer war?“
Glauben Sie, dass man als General und am Schreibtisch geboren wird? Das man im Heer nie an gefährlichen Diensten teilgenommen hat, lange bevor man Kompaniechef wurde? Schon das sollte Ihre Frage beantworten (das hätten Sie sich aber ehrlich gesagt auch selbst beantworten können!). Darüber hinaus ist ja auch noch die konkrete Einsatzsituation einschlägig.
Und das alles kann ich sagen gesichert sagen ohne auf Gen Bühlers CV zurückgreifen zu müssen.
@Koffer:
Sie schreiben: „Wir sollten aufhören kleinlich und neidisch und Perfektion suchend Vorgesetzte zu bewerten und immer nur das schlechte herauszustellen,“
Niemand ist perfekt, aber je höher der Dienstgrad, desto höher auch die Anforderungen. Für die Beförderung zum höchsten Dienstgrad der Bundeswehr darf man auch höchste Anforderungen zu stellen, das hat mit Kleinlichkeit oder Neid nichts zu tun.
Weiter schreiben Sie: „Gen Bühler hat DEU vier Jahrzehnte treu und tapfer und in herausgehobener Stellung gedient. “
Wenn das alleine die Voraussetzung für die Beförderung zu dem absoluten Spitzendienstgrad der Bundeswehr wäre, dann müssten wir uns vor Vier-Sterne-Generalen nicht retten können, denn dieses Kriterium trifft auf sehr viele Berufssoldaten – Offiziere wie Unteroffiziere! – zu.
Tatsache ist, daß vergleichbares zur Causa Bühler nach meiner Erinnerung in den letzten Jahrzehnten noch nicht vorgekommen ist. Daher ist es durchaus legitim, Überlegungen darüber anzustellen, welche – nicht veröffentlichten und auch nicht zu veröffentlichtenden – Gründe es dafür wohl geben mag und wie sich diese Causa im Einzelnen – TR oder nicht – im Einzelnen ausprägt.
@Stefan Hille:
Sie schreiben: „Was mich hier im Blog immer wieder verwundert, ist die regelmässige negative – aber nicht sachbezogene – Kritik an Personen, von denen man aus Erfahrung wissen sollte, dass sie diese Kommentare zumindest sporadisch lesen werden. General Bühler wird aller Wahrscheinlichkeit dazu gehören, da er hier meines Wissens schon selbst aktiv gewesen ist. Guter Stil ist das sicherlich nicht.“
Soldaten, insbesondere aber Soldaten in der Spitzengruppe der General/Admirale stehen in der Öffentlichkeit, allgemein wie bundeswehrintern, und haben damit zu leben, daß ihr Verhalten von dieser Öffentlichkeit auch beurteilt wird. Ihre – unausgesprochene – Forderung, Kritik deswegen nicht zu äußern, weil sie der Kritisierte lesen ja könnte, könnte man als merkwürdiges Verständnis von Meinungsbildung und -äußerung im demokratischen Rechtsstaat wahrnehmen.
Auch Generale sind nicht sakrosankt und Kritik an ihnen ist kein Majestätsverbrechen, oder habe ich da irgendetwas nicht mitbekommen?
Was Sie hier jetzt schreiben, Herr Oberstleutnant, ist mit Verlaub, Unsinn. Sachbezogene Kritik wäre in diesem Fall, bezogen auf vorgenannte Person, z.B.: ich halte Herrn (General) Bühler für ungeeignet oder weniger geeignet für vorgenannten Dienstposten, weil ich z.B. sein Verhalten oder seine Entscheidung als z.B. verantwortlicher Commander KFOR für so falsch halte, dass er sich als Einsatzverantwortlicher Führer und Inhaber eines solchen Höchstkommandos als völlig ungeeignet erwiesen hat. – DAS WÄRE SACHBEZOGENE KRITIK. — Auch wenn dies ausdrücklich NICHT meine ist. — an dieser Stelle von mir Glückwünsche an den General und Frohe Pfingsten an die Foristen. MkG
@Koffer
Danke.
Jetzt kann ich ihre Aussage einordnen und das Bild besser verstehen.
@Obristlieutenant sagt: 09.06.2019 um 6:18 Uhr
„Auch Generale sind nicht sakrosankt und Kritik an ihnen ist kein Majestätsverbrechen“
Stimmt. Aber auch Generale sind Kameraden und haben das Recht (!) dementsprechend behandelt zu werden.
