Bleibt’s beim Stationierungskonzept von 2011? Im Prinzip ja…

Das Stationierungskonzept der Bundeswehr aus dem Jahr 2011, vom damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maizière erlassen, war auf die Bedürfnisse einer schrumpfenden Truppe zugeschnitten. In den vergangenen Jahren hat de Maizières Nachfolgerin Ursula von der Leyen in praktisch allen Bereichen Trendwenden ausgerufen – vor allem beim Personal und beim Material. Bleibt es dennoch bei dem Konzept von damals, auch wenn die Bundeswehr neue Unterkünfte und Platz für Material braucht?

Aber sicher, lautet die Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Christian Sauter. Auf die direkte Frage des Oppositionspolitikers Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Stationierungskonzepts? Wenn ja, wann wird sie ein neues Stationierungskonzept vorlegen? antwortete das Verteidigungsministerium scheinbar eindeutig:

Eine Überarbeitung des Stationierungskonzepts ist nicht geplant.

Das ist allerdings eher eine Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja.

Doch unter von der Leyen ist das Konzept schon in etlichen Punkten verändert worden. Im Mai vergangenen Jahres überarbeite das Ministerium die komplette Liste. Einige Liegenschaften soll die Bundeswehr entgegen der bisherigen Planung behalten, bei einigen verschiebt sich die Rückgabe, und bei einigen weiteren werden die Pläne noch einmal überprüft. Und erst vor zwei Wochen gab Generalinspekteur Eberhard Zorn bekannt, dass bereits aufgegebene Depots für Material und Munition wiede reaktiviert werden.

Die Detail-Antworten auf die einzelnen Fragen in dem FDP-Fragenkatalog klingen deshalb auch eher so, als würde zwar formal an dem Stationierungskonzept festgehalten, aber alles steht unter dem Vorbehalt einer Änderung:

Die sicherheitspolitische Entwicklung der letzten Jahre verlangt eine neue Schwerpunktbildung im Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung. Dazu wurde ein neues Fähigkeitsprofil beschlossen. Die Ausrichtung der Bundeswehr an diesem neuen Fähigkeitsprofil kann zum Teil auch strukturelle Entscheidungen nach sich ziehen. Die Planungsvorgabe hierzu sieht im Wesentlichen moderate Anpassungen der Struktur der Bundeswehr vor.
Das bedeutet, dass die Realisierung des neuen Fähigkeitsprofils der Bundeswehr nach derzeitigem Erkenntnisstand überwiegend auf derzeit vorhadenen Strukturen und Stationierungen aufbauen wird. Die Planungen hierzu dauern an.

und

Das Stationierungskonzept obliegt [sic] grundsätzlich einer ständigen Überprüfung hinsichtlich sicherheitspolitischer Veränderungen, der Weiterentwicklung oder Anpassung von Fähigkeiten so wie der hieraus abzuleitenden Anpassung an Strukturen oder Material. (…)
Mit Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde vereinbart: „Vor einer endgültigen Abgabe von Liegenschaften der Bundeswehr werden wir vor dem Hintergrund der Trendwenden jeweils noch einmal den zukünftigen Bedarf prüfen. Unseren Bedarf werden wir auch in Hinblick auf Liegenschaften prüfen, deren Abgabe bereits vollzogen ist.“

In dieser Art lesen sich auch die weiteren Antworten: Natürlich wird die Bundeswehr, wenn sie Bedarf hat und keine eigene Infrastruktur (mehr), an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben herantreten und nach weiteren Immobilien fragen. Und wenn es an vorhandenen Standorten zu wenig Lagerorte für Material und Munition gibt, wird angebaut.

Unterm Strich:

Sich aus dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr sowie den eingeleiteten Trendwenden Personal, Material und Finanzen ergebende Veränderungen werden hisichtlich eines ggf. geänderten Bedarfs an Infrastruktur untersucht. Dies schließt die Ermittlungen eines möglichen Mehrbedarfs der Bundeswehr an logistisch genutzten Liegenschaften und die Analyse der diesbezüglichen Bedarfsdeckung ein.

Aus meiner Außensicht: Das klingt eher nach einer Überarbeitung des Stationierungskonzepts. Aber so darf es halt nicht heißen.

(Archivbild: Munitionslager beim Panzergrenadierbataillon 401 in Hagenow)