Einkauf externer Beratung für die Beschaffungsbehörde: BMVg nimmt neuen Anlauf
Das Verteidigungsministerium nimmt einen neuen Anlauf, externes Fachwissen für das Bundesamt für Ausrüstung, IT und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) einzukaufen. Nach der Unterrichtung des Verteidigungsausschusses am (heutigen) Mittwoch soll eine neue Ausschreibung auf den Weg gebracht werden, die Beratungsleistungen für bis zu 208 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren umfasst. Die vorherige Ausschreibung, mit der bei einer Firma 1.225 Personenjahre als externe Dienstleistung hatten eingekauft werden sollen, hatte das Ministerium im Oktober vergangenen Jahres gestoppt.
Ministeriumskreise begründeten die Notwendigkeit externer Beratungsleistungen damit, das punktuelle, passgenaue, flexible, auch kurzfristig abrufbare Unterstützung von größeren Rüstungsprojekten unverändert gebraucht werde. Dabei gehe es um Fachleute, die die Behörde nur ein Einzelfällen brauche und nicht dauerhaft einstellen könne, zum Beispiel auf komplizierte Vertragsänderungen spezialisierte Juristen. Bei manchen Projekten würden auch zusätzliche Experten gebraucht, um teure Verzögerungen zu vermeiden: Unterstützung zum Beispiel in den Bereichen Integrations-, Budget-, Risiko-, Anforderungs- Vertrags- oder Qualitätsmanagement heißt das im Ausschreibesprech.
Im Unterschied zur ersten Ausschreibung sollen die Leistungen künftig nicht bei einem Unternehmen eingekauft werden, sondern auf drei Auftragnehmer verteilt werden, mit denen jeweils ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden soll. Wer den Zuschlag für ein jeweils aktuelles Projekt bekommt, soll anhand eines Scoring, einer Bewertung des Unternehmens im konkreten Fall, beschlossen werden. Ein neues Wettbewerbs/Vergabeverfahren sei dann nicht nötig, was wiederum Zeit spare und die nötige kurzfristige Beauftragung möglich mache, hieß es aus Ministeriumskreisen.
(Kleine Korrektur: Die bis zu 208 Millionen Euro gelten nicht nur für drei Jahre, sondern auch für eine mögliche Verlängerungsoption um ein Jahr. Und das Ministerium wird die Abgeordneten plakativ auf eine weitere Zahl hinweisen: Gemessen an den rund 100 Milliarden Euro Volumen laufender Verträge, also gemessen an dem, was beschafft wird, seien die Beratungsmillionen gerade mal 0,2 Prozent davon.)
Nachtrag 22. März: Die Ausschreibung ist jetzt online, hier und hier.
(Foto: Symbolbild, hat mit der Sache nur indirekt zu tun, weil für dieses Flugzeug ganz viele Vertragsänderungen nötig waren: Transportflugzeug A400M am 10.12.2015 beim Abflug von Wunstorf in den Syrien-Einsatz – Bundeswehr/Kevin Schrief)
Es traut sich keiner mehr was zu entscheiden….
Externes Wissen einzukaufen ist eine gute Sache, solange die Leistungen auch kontrolliert werden. Nur ist hier immer der Knackpunkt, man kauft sich einen Experten für Thema XYZ ein, der gibt sein gutachten und seine Handlungsempfehlung aus, theoretisch muss nun ein zweiter Experte noch einmal prüfen ob alles korrekt ist.
Hoffentlich ist im BMVg genug Expertise vorhanden um sich nicht alles aufbinden zu lassen.
Hallo Herr Wiegold
Können Sie für die Zahlen noch die Quellen verlinken. In der Tagesordnung vom heutigen Treffen finde ich leider keine Angaben dazu. Das wäre sehr hilfreich.
Hallo Herr Reinhold,
das ist einer dieser Fälle, wo ich keine Links oder weitergehende Quellen angeben kann. Wie das im Journalismus manchmal (zum Glück nicht immer) so ist.
Erst lässt es das BAAINBw zu, dass für neue Rüstungsbeschaffungen Verträge von den Juristen der Firmen mit 1000 Seiten und mehr geschlossen werden, dann blickt es nicht mehr durch bei den Verträgen und kauft sich externe Experten ein, um sich die Verträge erklären zu lassen. Womöglich sind es die gleichen Experten, die vormals die Industrie bei der Abfassung der Verträge unterstützt haben, also große Anwaltskanzleien.
1. Warum kann man keine Verträge abschließen, die auch ein Experte im Staatsdienst im gehobenen und im höheren Dienst, ebenfalls mit Studium, verstehen kann ?
2. Diese Mammutverträge bei den Rüstungsvorhaben begünstigen meist die Rüstungsfirmen, indem auch bei Minderleistung und bei Lieferverzug bezahlt wird. Wenn es mal nicht so ist, wie bei dem Vertrag über den A400M droht Airbus mit der Erpressung der Vertragsstaaten wenn die Verträge nicht geändert werden und Geld nachgeschossen wird. Will dies der Staat ernsthaft ändern ? m.M.n nein, denn alle Rüstungsbeschaffungen sind bis zu einem gewissen Teil eine verkappte nationale Industriesubvention.
Was kann an dieser Situation bitte schön ein externer Berater ändern ?
Für micht klingt dies so, als wenn ein externer IT-Berater gleich den Firmen-Trojaner in die Verträge mit einbauen soll, um später zusätzliches Geld für die vereinbarten Leistungen fordern zu können.
Ein Staat, der mit eigenem Personal keine Verträge mehr abschließen kann, sollte es einfach lassen Produkte einzukaufen !
@Georg
Klar kann man solche Rüstungsverträge abschließen die in Umfang gering und inhaltlich verständlich sind.
Leider aber nur national. Wenn sie es also schaffen alles national (domestic) zu beschaffen können sie auch relativ einfache Rüstungsverträge schließen – die Rechtsgrundlagen fürs Vertragsrecht sind da in D Gott sei Dank erschöpfend.
Nur sieht die Realität und Praxis leider anders aus (internationale Rüstungsagenturen etc…)
Und man kann dem BMVg da noch nicht einmal große Vorwürfe machen. Man lässt sich in eine Bündnisweite Ausschreibungspflicht pressen, ohne bündniseinheitliches Recht.
lächerlich.
Von einem Soldaten wurde – gerade bei teuren Rüstungsprojekten – verlangt, dass er in allen Bereichen Spezialist ist. Somit sah er sich oft den wirklich wahren Spezialisten ausgesetzt – denen, die eine entsprechende Ausbildung in den Bereichen nachzuweisen hatten und deren Motivation in vielen Bereichen weit aus professioneller war. Mit denen sollte er dann in die Vertragsverhandlung gehen. Nachdenklich musste man am Ende nur werden, wenn diese Soldaten am Ende beurlaubt wurden und zu dieser Firma wechselten. Der Profiteur der ganzen Geschichte war schnell auszurechnen ..
Die Bundeswehr war es jedenfalls in den seltensten Fällen.
Hoffentlich wird die neu angedachte Vergabe auch nachhaltig sein. Nicht, dass sich ein Spezialist in eine Sache einarbeitet – seine Beraterleistung abgibt – und wenn erneuter Bedarf ist, eine neuer Spezialist in die Sache eingearbeitet werden muss. Dann könnte es die Bundeswehr mit ihren Stehzeiten von zwei bis drei Jahren (bei Stabsoffizieren) wieder selber machen ..
