Mandat für neue Marine-Aufgabe vor Libyen kommt ins Kabinett (mehr Details)
Nachdem der UN-Sicherheitsrat eine Ausweitung der EU-Marinemission vor Libyen gebilligt hat und die Außenminister der Union die Operation Sophia um die Überwachung des Waffenembargos vor der libyschen Küste erweitern wollen, wird das Bundeskabinett am (morgigen) Mittwoch über ein ausgeweitetes Bundeswehrmandat beraten.
Die deutschen Kriegsschiffe im Einsatz mit den European Naval Forces Mediterranean (EUNAVFOR MED), künftig das Minenjagdboot Datteln (Foto oben) und der Tender Werra sollen dann neben der Aufklärung der Schleuserrouten und bei Bedarf Seenotrettung von Flüchtlingen als weitere Aufgabe durchsetzen, dass über See keine Waffen nach Libyen geschmuggelt werden – allerdings sind sie dabei weiterhin auf die internationalen Gewässer beschränkt und dürfen nicht in libyschen Hoheitsgewässern operieren. Neu wird wohl, dass opposed boarding, das Stürmen von Schiffen auch bei Gegenwehr, in den Aufgabenkatalog aufgenommen werden soll.
Den Kabinettsbeschluss zum neuen Mandat kündigten Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen am (heutigen) Dienstag in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag an:
Es ist beabsichtigt, in der Kabinettssitzung am 22. Juni 2016 die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an einer erweiterten EU-Operation EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zu beschließen und einen entsprechenden Antrag auf Zustimmung in den Deutschen Bundestag einzubringen. Die EU-Operation Sophia soll um die zusätzliche Aufgabe der Durchsetzung des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossenen Waffenembargos gegenüber Libyen sowie um Informationsaustausch, Ausbildung und Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine erweitert werden.
(…)
Mit EUNAVFOR MED Operation SOPHIA geht die Europäische Union mit militärischen Mitteln gegen das menschenverachtende Geschäft von Schleuserbanden auf dem zentralen Mittelmeer vor. Gleichzeitig haben die an der Operation teilnehmenden Schiffe bereits mehrere Tausend Menschen aus Seenot gerettet. (…)
Um noch effektiver gegen die Schleuserbanden vorzugehen, hat der Rat der Europäischen Union am 20. Juni 2016 beschossen, Informationsaustausch, Ausbildung und Kapazitätsaufbau zur Unterstützung libyscher Küstenwache und Marine als zusätzliche Aufgaben in das Manda von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA aufzunehmen. Die Unterstützung der libyschen Sicherheitsstrukturen im maritimen Bereich folgt einer Bitte der libyschen Einheitsregierung, berücksichtigt den Bedarf vor Ort und fügt sich als zusätzliches Element in den umfassenden Ansatz zum Aufbau selbsttragender staatlicher Strukturen in Libyen ein. (…)
Mit der am 14. Juni 2016 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedeten Resolution 2292 (2016) liegen nun zudem die völkerrechtlichen Voraussetzungen für eine aktive Rolle von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA bei der Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegenüber Libyen auf der hohen See vor. Der Rat der EU hat entsprechende Maßnahmen zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos am 20. Juni 2016 als zusätzliche Aufgabe von EUNAVFOR MED beschlossen, um von maritimer Seite einen zusätzlichen Beitrag zur Stabilisierung Libyens und zur Eindämmung der Bedrohung durch die Terrormiliz Islamischer Staat zu leisten.
Die Seenotrettung, so heißt es in dem Schreiben, bleibe aber auch weiterhin als rechtliche und moralische Verpflichtung durch die deutschen Einheiten.
Wieder mal werden die Details interessant – zum Beispiel, wie und wo Aufbau und Unterstützung der libyschen Küstenwache stattfinden. Von entsprechender Aktivität an Land, also in Libyen selbst, ist ja weiterhin nicht die Rede.
Und ein weiterer neuer und möglicherweise kritischer Punkt ist bislang noch nicht zur Sprache gekommen: Bei der Schleuserbekämpfung wie der Durchsetzung des Waffenembargos können die beteiligten EUNAVFOR-Einheiten militärische Gewalt anwenden, das galt ja schon für die bisher festgelegten Aufgaben. Aber in der Bundeswehr wird auch erwogen, Boote mit Schleusern oder Waffenschmugglern auch bei Gegenwehr zu stürmen: Es gehe bei Sophia auch darum, opposed boarding möglich zu machen, sagte Generalinspekteur Volker Wieker Ende Mai bei einem öffentlichen Vortrag in Berlin.
Wer das unter welchen Bedingungen machen soll, wird eine interessante Frage.
Nachtrag: Weil inzwischen auch gerne mal als Gerücht kursiert, was schon in einer Pressemitteilung stand: Ein finnisches Boarding-Team wird auf der Werra eingeschifft:
Die „Werra“ unter dem Kommando von Korvettenkapitän Mirko Preuß (34) sowie die „Datteln“ unter dem Kommando von Korvettenkapitän Björn Fischer (36) werden gemeinsam Richtung Mittelmeer verlegen und am 1. Juli 2016 in Augusta (Italien) ihre Aufgaben von der Fregatte „Karlsruhe“ und dem Einsatzgruppenversorger „Frankfurt am Main“ übernehmen. Dort wird neben umfangreichem Material auch zahlreiches Zusatzpersonal eingeschifft werden, wie z.B. ein 12-köpfiges Boarding-Team der finnischen Marine auf die „Werra“. Diese Kooperation hat sich bereits seit Ende 2015 bewährt und wird noch bis Dezember 2016 fortgesetzt. Unter der Führung von Fregattenkapitän Torsten Eidam (42), der mit einem kleinen Stab ebenfalls an Bord des Tenders einsteigt, werden beide Einheiten für die nächsten Monate im Rahmen der „EUNAVOR MED – Operation Sophia“ zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität im Seegebiet zwischen Italien und der libyschen Hoheitsgewässer operieren.
Nachtrag 2: Der SpOn-Kollege Gebauer hat unten in den Kommentaren den kompletten Mandatsentwurf gepostet; der besseren Lesbarkeit halber stelle ich die wesentlichen Punkte hier auch noch rein:
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 22. Juni 2016 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zur Unterbindung der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer und der Erweiterung um die Beteiligung am Informationsaustausch, an der Ausbildung und Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine sowie der Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegenüber Libyen auf Hoher See zu.
