Ermittlungen gegen Rechtsextremisten in der Bundeswehr: KSK im Blickpunkt
Bei den Ermittlungen gegen Rechtsextremisten in der Bundeswehr gerät offensichtlich das Kommando Spezialkräfte (KSK) zunehmend in den Blickpunkt interner Ermittlungen. Ein Offizier der Eliteinheit wurde vom Dienst suspendiert und darf auch die Uniform nicht mehr tragen; nach Angaben des Spiegels wird darüber hinaus ein Dutzend KSK-Angehöriger als Personen mit extremistischem Gedankengut vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) beobachtet.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums bestätigte am (heutigen) Freitag die Suspendierung des Offiziers; auch wenn sie zu Details keine Stellung nehmen wollte und vor der Bundespressekonferenz nur von der Division Schnelle Kräfte (DSK) sprach und nicht vom KSK.
Zum Nachhören die Aussagen von Korvettenkapitän Christina Routsi (die Aussagen zu Suspendierung und Uniformtrageverbot ab Minute 3:00):
(Transkript s. unten)
Über den Fall hatten zuvor die Bild-Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht) und Spiegel Online berichtet. Laut Spiegel soll der Soldat Parolen der Reichsbürger verbreitet haben, die die Bundesrepublik Deutschland ablehnen. Auffällig ist dabei, dass es sich um einen Offizier handeln soll, der bereits 2008 – damals als Hauptmann – mit ähnlichem Gedankengut auffiel und andere Soldaten wegen anderer Meinungen bedrohte. Die Truppe reagierte darauf mit einer einfachen Disziplinarmaßnahme. (Ironie am Rande: Der damalige Bericht stammte von der heutigen stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer.)
Sollte das so zutreffen, dann hat nicht nur die Bundeswehr insgesamt, sondern auch das Kommando Spezialkräfte mehr als ein Jahrzehnt einen Soldaten, der sich gegen die Verfassung ausgesprochen hat, nicht nur toleriert – sondern auch befördert.
Am Freitagnachmittag berichtete erneut das Magazin von den weiteren Ermittlungen: Nach Spiegel-Informationen stuft der Militärische Abschirmdienst (MAD) aktuell zwölf der rund 1100 KSK-Soldaten als „Personen mit extremistischem Gedankengut“ ein. Die aufgefallenen Soldaten sollen nun weiter beobachtet werden.
Die Ministeriumssprecherin bestätigte ebenfalls, siehe O-Ton oben, bereits zuvor bekannt gewordene Zahlen von Ermittlungen gegen mutmaßliche Extremisten in der Bundeswehr. Dabei überstieg die Zahl von Rechtsextremisten die von Linksextremisten und Islamisten deutlich – allerdings nahmen nach Aussetzung der Wehrpflicht die Gesamtzahlen insgesamt deutlich ab.
Nachtrag: Das Transkript des Audios oben:
Frage: Frau Routsi, können Sie die Zahlen bestätigen, die heute Morgen aus einem MAD-Bericht zu Rechtsradikalen in der Bundeswehr referiert worden sind?
Routsi: Erst mal vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen die Zahlen aus dem MAD-Bericht bestätigen. Ich würde allerdings gerne ganz kurz die Gelegenheit nutzen, um das Thema Extremismus in der Bundeswehr umfassend einzuordnen.
Jegliche Form von Extremismus, gleich, welcher Couleur, hat in der Bundeswehr überhaupt keinen Platz. Wir gehen aus verschiedenen Richtungen dagegen vor. Wir überprüfen die Leute, die zur Bundeswehr kommen wollen, das sind ca. 16 000 Frauen und Männer im Jahr. In der Truppe werden alle Verdachtsfälle stringent gemeldet. Der MAD hat eine gezielte Fallbearbeitung. Vorgesetzte und Truppengerichte ermitteln auch. Da, wo gegeben, geben wir natürlich auch an zivile Strafverfolgungsbehörden ab.
Darüber hinaus kann dem Betroffenen bereits während der Ermittlungen der Zugang zu Waffen und Munition versagt werden oder die Ausübung des Dienstes beziehungsweise das Tragen der Uniform verboten werden.
Letztlich bleibt festzustellen, dass seit Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2017 die tatsächlichen Fälle von Extremismus in seiner Gesamtheit signifikant zurückgegangen sind.
Zusatzfrage: Haben Sie Zahlen vorliegen, um zu unterstreichen, was Sie in Ihrem letzten Satz sagten?
Routsi: Ja, das habe ich; die gebe ich Ihnen sehr gerne. Im Bereich Rechtsextremismus wurden in den vergangenen zehn Jahren ca. 200 tatsächliche Fälle erkannt, davon 170 vor dem Jahr 2012. Im Bereich Linksextremismus waren es in den vergangenen zehn Jahren ca. 15, auch hier fast alle vor 2012. Im Bereich islamistischer Extremismus waren es in den letzten zehn Jahren in etwa 35, davon neun vor 2012.
Was mir sehr wichtig ist: Gegen alle diese Personen wurden beziehungsweise werden Verfahren geführt. Der überwiegende Teil ist bereits aus der Bundeswehr entlassen.
Zusatzfrage: Können Sie mir erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Person aus der Truppe entfernt werden kann?
Routsi: Ich würde Sie gerne, weil das eine Detailfrage ist, zunächst an den Militärischen Abschirmdienst verweisen, denn dieser weiß ganz genau auf Ihre Frage zu antworten. Fakt ist: Wir haben Mittel zur Verfügung, um solche bekannten Fälle aus der Truppe zu entfernen, und die nutzen wir auch.
Frage: Können Sie bestätigen, dass der Mann ein Gründungsmitglied des KSK war?
Routsi: Darf ich Sie darum bitten, zu konkretisieren, welchen Mann Sie meinen?
Zusatz: Gegen den jetzt wegen rechtsextremer Inhalte, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, ermittelt wird.
Routsi: Es ist, glaube ich, gute Sitte, dass wir hier zu Einzelpersonalangelegenheiten keine Auskunft geben. Aber ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Kenntnis haben, dass es gegen einen Soldaten aus dem Verantwortungsbereich der Division Schnelle Kräfte diese Vorwürfe gibt, dass Disziplinarvorgesetzte umgehend Ermittlungen aufgenommen haben und dass gegen einen Mann aus der DSK ein Verbot zur Ausübung des Dienstes nebst Uniformtrageverbot ausgesprochen wird.
Zusatzfrage: Glauben Sie denn, dass das nur die Spitze des Eisberges, des Rechtsextremismusproblems in der Bundeswehr, ist, wenn quasi ein Gründungsmitglied des KSK beteiligt ist? Der ist ja Vorgesetzter von vielen anderen und hat wahrscheinlich viele Soldaten unter sich.
Routsi: Ich verwehre mich – das haben wir, an dieser Stelle, glaube ich, schon mehrfach getan – gegen den Begriff, den Sie verwandt haben. Uns liegen keinerlei Anzeichen vor, dass es ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der Bundeswehr gibt.