Aha, eine „punktuelle, passgenaue, flexible, auch kurzfristig abrufbare Unterstützung von größeren Rüstungsprojekten“ – und wie soll denn HEUTE schon klar sein, was das kostet?
Wie bitte ist man also auf die 208M€ gekommen? Und wo kann ich diese (scheinbar funktionierende) Glaskugel kaufen?
Man muss dazu schon sagen wenn der DINGO 1 als modernes Fahrzeug gilt
und wie man Allgemein die 100 % Erreichen will bei dem Tempo 2040
@aufmerksam
„Wie bitte ist man also auf die 208M€ gekommen? Und wo kann ich diese (scheinbar funktionierende) Glaskugel kaufen?“
Haben Sie bestimmt schon auf Ihrem Computer: Nennt sich Excel. Ist bei uns auch so – wir haben noch keine Ahnung was ein Gerät für Fähigkeiten haben soll, wie es eingesetzt werden soll, geschweige denn wie wirs machen – aber wir wissen auf jeden Fall was es kostet …
Wer glaubt, daß in einer Armee gearbeitet statt gedient wird, der glaubt auch, daß man Streitkräfte verwalten statt führen kann, daß sich Akzeptanz befehlen lässt und daß teurer Rat gut sei..
@rich
Sowas nennt sich Budget…
@jpw
Wenn sie einen besseren Vorschlag, wie man Topjuristen bekommt und das für kurze komplexe Vertragsverhandlungen, dann her damit. Ansonsten orientiert man sich an Unternehmen, die auch komplexe Vertragsverhandlungen geführt haben.
Generell finde ich die Idee nicht schlecht. Bei schlechter Leistung kann man das Unternehmen auchwieder kündigen.
Nur neigt Suder dazu, ihre eigenen Leute zu bevorzugen… Hoffentlich wird die Ausschreibung auch wirklich offen sein.
Es ist mir etwas unverständlich, warum man für eine derartige externe Unterstützung nun so eine Art „Rahmenvertrag“ haben möchte. Bisher war es gängige Praxis, dass jedes Projekt für sich eine externe Unterstützung beantragen konnte – und wenn es begründet war – es auch erhalten hat. Der bisherige Vorteil war, dass auch kleinere Firmen / Kanzleien eine Chance hatten. Der Nachteil war und ist sicherlich, dass jedes Mal neu ausgeschrieben werden muss.
Auf jeden Fall kann man sich sehr sicher sein, dass die jährliche Obergrenze ausgeschöpft wird, denn als „externer Unterstützer und Berater “ ist es problemlos möglich, permanent neue Fragestellungen aufzuwerfen, die noch zu klären sind. Und wie @Notnagel sagt – wer traut sich denn dagegen zu entscheiden?
Die potenziellen Wettbewerber kann man sich bei diesem Vorgehen an einer Hand abzählen.
Snowparrot | 16. März 2016 – 14:23
„“@rich
Sowas nennt sich Budget… „“
„Budget“, ein ziemlich dehnbarer Begriff ;-)
@Snowparrot | 16. März 2016 – 14:23:
„Nur neigt Suder dazu, ihre eigenen Leute zu bevorzugen… Hoffentlich wird die Ausschreibung auch wirklich offen sein.“
Sollte diese bereits vorhandene (?) Neigung sich in Auswahlentscheidungen niederschlagen (oder bereits niedergeschlagen haben?), dann scheint mir dies enormer politischer Sprengstoff zu sein. Auch für die Ministerin.
Beweisen wird man es in dem Bereich wohl nur schwer (Dienstleistungscharakter der Ausschreibung). Aber für eine Skandalisierung könnte es – zumal im (Vor-)Wahlkampf -reichen.
Für eine
Nachdem man die fachliche Expertise der Wehrtechnischen Dienststellen hat austrocknen lassen muß jetzt Expertise z.B. Im Bereich Zulassung teuer extern einkaufen. Stellt sich aber die Frage, ob diese Expertise im Bereich der militärischen Zulassung überhaupt marktverfügbar ist.
Die Kürzungen in der Bundeswehrverwaltung parallel zur Kürzung der Truppe verschlimmerten die Situation ebenfalls. Der Management Aufwand wird eben nicht geringer, wenn statt 3000 Stück nur noch Kleinflotten von 5 Stück einsatzbereit gehalten werden müssen. Und die Anzahl der verschiedenen Systeme hat sich nicht wirklich verringert.
Zu guter Letzt kommt das interne Personal Management der Ausbildung von zu viel Erfahrung in die Quere, der Soldat wird im Sinne der Verwendungsbreite nach 2 Jahren versetzt, der Beamte hat etwas mehr Zeit, muss aber genauso Verwendungsbreite erlangen, wenn er seine Karriere nicht aufgeben will.
Keng | 16. März 2016 – 19:20
Das Problem ist das Frau v.d.L auch noch Kanzerler Minister mitmacht
und für Sie Torkschau zu Torschau geht und nicht mehr für die BW Kümmert
wenn das nur das einfache anschaut fehlt es da für Geld
Wenn die anderen Neue Küchen Geld da ist
Man erklärt die Symptome und wird die falschen politischen Entscheidungen (A400M, NH 90, EF uvm) nicht benennen.
Wir in der Truppe wissen was man verbessern kann und die wenigen mit Fachwissen lasst man nicht ran..
Zimdarsen | 16. März 2016 – 20:37
Das ist immer so
Die kein Ahnung haben ein Studium
die andere haben kein Studium aber kennen sich aus
Das Studium hat erst mal nichts zu sagen. Wer durch sein Studium allerdings denkt, er wüsste alles besser und müsste nicht zuhören was andere zu sagen haben wird in der Regel keine gute Arbeit leisten.
Das man an der Basis eher weiß wo die Probleme liegen ist doch logisch, die Leute sehen die Probleme jeden Tag. Bis die Probleme mal in den Büros im Ministerium ankommen dauert es ewig und Akten bei Seite schieben ist leicht getan.
Die Frage ist dann ja auch ob die Akten dann auch noch der Wahrheit entsprechen.
Fehlendes Personal ist nur ein Problem der „besten Bundeswehr die wir je hatten“.
[b]@Memoria[/b]
Spiegel Online – IT-Manager für die Bundeswehr: Bestens verbunden
Top Manager die als Einzelkämpfer irgendwas retten sind eher selten…
@SvD:
Das ist sicherlich keine gute Personalpolitik, aber eben keine Interessenkollission zwischen BMVg und McKinsey.
Ich denke das war aber gemeint, zumindest hab ich bisher nichts weiter in der Richtung gelesen.
Wenn bei der ersten Ausschreibung, bei der ja nur ein Unternehmen den gesamten Auftrag bekommen sollte, McKinsey zum Zug gekommen wäre, hätte es sicherlich einige Fragen zu beantworten gegeben.
Lt. SPON vom („Rüstungsprojekte: Von der Leyen engagiert teure Berater-Armee“), Zitat: „Verteidigungsministerin von der Leyen will Rüstungspannen der Bundeswehr wie beim A400M künftig verhindern. Für mehr als 200 Millionen Euro werden statt eigener Experten jetzt externe Berater angeheuert.“
Stellt sich mir die einfache Frage: Wie hat man seitens des BMVg sichergestellt, dass diese „Berater“ tatsächlich unabhängig sind und nicht gleichzeitig mit der Rüstungsindustrie paktieren!?