In Bezug auf das Vorgehen gegen Schiffe, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel genutzt werden, betrifft das vorliegende Mandat weiterhin ausschließlich das in Phase 2i) der Operation festgelegte Vorgehen auf Hoher See.
(…)
3. Auftrag
Für die Bundeswehr ergibt sich im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA folgender Auftrag:
• durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf Hoher See im Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken zu unterstützen,
• auf Hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden,
(…)
• Unterstützung der libyschen Küstenwache und Marine durch Ausbildung auf Hoher See oder in einem anderen Drittstaat, Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau,
• Unterstützung sowie Durchführung von Maßnahmen auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos im Einklang mit anwendbarem Recht, (…)
Zudem gilt für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fort.
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt:
• Führung,
• Führungsunterstützung,
• Militärisches Nachrichtenwesen einschließlich Abschirmung des Einsatzkontingents,
• Seeraumüberwachung und -aufklärung,
• Lagebilderstellung- und -bereitstellung, einschließlich des Lagebildaustausches mit anderen Organisationen und Einrichtungen zum Zwecke der Bekämpfung der Menschenschleuser oder des Waffenschmuggels,
• Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten, und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen,
• Sicherung und Schutz,
• logistische und administrative Unterstützung, einschließlich Transport und Umschlag,
• sanitätsdienstliche Versorgung,
• Kräfte zur Unterstützung der Ausbildung und des Kapazitätsaufbaus der libyschen Küstenwache und Marine,
• Seenotrettung.
(…)
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA erstreckt sich über die Meeresgebiete südlich Siziliens vor der Küste Libyens und Tunesiens innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu kommt der Luftraum über diesen Gebieten.
Davon ausgenommen sind Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 25 nautischen Meilen und die Territorialgewässer Libyens. Die Durchführung von Seenotrettungsmaßnahmen wird dadurch nicht beschränkt.
(Archivbild: Minenjagdboot Datteln – Bundeswehr/Björn Wilke)
Wer das machen soll? Für uns gilt vielmehr: Wer das kann.
Es ist doch ein Offenbarungseid, für einen solchen Einsatz, der potentiell sehr schnell sehr komplex werden kann schicken wir: Die Datteln und die Werra. Weil es schlicht nichts anderes mehr gibt.
Da wir keine Galeeren unter Ruder haben, blieben nur noch Flusspioniere mit Sturmbooten + Außenborder. Haben sich auf Weser , Donau und Elbe bewährt.
So isses. Dann doch der Rest, der noch an der Pier dümpelt.
“ Es gehe bei Sophia auch darum, opposed boarding möglich zu machen, sagte Generalinspekteur Volker Wieker Ende Mai bei einem öffentlichen Vortrag in Berlin.“
Es wird Zeit, dass dieser Dummschwätzer auf Rente geht
Anbei für Fans der Materie das volle Mandat (letzte Fassung, kann natürlich im Kabinett noch verändert werden, wäre aber mehr als unwahrscheinlich).
Aus meiner bescheidenen Sicht gibt es nicht so viele interessante Punkte.
Geändert ggb dem Vorgänger:
– Ausbildung und Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine, allerdings ohne Details. Angeblich zunächst Training für 100 Mann an Bord von EU-Schiffen, ITA will Boote an die Küstenwache leifern (steht so aber nicht im Mandat)
– Durchsetzung des Uno-Waffenembargos, auch hier keine wirklichen Details im Mandat. In Brüssel sagt man, die Finnen würden ein robustes Boarding-Team auf eins der DEU Schiffe schicken, die würden dann interceptions machen. Bei den DEU Fähigkeiten im Mandat eher abstrakt: „Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten, und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen“
– Ausweitung AOO: leichte Vergrößerung der Kontroll-Zone, damit könnten auch Waffentransporte aus TUN und EGY gestoppt werden. Allerdings weiter nur in interationalem Seegebiet und nicht in den „Territorialgewässer Libyens“. Allerdings: „Die Durchführung von Seenotrettungsmaßnahmen wird dadurch nicht beschränkt“, so das Mandat.
Der hier versammlte Sachverstand findet aber vielleicht noch mehr:
Datenblatt Nr. 18/14049
B e s c h l u s s v o r s c h l a g
Die Bundesregierung beschließt – vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages – die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA als ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer und die Erweiterung der Mission um die Beteiligung am Informationsaustausch, an der Ausbildung und am Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine sowie der Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegenüber Libyen entsprechend dem anliegenden Antrag an den Deutschen Bundestag.
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und die beteiligten deutschen Schiffe werden auch weiterhin der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Seenotrettung nachkommen.
1. Die Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 und des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 und auf Grundlage der Resolution 2240 (2015) vom 9. Oktober 2015 und Nachfolgeresolutionen, der Resolution 2259 (2015) vom 23. Dezember 2015 und der Sanktionen gegen Libyen betreffenden Resolutionen 1970 (2011), 1973 (2011), 2009 (2011), 2040 (2012), 2095 (2013), 2144 (2014), 2146 (2014), 2174 (2014), 2213 (2015), 2214 (2015), 2278 (2016), sowie insbesondere der Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung mit den Beschlüssen des
Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015 (GASP 2015/778), 22. Juni 2015 (GASP 2015/972) und 20. Juni 2016. Mit Ratsbeschluss vom 20. Juni 2016 wurde das Mandat für EUNAVFOR MED Operation SOPHIA um ein Jahr verlängert und dabei der Auftrag sowie das Mandatsgebiet angepasst.
2. Es können bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalgrenze vorübergehend überschritten werden.
3. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrates und Beschlüsse des Rates der EU und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2017.
4. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 Bundesbesoldungsgesetz und des § 63c Soldatenversorgungsgesetz. Dies gilt auch für die Beteiligung von Angehörigen der Bundeswehr im Zivilstatus.
5. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Mittelmeer werden für den Zeitraum 8. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 insgesamt rund 45,3 Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2016 rund 22,3 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2017 rund 23,0 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2016 wurde im Bundeshaushalt 2016 Vorsorge getroffen. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2017 wurde im Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2017 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.
Antrag der Bundesregierung
Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 22. Juni 2016 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zur Unterbindung der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer und der Erweiterung um die Beteiligung am Informationsaustausch, an der Ausbildung und Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine sowie der Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegenüber Libyen auf Hoher See zu.
