Untersuchungsausschuss Berater: Compliance-Beauftragter und Leiter Revisionsstab als Zeugen (Nachträge)
Nach mehreren Wochen Pause (vor allem durch Ostern bedingt) setzt der Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium seine öffentlichen Zeugenanhörungen fort. Für den (heutigen) Donnerstag sind ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), der Compliance-Beauftragte des Ministeriums und der Leiter des Stabs Organisation und Revision im BMVg geladen.
Die Abgeordneten dürften sich dabei insbesondere für die Arbeit von Brigadegeneral Friedhelm Tränapp interessieren: Der war 2017 mit der Aufgabe angetreten, ein umfassendes Compliance Management System zunächst für das Verteidigungsministerium, später für den gesamten Geschäftsbereich zu implementieren und beständig fortzuentwickeln. Dabei sollte er Handlungsempfehlungen entwickeln, um auch unbeabsichtigten Regelverstößen vorzubeugen – und um Regelverstöße, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, dreht sich ja dieser Untersuchungsausschuss.
Ebenfalls auf besonderes Interesse wird wohl die Arbeit von Konteradmiral Michael Nelte stoßen, dem Leiter des Stabs Organisation und Revision – mit Schwerpunkt auf der Revision.
Der Ausschuss muss heute – erneut – mit dem praktischen Problem umgehen, dass die Ausschussmitglieder während der geplanten Anhörungszeit auch als Abgeordnete in Debatten und Abstimmungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr gefordert sind: Gleich drei Mandate – MINUSMA und EUTM Mali sowie die Pirateriebekämpfung am Horn von Afrika – stehen am Nachmittag auf der Tagesordnung. Die Anhörungen von Tränapp und Nelte dürften deshalb voraussichtlich erst am frühen Abend beginnen.
Zum Nachlesen, weil’s ja doch eine Weile her ist: Der Untersuchungsauftrag hier und die Meldung zum Beginn der Ausschussarbeit hier.
Nachtrag: Zu Beginn der (zunächst nichtöffentlichen) Ausschusssitzung teilte das Ministerium den Abgeordneten mit, dass inzwischen der Vorwurf von Scheinselbständigkeit gegen externe Berater vom Tisch sei. Andreas Conradi, Leiter der Rechtsabteilung und Beauftragter des Ministeriums für den Untersuchungsausschuss, habe das Gremium entsprechend informiert. Die Mitteilung des BMVg:
Der Beauftragte des BMVg für den Untersuchungsausschuss hat heute im Untersuchungsausschuss den Bundestag darüber informiert, dass nach der Staatsanwaltschaft Berlin nun auch die Deutsche Rentenversicheung das Prüfverfahren gegen das BMVg (Scheinselbständigeit) eingestellt hat, weil bereits der objektive Tatbestand in Bezug auf einen Verstoß nicht erfüllt war.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im Zusammenhang mit der Beauftragung Externer gegen das BMVg ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafbarkeit aus § 266a StGB, also Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, bereits im Oktober 2018 nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt.
Wie Sie wissen, hat das BMVg in diesem Zusammenhang bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein sogenanntes Verfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status – oder kurz: Statusfeststellungsverfahren – eingeleitet.
Dieses Verfahren wurde nun auch durch die Deutsche Rentenversicherung eingestellt (eingegangen bei BMVg vergangene Woche, 30.4.). Nach Feststellung der Clearingstelle bestand zwischen dem BMVg und den einzelnen Externen keine sozialversicherungsrechtlich relevante Konstellation.
Nachtrag 2: Nach einem Bericht von Spiegel Online musste Conradi den Ausschussmitgliedern aber auch von Versuchen der Vertuschung im Ministerium berichten:
Nach SPIEGEL-Informationen hat ein leitender Beamter jetzt den Versuch eingeräumt, Belastungsmaterial gegen ihn zu vernichten. Dabei geht es um falsche und absichtlich frisierte Abrechnungen mit mehreren Beratungsunternehmen, die der Regierungsdirektor für seine damalige Abteilung als sachlich richtig abgesegnet hatte. (…)
Demnach ist gegen den Regierungsdirektor, der früher in der Abteilung Cyber- und Informationstechnik (CIT) eingesetzt war, ein formales Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Es bestehe der Verdacht, dass er im Februar 2019 die Akten vernichten wollte, um Unregelmäßigkeiten bei mehreren Abrechnungen mit großen Beratungskonzernen zu vertuschen. Nach SPIEGEL-Informationen zeichnete der Beamte Detlef S. über die Jahre immer wieder Rechnungen für Leistungen ab, die bereits vor dem Vertragsschluss zwischen der IT-Abteilung des Ministeriums und drei großen Beratungsunternehmen geleistet wurden.
Update zur der SpOn-Meldung: Dabei handelt es sich nach Informationen von Augen geradeaus! um den bereits Anfang April bekannt gewordenen Fall.
(Weiter dann ggf. nach Entwicklung)
(Archivbild: Der Bundestags-Untersuchungsausschusses zu Beraterverträgen im Verteidigungsministerium vor seiner ersten öffentlichen Anhörung am 21.3.2019 – Felix Zahn/photothek.net )
„Regelverstoß“ !!!!!!!!
Ein Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages beschäftigt sich also mit (selbstgemachten aka Compliance Management) Regelverstößen. Wie krank kann dieses medial-neoliberale Polikasterei-System eogentlich noch werden ? Völlige Entwertung dieses grundgesetzlichen Instrumentes. Einfach nur erbärmlich – vor allem angesichts der Tatsache, dass wir zZt 70 Jahre GG eigentlich reflektieren sollten.
[Was soll das jetzt? Ein Plädoyer für Rechtsverstöße? Nein, der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich zuvörderst mit der Frage, ob gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde. Diesen Ton finde ich jetzt etwas merkwürdig. T.W.]
