Routine-Überprüfung neuer Soldaten: Bisher keine Extremisten aufgefallen
Bei der seit Juli dieses Jahres verpflichtenden Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern bei der Bundeswehr sind bislang keine Extremisten aufgefallen. Zwar seien bei der so genannten Soldateneinstellungsüberprüfung in den Monaten Juli und August unter 3.220 überprüften Rekruten zehn Fälle mit sicherheitserheblichen Erkenntnissen gewesen, teilte das Verteidigungsministerium in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage der Linkspartei mit. Keiner dieser Fälle habe aber einen extremistischen oder terroristischen Hintergrund gehabt.
Darüber hinaus, so heißt es in der Antwort (Bundestagsdrucksache 18/13644), habe kein Geheimschutzbeauftragter bislang eine negative Entscheidung über einen Bewerber wegen des Verdachts auf linskradikale, neofaschistische oder militant-salafistische Einstellungen getroffen und ihn oder sie als Soldat abgelehnt. Die Linkspartei hatte gezielt nach diesen Extremismus-Bereichen gefragt.
Die Routine-Sicherheitsüberprüfung neuer Soldaten schon vor ihrer Einstellung war mit einer Änderung des Soldatengesetzes im Juli neu eingeführt worden. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hatte bereits 2015 vor einer Unterwanderung der Truppe durch militante Islamisten gewarnt; im Januar dieses Jahres hatte das Verteidigungsministerium eine entsprechende Gesetzesänderung angekündigt. Zuvor hatte der MAD neue Soldaten erst nach Dienstantritt überprüfen dürfen.
In der Antwort des Ministeriums auf die Linken-Anfrage werden auch die aktuellen Zahlen für den Verdacht des Rechtsextremismus in der Truppe genannt:
Im Jahr 2017 wurde in 286 rechtsextremistischen Verdachtsfällen (Stand: 8. September 2017) die Bearbeitung neu aufgenommen. Die zur Verdachtsfallaufnahme führenden Informationen erhielt der Militärische Abschirmdienst (MAD) in allen Fällen im Jahr 2017.
Im Jahr 2017 wurden bislang drei Verdachtspersonen als rechtsextremistisch bestätigt. Von den bis zum 8. September 2017 abgeschlossenen 176 Verdachtsfällen haben sich 153 nicht bestätigt. Es werden insgesamt noch 391 Verdachtsfälle geprüft und bearbeitet.
Von den im Jahr 2017 aufgenommenen Verdachtsfällen haben sich zwischenzeitlich zwei bestätigt
In bislang 21 Fällen hat sich der anfängliche Verdacht als nicht mehr begründet
erwiesen; in den übrigen Fällen dauert die Verdachtsfallbearbeitung an.
(Archivbild 2010: Erste Schiessübung mit scharfer Munition in der Allgemeinen Grundausbildung in Torgelow – Thomas Koehler/photothek.net)
„keine Verdachtsfälle aufgefallen“ Ist etwa so als ob der Polizist in der Routinekontrolle fragt „nehmen sie gewohnheitsmäßig illegale Drogen? “
Wir hatten damals 2001 nen unteroffz der sich vor dem gesamten Zug hingestellt hat und sprach „wenn es nach mir ginge müsstet ihr jeden Tag den „Landser“ lesen“ Und ich denke es werden nicht weniger geworden sein.
Ich hab‘ die neu eingeführte Überprüfung schon so verstanden, dass da mehr gemacht wird als auf diese Art zu fragen. Aber vielleicht hat hier jemand Erfahrungen mit der seit Juli geltenden neuen Überprüfung und kann das präzisieren?
Was mich interessieren würde, ist um wie viele Tage, Wochen oder Monate sich jetzt die Neueinstellungen verzögern, weil die Sicherheitsvorprüfung stattfindet? Denn nur dann können Schaden und Nutzen der Sicherheitsvorprüfung tatsächlich festgestellt werden.
@Dante: Die Aufforderung den Landser zu lesen dürfte nicht ausreichen, um einen Soldaten als rechtsradikal oder rechtsextremistisch einzustufen.
@Closius
Die Einstufung RECHTSRADIKAL ist seit Karlsruhe zum NPD-Verbot deutlich hochgehängt.
Die Sicherheitschecks für Rekruten folgen nach Auskunft des MAD der Routine der sogenannten Ü1-Sicherheitsüberprüfung, die sonst bei Beamten für den Zugang zu VS-NfD-Dokumenten verlangt wird.
