Ermittlungen gegen Rechtsextremisten in der Bundeswehr: KSK im Blickpunkt
Bei den Ermittlungen gegen Rechtsextremisten in der Bundeswehr gerät offensichtlich das Kommando Spezialkräfte (KSK) zunehmend in den Blickpunkt interner Ermittlungen. Ein Offizier der Eliteinheit wurde vom Dienst suspendiert und darf auch die Uniform nicht mehr tragen; nach Angaben des Spiegels wird darüber hinaus ein Dutzend KSK-Angehöriger als Personen mit extremistischem Gedankengut vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) beobachtet.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums bestätigte am (heutigen) Freitag die Suspendierung des Offiziers; auch wenn sie zu Details keine Stellung nehmen wollte und vor der Bundespressekonferenz nur von der Division Schnelle Kräfte (DSK) sprach und nicht vom KSK.
Zum Nachhören die Aussagen von Korvettenkapitän Christina Routsi (die Aussagen zu Suspendierung und Uniformtrageverbot ab Minute 3:00):
(Transkript s. unten)
Über den Fall hatten zuvor die Bild-Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht) und Spiegel Online berichtet. Laut Spiegel soll der Soldat Parolen der Reichsbürger verbreitet haben, die die Bundesrepublik Deutschland ablehnen. Auffällig ist dabei, dass es sich um einen Offizier handeln soll, der bereits 2008 – damals als Hauptmann – mit ähnlichem Gedankengut auffiel und andere Soldaten wegen anderer Meinungen bedrohte. Die Truppe reagierte darauf mit einer einfachen Disziplinarmaßnahme. (Ironie am Rande: Der damalige Bericht stammte von der heutigen stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer.)
Sollte das so zutreffen, dann hat nicht nur die Bundeswehr insgesamt, sondern auch das Kommando Spezialkräfte mehr als ein Jahrzehnt einen Soldaten, der sich gegen die Verfassung ausgesprochen hat, nicht nur toleriert – sondern auch befördert.
Am Freitagnachmittag berichtete erneut das Magazin von den weiteren Ermittlungen: Nach Spiegel-Informationen stuft der Militärische Abschirmdienst (MAD) aktuell zwölf der rund 1100 KSK-Soldaten als „Personen mit extremistischem Gedankengut“ ein. Die aufgefallenen Soldaten sollen nun weiter beobachtet werden.
Die Ministeriumssprecherin bestätigte ebenfalls, siehe O-Ton oben, bereits zuvor bekannt gewordene Zahlen von Ermittlungen gegen mutmaßliche Extremisten in der Bundeswehr. Dabei überstieg die Zahl von Rechtsextremisten die von Linksextremisten und Islamisten deutlich – allerdings nahmen nach Aussetzung der Wehrpflicht die Gesamtzahlen insgesamt deutlich ab.
Nachtrag: Das Transkript des Audios oben:
Frage: Frau Routsi, können Sie die Zahlen bestätigen, die heute Morgen aus einem MAD-Bericht zu Rechtsradikalen in der Bundeswehr referiert worden sind?
Routsi: Erst mal vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen die Zahlen aus dem MAD-Bericht bestätigen. Ich würde allerdings gerne ganz kurz die Gelegenheit nutzen, um das Thema Extremismus in der Bundeswehr umfassend einzuordnen.
Jegliche Form von Extremismus, gleich, welcher Couleur, hat in der Bundeswehr überhaupt keinen Platz. Wir gehen aus verschiedenen Richtungen dagegen vor. Wir überprüfen die Leute, die zur Bundeswehr kommen wollen, das sind ca. 16 000 Frauen und Männer im Jahr. In der Truppe werden alle Verdachtsfälle stringent gemeldet. Der MAD hat eine gezielte Fallbearbeitung. Vorgesetzte und Truppengerichte ermitteln auch. Da, wo gegeben, geben wir natürlich auch an zivile Strafverfolgungsbehörden ab.
Darüber hinaus kann dem Betroffenen bereits während der Ermittlungen der Zugang zu Waffen und Munition versagt werden oder die Ausübung des Dienstes beziehungsweise das Tragen der Uniform verboten werden.
Letztlich bleibt festzustellen, dass seit Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2017 die tatsächlichen Fälle von Extremismus in seiner Gesamtheit signifikant zurückgegangen sind.
Zusatzfrage: Haben Sie Zahlen vorliegen, um zu unterstreichen, was Sie in Ihrem letzten Satz sagten?
Routsi: Ja, das habe ich; die gebe ich Ihnen sehr gerne. Im Bereich Rechtsextremismus wurden in den vergangenen zehn Jahren ca. 200 tatsächliche Fälle erkannt, davon 170 vor dem Jahr 2012. Im Bereich Linksextremismus waren es in den vergangenen zehn Jahren ca. 15, auch hier fast alle vor 2012. Im Bereich islamistischer Extremismus waren es in den letzten zehn Jahren in etwa 35, davon neun vor 2012.
Was mir sehr wichtig ist: Gegen alle diese Personen wurden beziehungsweise werden Verfahren geführt. Der überwiegende Teil ist bereits aus der Bundeswehr entlassen.
Zusatzfrage: Können Sie mir erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Person aus der Truppe entfernt werden kann?
Routsi: Ich würde Sie gerne, weil das eine Detailfrage ist, zunächst an den Militärischen Abschirmdienst verweisen, denn dieser weiß ganz genau auf Ihre Frage zu antworten. Fakt ist: Wir haben Mittel zur Verfügung, um solche bekannten Fälle aus der Truppe zu entfernen, und die nutzen wir auch.
Frage: Können Sie bestätigen, dass der Mann ein Gründungsmitglied des KSK war?
Routsi: Darf ich Sie darum bitten, zu konkretisieren, welchen Mann Sie meinen?
Zusatz: Gegen den jetzt wegen rechtsextremer Inhalte, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, ermittelt wird.
Routsi: Es ist, glaube ich, gute Sitte, dass wir hier zu Einzelpersonalangelegenheiten keine Auskunft geben. Aber ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Kenntnis haben, dass es gegen einen Soldaten aus dem Verantwortungsbereich der Division Schnelle Kräfte diese Vorwürfe gibt, dass Disziplinarvorgesetzte umgehend Ermittlungen aufgenommen haben und dass gegen einen Mann aus der DSK ein Verbot zur Ausübung des Dienstes nebst Uniformtrageverbot ausgesprochen wird.