@ klabautermann | 09. Mai 2019 – 16:06
Wenn Compliance die Einhaltung von Gesetzen und Regeln ist, dafür ein Management aufgebaut und dieses dann unterlaufen wird – welchen anderen Zweck als den Regel- und Gesetztesverst0ß kann das haben?
Worüber regen Sie sich auf? Er…
Ein Compliance Management System (CMS) bezeichnet die Gesamtheit der in einer Organisation (z.B. in einem Unternehmen) eingerichteten Maßnahmen, Strukturen und Prozesse, um Regelkonformität sicherzustellen, worunter rechtsverbindliche und ethische Regel fallen können.
Kernaufgabe eines CMS liegt in der Schaffung und Erhaltung einer nachhaltigen Compliance-Kultur. Ferner bezweckt ein CMS, hinreichend sicherzustellen, dass Risiken für wesentliche Regelverstöße rechtzeitig erkannt werden und solche Regelverstöße verhindert werden. Da auch ein angemessenes CMS nie in der Lage sein wird, Verstöße zu 100 % zu verhindern, muss es zusätzlich dennoch auftretende Verstöße zeitnah erkennen und im Unternehmen kommunizieren, damit angemessene Reaktionen auf den Verstoß ergriffen werden können.
Über die Notwendigkeit der Einführung eines CMS im BMVg und der Bundeswehr mag man trefflich streiten (und das ist hier ja im Zusammenhang mit der geplanten Einführung eines Verhaltenskodex im BMVg ja auch hier bei AG passiert).
Inwieweit die Kernaufgabe des CMS im BMVg erfüllt wurde sieht man derzeit in aller Deutlichkeit.
Die Wirksamkeit eines CMS ist nach landläufiger Meinung übrigens durch die Interne Revision zu prüfen. Insofern sollten die Ausführungen von BG Tränapp und KAdm Nelte auch in Verbindung miteinander gesehen werden.
Hier wird doch das ganze Dilemma der Bundeswehr-Bürokratie sichtbar.
Die politische Leitung fordert mit Nachdruck schnelle Ergebnisse (Die Legislative hat ja auch keine Zeit!). Wer nicht liefert, fällt in Ungnade und kann seine Karriere begraben. Es finden sich immer durchsetzungsstarke Jasager, die – statt die eigentlichen Hemmnisse, die das europäische Vergaberecht, die Bundeshaushaltsordnung, das Konsensprinzip, die parlamentarische Kontrolle usw. im System bewirken, klar zu benennen und an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine zeitgerechte Leistungserbringung zu arbeiten – die Hacken zusammenknallen, „den Macher geben“ und „unkonventionelle Wege suchen“.
Die „Spaßbremsen“, die versuchen, irgendwie noch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln zu gewährleisten, gelten dann schnell als „ewig Gestrige“, „Leistungsverweigerer“ oder „§87b-Stalinisten“.
So geht Kulturwandel nicht.
@Sehenden Auges:
„..Jasager, die – statt die eigentlichen Hemmnisse, die das europäische Vergaberecht, die Bundeshaushaltsordnung, das Konsensprinzip, die parlamentarische Kontrolle usw. im System bewirken, klar zu benennen und an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine zeitgerechte Leistungserbringung zu arbeiten ..“
Mir scheint, Sie bezeichnen (Teile) der Arbeitsebene als Jasager und weisen ihnen Verantwortung dafür zu, dass solche Vorfälle wie im Artikel angesprochen, passieren.
Ich möchte das ins Gegenteil verkehren. Nicht die Arbeitsebene, sondern die politische Ebene von Staatssekretär an aufwärts sowie die Legislative sind verantwortlich dafür, dass Mitarbeiter der Arbeitsebene sich exponieren und versuchen, den Karren aus dem Dreck zu ziehen um den Willen der Leitung (und das was für die Bundeswehr nötig ist – das ist oft auch identisch mit dem Willen der Leitung) umzusetzen.
Die Rahmenbedingungen kann kein Mitarbeiter der Arbeitsebene ändern. Und sie werden auch von den Politikern absichtlich nicht geändert – denn es ist bequemer, die Verantwortung für Fehler je nach politischer Zweckdienlichkeit anderen Politikern anzuhängen (und Pfründe im politischen Geschacher für den eigenen Wahlkreis oder als Gegenleistung für Deals zu verteilen, siehe 25 Mio Vorlage). Diese wiederum hängen sie dann ihrer eigenen, untergeordneten Arbeitsebene an.
Insofern müsste man genau die Politiker die bohrende Fragen nach Missständen im Untersuchungsausschuss stellen, selber dazu befragen was sie getan haben um die Rahmenbedingungen unter denen die Arbeitsebene arbeiten muss (SPON-Zitat: „..zeichnete .. Rechnungen für Leistungen ab, die bereits vor dem Vertragsschluss … geleistet wurden..“) zu verändern.
@Sehenden Auges: Mit ein Grund für den schlechten Ruf selbst guter Juristen ist immerhin deren Neigung, auf die notwendige Einhaltung geltender Vorschriften hinzuweisen, und damit den Enthusiasmus von „unkonventionellen Machertypen“ unsanft zu bremsen.
@ DIN A4 | 10. Mai 2019 – 10:41
„Ich möchte das ins Gegenteil verkehren. Nicht die Arbeitsebene, sondern die politische Ebene von Staatssekretär an aufwärts sowie die Legislative sind verantwortlich dafür, dass Mitarbeiter der Arbeitsebene sich exponieren und versuchen, den Karren aus dem Dreck zu ziehen um den Willen der Leitung (und das was für die Bundeswehr nötig ist – das ist oft auch identisch mit dem Willen der Leitung) umzusetzen.“
Also so, wie Sehenden Auges es ansprach: Die Leitung wünscht, der Ja-Sager macht.
Aber er ist nicht der Leitung sondern der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.
Bleibt noch, nach seiner Motivation zu fragen und auch da sehe ich Sehenden Auges überwiegend richtig liegen.