In Bezug auf das Vorgehen gegen Schiffe, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel genutzt werden, betrifft das vorliegende Mandat weiterhin ausschließlich das in Phase 2i) der Operation festgelegte Vorgehen auf Hoher See.
2. Verfassungs- und völkerrechtliche Grundlagen
Die Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 und des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 und auf Grundlage der Resolution 2240 (2015) vom 9. Oktober 2015 und Nachfolgeresolutionen, der Resolution 2259 (2015) vom 23. Dezember 2015 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie der Sanktionen gegen Libyen betreffenden Resolutionen 1970 (2011), 1973 (2011), 2009 (2011), 2040 (2012), 2095 (2013), 2144 (2014), 2146 (2014), 2174 (2014), 2213
(2015), 2214 (2015), 2278 (2016), 2292 (2016) und Nachfolgeresolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015 (GASP 2015/778), zuletzt geändert am 20. Juni 2016.
Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.
3. Auftrag
Für die Bundeswehr ergibt sich im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA folgender Auftrag:
durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf Hoher See im Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken zu unterstützen,
auf Hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden,
zu Personen, die auf an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA beteiligten Schiffen an Bord genommen werden, im Einklang mit anwendbarem Recht personenbezogene Daten zu erheben, wobei sich diese Daten auf Merkmale beziehen, die wahrscheinlich der Identifizierung besagter Personen dienlich sind, einschließlich Fingerabdrücke sowie folgender Angaben unter Ausschluss sonstiger personenbezogener Angaben: Name, Geburtsname, Vornamen, gegebenenfalls Aliasnamen; Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht; Wohnort, Beruf und Aufenthaltsort und Transitwege; Führerscheine, Identitätsdokumente und Reisepassdaten,
die Weiterleitung dieser personenbezogenen Daten und der Daten zu den von diesen Personen benutzten Schiffen und Ausrüstungen im
Einklang mit anwendbarem Recht an die einschlägigen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und/oder an die zuständigen Stellen der Union,
Unterstützung der libyschen Küstenwache und Marine durch Ausbildung auf Hoher See oder in einem anderen Drittstaat, Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau,
Unterstützung sowie Durchführung von Maßnahmen auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos im Einklang mit anwendbarem Recht,
die Mitwirkung an der Führung von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA unter Einschluss der temporären Führung der maritimen Operation,
die Sicherung und der Schutz eigener Kräfte und sonstiger Schutzbefohlener.
Zudem gilt für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fort.
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt:
Führung,
Führungsunterstützung,
Militärisches Nachrichtenwesen einschließlich Abschirmung des Einsatzkontingents,
Seeraumüberwachung und -aufklärung,
Lagebilderstellung- und -bereitstellung, einschließlich des Lagebildaustausches mit anderen Organisationen und Einrichtungen zum Zwecke der Bekämpfung der Menschenschleuser oder des Waffenschmuggels,
Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten, und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen,
Sicherung und Schutz,
logistische und administrative Unterstützung, einschließlich Transport und Umschlag,
sanitätsdienstliche Versorgung,
Kräfte zur Unterstützung der Ausbildung und des Kapazitätsaufbaus der libyschen Küstenwache und Marine,
Seenotrettung.
5. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer
Die Bundesministerin der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA auf Basis der unter Nummer 2 genannten rechtlichen Grundlagen, die unter Nummer 4 genannten Fähigkeiten der EU anzuzeigen und im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA längstens bis zum 30. Juni 2017 einzusetzen.
Die Ermächtigung erlischt, wenn der Beschluss des Rates der EU und die einschlägigen VN-Sicherheitsrats Resolutionen für bestimmte Aufgaben nicht verlängert werden oder vorzeitig enden.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach
den Beschlüssen des Rates der EU und den auf deren Grundlage getroffenen oder zu treffenden Vereinbarungen,
den Resolutionen 2240 (2015) vom 9. Oktober 2015 und Nachfolgeresolution und 2292 (2016) vom 14. Juni 2016 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
dem Seerechtsübereinkommen der VN von 1982,
dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 sowie
dem Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000.
Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR MED-Kräfte sowie im Rahmen der Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA erstreckt sich über die Meeresgebiete südlich Siziliens vor der Küste Libyens und Tunesiens innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu kommt der Luftraum über diesen Gebieten.
Davon ausgenommen sind Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 25 nautischen Meilen und die Territorialgewässer Libyens. Die Durchführung von Seenotrettungsmaßnahmen wird dadurch nicht beschränkt.
8. Personaleinsatz
Für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und ihre Aufgaben können insgesamt bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt werden. Im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalgrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen der Operation kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen sowie der Einsatz von Personal anderer Nationen im deutschen Kontingent auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und in den Grenzen der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen erfolgen.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die in Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer Nationen dienen, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA teil.
Es können alle Angehörigen der Bundeswehr eingesetzt werden.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 Bundesbesoldungsgesetz und des § 63c Soldatenversorgungsgesetz. Dies gilt auch für die Beteiligung von Angehörigen der Bundeswehr im Zivilstatus.
9. Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Mittelmeer werden für den Zeitraum 8. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 insgesamt rund 45,3 Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2016 rund 22,3 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2017 rund 23,0 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2016 wurde im Bundeshaushalt 2016 Vorsorge getroffen. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2017 wurde im Eckwertebeschluss des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt
Ich habe von einem Kameraden das Gerücht gehört, dass ein finnisches BT eingeschifft werden soll. Bei den Deutschen sind meiner Kenntnisse nach (wobei ich schon das eine oder andere Jahr raus bin aus dem Geschäft) lediglich die Kampfschwimmer zum opposed boarding befähigt. Die „normalen“ BT sind nur für compliant boarding ausgebildet. Sollte das nicht mehr der aktuelle Stand sein, bitte berichtigen. Meine eigenen letzten Boardingerfahrungen sind schon wieder 5 Jahre her.
@klabautermann:
Der Mann liest ja nur noch vor was andere Personen der gleichen Kategorie ihm aufschreiben.
Keine Ahnung, aber schon ne Meinung.
Das Problem ist also nicht personell, sondern systemisch.
@Roadrunner
Gerücht? Stand schon in der Pressemitteilung zum Auslaufen; habe ich oben mal nachgetragen…
Dann geht also die Bundeswehr und voran die Marine systemisch den Bach runter.