Oder anders ausgedrückt: „Macht man/frau möglicherweise hier nicht schon wieder „den Bock zum Gärtner“!?“
Wenn Berater nötig sind, dass im BMVg bessere Entscheidungen fallen (hätten im BMVg andere Entscheidungen den A400M verbessert?), dann ist dieses Ministerium.einfach falsch aufgestellt! Das Grundproblem beim A400M ist die politisch entschiedene Auslegung. Die Berater würden bei den Rahmenbedingungen mind ein Geschwader taktische Transporter fordern.
…..und ich bin mir sicher, dass die unzähligen Reformen das Beschaffungswesen nicht grundlegend verbessert haben.
Man könnte – wenn man denn wollte – die ganze Sache doch auch mal positiv sehen.
Nehmen wir doch einfach mal an, dass die Leitungsebene des BMVg erkannt hätte, dass die jahrelange Flickschusterei und Herumreformiererei im Rüstungswesen eklatante Schieflagen erzeugt hat, die es momentan unmöglich machen, alle Projekte mit den für ihre erfolgreiche Bearbeitung notwendigen personellen Ressourcen auszustatten, weil die entsprechend qualifizierten Personen erst langjährig augebildet werden müssen und eben nicht an Bäumen wachsen.
Was wäre dann – im laufenden Betrieb – naheliegender, als sich externe Unterstützung einzukaufen, die ausgehöhlten und nicht erfolgsfähigen Strukturen damit aufzufüllen und so zugleich – quasi „on the Job“ – einen Austausch zu erreichen, der die richtige Qualifikation des eigenen Personals beschleunigt?
Dass man das dann über Rahmenverträge regelt, um die eigenen Mangelressourcen nicht auch noch in der aufwendigen Vergabe der einzelnen Unterstützungsleistungen zu binden, finde ich auch naheliegend.
Kann man das nicht auch einfach mal als Teil einer längst überfälligen Lösung begreifen und gut finden?
Es klingt aber nach dem Einstand der nie endenden Beratung, wenn davon gesprochen wird, dass man ohne externe Experten eh nicht auskomme.
Wie man möglichst viel wieder im Haus erledigen möchte ist die eine Sache die gar nicht zur Sprache kommt, so das man sich fragt ob das überhaupt gewollt ist.
@Sehenden Auges: *****
Man sollte wirklich mal das Positive in diesem neuen Ansatz sehen, sofern der Ansatz, sprich das Vergabeverfahren, richtig inszeniert wird. Eben anders als bislang. Daß der „Bär in http://www.spiegel.de/forum/politik/ruestungsprojekte-von-der-leyen-engagiert-teure-berater-armee-thread-433168-18.html tanzt“ und die Kommentare explodieren sollte das BMVg und unsere Politik deshalb sehr nachdenklich machen!
Von konstruktiver Kritik kann man da allerdings nicht mehr reden, leider. Die Masse der Kommentare ist extrem und der Rest sind Schenkelklopfer, bis auf wenige Ausnahmen.
Nur die nächsten Wahlen kommen bestimmt und die erste Quittung haben wir am letzten Wochenende erhalten.
@ Sehenden Auges – Danke. Bei dem Wort Beratungsleistung haben die meisten Kommentatoren eben sofort Schaum vor dem Mund. Dass diese „Beratungsleistung“ kurzfristig die eklatanten Löcher im AIN/BAAINBW stopfen soll, bekommt man dann eben nicht mehr mit.
Die Alternative wären dann eben Multimilliarden Rüstungsprojekte, die weiterhin von völlig unterbesetzten Abteilungen betreut werden. DIe Auswirkungen kennen wir ja inzwischen zu genüge…
@Bang50
Das eine ist, was man tun muss um die Karre aus dem Dreck zu fahren.
Das andere ist, wer trägt die Verantwortung für die Situation in die man wider besseren Wissen/Beratung gekommen ist, ist man sich ihrer bewusst und zieht man durch Behelfsmaßnahmen die Karre aus dem Dreck oder ist das weiteres Flickschustern (siehe zB Infra, Verlegungen der Lw uvm).
Besser wäre, für das Verbrechen Neuausrichtung auch noch ein Beratervertrag zur Evaluation und ggf Rettung was noch zu retten ist.
Im Moment versinkt die Karre noch weiter im Dreck.
Zur Berechnung des Auftragsvolumens: Die Rechnung geht doch ziemlich leicht auf …
€208 Mio / (3 Jahre x 200 Arbeitstage x €1.500 Tagessatz x 1,15 Spesen) = 200 Berater
€208 Mio / (4 Jahre x 200 Arbeitstage x €1.500 Tagessatz x 1,15 Spesen) = 150 Berater
Angesichts der ursprünglichen Planung und der Anzahl der Projekte durchaus vertretbar.
Nun warten wir mal ab, bis die Ausschreibung auf bund.de erscheint und dann sind wir auch ein wenig schlauer ;-)
Definitiv muss sich innerhalb des Beratungsvertrages aber jemand auch um die HR-Transformation im BAAIN kümmern.
Für die 208 Mio könnte man viel Kaufen
was die Bw dringend Bräuchte
LKWs /GFF Fahrzeuge /Mun
Vor allem das Bw ihre Behörden dazu hat
Bei der Einführung von KLV/KVP in der Bundeswehr hat man auch Millionen für Beraterfirmen ausgegeben da wir angeblich keine geeigneten BWL-Experten dafür in der Bundeswehr hatten. Ich selbst war zur Unterstützung beigestellt und habe erlebt das Beraterfirmen positive Ergebnisse errechnet haben, koste es real die Bundeswehr was es wolle. Das Ergebnis musste einfach positiv sein. Und das ist KLV/KVP heute (realistisch betrachtet?) Die Millionen hätten wir besser damals schon in eine zentrale Meldestelle für Verschwendung/Fehlplanung in der Bundeswehr stecken sollen. Wenn die Truppe eine Mailadresse hätte an die sie direkt melden könnte wenn sie vor Ort die Folgen von Fehlplanungen/Verschwendungen sieht könnte das manche externe Beratung sparen. Kommen sie mir jetzt bitte nicht mit KVP das Programm ist leider leider aus eigener Erfahrung lächerlich geworden.
Sind diese zusätzlichen Kosten für Experten der Grund, warum z.B. die Sonnenbrillen der BW 360€ kosten, und wenn man sie beim Hersteller holt nur ca. 120€? (ohne die 30% Rabatt für Soldaten).
Kann mir jemand erklären, wie es dazu kommt, dass die BW das Dreifache zahlt, obwohl sie eine enorme Stückzahl abnimmt?
Wir brauchen eine Neuausrichtung für das Beschaffungswesen der Bundeswehr und nicht den Aufbau weitere Doppelstrukturen durch externe Beraterfirmen.
In Umkehrschluß ist also die BAAINBw mit ihren ca. 9600 Man überfordert oder sogar überflüssig.
Nur mit der Schaffung einer unabhängigen Beschaffungsagentur kann der Filz zwischen Politik, militärischer Führung und der Rüstungsindustrie auf der anderen Seite unterbrochen werden.
