Vertrag für Betrieb der Heron-Drohnen in Afghanistan und Mali verlängert
Fürs Protokoll: Die Bundeswehr hat den Vertrag mit Airbus zum Betrieb der Heron-Aufklärungsdrohnen in Afghanistan und Mali erneut verlängert. Die unbemannten Flugsysteme sind nur geleast – inzwischen eine teure Lösung, weil die Nutzung dieser Drohnen zunächst nur für eine Übergangszeit vorgesehen war, bis neuere Modelle kommen. Aber das zieht sich bekanntlich… und inzwischen fliegt die Heron seit mehr als sieben Jahren am Hindukusch.
Aus der Mitteilung des Bundesamtes für Ausrüstung, Information und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) vom (heutigen) Donnerstag:
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat am 19. Dezember in Koblenz die Verträge zum Einsatz des unbemannten Aufklärungsflugzeugs Heron 1 in Mali und Afghanistan mit der Firma Airbus Defence & Space Airborne Solutions verlängert. (…)
Die Heron 1 wird seit 2016 von der Bundeswehr in Mali eingesetzt und bereits seit 2010 in Afghanistan, wo das Aufklärungsmittel schon mehr als 35.000 Flugstunden erfolgreich absolviert hat.
Das BAAINBw stellt den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz das unbemannte Luftfahrzeug über einen sogenannten Betreibervertrag zur Verfügung. Die Piloten und Bildauswerter der Bundeswehr müssen nur den Flug planen und überwachen. Bereitgestellt, gestartet und gelandet wird der Heron vom Dienstleister Airbus Defence & Space Airborne Solutions in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller Israeli Aerospace Industries. Auch die Logistik und etwaige Reparaturen sind durch das BAAINBw vertraglich geregelt und müssen nicht von deutschen Soldatinnen oder Soldaten erbracht werden. Für Mali wird der unterbrechungsfreie Weiterbetrieb durch eine Vertragsverlängerung in Form eines Änderungsvertrages und für Afghanistan durch Auslösen der vertraglich vereinbarten Verlängerungsoption sichergestellt. Die Kosten für beide Verlängerungen belaufen sich auf insgesamt rund 68 Millionen Euro.
Die Vertragsverlängerung, die der Haushaltsausschuss des Bundestages kurz vor der Sommerpause gebilligt hatte, enthält nach Angaben des BAAINBw eine Ausstiegsklausel: Da die Mandate für die Einsätze in Afghanistan und Mali zunächst nur kurzzeitig für drei Monate verlängert wurden, kann die Bundeswehr den Vertrag vorzeitig beenden – falls eine Mission dann doch vom Parlament nicht weiter verlängert werden sollte. (Obwohl das eine Formalie sein dürfte.)
(Archivbild: Heron-Drohne der Bundeswehr im Camp Marmal, Afghanistan im November 2017 – Foto Alexander Theiler)
Ich bin nun wahrlich kein Luftwaffen und Drohnen Experte.
Aber sollte EADS nicht in 2015 eine eigene Drohne vorstellen, die die Heron 1 ablösen sollte? Das war doch die Begründung für die Verlängerung der Verträge in 2012, oder hat man das nach dem Eurohawk-Desaster ad acta gelegt?
Vielleicht können die Drohnen-Experten des Forums hier Licht ins Dunkel bringen.
@T.W.
Ich habe keine Zahlen gefunden, was ein Kauf der Drohnen inkl. Wartungspaket etc. im Vergleich zum Leasing gekostet hätte. Der erste Leasingvertrag von 2010 – 2012 für die drei Drohnen in AFG hat 110 Mill Euro gekostet, danach fehlen mir Zahlen. Haben Sie da eine verlässliche Quelle?
Interessant wie der Heron Vertrag so still und leise immer wieder verlängert wird, weil er solide seine Stunden liefert. Vielleicht sind solche Betreibermodelle doch die Zukunft.
@Loki
Wenn Geld keine Rolle spielt und das logistische Management der Bw weiterhin nicht auf Landes- und Bündnisverteidigung ausgelegt ist mit Sicherheit.
@Pio-Fritz
Nun warten wir auf die EU Drohne größer, schwerer, langsamer, später, träger, teurer, in geringerer Stückzahl und dafür mit geringerer Nutzlast ……. muss ein Erfolg werden ;-)
„Das europäische MALE-RPAS-Programm biete die einzigartige Chance, die für Europa so entscheidende Entwicklung von Wissen, Fähigkeiten und Arbeitsplätzen im Hightech-Bereich voranzubringen“ bundeswehr-journal
…..von Einsatztauglichkeit steht da nix!
@Loki
Richtig: Betreibermodelle werden u.a. vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bei gleichzeitigem Wettbewerb um Spezialisten zwangsläufig eine komplementäre Lösung für die Bundeswehr – natürlich nur in den Randbereichen, die nicht zwingend zur Kernaufgabe der Bundeswehr gehören!
@Elahan
A) Geld spielt immer eine Rolle, nur darf man die Vollkosten eines Betreibermodells, bestehend aus Material- und Servicekosten über die Einsatzzeit, nicht nur mit den Beschaffungskosten eines Systems vergleichen.
B) Vor dem Zulauf der EU Drohne besitzt die Bw die Forderung nach dem stärkeren System Heron TP. Leider verzögert sich der Vetragsabschluß aus den bekannten politischen Gründen. Zum Wohl unserer Soldaten und dem Schutz aller im Einsatzgebiet wird hier hoffentlich bald eine parlamentarische Freigabe erteilt.
„Bereitgestellt, gestartet und gelandet wird der Heron (…)“
Startet und landet er nicht automatisch?
Ne, die Landung und der Start werden wie mit einem klassischen RC-Modell durch einen Bediener vor Ort geleistet.
Im Gegensatz zu anderen Modellen am Markt besitzen Heron 1 und Heron TP seit vielen, vielen Jahren einsatzerprobte vollautomatische Start- und Landesysteme, sogenannte ATOL (Automatic Take Off and Landing) Systeme.