Zusatzfrage: Welchen Begriff meinen Sie?
Routsi: Sie haben ja Ihre Frage gerade gestellt. Darauf beziehe ich mich. Ich kann Ihnen sagen, dass wir keine Hinweise haben, dass es ein rechtsextremistisches Netzwerk in der Bundeswehr gibt.
Frage: Da laut Medienberichten offenbar der Oberstleutnant, um den es sich gehandelt hat, sich auch in Telefonaten so geäußert hat, dass man ihm eine Reichsbürgernähe unterstellen kann: Haben Sie Hinweise darauf, dass diese Telefonate mit anderen Bundeswehrangehörigen, ohne von einem Netzwerk zu sprechen, geführt wurden?
Routsi: Noch mal: Ich habe dazu ausgeführt, dass wir zu Einzelpersonalangelegenheiten keine Stellung nehmen. Ich bitte Sie, das zu verstehen und zu respektieren.
Zusatzfrage: Ich frage ja nicht nach der Einzelpersönlichkeit, sondern mich interessiert die Struktur. Deswegen ist die Frage: Muss man davon ausgehen, dass diese Telefonate mit weiteren Bundeswehrangehörigen geführt wurden? Das sind keine Einzelpersönlichkeitsfragen.
Routsi: Das sind aber Fragen einer laufenden Ermittlung, und auch hierzu kann ich Ihnen keine Informationen mitteilen.
(Danke an Jung&Naiv für den Audio-Mitschnitt)
(Archivbild: Soldaten des Kommandos Spezialkräfte beim ‚Tag der Bundeswehr‘ im Militärhistorischen Museum in Dresden am 09.06.2018 – Christian Thiel/Bundeswehr)
Wenn ich das richtig interpretiere, dann meint die Sprecherin des BMVg nach all den Presseveröffentlichung und den öffentlichkeitswirksamen Vorfällen der vergangenen Jahre weiterhin zum Problem Rechtsextremismus in der Bw:
– es sind alles Einzelfälle
– Vorgesetzte in manchen Einheiten sind nicht auf den rechten Augen ziemlich tolerant
– Soldaten die rechtsextreme Umtriebe melden gelten nicht als Netzbeschmutzer und werden innerhalb der Bw nicht gegängelt, inkl das versucht wird die „Whistleblower“ zu entlassen.
Der Hinweis auf die Masse der Fälle vor 2012 soll wohl zum Ausdruck bringen, dass die Masse der Fälle Wehrpflichtige waren.
Ja, wenn man den Elefanten im Raum nicht sehen will, dann ist er tatsächlich nicht vorhanden, komisch oder ?
DSK ist schnell erklärt, da bei einem Offizier der DivKdr diese Maßnahme verfügen muss bzw. die Einleitungsbehörde.
Ich finde Ihren Hinweis unnötig, dass der Soldat sogar befördert wurde. Nach einer einfachen Disziplinarmaßnahme ist das kein Zeichen für eine überproportionale Förderung. Der Zahn der Zeit sorgt für die regelmäßige Beförderung zumindest bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive. Wenn jetzt neue Hinweise auftauchen, dann kann auch erst jetzt z.B. Ein Beförderungsverbot ausgesprochen werden. Wir leben in einem Rechtsstaat und man wird sich wohl auch in diesem Fall an die WDO halten müssen.
Dieser Fall – wie auch dieser eine Soldat – zieht nun Kreise. Dass ein Leben als Reichsbürger und/oder Rechstextremer nicht kompatibel mit dem Dienst als Soldat in unserer Staats- und Gesellschaftsordnung ist – der wir Soldaten ja verpflichtet sind! -, dürfte jedem hier und in der Bundeswehr klar sein (selbst wenn man sicher zu vielem in der Politik Kritik äußern kann, darf und manchmal auch muss – Dieselgate usw.).
Dass aber dieser Stabsoffizier (!) schon 2008 als Hauptmann nach seinem Hassbrief an einen anderen Soldaten lediglich „disziplinar gemaßregelt“ wurde und nun immer noch oder schon wieder als politisch einseitig auftritt, lässt Fragen nach der damaligen disziplinaren Ermittlung und Würdigung aufkommen. Somit ist der jetzige Befund eben offensichtlich/möglicherweise (?) nur eine Fortsetzung des damaligen Fehlverhaltens, das nun zum großen Aufschrei führt. Hier muss die Frage erlaubt sein, wieso damals 2008 seine Disziplinarvorgesetzten bis hin zum Kommandeur des KSK Milde walten ließen.
Leider bringen solche Fälle und „Kameraden“ immer wieder die Bundeswehr in Verruf. Und es sind eben nicht die ehemaligen Wehrpflichtigen, die im Suff irgendwas brüllen und die Statistik befüllen. Dieser Fall hat eine neue Qualität, weil ein Stabsoffizier nunmehr in die Mühlen der Ermittlungen gerät und anscheinend noch mehr solche Leute im KSK vorhanden sein sollen – hoffentlich nicht! Wenn der Spiegel berichtet, dass der Oberstleutnant bereits früher oder wiederholt und mehrfach mit rechten Sprüchen (bitte nachlesen) aufgefallen ist, dann frage ich mich ernstlich, was für eine Dienstauffassung dieser Mann und seine engere dienstliche Umgebung besitzen.
Leidlich wird es dann, wenn nun – damit ist ja wohl zu rechnen – die Freunde der Bundeswehr im Bundestag ihre parlamentarischen Anfragen raus jagen. (Das wird nun wohl kommen, und das mit Recht.)
Ich finde es allerdings in diesem Zusammenhang höchst fragwürdig, wenn ich dann an den ein oder anderen weiteren Kameraden vom politischen rechten Rand denke (also CSU weit rechts), die solchen Kameraden noch die Stange halten oder das nicht so schlimm finden, weil er ja damals einen erheblich Linken unter den Soldaten damals brieflich „angeschossen “ hat oder eben jenseits der PC reden. Nein, so einfach ist es nicht.
Ehrlich gesagt kotzt es mich an [Sorry lieber Hausherr!] , dass solche Typen (sein Name ist ja schnell zu googlen, wie bei Franco A.!) erst einmal die ganze Bundeswehr in Probleme bringen. Und dann hoffe ich, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit die demnächstige Entlassung durch das Truppendienstgericht bestätigt. Solche Leute haben in der Armee der Staatsbürger in Uniform nichts zu suchen. Der Rechtsweg müsste hier ziemlich eindeutig sein und die WDO reicht da eben nicht aus.
Und ich hoffe noch mehr, dass die folgende Debatte hierzu nicht mit irgendwelchen Nicknames geführt wird. In solchen Situationen finde ich Klartext und offenes Visier unverzichtbar, um den Elefanten zu sehen.
Nachbrenner zu meinem Kommentar: Darum ging es bei diesem Stabsoffizier 2008: http://www.darmstaedter-signal.de/aktuell/20080423-Feind-im-Inneren.php
Ich finde den Hinweis auf die weitere regelmäßige Beförderung durchaus angebracht.