( Die Beschaffungsagentur arbeitet immer mit transparenten und nachvollziehbaren Evaluationsphasen. )
Die letzte externe Beratung hat sich als Totaler Flop entpuppt !
Das nur in Teilen öffentlich gemachte „KPMG-Gutachten“ zeigt in den öffentlich zugänglichen Teil das die sogenannten Experten über keinerlei Expertenwissen verfügen.
Der Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten hat dann die Fehler aus den „KPMG-Gutachten“ ( Exzerpt ) 1 zu 1 übernommen.
Wenn man schon bei der Analyse und Prüfung auf den Holzweg ist, wie geht dann die Beratung?
Zitat Exzerpt Seite 13
„Ursprünglich war die Beschaffung von 60 A400M geplant.“ Falsch, richtig sind 73 Maschinen !
Des weiteren wurde der Ursprüngliche Beschaffungspreis für das A400M Programm mit ca. 8 Mrd. EUR angegeben. Falsch, richtig sind 10 Mrd. DM!
In der Folge sind alle weiteren Angabe wie die Preissteigerung von nur 17 % oder die Lieferverzögerung 107 Monaten abwegig.
Der ursprünglicher Preis für eine Maschine : 68.49 Mil. € / aktueller Preis: 259.5 Mil. €
( Quelle : Epl_14 / Stückpreis errechnet )
Natürlich brauchen wir eine Umfassende Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zentraler Rüstungsprojekte, aber es müssen dann auch die Fakten und Zahlen stimmen !
In Zukunft würde ich den Epl_14 nach US Vorbild gestalten.
http://comptroller.defense.gov/Portals/45/Documents/defbudget/fy2017/FY2017_Weapons.pdf
Die ins Gespräch gebrachten 10 x C-130J würden auf Basis FY2017 : $ 729 Mil. plus RDT&E $ 16,8 Mil. Kosten / Seite 14 / 1-6
@Vtg-Amtmann
Die Gefahr besteht darin das die externen Berater lange im Haus bleiben, was dann letztendlich teurer wird, vielleicht sogar zu weiterem Fähigkeitsverlust innerhalb des Hauses führt.
@Milliway
Das KPMG Gutachten basierte ja nur auf Interviews, nicht auf der Aktenlage.
Man muss aber auch sagen, das wenn man der Meinung ist so kein ordentliches Gutachten abliefern zu können, man es besser gelassen hätte.
Ich habe den öffentlichen Teil auch mal überflogen und mich teilweise gewundert welche Projekte da gelistet wurden.
Da taucht dann eine Iris-T auf und bekommt eine Risikobewertung, was aussieht als wollte man zeigen das nicht alles furchtbar schief geht…
Andere Dinge habe ich irgendwie vermisst und an einigen Stellen kamen mir die Zahlen schon ohne größere Prüfung seltsam vor.
Wenn man schon im Spiegel Archiv verlässlichere Daten finden kann, stimmt da was nicht.
Auch fehlt mir für diese Ausschreibung eine klare Abgrenzung bei technischer und wirtschaftlicher Beratung, welche von unterschiedlichen Unternehmen zu leisten ist.
Nun ist der Ausschreibungstext noch nicht veröffentlicht, aber ich denke nicht dass das so kommen wird wie ich mir das vorstelle.
Das könnte aber nicht nur eine weitere Meinung an den Tisch bringen und gewisse Korruptionsmöglichkeiten eindämmen, sondern auch dazu führen das die Beratung nicht von der technischen Realität über Board geworfen wird.
Vertragswesen und technische Umsetzung ist nicht alles, wer Mist bestellt und exakt den Mist geliefert bekommt, hat auch nichts gewonnen.
Militärstrategisch stimmt bei uns so einiges nicht.
Die Wirtschaftlichkeit von Militärgerät zu beurteilen fällt zudem schwer wenn man gar keine Ahnung von Militärtechnik hat und es keine wirkliche Planung gibt.
Es könnte gut sein das bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung auf einem System herumgeritten wird, während in der Realität ein Systemmix von Nöten wäre.
Die Planung an sich im Planungsamt ist schon eine Katastrophe und so was wie die F125 ist eines der Ergebnisse. Ausgestattet mit Sensorik die andere gerne auf ihren Zerstörern oder Kreuzern hätten, soll die Fregatte Küstenwachaufgaben wahrnehmen und lässt daher die offensive Bewaffnung vermissen.
Im KMPG Gutachten habe ich nichts davon gelesen dass das totaler Schwachsinn ist…
Für Piratenjagd, Handelswegkontrolle / Embargo, Flüchtlinge aus dem Meer fischen und Schleuser bekämpfen ist das ‚etwas‘ übers Ziel hinaus geschossen.
Da reicht was ganz billiges, nach zivilen Standards gebaut. Es gibt sogar Marktverfügbare Lösungen auch aus Deutschland.
Dem zur Seite gestellt gehört dann ein ordentlicher Kombattant
Ich habe daher auch nicht all zu viel Vertrauen in Beratungsleistungen die diese Fehlplanung nicht erkennen lassen.
Mit dem „Vault-Ranking for Aerospace & Defense Consulting“scheint eine aussagekräftige Quelle gegeben (vgl. http://www.vault.com/company-rankings/consulting/best-firms-in-each-practice-area?sRankID=394&rYear=2016).
• Die Plätze 1 bis 4 und 6 bis 7 dürften als rein nordamerikanische Unternehmen für die künftige BMVg-Ausschreibung von Beratungsleistungen für das BAAINBw ausscheiden.
• McKinsey & Company auf Platz 5 aus bekannten Interessenskollissionen ebenso (Dr. K. Suder & Dr. G. Scherf).
• Auf Platz 8 folgt bereits die im Defence Sector reputierte Bain & Company.
• Der Platz 13 der Strategy& erscheint nach der auf Platz 10 stehenden Deloitte LLP und aufgrund der Speziallisierungen von SAIC (IT Consulting) sowie IBM Global Services als NewCommer sehr beachtlich. Strategy& ist ein Spin-off der seit 31. März 2014 mit PWC verschmolzen Booz & Company, ein ausgespochener Defence-Spezialist. Das PWC-Gutachten zum A400M hat offenbar auch positiv den Markt und die Nachfrage geprägt (vgl. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eads-airbus-am-wuestes-gefeilsche-um-den-militaertransporter-1.54700)
• Der Platz 20 der KPMG LLP erstaunt, ebenso wie bzw. wo KMPG in den weiteren Vault-Rankings platziert ist und/oder teils gar nicht geführt wird.
N.B.: KPMG wurde in 2015 zum Buchprüer der AIRBUS bestellt.
Die Nummer 1 ist auf jeden Fall für einen Lacher gut… die Abzocker von Lockheed, die ihren fliegenden Müllhaufen der sich F35 schimpft auch kleineren Luftwaffen empfehlen um damit Kosten zu sparen. Is klar.
Bei 5 Unternehmen in dem Ranking muss man direkt die Frage nach einem Interessenskonflikt stellen, da diese Unternehmen ja in der Rüstung tätig sind.
Bei Bain & Company gibt es auch ein Problem.
Es gibt sowohl Bain & Company als auch Bain & Company Europe und die Europa Niederlassung taucht im Defense Ranking nicht auf. Defense steht auch nicht bei den Kernbereichen der Beratungstätigkeit.
