Verteidigungsministerin plant Abschied von früherer Pensionierung von Soldaten
Soldatinnen und Soldaten sollen künftig im gleichen Alter wie andere Staatsdiener in den Ruhestand gehen und nicht mehr wie bisher je nach Dienstgrad früher pensioniert werden. Das Verteidigungsministerium plant dafür bis 2023 den Abschied von der bisherigen besonderen Altersgrenze für Soldaten, wie aus einem internen Papier zur Personalstrategie hervorgeht. Ministerin Ursula von der Leyen reagiert damit auf die Probleme der Truppe, genügend Personal für eine einsatzbereite Bundeswehr zu stellen.
Über das Strategieprogramm 2025 zur Umsetzung der Personalstrategie der Bundeswehr hatten zuerst die Stuttgarter Nachrichten berichtet (Link aus bekannten Gründen nicht). Das Papier wurde zeitgleich mit der neuen Personalstrategie der Bundeswehr am 1. Dezember in Kraft gesetzt. (Der absehbare Abschied von der besonderen Altersgrenze ist hier vor allem in den Kommentaren schon mehrfach thematisiert worden; die offizielle Grundlage dafür war aber bislang nicht öffentlich bekannt.)
Der Teil, der hier vermutlich die meisten interessieren dürfte, ist im Teil Lebensarbeitszeit des Strategieprogramms enthalten:
Ist-Zustand: Der militärische Personalkörper der Bundeswehr zeichnete sich in der Vergangenheit durch eher kurze Verpflichtungszeiten und einen hohen Regenerationsbedarf aus, der auch gedeckt werden konnte. Inzwischen bedarf es jedoch einer Vielzahl an unterschiedlichen Personalbindungsmaßnahmen, um den Bedarf decken und die Einsatzbereitschaft sicherstellen zu können.
Soll-Zustand – Ziel: Der Dienst für lebensälteres Personal ist durch eine vielseitige Einsetzbarkeit und individuelle lebensphasenbezogene Werdegänge bzw Personalentwicklungsangebote neu gestaltet.Nutzen: Die Personalbindung ist über einen längeren Zeitraum gewährleistet und unterstützt dadurch die Personalbedarfsdeckung.
Durch erweiterte Karriereperspektiven, altersabhängige Fähigkeitsprofile sowie neue Möglichkeiten der Statusmobilität werden den Beschäftigten der Bundeswehr attraktive Angebote unterbreitet. Dem Erhalt der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft einer bzw. eines jeden einzelnen wird dabei Rechnung getragen.
Den allgemeinen gesellschaftlichen Erwartungen an die Lebensarbeitszeit und deren Trends wird entsprochen.
Endergebnis: Die Personalführung nutzt bei Soldatinnen und Soldaten regelmäßig und bedarfsorientiert die vorhandenen Zurruhesetzungsmöglichkeiten.
Werdegänge sind lebensphasenbezogen und altersgerecht unter besonderer Berücksichtigiung des Erhalts der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft ausgestaltet, z.B durch Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der medizinischen Begutachtung.
(…)
Erfolgskriterien – Im Einzelnen:
• Vakanzen können durch die Nutzung der flexiblen Zurruhesetzungsmöglichkeiten aufgefangen werden.
• Anforderungsprofile sind insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und zur Berücksichtigung individueller Erfahrungen bedarfsabhängig angepasst.
• Die einzelnen Betroffenen, insbesondere Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträger, verbleiben länger im System Bundeswehr. (…)
Umsetzung: Die Maßnahmen werden u.a. im Kontext der Trendwende Personal umgesetzt.
Maßnahmen zur flexiblen und bedarfsgerichten Anwendung der Zurruhesetzung von Berufssoldaten werden mit der 19. Legislaturpersiode wirkungsvoll beginnen.
Bis 2023 sollen die Soldatinnen und Soldaten schrittweise bis zur Allgemeinen Altersgrenze geführt werden. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.
Insgesamt handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der in 2016 beginnt, der sich aber im Fortschritt an der steigenden Lebenserwartung und dem demografischen Wandel orientieren wird.
• Vorlauf/Beginn: 2016 mit dem Personalstrukturmodell 2016 (x+7 Jahre als Mittelfristplanung bis 2023)
• 1. Umsetzung: zunächst 2018-2021 (nächste Legislaturperiode)
• 2. Umsetzung: ab 2022+ ff(Hervorhebung von T.W.]
Natürlich steht in diesem Papier auch noch mehr drin; das wird dann aber Thema eines gesonderten Eintrags werden müssen. Entscheidend ist, dass damit offizielle Politik ist, dass die besondere Altersgrenze schrittweise abgeschafft und ein generelles Pensionsalter von 62 Jahren nach Soldatengesetz an Stelle der bisherigen Altersgrenzen zwischen 42 und 62 Jahren eingeführt wird – das dürfte bei einigen Soldaten Einfluss auf ihre Lebensplanung haben.