Zusatzfrage: Glauben Sie denn, dass das nur die Spitze des Eisberges, des Rechtsextremismusproblems in der Bundeswehr, ist, wenn quasi ein Gründungsmitglied des KSK beteiligt ist? Der ist ja Vorgesetzter von vielen anderen und hat wahrscheinlich viele Soldaten unter sich.
Routsi: Ich verwehre mich – das haben wir, an dieser Stelle, glaube ich, schon mehrfach getan – gegen den Begriff, den Sie verwandt haben. Uns liegen keinerlei Anzeichen vor, dass es ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der Bundeswehr gibt.
Zusatzfrage: Welchen Begriff meinen Sie?
Routsi: Sie haben ja Ihre Frage gerade gestellt. Darauf beziehe ich mich. Ich kann Ihnen sagen, dass wir keine Hinweise haben, dass es ein rechtsextremistisches Netzwerk in der Bundeswehr gibt.
Frage: Da laut Medienberichten offenbar der Oberstleutnant, um den es sich gehandelt hat, sich auch in Telefonaten so geäußert hat, dass man ihm eine Reichsbürgernähe unterstellen kann: Haben Sie Hinweise darauf, dass diese Telefonate mit anderen Bundeswehrangehörigen, ohne von einem Netzwerk zu sprechen, geführt wurden?
Routsi: Noch mal: Ich habe dazu ausgeführt, dass wir zu Einzelpersonalangelegenheiten keine Stellung nehmen. Ich bitte Sie, das zu verstehen und zu respektieren.
Zusatzfrage: Ich frage ja nicht nach der Einzelpersönlichkeit, sondern mich interessiert die Struktur. Deswegen ist die Frage: Muss man davon ausgehen, dass diese Telefonate mit weiteren Bundeswehrangehörigen geführt wurden? Das sind keine Einzelpersönlichkeitsfragen.
Routsi: Das sind aber Fragen einer laufenden Ermittlung, und auch hierzu kann ich Ihnen keine Informationen mitteilen.
(Danke an Jung&Naiv für den Audio-Mitschnitt)
(Archivbild: Soldaten des Kommandos Spezialkräfte beim ‚Tag der Bundeswehr‘ im Militärhistorischen Museum in Dresden am 09.06.2018 – Christian Thiel/Bundeswehr)
Hier die Mail des KSK-Soldaten:
https://twitter.com/DasSignal83/status/1093790559074951169
https://youtu.be/m0dfxH8FT3Q?t=811
SuperGrobi | 09. Februar 2019 – 11:58
„Wie kann jemand, der die Bundesrepublik Deutschland doch innerlich ablehnt, sich noch den Rock eben dieses Staates anziehen, für ihn kämpfen und töten und sich dann auch noch dafür von eben diesem dafür auch noch bezahlen lassen?“
Den Staat, Steuern und Knöllchen ablehnen, trotzdem Rente oder Sozialhilfe beziehen und die Kinder in die öffentliche Schule schicken.
Eigene Kennzeichen und Führerscheine basteln, trotzdem auf öffentlichen Straßen fahren.
Staatsgewalt ablehnen, trotzdem Behörden und Gerichte anrufen.
Bestehende internationale Vereinbarungen verneinen, trotzdem (veraltete) internationale Vereinbarungen zitieren.
Willkommen im Irrenhaus…
23 Jahren Kommandosoldat und nicht in der Lage, ‚Spezialkräfte‘ richtig zu schreiben?
@Georg | 09. Februar 2019 – 11:39
Lieber Georg,
es gibt keine Fallschirmtruppe. Maximal die Luftlandetruppe oder / und die Fallschirmjägertruppe, ehemals auch die Fernspähtruppe.
Angehöriger des KSK zu sein bedeutet nicht zwangsläufig aus eben jener Truppe zu stammen obwohl das KSK der DSK unterstellt sein mag.
Wir sollten uns einig sein, und ich glube da finden wir eine Übereinstimmung , das die rechten Umtriebe nichts in der Truppe zu suchen haben, genauso wie die albernen und geschmacklosen Spielchen einiger weniger.
Warum muss hier schon wieder die Causa Pfullendorf ins Leben zurückgerufen werden?
Haben Sie oder andere da neue Informationen was aus den Anschuldigungen denn unterm Strich geworden ist?
Ist den irgendjemand aus dem „Milleu“ nun ordentlich von einem deutschen Gericht verurteilt worden?
Ausser einem lauen Pfff…höre ich da nämlich auch nichts mehr. Genau auch in diesem Falle wäre eine nachträgliche Aufklärung des Sachverhalts wichtig.
Da fehlt die Fehlerkultur gänzlich. Bisher keinerlei Klarstellungen zu irgendwelchen angeblichen Skandalen.
Nicht immer nur einprügeln, sondern auch mal die Tatsachen an den Tag legen…
Einigen wir uns vllt. darauf das der Fall Nagold , Pfullendorf nichts, rein gar nichts mit den Herren aus Calw zu tun hat.
Immerhin hat das DS nun etwas davon. Wenn es auch nur irgendwelche hämischen Twitter Kommentare sind.
@SuperGrobi
„Wisst Ihr, was an dieser ganzen Reichsbürgersache (egal in Bw oder Polizei, etc.) noch am Groteskesten ist? Wie kann jemand, der die Bundesrepublik Deutschland doch innerlich ablehnt, sich noch den Rock eben dieses Staates anziehen, für ihn kämpfen und töten und sich dann auch noch dafür von eben diesem dafür auch noch bezahlen lassen?“
Vollkommen richtig. Genau aus diesem Grund sind bis zur Vorlage von Beweisen Zweifel an der Behauptung angebracht, dass der KSK-Offizier sich tatsächlich im Reichsbürger-Umfeld bewegt oder dessen Weltanschauung teilt. Es ist kaum plausibel anzunehmen, dass jemand, der diesen Staat ablehnt, ihm über viele Jahre lang genau auf den Positionen dient, an denen die persönlichen Risiken am größten sind.
@ 0815
Ja, es gibt keine Fallschirmtruppe. Dies ist mir beim 3. Durchlesen auch aufgefallen, allerdings habe ich nach dem 2. Durchlesen den Kommentar schon abgeschickt.
Ich meinte in meiner Ausage die Fallschirmjäger- und die Fernspähtruppe.