Bei Strategy& – Europe sieht es genau so aus. Da taucht Defense zwar im Fließtext auf
und auf deren Webseite gibt es einen deutschen Experten der Defense in seinem Profil stehen hat, das sieht trotzdem alles sehr mau aus.
@svd.: Bei genauerer Betrachtung sieht es sogar mehr als „mau“ aus!
Als ganz wesentlich für den Erfolg und die Objektivität der Ergebnisse jeglicher Consultants-Aktivitäten erscheint deshalb der Input der Ämter des BMVg an die Beraterteams. Genau hieran krankten nicht nur m.M.n. die „Umfassende Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zentraler Rüstungs-projekte“ samt der „Handlungsempfehlungen, Reflexion bestehender Empfehlungen und Vorschlag zur organisatorischen Verankerung“ der KPMG | P3 Group | TaylorWessing. Dies ist bereits aus dem offenen Part „Umfassende Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zentraler Rüstungsprojekte I Exzerpt I 30.09.2014“, dort Seite 5/6 „1.2 Genese“ ganz klar ersichtlich (vgl. http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5MzA3OTMwMzg2ZjM2NzQyMDIwMjAyMDIw/Exzerpt_Bestandsaufnahme_Ruestungsprojekte.pdf.
Als inflationär erscheint auch das Statement „Vom Untersuchungsauftrag nicht umfaßt ist die an den Beschaffungsprojekten und –vorhaben beteiligte Auftragnehmerseite der wehrtechnischen Industrie, die demzufolge weder befragt noch evaluiert wurde“
Ohne Insider- und Strukturwissen wird nämlich ein jedes Beraterteam von den auf Selbstschutz bedachten Beteiligten stets illusioniert und überbalbiert werden, sodaß das Ergebnis immer ein „Alibi-Gutachten“ sein wird.
Die künftige Vergabe verlangt deshalb die geballte Kompetenz von drei in den diskreten Einzelprojekten jeweils autark leistungsfähigen Consultants-Unternehmen, welche aber nicht mehr im Wettbewerb stehen, sondern absolut loyal in einem „Miteinander – Füreinander“ gemeinsame, in sich kongruente und konsequent übergeordnete Strategielinien auch in den Einzelprojekten vertreten müssen, ansonsten die Konsolidierung des Beschaffungswesens des BMVg sowie die Etablierung neuer Organisationsstrukturen und einer neuen Fehlerkultur als Ganzes, auch diesmal kläglich scheitern wird.
Genau diesen extrem wichtigen integrativen Part kann man folglich nicht dem BMVg per Ausschreibung überlassen!
D.h. in streng logischer Konsequenz: Jeweils drei Consultants-Unternehmen müssen von sich aus und bereits vor der Ausschreibung – exakt bereits vor dem Teilnahmewettbewerb – zueinander finden, als Bietergemeinschaft auftreten sowie im anschließenden Verhandlungsverfahren absolut geschlossen und nachhaltig entschlossen agieren und autreten.
Einschließlich des Angebots der KPMG gingen aber gemäß http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:221579-2014:TEXT:DE:HTML nur neun Angebote bei der seinerzeitigen europaweiten Ausschreibung ein. Bekannt ist, daß ob der „Spielregeln“ drei Unternehmen von einer Teilnahme abgesehen haben sollen, was 25% Ausfallrate entsprechen würde.
Ergo darf als glücklich bezeichnet werden, wenn diesmal 3 Angebote eingehen und davon bei einem Angebot sich Partner für ein „Dreierteam gefunden haben, dem auch KPMG“ angehört.:-)
@ Vtg-Amtmann | 19. März 2016 – 15:57
Wenn die US Consulting Unternehmen ausscheiden ist es doch wie immer, nur eine Alibi Ausschreibung.
Persönlich würde ich mich für die Nr.1: Lockheed Martin Corporation (IT Consulting) entscheiden.
Dann ist wenigstes gesichert das wir als CH-53G Nachfolger den CH-53K Heavy Lift Helikopter bekommen ! Sikorsky ist seit kurzen ein Mitglied in der Lockheed Martin Familie.
Interessanter Beitrag, wußte bis dato nicht das die Rüstungskonzern wie auch Airbus auf dem Gebiet IT Consulting tätig sind.
@Milliway, @svd: Also ich kenne drei deutsche „Aerospace & Defense Consulting-Spezialisten“ die mit drei der Großen „verbandelt“ sind. Einer davon doppelt. Dann gibt es noch 2 große skandinavische Läden, mittlerweile verschmolzen, vier Briten, zwei Italiener und einen Polen als absoluten Geheimtip, weil mit PWC liiert, mit einer verdammt guten ex-Karrriere im MON (PL), mit absolutem Durchblick in der Rüstungsindustrie, deren Restrukturierung und auch personellen samt organisatorischen „Entfilzung“. Und der Mann ist auch noch Mitglied in mehreren einschlägigen Europäischen und „Top-Defence Organisations“, spricht vier Sprachen fließend und über die weiteren Qualiikationen entbehrt sich jegliche Diskussion.
Nur was machen, wenn das BMVg nicht über seinen Schatten springt? .
Das neue Ausschreibungskonzept über den Einkauf externer Beratungsleistungen und Fachexpertise für das BAAINBw kann zur Gradwanderung zwischen erstmals nachhaltigen und auch integrativen Erfolgen oder auch zu kläglichen Versagen im jeweiligen Detail werden.
Deshalb hat die Ausschreibungsankündigung des BMVg (vgl. http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxDoMwDET_yE6kCqFuIDp0ZWnpFiCKXOEEGYcu_fgmQ–kN9zT4QtLozspOKUU3YZPnBa6zh-Y-QzwTlnKCkyRDvVCmfFRP6uHJUWvleqjUmEQp0lgT6JbNVmkGKAVJ2OH3ljzj_127eXWjE1rh3s_4s7c_QA6A_rZ/ ) bereits binnen Tagen für kräftigen Wirbel in der Consultants-Branche gesorgt. Man muß bei dem neuen „3-Firmen- und Rahmenvertrags-Konstrukt (sogen. „Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung“) bereits für den alsbaldigen Teilnahmewettbewerb aufgestellt sein. Längst klopft man schon vorsichtig Kooperations- und Abstimmungsmöglichkeiten innerhalb der Branche ab und hat man die Schaffung von „Think Tanks“ angegangen.
Einerseits werden derartige vertragsbezogene, weil klientelbezogene Denkfabriken ein Experten-Pool sein, dem einschlägig qualifizierte und Klartext sprechende Insider aus Beschaffung und Betrieb, Prüf-, Musterzulassungs-, Güteprüf-, Stück- und Nachprüfwesen, aus der Sphäre Rechnungsprüfungsausschuß, Bundesrechnungshof, Verteidigungs- und Haushaltsausschuß, also alles „Ehemalige“ bzw. „Nichtmehrmandatierte“ angehören.
Ferner wird man Wirtschaftswissenschaftler integrieren, welche zudem im Wirtschaftsingenieurwesen und in der Kameralistik (auch „Plan-Determiniertheit des einzelwirtschaftlichen Handelns“) erfahren bzw. qualifiziert, aber bewußt keine vorbefaßten ehemaligen Offiziere oder Beamte sind.