1. Wer sich so offen rechts äußert, dass sogar unsere auf dem Auge teilweise blinde Armee es sanktionieren muss, muss schon deutlich braun angelaufen sein.
2. Wer so braun ist, macht beim KSK noch Karriere. Das ist doch pikant.
3. KSK ist Elite, wir reden nicht vom innerlich gekündigten PersFW der seine Laufbahnperspektive aussitzt sondern von Hochwertpersonal.
Pikant auch, weil man uns die KSKler doch immer werbewirksam als rechtsstatlich schaffende, tiefdemokratische Grundgesetzaktivisten verkauft (man verzeihe mir die Polemik).
Man sagt doch in der Öffentlichkeitsarbeit zum KSK ja immer wie hoch der charakterliche Asnpruch sei.
Irgendwie wollen mir da Schweinekopfwerfen, Nazi-Parolen, Hitler-Gruß zeigen und Verweise aufs „Heilige Deutschland“ nicht so perfekt rein passen. Dass jetzt doch mal jemand nachschaut finde ich gut. Wurde in der Vergangenheit ja scheinbar oft genug versäumt. (siehe Spiegel-Link des Hausherren).
Gerichtliche Disziplinarmaßnahme:
Beförderungsverbot (§ 60 WDO)
(1) Während des Beförderungsverbots darf dem Soldaten kein höherer Dienstgrad verliehen werden. Er darf während der Dauer des Beförderungsverbots auch nicht in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe eingewiesen werden.
(2) Die Dauer des Beförderungsverbots beträgt mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre. Sie ist nach vollen Monaten zu bemessen.
Das Beförderungsverbot kann gemäß § 58 Abs. 4 SG mit einer Kürzung der Dienstbezüge zusammen verhängt werden. Es ist auch dann zulässig, wenn der Soldat im festgesetzten Zeitraum nicht oder nicht mehr befördert werden kann.
Sämtliche Aufgeregtheiten und auch verständnisloses Kopfschütteln sind berechtigt.
Ebenso nicht nur berechtigt, sondern zwingend erforderlich ist der Verweis auf den Rechtsweg, siehe oben.
Unterliegt der Betroffene 60 WDO nicht, wird er ge/befördert im Rahmen von Bedarf/Eignung/Leistung.
Zu hinterfragen ist also die Vorgesetzten- und Beurteilungskette vom Hptm – Oberstlt.
Unstrittig sollte sein, das sog. Reichsbürger im Staatsdienst nichts verloren haben.
Was allerdings eine Forderung nach Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten damit zu tun hat erschließt sich mir nicht. Es gibt gute Gründe dieses Amt beizubehalten, aber nichts in der FDGO verlangt seine Existenz. Man könnte ohne Probleme den DEU Verfassungsaufbau auch ohne dieses Amt gestalten.
@Heiner Möllers | 08. Februar 2019 – 18:34
„Hier muss die Frage erlaubt sein, wieso damals 2008 seine Disziplinarvorgesetzten bis hin zum Kommandeur des KSK Milde walten ließen.“
Vielleicht weil sie nicht in die Zukunft blicken konnten?
[Dieser Hinweis auf den Bundespräsidenten ist als Ablenkung gedacht, oder? Mag ja sein, dass in Ihrer Auslegung der FDGO dafür kein Platz ist, im Grundgesetz in den Artikeln 54 bis 61 dafür um so mehr. Diese Thematik walzen wir hier nicht weiter aus. T.W.]
Und ob die Frage (auch des Hausherrn) nach der Beförderung erlaubt sein muss!
Sie ist symtomatisch für das systemische Versagen bei der Überwachung der Treue zum Grundgesetz der Soldaten im KSK.
Welches Umfeld erlaubt es Soldaten, trotz wiederholter Äußerungen, die an der Verfassungstreue zumindest erheblich zweifeln lassen, Berufssoldat zu werden und Karriere zu machen?
Was ist mit deren Sicherheitsüberprüfung (doch wohl Ü3?)?
Anderswo verlieren Soldaten schon aufgrund von Verkehrsdelikten ihre Einstufung, Verwendung und Karriere. Und ausgerechnet beim KSK werden dem Extremismus Verdächtige nur „beobachtet“?
Welches Klima lässt es zu, dass sich ganze Gruppen (12!) solcher Fälle bilden?
Ein Moloch!
Volltreffer!
Was hatte ich noch genau am 18.01.2019 -10:58 geschrieben:
„Nachtsichtbrillen für die VJTF: Bringt die Ministerin vorbei“
….
Mich (Uns) würde nicht auch noch verwundern wenn kurz vor dem U-Ausschuß nochmals irgendein Skandal in der Truppe auftauchen würde ;-)
…
@Heiner Möllers | 08. Februar 2019 – 18:34
Das mit der CSU habe ich nicht verstanden!
@Helmchen | 08. Februar 2019 – 18:36
Ihr benannter PersFw macht mir eher Angst, als dieser Stabsoffizier!
Letzterer sticht aus der grauen Masse heraus und ist identifizierbar. Ihr erstgenannter PersFw eben nicht ;-)
Und sie erlauben mir zu schreiben das ihr gesamter Beitrag polemisch ist! Bis auf den letzten Absatz. und der Tatsache das die Bundeswehr keine Armee ist.
[„das die Bundeswehr keine Armee ist“ legt nahe, dass Sie die Bundeswehr nicht als Streitkräfte betrachten? Ok, kann man so sehen, ist hier nicht Konsens. T.W.]
@ Heiner Möller
Zu Ihrem letzten Absatz: Bei den Chatham House Rules ist es Netiquette, dass Nicknames oder Pseudonyme verwendet werden und es ist auch nicht ehrenrühriges dabei. Ich hoffe, Sie werten Beiträge anderer deshalb nicht ab, denn es gibt gute Gründe (nicht nur dienstlicher Natur), seinen Klarnamen aus dem Netz zu halten.
Inhaltlich teile ich in dieser Sache allerdings viele Ihrer Punkte.
@ Koffer
Zitat:
So,so wir sind also wieder beim Relativieren der extremistischen Vorgänge bei den Spezialeinheiten der Bw
Ein Soldat spricht gegenüber einem anderen Soldaten eine öffentliche Androhung von Gewalt aus, die man sogar als öffentlich Morddrohung interpretieren kann und was macht der zuständige Vorgesetze – er spricht einen einfachen Verweis aus, die geringste Form einer negativen Disziplinarmaßnahme, so als wäre er mit schlampigen Anzug rumgelaufen.
PS: Manchmal werden einfache Disziplinarmaßnahmen der untersten Stufe von den zuständigen Vorgesetzten verhängt, um den betroffenen Soldaten vor der weitergehenden disziplinaren Verfolgung zu schützen ! Aber das wissen sie als erfahrener truppendienstlicher Vorgesetzter aus dem Fallschirmjägerbereich sicherlich.
@Georg
Etwas das nicht wenige Wehrbeauftragte in ihren Berichten deutlich zum Ausdruck gebracht haben.
Hätte, soll haben, eventuell, damals schon.