Wenn wir uns einig sind, das rechte Umtriebe und menschenverachtendes Verhalten nicht in die Truppe gehören, egal in welcher TSK und in welchen Tätigkeitsbereich, dann bleibt aber immer noch die Feststellung dass es den o.g.genannten Truppenbereichen in Einzelfällen Probleme mit dem „Eintreten für die demokratische Grundordnung“ nach § 8 SG gibt. Bekanntlich muss danach ein Soldat „die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des GG anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für seine Erhaltung eintreten“.
Dieses Eintreten für die demokratische Grundordnung im Sinne des GG kann ich nicht erkennen bei:
– „Kretafeiern“ mit „Heldenverehrung“ von Fallschirmjägern, die als Angehörige der Wehrmacht für das NS-Regime als Speerspitze vorausgegangen sind (Altenstadt 1998)
– das frauenfeindliche und Mobbingverhalten von Kameraden inkl. des abwartenden Verhaltens der Vorgesetzten in Pfullendorf
– das Androhen von geheimen Gewaltmaßnahmen gegen andere Soldaten (formal: auch Kameraden nach §12 SG) durch den damaligen Hptm des KSK
– das öffentliche Eintreten für die „Reichsbürgerideologie“ in sozialen Netzwerken
– und letztendlich verstößt auch die Überlegung ob der Bundespräsident abgeschafft werden kann gegen den § 8 des SG, da er nach Grundgesetz eben so vorgesehen ist
Sie wissen genauso gut wie ich, dass als Ergebnis eines Disziplinarverfahrens die miltiärische Ordnung wiederhergestellt werden muss und nicht unbedingt eine Verurteilung nach dem StGB angestrebt wird. Deshalb sehe ich das Ergebnis der Vorgänge von Pfullendorf durchaus positiv.
Ich bin davon überzeugt, dass kein Rechtsberater so einen Fall wie die Magisterarbeit von Franko A. jemals wieder durchlassen wird. Auch die Beschwerden einer Soldatin wie aus Pfullendorf wird eine Division sicherlich nicht mehr einfach pauschal nach 0815 bearbeiten (dies soll keine Anspielung auf ihren Nicknamen sein).
Auch muss man amtierenden Kommandeuren nicht mehr erklären, dass wenn sie ihren Laden öffentlichkeitswirksam nicht im Griff haben und etwas hochkommt, dass sie dann von ihren Posten abgelöst werden können (Altenstadt 1998 und Pfullendorf 2017).
Die Gefahr liegt eher darin, das jetzt alles unternommen wird, dass antidemokratisches Verhalten der unterstellten Truppe nicht mehr an die Öffentlichkeit kommt. Dies kann auch die geringen Zahlen von rechtsextremen Vorfällen nach dem Bericht des Wehrbeauftragten erklären.
Also Tatsache ist, die abschreckende Wirkung wurde weitgehend erreicht.
Die einzige Sondertrupppe, die sich weitgehend von der Öffentlichkeit und von allen militärischen Strukturen abschirmen kann, vielleicht auch muss, war in einem Jahr dagegen dreimal in den Schlagzeilen, jedesmal mit hochrangigen Offizieren (OTL), also keine Hauptgefreiten, die in ihrer Verblendung irgendeinen antidemokratischen, menschenverachtenden Quatsch, den sie bei den Dienstgraden gesehen haben, nachgespielt haben. Das gibt mir zu denken, dass hohe Offiziere sich so verhalten können, ohne dass es eine Meldung aus dem Kameradenkreis gibt oder dass der Vorgang truppenintern behandelt wird und unter allen Umständen aus der Öffentlichkeit gehalten werden soll.
Last but not least, der erste Kommandeur des KSK, General Günzel wurde wegen eindeutigem rechtsradikalen Verhalten und Amtsmissbrauch in den einstweiligen Ruhestand versetzt, den er dann nutzte um Vorträge bei NPD-Kongressen zu halten.
@Georg | 09. Februar 2019 – 17:46
Aufgrund der Masse an Ungenauigkeiten und Übertreibungen erspare ich mir jetzt auf jeden einzelnen Punkt Ihres Beitrages einzugehen und zu Versuchen Ihren Vorurteilen ggü. der FschJgTr und den SpezKr im Detail zu begegnen.
Ich verweise daher nur auf die tatsächlichen Kernbestandteile der FDGO und der Reichweite der Treuepflicht gem. § 8 SG:
„Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG umfasst nur jene zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind.
a) [… ]Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). […]
b) [.. ]Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG).
c) Für den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind schließlich die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte bestimmend. […]
– BVerfGE 144, 20–367″
Zitiert nach Wikipedia.
@Koffer
Danke, wir haben inzwischen alle mehrfach verstanden, dass Sie es auf den „Kernbereich der FDGO“ verengen wollen und den Rest des Grundgesetzes nicht für maßgeblich halten. Zugespitzt gesagt: Aus Ihrer Sicht spricht offensichtlich nichts gegen die massenhafte Aufnahme von Bundeswehr-Gegnern in die Streitkräfte, weil die Streitkräfte ja nicht zum Kernbereich der FDGO gehören… Können wir es jetzt dabei belassen?
@ T.Wiegold | 09. Februar 2019 – 19:08
„Danke, wir haben inzwischen alle mehrfach verstanden, dass Sie es auf den „Kernbereich der FDGO“ verengen wollen und den Rest des Grundgesetzes nicht für maßgeblich halten.“
Ganz im Gegenteil. Über die FDGO hinaus hatte ich das GG in seiner aktuellen Fassung für eine äußerst gelungene Verfassung und würde es sehr bedauern, wenn es zu maßgeblichen oder gar überstürzten Änderungen käme.
Aber der Punkt ist doch, dass die geschützte freie Meinungsäußerung eben auch zum GG gehört (tatsächlich sogar zum Kern der FDGO, siehe hierzu mein o.a. zitiertes Urteil des BVerfG). Deswegen trete ich dafür ein, dass man auch Teile des GG kritisieren kann und/oder weitreichende Änderung fordern darf und dennoch Demokrat und Anhänger der FDGO sein kann.
Mein Verständnis als Soldat und mein Verständnis vom §8 SG ist eben, dass es auch zu meinen Pflichten gehört das Recht auf eine eigene (abweichende) Meinung und das Recht diese zu äußern zu verteidigen. Als Soldat im Notfall aktiv im Dienst, aber als Staatsbürger eben auch privat.
Wenn ein Soldat Reichsbürger ist, dann bin ich dafür ihn schnellstmöglich aus der Bw zu entfernen. Jemand der die Existenz unseres Staates bestreitet kann ihm nicht dienen und ihn verteidigen.