Stimme Ihnen @Memoria voll zu.
Danke für den Nachtrag, hatte keine direkte Quelle zur Hand und auch wenn ich meinem Kameraden in dieser Hinsicht vertraue, wollte ich nichts als Fakt darstellen, was ich nicht belegen kann ;)
@all
Habe aus dem vom Kollegen Gebauer eingestellten Mandatstext mal die wesentlichen Punkte auch noch oben in den Eintrag genommen, zur besseren Lesbarkeit.
Also auf der WERRA (oder der DATTELN – ?) soll ein FIN boarding team mitfahren? Mit welchen Booten soll das Team denn übersetzen?
„Ziffer 4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt:
… Militärisches Nachrichtenwesen einschließlich Abschirmung des Einsatzkontingents, …“
Abschirmung und Force Protection … an Bord, keine Frage.
Aber MilNW, Informationsdedarfsdeckung (IBD) doch sicher mit Masse nur vom Heimatland / vom multinationalen HQ aus, gibt’s ggf. Hinweise zu MilNW in See?
@KPK
MilNW – ohne spezielle Sensoren? Vielleicht verwechselt man auch MilNW und Aufklärung?
Die Marine verfügt über einen Feldnachrichtenzug. Neben Stabselementen MILNW sind diese Kräfte direkt auf den Schiffen vor Lybien eingesetzt und führen zielorientierte Gesprächsaufklärung bei Flüchtlingen und mglw. bald auch festgesetzten Schleppern/Schmugglern usw. durch.
pi
@pi
Ja, stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. ZOG können aber auch die FNKr der anderen TSK.
Aber das wird doch schon gemacht, ist also nicht neu.
@Thomas Melber
Logisch Sensoren, jede Menge, bei den diversen Booten und Schiffen. Die stellen im wesentlichen jedoch (nur) actionable intelligence bereit, also Informationen/Nachrichten/Erkenntnisse, die sich aus der aktuellen Lage ergebend unmittelbar auswirken.
Die EinsVorb ist – selbstverständlich – gerade wegen der unklaren Bedrohungslage langfristig angelegt. Erkenntnisse liegen also vor, SOPHIA lebt nicht erst seit gestern.
Es kommt jedoch auf Nachhaltigkeit an, die Nachrichtenlage muss gepflegt werden. Prädestiniert dazu sind Fähigkeiten des REACH BACK, etwa Bereitstellung von Mitteln und Leistungen, die im Einsatzgebiet, auf See/an Bord, nicht verfügbar sein können.
In diesem Zusammenhang, das Allied Joint Force Command Naples liegt gleich um die Ecke, sozusagen fasst im Operationsgebiet.
Die joint subordinate commands
– Joint Command South (JCSOUTH), Verona, Italy,
– Joint Command Southcentre (JCSOUTHCENT), Larissa, Greece,
– Joint Command Southeast (JCSOUTHEAST), Izmir, Turkey und
– Joint Command Southwest (JCSOUTHWEST), Madrid, Spain
auch alle nahe zum fraglichen Seegebiet. Und NATO wird doch wohl mit EU, zumal bei sich überschneidender Mitgliedschaft, hautnah gemeinsam operieren, …!
@KPK
Natürlich haben die Schiffe Sensoren, aber wie mache ich aus einem unspezifischen Radarbild INTEL? Ein Flottendienstboot wäre hilfreich.
Gab es hier nicht ‚mal einen Bericht darüber, wie wenig man eigentlich über die Schlepper weiß? Und Erkenntnisse? Ich meine, gerade daran mangelt es, die hat nicht ‚mal FRONTEX, und die müßten das von Berufs wegen haben.
@Thomas Melber
Zielmitte.
Genau der Punkt.
Lösung heißt Nachrichtenmanagement, der IntelCycle läuft PERMANENT, im Hintergrund.
Aber nicht durch die paar Hanseln auf den Booten., das wird nämlich ziemlich personalintensiv.
Geht sicher nur an Bord GROßER Einheiten, oder eben REACH BACK. Daher meine obige Frage, wie das bei Marine wohl ablaufen mag?
@KPK
Nun, eigentlich ist das kein marinespezifisches Thema, denn: Schlepper werden an Land (!) „bekämpft“ und aus dem Verkehr gezogen. Und ohne LBY geht das nicht (Frage: wer ist „Libyen“?).
Somit: INTERPOL, EUROPOL, die Dienste, auch mit SIGINT, u.v.a. Die Marine kümmert sich doch eher um die Symptome.
@Thomas Keiner
Verstehe ich jetzt nicht
Nachrichtengwinnung ist SK-gemeinsam zu begreifen.
Und natürlich wollen und müssen Fhr im Einsatz wissen, was im Verantwortungsgebiet „abgeht“. Wenn andere Player beitragen, prima.
Deutsche Marine – setzt eigene zielgerichtete Aufklärung durch Flottendienstboote und U-Boote sowie SIGINT Fernaufklärer P3-2 mit Aufklärungs- und Überwachungsauftrag um.
Alles nicht vor Ort. – Aber im Verbund-.
Ist aber hier MilNW hier, ausgelöst durch den Beschlussvorschlag Ziffer 4, nicht der Punkt.
Es verhält sich wie stets: Auftrag und Mittel.
Der BT beauftragt die Marine zu …! Welche Mittel, wie, mit wem?
Zwar im Verbund mit Alliierten, aber trotzdem, …!
Wenn man den Seeweg um Sirte für die Waffenschmuggler dicht macht, bringen die Schmuggler halt ihre Waffen in Gebiete wo die EU Mission keine Schiffe hat an Land und transportierten die Waffen dann auf den Landweg in IS Gebiete. Das Tobruk ein paar Waffen den IS für den Kampf gegen die Misrata Rebellen spendet kann man auch nicht ausschließen. Selbst die Milizen um Tripolis oder Misrata kämpfen noch gelegentlich gegeneinander und nicht vereint gegen den IS. Heute soll ein Container mit Waffen bei Streitigkeiten von Milizen um Tripolis explodiert sein mit 29 Toten. Die nächste Mission creep der Bw.
@KPK
‚meine nur, die Marine ist für Aufklärung und MilNW in diesem Einsatz eher schlecht aufgestellt, zudem liegt der SP ja an Land. Das Aufsammeln von Flüchtlingen ist doch eher eine Nebenaufgabe bei der Schleuserbekämpfung.