Es geht wieder los wie bei Fr. A.
Ein Brief oder was auch immer ist in unsrem System nicht ausreichend, um jemand aus dem Dienstverhältnis zu entfernen oder Beförderungsstop zu verhängen.
Bei 12 Weiteren erfolgt ein Verweis auf den MAD, ohne weitere Erklärungen.
Und schon kommen wieder die Wächter der Demokratie, die das ganze KSK und die Truppe insgesamt an den Pranger stellen. Denn ab CSU beginnt ja offensichtlich der rechte Mob.
Wieder die gleiche Prozedur: er soll das getan haben, vor 10 Jahren auch schonmal was (ob man das Darmstädter Signal als verlässliche Quelle nehmen kann, will ich hier nicht diskutieren, immerhin wurde im selben Artikel General Budde gleich mit angegriffen). Die gezogene Schlussfolgerung „ähnliches Gedankengut“ kann man ziehen. Versuche man damit mal eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu erreichen…..
@KSM: wie sieht denn Ihrer Meinung Überwachung der Soldaten in einem Rechtsstaat aus? Systemisches Versagen? Abhören der Telefone, vielleicht? Loggen privater Unterhaltungen?
Nein, nicht hier. Gott se Dank.
Es wird einen Prozess geben, mit einem Urteil. DANN kann man Konsequenzen ziehen.
Zu Koffer am 08. Februar 2019 – 19:03
Die benutzte Abkürzung FDGO galt mal als ‚kommunistisches Kürzel‘ und wurde eher in linken Kreisen benutzt. Deshalb amüsiert mich der Gebrauch derselben durch Koffer doch etwas :-))
@Auslandsdiener:
Ich sagte nicht „Überwachung der Soldaten“ ich sagte „Überwachung der Verfassungstreue der Soldaten“.
Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Aber wie sieht denn Ihrer Meinung nach das „Beobachten“ des besagten Dutzend dem Extremismus verdächtigen Soldaten durch den MAD aus?
Und an welchen spezifischen Punkt im Spektrum des politischen Extremismus muss man sich wiederfinden, dass einerseits eine „Beobachtung“ durch den MAD angezeigt ist, andererseits aber eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit (Ü3) in den Spezialkräften weiter ausgeübt werden kann?
Wo gleichzeitig andernorts Sicherheitsbeauftragte schon niedrigere Einstufungen aufgrund von „Zweifeln an der inneren Bindung an die Rechtsordnung“ wegen Eintragungen ins Fahrerlaubnisregister verweigern (ich wiederhole dies, weil Fall mir als Disziplinarvorgesetztem bekannt).
Von der ganzen Legalistik mal abgesehen:
Wie soll ich mich eigentlich in meiner Haut im Dienst fühlen, wenn ich weiß, dass Abgehörige meiner Dienstgradgruppe im „Elite-Leuchtturm“ KSK den ‚Deutschen Gruß‘ zeigend, Verfassungsorgane abschaffen wollend, Kameraden mit Vergeltung drohend im Suff von Untergebenen mit Prostituierten versorgt werden und dabei über Jahre hinweg schön weiter von ihrem zumindest nicht völlig abgestoßenen, dienstlichen Umfeld auf der Laufbahn voran geschoben werden?
Das war natürlich ein Tippfehler bei „Angehörige“.
Allerdings wohl eine Freud’sche Fehlleistung, denn ich wünschte tatsächlich die besagten Personen wären lieber früher als später der Bundeswehr „abgehörig“.
Die Forderung nach der Abschaffung eines Verfassungsorgans ist nicht per se verwerflich. So geschehen in Bayern anno 1999 durch ein durch die ödp angestoßenes Volksbegehren.
In jedem anderen Verband hätten schon die Äußerungen von 2008 uu schwersten Konsequenzen geführt.
MkG
T.L
@Georg und T.L.
Da die der Vorgang 2008 öffentlich war, verstehe ich nicht wieso da mit dem Finger auf die damalige KSK Führung gezeigt wird.
Wieso haben dann die Rechtsberater der DSO den Fall nicht an sich gezogen (oder wenn es eine Morddrohung war die Staatsanwaltschaft). Wieso hat der damalige InspH oder GI nicht dafür gesorgt, dass der Soldat aus dem Verband oder der BW entfernt wurde? Wieso hat sich der Minister nicht eingeschaltet?
Wieso gibt es also Schuldzuweisungen Ihrerseits gegenüber dem Verband aber nicht der Bundeswehr?
Kann es auch damit zusammen hängen dass es Unterschiede in der Wahrnehmung gibt was noch erlaubt ist und was eben nicht mehr? Ich denke hier kennt keiner die Internas dieses Falles. Wieso also das Misstrauen gegenüber der ganzen Kette (Disziplinarvorgesetzter bis Minister) und die Vermutung dass alle auf dem rechten Auge blind wären?
Die Aussage, dass der MAD weitere Soldaten des Verbandes beobachtet zeigt doch die ganze Komplexität des Sachverhaltes auf. Diese weiteren Soldaten würden nicht aus dem Dienst entlassen und sind auch nicht suspendiert, wenn ich das richtig interpretiere, dann wird gegen diese auch nicht ermittelt. Aber anscheinend stellt man sich die Frage ob das was sie machen noch innerhalb des erlaubten ist oder nicht. Und wenn schon Experten mit tiefen Eingriffsrechten (MAD) mit diesem Sachverhalt ihre Schwierigkeiten haben, woher nehmen Sie sich dann die Gewissheit es aus der Ferne besser zu wissen?
Es zeigt sich auch hier, dass die Selbstüberwachung von Behörden und Institutionen nicht funktioniert.
(Analog, z.B. die Aufarbeitung von Polizeigewalt oder die Rechtsradikalen in der Polizei.)
Es wird Zeit für unabhängige und demokratisch besser kontrollierte Aufsicht. Die Überprüfung auf Einhaltung der FDGO ist auch nichts, was ein Geheimdienst machen muss.
Insbesondere bei denen, die mit dem Geld der Steuerzahler zum effizienten Kampf in kleinen Gruppen hinter feindlichen Linien ausgebildet werden.
@TW
Seit der Verabschiedung des „Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten“ im Deutschen Bundestag am 20. März 1956 tragen die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland den Namen „Bundeswehr“.
(Und nur als dies, betrachte ich unsere Streitkräfte)
Von Armee ist darin, bis auf die Begrifflichkeit „Verteidigungsarmee“ nichts anderes bekannt.
@Georg
Können Sie das ständig wiederkehrende“ Eintreten “ auf die Fallschirmjägertruppe ggfs. unterlassen?
Ein Oberstleutnant unter Extremismusverdacht und all die unappetitlichen Details über Feiern im Kommandobereich des KSK werfen bei mir viele Fragen auf, wie es zu solch einem Versagen auf vielen Ebenen kommen konnte.