Im Zweifelsfall fehlt dem Ja-Sager das Rückgrat, den Vorgesetzten nicht aus der Verantwortung zu lassen.
@DIN A4:
Ich würde die Ebene B6+, auf die meine Einlassung abzielt, nicht unbedingt als „Arbeitsebene“ bezeichnen. Dies vorausgesetzt, wäre auch Ihre These, dass von dort keine Änderungen der Rahmenbedingungen bewirkt werden können, hinterfragenswert. Um Politik zu Änderungen zu bewegen, muss Betroffenheit erzeugt werden. Das ist Aufgabe der Führung (nicht der politischen Leitung), und genau hier sehe ich die Defizite.
In der verlinkten Pressemitteilung vom März 2017 zur Einführung des Beauftragten für Compliance Management ist die Entwicklung einer „Compliance- Kultur“ wie folgt beschrieben:
„…Der umfassende Ansatz soll das Bewusstsein nicht nur für die Bindung an geltendes Recht und Gesetze, sondern auch für ethische Werte wie Integrität sowie für die Organisationsziele stärken…“
Anmerkung:
– Wieso man das „Bewusstsein…für die Bindung an geltendes Recht und Gesetze…stärken“ muss, erschliesst sich mir nicht.
– Der Amtseid des Bundesbeamten enthält dezidiert die Formel „…das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren…“. Damit ist Alles gesagt.
– Wenn man aber schon eine durch den Amtseid bereits gegebene Verpflichtung erneut betont, dann sollte man diese nicht dadurch „aufweichen“, dass man auf gleicher Ebene wie für „geltendes Recht und Gesetze“ auch das Bewußtsein wecken will für „ethische Werte“ und die „Organisationsziele“.
– „Ethische Werte“ sind stark subjektiv geprägt. Weil das so ist gibt es eben Gesetze, die dem Einzelnen Handlungssicherheit geben, insbesondere dann, wenn es zu einem bestimmten Sachverhalt unterschiedliche Bewertungen innerhalb der Hierachie gibt.
– „Organisationsziele“ können von einer staatlichen Institution nicht gegen geltendes Recht und Gesetze, sondern nur im Einklang mit diesen durchgesetzt werden.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„Diese Kultur der Regeleinhaltung(Compliance-Kultur) macht Verfahren transparenter, Verantwortlichkeiten sichtbarer und stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Korrektheit der Ministeriumsarbeit.“
Kommentar:
– Genau dieses Ziel wurde NICHT erreicht.
– Bei wohlwollender Bewertung kann man dem Compliance Element im BMVg also nur komplette Unfähigkeit hinsichtlich des angestrebten Ziels attestieren.
Noch ein Zitat:
„Der Beauftragte … ist unmittelbar der Hausleitung zugeordnet und hat dort unmittelbares Vortragsrecht. Er ist unabhängig von den Fachabteilungen und arbeitet eng mit den Abteilungen Recht und Personal sowie der Revision des Ministeriums zusammen.“
– Gemessen an den Vorwürfen, die zum Untersuchungsausschuss geführt haben, kann man feststellen:
– Entweder ist der Beauftragte für Compliance bei der Erfüllung seiner Aufgabe lediglich krachend gescheitert, oder die Leitung war über die Modalitäten der Beraterverträge informiert und hat die „Organisationsziele“ bei der Vergabe von Verträgen über die Gesetze gestellt.
An dem kleinen Beispiel der „Gorch Fock“ – Instandsetzung kann man meines Erachtens exemplarisch genau eine solche Priorisierung hinsichtlich der gewünschten „Organisationsziele“ feststellen. Ein auf dem Dienstweg vorgelegtes Gutachten, das die Instandsetzungsmodalitäten in Frage stellte, wurde vom heutigen Staatssekretär Zimmer nicht zur Grundlage der Entscheidungsfindung herangezogen, sondern es wurde eine neue Stellungnahme angefordert. Diese (diesmal positive) Stellungnahme wurde dann die Grundlage für die Entscheidungsfindung.
@DIN A4 | 10. Mai 2019 – 10:41
Volltreffer und ihr Kommentar beschreibt meine in @klabautermann | 09. Mai 2019 – 16:06 geäußerte „Aufgeregtheit“ sehr anschaulich. Diese sogenannte Große Koalition sollte eigentlich in Große Konfrontation umgetauft werden. Und da soll ein treu-doofer, ministerieller Staatsdiener noch seinen Auftrag 100% rechtskonform, compliant, wirtschaftlich, politisch korrekt und möglichst plangerecht erfüllen. Die spinnen, die Römer.
Ich möchte den Vorkommentatoren (in diesem und anderen Beiträgen) eine These vorschlagen, um zu sehen, ob ich ihre Kommentare richtig verstanden habe:
Die Regelungen, welche die Vergabe von Rüstungsprojekten regeln, treffen die Risikoverteilung zwischen Dauer und Kosten des Vergabeprozesses und der Möglichkeit einer „Fehlvergabe“ an ein schlechtes oder mangelbehaftetes Produkt häufig zugunsten eines hohen Risikos für Verzögerungen.
Die Risiken einer Fehlbeschaffung sind aber insbesondere politisch und aus Verantwortungsvermeidungs-Gründen so hoch, dass sie aus zumindest teilweise sachfremden Gründen in Kauf genommen werden. Verzögerungen lassen sich immer mit „komplexe Beschaffung“ und „das Vergaberecht zwingt uns“ rechtfertigen, ein Fehlkauf, für den klare Verantwortung besteht, ist für den Verantwortlichen zu unangenehm.
Ist das so korrekt?
Hallo Herr Wiegold,
ich hatte heute morgen einen Kommentar zu diesem Faden geschrieben.
MfG
Pete
[Hm, hängt aber nix im Spam. Sorry, kann da nichts finden. T.W.]