Die Marine betreibt zwar die Flottendienstboote, das EloKa Personal kommt von der SKB.
Davon ab sind Schlepper keine Terroristen (1), sondern Kriminelle. Somit ist deren Bekämpfung Sache von Polizeiorganen und nicht die des deutschen Militärs. Sonst hätte man in AFG auch gegen den Mohnanbau vorgehen können.
(1) ja, ich weiß, AQMI finanziert sich teilweise über das Schleusergeschäft
Fakt ist, dass die Marine gerade gegen die Wand gefahren wird. Besatzungsmitglieder sprechen von gewürfelten Crews, unterster Ausbildungsstand, kaum Regenerationszeiten. Ich kann nur hoffen, dass der DBwV seine gesamten Anwälte auf unsere IBUK ansetzt, wenn im Zuge dieses Einsates etwas passiert. Was die Datteln anbelangt, spricht man selbst innerhalb der Marine von einem unverantwortlichen Einsatz des Bootes. Aber gut, nun wird man uns wieder entgegenhalten, dass Militär eben ein einfaches Instrument ist und hüpft bzw. schwimmt, wenn es das Primat wünscht. Wollen wir hoffen, dass nichts passiert!
Und was die Schleuserthematik etc. anbelangt, wird das Problem auf Dauer nur von Land zu lösen sein. Selbst die Wissenschaft warnt vor Schiffen in unmittelbarer Küstennahe. Somit reichen noch schlechtere Boote zu Schleusen. Alles nach dem Motto: „Da draußen ist ein Kriegsdampfer, die sind da um euch zu holen. Ist doch schön.“
@all
Lasst uns (das MilNW Marine) doch einfach nur „machen“!
Wir sind zwar nur wenige, kriegen das aber schon hin – auch ohne zusätzliche Überlegungen und gut gemeinten Ratschläge.
Manchmal wünschte ich mir aus meiner „professionellen Sicht“, dass wir uns im Hinblick auf das Nachrichtenwesen, bei allem angenommenen öffentlichen Interesse, in der Diskussion zurückhaltern und OPSEC wirklich „leben“ – die Profi´s unter euch sollten das wissen, die anderen einfach nur den Mund ……
Getreu des Mottos MilNW Marine: „Vigilance et Persévérance“ – „Tu deine Pflicht und laß´ die anderen reden“.
Bin gerne bereit, diese Aspekte one-2-one zu diskutieren.
@KPK
Ihr „Klaus-Peter Kaikowsky | 21. Juni 2016 – 21:47
@Thomas Melber
Logisch Sensoren, jede Menge, bei den diversen Booten und Schiffen. Die stellen im wesentlichen jedoch (nur) actionable intelligence bereit, also Informationen/Nachrichten/Erkenntnisse, die sich aus der aktuellen Lage ergebend unmittelbar auswirken.“ habe ich nicht wirklich verstanden.
Welche Sensoren meinen Sie, und bitte erläutern Sie mal genauer was „…(nur) actionable…“ sein soll?
SIGINT Fernaufklärer – ja klar, was kann und macht der genau, womit?
@FK70 volle Zustimmung
Auch wenn es der geschätzte (das tue ich wirklich) Klabautermann an anderer Stelle als richtige Entscheidung verteidigt hat ein Minenjagdboot für diesen Einsatz zu nutzen ist es einfach die falsche Einheit für den Auftrag.
Zu klein um im schlimmsten Fall 400+ Flüchtlinge aufzunehmen, ehe das Argument die operieren nicht alleine kommt ja das stimmt, aber die anderen Einheiten fahren nun mal auch nicht in Sichtweite neben der Datteln her also muss man damit rechnen auf ein sinkendes Flüchtlingsboot zu stoßen und schnell eine sehr große Anzahl Personen aufzunehmen dafür ist diese Einheit völlig ungeeignet.
Zu langsam…..MW ist halt SlowWarfare
Sensorik…NavRadar und ??? sind die inzwischen auf LINK11 und MCCIS aufgerüstet??
Zum Mandat selber, denkt wirklich jemand in der politischen Ebene man kann Schleuser und Schmuggler effektiv bekämpfen wenn man sich außerhalb der TTW aufhält?
Meiner Meinung nach : Zu wenig zu spät! Aber Wir Machen Mit Egal Wie Sinnig.
@FK70
Man muss sich nur mal den Radarhorizont der Datteln anschauen, schon weiss man, was die alles, beim besten Willen der Crew, so alles „aufklären“ kann.
Deren Schwerpunkt liegt Unterwasser- das war es dann aber auch.
Dauerhöchstgeschwindigkeit 18kn, schneller kann ja Schwerpunktbildung gar nicht sein.
Aber wie ich oft gesagt habe, das kommt davon, wenn man in einer ppt Folie 3 verschiedene Massstäbe reinfriemelt (Seegebiet muß quer in A4, geht, Datteln muss irgendwie rauf, geht, ein Reichweitenkreis muss irgendwie rein, geht . schwupps- passt!
Mir dröhnt immer mehr ein Doors song in den Ohren- This is the end -oder so.
Moin,
ach, was stehen wieder so viele Kapitäne auf der Pier hier ;-)
1. Opposed Boarding durch Marine ist imho noch immer ein No Go, wg. fehlender gesetzlicher Grundlagen, Ausbildung und Ausrüstung.
2. Datteln und Werra zusammen mit dem MAD müssen sich nicht alleine gegen die geballte organisierte Schlepper-, Schleuser- und Schmuggler-Kriminalität stellen. Da gibt ja noch ein paar andere Länder, die da mitmischen. Und da gibt es internationale Intelligence Backbones, die gerade im Bereich Waffenschmuggel seit vielen Jahren kooperieren; entscheidend ist wie gut oder wie schlecht die Backbone-Länder kooperieren und nicht wie gut die MilNW-Fähigkeiten eines einzelnen Schiffes sind.
Und natürlich ist wichtig das Intelligence Sharing mit den Ländern, die strukturell nicht zu diesem Backbone gehören, aber – sagen wir mal – „betroffen“ sind; im Klartext: Türkei, Ägypten, Tunesien und natürlich Libyen gerade auch an der nassen Schmuggelfront.