Letztendlich entwerten solche Fälle viele andere Soldaten. Was ist die eigene Karriere plötzlich noch wert, wenn die sogenannte Bestenauswahl der Bundeswehr weder durch Beurteilungen, Sicherheitsüberprüfungen und Personalkonferenzen den Aufstieg von Extremisten behindert? Was ist die Innere Führung noch wert, wenn solche Umtriebe lange Zeit, trotz breitem Kreis an informierten Soldaten Bestand haben?
Viele von uns mögen den oft ein wenig rauen, aber ansonsten offenen Umgangston im Kameradenkreis schätzen, aber irgendwann ist dann aber auch gut. Persönlich empfinde ich die aus dem Bereich des KSK öffentlich gewordenen Vorgänge als eine Schande und mir ist es dabei herzlich egal, welche sonstigen Spitzenleistungen dort erbracht werden. Die Loyalität zu unserem Land, seinen Werten und damit zu seiner Verfassung lässt sich durch nichts anderes ersetzen.
Zudem gelten für aktive Kommandosoldaten kürzere Sprechzeiten in den jeweiligen Dienstgraden, so muss man eben weniger Jahre in einem bestimmten DG nachweisen um befördert zu werden.
Kein DivKdr ordnet mal „eben so“ ein Verbot der Dienstausübung + Uniformtrageverbot an, die Vorwürfe werden also eine gewisse Substanz haben. Wie dargestellt geht es wohl auch nicht nur um eine Einzeläußerung, wer die WDO. Schauen wir was bei den Ermittlungen rauskommt, der Dienstherr verfolgt bei einige Sachverhalten eine zero Toleranzpolitik, nicht eintreten für die FDGO gehört dazu.
Wenn ich die Zahlen richtig verstehe, haben wir einen drastisch fallenden Rechtsextremismus, ganz entgegen der Berichterstattung in den Medien. D.h. die Maßnahmen scheinen hier zu greifen.
Jedoch gibt es einen stark wachsenden Anteil von Islamisten in der BW, der mittlerweile fast gleichzieht.
Trotzdem stürzt sich alles auf den Rechtsextremismus anstatt sich auch gegen den Islamismus zu wappnen.
Wenn das nicht mal ins Auge geht!
[Ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Aus dem Transkript oben:
Ich habe zwar nur NRW-Abitur, aber dass 200 mehr ist als 35, habe ich da auch schon gelernt… T.W.]
Die Funktion des Bundespräsidenten darf man getrost zur „Grundordnung“ der Bundesrepublik zählen. Spätestens wenn es dazu in Richtung Reichsbürger geht wird das (aus meiner Sicht) relevant.
@Georg | 08. Februar 2019 – 20:07
„So,so wir sind also wieder beim Relativieren der extremistischen Vorgänge bei den Spezialeinheiten der Bw“
Keine Beißreflexe kommen! Bitte nochmals genau lesen, was ich geschrieben habe!
@T.L. | 08. Februar 2019 – 21:27
„Die Forderung nach der Abschaffung eines Verfassungsorgans ist nicht per se verwerflich. So geschehen in Bayern anno 1999 durch ein durch die ödp angestoßenes Volksbegehren.“
+1
Kleiner Hinweis: Für die Pseudo-Debatte, ob der Bundespräsident zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung gehört, biete ich hier nicht auch noch ne Bühne.
„Ich finde es allerdings in diesem Zusammenhang höchst fragwürdig, wenn ich dann an den ein oder anderen weiteren Kameraden vom politischen rechten Rand denke (also CSU weit rechts), die solchen Kameraden noch die Stange halten “
Und sowas von einem MGFA Historiker. Autsch. Da sollte man vielleicht auch mal aktiv werden.
[Tapfer hinter dem Pseudonym XYZ, „Da sollte man vielleicht auch mal aktiv werden.“ Ist natürlich ganz bestimmt nicht als Drohung gemeint, wer „man“ ist bleibt ja auch offen. Ah, da sind sie ja, von denen so viele andere Kommentatoren nahelegen wollen, dass sie kein Problem sind. T.W.]
@Matze | 08. Februar 2019 – 22:37
„Die Überprüfung auf Einhaltung der FDGO ist auch nichts, was ein Geheimdienst machen muss.“
Das kann man auch anders bewerten. Ob ein Staatsdiener zur FDGO steht ist eine Gesinnungsfrage und aus guten und richtigen (verfassungsbasierten) Gründen sind bezüglich einer Gesinnungsprüfung den Strafverfolgungsbehörden und Vorgesetzten diesbezüglich enge Grenzen gesetzt.
Ich persönliche halte daher eine nachrichtendienstliche Prüfung der Verlässlichkeit eines Staatsdieners durchaus für zulässig und in extremo sogar für angezeigt.
@T.W.
[Ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Aus dem Transkript oben:
Im Bereich Rechtsextremismus wurden in den vergangenen zehn Jahren ca. 200 tatsächliche Fälle erkannt, davon 170 vor dem Jahr 2012.(…) Im Bereich islamistischer Extremismus waren es in den letzten zehn Jahren in etwa 35, davon neun vor 2012.
Ich habe zwar nur NRW-Abitur, aber dass 200 mehr ist als 35, habe ich da auch schon gelernt… T.W.]
Unabhängig davon dass die Zahlne nur die aufgedeckten und nicht die tatsächlichen Fälle wiedergeben (die Dunkelziffer ist sicherlich in beiden Bereichen vorhanden).
Bedeuten die Zahlen nicht: 2008-2012 = 170 Nazis und 9 Islamisten und 2012-2018 = 30 Nazis und 26 Islamisten. Mein Bayern Abi sagt mir somit Rückgang der Nazis um das zigfache in den letzten 5 Jahren und Anstieg der Islamisten um fast 200% in den letzten 5 Jahren. (Vorausgesetzt natürlich dass die Zahlen auch stimmen)
Bei diesem Thema ist es erfahrungsgemäß immer ein gute Idee abzuwarten, bis konkretere Informationen vorliegen. Das einzige bislang konkrete Zitat ist mehr als zehn Jahre alt, entstand im Kontext eines Streites mit einem linken Soldaten der das KSK zuvor als „Kommando Spezialkiller“ bezeichnet hatte, was die Emotionalität der Äußerungen erklären könnte. In ihnen ist u.a. vom „heiligen Deutschland“ die Rede. Vielen Beobachter des Themas scheinen nicht zu wissen, dass es sich dabei um ein Stauffenberg-Zitat handelt, das ein tatsächlicher Anhänger der NS-Ideologie wohl kaum verwenden würde.
Nun gibt es zweifellos auch Menschen, die Stauffenberg als zu rechts empfinden, aber zur FDGO gehört auch die Idee des Pluralismus. Hier zählt nicht das persönliche Empfinden, sondern allein die Tatsache, ob jemand diesen Staat umstürzen wollte oder nicht. Dafür gibt es entweder Beweise oder nicht. Bislang wurden keine Beweise veröffentlicht. Also sollte man sich bei der Bewertung des Vorgangs zurückhalten.