Zudem wird eine derartige Denkfabrik intern ein sehr gewichtiges Wort bei der Rekrutierung von verlängerten Werkbänken mitzureden haben, sprich z.B. bei Ingenieurgesellschaften aus den Bereichen AEROSPACE, LAND APPLICATIONS bis MARINE-TECHNIC oder z.B. bei hochspezialisierten Kanzleien und Spezialisten im Vertragsrecht, Luftfahrtsrecht, Verkehrsrecht bis zum Seerecht.
Insgesamt soll derart autragnehmerseitig die erforderliche tiefergreiende Expertise bereitgestellt und intern ein objektives Regulativ geschaffen werden, welches für den klassischen und i.d.R. eher bundeswehrfernen Consultants-Kader (wie gehabt interdiszipliniär übergreifend auf Ablauf- und Durchführungsorganisation, Technik, Betrieb, Logistik und IT, bis hin zu Verträgen und Recht) ein Back-up sowie ein internes Controlling- und QM-Element sicherstellt.
Eines ist damit m.M.n. bereits ganz klar absehbar:
• Die drei zum Zuge kommenden Consultants-Unternehmen müssen sich gegenseitig „grün“ sein, denn über den jeweiligen Einzelprojekten muß im Ansatz immer und unab- dingbar eine ganzheitliche neue Strategie stehen, ansonsten neue Organisations-, Arbeits- und Entscheidungsstrukturen sowie eine neue Fehlerkultur nicht durchsetzbar sind.
• Damit erscheint auch sicher, das die Auftragnehmer sich bei den Einzelprojekten nicht mehr die Interviewpartner und die Dokumentationsquellen vorschreiben lassen, ferner sehr gezielt die Informationen abfragen und sogar darauf bestehen werden, einzelne vom Beraterteam ausgewählte „klientenseitig“ beteiligte Experten ins eigene Team zu integrieren.
Wenn vorgenannte Punkte im Vergabeverfahren nicht durchsetzbar sein sollten, dürfte wohl die Masse der potentiellen Bieter von einer Angebotsabgabe absehen.
Was http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-ursula-von-der-leyen-plant-millionenbudget-fuer-berater-a-1082706.html anbetrifft, so hat DER SPIEGEL mit dem vehementen „Hochkochen des Themas“ und auch schon mit der Provokation der Ausschreibungsrücknahme vom 09.10. 2015 (vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-von-der-leyen-will-doch-keine-externen-berater-a-1057140.html), wenn auch sicherlich unbewußt, ganze Vorarbeit und eigentlich beste Marketing- und PR-Arbeit für die Consultants-Branche geleistet, ausgenommen für KPMG und deren mittlerweile „historisches“ – weil von den Realitäten überholtes – Gutachten vom 30.09.2014. Deshalb ist so mancher CEO und Partner der Großen der Branche längst ’highly amused’.
Die neue Ausschreibung dürfte m.M.n. direkt auf die StS Dr. K. Suder und deren unmittelbares Umfeld zurückgehen und erscheint mit der richtigen Leistungbeschreibung als ein hervorragender Ansatz!
Das klingt im Moment eher wie ein Wunschtraum denn eine kurzfristig umsetzbare Zwischenlösung.
@SvD: Siehe im Bällebad von @Memoria den Beitrag http://augengeradeaus.net/2016/03/baellebad-maerz-2016ii/comment-page-2/#comment-230751. Große Ankündigungen, wenig Taten.
@all
Die Ausschreibung ist jetzt online, siehe Links oben im Nachtrag.
Na, dann kann es ja wie geplant weitergehen.
Gemäß TED-Mitteilung http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:96721-2016:TEXT:DE:HTML&src=0, II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang: 740 Personenjahre. Ein Personenjahr ist mit 200 Personentagen gleichzusetzen.
und
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung, Laufzeit in Jahren: 3:
kann von folgendem Ansatz ausgegangen werden
740 [Mannjahre] x 200 [Manntage] / 252 [Tage/Jahr] / 3 [Jahre] = 196 [Berater im Ø] die permanent über 3 Jahre im Einsatz sind.
Auf einen ersten Blick erscheint dies als erschreckend hoch. Dem gegenüber muß man aber beim BAAINBw und seinen nachgeordneten Dienststellen die bis Ende 2017 einzunehmende Zielstruktur von 9.600 Dienstposten von ursprünglich 11.700 sehen (Stand 2914).
Ferner gilt gemäß http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYuxDoMwDET_yE6kCqFuIDp0ZWnpFiCKXOEEGYcu_fgmQ–kN9zT4QtLozspOKUU3YZPnBa6zh-Y-QzwTlnKCkyRDvVCmfFRP6uHJUWvleqjUmEQp0lgT6JbNVmkGKAVJ2OH3ljzj_127eXWjE1rh3s_4s7c_QA6A_rZ/:
208.000.000 x 4 [€/Jahre] / 196 [Berater] = 265.622 [€/Berater/Jahr im Ø].
Ein klassisches Projekteam setzt sich z.B. wie folgt zusammen:
• Juniorberater (ein bis zwei Jahre Erfahrung nach Studium) = 350 [€/Tag im Ø], Anteil im Team ca. 30%,
• Consultant (3 – 5 Jahre Erfahrung) = 950 [€/Tag im Ø], Anteil im Team ca. 45%,
• Senior Consultant (6 – 8 Jahre Erfahrung) = 1.400 [€/Tag im Ø], Anteil im Team ca. 15%,
• Engagement Manager (9 – 15 Jahre Erfahrung) = 2.000 [€/Tag Anteil im Team ca. 7%,
• Seniorpartner oder Director (15+ Jahre Erfahrung) = 6.000 [= 5.000 € bis 10.000 /Tag im Ø, je nach „Guru-Status“], Anteil im Team ca. 3%
Ergibt im gewichteten Mittel = 1.062,50 [€/Tag im Ø], ergibt 1.062,50 [€/Tag im Ø] x 740 x 200 = 157.250 [€], ergibt = 157.250 € / 3 x 4 = 209,667 € für 4 Jahre.
.
Vorgenanntes läßt fünf Schlüsse zu:
1.) Die vom BMVg für 4 Jahre veranschlagten maximal 208.000.000 € erscheinen als plausibel.
2.) Gleiches gilt für die permanent tätigen 196 Berater [im Ø], denn von 15 Großprojekten wurden nur 9 in einem ersten Ansatz durch das Konsortium KPMG | P3 Group | TaylorWessing untersucht.
3.) Die Bieter werden exakt gleiche Kalkulation für ihre Preisfindung bei ihren Angeboten durchführen, so daß bei allen Bietern von sich kaum unterscheidenden Angebotspreisen ausgegangen werden muß, also der quantitative „Faktor Preis“ bei den „Wirtschaftlichkeiten“ der Angebote, weil nahezu „= konstant“ fast völlig untergehen wird.
4.) Maßgeblich für die vom Autraggeber zu differenzierenden „Wirtschaftlichkeiten“ der einzelnen Angebote, werden vielmehr die gemäß TED-Bekanntmachung III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit anzugebenden Leistungskriterien C1 bis C8 sein, also die Eignungskriterien als „Qualitativer Faktor“ und deren bereits absehbare Gewichtung.