Jemand, der die Existenz unseres Staates zwar anerkennt, aber ihn in seinem demokratisch-unveränderlichen Kern (der FDGO) ändern/abschaffen möchte ist ein Extremist und muss deswegen genauso schnellstmöglich aus der Bw entfernt werden.
Aber ich warne davor jeder Meinung außerhalb des „mainstream“ als extrem oder gar als Verstoß gegen die FDGO zu bezeichnen, denn das widerspricht im Kern der FDGO!
Darüber hinaus ist nicht jede politisch „ungewöhnliche“ Äußerung automatisch ein Beleg dafür, dass jemand ein Reichsbürger ist. Auch vor einer solchen Verallgemeinerung kann ich nur warnen.
„Zugespitzt gesagt: Aus Ihrer Sicht spricht offensichtlich nichts gegen die massenhafte Aufnahme von Bundeswehr-Gegnern in die Streitkräfte, weil die Streitkräfte ja nicht zum Kernbereich der FDGO gehören…“
Hmm, spannende Frage. Die Streitkräfte gehören in der Tat nicht zum geschützten Bereich der FDGO, eine Abschaffung ist also insofern kein Verstoß gegen §8 SG und kann daher nicht auf diesem Wege zur Entlassung führen. Wahrscheinlich könnte eine solche Forderung aber als Verstoß gegen den § 17 (1) und (2) Wohlverhaltenspflicht gewertet werden und deswegen zur Entlassung ausreichen.
Der Unterschied hier wäre allerdings, dass ein Verstoß/Wirken gegen die FDGO jemanden auch für andere Posten als Staatsdiener (Beamter) untauglich machen würde und er zudem ein zulässiges Ziel von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten wäre. Ein Verstoß in dem von Ihnen skizzierten Sinne gegen §17 hingegen rechtfertigt nicht jemanden auch als Lehrer oder Ministerialbeamten zu entlassen und vermutlich auch keine Überwachung durch den Verfassungsschutz bzw. den MAD.
@Koffer
Zustimmung, man muss sich an dem Recht und der Freiheit orientieren und im Dienst sich entsprechend Verhalten.
Zeitgleich kann ich mich in einer Partei betätigen, die Abschaffung der Bw fordern um eine Europaarmee zu erreichen.
Auch kann man Rechte, welche heute im GG dem Bund zugeordnet sind für die Länder fordern oder umgekehrt ohne dass man Gegner der FDGO ist. Der Prozess muss eben nur nach der FDGO erfolgen.
@Koffer:
Die Reichsbürgerbewegung wird seit spätestens 2016 aktiv vom Verfassungsschutz beobachtet.
Wenn da Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes dabei sind, sicher auch die.
@ Wilhelm Eduard Albrecht
Richtig, und deswegen schrieb ich, das Ermittlungen und ggf. Bestrafungen in die Hände der Zuständigen fallen. Also bitte schön im Kontext zitieren, bitte.
@KlausTrophobie | 09. Februar 2019 – 20:44
Verstehe Ihren Punkt nicht.
@ FS | 08. Februar 2019 – 18:12
„… Der Zahn der Zeit sorgt für die regelmäßige Beförderung zumindest bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive …“ Habe ich auch mal „geglaubt“ … heute lache ich darüber wie eine Gummihex! Fakt ist, dass selbst ohne Vorliegen einer negativen Disziplinar- oder Strafmaßnahme verklausulierte „tatsächliche Behauptungen“ in Beurteilungen / Stellungnahmen nächsthöherer Vorgesetzter völlig ausreichen, dass jemand, der allein als unbequem / kritisch wahrgenommen wird, noch nicht einmal mehr in Auswahlkonferenzen vorgestellt wird, um so mögliche Fürsprecher auszuschalten. Parallel dazu wird die „Gerüchteküche“ angeworfen, um den Betroffenen „schwer vermittelbar“ zu stellen. So wird erfolgreich die Erreichung des Laufbahnziels verhindert. Im intransparenten System der Bundeswehr-Personalführung ist ALLES möglich, wenn „MAN“ nur will.
@Georg
siehe Wikipedia
Brigadegeneral Fred Schulz 20. September 1996 30. September 1998 erster Kommandeur KSK Aufstellung 20. September 1996
Günzel war erst Nummer 3
@Proppentrecker | 10. Februar 2019 – 9:48
„noch nicht einmal mehr in Auswahlkonferenzen vorgestellt wird, um so mögliche Fürsprecher auszuschalten. Parallel dazu wird die „Gerüchteküche“ angeworfen, um den Betroffenen „schwer vermittelbar“ zu stellen. So wird erfolgreich die Erreichung des Laufbahnziels verhindert.“
Sorry, aber so geht das nicht. Mal ganz abgesehen davon, dass das nichts mit dem Thema dieses Kommentarfadens zu tun hat (–> OT), ist das inhaltlich nicht zutreffend! Das Erreichen des allgemeinen Laufbahnziels (Oberstlt A14 für Offz TrD, Hptm A11 für milFD und StFw für Fw) ist nicht an irgendwelche Konferenzen gebunden und kann auch nicht durch „die Gerüchteküche“ verhindert werden.
Wir leben in einem Rechtsstaat und wenn verhindert werden soll, dass jemand ins allgemeine Laufbahnziel befördert wird, dann ist das zwar möglich, bedarf aber intensiven, aktenkundigen (!) Handelns durch Vorgesetzte und solche Maßnahmen unterliegen dann wiederum gerichtlicher Überprüfung.
@ Koffer | 10. Februar 2019 – 10:39
„… Sie werden mir vielleicht verzeihen, wenn ich sage, man weiß ja nicht so genau, ob es ein Glück oder ein Unglück ist, ob man politisch aufgeklärter ist als die Armee, in der man gerade dient, oder als ein Teil der Kameraden, mit denen man dient …“, MdB Heinrich Graf von Einsiedel zu einem Zeugen im Bundestagsuntersuchungsausschuß (Stenographisches Protokoll vom 11.02.98, S.114) zur „Abklärung tatsächlicher und behaupteter rechtsextremistischer Vorfälle in der Bundeswehr“, der sein Laufbahnziel nicht erreicht hat.