3. Die Operation ist keine Maritime Interdiction Ops gegen paramilitärisch/militärisch bewaffnte „Rechtsbrecher“, sondern ein Maritime Security&Safety/ Law Enforcement on the High Seas as mandated by the UN u.a auch durch die Streitkräfte der mandatierten Länder/Organisationen – aber eben nicht ausschließlich durch die Streitkräfte.
4. Und im Zusammenhang mit Opposed Boarding würde mich einmal die Frage interessieren inwieweit die BuReg über einen Einsatz der GSG9 nachdenkt, denn die hat innerhalb des ATLAS-Verbundes der EU eine wet lead function.- oder war das wieder einmal nur „Blasenblubber“ was da aus dem BMVg in Sachen OppBoard abgesondert wurde ?
@Klabautermann
1. Opposed Boarding durch Marine ist imho noch immer ein No Go, wg. fehlender gesetzlicher Grundlagen, Ausbildung und Ausrüstung.
Liegt hier nicht der Auftrag und die Befähigung beim KSM ?
Und falls ja, warum dann GSG9?
…. Beim Blick in meinen Weyers frag ich mich wer die deutsche Beteiligung vor opposed boarding durch ein z.B. Feindlich gesinntes Fischerboot schützen soll…… Sarc off
@Tanox
„Opposed Boarding“ – also das „Entern/Stürmen“ eines zivilen Schiffes unter Anwendung unmittelbaren Zwanges ist ein extrem kompliziertes Thema, rechtlich, technisch und natürlich ausbildungsmäßig. Hinzu kommt, dass die Fähigkeit zum opposed boarding ein ziemlich breites Eskalationsband abdecken muß – im Gegensatz zum non-compliant boarding (passiver Widerstand) versteht man unter opposed boarding das boarding gegen aktiven Widerstand….und der kann u.U. ganz schön „heftig“ sein auch ohne den Einsatz von Kriegswaffen seitens der Besatzung des boarding target. Trotzdem gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel – denn das ist keine military ops, sondern law-enforcement.
Es gibt ja da den guten alten Grundsatz „fight as U train, and train as U fight“
Afaik ist in Sachen opp-boarding die GSG9 definiv besser ausgebildet, ausgerüstet, geübt und auch rechtlich ermächtigt (weil Polizei) als unsere Kampfschwimmer.
Für den Einsatz bei Sophia als opposed boarder sind imho die Kampfschwimmer gegenwärtig ganz bestimmt nicht FOC, allenfalls IOC.
@Les Grossmann | 22. Juni 2016 – 6:47
Wie der Intelligence Cycle, also das Nachrichtenmanagement bei Marine abläuft, zumal unter Bedingungen SOPHIA (multinational), weiß ich nicht.
Welche Sensoren unsere beiden Boote verfügbar haben, sollte ein Marinekamerad erläutern können. SIGINT – Mittel sind offenbar nicht im DEU Beitrag vorgesehen.
Actionable Intelligence:
– zeitkritisch verfügbar,
– im Intel-Prozess bearbeitet
– situational Information der taktischen Ebene
– dem taktischen Führer unmittelbar zugänglich.
Demnach – auch – sensornah ausgewertet.
@Klabautermann
… in Sachen opp-boarding die GSG9 definiv besser ausgebildet, ausgerüstet, geübt…
…Für den Einsatz bei Sophia als opposed boarder sind imho die Kampfschwimmer gegenwärtig ganz bestimmt nicht FOC, allenfalls IOC.
Interessanter Standpunkt. Gibt es hierfür auch entsprechende Quellen/Belege ?
@ interessierter Laie | 22. Juni 2016 – 12:11
„…. Beim Blick in meinen Weyers frag ich mich wer die deutsche Beteiligung vor opposed boarding durch ein z.B. Feindlich gesinntes Fischerboot schützen soll…… Sarc off“
Na ja, sie sind schon ein wenig besser bewaffnet als die ‚Pueblo‘ – – die Frage ist, ob sie aus ‚humanitaeren‘ Gruenden rechtzeitig ihre Waffen einsetzen wuerden…..
@Tanox
Öffentlich zugängliche bestimmt nicht ;-)
@ KPK
“ …. Die joint subordinate commands
– Joint Command South (JCSOUTH), Verona, Italy,
– Joint Command Southcentre (JCSOUTHCENT), Larissa, Greece,
– Joint Command Southeast (JCSOUTHEAST), Izmir, Turkey und
– Joint Command Southwest (JCSOUTHWEST), Madrid, Spain
auch alle nahe zum fraglichen Seegebiet. …“
Die von Ihnen hier angesprochenen „Joint Subordinate Commands“ wurden bereits im Jahr 2004 deaktiviert. Einzig das von Ihnen zu erst genannte „JFC Napels“ ist Bestandteil der aktuellen NATO Kommandostruktur und käme theoretisch für die Führung eines solchen NATO Einsatzes in Frage.
@Klabautermann
Ich muss ihnen hier einmal widersprechen (und das tue ich eigentlich ungern):
1. Opposed Boarding ist mit Nichten ein „No Go“. Es fehlt hier weder an rechtlichen Grundlagen, Ausbildung oder Ausrüstung (na gut an der fehlt es gefühlt immer irgendwie).
1.1 Rechtliche Grundlagen: Diese schafft das Mandat und das dazugehörige ROE Set – national gibt es dort für grundsätzlich opposed boarding ops kein caveat
1.1.1 Es krankt oftmals an der Trennschärfe der Begrifflichkeit und was daraus resultiert: Opposed Boarding heisst, wie sie ja richtig beschrieben haben, eben aber auch nur gegen aktiven Widerstand. Das ganze kann in seiner intensivsten Form in das Gefecht gehen – also dem logischen Abschluss eines soldatischen Arbeitstages ;) Wenn sie das nun übertragen und im Heer anfangen würden zu behaupten das für ein „Gefecht“ noch nicht einmal die Spezialkräfte tauglich wären – möchte ich die Reaktionen sehen. Sorry aber das ist eine reine Marinesichtweise – weil da der Blinde von der Farbe reden möchte…
2. Hier folge ich ihren Ausführungen
2.1. möchte noch das AMK erwähnen die eine weitaus größere Rolle als der MAD dort spielen. Da die Befragung heute auch durch FN Kräfte durchgeführt werden darf hat sich das Gewicht dort verlagert. Letztere Kräfte liefern aber einen unvorstellbar wichtigen Mehrwert im Einsatz
3. Nein.
3.1Natürlich ist es eine MIO Mission. Embargokontrolle, Intel Stops, Festsetzen von Personen, Beschlagnahmung etc… wie viel mehr Interdiction brauchts denn noch? Der Rest: Präsenzzeigen, Ausbilden etc… ist dann ihre MS&S.