5.) Damit steht und fällt die „Multiple Rahmenvereinbarung mit drei Wirtschaftsteilnehmern samt Miniwettbewerb“ in den vorab in Art, Umfang, Spezialisierung und qualitativen Anforderungen, also in Breite und Tiefe, bislang unbekannten bzw. in der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens unbenannten Einzelprojekten samt den ebenso bislang unbenannten Bedingungen des BMVg für das „Scoring beim Mini-Wettbewerb“. Das könnte soweit führen, daß bei einer signifikanten „Qualitätsstaffellung“ der drei in den Rahmenvertrag eingebundenen Wirtschaftsteilnehmer z.B. das Risiko besteht, daß einer von diesenpermanent leer beim „Miniwettbewerb“ ausgeht.
Es bleibt also zu hoffen, daß sich möglichst viele Bewerber finden, sodaß bei den auszuwählenden ersten drei Bewerbern ein hoher Grad an Kongruenz bzw. Homogenität gegeben sein wird.
Ein sehr interessanter Report zur Problematik findet sich in http://www.euroforum.de/vergaberecht/anforderungen-vergabe-rahmenvereinbarungen/ dort speziell unter “Verfahrensablauf zur Vergabe multipler Rahmenvereinbahrungen“..
Interessanterweise stammen die beiden Autor(inn)en von TaylorWessing, welche in das KPMG-Gutachten als Konsortialpartner der KPMG eingebunden war. Mit Datum 12. August 2015 liegt dieser Report durchaus im zeitlichen Vorfeld zum am 09.10.2015 erstaunlich schnell aufgegebenen ersten Anlauf des BMVg für ein Consultantspaket i.H.v. 286 Mio. € an einen einzigen Wirtschatspartner.
Vgl. auch vom Freitag, 09.10.2015 – 19:25 Uhr http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-von-der-leyen-will-doch-keine-externen-berater-a-1057140.html und darin steht bereits in großen fetten Lettern „Wird der Großauftrag aufgesplittet?“
Nur eine seitens des Sprechers des BMVg angesprochene Aufteilung in „Lose“ fand (zweckmäßigerweise?) eben nicht statt.
So langsam konkretisieren sich die Aussagen des BMVg gegenüber den Medien, dem VA und einzelnen Abgeordneten, zum „Vergabeverfahren für den Abschluß einer multiplen Rahmenvereinbarung über externe Beratungsleistungen zur Unterstützung des Projektmanagements des BAAINBw“:
1.) Mit Abschluß der Rahmenverträge geht noch keine Zahlungsverpflichtung einher.
2.) Erst durch Einzelabruf einer konkreten, jedoch bei Rahmenvertragsabschluß noch nicht spezifzierten Beratungsleistung erwächst die Zahlungsverpflichtung.
3.) Die 208 Mio. € bzw. stellen den haushalterisch eingeplanten Höchstrahmen für den dreijährigen Rahmenvertrag einschließlich dessen optionaler Verlängerung auf vier Jahre dar.
4.) Der Umfang von 740 Personenjahren zu je 200 Personentagen bezieht sich auf den dreijährigen Vertragszeitraum.
5.) Die Argumentation des BMVg, die 208 Mio. € stellen nur 0,2% der Investitionen in alle Großrüstungprojekte dar, hinkt insofern, als daß sich diese 100 Mrd. € nicht auf vier Jahre beziehen, sondern auf 10++ Jahre.
6.) Mittels eines sogen. Scoring-Verfahrens soll bei jedem Einzelprojekt-Abruf ein AN aus den drei Rahmenvertragspartnern bestimmt werden.
7.) Derart werde jeweils ein neues zeit- und kostenaufwendiges Vergabeverfahren vermieden.
8.) Die Scoring-Procedere bzw. die diesen zugrunde liegende Bewertungsmatrix sind bislang noch nicht pupliziert.
9.) Angeblich soll laut BMVg sich das Ranking aus den „Erfahrungen der Nutzer mit den erbrachten vertraglichen Leistungen“ ergeben.
10.) Entsprechend sollen dann die Einzelabrufe erfolgen, z.B. drei Abrufe für den Erstplazierten, zwei für den Zweiten.
Das BMVg begründet diesen Ansatz, daß die Erfahrung gezeigt habe, dass bei großen, komplexen Rüstungsprojekten eine schnell verfügbare und passgenaue Fachexpertise notwendig sei, denn in der Vergangenheit sind Rüstungsvorhaben häufig zu spät und mit zu hohen Kosten umgesetzt worden.
Das Ranking erscheint – wenn den tatsächlich so geplant – als sehr komplex, denn „Erfahrungen der Nutzer mit den erbrachten vertraglichen Leistungen“ bei dem einem diskreten Projekt müssten auf das neue, sicherlich qualitiv und quantitativ andersartige, diskrete Projekt objektiv projizierbar sein.
Förmlich ins Auge springt Ziffer II.1.5) in http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:96721-2016:TEXT:DE:HTML&src=0, denn es werden nur Consultants-Leistungen im Projektmanagement ausgeschrieben. Der Bereich Verträge und Recht – wie nicht erst durch KPMG, sondern längst und bis in die 2000er zurück mit z.B. EuroHawk u.a. als Schwachstelle offensichtlich – fehlt völlig und bedarf wohl längst einer zwingenden SWOT-Analyse, sowohl die Innen-, als auch die Aussenverhältnisse betreffend. Gerade hier könnte die externe Beratung den Bedarf qualitativ und quantitativ untermauern sowie zeitweise Zwischenlösungen bis zu einer Umstrukturierung sichern.
Das Beschaffungswesen ist durch zwei ganz wesentliche juristische Aspekte geprägt, wie auch KPMG feststellte:
• Im Innenverhältnis und damit dienst- sowie disziplinarrechtlich: “Das Management von Rüstungsprojekten verlangt eine Führungskultur, in der Transparenz und Integrität gelebt werden. Dazu zählen ein klares Bekenntnis der politisch* Verantwortlichen zu ihren Entscheidungsmotiven und die anforderungsgerechte Vermittlung leitungswesentlicher Informationen ebenso wie das verantwortliche und initiative Handeln aller Projektbeteiligten.“[*N.B.: … gilt wohl nicht nur für die „politisch Verantwortlichen“]
• Im Aussenverhältnis: Die Verträge müssen zu einem führenden Instrument des Projektmanagements werden und für den Fall auseinanderdriftender Interessen inhaltlich vorbereitet sein. Der Bund muß sich beim Entwurf komplexer (internationaler) Verträge am Niveau privatwirtschaftlicher Vertragsgestaltung orientieren, Anreize setzen, Sanktionen durchsetzen und dadurch mit eigener oder externer Kompetenz juristisch auf Augenhöhe mit den Anbietern bewegen.
Mit dieser Feststellung per 06.10.2014 durch KPMG ist es ab nicht getan, es geht um die Umsetzung und die ist bis heute offenbar latent!
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Die Grünen kritisieren, daß die hauseigene Epertise des BAAINBw durch die Auslagerung von Aufgaben des Projekt- un d Beschaffungsmanagements an externe Berater weiter ausgedünnt bzw. abgebaut wird und durch zunehmende Wissensvorsprünge der externen Dienstleister derart eine dauerhafte Abhängigkeit im Beschaffungsmanagement von der Privatwirtschaft entstehe.