Konkret werden dabei Führungszeugnis in erweiterter Form und mögliche Lücken im Lebenslauf (vor allem auf mögliche Auslandsaufenthalte) überprüft. Zudem gibt es ein ausführliches Gespräch zur Einstellung der Rekruten zu ihrer Haltung zur freiheitlich-rechtlichen Grundordnung und möglichem extremistischen Gedankengut.
Eine Prüfung des Umfelds erfolgt nicht, das wäre erst bei einer Ü2-Stufe der Fall.
Laut MAD ist aber bei Verdachtsfällen auch ein Check der Social-Media-Aktivitäten der Rekruten möglich, darüber hatten Union und SPD bei den Verhandlungen zur Änderung des Soldatengesetzes lange gerungen. Unklar bliebt, ob der MAD für solche Maßnahmen ausreichend personell aufgestellt ist.
Trotzdem gab sich MAD-Präsidenten Gramm nach der Entdeckung des Falls Franco A. ziemlich sicher, dass man ihn bei einer Ü1-Überprüfung wegen der rechtslastigen Masterarbeit aussortiert hätte.
Wie das bei einer solchen Arbeit, die keinerlei strafrechtliche Folgen hatte, ist mir bis zum Ende nicht ganz klar geworden.
@closius
ist halt ansichtsache. letztens wurde jemand aus dem ordnungsamt (berlin) entlassen weil er in seiner Pause „mein Kampf“ gelesen hatte. Das Landes arbeitsgericht hat es aber genau so gesehen. Und das Buch ist als solches nicht verboten.
Und was „einstellungen “ angeht, sollte der Staat dahingehend so tolerant sein und sagen „solange du die bei dir zuhause im Keller lässt ist uns das wurst.
[Na, dann aber auch alle Angaben zu dem Berliner Urteil: Das größere Problem war wohl, dass sich der Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Mittagspause für alle sichtbar mit Bucheinband mit „Mein Kampf“ und Hakenkreuz irgenwo hingesetzt hatte. Und eines noch zur Erinnerung: Die Forderung nach dieser Sicherheitsüberprüfung kam angesichts der Befürchtung, jetzt könnten militante Islamisten massenhaft zur Bundeswehr kommen. T.W.]
@TW
so ähnlich habe ich das ja auch verstanden. Im Umkehrschluss würde das heißen es wäre garnichts passiert hätte er über das Kreuz nen pflaster rübergeklebt. Oder anders gefragt: haben die Leute sich am am kreuz oder am text gerkratzt?
Das meinte ich auch mit dem Unterschied zwischen was zu lesen und die gleiche Meinung zu haben. Ich kann mir kein Urteil bilden wenn ich es nicht gelesen und in den historischen Kontext einsortiert habe. Aber dafür muss man es halt lesen.
Na, dann hoffe ich ja, Sie lesen auch die div. anderen Texte, die ggf. extremistischen Anschauungen zugrunde liegen. Beim Linksextremismus, beim militanten Islamismus usw. Viel Erfolg.
@dante: Das Gericht hat sich daran gestört, daß er in der Arbeitszeit und in Uniform als männliche Politesse(Hilfspolizist) mein Kampf mit Hakenkreuz gelesen hat. Er müsse für die FDG einstehen, was wg. dem sichtbaren Hakenkreuz nicht gewährleistet sei, deshalb Kündigung rechtens und keine vorherige Abmahnung erforderlich.
Hätte er die kommentierte Ausgabe gelesen oder Hakenkreuz verdeckt oder keine Uniform getragen, dann wäre er mit einer Abmahnung davon gekommen.
Für ein Landserheft zu lesen hätte er vermutlich auch nur eine Abmahnung bekommen.
@TW: Was passiert mit einem Soldaten, der das Kapital liest öffentlich oder dieses für gut heißt? Extremist oder harmlos?
Jetzt bin ich ein bisschen sprachlos. „Das Kapital“ auf eine Ebene mit „Mein Kampf“ stellen? Auf dem Niveau geht es hier nicht weiter.
@ Dante
Zitat: „Das meinte ich auch mit dem Unterschied zwischen was zu lesen und die gleiche Meinung zu haben. Ich kann mir kein Urteil bilden wenn ich es nicht gelesen und in den historischen Kontext einsortiert habe. Aber dafür muss man es halt lesen.“
Der Unterschied ist wie bei dem kleinen Jungen im Schwimmbad. Viele kleine Jungen pinkeln beim Schwimmen ins Wasser, aber wenn man es vom Dreimeter-Brett macht, dann fällt es eben auf…
@ all
Mir ist bei der sogenannten Ü1-Sicherheitsüberprüfung noch nicht klar, ob nur die Verfassungsschutzbehörden des Herkunftsbundeslandes des Kandidaten abgefragt werden oder alle Verfassungsschutzbehörden der Bundesrepublik. Früher war dieser Schritt mal der Ü2-Sicherheitsüberprüfung vorbehalten und heute ?