(Archivbild: Soldaten des Artilleriebataillons 131 aus Weiden überwachen die Lage aus der Operationszentrale des Gefechtsstandes bei der multinationalen Übung Iron Sword 2016 in Litauen am 24.11.2016 – Bundeswehr/Jane Schmidt)
nochmal @ hans schommer
in zweiten Teil ihres letzten Beitrags bin ich bei Ihnen. Aber ihr Dachdecker- und Elektrikerbeispiel geht am Kern vorbei. Luftfahrzeugbesatzungsangehörige unterliegen jährlichen Kontrollen ihrer Leistungsfähigkeit, weil das Leben nicht nur der Besatzung von jedem einzelnen Besatzungsmitglied abhängt. Und ich denke weder ihr Elektriker noch ihr Dachdecker werden jährlich hinsichtlich ihrer theoretischen Kenntnisse, praktischen Fertigkeiten und ihres Gesundheitszustands überprüft. Insbesondere die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit wird durch altersbedingte Einschränkungen stark gefährdet sein. Insofern passt SER’s Beispiel schon, nur haben sie Recht, der Kern des Problems ist der Umgang mit dem Vertrauen, das Diener des Staates in den Bestand ihr Arbeitsverhältnis betreffende Gesetze haben.
Sie werden nicht als Diener des Staates behandelt sondern fast wie ein Instrumentum vocale (römischer Ausdruck für Sklaven).
Die Moral in der Truppe bricht zusammen und immer mehr BS kündigen. Ich begrüsse am 2.1. einen weiteren Crew-Kameraden in der zivilen Wirtschaft.
Am Ende bleiben zu wenige echte Leistungsträger jenseits SaZ12/13 im Dienst und die Masse die bleibt wird bestimmt durch Perspektivlose und Narzistische Egomanen. Nur die eigenltich viel zu wenigen Guten, die trotzdem aus Überzeugung BS werden, halten den Laden zusammen. Doch auch die beginnen dann zu kündigen wenn es zu viel wird.
@Dran. Drauf. Drüber.:
Dann haben Sie ja noch nicht viel von dem zivilen Arbeitsmarkt mitbekommen…. Der zivile Teil der BW hat damit zumindest nix zu tun.
Zu der besonderen Belastung mal als Denkanstoß:
gefaehrlichste-berufe-nach-der-erwerbsunfaehigkeitsrente
Und ich kenne nicht nur einen der mit Ende 30 den zivilen Arbeitsmarkt (Handwerk) in Richtung BW bzw. zivile BW verlässt um ein angenehmeres ArbeitsVerhältnis einzugehen.
Alle BS die ich kenne steuern in der Tat nur auf ein Ziel hin:
Die frühe Pensionierung.
Junge Leute gehen zur BW weil sie gutes Geld für wenig Arbeit sehen.
Von soldatischem Pflichtbewusstsein ist zumindest nicht mehr viel zu sehen, schon gar nicht von Soldaten mit bestimmten Migrations Hintergründe.
Wie Leistungsfähig ist solch eine Armee überhaupt noch?
Warum haben hier einige den Drang, völlig pauschalisierend Beleidigungen zu verbreiten?
Ich bin BS.
@TBR meint dazu: „Am Ende bleiben zu wenige echte Leistungsträger jenseits SaZ12/13 im Dienst und die Masse die bleibt wird bestimmt durch Perspektivlose und Narzistische Egomanen.“
@ht_ meint dazu:“Alle BS die ich kenne steuern in der Tat nur auf ein Ziel hin:
Die frühe Pensionierung.“
Ich bin also ein perspektivloser, Wahlweise narzisstische Egomane der nur noch 20 Jahre auf seine frühe Pensionierung wartet?
Lesen hier manche eigentlich, was sie schreiben?
@ Tiberius
Den Unterschied zwischen „zu wenige“ und „keiner“ bzw. „die Masse“ und „alle“ können Sie aber schon verstehen?
Nicht jede kritische Bewertung von vielen, längst nicht allen, Angehörigen einer Gruppe von Menschen stellt gleich eine ausnahmslose Beleidigung aller dar – vielleicht sollten Sie einfach mal einen Gang herunterschalten und nicht mit Gewalt alles persönlich zu nehmen versuchen?
@Chrissi
Stimmt. Jetzt fällt mir die Differenzierung leichter. Außer mir sind die Masse der BS perspektivlose nazistische Egomanen, die alle auf die frühe Pensionierung warten.
@ht
Ich kann leider nicht Ermessen wie viele Berufssoldaten sie kennen. Es wäre jedoch schön wenn sie dieses “ Nur auf die Pensionierung hinsteuern“ einmal näher definieren würden. Ich bin selber BS und versehe nach wie vor meinen Dienst ordentlich und gewissenhaft wie die meisten Berufssoldaten die ich kenne.(Ausnahmen und schlechte Beispiele gibt es immer) Allerdings erwarte ich auch nach dreißig Dienstjahren das gewisse Rahmenbedingungen die Jahrzehnte lang Bestand hatten, nicht aus fragwürdigen Gründen klammheimlich einkassiert und auf dem Rücken des alten Bestandspersonals ausgetragen werden. Treu dienen ist keine Einbahnstraße.