@ Pete | 10. Mai 2019 – 12:31
Compliance Management muss doch erstmal dafür sorgen, dass die Mitarbeiter die relevanten Vorgaben (Gesetze, moralischer Art usw.) kennen. Dann können vielleicht noch Prozesse geschaffen werden, die die Einhaltung unterstützen.
Führung und Führungskräfte müssen Compliance natürlich auch wollen. Wenn sie sich selbst darüber hinwegsetzen ist die extra für die Umsetzung/Einhaltung geschaffene Organisation so überflüssig wie das Controlling.
@Sehenden Auges:
Ich stimme Ihnen insofern zu, dass die Ebene B6+ besondere Verantwortung trägt, die Missstände der Prozesse auf die politische Ebene zu tragen, immer wieder. Vielleicht können wir uns auch darauf einigen, dass die Arbeitsebene per se (also unterhalb der B-Dotierung) nur sehr begrenzt Verantwortung für eine tatsächliche Änderung der Prozesse trägt.
Mein Punkt ist nach wie vor der: Die politische Ebene Staatssekretär aufwärts weiß bereits jetzt um die Probleme! Allerdings hält sie wesentliche Änderungen nicht für nötig, bzw. für politisch nicht machbar(25 Mio Vorlage). Dabei gäbe es schon Mittel (z.B. Öffentlichkeit erzeugen) um die Probleme auch politisch zu lösen. Aber das wird nicht gemacht, weil Öffentlichkeit über Probleme imageschädigend für Politiker sein kann. „Hat denn die Verteidigungsministerin ihren Laden nicht im Griff…?“, was wiederum nicht zuletzt auch den Medien zuzuschreiben ist.
Fazit: Rückgrat braucht es, insbesondere auf den höchsten Ebenen der Bundeswehr und Politik. Haben wir das? Nein.
@Laie
„Ist das so korrekt ?“
Aus meiner Sicht eher nein, das ist so nicht korrekt.
Das Problem der Bw-Beschaffung ist, dass sowohl die entscheidenden Politiker, das Ministerium und die nachgeordnete Beschaffungsbehörde (BAAINBw) den Investionhaushalt der Bw als Wirtschaftsförderungsmassnahme begreifen und nicht als Etat zur Beschaffung des Bw-Materials begreifen.
Deshalb wurde die Gorch FOCK auch bei einer Werft instandgesetzt, die vor dem Aufttrag schon insolvenzgefährdet war.
Deshalb haben 2 Haushaltspolitier mehr oder weniger alleine beschlossen, dass die Bw 5 neue Korvetten für 1,25 Mrd Euro bekommen.
Berateraffäre. „Wie Sodom und Gomorrha“ beschreibt Thorsten Jungholt die Zustände im BAAINBw/BMVg.
Abenteuerlich, Beamte sollen Beweismaterial gelöscht und sich über begangene Regelverstöße amüsiert haben. [(WELT (+)]
@ KPK: danke, der Artikel auf WELT gibt einen guten Einblick in die Arbeit des U-Ausschuss und die Kultur des BMVg / BAAINBw. Je mehr man liest, desto dankbarer bin ich über diesen U-Ausschuss. Ich hoffe, dass dieser auch in die anderen Ressorts strahlt. Dort scheint es ähnliche Fälle zu geben.
@ Klaus-Peter Kaikowsky | 10. Mai 2019 – 22:26
So etwas kann m.E.n. nur in einem System stattfinden in dem die Führung/Leitung dies ermöglicht, ermuntert oder einfordert bzw. der Eindruck entstanden ist, dass sie es fordert und ein Nicht-befolgen Konsequenzen nach sich zieht.
Im von Mc Kinsey „optimierten“ Verteidigungsministerium wird also versucht, dem Untersuchungsausschuss Beweismaterial vorzuenthalten.
Eine Ministerin die ständig (fast täglich) schwere Fehler in den vielen Skandalen in ihrem Ministerium einräumen muss, hat nicht die Courage endlich zurückzutreten.
Diese Dame lässt keine Talkshow aus, aber in Ihrem Ministerium „brennt“ es an allen Enden.
Die Soldaten haben es verdient von qualifizierten Ministern geführt zu werden.
Compliance ist auch in der freien Wirtschaft häufig ein Papiertiger. s. VW – Dieselgate, etc. Compliance kommt aus der Industrie. Also nicht aufregen. Und zu dem Thema Diensteid, etc. Warum mussten wir denn jedes Jahr immer wieder unterschreiben, dass wir keine Dienstgeheimnisse verraten, keinen Alkohol während der Dienstzeit zu uns nehmen, usw. ? Warum sollen sich dann höhere Beamte dessen bewußt sein, dass sie exakt dagegen verstossen, wenn es schon die unteren Chargen vermeintlich oder angeblich nicht können oder konnten? Das war jetzt schon zynisch und nicht mehr ironisch gemeint.
@J.Vans | 11. Mai 2019 – 16:59
„Im von Mc Kinsey „optimierten“ Verteidigungsministerium wird also versucht, dem Untersuchungsausschuss Beweismaterial vorzuenthalten.“
Und was hat das (mutmaßliche) Fehlverhalten eines (!) von 3.000 Mitarbeitern mit McKinsey zu tun?
@J. Thyroff | 12. Mai 2019 – 21:18
„Warum mussten wir denn jedes Jahr immer wieder unterschreiben […] keinen Alkohol während der Dienstzeit zu uns nehmen“
Jetzt bin ich wirklich neugierig. Ich habe ja schon dutzende Belehrung unterschrieben, aber den kannte ich noch nicht.
In welcher Belehrung kommt das denn vor?
@Köffer I 12.05.2019-22:38
In der Berateraffäre geht es um mehr als das Fehlverhalten eines Mitarbeiters.
Mc Kinsey usw. lassen sich die sogenannte Beratung sehr gut bezahlen.
Doch wenn diese bestens vergütete Beratung überhaupt ´notwendig ist, warum ist die Bundeswehr bzw. das Verteidigungsministerium in diesem Zustand?