Und das hat dann sehr viel mit dem Thema dieses Kommentarfadens zu tun! Aber selbstverständlich will ich niemanden in seinem Glauben verunsichern …
@Proppentrecker | 10. Februar 2019 – 14:25
1. Sie haben behauptet, dass jemand durch „Mauscheleien“ in Konferenzen bzw. an Konferenzen vorbei daran gehindert wird das allgemeine Laufbahnziel zu erreichen.
–> Fakt ist, für das Erreichen des allgemeinen Laufbahnziels benötigt man keine Vorstellung in einer Konferenz.
Also, was jetzt?
2. Sie führen ein 20 Jahre altes Bundestagsprotokoll an aus dem gerade einmal gar nichts mit Bezug zu Ihrer ursprüngliche Aussage hervorgeht.
@ Matthias Hake
Danke für die Richtigstellung
@Georg | 09. Februar 2019 – 17:46
Sie sagen es. „In Einzelfällen“!
Einzelfälle wie Saufgelage auf der Gorch Fock, Stromschläge in Coesfeld, „Anpimmeln“ in Wildflecken und andere beschämende Zwischenfälle. (Nur um einige zu nennen)
Im übrigen verstehe ich die gesamte Heldenverehrung ohnehin nicht, da die Hauptlast des Angriffes mitunter von Gebirgsjägern getragen wurde. All denjenigen die zuviel Heldenepos empfinden rate ich die Teilnahme an der bis vor einigen Jahren noch stattgefundenen Kriegsgräberpflege auf Kreta. Da wird recht schnell jeglichem Heldepos ein Ende bereitet sein wenn man klaren Verstandes ist.
Zum Thema Pfullendorf möchte ich wiederholt nur wiedergeben das wir beide nicht dabei waren und uns somit in keinster Weise ein klares Urteil darüber bilden können, denn unser beider Wissen basiert nur auf dem was medial gepuscht wurde.
Unbestreitet bleibt das es dort vmtl. etwas stark „gemenschelt“ hatte. Das Vorgesetzte dort u.U. nicht richtig, bzw. rechtzeitig gehandelt haben scheint davon unbetroffen.
Ob im Jahre 2008 ff die von ihnen dargestellte Reichsbürgerideologie tatsächlich so verkündet wurde bleibt für mich ungeklärt. Ungeklärt bleibt jedoch nicht das der Herr wohl etwas über die Stränge geschlagen hat, dies nicht richtig ermittelt und zum Abschluß gebracht wurde. Scheinbar waren die Vorwürfe bis dato wohl nicht so stichhatig um dem ganzen Treiben ein Ende zu bereiten. Ich habe keine Berichte in irgendwelchen sozialen Netzwerken dazu von dieser Person selbst gelesen und kann mir also kein Urteil dazu erlauben.
Mitunter ist ohnehin der Eindruck das nicht nur die Gesinnung zur CSU als kritisch betrachtet wird, sondern das alles was nicht eindeutig mitte- links ist, nicht dem politischen gender-Mainstream angepasst , als brauner Sumpf betrachtet wird.
Auch das macht mir Sorgen ohne das sich jemand um meine Einstellung zur FDGO zu Sorgen braucht.
Die in den letzten Kommentaren behandelten Zusammenhänge werfen die Frage auf:
– Welche Verurteilung nach StGB führt postwendend zur Beendigung Dienstverhältnis BW?
@ 0815
Zustimmung in weiten Bereichen.
Das Problem, dass wir uns bei den Vorgängen nur auf das verlassen können was öffentlich berichtet haben wir nun mal. Prüfen können wir allerdings aufgrund unser eigenen Berufserfahrung als Soldat in der Bw ob die Berichte in der Presse plausibel erscheinen.
Ich habe auch nach der intensiven Diskussion hier im Blog keine Zweifel, dass sich die Ereignisse wie berichtet ereignet haben. Die Frage ist nur, wie bewertet man die vorgefallenen Ereignisse ?
Zitat: „Mitunter ist ohnehin der Eindruck das nicht nur die Gesinnung zur CSU als kritisch betrachtet wird, sondern das alles was nicht eindeutig mitte- links ist, nicht dem politischen gender-Mainstream angepasst , als brauner Sumpf betrachtet wird.
Auch das macht mir Sorgen ohne das sich jemand um meine Einstellung zur FDGO zu Sorgen braucht.“
Das man sich als Bayer um die eigene Gesinnung als CSU-Anhänger keine Gedanken machen muss, halte ich für selbstverständlich. Das weite Teile der Medienlandschaft eher Mitte-Links denken, damit muss man halt leben. Auf der anderen Seite war sich auch die Bild-Zeitung nie zu schade eine Schlagzeile auf Kosten der Bw zu machen.
Also man kann als Soldat eine wertkonservative Haltung und Einstellung haben ohne mit der Verfassungstreue in Konflikt zu kommen !
Die Neue Rechte, die „Identitäre Bewegung“ (Studenten an der Bw-Uni München 2010/2011) und die „Reichsbürger“ haben jedoch eine ganz andere Einstellung, sie lehnen die Bundesrepublik Deutschland ab und damit den Staat, den sie eigentlich schützen sollen. (§7 Grundplficht und Eid des Soldaten !).
Wenn es also Verdachtsmomente gibt, dass der Soldat die jetzige Staatsform ablehnt und etwas anderes als politisches System haben will, halte ich die Suspendierung vom Dienst für gerechtfertigt und sie ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, bzw eine zwingende Notwendigkeit für den Staat.
@0815 | 10. Februar 2019 – 17:36
„Im übrigen verstehe ich die gesamte Heldenverehrung ohnehin nicht, da die Hauptlast des Angriffes mitunter von Gebirgsjägern getragen wurde.“
Helden“verehrung“ ist sicherlich immer kritisch zu beäugen, durch Verehrung verliert man allzugleich die kritische Distanz, die man für Militärgeschichte und menschliche Vorbildauswahl benötigt.
Zu Ihrem Versuch hier GebJg vs. FschJg auszuspielen spare ich mir jetzt mal jeden Kommentar.
„rate ich die Teilnahme an der bis vor einigen Jahren noch stattgefundenen Kriegsgräberpflege auf Kreta.“
Findet immer noch statt. Die saarländischen FschJg und Luftlander kümmern sich immer noch um Maleme…
@AoR | 10. Februar 2019 – 19:16
„Welche Verurteilung nach StGB führt postwendend zur Beendigung Dienstverhältnis BW?“
>1 Jahr grundsätzlich (Ausnahmen nur äußerst selten, da Gnadenakt o.ä. notwendig)
<1 Jahr im Rahmen Einzelfallbetrachtung gem. den Vorgaben des SG bzw. der WDO, also abhängig vom Status, der Dienstzeit, dem konkreten Dienstvergehen welches sich in der Straftat spiegelt, dem bisherigen dienstlichen Verhalten des Betroffenen etc. etc.