Ich habe mir das Audio angehört und stelle fest, dass ich die Antworten der Sprecherin des BMVg eher als „verwirrend“ denn als „erhellend“ empfunden habe. Die Eingangsfrage des 1. Journalisten lautete, ob sie die Zahlen des MAD zu Extremismus in der Bundeswehr bestätigen könne. Da ich selbst weder aus den Fragen der Journalisten noch den Antworten der Sprecherin die Zahlen von NACHGEWIESENEM Extremismus in der Bundeswehr raushören konnte, habe ich selbst recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Nach Aussage des MAD hat es in der Bundeswehr:
– in 2018 4 Fälle von nachgewiesenem Rechtsextremismus und 3 Fälle von nachgewiesenem islamistischem Extremismus gegeben.
– Insgesamt also 7 Fälle von nachgewiesenem Extremismus bei 181.274 (Stand Dez. 2018) Soldaten und Soldatinnen in 2018. Das ist das aktuelle Lagebild zu Extremismus in der Bundeswehr und sollte die Grundlage einer Debatte zu diesem Thema sein.
Es ist schlicht nicht seriös über die Anzahl der „Verdachtfälle“ zu debattieren. Ein „Verdachtfall“ ist ein „Verdachtfall“. In jeder Kriminalstatistik werden nicht die „Verdachtfälle“ auf Raub, Mord oder Totschlag gelistet, sondern die erwiesenen Fälle dieser Straftaten.
Nun mag jeder hier im Forum selbst beurteilen ob 7 Fälle von nachgewiesenem Extremisten bei einer Organisation von 181 000 Mitgliedern Einzelfälle sind, oder ein strukturelles Problem der Organisation darstellen.
1. Jetzt sind 7 Extremisten aus der BW entfernt worden, 4 Rechtsextremisten und drei Islamisten. Von den drei Islamisten spricht keiner, aber die 4 Rechtsextremisten bzw. ein KSK Soldat, der Reichsbürgerlike argumentiert, sind jetzt mal wieder der Untergang des Abendlandes. Rechtsextremisten in der BW können nicht überraschen, den diverse Umfragen sagen seit 30 Jahren, daß relativ konstant 15 % der Wahlberechtigten in Deutschland über ein rechtsradikales Weltbild verfügen. Ebenso ist bekannt, das Rechte eine größere Affinität zu Streitkräften haben(als Linke) und das rechtsradikale Politiker, z.B. der NPD, ihren Anhängern raten, in die BW einzutreten. Viel interessanter wäre also von den drei Islamisten zu wissen, ob diese nur von der IS zur Militärausbildung in die BW geschickt worden sind oder ob diese sich erst während der Dienstzeit radikalisiert haben? Denn im zweiten Fall wäre die BW Mitschuld, weil es noch immer keine Militärimane eingestellt hat.
2. Wer einen Kameraden, ja sogar einen ranghöheren Kameraden so angeht, hat für mich ein Disziplinproblem und ist damit mit einem Verweis damals viel zu milde weggekommen. In Spiegel online habe ich gelesen, daß der Betroffene KSK Soldat bestreitet ein Nazi zu sein und sagt, er sei nur ein nationalkonservativer Patriot. Ob dieser Soldat also ein Reichsbürger oder Rechtsextremist ist, ist noch nicht erwiesen. Daß jemand gegen das Amt des Bundespräsident ist, wenn man kein Monarchist ist, verdächtig, weil die Reichsbürger immer gegen den Bundespräsident sind bzw. sich gerne selbst zum König von Deutschland ausrufen.
3. Wir müssen sehen, daß von der Linkspartei und der gewissen Medien regelmäßig Kampagnen gegen die BW gefahren werden mit dem Thema Rechtsextremismus. Das Thema dient also vielen nur dazu, der BW und der KSK zu schaden. Der Rechtsextremismus-Vorwurf ist also für viele nur ein Vorwand, die BW zu schwächen oder möglichst ganz abzuschaffen. Obwohl die Zahlen an Rechtsextremisten gesunken sind seit Abschaffung der Wehrpflicht, werden die Kampagnen immer mehr verstärkt, die BW als rechtsradikal zu verunglimpfen. Natürlich gibt es auch ein paar Medien, denen es um echte Besorgnis geht, aber diese scheinen mir die Minderheit zu sein.
4. Und ich finde es nicht gut für eine Diskussion hier, daß diejenigen die nicht dem Mainstream nachlaufen, und deren andere Meinungen, gleich als angebliche relativierer abqualifiziert werden.
5. Die USA und andere Staaten, werden so ein Problem mit angeblich rechten Soldaten nie haben, weil das Ansehen des Militärs höher ist oder wie in Frankreich das Militär anständige Militärparaden zum Nationalfeiertag abliefern darf. Die Soldaten sind dort also gesellschaftlich mehr anerkannt und es gibt dort keine nur Duldungsmentalität oder Desinteresse des Staates gegenüber den eigenen Streitkräften existiert. Die Ablehnung der BW durch die Repräsentanten unseres Staats geht doch so weit, daß die Regierungsflieger neu lackiert werden mussten, damit nicht mehr groß Luftwaffe auf den Riegerungsfliegern steht, wie früher, sondern das Luftwaffe nur noch klein auf der Heckflosse stehen darf. Wenn sich Soldaten schlecht anerkannt oder integriert fühlen, darf ich mich nicht über rechtes Gedankengut dort wundern.
@Pete
Ich muss Sie enttäuschen:
Das stimmt natürlich so nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalstatistik
@Closius
Ich will mich ja in dieser Debatte nicht zu sehr in die Kommentare einmischen, aber bisweilen wird es schlicht absurd:
Ja, ebenso wie in den USA, wo die Abneigung gegen das Militär sich ja bekanntermaßen darin äußert, dass auf der Präsidentenmaschine United States of America steht und nicht U.S. Air Force …
Um Missverständnissen vorzubeugen muss ich bzgl. der hier vorgenommenen Verweise auf die Kriminalstatistik im Zusammenhang mit dem Begriff „Verdachtsfall“ darauf hinweisen, dass dem KSK-Offizier (zumindest soweit es für mich aus der Berichterstattung erkennbar ist) keine Straftat vorgeworfen wird. Man muss in diesem Punkt sehr sauber differenzieren, auch um sich vor möglichen Unterlassungsklagen Betroffener zu schützen, die ein Recht darauf haben, dass ihnen nicht unzutreffend unterstellt wird, Straftaten begangen zu haben. Ich glaube nicht, dass das hier geschehen ist, wollte aber nur vorsichtshalber darauf hinweisen.
Die Art und Weise, auf die bestimmte Akteure diesen Vorgang jetzt öffentlich behandeln, trägt leider zu solchen Missverständnissen bei, die nicht nur den betroffenen Soldaten schaden, sondern auch dem Ruf der Bundeswehr allgemein. Als Soldat hat sollte man sich nicht an so etwas beteiligen.
@T.Wiegold
„Das stimmt natürlich so nicht.“
1. Einverstanden! Die Verdächtigen werden in der Kriminalstatistik auch aufgeführt.
2. Ändert aber nichts an meiner Kernaussage, dass in 2018 sieben strafrechtlich relevante Fälle von Extremismus bei der Bundeswehr festgestellt wurden.