3.1.1Bei „Law Enforcement on the Sea“ widerspreche ich aufs tiefste. Es ist reichlich irrelevant ob etwas national law enforcment (also Polizeiaufgabe) oder military wäre. Wichtig ist lediglich welche Freiheiten oder Zuweisungen das UN Mandat liefert. Somit kann ich auch regelmäßig Militäreinheiten mit eigentlichen „law enforcement“ Aufgaben belegen (ATALANTA, SOPHIA Phase II) wenn das Mandat dies vorsieht, bzw zulässt. Wobei ich mal die Frage einwerfen würde welches „law“ sie da enforcen wollen… Auch wenn sie alle meinen das „Kriminelle jagen“ Aufgabe der Polizei ist vergessen sie konsequent Rechtsraum und Form mit einzubeziehen. So ein Bundespolizist darf viel – aber das lybische Recht in lybischen Hoheitsgewässern durchsetzen? Oder ein wie definiertes UN Recht aufgrund eines einfachen Mandats? Sorry da bin ich 100mal mehr bei Streitkräften als bei Polizeieinheiten der Staaten. Ich finde es schon belustigend wie munter wir uns hier fetzen können wenn es um auch nur den einfachsten Einsatz der Streitkräfte im Inneren geht, aber bei dem Einsatz der Polizei im Äußeren sind hier alle dufte dabei… Im Gegensatz zum Militär gibt es für den Einsatz von Polizisten noch viel zu wenig Urteile zu solchen Einsätzen.
4. GSG9? Why? Leute nicht jedes Opposed Boarding ist eine „Kommandooperation“. Und ja die GSG9 hat die Befähigung zur HRO See (wie das KSM) unter bestimmten Bedingungen. Aber die Streitkräfte halten selbst Kräfte in Brigadestärke vor (KSM+KSK) die für alles im Bereich Opposed Boarding ausser HRO befähigt sind und zusätzlich Kräfte die ausser HRO Missionen und einigen anderen High RIsk Sachen so etwas könnten, wenn man das gesamte Spektrum opposed Boarding betrachtet. (Boarding oder auch teils FschJG). Die GSG9 ist eine AntiTerrorEinheit und zur Geiselbefreiung oder hochriskanten Lagen im Inland da. Schlepperfestnahme for Libyen gehört echt nicht dazu. Nicht gleich immer wenns mal etwas „realer“ (ich sage bewusst nicht gefährlicher) wird gleich unsere Diamanten verhuren.
My 2 Cents:
Diese Mission könnte zur größten der deutschen Marine mutieren. Die Aufgaben sind mehr als mannigfaltig und ebenso die Masse an Kräften die dafür in Frage kämen. Es kommt jetzt auf das BMVg an klug zu sondieren was man alles davon in welcher Intensität leisten möchte und vor allem kann. Lassen wir uns doch einfach überraschen.
@Jas
Ein opposed boarding in internationalen Gewässern durch die Kampfschwimmer kann man nicht unter „der Decke“ halten wie z.Bsp die Einsätze der KSK in Afghanistan.
Muß ich mehr schreiben ?
„We were not as good as we thought.“ siehe Bang50…..ich sage , we are not as good as we think…….
@Klabautermann
Ok also entnehme ich ihrer Aussage mal leicht zugespitzt das wir die Kampfschwimmer nicht benötigen.
Da opposed Boarding und HRO wird durch GSG9 durchgeführt, für Landeinsätze haben wir das KSK…..
Da hoffe ich mal das dieser Blog nicht von einem Haushälter mitgelesen wird der irgendwann mal die „Seals von der Förde“ in Frage stellt ;-)
@Klabautermann
Aber einen Einsatz der Neuner oder des KSK? Das ist doch lächerlich.
Auf hoher See operieren sie immer von militärischen Plattformen aus. Und glauben sie wenn die BuPol mal eben auf der Fregatte XY einschifft um ein opposed Boarding durchzuführen dass dann „geheim“ bleibt?
Ich mag Sie ja und schätze sie immens für ihre Expertise, aber glauben Sie mir – auf dem Metier sind sie einfach nicht zu Hause. Und ein Präventivgebashe von Einheiten ist überhaupt nicht zielführend.
@Jas
Wenn „wir“ das wirklich können könnten, warum fordert denn der GI Fähigkeiten zum opposed boarding ?
Boarding grundsätzlich und somit auch opposed boarding ist eine Polizeiaufgabe, auch und gerade gegen Waffenschmuggler, denn das sind keine bewaffneten Piraten oder Terroristen.
Einsatz von Schiffen hat GSG9 schon mehrfach mit Marine(n) geübt.
Das ist eine EU-Ops und wie bereits erwähnt ist im ATLAS-Verbund GSG9 „in the lead“ für nasse Jobs
Und ich war lange genug als ChiefMarops bei UNIFIL um mit dieser Thematik sehr sehr vertraut zu sein ;-)
@Klabautermann
Na dann: Was der GI fordert ist nicht die fehlende Assault Force. Es geht hier um die Support und Mission Lead Fähigkeiten. An denen hängt aber auch die GSG9 im Zweifelsfall. Und dies ist auch eine qualitative Forderung des GI. Heißt: Können tun wir das aber noch nicht so wie wir es uns wünschen würden. Das betrifft auch derzeit die Bewaffnung und Ausstattung von den Marinehubschraubern als auch Teile der anderen Verbringungsmittel oder solche Dinge wie Aufstiegshilfen. Aber nur weil da noch Verbesserungsbedarf besteht ist das noch lange kein No Go für die Einsatzart. Es beschränkt lediglich in wenigen speziellen Fällen den Kampfwert der eingesetzten Truppe. Für das breite Grós des Fähigkeitsspektrums Opposed Boarding gibt es da keine Einschränkungen im Bereich der Bw bzw. Marine.
