Untersuchungsausschuss Berater: „Der Wunschkandidat war die Firma A.“

Im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu umstrittenen Beraterverträgen in Verteidigungsministerium und Bundeswehr hat ein Vertreter der Planungsabteilung offensiv eingeräumt, dass eine bestimmte Beraterfirma für ein Projekt gezielt gewünscht und angeheuert worden sei.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Unternehmen Accenture in vorherigen Projekten und der Expertise der weltweit tätigen Firma sei diese der Wunschkandidat gewesen, sagte Oberst Michael Mager, Leiter des Referats Grundsatz Planungsprozess, am (heutigen) Donnerstag als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss.

Im Mittelpunkt der Zeugenanhörungen stand die Auftragsvergabe beim Project Lifecycle Management (PLM), einer umfangreichen Datenerfassung und -auswertung zunächst für das Transportflugzeug A400M. Im Herbst 2017 hatten sich der damalige Abteilungsleiter Planung, der heutige NATO-General Erhard Bühler, und der inzwischen ausgeschiedene Abteilungsleiter Computer und Informationstechnik, Hardy Mühleck, zusammen mit dem damaligen Abteilungsleiter Benedikt Zimmer, inzwischen Rüstungs-Staatssekretär, auf eine Untersuchung zur Einführung eines solchen Systems für die Bundeswehr verständigt.

Mager wurde als zuständiger Referatsleiter mit der Umsetzung beauftragt. Dabei habe Bühler eindeutig Accenture als externen Unterstützer für dieses Projekt favorisiert: Er hat mir den Auftrag gegeben: versuchen Sie das mit der Firma A., sagte der Oberst (der entsprechend den – nicht durchgehaltenen –  Regeln des Ausschusses das Unternehmen nur beim ersten Buchstaben nannte).

Zugleich wies er die Vermutung zurück, die persönliche Bekanntschaft zwischen dem damaligen Abteilungsleiter und Timo Noetzel, einem leitenden Mitarbeiter von Accenture, habe diese Entscheidung bestimmt: Beide hätten sich zwar geduzt, aber er habe mehrfach erlebt, wie Bühler sehr professionell und klar Noetzel in die Schranken gewiesen habe.

Der Referatsleiter erklärte, er habe sehr bewusst einen Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen genutzt, um die gewünschte Firma Accenture mit dem Auftrag zu betrauen. Der so genannte Rahmenvertrag 20237 sei aus seiner damaligen Sicht absolut rechtmäßig angewandt worden – auch wenn er das Vehikel gewesen sei, um eine Finanzierung des PLM-Projekts mit der Wunschfirma sicherzustellen. Zwar habe er die rechtliche Seite nicht geprüft, aber schließlich habe er gesehen, dass das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit seiner Vergabestelle den Abruf der Leistungen genehmigt und diese auch bezahlt habe.

Genau dieses Vorgehen hat zu diesem Untersuchungsausschuss geführt – denn gerade die Nutzung dieses Rahmenvertrags für dieses Projekt war aus Sicht des Bundesrechnungshofs (BRH) eine rechtswidrige Vergabe. Eine Untersuchung der über den Rahmenvertrag 20237 abgerechneten Vorhabens und der daraus folgende BRH-Bericht hatte die Debatte über die Beraterverträge im Verteidigungsministerium ins Rollen gebracht.

Nach Magers Angaben hatte ihn ein Accenture-Mitarbeiter weit vor der Debatte über das PLM-Projekt auf die Möglichkeit hingewiesen, den Rahmenvertrag für Aufträge zu nutzen. Auch nach ersten Berichten des Bundesrechnungshofs, der die diesen Weg in anderen Bereichen der Bundeswehr und des Ministeriums moniert hatte, habe er keine Probleme für das Projekt gesehen – der Vertrag sehe Dienstleistungen in der Informationstechnik für IBM-Bestandskunden vor, was auf das Projekt zugetroffen habe.

Die Aussagen Magers wirkten ein bisschen wie die Vorbereitung des Gefechtsfelds: In der nächsten Sitzungswoche, am 27. Juni, wird der damalige Abteilungsleiter Bühler  als Zeuge vor dem Ausschuss auftreten. Nach der Anhörung des Referatsleiters wird der General dann vermutlich erklären müssen, wie er zu dem Wunschkandidat Accenture kam.

(Archivbild: A400-Montage bei Airbus in Sevilla 2014)