Zudem haben sie es sich durch jahrzehntelange treue (und häufig auch tapfere) Dienste verdient respektvoll behandelt zu werden.
Im konkreten Fall kommen noch die besonderen Verdienste des Gen Bühler hinzu, die es allein schon rechtfertigen würde etwas mehr nach dem Prinzip „Denken, Drücken, Sprechen“ zu arbeiten.
Und all das sage ich obwohl ich in Bezug auf Gen Bühler seit seinen Entscheidungen im Kosovo eher ambivalente Ansichten habe.
Ich rate zu : Weniger Neid, weniger Missgunst, mehr Respekt für treue Dienste in herausgehobenen Funktionen. Und wenn einem das alles nichts sagt, dann zumindest zu etwas mehr Kameradschaft…
@ Steffan Hille:
Sie schrieben am 09.06.2019 um 14:15 Uhr: „Was Sie hier jetzt schreiben, Herr Oberstleutnant, ist mit Verlaub, Unsinn.“
Es mir schwer fällt, in diesem Satz eine sachbezogene Kritik (Ihre Worte) an meinen bisherigen Äußerungen zur Causa Bühler zu sehen.
Um es dennoch noch einmal deutlich zu machen: Ja ich halte Bühler wegen seines Verhaltens als Truppenführer auf Brigade- und Divisionsebene, seines Verhaltens als COMKFOR und wegen seiner bis heute nicht aufgeklärten Rolle in der Causa Beraterverträge für ungeeignet, dieses wie sie so schön schreiben „Höchstkommando“ auszuüben.
Mein Urteil basiert hinsichtlich seiner Zeit als Brigade- und Divisionskommandeur auf persönlichen Eindrücken, für die Zeit als COMKFOR auf der Berichterstattung der Presse und persönlichen Eindrücken an der „Heimatfront“ und was die Causa Beraterverträge angeht ebenfalls auf der Berichterstattung der Medien.
Das sollte Sie zufriedenstellen!
@Obristlieutenant
Ja tut es.
Klare Meinung / Haltung. Kein „Rumgenörgel“. Position bezogen.
@Obristlieutenant sagt: 10.06.2019 um 11:49 Uhr
„Um es dennoch noch einmal deutlich zu machen: Ja ich halte Bühler wegen seines Verhaltens als Truppenführer auf Brigade- und Divisionsebene, seines Verhaltens als COMKFOR und wegen seiner bis heute nicht aufgeklärten Rolle in der Causa Beraterverträge für ungeeignet, dieses wie sie so schön schreiben „Höchstkommando“ auszuüben.“
Es ist leicht aus der Ferne und ohne eigenen, ebenengerechten Erfahrungshorizont ein Urteil über Kameraden zu sprühen, oder?!
Besser machen, dann erneut kritisieren!
Ich fasse es nicht, dass ausgerechnet ich hier Gen Bühler verteidigen muss. Tief ist die Kameradschaft, der Respekt und die Demut in unseren Hallen gefallen :(
@Obristlieutenant
„Um es dennoch noch einmal deutlich zu machen: Ja ich halte Bühler wegen seines Verhaltens als Truppenführer auf Brigade- und Divisionsebene, seines Verhaltens als COMKFOR und wegen seiner bis heute nicht aufgeklärten Rolle in der Causa Beraterverträge für ungeeignet, dieses wie sie so schön schreiben „Höchstkommando“ auszuüben.“
Woran machen Sie das fest? Habe unter Gen Bühler 2004 in KFOR (damals als DepCom) und im DivStab der 10. (Gen B. = DivKdr) gedient. Kann Ihre Aussagen nicht bestätigen…eher das Gegenteil. Als COM KFOR hat er Soldat vermittelt (obwohl das doch eher eine Aufgabe der zivilen, politischen Seiten gewesen wäre…), sicher wäre der Einsatz der SK möglich gewesen, Ausgang ungewiss und sicher hätte es zur Eskalation beigetragen. Ich denke, dass die erfolgreichen Verhandlungen im wesentlichen sein Verdienst waren. Die Befriedung des KOS ist aber immer noch eine zivile Aufgabe…da sind wir aber auch nicht wirklich weiter.