Beratungsfirmem geben sich gerne elitär, doch die Ergebnisse ihrer Beratung sind mehr als dürftig.
Die ehemalige Staatssekretärin Suder (Mc Kinsey) hat sich schnellstens aus der Verantwortung gezogen, als es „brenzlig“ wurde. Zudem hat sie es nicht mal für nötig befunden im Bundestag zu erscheinen, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten. Diese Haltung hat die Sache nur noch verschlimmert.
Zur Erinnerung: die Beratungsleistungen hatten einen Umfang von über 200 Millionen Euro.
Zusammenfassend: Mc Kinsey hält nicht, was es verspricht.
Und eine verantwortliche Ministerin lässt dies alles seit Jahren zu, ohne einzuschreiten..
@J.Vans
Jetzt geht es wieder los. Ich verlange ja nicht, dass immer alle den Überblick behalten (ist ja auch schwer), wenn man aber nach über 7 Monaten „Berater-Affäre“ immer noch solche sinnlosen Querverweise bringt, wird mir wirklich schlecht.
1. Die Annahme, dass Beratungen nix bringen, weil es der Bundeswehr so schlecht geht, kann man ja auch umdrehen: vielleicht ginge es der Bundeswehr noch viel schlechter, wenn sie nicht externe Unterstützung gehabt hätte. Das bringt mich auch wieder auf einen anderen Punkt zurück. Vielleicht wäre eine Diskussion darüber, wo und wann man externe Unterstützung braucht, eine sehr lohnende. Ich bin überzeugt, dass man ohne nicht auskommt. Leider versucht der Staat (nicht nur das BMVg) zu oft Sachen selber zu machen, die er nicht kann (z.B. BER – ist am Ende Projektmanagement) und auf der anderen Seite holt er sich zu oft Unterstützung, wenn er eigentlich selber machen könnte oder gar müsste (z.B. Body-Leasing im BAAINBw). Aber die Diskussion führt ja keiner, sondern man kippt lieber das Kind mit dem Bade aus.
2. Dazu: Die Strukturreformen, die zum heutigen Zustand maßgeblich beitragen haben, hat die Bundeswehr/das BMVg ganz allein verzapft (gemeinsam mit an Wahlkreisinteressen orientierten Abgeordneten). Es gab zwar externe Kommissionen (z.B. Weise Kommission), nur wurde von diesen Vorschlägen fast nichts umgesetzt. Übrigens auch aus Gründen der fehlenden politischen Opportunität. Und was politisch opportun ist, wird maßgeblich im Parlament entschieden.
3. Die 200 Mio bezogen sich auf die Gesamtausgaben für externe Dienstleister (das sind übrigens meistens keine Beratungen). Der BRH hat das sehr weit gefasst. Wer von den 200 Mio wie viel abbekommen hat, wurde im Verteidigungsausschuss vorgestellt. McKinsey hab ich da nicht gesehen.
4. In der „Berater-Affäre“ geht es im Kern eben nicht im McKinsey. Das sollte man bei der Lektüre der Medienartikel, zum Teil ja auch hier gepostet, irgendwann auch mal zur Kenntnis nehmen. Auch wenn natürlich die Geschichte allzu verlockend ist und viele schöne Klischees bedient.
@Nur mal so | 13. Mai 2019 – 11:13
Kam Frau Suder etwa nicht von Mc Kinsey? Wenn die Beratung und Tätigkeit dieser Frau und Mc Kinsey nach ihrer Einschätzung so gut war, warum verlies sie nach kurzer Zeit das Ministerium?
Bei den Honoraren der Berater wird mir manchmal auch „wirklich schlecht“.
Mc Kinsey hat z.B. schon beim BAMF nicht halten können, was versprochen wurde,
Es wurden u.a. Praktikantenhonorare falsch berechnet (siehe Presse-Berichterstattung)
Mc Kinsey wurde dort z.B. für eine „Rückkehrmanagementstudie“ fürstlich entlohnt.
Die Honorare stimmen immer, aber die Ergebnisse sind „grottenschlecht“.
Der Staat sollte wieder versuchen ohne diese Beratungsfirmen zu regieren.
Auch Beamte,Minister und Staatssekretäre bekommen in den Ministerien sehr gute Gehälter und sollten Entscheidungen ohne Berater treffen können.
Die Aufklärung der Berateraffäre steht jetzt an. Bleibt abzuwarten, was noch aufgedeckt wird.
@Nur mal so
Interessant! Hat sich da jemand etwa die Mühe gemacht, die verschiedenen Firmierungen und Kontonummern eines Unternehmens zusammenzufassen?
@J.Vans
Ich bin immer wieder verblüfft, wie gut alle Welt die Arbeit von Beratungen beurteilen kann. Wo war denn die Leistung von Beratungsunternehmen schlecht? Bzw. was wäre im Herbst 2015 passiert, wenn das BAMF diese externe Unterstützung nicht gehabt hätte. (Aber daran denkt 3,5 Jahre später keiner mehr) Das mit den Praktikanten wurde ja korrigiert, wenngleich so etwas natürlich nicht passieren sollte. Nochmal: Der Staat kann auf keinen Fall alles allein, das beweist er ja auch immer wieder. Er kann aber viel und sollte auch mehr tun. Aber so zu tun, dass Beratungsunternehmen die Ursache der staatlichen Probleme sind, ist einfach nicht haltbar.
Das, was Sie als Honorare bezeichnen, sind übrigens Tagessätze. Das ist nicht das Gehalt (Honorar), aber auch das war hier schon x-Mal Thema.
Zum Thema Suder verkneife ich mir einen Kommentar, weil ich schlichtweg nicht weiß, was ihre Beweggründe waren. Wenn ich aber die Diskussion der letzten Monate Revue passieren lasse, dann kommen mir leise Ahnungen.