3.Auch die Durchschnittszahlen für die Jahre 2012-2018 sind in etwa in dieser Größenordnung, wenngleich etwas höher als 2018:
– Insgesamt 68 Fälle von Extremismus (= durchschnittlich 9,71 Fälle / Jahr)
davon:
– 42 Fälle von Rechtsextremismus (= durchschnittlich 6 Fälle / Jahr)
– 26 Fälle von islamistischem Extremismus (= durchschnittlich 3,71 Fälle / Jahr)
Das es immer wieder schlechte Presse mit der KSK gibt könnte einfach mal daran liegen, das es nicht so leicht ist dort das Personal auszutauschen.
Deren Tätigkeiten sind körperlich und mental sehr fordernd.
Es finden sich einfach zuwenige die das wollen und noch weniger die es können.
Von denen die dann noch übrig sind wird ein Teil noch problematischer als die beschriebenen Fälle sein und geht gar nicht.
Macht man ein Kehraus bleiben eventuell nicht mehr viele übrig.
Was will man? Eine vollkommen politisch korrekte Truppe oder eine die zumindest bedingt einsatzfähig ist. Es werden sich nun mal kaum massenhaft Linksliberale zur KSK melden.
Als ich meinen Wehrdienst abgeleistet habe machten die alle Zivildienst.
Generell sind solche Truppen dafür gedacht Aufgaben zu übernehmen welche von normalen Truppenteilen nicht erfüllt werden können.
Ich würde mal sagen zuviel Skrupel und Empfindlichkeit stört da.
Das eigentliche Problem ist aus meiner Sicht eher, kann man sicherstellen, das die das machen was die zivile und militärische Führung anordnet (mit der Einschränkung das diese Befehle mit dem GG vereinbar sind) oder machen die was die wollen.
Mal ganz dumm gedacht, wenn so eine Truppe ihr eigenes kleines Königreich ausruft oder spontan nach Berlin fährt um politische Probleme auszudiskutieren wäre gar nicht gut.
Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass es im vorliegenden Fall keine Hinweise auf eine Straftat gibt und eine solche dem Offizier offenbar auch nicht vorgeworfen wird. Extremistische Äußerungen (wenn sie denn tatsächlich gefallen sein sollten) stellen zunächst keine Straftat dar. Dies wäre nur der Fall, wenn gegen den § 133 Abs. 4 StGB (Verbot der Verherrlichung des NS-Regimes) oder den § 86 a StGB (Verbot des Verwendens der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). verstoßen worden wäre, wofür es aber hier keine Hinweise zu geben scheint.
Daher noch einmal der vorsorgliche Hinweis: Wer als Soldat einem anderen Soldaten ohne Belege (z.B. ein entsprechendes Urteil) eine Straftat unterstellt, handelt nicht nur unkameradschaftlich, sondern geht auch das Risiko ein, selbst die Grenzen des rechtlich zulässigen zu überschreiten (siehe u.a. § 164 StGB und § 12 SG).
@Closius
Hier geht es um einen Stabsoffizier und zusätzlich um die Frage ob es ein Persönlichkeitsproblem ist oder Strukturell.
Das unterscheidet den Thread im Wesentlichen zu einem möglichen zum Thema „Islamismus in der Bw“.
Nur weil etwas nicht verwunderlich ist, sollte es nicht unbeachtet/diskutiert bleiben. Ein Aufwiegen mit Links- und Rechtsextremismus macht kein Sinn, denn das ein macht das Andere nicht besser oder schlechter.
Ich bitte um Entschudligung, nach nochmaligem Durchlesen des Textes der Sprecherin BMVg korrigiere ich meine Zahlen von 09.Febr. -09:57. Ich hatte im Netz andere Zahlen gefunden, die ich gepostet hatte. Nun beziehe ich mich nur auf die Aussagen der Sprecherin BMVg, Zitat:
„…Routsi: …Im Bereich Rechtsextremismus wurden in den vergangenen zehn Jahren ca. 200 tatsächliche Fälle erkannt, davon 170 vor dem Jahr 2012. Im Bereich Linksextremismus waren es in den vergangenen zehn Jahren ca. 15, auch hier fast alle vor 2012. Im Bereich islamistischer Extremismus waren es in den letzten zehn Jahren in etwa 35, davon neun vor 2012…“
Zusammengefasst:
Rechtsextremismus: 30 Fälle seit 2012 = im Durchschnitt 4,2 / Jahr
Islamistischer Extremismus: 26 Fälle seit 2012 = im Durchschnit 3,71 / Jahr
Bin ich der Einzige, der diese Zahlen als extrem niedrig auffasst? Ich wage mal zu behaupten, dass die Prozentzahl an Bundesbürger mit extremistischen Ansichten deutlich über 1% liegt.
Ich sehe deshalb keinen großen Grund für Besorgnis.
@T.W: Die Regierungsflieger der BW haben jahrzehntelang, genau bis 2003, groß die Aufschrift Luftwaffe getragen. Und nur weil sich Bundespräsident Rau daran störte und nicht (mehr) mit Flugzeugen fliegen wollte, die groß die Aufschrift Luftwaffe tragen, wurde die Aufschrift Luftwaffe durch Bundesrepublik Deutschland ersetzt und darf Luftwaffe nur noch klein auf der Heckflosse stehen. Da die Politik erwartet, daß die BW-Soldaten zur BRD stehen, dürfen doch die Soldaten erwarten, daß die Politiker auch zu ihrer eigenen demokratischen Armee stehen und sich nicht an der Aufschrift Luftwaffe stören?
Und Ihr Vergleich mit der US Air Force One hinkt, weil auf den Präsidentenmaschinen der USA stand noch nie Air Force zu lesen, sondern diese trugen ganz früher nur das Abzeichen der US Luftwaffe sowie den Namen des Flugzeuges, und seit den fünfziger Jahren tragen sie die Aufschrift: United Staates of America !
Loyalität sollte gegenseitig sein und wenn die Politik die BW oft mit Desinteresse straft, dann ist sie selbst mitschuld, wenn Soldaten Probleme mit unserem Staat bzw. der FDGOI haben.
@Closius
Na, herzlichen Glückwunsch. Eine Truppe, auf deren Loyalität nicht mehr gerechnet werden kann, weil die Regierung die Staatsbezeichnung und nicht die Benennung einer Teilstreitkraft auf die Regierungsflugzeuge schreibt… zu der hätte ich eine bestimmte Meinung.
Allerdings sollten wir diesen OT „Ist doch die Regierung selbst in Schuld, wenn sie der Bundeswehr nicht mit der Schrift auf den Flugzeugen Beachtung zollt“ schleunigst einstellen. Hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.
@Henrik
„Bin ich der Einzige, der diese Zahlen als extrem niedrig auffasst?“
Wie ich schon sagte, die Antwort sollte sich jeder selbst geben.