Im Lichte der Kleinen Anfrage:
@ Klauspeterkaikowsky | 29. September 2017 – 11:02
Bitte das Urteil nochmals lesen ( https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html;jsessionid=271E0A21DC450DCDBC2A2CBD7F7887DA.2_cid394 ). Der Verbotsantrag scheiterte nicht daran, dass die NPD „nicht rechtsradikal genug“ sei (btw. der Begriff Radikalismus wurde in einschlägigen Kreisen weitgehend durch den Begriff Extremismus substituiert). Dies und in Ansehung des § 5 Abs. 1 Nr. 3 SÜG liegt ein ausdrückliches Sicherheitsrisiko vor. Im Gegenteil also hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – hinsichtlich der NPD – eine klare Antwort gegeben. Dies ist bei der Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern zu berücksichtigen.
@Georg: Wie bitte, die fragen bei Diktatoren an ob die Kinder von politischen Flüchtlingen begin sind?
(Falls paar Kommentare vermisst werden: Die ausufernde Debatte darüber, ob und wo und wie man „Mein Kampf“ lesen sollte etc., die findet hier nicht statt. Geht’s noch?)
@ AoR
Bundesländerverfassungsschutzämter, wie Hessen, Sachsen, Berlin oder Bayern sind gemeint.
Ü1 war früher nur die Anfrage im Bundesland des Wohnortes.
Wie sieht das eigentlich mit Putin-U-Booten aus?
Nicht wenige Rekruten haben einen russischen/sowjetischen Migrationshintergrund und wenn man da mal einigen auf den Zahn fühlt, dann ist da nicht selten eine ausgeprägte Russophilie bis hin zum Putin-Verstehertum zu beobachten. Sollte Russland U-Boote in die Bundeswehr einschleusen wollen, so wird es in diesen Milieus leicht geeignetes Personal finden.
Hat man das Problem inzwischen auf dem Schirm?
@closius: Zum Thema kurzfristige Einstellung.
Es war ausdrücklicher Wunsch einer des Staatssekretäre, dass Einstellungen weiterhin auch kurzfristig möglich sein können. Um dem MAD dennoch ausreichend Zeit für die Überprüfung zu geben, wurden die milOrgBer, die Grundausbildung durchführen, mit der inhaltlichen Ausplanung einer GA beauftragt, die „vollumfängliche“ Waffenausbildung (also alles, was mit Schießen zu tun hat) erst nach Ablauf von vier Wochen und vorliegendem Ergebnis beinhaltet. Bis dahin ist nur „nicht vollumfängliche“ Waffenausbildung (also Schießlehre, zerlegen und zusammensetzen, Waffenreinigen etc) durchzuführen.
Wie dann jedoch mit jenen umgegangen werden soll, deren Ergebnisnach vier Wochen nicht vorliegt, ist umstritten. Es bleibt abzuwarten, ob der MAD hinterherkommt. Da das Gesetz erst seit dem 1.7.2017 in Kraft ist, gibt es hierzu noch nicht viele belastbare Erkenntnisse.
@Zum Heulen, das ist ein ganz interessanter Aspekt und ich glaube nicht , dass da bereits ein Augenmerk drauf liegt. Zumindest wird der Fakt , dass ehemalige Russlanddeutsche Bundeswehrsoldaten ( also auf Kosten des Steuerzahlers miltitaerisch ausgebildete deutsche Staatsbuerger) auf Seite der prorussischen Putintreuen Rebellen in der Ukraine kaempfen, wenig beachtet bzw. nahezu totgeschwiegen wird. Das weiß ich nicht nur aus den Medien, sondern auch von einigen meiner russlanddeutschen Patienten, die mir erzählt haben, dass nahe Verwandte sich in der Ukraine im Krieg befinden und sie stolz darauf sind.
Bei dieser Gruppe waere moeglicherweise auch eine Überprüfung angebracht um zu sehen auf welcher Seite diese Soldaten eigentlich stehen. Ich will da sicher nicht alle über einen Kamm scheren, aber der ein oder andere haette im Ernstfall sicher damit Probleme fuer unser Land zu kämpfen. Damit meine ich jetzt nicht den Einsatz in Mali, sondern den Verteidigungsfall bei einem ( hoffentlich nie real werdenden) russischen Angriff.