@Alex 2.0
Verstehe Ihre Formulierung/Frage nicht! Wenn es um die 200 Mio geht, dann hat sich das BMVg „die Mühe“ gemacht, dem Verteidigungsausschuss darzulegen, welche Unternehmen, wie viel dieser 200 Mio erhalten haben. Da waren Beratungen, Kanzleien und Rüstungsunternehmen ganz vorn, aber das hier besprochene Unternehmen stand noch nicht mal auf der Liste. Wenn Sie was anderes meinten, ignorieren Sie diese Antwort.
@J.Vans | 12. Mai 2019 – 23:17
Ihre Aussagen zur inahtlichen Leistung von Beratern etc. etc. könnte man jetzt so oder so bewerten. Ich für meinen Teil schließe mich weitgehend @Nur mal so an.
Aber das war nicht meine Kritik an Ihrer Aussage.
Sie haben das Fehlverhalten (die mutmaßliche versuchte Vertuschung) eine BMVg Angehörigen (nicht Berater, sondern mWn Beamter!) in Verbindung gebracht mit dem durch „Mc Kinsey „optimierten“ Verteidigungsministerium“.
Nun hat zum einen McKinsey das BMVg nicht optimiert, das war eine andere Beratungsfirma, aber auch das hat ja immer noch NICHTS mit dem vorgeworfenen Fehlverhalten eines BMVg Angehörigen zu tun.
Also bleiben Sie doch einfach beim Thema, dann kann man sich hier gerne sachlich auseinandersetzen…
@ Koffer | 13. Mai 2019 – 21:03
So einfach scheint es mir nicht. Es liegt doppeltes Fehlverhalten eines Beamten vor:
Abzeichnen falscher Rechnungen und Vernichtung der Beweise.
Und schon hängen die Beraterfirmen drin, die die falschen Rechnungen gestellt haben.
Aber die arbeiten sicher nur in der Abrechnung komisch. Die Beratungsleistung ist immer tadellos, Ergebnisse wie bestellt (so hab ich es erlebt).
Weil der Name hier immer mal wieder fällt:
Ich habe Frau Dr. Suder einmal persönlich bei der Arbeit erlebt. Sie hatte ein Ihr offenbar wichtiges Thema telefonisch zu besprechen. Ich habe sie da als sehr energisch und zupackend erlebt. Sie hat nicht eher Ruhe gegeben, bis der Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung genau das verstanden hatte, was ihrer Meinung nach zur Problemlösung führt. Diese Lösung war damals im Sinne der Bw und nicht im Sinne des Anrufers. Bei mir hat sie bei dieser Gelegenheit einen sehr positiven Eindruck hinterlassen.
Frau Dr. Suder war auch als beamtete Staatssekretärin im BMVg tätig (Nachfolge Beemelmans) und nicht als McKinsey-Beraterin. Ich meine, sie ist auch nach 2018 nicht wieder zu McKinsey zurück gekehrt.
@Nur mal so | 13. Mai 2019 – 15:47
Dier Untersuchungsausschuss soll die Dinge aufklären , die der Bundesrechnungshof ´bemängelt hat. Unter anderem. war dies die Vergabe von Beraterverträgen und die hohe Summe dieser „Leistungen“.
Da nun Frau Suder von Mc Kinsey sowie Accenture im Mittelpunkt dieser Aufklärung stehen, ist Kritik an Beraterverträgen unvermeidlich.
Diese Beraterfirmen kreieren Begriffe wie z.B. „Optimierung“ obwohl es im Ministerium eben seit Jahren nicht so „optimal“ läuft.
Überall in der Bundeswehr sollte in der Bundeswehr gespart werden, nur an Beraterverträgen wurde besonders bei von der Leyen nie gespart.
Sparvorschläge in der Bundeswehr kamen gerade von diesen Beraterfirmen.
Daher können sich Mc Kinsey u.a. nicht hinstellen, als ob sie mit diesen Dingen nichts zu tun hätten.
Koffer | 13. Mai 2019 – 21:03
das Verteidigungsministerium wurde auch durch Frau Suder (Mc Kinsey) „optimiert“
Auch andere Beraterfirmen hatten weitere Vorschläge zur „Optimierung“.
Der Bundesrechnungshof hat die Zusammenhänge der „Optimierung“ bemängelt.
Eben die Vergabe und die Höhe der Leistungen.
Daher gibt es auch eine Berateraffäre mit Untersuchungsausschuss.
Die daraus resultierenden Entscheidungen wurden aber vom Hohen Haus getroffen.
Das BMVg kann sich nicht exculpieren.
@Nur Mal so
Man wird vermutlich die Buchungen anschauen und dann [Firma] Deutschland GmbH, [Firma] International, [Firma] s.a.r.l. usw. zusammenzählen müssen.
@hagion pneuma | 14. Mai 2019 – 9:14
Frau Suder wurde gerade deshalb Staatssekretärin weil sie von Mc Kinsey kam.
J.Vans | 14. Mai 2019 – 9:31
Bitte unterscheiden Sie doch zwischen der Bundeswehr und dem Bundesministerium der Verteidigung!
Frau Suder war während der Tätigkeit im Bundesministerium nicht bei McK tätig, angestellt.
J.Vans | 14. Mai 2019 – 10:56
Das mag möglich sein. Aber es war gewiss nicht der einzige Grund.
Trotzdem war Fr. Dr. Suder als beamtete Staatsekretärin im BMVg tätig und nicht als McKinsey-Beraterin im Auftrag von McKinsey dort unterwegs. Sie hat also selbst direkte Verantwortung getragen und hat nicht andere Verantwortliche auf Honorarbasis lediglich „beraten“. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ihr Abgang kam, so meine ich mich zu erinnern, auch nicht ganz plötzlich. Der zeichnete sich schon etwas länger ab. Wie @nurmalso habe ich eine Ahnung warum, möchte aber auch nicht spekulieren.