So forderte Dr. Tobias Lindner„Statt einfach 200 Millionen Euro an Unternehmensberatungen für Leistungen, die noch gar nicht im Detail definiert sind, zu geben, wäre das BMVg besser beraten, diese Gelder in das BAAINBw selbst zu investieren, dort Reformen anzustoßen und gegebenenfalls auch Personalengpässe in der Behörde in Koblenz zu beseitigen.“
Hiervon stimmt m.M.n. nur, daß dievon den Beratern zu erbringenden „Leistungen noch nicht im Detail definiert sind.“ Der Rest erscheint als Verwechslung von Ursachen und Wirkungen. Ein „Reformen anzustoßen“ und ein „Personalengpässe beseitigen“ kommt zusätzlich hinzu und kostet extra Gelder. Nur ein Münchhausen konnte sich am eigenen Zopf samt Pferd aus dem Sumpfe ziehen.
Die wohl maßgeblich von StSin für AIN Dr. K. Suder und vom Beauftragten für die strate- gische Steuerung nationaler und internationaler Rüstungsaktivitäten der Bundeswehr Dr. G. Scherf (beide ex-McKinsey) angestoßenen externen Beratungsleistungen sind „subsidiär“ zu sehen, ganz im Sinne der Definition von “Subsidiarität (lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Entfaltung der Fähigkeiten des Individuums anstrebt“.
Deshalb auch die zeitliche Begrenzung der Consultants-Leistungen auf 3 bzw. 4 Jahre, also eine Art „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Nur müssen sich die Kanditaten (das BAAINBW und die beteiligten Ämter) auch wirklich im Sinne der Definition und Zielsetzung von „Subsidiarität“ helfen lassen (wollen). Und dazu gehört wie bei jedem Patienten, oder auch Kreditkunden, oder auch Subventions- empfänger, als aller Erstes ein vorbehaltloses „die Hosen herunterlassen“, zwecks objektiver Feststellung des IST und klarer Definition des SOLL.
Genau das wird die spannende Frage, nicht nur für die Consultants-Unternehmen!
Für besonders Interessierte daran wie die 208 Mrd. € an Beratungsleistungen „investiert“ werden sollen, eine sehr aussagekräftige PPT:
Siehe zu „multiple Rahmenvereinbarung oberhalb der Schwellenwerte“, insbesondere die Folien No. 3, 20, 21, 24, 27, 28 und 29 in http://www.hamburger-vergabetag.de/wp-content/uploads/2015/06/hettich.pptx. Damit dürfte das Ranking und die Auftragserteilungserteilung, wie in Ziffern 8 bis 10 meines vorausgegangenen Beitrags angesprochen, sich letztendlich doch wieder auf das im sogen. Mini-Wettbebewerb zu ermittelnde „wirtschaftlichste Angebot“ reduzieren.
Hinsichtlich der Laufzeiten sind Folie No. 34 und 35 besonders zu beachten:
Demgemäß Einzelaufträge bis zum letzten Tag der Rahmenvereinbarung erteilt werden dürfen, auch wenn die Durchführung des Einzelabrufs die Laufzeit der zu Grunde liegenden Rahmenvereinbarung damit unter Umständen um Jahre überschreitet.
Für mich stellt sich deshalb die folgende Frage:
• Qualitativ dürften sich die drei für die originäre Rahmenvereinbarung im Vergabeverfahren ausgewählten Consultants-Unternehmen – wie bereits aufgezeigt -, nur durch eine relativ geringe Leistungs- und Qualifizierungsdichte unterscheiden.
• Quantitativ bei den durchschnittlichen Mann-Tagessätzen nebst Overheadkosten dürfte der Spread nur im max. „100 €-Bereich“ pro Mann-Tag variieren; sagen wir >= 3% bis <=10% .
• Die Wirtschaftlichkeits-Wichtung „Qualität vs. Preis“ liegt i.d.R. bei „>= 2/3 vs. <= 1/3“.
Werden also die drei Unternehmen – „sprich die Gefangenen in der Zelle der Rahmenvereinbarung“ – bei den sogen. Mini-Wettbewerben zwecks Abruf der Einzelvergaben und trotz möglicher Staffelpreise und/oder Eskalationssätzen sich damit auf eine kontinuierliche „Dumping-Spirale“ über zumindest 4 und max. bis zu 7 Jahren einlassen?
Oder was wird passieren?
Oder schlägt u.a. die ’Gruppendynamik’ voll zu und einer der drei Bieter wird niemals einen Auftrag erhalten?
Derart könnte die Frage nach einer „Einzel-Rahmenvereinbarung“ (auch mit einer Bietergemeinschaft aus z.B. drei reputierten Unternehmen der Consultants-Branche) wie mit der annulierten Ausschreibung im Oktober 2015 http://www.ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:348645-2015:TEXT:DE:HTML möglich, erneut im Raum stehen und hätte unter Umständen viel Ärger ersparen können, was allerdings mit http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:96721-2016:TEXT:DE:HTML&src=0 und der „multiplen Rahmenvereinbarung“ nunmehr klar ausgeschlossen wurde.
So schlecht und intransparent war also das damals vom BMVg beabsichtigte Vergabeverfahren im Vergleich zum aktuellen Stand gar nicht.
Der Konsolidierungsbedarf des Beschaffungswesens ist nun mal seit Jahrzehnten evident und mit dem Argument „Geld verbraten fürs Beraten“ nicht mal so einfach abgetan. Daß das Vorhaben im Oktober 2015 vom DER SPIEGEL derart „zerrissen“ wurde, mag vielleicht auch am Einfluß des Co-Autors Otfried Nassauer gelegen haben. Man google mal unter „BITS Friedensforschungsinstitut.
@Vtg-Amtmann
Zum letzten Absatz Ihres vorangehenden Kommentars: Nee, da machen Sie es sich ein bisschen einfach. Otfried Nassauer arbeitet auch als Journalist, und wir arbeiten bisweilen zusammen – und das sehr gut. Für den Spin braucht der Spiegel keine externen Autoren wie ihn.
@T.W.: Man vgl. bitte „Geld verbraten fürs Beraten“ in http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-von-der-leyen-will-doch-keine-externen-berater-a-1057140.html sowie “Teures Beschaffungschaos bei der Bundeswehr“. in http://www.bits.de/public/unv_a/orginal-081015.htm. Irgendwie „riecht“ das schon ein bischen nach Co-Autor, oder?
Aber das wahre Problem liegt wohl viel tiefer, wenn man P. Struck glauben darf:
Es war einmal am 18.12.2003, 07:57 Uhr: Millionen-Beträge zahlte die Bundeswehr an die Unternehmensberatung Roland Berger.
“Das unter Scharping gestartete Projekt, für das Berger zunächst 10,7 Mill. € erhielt, gilt allerdings als gescheitert. Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) stoppte das so genannte „Integrierte Reformmanagement“. Nach Angaben des Ministeriums ist der Misserfolg aber nicht Berger anzulasten. Vielmehr hätten die Vorschläge zu wirtschaftlicherem Arbeiten nicht gegen den Bundeswehr- Apparat durchgesetzt werden können “(vgl. http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/auftrag-ohne-ausschreibung-bundeswehr-millionen-fuer-berater-honorare-seite-2/2294044-2.html)
Und wenn Sie nicht gestorben sind, … ;-))