@Georg
Dass ein Soldat, der das Gemeinwesen dem er dienen soll ablehnt, für diesen Dienst untauglich ist, dürfte niemand bestreiten.
Es deutet sich aber das Problem an, dass solche Vorwürfe gegenwärtig m.E. vorschnell erhoben werden, siehe u.a. die Vorwürfe über rechtsextreme Netzwerke in der Bundeswehr, die sich nachträglich nicht bestätigt haben.
Sie tun dies übrigens auch, wenn ich das bemerken darf. Die „Neue Rechte“ wird zumindest laut Verfassungsschutzbehörden nicht als Akteur betrachtet, der den Staat ablehnt (und auch nicht als extremistisch eingestuft), und die „Identitäre Bewegung“ wird vom BfV derzeit noch als Verdachtsfall geführt, und das auch nicht wegen genereller Ablehnung des Staates. Dies tut tatsächlich nur die (sehr uneinheitliche) „Reichsbürgerbewegung“. Die bekannt gewordenen Zitate des KSK-Offiziers deuten bislang nicht darauf hin, dass er dieser nahestand, wie z.T. behauptet wird.
Wenn man bei diesem Thema nicht streng sachlich argumentiert, besteht die Gefahr irrationaler Überreaktionen der Art, wie ich sie oben erwähnte.
@ Koffer | 10. Februar 2019 – 10:39
„Wir leben in einem Rechtsstaat und wenn verhindert werden soll, dass jemand ins allgemeine Laufbahnziel befördert wird, dann ist das zwar möglich, bedarf aber intensiven, aktenkundigen (!) Handelns durch Vorgesetzte und solche Maßnahmen unterliegen dann wiederum gerichtlicher Überprüfung.“
Da streng nach Eignung und Leistung befördert wird reicht es, ausreichend schlecht beurteilt zu sein, um das Laufbahnziel nicht zu erreichen. Wer beurteilt ist bekannt und das das Beurteilungssystem hinüber ist solte bekannt sein.
@Escrimador | 10. Februar 2019 – 21:10
„Da streng nach Eignung und Leistung befördert wird reicht es, ausreichend schlecht beurteilt zu sein, um das Laufbahnziel nicht zu erreichen. Wer beurteilt ist bekannt und das das Beurteilungssystem hinüber ist solte bekannt sein.“
Erstens ist das sehr stark verkürzt und im Ergebnis auch nicht korrekt (denn diese theoretische Situation tritt ja nur ein, wenn zum einen ein dauerhafter Beförderungsstau besteht und zum anderen der betreffende Soldat über Jahre unterirdisch beurteilt wird, bei einem StOffz z.B. müsste man über 20 Jahre konstant unterirdisch beurteilt werden und über die gesamten 20 Jahre zudem noch ein Beförderungsstau bestehen und keine sog. historischen Beurteilungen mit in die Beförderungsrangfolge einfließen).
Aber wenn Sie aussagen wollen, dass jemand mit einer guten Beurteilung schneller befördert wird, als jemand mit einer schlechten Beurteilung, dann stimmt das natürlich. Und das ist ja auch das Ziel von Beurteilungen…
Aber das ist doch auch gar nicht das Thema. Vielmehr wurde durch @Proppentrecker behauptet, dass durch „Mauscheleien“ und sonstige Maßnahmen in Konferenzen und an Konferenzen vorbei Soldaten gezielt daran gehindert werden das allgemeine Laufbahnziel zu erreichen und das ist schlicht Unfug, da das allgemeine Laufbahnziel ja ganz ohne Konferenzvorstellung erreicht werden kann.
Zudem gibt es natürlich Möglichkeiten jemanden von einer Beförderung auszuschließen, aber diese sind nun einmal sehr aufwändig und zudem gerichtlich überprüfbar.
Ehrlich gesagt erschließt sich mir aber immer noch nicht, was das mit dem Thema des Kommentarfadens zu tun hat.
Soll hier eine wie auch immer geartete „rechtsextreme“ Verschwörung in den beurteilenden Reihen zum „Niederhalten“ von wem auch behauptet werden? Wenn ja, dann hätte ich dafür gerne Belege. Wenn nein erkenne ich den Zusammenhang mit den Vorfällen in Calw nicht.
Ich wäre dankbar, wenn die Feinheiten des Beförderungssystems jetzt nicht mehr im Mittelpunkt der Debatte stehen könnten…
@Wilhelm Eduard Albrecht:
Wir leben im Zeitalter der angeblich sozialen Medien. Da kommt es nicht mehr auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit an, sondern nur noch auf schnelle Deutungshoheit dank bunter Bilder und Hashtags. (Dieser Blog von Thomas ist eine herausragende Ausnahme).
Die Beliebigkeit, in der im zur Rede stehenden Fall und bei den begleitenden Räuberpistolen um irgendwelche Schattenarmeen die Kategorien rechts, rechtsradikal, rechtsextrem, Reichsbürger, Nazi und Prepper zur Untermauerung von Vorwürfen durcheinandergeschmissen werden mag das belegen. Da greife ich mir selbst als Liberaler an den Schädel – äh, nee besser an die Birne. Nicht daß man sich noch verdächtig macht…
@ Wilhelm Eduard Albrecht
Zitat:
„Dies tut tatsächlich nur die (sehr uneinheitliche) „Reichsbürgerbewegung“. Die bekannt gewordenen Zitate des KSK-Offiziers deuten bislang nicht darauf hin, dass er dieser nahestand, wie z.T. behauptet wird.
Wenn man bei diesem Thema nicht streng sachlich argumentiert, besteht die Gefahr irrationaler Überreaktionen der Art, wie ich sie oben erwähnte.“
Dann wissen Sie offensichtlich mehr, als der Reporter des Spiegels. Der hat ja in dem oben verlinkten Artikel behauptet:
Zitat:
„Nach SPIEGEL-Informationen war der Soldat aufgefallen, da er in einer geschlossenen Facebook-Gruppe Meinungsbeiträge postete, die das Gedankengut der sogenannten Reichsbürger wiedergaben. Aus der Truppe hieß es, Daniel K. habe in den Einträgen zum Beispiel die Abschaffung des Bundespräsidentenamts gefordert.“
Ausserdem soll er in Internetforen stramm nationalkonservativ aufgetreten sein, genauso wie bei seinem Auftreten in der Truppe.