@J.Vans
Frau Suder wurde Staatssekretärin weil sie „es drauf hatte“.
@Klaus-Peter Kaikowsky | 14. Mai 2019 – 16:34
So wie Frau von der Leyen
@Klaus-Peter Kaikowsky
„Frau Suder wurde Staatssekretärin weil sie „es drauf hatte“.“
Gemessen am Ergebnis ihrer Bemühungen hat sie nichts „gebacken bekommen“ außer medienwirksamen Ankündigungen, zahllosen workshops und viel Unruhe in der Bundeswehr.
@hagion pneuma
„…Sie hat also selbst direkte Verantwortung getragen…“
– Für was hat sie persönliche Verantwortung getragen?
– Und vor Allem was hat sie denn verbessert?
– Frau Suder brachte Herrn Scherf von McKinsey mit, der hatte auch noch nie etwas mit der Bundeswehr zu tun gehabt, wurde aber sofort „Rüstungsbeauftragter“ mit weitreichenden Befugnissen. Nach nur 2 Jahren „Rüstungsbeauftragter“ ging Herr Scherf zurück zu McKinsey. Er konnte sich also nie positiv für die Bundeswehr auswirken, sondern ist nur ein weiteres Beispiel für ein hochbezahltes zweijähriges „Praktikum“ bei der Bundeswehr
Noch einmal:
– Welche messbare Verbesserung haben Frau Suder und Herr Scherf in der Bundeswehr bewirkt ?
– Welche konkrete Verantwortung haben sie für was getragen?
Ich bin froh, dass Frau vdL Ministerin bleiben durfte (mußte?) und all den Staub, den sie in den letzten Jahren aufgewirbelt hat nun in den letzten 2 Jahren noch aufs Haupt zurück bekommt.
Die Bundeswehr der „kleinen Soldaten“ kann einem allerdings leid tun, dass sich in den letzten 20 Jahren immer wieder fachfremde MinisterInnen und StaatssekretärInnen an ihr ausprobieren durften. Leid tun kann einem auch der brave Steuerzahler, der mit + – 40 Milliarden Euro im Jahr diese „Selbstfindungstrips“ und Beratungsorgien finanzieren muss ohne eine angemessene Gegenleistung zurück zu bekommen.
Aus meiner (unmaßgeblichen) Sicht heraus war Frau Dr. Suder eine engagierte und kompetente Staatssekretärin.
Sie allein auf ihren vorigen Arbeitgeber zu reduzieren, insbesondere weil gerade die Anti-Berater-Sau durchs politische Dorf getrieben wird, ist sowohl falsch als auch intellektuell billig.
So, ehe das jetzt hier zur ziemlich sinnfreien Debatte „Suder finde ich gut/nicht gut/ganz überhaupt nicht gut“ wird, beenden wir diesen OT bitte.
@Escrimador | 13. Mai 2019 – 23:13
„Und schon hängen die Beraterfirmen drin, die die falschen Rechnungen gestellt haben.
Aber die arbeiten sicher nur in der Abrechnung komisch. Die Beratungsleistung ist immer tadellos, Ergebnisse wie bestellt (so hab ich es erlebt).“
Jetzt mal unabhängig von Ihren Verallgemeinerung und Polemisierungen.
Aber das hat doch mit der ursprünglichen Frage gar nichts mehr zu tun!
Die Behauptung war ja, dass in einem von McKinsey optimierten BMVg vertuscht wurde.
Dafür wurde als Beleg das (mutmaßliche) Fehlverhalten eines Beamten herangezogen.
Meine Frage ist (und war): was hat das eine mit dem anderen zu tun?!?!
@J.Vans | 14. Mai 2019 – 9:31
„das Verteidigungsministerium wurde auch durch Frau Suder (Mc Kinsey) „optimiert““
Ich halte fest: Sie konnten kein sachliches Argument anführen, was das (mutmaßliche) Fehlverhalten eines Beamten in einer konkreten Frage mit McKinsey zu tun hat.
Ihre übrigen Argumente pro und contra Beratung und pro und contra McKinsey lasse ich jetzt mal umkommentiert, weil das ja nicht Kern meines Einspruchs war…
Passt an diese Stelle ggf. der Artikel vom Stern mit den Möpsen?
„Zur Berateraffäre im Verteidigungsministerium gibt es neue Details: Die damalige Staatssekretärin Suder gab persönlich einen Millionenauftrag frei, von dem auch der Beratungskonzern Accenture profitierte – darunter ein Bekannter, dem für den Auftrag womöglich die Voraussetzungen fehlten.“
@Nur 2 Cent
Vielen Dank für den Hinweis auf den Artikel beim Stern. Nach Lesen des Artikels fehlen einem „braven Steuerzahler“ einfach nur noch die Worte……….
– Jede Schönfärberei dieses Skandals sollte nun endgültig ein Ende finden. Die Bundeswehr ist keine staatliche „Sonderorganisation“, die legitimiert ist, an Regeln und Verfahren vorbei Steuergelder in Millionenhöhe zu vergeben.
– Auch wenn Einige das als OT bewerten- was es in meinen Augen aber nicht ist- sei als Vergleich mit dem obigen Verhalten der „Teppichetage“ angeführt, wie gnadenlos die selbe Bundeswehr mit kleinen Dienstgraden umgeht, wenn diese sich an den Regeln vorbei einen monetären Vorteil verschaffen.
– In diesem Zusammenhang verweise ich auf einen Artikel in der aktuellen Ausgabe des Bundeswehrverbandsmagazins. Dort wird beschrieben wie hart das Bundesverwaltungsgericht einen Oberstabsfeldwebel disziplinar gemaßregelt hat, der in Absprache mit dem Kassenführer, sich zweimal 200 Euro aus der Gemeinschaftskasse der Unteroffiziere geliehen hatte, ohne vorher die gesamte Gemeinschaft um Erlaubnis zu bitten. Auch die nachträgliche Bestätigung der UO-Gemeinschaft, dass diese, bei Befragen, dem „Darlehen“ zugestimmt hätten, hat die Strafe des Bundesverwaltungsgerichts nicht verhindert.