Das diese Sicherheitsüberprüfung keinen extremistischen Hintergrund bei einem Bewerber entdeckt hat, wundert mich nicht. Das ist praktisch eine reine Behördenabfrage und ein formales Gespräch. Wenn ein Bewerber bis dato weder bei einer Sicherheitsbehörde aktenkundig wurde, also selbst in Erscheinung trat oder in Verbindung mit extremistischen Organisationen identifiziert wurde, und bei diesem Gespräch nicht offen seine Anschauung Preis gibt, kann da nichts entdeckt werden. Ohne einen Anfangsverdacht aufgrund Aktenlage oder Gespräch würde auch niemand eine Social Media Überprüfung anordnen.
Das hilft nur die ganz offensichtlichen Kandidaten zu identifizieren, ansonsten ist weiterhin jeder Vorgesetzte gefragt selbst auf seine Soldaten zu achten und Auffälligkeiten an die Militärische Sicherheit und dann den MAD zu melden – also das was die Vorgesetzten bei Franco A. nicht hinbekommen haben.
@ Hauptgefreiter, da würde es aber in der Verwendungsreihe 11 bei der Marine auch personaltechnisch eng werden…;-)
@ Hauptgefreiter | 30. September 2017 – 15:44
Die Erfahrung zeigt, dass Kampfmotivation primaer von der Kohaesion der Soldaten in ihrer Truppe abhaengt. Da die Deutschen mit russischen Wurzeln in der Bw gut integriert und anerkannt sind, wird/wuerde es nach meinen Erfahrungen keine Probleme geben.
Emigranten (nicht Gastarbeiter) haben generell in allen Staaten eine besonders hohe Loyalitaet zu ihren Wahlheimaten entwickelt.
Der Hr HGefr schreibt von einer anderen Gruppe, seine Patienten sind hoechstwahrscheinlich nicht Verwandte von Soldaten der Bw.
@Hauptgefreiter @Zum Heulen
Das Thema ist durchaus bekannt.
@Mike Molto, genau das ist ja die Frage. Dass die Integration sicher sehr gut ist, bezweifle ich nicht. Ohne gelungene Integration in die Truppe selbst waere ein funktionierender Dienst nicht möglich oder wuerde immer wieder zu Problemen fuehren. Wie sieht es aber mit der Solidarität im Ernstfall aus? Russische Truppen marschieren im Baltikum ein und der Natoverteidigungsfall tritt ein. Koennen Sie sich dann auf Ihre russischstaemmigen Soldaten verlassen ?
Sie haben Recht, das waren keine aktiven Bundeswehrsoldaten von denen ich Kenntnis habe und das habe ich auch nicht so geschrieben, aber ehemalige, teilweise Wehrpflichtige, teilweise freiwillig dienende, durch die Bundeswehr ausgebildete Soldaten. Und die kommen auch immer wieder auf Urlaub nach Hause zum Familenbesuch. Anscheinend geht das ganz gut, obwohl das Problem anscheinend bekannt ist @ Thomas Melber.
Der deutsche Staat ist da diesbezüglich anscheinend sehr tolerant.
@Hauptgefreiter
Mal überlegen, deren Familien haben Russland verlassen, weil sie Russland so toll fanden?
@ThoDan , sicher nicht, aber das ist ein sehr komplexes vielschichtiges Thema. Die Putin-und Russlandaffinitaet hat verschiedene Ursachen. Da spielen Enttäuschung, Unsicherheit, aber auch das Gefühl hier nicht richtig angekommen zu sein eine große Rolle. Bei den Juengeren kommt noch hinzu, dass sie einfach ungefragt mitgenommen wurden. Da ist die Neigung Russland und Putin zu idealisieren noch groesser bis hinzu der Entscheidung fuer Russland in den Krieg zu ziehen.
Ich möchte noch eine Sache ergänzen: Da die Gesetzesänderung am 01.07.2017 inkraft getreten ist, fielen und fallen bisher nur diejenigen Bewerber in den Geltungsbereich die eine Einstellungszusage NACH dem 30.06.2017 bekommen haben. Aus Erfahrung zum Einstellungstermin 04.10.17 im Bereich FA/UA Heer betrifft die Sicherheitsüberprüfung Ü1 VS-NfD so nur knapp die Hälfte der neu eingestellten Soldaten. Klar, das ändert sich in den nächsten Quartalen und ab II/18 oder III/18 werden alle Bewerber vom Geltungsbereich erfasst. Die o.g. Zahlen beziehen sich derzeit also nur auf einen kleinen Teil der tatsächlich eingestellten Soldaten, die Aussagekraft sollte dementsprechend interpretiert werden.
@M.Sittig
Vielen Dank, das war mir – und wohl den meisten – wohl so nicht klar. Obwohl es nicht wirklich logisch ist, oder?