Nun kann man darüber spekulieren ob sich diese Fakten gerichtsfest beweisen lassen, wenn der MAD seinen Job richtig gemacht hat, wird er sicherlich die Beweise haben. Das härteste Indiz, das an der Sache was dran ist, könnte die vorläufige Suspendierung mit Uniformtrageverbot sein.
Einen so hochdekorierten Offizier kann man nicht einfach so mal kaltstellen aufgrund eines unbegründeten Verdachtes.
Summa summarum, ja man muss in der Bewertung vorsichtig sein, aber in diesem Fall ist der mediale Rummel so groß, dass da etwas dran sein wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der MAD einen zweiten Fall „General Kießling“ leisten wird.
@JPW
Es stehen aber konkrete Aussagen im Raum:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Umstrittener-Verein-Ex-KSK-Soldaten-erheben-neue-Vorwuerfe-gegen-Uniter,uniter-vorwuerfe-schattenarmee-100.html
@ Georg | 10. Februar 2019 – 22:32
Ich z.B. weiß nach zwei Minuten googeln mehr als der Reporter des Spiegels. Ich weiß z.B. dass der zweite in den Artikeln beschriebene Fall nicht Patrick D. heißt.
Ich frage mich daher was ich noch alles wissen könnte wenn ich mir ein paar Stunden Zeit nehmen würde und das Telefonieren anfangen würde.
Es mag einfach nur eine Unachsamkeit beim Spiegel gewesen sein (bei dem Ersten KSK Soldaten nutzen die ja den richtigen Namen, genau so wie bei Franco A.). Das Blöde ist, viele andere Details in den Artikeln stimmen vermutlich, aber in meinem Kopf summt immer wieder die Frage: Haben die nichts aus dem letzten Skandal gelernt, wollten die nicht an der Qualitätssicherung arbeiten?
@Georg
„…aber in diesem Fall ist der mediale Rummel so groß, dass da etwas dran sein wird.“
Das mediale Theater war im Fall der angeblichen „rechtsextremen Netzwerke“ bzw. der „Schattenarmee“ in der Bundeswehr sogar noch größer, für deren Existenz es trotz seit langem laufenden Ermittlungen keine Belege gibt.
@JPW
Sie sprechen m.E. die zentralen Gründe dafür an, warum man den Darstellungen des Großteils der Medien in solchen Angelegenheiten mit großer Vorsicht begegnen sollte. Ein Beobachter des Medienbetriebs sprach einmal davon, dass diese mittlerweile von einer „Empörungsökonomie“ leben würden, in der die sachliche Berichterstattung und nüchterne Analyse immer mehr in den Hintergrund tritt.
@Thomas Melber
Die von Ihnen zitierte Meldung ist ein Beispiel dafür, wie wieder einmal alles durcheinander gebracht wird, um scheinbare Sensationen zu erzeugen. Die sog. „Prepper“ bereiten sich auf den Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung vor. Das mag man für merkwürdig halten wenn man davon ausgeht, dass solche Szenare vollkommen ausgeschlossen sind. Daraus aber Umsturzpläne zu machen, bei denen die im Artikel erwähnten 80-100 Personen den Staat übernehmen sollen indem sie Vorräte in entlegenen Gegenden anlegen (von „Waffenlagern“ sprachen nur kreative Journalisten aber nicht der MAD), widerspricht jeglicher Plausiblität und den bestätigten Fakten. Auch im von Ihnen verlinkten Artikel wird diesbezüglich auch nicht weiter argumentiert, sondern nur assoziiert und spekuliert.
P.S. Die mutmaßlich vorgebrachte Forderung des Offiziers nach Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten ist zunächst kein Kennzeichen für eine Nähe zur Reichsbürgerbewegung und auch kein Anzeichen für eine extremistische Einstellung. Ein solcher Schritt wird auch u.a. von Staatsrechtlern immer wieder ohne jegliche Absicht zur Abschaffung der FDGO diskutiert, weil das Amt eine vorwiegend repräsentative Funktion hat.
Hm. Das wird jetzt langsam wohlfeiles Medienbashing, bei dem natürlich nur die Aspekte rausgegriffen werden, die einem passen… Komischerweise mit Überlegungen zu Preppern, aber nicht zu den Aussagen, es gebe Planungen, unliebsame Politiker zu konzentrieren und umzubringen? Der Vorwurf steht ja auch im Raum. Und jetzt so zu tun, als wären nur sensationsgeile Journalisten Schuld an einer verzerrten Wahrnehmung, ist ja ein bisschen merkwürdig.
@T.Wiegold
„Das wird jetzt langsam wohlfeiles Medienbashing, bei dem natürlich nur die Aspekte rausgegriffen werden, die einem passen…“
Ich habe drei naive Fragen, ganz nach dem Motto „Alt, aber naiv“:
1. Ist es verboten, Medien zu kritisieren? Warum das Wort „Medienbashing“, anstatt Medienkritik?
2. Ist es nicht auch nachgewiesenerweise bei vielen Medienberichten so, dass „nur die Aspekte rausgegriffen werden, die einem passen“?
3. Hat nicht gerade der Fall „Relotius“ gezeigt, dass viele kritisierte Berichte zu Recht kritisiert wurden. Jedoch erst nach der Enttarnung von Relotius durften seine Artikel kritisiert werden. Vorher wurde jegliche Kritik daran als „Medienbashing“ gegenüber einem mit mehreren Preisen ausgezeichneten Journalisten empört zurückgewiesen.
Fazit:
Medienkritik ist in einer Demokratie nicht nur erlaubt, sondern bei kritikwürdigem Verhalten derselben genau so wichtig für die Demokratie wie die Kritik an den anderen drei Gewalten bei kritikwürdigem Verhalten.
Auch Journalisten sind nur Menschen und können irren :-))
Ich habe nie behauptet, dass Journalisten fehlerfrei wären.
Und ist schon klar, dass der Fall Relotius jetzt dafür herhalten muss, dass die Debatte über „ist es zulässig, die Abschaffung des Bundespräsidenten zu fordern“, als weit wichtiger erachtet wird als die Frage, ob es eine Verabredung zum Mord gab. Geschickt, geschickt.