Zum Thema Leute wechseln vom Handwerk in die BW. Natürlich gibt es das aber auch das sind Einzelfälle , denn ich sehe nicht das uns Massen von Handwerken die Bude einrennen. Die die ich kennengelernt habe, waren entweder arbeitslos oder sind aufgrund der besseren Bezahlung gewechselt (hier auch eher zum ziv. Teil als zu den Soldaten)
@schleppi
Wenn ich lese
dann denke ich, wir lassen die Debatte hier mal sein – denn das steht vor allem in dem länglichen Zitat aus dem Programmpapier hier oben im Eintrag. Für Leute mit Leseschwäche, von denen es einige zu geben scheint, habe ich es sogar fett markiert. Aber das scheint auch nix zu nützen.
@ht_
Mir sind ihre Bekannten nicht bekannt. Berufswege sind grundsätzlich nicht zu vergleichen, denn Entscheidungen werden nicht rückblickend getroffen, sonder mit hilfe der Informationen welche man zum Zeitpunkt der Entscheidung (BS) hat. Die besondere Altersgrenze war mit Sicherheit nicht der Hauptgrund in die Bw einzutreten, aber es,war ein wichtiger Grund nach 8 Jahren Dienst in einer Armee des Friedens sich für den Soldatenberuf zu entscheiden. Auch wurde damit heftig geworben. Der Beruf des Soldaten in der Bw als Uffz/FD, ist so vielfältig, dass er mit ziv in kaum einen Fall verflichen werden kann. Meine Kameraden und ich haben die letzten Jahrzehnte treu gedient, viele Versetzungen, Standortschließungen, personal Reduzierungen, zT. einige Scheidungen uvm mitgemacht. Was unsere Familien an Opfer für den Staat gebracht hatten, brauchen wir hier nicht zu schreiben.
Das einzige was ich nach 30Jahren Pendeln, vom Dienstherrn erwarte, ist Vertrauensschutz. Dieser ist mit dem Versprachen, dass man auf einen zukunftsfähigen Dienstposten kommt, in den letzten 15 Jahren schon mehrfach gebrochen worden. Wohnungsfürsorge und Rücksicht auf die Familie findet nur auf dem Papier statt.
Dass sich die Rahmenbedingungen für unsere Familien zum Schlechten geändert haben, dürfte auch jedem bekannt sein. Ich kann nur für meinen Lebensweg sprechen und halte eine Neiddebatte und seltsame Vergleiche (Soldat mit Handwerker (Fw BS=Meister) für völlig daneben., denn die Zusammenhänge und Rahmenbedingungen sind grundsätzlich andere. Jeder muss in seinem System dafür kämpfen und die Handwerker/Meister tun dies mit Erfolg. Lasst uns für unsere Sache einstehen und das ist Treue und Fürsorge und Treue ist ohne Vertrauen (-schutz) nichts wert.
@ Tw
Ich verstehe den Anwurf nicht. Mir liegt das Stragtegiepapier nicht vor und selbst der DBwV prüft derzeit die Papierlage. Da ich nicht wusste, welches Originalpapier die Stuttgarter Nachrichten nun tatsächlich hatten, hielt ich den Vorbehalt für erforderlich.
[Es geht darum, dass ich hier aus dem Originalpapier zitiert habe, siehe oben. Das müssen Sie mir natürlich nicht glauben; aber auf das wortgleiche Zitat aus den Stuttgarter Nachrichten zu verweisen, zeigt schon, dass Sie meine Angaben für unglaubwürdig halten. Und das muss ich mir hier nicht bieten lassen. T.W.]
@ schleppi
An dieser Stelle sitzen Sie einem beliebten Irrtum auf, denn dafür steht der Ausdruck eben nicht (allein). Ich darf daher auf Perl, Hübner et al verweisen:
Darüber hinaus bin ich einigermaßen erstaunt über die schrillen Töne hier. Der Trend im Land geht insgesamt zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit und es gibt dazu Denkmodelle in allen Bereichen. Reality catches up with Bundeswehr…
Ich glaube diese ganze Debatte war von vornherein dazu verdammt, in einer Neiddebatte zu enden.
Aus meiner Sicht formuliere ich das mal ganz provokant: Wenn die „Vorteile“ des Soldatenberufs wirklich so überragend und unverhältnismäßig gegenüber der Industrie wären, müssten wir uns über Nachwuchsgewinnung gar keine Sorgen machen. Das dem aber gerade nicht so ist und sich die Lage immer weiter verschärft zeigt mir, dass es mit diesen Vorteilen nicht so weit her sein.
Das einzelne Soldaten als Spezialisten länger dienen sollten – unbenommen. Aber mit dieser pauschalen Maßnahme Löcher stopfen zu wollen, damit nur einen kurzfristigen Erfolg zu erzielen und die Probleme dem Amtsnachfolger IBUK zu vererben ist schon ziemlich verfehlt. Sicherlich können im nachgeordneten Bereich der Ämter und Kommandobehörden ältere Soldaten jüngere Soldaten „freisetzen“, die dann für Einsätze zur Verfügung stehen. Deren Anzahl dürfte aber in keinem Verhältnis zum Vertrauensbruch und der negativen Folgen für die Nachwuchsgewinnung stehen.
Noch ist der Kernauftrag dieser Armee die Landes- und Bündnisverteidigung – und gerade da brauche ich kein überaltertes UmP-Korps, sondern einen gesunden Mix aus Erfahrungsträgern und jungen, fähigen Soldaten.
