Juristischer Streit um Beschaffung bewaffneter Bundeswehr-Drohnen geht weiter

Der juristische Streit um die Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr geht weiter. Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf Ende Mai entschieden hatte, dass die deutschen Streitkräfte wie geplant unbemannte Flugsysteme des israelischen Typs Heron TP (Foto oben) leasen dürfen und die dagegen gerichtete Klage des US- Konkurrenzunternehmens General Atomics verworfen hatte, reichte das US-Unternehmen eine so genannte Anhörungsrüge ein. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am (heutigen) Freitag auf Anfrage von Augen geradeaus!

Über diese Rüge, mit der General Atomics unzureichendes rechtliches Gehör in dem eigentlich abgeschlossenen Verfahren bemängelt,  muss die zuständige Vergabekammer des Düsseldorfer Gerichts entscheiden. Allerdings dürfte, so die erste Einschätzung von Juristen, dieser Schritt das Beschaffungsvorhaben zunächst nicht verzögern. Damit wird voraussichtlich der Haushaltsausschuss des Bundestages am kommenden Mittwoch, wie geplant, über das Beschaffungsvorhaben entscheiden.

Über die eingereichte Anhörungsrüge hatte zuerst die Bild-Zeitung berichtet (Link aus bekannten Gründen nicht).

General Atomics hatte die Klage gegen das Vergabeverfahren angestrengt, weil das Unternehmen sich wegen der Entscheidung der Bundeswehr gegen sein Konkurrenzprodukt, die Predator-Drohnen, benachteiligt sah. Damit hatte sich der Beschaffungsprozess um mehrere Monate verzögert, nach der Entscheidung (Aktenzeichen OLG Düsseldorf VII Verg 36/16) ging das Verteidigungsministerium aber von einem schnellen Vertragsschluss aus.

Die Vorlage zur Leasing-Lösung für die Heron TP-Drohnen des Hersteller Israel Aircraft Industries (IAI) sieht die Beschaffung von zunächst fünf Systemen samt Boden- und Ausbildungsgeräten im Umfang von gut einer Milliarden Euro vor. Nach der bisherigen Zeitplanung soll die Bundeswehr ab 2019 über die – dann möglicherweise auch bewaffneten – Heron TP-Drohnen verfügen können, die in Israel stationiert werden und bei Bedarf in Einsatzgebiete der Bundeswehr verlegt werden sollen.

Die Bewaffung der unbemannten Systeme ist separat geregelt, die gesonderte Vorlage dazu unterliegt höherer Geheimhaltung als die für die eigentliche Beschaffung.  Zu den geplanten Waffen für die Drohnen hat sich das deutsche Verteidigungsministerium mit Rücksicht auf den israelischen Lieferanten bislang sehr zurückgehalten, was die politische Debatte in Deutschland über dieses umstrittene Waffensystem nicht einfacher macht.

(Archivbild 2006: Heron TP vor dem Start – via Rheinmetall)

Eine Nachbemerkung: Vielleicht ist aufgefallen, dass ich – im Gegensatz zu praktisch allen Nachrichtenmeldungen heute morgen – nicht einfach einen vorhandenen Zeitungsbericht übernommen, sondern mich um eine Bestätigung bemüht habe. Denn Augen geradeaus! ist ein journalistisches Projekt – das durch die freiwilligen Zuwendungen von Leserinnen und Lesern ermöglicht wird. Viele von ihnen beteiligen sich bereits finanziell, wofür ich sehr dankbar bin – doch nach wie vor reicht es nicht wirklich, die zeitaufwändige Arbeit zu finanzieren. Ich freue mich deshalb über jede Zuwendung: nicht viel, aber regelmäßig, das hilft. Wie ihr die Arbeit an diesem Blog unterstützen könnt, steht hier.