Bei 180 000 Soldaten / Soldatinnen wären 18 Extremisten auf der einen Seite 18 Extremisten zuviel, aber auf der anderen Seite auch „nur“ 0,01 Prozent der Soldaten / Soldatinnen. Da ich kein guter Mathematiker bin, möchte ich nicht ausrechnen wieviel Prozent die 7 Extremisten aus 2018 bezogen auf die 180 000 Soldaten/Soldatinnen ausmachen :-))
Ich wage aber folgende Aussage: Statistisch gesehen sind 7 Extremisten im Jahr nicht soviel, dass man ernsthaft von einem strukturellen Problem der Organisation Bundeswehr sprechen könnte.
@Henrik
„Bin ich der Einzige, der diese Zahlen als extrem niedrig auffasst? Ich wage mal zu behaupten, dass die Prozentzahl an Bundesbürger mit extremistischen Ansichten deutlich über 1% liegt.“
Nein, sie sind nicht der einzige.
„Ich sehe deshalb keinen großen Grund für Besorgnis“
Es geht nicht um Besorgnis, denn Besorgnis ist nicht ausschlaggebend für den vorliegenden Fall und den Thread.
Mich besorgt, dass es uU hohe Offizier (ggf bis zu den Generalen) gibt, welche unsere Grundlage zum Dienst nicht teilen und evtl eine große, schweigende Kameradschaft hinter sich haben. Das muss nicht nur der -NAZI- sein, es gibt auch Monarchisten, Staliniste und Gegner von Bürgerrechten (Beschwerde, Beteiligung, Würde uvm). Zu viele haben unsere Werte und Grundlagen nicht verinnerlicht und das sind weit mehr als 1% (spielt jedoch kaum eine Rolle).
Jeder Fall muss nach WDO und Strafrecht betrachtet werden und wenn Handeln gefordert ist, muss gehandelt werden, da gibt es keine % Klauseln. Ob es dann in der Presse eine Meldung wert ist, muss die Presse entscheiden.
@ Koffer
Ich habe ihren Post von gestern um 19:03 Uhr nochmal gelesen.
Auf die Frage von @Heiner Möller warum der damalige KSK-Hauptmann auf die öffentliche Gewaltandrohung (event. Mordandrohung) gegenüber einem Kameraden nur mit einem einfachen Beweis bestraft worden ist, haben Sie geantwortet:
„Vielleicht weil sie nicht in die Zukunft blicken konnten?“
Nun ist dies keine Antwort auf die gestellte Frage, sondern ein Erklärungsversuch warum damals nur eine geringe Disziplinarmaßnahme verhängt wurde, weil man den heutigen Erkenntnisstand zu der Person noch nicht hatte. Aus meiner Sicht ein Relativierungsversuch der Vorgänge.
Damit keine Zweifel aufkommen, ich mag die Vereinigung „Darmstädter Signal“ auch nicht, meine Ablehnung geht aber nicht soweit, dass ich öffentliche Morddrohung ausspreche.
@ 0815
Ich hab keine Ablehnung der Fallschirmtruppe. Im Gegenteil ich finde es sind Eliteeinheiten, die in vorderster Front kämpfen und sich einsetzen. In jeder kriegerischen Auseinandersetzung wäre ich froh gewesen sie an meiner Seite zu haben.
Ich mag aber keine rechtsextremen oder rechtsradikalen Umtriebe innerhalb der Bundeswehr, ebenso keine menschenverachtenden Umtriebe in der Bw.
Den Kameraden als Menschen annehmen, auch wenn er anderer Meinung ist als ich. ist meine Devise.
Und hier gibt es einen Bogen von Einzelfällen im Fallschirmjägermileu von den „Schleifern von Nagold“, über die „Kretafeiern und rechtsradikalen Umtriebe“ im Jahre 1998 in Altenstadt, über die Vorgänge in Pfullendorf im vorletzten Jahr bist zu den 3 Vorfällen beim KSK allein im letzen Jahr (Verabschiedungsfeier KpChef, Warnung von KSK OTL des MAD an seine ehemalige Truppe, bis zum heutigen Fall von rechtsextremer Gesinnung eines OTL über ein Jahrzehnt in der Truppe).
Wie wird es wohl innerhalb der KSK Truppe ausschauen, wenn allein 3 OTL der KSK-Truppe oder ehemaliger KSK-Truppe ihre demokratiefeindliche Gesinnung ganz offen zur Schau stellen können ? Die haben ja nicht mit einer Bestrafung gerechnet für ihre Handlungen.
Das 70 Angehörige der KSK-Truppe das Zeigen des Hitler-Grußes ihres ehemaligen KpChefs nicht mehr gesehen haben wollen, wundert mich dann nicht mehr.
Das der Korpsgeist innerhalb dieser Truppe besonders groß ist und vom Auftrag her auch sein muss, das verstehe ich.
Es darf aber nicht dazu führen, dass dieser Korpsgeist höher bewertet wird als unsere demokratische Verfassung und Grundordnung !
Wisst Ihr, was an dieser ganzen Reichsbürgersache (egal in Bw oder Polizei, etc.) noch am Groteskesten ist? Wie kann jemand, der die Bundesrepublik Deutschland doch innerlich ablehnt, sich noch den Rock eben dieses Staates anziehen, für ihn kämpfen und töten und sich dann auch noch dafür von eben diesem dafür auch noch bezahlen lassen?
Einfach unglaublich. Der hat sich doch für unantastbar gehalten nach der Briefsache. Und dort liegt das Problem. Die Ermittlungen und ggf. Bestrafung gebe ich ruhigen Gewissens in die Zuständigen. Aber so jemand mit dieser Einstellung hat als Staatsdiener, in welcher Funktion und wo auch immer, nichts verloren und gehört entfernt.
Ich erinnere an die Debatten in diesem Blog über die Anschuldigungen gegenüber dem Amtschef Streitkräfteamt und seinem damaligen Rechtsberater im Zusammenhang mit dem Fall Franco A. Soweit ich weiß – ich mag falsch liegen- wurden der Amtschef und sein Rechtsberater schlußendlich nicht disziplinarrechtlich belangt, also von Schuld frei gesprochen. Dennoch wird die damalige öffentliche Debatte sie beschädigt haben und sei es nur persönlich und emotional.
Ich empfehle grundsätzlich keine strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Debatte zu Einzelfällen deren Details man selbst nicht kennt. So lange man an den Rechtsstaat glaubt, sollte man dies getrost dem Rechtsstaat überlassen und keine juristischen „Ferndiagnosen“ stellen.
Ich möchte in die Diskussion mal noch mit einwerfen das die Reichsbürger vor einigen Jahren, auch von Behörden, eher als einzelne, harmlose Spinner eingeordnet wurden.
Zudem ist nicht jeder Reichsbürger zwingend rechtsextrem (auch wenn es auffällige Schnittmengen gibt) und sind damit sicherlich durch alte Muster gefallen. Sie wurde nicht als Gefahr erkannt, stellten in der Regel auch keine dar.
Das hat sich mit den technischen Möglichkeiten zur Kommunikation deutlich verändert.