@ Voodoo | 22. Dezember 2016 – 10:21
„…dafür steht der Ausdruck eben nicht (allein).“
Wenn schon Corinthi, dann korrekte Logik: Wenn er auch nicht alleine (not merely – nicht nur) dafuer (Sklave) steht, dann ist der Ausdruck zulaessig, denn er hat eben auch diese Bedeutung.
Im Latienschen, wie auch heute, kam es oft auch auf den Zusammenhang an. Ausserdem hilft gutes English gelegentlich weiter…Cheers
@ Elahan
Sehr gut, volle Zustimmung.
Ich hoffe damit ist die Debatte Soldaten wollen nur BS werden um früh in die Pension zu gehen, vom Tisch. Sie ist in dieser Rigorosität wie sie von einigen Kommentatoren betrieben wird auch ehrabschneidend. Außerdem ist sie dumm, genauso dumm wie die Aussage, dass die meisten Mediziner Arzt geworden sind um möglichst viel Geld zu verdienen. Dies ist zwar im Vergleich der Einkommensstatistik von Akademikern richtig und mag in Einzelfällen zutreffen aber eben nicht in der Masse.
Das das Wesen des Soldatentums ein gegenseitiges Treueverhältnis zwischen Dienstherr, also dem Staat und dem einzelnen Soldaten ist, gerät immer mehr in Vergessenheit. Wir haben eben keinen Arbeitsvertrag der einseitig geändert wird, sondern wir haben das Treueverhältnis dessen Eckpunkte im § 7 SG „der Pflicht zum treuen Dienen“ und im § 31 SG (Fürsorgepflicht des Dienstherrn für den Soldaten und seine Familie, ausdrücklich auch nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienstverhältnis) geregelt sind ( P.S. Wie oft wird in der Laufbahnausbildung der § 7 SG unterrichtet und wie oft der § 31 SG ?).
Demnach wäre bei der zwangsweisen Dienstzeitverlängerung zu prüfen, ob sie gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verstößt. Dies wäre insbesondere dann gegeben, wenn sich durch die Dienstzeitverlängerung die Anzahl der Dienstunfähigkeits-verfahren erhöhen würde, weil der ältere Soldat gesundheitliche Einschränkungen hat und auf etlichen Dienstposten nicht mehr verwendet werden kann.
Dies wird sich wahrscheinlich hinter den den „altersabhängigen Fähigkeitsprofilen“ verbergen.
ZItat: „(„Anforderungsprofile sind insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und zur Berücksichtigung individueller Erfahrungen >>bedarfsabhängig<< angepasst.")
Dies soll wohl heißen, der Soldat ab 55 Jahren soll den Dienstposten besetzen dessen Dienst er von seiner beruflichen Erfahrung und seiner körperlichen und geistigen Konstitution (noch) verrichten kann.
Wir werden also einen weiteren regelmäßigen Versetzungsgrund ab 50 – 55 Jahre in der Zukunft finden, der da lautet: "Versetzung auf adequaten Dienstposten, gemäß den persönlichen Einschränkungen des Soldaten".
Damit ist wohl nicht die persönliche, familiäre Situation des Soldaten gemeint, sondern nur "was kann er oder sie" und "wo können wir ihn noch einsetzen".
Meiner Meinung ein krasser Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn !
@ Mike Molto
Danke für die Lektion – reicht im Übrigen ein abgeschlossener Master in Englisch?
Zur forcierten Logik: Wir vergleichen in @schleppis Beispiel Besatzungsmitglieder, im Mittel allein schon durch ihre Erfahrungstufe etc.hochbezahlt, mit antiken Sklaven, weil die ja irgendwie auch von ihrem Herrn unfair behandelt wurden… ah ja.
@Voodoo
Teffer, versenkt ;-) Schon eine seltsame Debatte hier. Wenn ich einmal die Sklaven-BS-Analogie auf die ironische Spitze treibe, dann entspächen wohl die BS der BW den Sklaven-Gladiatoren im alten Rom. Na ja, wir wissen alle wie der Spartakus-Aufstand geendet hat /SCNR
@Voodoo
“ Besatzungsmitglieder, im Mittel allein schon durch ihre Erfahrungstufe etc.hochbezahlt“
Was ist denn das für eine Aussage? Da genügt ja nich nicht einmal der Vergleich (unzulässig, da ohne soldatisches Handwerk) mit der ziv Seite. Besatzungsmitglieder vin Hubschraubern, gerade wenn es Mannschaften und Unteroffiziere sind, sind alles andere als hochbezahlt. Gut wäre, wenn wir eine angemessene Alimentierung zu Grunde legen.
Denn sonst kommt der Nächste und behauptet die fliegen ja dafür kostenlos.
Eine monatliche Vergütung im Dienst hat erstmal mit dem Pensionsalter NICHTS zu tun, denn die gilt auch für SaZ.