Noch einmal: Dies ist kein OT, denn es ist DIE BUNDESWEHR, die bei „kleinen Vergehen“ gnadenlos verurteilt und im Großen offensichtlich großzügig sein möchte. Das zerstört Vertrauen in die Führung.
@ Koffer | 14. Mai 2019 – 20:12
„Meine Frage ist (und war): was hat das eine mit dem anderen zu tun?!?!“
Gut, es muss nicht Mc Kinsey gewesen sein aber irgendeine Beraterfirma muss die falschen Rechnungen vorgelegt haben (dem Beamten zum abzeichnen).
Was passiert ist muss aufgeklärt werden, jedoch muss man sich vor Verallgemeinerungen und Übertreibungen hüten. Wenn man den oben stehenden Nachtrag liest:
Zitat:
„Nach SPIEGEL-Informationen zeichnete der Beamte Detlef S. über die Jahre immer wieder Rechnungen für Leistungen ab, die bereits vor dem Vertragsschluss zwischen der IT-Abteilung des Ministeriums und drei großen Beratungsunternehmen geleistet wurden.“
Hier ist sicherlich Unrecht geschehen, inwieweit und in welcher Größenordnung Schaden entstanden ist, bleibt erst noch aufzuklären.
Wenn die „sachlich richtig“ abgezeichneten Rechnungen vom Leistungsumfang und vom Rechnungsbetrag korrekt waren, dann ist lediglich das nachträgliche Abzeichnen zu beanstanden. Als Regierungsdirektor weiß er sicherlich was es bedeutet eine Rechnung „sachlich richtig“ abzuzeichnen.
Der IT-Abteilung des Ministeriums ist jedoch mindestens ein genauso großer Vorwurf zu machen, die Leistungen beauftragt hat ohne die Vertragserstellung abzuwarten. Und was für ein Druck vom Abteilungsleiter IT auf den Regierungsdirektor ausgeübt wurde diese freihändigen Vergaben nachträglich „sachlich richtig“ zu zeichnen, kann ich mir nur im Ansatz vorstellen !
@Pete
Nur um sicherzugehen, da wurde nicht jemand wegen falscher Anschuldigung bestraft, sondern wegen eines Darlehens das ihm die Kassenverwaltung genehmigt hat?
@ToDan
„Nur um sicherzugehen, da wurde nicht jemand wegen falscher Anschuldigung bestraft, sondern wegen eines Darlehens das ihm die Kassenverwaltung genehmigt hat?“
Sachverhalt in Zusammenfassung gem. aktueller Verbandszeitschrift S.88/89:
– Oberstabsfeldwebel (Kompaniefeldwebel) bittet Kassenwart des Unteroffizierkorps um Schlüssel für Kasse, um 2x 200 Euro als „Darlehen“ zu entnehmen.
– Kassenführer stimmt zu, fragt aber nicht die UO- Gemeinschaft, obwohl er wusste, dass dies korrekt gewesen wäre.
– Bei Kassenprüfung wird der Sachverhalt erkannt weil das Geld noch nicht zurück gezahlt worden war.
– Oberstabsfeldwebel hat später Geld zurück gezahlt.
– Truppendienstgericht (TDG) hat das Verfahren eingestellt.
– Bundesverwaltungsgericht hat Urteil des TDG aufgehoben und gegen den Soldaten ein Beförderungsverbot (48 Monate) verbunden mit Kürzung der Dienstbezüge um 1/20 für die Dauer von 60 Monaten verhängt.
@Pete | 15. Mai 2019 – 11:25
„Dies ist kein OT, denn es ist DIE BUNDESWEHR, die bei „kleinen Vergehen“ gnadenlos verurteilt “
Es ist nicht (!) die Bw, die so urteilt, sondern unabhängige Gerichte! Und unabhängig davon sehe ich den Vorwurf keinesfalls als Kleinigkeit an. Aber das wird sehr schnell OT.
Äpfel sollte man halt nicht mit Birnen vergleichen.
@Escrimador | 15. Mai 2019 – 11:57
„Gut, es muss nicht Mc Kinsey gewesen sein aber irgendeine Beraterfirma muss die falschen Rechnungen vorgelegt haben (dem Beamten zum abzeichnen).“
Wenn die Rechnungen „falsch“ waren…
Aber auch das war nicht meine Kritik am Mitkommentator, sondern das er suggeriert hat, dass der Optimierungsprozess im BMVg irgendetwas mit dem (vorgeworfenen) Verhalten zu tun hat.
Egal ob das Ministerium optimiert war oder nicht und egal ob es extern oder intern optimiert wurde und egal ob die Vorwürfe mit Blick auf die verwaltungsrechtliche Zulässikgeit der Abrechnung zutreffend dargestellt sind oder nicht.
Das eine hat ja gar nichts mit dem anderen zu tun.
Ich wehre mich einfach dagegen, dass hier einige unsachliche Verknüpfungen vornehmen um Stimmung für oder gegen etwas zu machen.
@Pete | 15. Mai 2019 – 14:31
Regen Sie sich doch nicht so darüber auf….
Ich zitiere:
„Die Bundeswehr hat ein Haltungsproblem und sie hat offensichtlich eine Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen“
„abstoßend und widerwärtig“
„mafiösen Strukturen“
In den oben genannten Bereichen wäre schon „Eisenhart ermittelt und aufgeräumt worden“. …natürlich Medienwirksam .
Nur das Kehren vor der eigenen Haustüre fällt zuweilen schwer…zuviele Bananenschalen.
2+2 ist eben nicht 5
;-)
@0815
„…Nur das Kehren vor der eigenen Haustüre fällt zuweilen schwer…“
„…2+2 ist eben nicht 5…“
Das ist auch meine Bewertung ;-)