Entscheidung über deutsche Kampfdrohnen noch vor der Sommerpause (Zusammenfassung)

Heron_TP_Israel_AirForce

Eine Entscheidung über die Beschaffung von Drohnen für die Bundeswehr, die auch bewaffnet werden können, wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause fallen. Die Klage einer US-Firma, die die Entscheidung des Verteidigungsministeriums zum Leasing von Drohnen eines israelischen Herstellers stoppen wollte, wurde am (heutigen) Mittwoch vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen, wie das Ministerium mitteilte. Damit wird voraussichtlich am 21. Juni der Haushaltsausschuss des Bundestages über die Beschaffung der unbemannten Flugsysteme beraten.

Bundeswehr-Generalinspekteur Volker Wieker hatte bereits im Januar 2016 die Entscheidung getroffen, dass die Luftwaffe mit israelischen Drohnen des Typs Heron TP ausgestattet werden soll. Die unbemannten Systeme sollten vom Hersteller IAI (Israel Aircraft Industries) geleast und in Israel stationiert werden; außerdem ist geplant, die Drohnen mit Lenkflugkörpern auszurüsten, so dass die deutschen Streitkräfte ihre ersten Kampfdrohnen erhalten.

Gegen die Entscheidung war das US-Unternehmen General Atomics vorgegangen, dass das Konkurrenzmodell Predator produziert. Nach einer zunächst erfolglosen Beschwerde bei der Vergabekammer des Bundes hatte das Unternehmen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Verletzung des Vergaberechts geklagt. Das Verteidigungsministerium hatte deshalb zunächst befürchtet, dass vor der Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl keine Entscheidung über eine Beschaffung mehr möglich wird.

Zu der aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen OLG Düsseldorf VII Verg 36/16) gibt es bislang keine Mitteilung des Düsseldorfer Gerichts (Nachtrag: Reuters vermeldet aber eine Bestätigung des Vorsitzenden Richters).

Nach Angaben des Ministeriums wurde die Rechtsposition der Bundesregierung bestätigt, so dass es keine Hindernisse für eine Beschaffungsentscheidung im Haushaltsausschuss des Bundestages gibt.

Nach der bisherigen Zeitplanung soll die Bundeswehr ab 2019 über die – dann möglicherweise auch bewaffneten – Heron TP-Drohnen verfügen können. Interessant wird die Frage, ob mit der so genannten 25-Millionen-Vorlage (ab dieser Grenze müssen Rüstungsprojekte vom Parlament gesondert gebilligt werden) für die Flugsysteme auch die Bewaffnung behandelt wird. Zu den geplanten Waffen für die Drohnen hat sich das deutsche Verteidigungsministerium mit Rücksicht auf den israelischen Lieferanten bislang sehr zurückgehalten, was natürlich die politische Debatte in Deutschland über dieses Thema nicht einfacher macht.

(Archivbild: UAV operator next to the „Heron TP“ – Hagar Amibar/Israeli AirForce)