@Elahan
Bei mir waren es nicht 30 Jahre, aber letztlich war auch die ‚Leistung‘ des BAPersBw ausschlaggebend, den BS zu retournieren… regelmäßig von Leuten vorgekaut zu bekommen, man müsse flexibel sein, die da teilweise seit 20 Jahren in Köln die Stellung halten… Personalführer, die keine Ahnung haben, was in der Akte steht oder sie selbst beim letzten Personalgespräch kund getan haben (vor Zeugen)…
Mit den Umzügen, Einsätzen, Abwesenheiten etc hätte ich durchaus leben können… auch noch 15 Jahre länger – aber die Sinnlosigkeit der Versetzungen im Rahmen eines Lückenstopfens…
@ Zimdarsen
Ich wollte damit bewusst die Absurdität des Vergleiches mit Sklaven unterstreichen. Bei den Mannschaftern liegen wir noch überein, allerdings möchte ich diesen Strang aus Rücksicht auf den Hausherrn nicht weiter ausführen.
@ Voodoo | 22. Dezember 2016 – 10:48
Mein Kommentar zu Ihrer Antwort wuerde zynisch und damit unkameradschaftlich ausfallen muessen, deshalb spar‘ ich mir den. Denken Sie selber ‚mal darauf herum…
@Tiberius
Sie fahren sich aber schnell hoch. Ich habe bewusst überspitzt formuliert und das mögliche/wahrscheinliche Ergebnis eines Prozesses („Am Ende…“) beschrieben.
Ich selbst kenne genug Kameraden die „drin“ geblieben sind, auch ohne LGAN, und absolute Spitzenleute sind die guten und unersetzlichen Dienst leisten, obwohl sie wissen dass sie „draussen“ beste Möglichkeiten hätten.
@ MikeMolto
Dito, ich schrieb extra schon eine entschärfte Antwort… Belassen wir es also dabei und wahren den (Vor-)Weihnachtsfrieden.
Am Personalstrukturplan finde ich noch die durchschnittliche Verpflichtungsdauer für SaZ (SOLL) sehr interessant. Für Fw TrD und FachD im Heer ist da 15,4 bzw. 15,3 Jahre angegeben und für MschTrD 10,5 Jahre.
Dürfte dann auf eine grundsätzliche Verpflichtungsdauer von 15 Jahren hinaus laufen, also Erhöhung um 3 (Fw TrD) bzw. 2 (Fw FachD) Jahre. Wenn ich mir überlege, dass die Fw TrD Laufbahn durch die Umstellung der BFD Regeln (de facto Verlängerung um 2 Jahre) schon deutlich unattraktiver geworden ist, dann finden sich nach der erneuten Erhöhung bestimmt noch mehr fähige und willige FAs …
Viele Argumentieren nur aus Ihrer persönlichen Betroffenheit. Das ist sehr schade, weil dabei verlorengeht, wie sich diese Entscheidung und andere Teile der gegenwärtigen Personalstrategie auf die Fähigkeit der Bundeswehr auswirkt, ihren (verfassungsmäßigen und deshalb Haupt-) Auftrag zu erfüllen.
Festzuhalten sind doch zuerst:
1. de Streitkräfte werden dadurch im Durchschnitt (noch) älter
2. es werden weniger Einsteiger zur Aufrechterhaltung des Umfangs gebraucht
3. weniger Jahrgänge werden als Reserve/ Reservisten verfügbar
Zusammenfassend, etwas überspitzt:
Diese Personalstrategie trägt nichts zu einer Erhöhung der Fähigkeiten zur Landesverteidigung bei. Sie ist nur geeignet den Grundbetrieb sicherzustellen.
Jean-Claude Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt“.
Tja, so funktioniert das eben in der brave-new-corporate-world ;-)
Hinweis: In Ergänzung zur ZDV A-1310/6 Personalstrukturmodell gibt es nun auch noch den Zentralerlass B-1320/4 Personalplanung für Soldaten 2017 (VS NfD)
Auch dort gibt es lesenswerte Abschnitte zur Zurruhesetzung der BS
Mit wachsendem Erstaunen, bisweilen Unglauben, habe ich die Beiträge in diesem Blog gelesen und mir selbst wieder einmal eingestehen müssen, dass die Streitkräfte auch nur ein Spiegel der Gesellschaft sind. Anstatt mit Fakten und konstruktiven Beiträgen zu glänzen wird hier der Polemik die Tür weit geöffnet, pauschalisiert und bisweilen persönliche „Besserwisserei“ betrieben. Ich bin mir sicher das jeder hier Mitwirkende sich für einen gebildeten Menschen hält, also warum dieses Niveau?
@Karl Mohr
Die von Ihnen skizzierten Konsequenzen sind doch aber nicht die Folge der neuen Personalstrategie, sondern die Folge der demographischen Entwicklung der deutschen Gesellschaft. Durchschnittlich ältere Gesellschaft ergibt eben eine durchschnittlich ältere Bundeswehrpersonalstruktur. Der Staat mit seinen Strukturen kann sich doch nicht von der gesellschafts-und sozialpolitisch relevanten Entwicklungen quasi abkoppen und so zum Staat im Staaate werden. Abgesehen davon ist ein zumindest befriedigend funktionierender Grundbetrieb der Streitkräfte die zentrale Voraussetzung für einen Fähigkeitserhalt tn Sachen Landes-und Bündnisverteidigung. Eine StAN (Neudeutsch SollOrg) war immer drausf ausgelegt eine „befriedigende“ Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Das funktioniert aber nur, wenn insbesondere im Grundbetrieb (der ja das backbone für Regel-und Einsatzausbildung ist) auch tatsächlich durch das Personal eine befriedigende Aufgabenerfüllung sichergestellt werden kann. Eine „leere“ Soll-Org im Grundbetrieb über längere Zeiträume ist der worst-case für Verteidigungsfähigkeit.