Aber eines nochmal: Die Zuteilung von Aufgaben kann nur in dem Raum erfolgen, in der man (die Organisation) Rechte hat. Wenn das UN Mandat also militärische Mittel freigibt, können beteiligte Nationen diese Einsätzen – unabhängig davon ob dies Aufgabe in deren nationalen Recht Auftrag der Polizei wäre. Die EU kann aber mit Nichten ohne Freigabe von der UN erlaubtes Militär mit Polizei ersetzen weil sie es für richtig hielte.
Und dies will auch das Kabinett nicht, da es im Mandatstext ganz deutlich von „bewaffneten deutschen Streitkräften“ spricht. Alles andere erübrigt sich.
„Boarding grundsätzlich und somit auch opposed boarding ist eine Polizeiaufgabe“
Wo haben sie das denn her? Grundsätzlich ist es Aufgabe von Kriegsschiffen (siehe Art 110 United Nations Convention on the Law of the Sea – Part VII). Zusätzlich kann dieses Recht auch auf andere extra dafür vorgesehene Schiffe im Staatsdienst angewendet werden. Aber primäre Aufgabe Polizei?? Ja in unseren territorialen Gewässern(!) ist es das. Woanders aber noch lange nicht.
@Jas
Also halten wir einmal fest: BW hat systemische Fähigkeitslücken in opposed boarding: Ausrüstungslücken und imho auch Ausbildungslücken. GSG9 hat ähnliche Probleme.
Und nun kommen wir zu dem ollen Streit Einsatz militärischer Mittel = militärischer Einsatz oder nicht bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges zur Durchsetzung internationalen oder nationalen Rechtes gegen „Zivilisten“. Einige Staaten haben dieses Problem militärischer versus polizeilicher Einsatz dadurch gelöst, dass ihre Marine per Gesetz auch eine Küstenwachfunktion hat und somit auch die entsprechende Ausbildung/Ausrüstung nach internationalen Standards. So z.Bsp. Brasilien (die sind nicht umsonst so begehrt und beliebt bei den VN als MTF-lead-nation bei UNIFIL) oder auch Finnland. Selbst die USN hat für Aufgaben im Bereich Maritime Security Coast Guard Detachments an Bord, wenn die US in eine MARSEC-OPS geht.
Und jetzt wollen wir die Mandate nicht durcheinander bringen: Sophia ist nicht Counter-Daesh (allenfalls nur subsidiär).
Kein Wunder also, dass es noch Wochen dauern wird bis das eine oder andere rechtliche Problem in Brüssel geklärt ist.
Diese unsegliche Abschottung zwischen deutscher Küstenwache und Marine (siehe Streiterei in Sachen Hansa Stavanger) ist immer noch nicht aufgelöst….und natürlich spielt das Thema des bewaffneten Einsatzes der BW im Inneren für originär polizeiliche Aufgaben auch eine Rolle bei der Frage rechtliche Grundlagen für opposed boarding von Handelsschiffen durch deutsche Kampfschwimmer.
Wie ich schon eingangs geschrieben habe: sehr kompliziertes Thema, gerade in Deutschland.
Oh, nun ist mein Art110/PartVII-Zitat im Nirwana verschwunden.
http://www.un.org/depts/los/convention_agreements/texts/unclos/unclos_e.pdf
Wie man hier nachlesen kann ist das right of visit durch Kriegsschiffe in internationalen Gewässern auf folgende „Vergehen“ beschränkt:
(a) the ship is engaged in piracy;
(b) the ship is engaged in the slave trade;
(c) the ship is engaged in unauthorized broadcasting and the flag
State of the warship has jurisdiction under article 109;
(d) the ship is without nationality; or
(e) though flying a foreign flag or refusing to show its flag, the ship
is, in reality, of the same nationality as the warship.
Da steht arms-trade nicht drauf auf der Liste. Deswegen steht ja auch ganz deutlich in der VN-Resolution, dass das Einverständnis des Flaggenstaates vorliegen muß, bevor die EU Zwangsmaßnahmen einleitet – das kann schon mal dauern (kann ja sein, dass der Schiffs- oder Ladungseigner beim Flaggenstaatt sein Veto einlegt ;-)) , und so lange fährt der Dampfer erst mal weiter ;-)
[Nee, war im Papierkorb, warum auch immer. Welchen der beiden soll ich löschen? T.W.]
@Klabautermann
Ja deswegen steht es im Beschluss der UN dass es um Waffenschmuggel geht. Weil es eben nicht schon generell in UNCLOS geregelt ist – Ansonsten bräuchte man strenggenommen kein Mandat sondern müsste nur „zufällig“ vor Ort sein ;)
Das mit dem Flaggenstaat wird allerdings ebenfalls relativiert. Ja es heisst „consent of the flag Nation“
ABER:
Es heisst darunter explizit im UN Mandat – „good faith effort to obtain consent“. In der Praxis: Ich ruf da an und bemühe mich um deren consent unter Einsatz aller meiner Möglichkeiten. Geht da keiner ran oder krieg ich den nich – mach ichs trotzdem. Klingt plump und einfach? So siehts aber auch aus. Und so war es bei Sharp Guard, OEF, UNIFIL und überall zeitweise…. aber wem erzähl ich das? ;)
@Jas
UNIFIL ist in der Tat der völterrechtliche Maßstab für die Handhabung von UNCLOS in Sachen Waffenschmuggel. Kleiner Hinweis: wenn die EU auf die Idee kommen sollte hier UNCLOS ein wenig zu „beugen“, was glauben Sie wohl wie die Russen und Chinesen darauf reagieren werden. Ich kann Ihnen versprechen, dass dann ein für alle Mal Schluß ist mit der Zustimmung Rußlands und Chinas zu VN-SR-Resolutionen in Sachen Libyen et alia.
right to visit ist nicht riicht right to board und schon gar nicht right to opposed boarding mit militärischen Einsatzmitteln/Zwangsmaßnahmen, insbesondere dann nicht, wenn Waffenschmuggel noch nicht einmal in UNCLOS unter right to visit gelistet ist.
Aber wenn „man“ auch hier das Völkerrecht genau so entwerten will wie R2P, go ahead – have fun.
Schon wieder Papierkorb ? OK, dann warten wir eben bis der Hausherr den Papierkorb leert ;-)
@T.W. schmeiß den 17:30 raus, bitte.