@Obristlieutenant
Nomen est Omen…….gilt wohl insbesondere auch für ihren Nick. Sie sollten wissen, dass es ObRIStleutnante in der BW nie gegeben hat (und auch nicht wieder geben wird). All ihre Kommentare deuten für mich in eine völlig aus der Zeit gefallene, politisch-militaristische Einstellung, die nun ganz bestimmt kein Maßstab für die Beurteilung der beruflichen Lebensleistung eines General Bühler ist. Also lassen sie es doch einfach sein
@ Koffer
Sie schrieben am 10.06.2019 um 18:27 Uhr:
„Es ist leicht aus der Ferne und ohne eigenen, ebenengerechten Erfahrungshorizont ein Urteil über Kameraden zu sprühen, oder?!“
Ein Urteil über die Eignung eines Offiziers für künftige Verwendungen darf sich wohl kaum nur aus seinem Verhalten in der aktuellen Verwendung ableiten sondern muß – je höher der Dienstgrad – auch die vorangegangenen Verwendungen mit betrachten, denn der Charakter eines Soldaten entwickelt und zeigt sich erst über viele Jahre hinweg. Das für die zugegeben subjektive Beurteilung im konkreten Fall ein „ebenengerecht..(r) Erfahrungshorizont“ erforderlich sei, kommt einem Totschlagargument gegen jedwede Kritik gleich, denn wer hat den schon.
Kameradschaft – auch die nach dem Ausscheiden aus dem Soldatenberuf noch als fortdauernde Verpflichtung empfundene – betrifft nicht nur Vorgesetzte sondern auch die diesen unterstellten Soldaten in gleichem Maße und in gleicher Intensität. Wer Soldaten führt und ihnen im Ernstfall Befehle zu erteilen hat, die deren Leib und Leben bis zum Tod hin gefährden, muß für diese Soldaten Empathie und menschlichen Respekt haben und dies auch im täglichen Dienst unter Beweis stellen. Kritik an Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad mit dem Hinweis auf die Pflicht zur Kameradschaft „abzubügeln“ ist gegenüber den diesem Soldaten Unterstellten unkameradschaftlich.
Weiter schrieben Sie:
„Besser machen, dann erneut kritisieren!“
Das ist nur billig, denn Sie wissen sogut wie ich, daß ich niemals die Gelegenheit haben wer-de, den Posten in Brunssum zu übernehmen, und ich bin froh darüber!
Im übrigen: muß ein Richter erst jemanden ermordet haben, um einen anderen wegen Mordes verurteilen zu dürfen? Na also!
@klabautermann:
Sie schrieben am 10.06. 2019 um 22:09 Uhr:
„Nomen est Omen…….gilt wohl insbesondere auch für ihren Nick. Sie sollten wissen, dass es ObRIStleutnante in der BW nie gegeben hat (und auch nicht wieder geben wird).“
In der preußischen Armee wurde die Dienstgradbezeichnung Obristlieutenant/Obristleutnant ab 1.1.1899 durch die heute übliche Bezeichnung Oberstleutnant abgelöst, das ist mir durchaus bekannt.
Aus Ihrem Nick etwas zu schlußfolgern, versage ich mir.
Weiter schrieben Sie:
„All ihre Kommentare deuten für mich in eine völlig aus der Zeit gefallene, politisch-militaristische Einstellung, die nun ganz bestimmt kein Maßstab für die Beurteilung der beruflichen Lebensleistung eines General Bühler ist.“
Wie Sie aus meinen bisherigen Kommentaren eine „politisch-militaristische Einstellung“ ableiten wollen, bleibt Ihr Geheimnis, deren Wortlaut gibt dies jedenfalls in keiner Weise her, ganz abgesehen davon, was denn eine „politisch-militaristische Einstellung“ eigentlich sein soll. Im übrigen gehört es zum Wesen einer Demokratie mit Freiheit von Meinung und deren Äußerung, daß jeder Bürger an die Beurteilung seiner Umwelt die durch seine Wertvorstellungen geprägten Maßstäbe anlegt. Wie ich also als Bürger unseres Landes die Lebensleistung Bühlers und damit auch seine Eignung für seine derzeitige Verwendung beurteile, ist durchaus meine Angelegenheit.
Schließlich schrieben Sie:
„Also lassen sie es doch einfach sein.“
Daß ihnen das nicht gefällt, halte ich aus, genauso wie auch Sie aushalten müssen, daß ich es nicht lassen werde, meine Meinung dort zu äußern, wo ich es für erforderlich und zweckmäßig halte.
Damit dürften die persönlichen Befindlichkeiten zur Genüge ausgetauscht sein…