Was mich an diesem Strategiepapier am meisten ärgert ist schlicht und einfach diese neudeutsche, synthetische Technokratensprache, welche die eigentlichen Zusammenhänge zwar auflistet, aber die Betroffenen in keinster Weise mitnimmt. Einfach grottenschlechtes Public Change Management. Wie will man denn Bestandspersonal „mitnehmen“, wenn man sie auf statistische Größen reduziert. Kein Konzern kann sich erlauben mit seinem Schlüsselpersonal so zu kommunizieren.
Aber das werden die liberal-demokratischen Elitebürokraten in Brüssel und Berlin wohl erst begreifen, wenn der Laden gegen die Wand gefahren ist.
@Georg | 22. Dezember 2016 – 10:35
„Dies soll wohl heißen, der Soldat ab 55 Jahren soll den Dienstposten besetzen dessen Dienst er von seiner beruflichen Erfahrung und seiner körperlichen und geistigen Konstitution (noch) verrichten kann.
Wir werden also einen weiteren regelmäßigen Versetzungsgrund ab 50 – 55 Jahre in der Zukunft finden, der da lautet: „Versetzung auf adequaten Dienstposten, gemäß den persönlichen Einschränkungen des Soldaten“.
Damit ist wohl nicht die persönliche, familiäre Situation des Soldaten gemeint, sondern nur „was kann er oder sie“ und „wo können wir ihn noch einsetzen“.“
Interessante Erläuterung, klingt plausibel. Neben der persönlichen Bedeutung hat dieser Paradigmenwechsel (nicht mehr der bestmögliche Soldat für die Aufgabe sondern die bestmögliche Aufgabe für den Soldat) Auswirkungen auf die „militärische Qualität“ oder den allgemeinen Qualitätsanspruch im System Bw.
@klabautermann | 22. Dezember 2016 – 13:40
Schönes Zitat. Allerdings würde ich Juncker doch eher im „political swamp“ als zur „corporate world“ einordnen. Bitte nicht die Consulting-Erfahrungen der Bw als Maßstab für die allgemeine betriebliche Management-Praxis nehmen. Der Bw fehlt ein professionelles Change-Management.
@Shepard
See my 22. Dezember 2016 – 15:08 – bin völlig mit Ihnen einer Meinung ;-)
klabautermann | 22. Dezember 2016 – 15:08
NVM, Zustimmung.
@Shepard
Ich nehme an, sie meinten „nvm“ = nevermind und nicht „NVM“ = Non-Volatile Memory ;-)
@klabautermann
Ja, Sie dürfen es in Ihrer Erinnerung überschreiben ohne die Festplatte auszuwechseln zu müssen :-)
DeltaR95 | 22. Dezember 2016 – 10:23
„Ich glaube diese ganze Debatte war von vornherein dazu verdammt, in einer Neiddebatte zu enden “
Na sicher. Wollen wir uns mal der Frage zuwenden, wem eine derartige Debatte über die Länge der Dienstzeit, sowie der Höhe der Ruhegaltsbezüge dienlich sein könnte?
Der „Personalstrukturplan militärisch 2016“ lässt bei näherer Betrachtung die zu erwartende Dienstzeitverlängerung der Kameraden Fw TrD/FD weniger dramatisch aussehen, als von manchem befürchtet oder heraufbeschworen.
Ausgehend von einer besonderen Altersgrenze in 2016 gem. DNeuG (54,33) liegt das durchschnittliche Alter der Zurruhesetzung bei knapp 56 Jahren (gem. PSM 185) – im PSMm 2016 soll der Zielwert nun bei 57 Jahren liegen (der Aufschlag bezüglich der zukünftig halbjährlich erfolgenden Zurruhesetzung ist hierbei inkludiert).
@ll
Zum Thema „Neiddebatte“ empfehle ich das Studium der Tabellen „Regelaltersgrenze“ und „Regelrente“ auf https://de.wikipedia.org/wiki/Regelaltersrente.
Und dann noch bitte an die Beihilfe denken.
Spätestens dann sollte klar sein, dass ein BS der BW im Vergleich zum Rest der sozialversichungspflichtigen Arbeitnehmer nun wahrhaftig in sozial recht privilegierter Käfighaltung (sorry for that) lebt. Wenn nun das besondere Privileg mit Namen „Besondere Altersgrenze“ wegfällt, dann ist das imho alles andere als „ungerecht“ im Sinne sozialer Gerechtigkeit.
klabautermann | 22. Dezember 2016 – 16:39
“ … Wenn nun das besondere Privileg mit Namen „Besondere Altersgrenze“ wegfällt, dann ist das imho alles andere als „ungerecht“ im Sinne sozialer Gerechtigkeit.“
Das kann man m.E. unbestritten so sehen. Es bleibt aber a) dumm und b) gegenüber den „Bestands-BS“ ein Vertrauensbruch – eben noch einer mehr.