Hat natürlich nix damit zu tun, dass einige versuchen, vom Kern der Vorwürfe abzulenken, oder? Ansonsten: Wenn großes Bedürfnis nach einer Mediendebatte besteht, führen wir die gerne anderswo. Hier reden wir ja auch nicht über Rente und anderes, was nicht mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.
@ Wa-Ge
Sie wissen also nach 2 Minuten googlen mehr als der Spiegel-Reporter. Dann lassen Sie uns doch an ihrem Wissen um die Vorgänge teilhaben.
Wirklich hilfreich waren bisher nur die Verlinkungen von @ Christian, (oben der 51. Kommentar) und die Verlinkung von @ Thomas Melber auf den Bericht des SWR.
Ihr Kommentar vom 08.02. 22:23 Uhr
Dort werfen Sie die Frage auf, wenn die Verfehlung des damaligen Hptm des KSK (öffentliche Gewaltandrohung gegenüber einem missliebigen Soldaten) nicht so schwerwiegend waren, warum wurde dann die Entscheidung der zuständigen Vorgesetzten (gemeint war, dass für die Tat nur ein einfacher Verweis verhängt wurde) nicht korrigiert ?
Nun der Wehrbeauftragte hat in seinem Jahresbericht den Vorgang und die milde Bestrafung darauf kritiisiert. Nur hat der Wehrbeauftragte nun mal kein disziplinares Durchgriffsrecht in die Truppe.
Nachdenklich sollte man aber immer werden, wenn der Wehrbeauftragte einen Fall aus der Truppe aufgreift und das Verhalten der zuständigen Vorgesetzten krtitisiert.
@T.Wiegold
„Hat natürlich nix damit zu tun, dass einige versuchen, vom Kern der Vorwürfe abzulenken, oder?“
Weiß ich wirklich nicht. Ich bin da völlig neutral. Ich möchte lediglich, dass nüchtern und sachlich aufgeklärt wird und bei erwiesenem Fehlverhalten von Soldaten diese bestraft werden. Dafür gibt es rechtliche Verfahren, deren Ergebnis man abwarten sollte bevor man spekuliert.
Denn, ich weiß nicht, ob Spekulationen in der Öffentlichkeit, ohne konkrete Fakten zu präsentieren, der unabhängigen Wahrheitsfindung wirklich weiterhelfen, oder ob sie nicht doch nur die Emotionen anheizen und damit eher schädlich als hilfreich für eine sachliche Aufklärung sind.
@ Georg | 11. Februar 2019 – 10:26
„Sie wissen also nach 2 Minuten googlen mehr als der Spiegel-Reporter. Dann lassen Sie uns doch an ihrem Wissen um die Vorgänge teilhaben.
Wirklich hilfreich waren bisher nur die Verlinkungen von @ Christian, (oben der 51. Kommentar) und die Verlinkung von @ Thomas Melber auf den Bericht des SWR.“
Das ist einfach, da Panorama ja im letzten Jahr bereits das Youtube Video des Kampfes auf Veröffentlicht hat https://www.youtube.com/watch?v=GooDJk6Trgg ist es ein leichtes dieses Viedo selbst auf Youtube zu finden indem der Kämpfer, damals noch nicht bei KSK mit Vor- und Nachnamen angekündigt wird: https://www.youtube.com/watch?v=razpMIIlF3k
Wie gesagt, zwei Minuten Nutzung der Suchfunktion hätte deutliche Schärfe in die Berichterstattung geführt. Und das ist alles Open Source, wenn man aber nicht mal mehr Zeit oder Lust hat ins Archiv zu blicken dann Prost Mahlzeit.
@T. Wiegold
„Komischerweise mit Überlegungen zu Preppern, aber nicht zu den Aussagen, es gebe Planungen, unliebsame Politiker zu konzentrieren und umzubringen? Der Vorwurf steht ja auch im Raum.“
Der Vorwurf steht in der Tat im Raum und ist nach vorliegender Fakten- bzw. Beweislage sowie nach Glaubwürdigkeit der Quelle und Plausibilität der Information zu bewerten. Genau das haben die Medien, die bislang über den Vorwurf berichteten, leider nicht getan. Hätten sie es getan, dann wäre für den Leser deutlich geworden, dass es
a) trotz längerer Ermittlungen offenbar keine Beweise für entsprechende Planungen gibt;
b) es sich mutmaßlich nur um eine Äußerung einer einzelnen Person die mit dem erwähnten Netzwerk allenfalls losen Kontakt hatte handelte und nicht um Planungen dieses Netzwerks in diese Richtung;
c) der angebliche Umsturzplan unabhängig seiner mangelnden Belegbarkeit auch jeglicher Plausibilität entbehrt, denn wie sollen einige Dutzend Personen, die sich in abgelegenen Regionen auf Krisen vorbereiten, diesen Staat stürzen?
Nehmen Sie eigentlich solche Prüfungen vor, oder veröffentlichen Sie solche Meldungen ungeprüft?
Und ja, der Verweis auf den Fall Relotius ist hier sehr angebracht, denn es deutet doch vieles darauf hin, dass hier ein ähnliches Problem vorliegt. Auch wenn in Fall des „rechtsextremen Netzwerks“ von Seiten der entsprechenden Journalisten wohl nicht wie im Fall Relotius Dinge erfunden wurden, so wurde doch mit einer Mischung aus Spekulation und raunenden Andeutungen sehr kreativ nachgeholfen, um einem bundeswehraversen Publikum die Verschwörungstheorie zu präsentieren, die es nur zu gerne hören will.
Davon lässt sich leider eine Bundesregierung, die nichts mehr zu fürchten scheint als schlechte Presse, zu Überreaktionen treiben wie schon nach dem Fall Franco A. Jetzt geht es offenbar wieder von vorne los. Und wenn da nicht mehr Belege präsentiert werden als eine im privaten Rahmen geäußerte Forderung nach Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten, dann wird auch diese Story ebenso ausgehen wie die letzten, nämlich mit blamierten Medien und einer blamierten Ministerin.
Der Aufwand, den die Verharmloser-Fraktion hier betreibt, ist schon beträchtlich. Wie im Fall eines Bundeswehroffiziers, der sich fälschlich als Flüchtling registrieren ließ, gegen das Waffengesetz verstieß, um nur das bislang Unstrittige zu nennen – aber die Medien und die Ministerin blamiert hat?
Die Positionen der Verharmloser haben hier mehr als genug Platz bekommen, damit dürfte es gut sein.