Hans Schommer
Als Ergänzung zu meinem vorangegangenen Beitrag und zu dem sehr hilfreichen Hinweis von @Insider – auch diese Quelle spricht von einer durchschnittlichen Anhebung der Zurruhesetzung für UmP von 0,7 Jahren im „engen Dialog mit den Betroffenen“.
@klabautermann
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Auch ich finde es angemessen, wenn die Regelaltersgrenze in einer Gesellschaft ohne Unterschiede angewendet wird – auch bei Soldaten ohne Unterschiede im Dienstgrad zu machen wie bisher. Dazu muss aber sichergestellt werden, dass
– den Besonderheiten der jeweiligen Arbeit (gesundheitliche Voraussetzungen z.B.) ausreichend Rechnung getragen wird
– die Dienstzeitverlängerung von Soldaten auf Dienstposten erfolgt, auf denen sie auch noch voll einsetzbar sind
– die Dienstzeitverlängerung nicht dazu dient, Fehler in der Personalführung zu kaschieren („Wenn ich den Hahn unten weit aufdrehe und es kommt nicht genug nach, muss ich eben halt zudrehen!“)
– im Alter zu stark eingeschränkte oder ungeeignete Soldaten in anderen Behörden des Bundes verwendet werden, anstatt sie nur zur Schönung der Zahlen zu behalten
– den Besonderheiten und Einschränkungen des Soldatenberufs in anderer Form ausreichend Rechnung getragen wird, um die Attraktivität des Berufs zu erhalten (Stichworte uneingeschränkte Mobilität, eingeschränkte Grundrechte, Einsatzbelastungen etc)
Jedoch vermag ich beim besten Willen in keinem dieser Punkte nur im Ansatz ausreichende Bemühungen erkennen, um solche „Hals-über-Kopf-Aktionen“ nur im Ansatz zu kompensieren.
Wer sich mal die Auswirkungen von langen Dienstzeiten und fehlendem Nachwuchs in fachlicher Hinsicht vor Augen führen möchte, dem empfehle ich mal mit dem Marinearsenalbetrieb zu sprechen… damit kann man schnell auch mal in ein „Altersloch“ fallen.
@klabautermann:
Bravo, jetzt versuchen sie noch etwas nachzuheizen, anstatt dieses unrühmliche Abdriften ins Offtopic zu beenden. Das Fass der sozialen Ungerechtigkeit fehlte der Diskussion natürlich gerade noch. Insbesondere wenn man gerne Äpfel mit Birnen vergleicht.
@Hans Schommer
Nun, dann ist das eben ein höchstrichterlich verfügter „Vertrauensbruch“:
https://de.wikipedia.org/wiki/Alterseink%C3%BCnftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz ist nun einmal die gesetzliche Vorgabe für die Gleichbehandlung von Pensionen und Renten…..und da gibt es eben keinen Altersversorgungsbonus für Berufssoldaten im Vergleich zu Beamten.
klabautermann | 22. Dezember 2016 – 16:39
Sie vergleichen eine Versicherung mit dem Alimentationsprinzip … das ist unseriös.
AD REM | 22. Dezember 2016 – 15:03
Ah ja. Aber m.E. ein unzutreffend verallgemeinernder Beitrag, der nicht gerade durch das Diskussionsniveau verbessernden Einfallsreichtum überzeugt. Nur um’s mal zu schreiben. Toppen Sie das bemängelte Niveau mal durch einen wirklich konstruktiven Überflieger. Wenn Sie das nicht bringen – einfach am Boden bleiben!
Hans Schommer
@Ted
Es gibt eben keine gesetzlich eigenständige Soldatenbesoldung; es hat auch nie einen gesetzlichen Anspruch der BS auf die Besondere Altersgrenzen gegeben und das Alterseinkünftegesetz sollte man eben auch auf der Pfanne haben, wenn man über BS ja/nein nachdenkt.
@Heiko Kamann
Man kann natürlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 als unseriös betrachten, das hat aber seit 2005 „Gesetzesrang“ ganz im Gegensatz zu einem abstrakten Alimentationsprinzip. Radio Eriwan läßt grüßen ?
Im übrigen wird das Alimentationsprinzip in keinster Weise durch den Wegfall der Besonderen Altersgrenze für BS berührt. Das Alterseinkünftegesetz stellt die Vergleichbarkeit und steuerliche Gleichbehandlung von Renten und Pensionen her – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
@ klabautermann
Zitat: „es hat auch nie einen gesetzlichen Anspruch der BS auf die Besondere Altersgrenzen gegeben “
Aha und was wurde dann in der weiter oben verlinkten Bundestagsdrucksache von 1961 beschlossen ?
Zitat: „Das Alterseinkünftegesetz ist nun einmal die gesetzliche Vorgabe für die Gleichbehandlung von Pensionen und Renten…..und da gibt es eben keinen Altersversorgungsbonus für Berufssoldaten im Vergleich zu Beamten.“
Was hat das Alterseinkünftegesetz mit der Besonderen Altersgrenze für Soldaten zu tun ?
Die Gleichbehandlung von Renten und Pensionen wurde bekanntlich nach dem Alterseinkünftegesetz vollzogen. Die Renten wurden um 5 % bei der Einführung der Riesterrente reduziert und die volle Pension wurde für alle Pensionäre (alte und neue) von 75 auf 71,25 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge reduziert. Dies macht eine Reduzierung der Pension um 5 % aus.
Also wo ist ihr Punkt bei dem Alterseinkünftegesetzt, worauf wollen Sie raus ?
@klabautermann
Das System der Pension ist ein System mit besondern Rahmenbedingungen und Grundlagen. Diese können mit einem anderen System nur ganzheitlich betrachtet werden.
Hier geht es im Großen und Ganzen um Unteroffiziere oder Fachdienstoffiziere welche im Regelfall einen Meister oder gleichwertigen Ausbildungsstand haben.
Wenn sie alle Meister der Republik (nicht nur abhängigbeschäftigte) in Gänze im Einkommen inkl Überstunden und aufgebauten Vermögen im Durchschnitt bewerten und diese mit den Soldatenalimentationen der BS-Portepees und FD vergleichen, dann könnten sie sich evtl wundern.
Mobile Meister verdienen sich in der Wirtschaft im Moment eine goldene Nase ohne umziehen zu müssen und deren Zuschläge und Überstunden gehen in die Rentenberechnung mit ein. Auch wurde im ziv Bereich die Rente stufenweise erhöht und nicht mit einem Schlag um 6Jahre.
Am Ende vergleicht man Äpfel mit Birnen und deshalb bringt es den Betroffenen nichts.
Das System der Alimentation ist ein geschlossenes System mit vor und Nachteilen.
Veränderungen wird es immer geben aber sie müssen angemessen und vertrauensvoll geschehen. Ein einseitiger Systembruch für eine Minderheit um Fehler zu kaschieren und die eigentliche Ursache nicht anzugehen ist für unseren Staat nicht sinnvoll. Neid ist kein guter Berater (siehe Maut) am Ende wird es teurer.
Die Baby-Boomer-Generation hat NICHTS mit der jetzigen Entwicklung zu tun, es sind ja nicht mehr vin dieser Generation bei der Bw nur weil es mehr gab. Im Gegenteil, viele in diesem Alter (1966 -1975) wurden nicht BS und hatten schlechter Aufstiegsmöglichkeiten weil Bw – ehem NVA Soldaten aufnahm. Auch fehlen ja wohl keine Offiziere (so Aussage alle Inspekteure), es fehlen junge Unteroffiziere, weil die Laufbahn und deren Umstände für einen Meister in vielen (nicht allen) interessant sind und die BS Quote gesenkt wurde.
Es fehlt wohl nicht an Bewerbern für BS, sondern an Bewerbern für den mittleren Dienst als SaZ. Da liegt das Problem.
Unsere Marine Bootsmänner werden sich im Besonderen freuen, schnell mal noch 1000 Seetage plus kassiert.
Wenn man dann noch all die DPäK betrachtet, stellt man fest, dass auch da vorwiegend BS (45+) sitzen. Noch immer entlässt die Bw 50 mit Mange ATN/AVR und deren wenige Monate älteren Kameraden sollen nun 6Jahre länger dienen. Wo ist da die Strategie?
Vertrauen kommt wohl von Vertan, Verwechselt, Verloren…..
@ DeltaR95 | 22. Dezember 2016 – 16:53
“ Wer sich mal die Auswirkungen von langen Dienstzeiten und fehlendem Nachwuchs in fachlicher Hinsicht vor Augen führen möchte, dem empfehle ich mal mit dem Marinearsenalbetrieb zu sprechen“
Das klingt bei Ihnen so, als waere kein Nachwuchs oder waeren keine Anwaerter vorhanden gewesen.
Real wurden einfach die DP gestrichen bzw weg ‚rationalisiert‘ – um der Industrie Auftraege zu sichern.
@Georg
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir einen Gesetzestext liefern könnten aus dem sich der grundsätzliche Anspruch der BS auf die Besondere Altersgrenze (im Sinne einer institutionellen Garantie) ergibt – auch in Sachen Rechtssprechung zum Alimentationsprinzip bin ich da nicht fündig geworden. Aus „betrieblichen“ Gründen (siehe Text von1961) sind diese besonderen Altersgrenzen für BS eingeführt worden – mittlerweile schreiben wir 2016 und da hat sich gesetzgerberisch doch so manches verändert. Man darf ja nicht vergessen, dass der Dienstherr letztendlich einer (beamtenrechtlichen) Ausnahme quasi eine Regel gemacht hat.
@ klabautermann
Ich gehe davon aus, dass die Pensionierungen der letzten 55 Jahre (seit 1961) bei der Bw aufgrund eines Gesetzes erfolgt sind und nicht aufgrund einer Verordnung. Da ich kein Jurist bin, müssen sich andere um Gesetzestexte kümmern.
Zitat: “ Man darf ja nicht vergessen, dass der Dienstherr letztendlich einer (beamtenrechtlichen) Ausnahme quasi eine Regel gemacht hat.“
Zustimmung, jedoch wird die „Ausnahme“ seit 1961 angewandt, ist garantiert Gewohnheitsrecht, wurde mehrmals nach oben angepasst (Anhebung der Altersgrenzen für die besonderen Altersgrenzen) und dies sicherlich nicht ohne gesetzliche Grundlage – wo auch immer die stehen mag.