Neue Arbeitszeitverordnung: Kulturwandel oder Ende der Streitkräfte?
Seit dem 1. Januar gilt für die Bundeswehr eine neue Arbeitszeitverordnung, und die Meinungen dazu (nicht nur hier bei Augen geradeaus!) sind mindestens so widerstreitend wie bei Verstößen gegen die Anzugordnung… Ohne es herunterspielen zu wollen: Die Übertragung der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 auf die deutschen Streitkräfte, nach der im Grundbetrieb eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden (ohne Pausen) gilt, wird einerseits als überfälliger Schritt begrüßt, andererseits als Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte betrachtet.
Nun sieht diese Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor, in erster Linie für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Seefahrten. Dennoch wird die praktische Umsetzung in etlichen Bereichen erst mal ein Problem. Vor allem die Marine muss mit der Folge umgehen, dass die Schiffe im Hafen künftig nicht mehr als Unterkunft dienen können, weil Betrieb und Wachen anders organisiert werden müssen – und ein Teil der Besatzung irgendwie an Land unterkommen muss, auch dann, wenn sie nicht, so der Fachbegriff, unterkunftspflichtig sind.
Aber auch Einheiten mit hohem Bereitschaftsstand und vielen Übungen werden wohl Probleme haben, die nunmehr festgezurrte Wochenarbeitszeit (mit Möglichkeiten zur Abweichung) zum neuen Normalzustand zu machen. Ganz davon abgesehen, dass jetzt in vielen Bereichen Systeme für die Arbeitszeiterfassung erst eingeführt werden müssen und teilweise mit Übergangslösungen gearbeitet werden muss.
Die Grundlagen stehen in einer Verordnung, Erklärungen dazu gibt es hier und hier auf der Bundeswehr-Webseite.
Die Debatte darüber tobt bereits heftig im Bällebad; die entsprechenden Kommentare (ich hoffe, ich übersehe keinen) ziehe ich hier herüber.
Nachtrag: Ich habe mal im Verteidigungsministerium angefragt, welche EU-Staaten die Arbeitszeitrichtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt haben. Die Übersicht der Länder – allerdings, so sagt eine Sprecherin des Ministeriums, liegen keine Informationen über Details der Umsetzung, z.B. Ausnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen, vor:
EU-Staaten
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Ja
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Nein
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nicht bekannt
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Belgien / Luxemburg
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X
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Bulgarien
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X
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Dänemark
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X
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Finnland
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X
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Frankreich
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X
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Griechenland
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X
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Großbritannien
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X
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Kroatien
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X
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Lettland
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X
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Niederlande
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X
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Österreich
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X
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Polen
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X
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Portugal
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X
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Rumänien
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X
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Schweden
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X
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Slowakei
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X
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Slowenien
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X
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Spanien
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X
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Tschechien
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X
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Ungarn
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X
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Italien
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X
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Estland
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X
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Litauen
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X
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Malta
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X
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Zypern
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X
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Irland
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X
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Ich leiste Dienst in einer LageEinsatzInformationsZentrale, die Zentrale ist das ganze Jahr über jeden Tag [ Mo bis So] besetzt und zur Zeit noch so das ich 24h Dienst hab. Nach diesem 24 h Dienst erfolgt eine Ablösung und ich habe minimal 24h frei bis zum nächsten Dienst. In meiner Freizeit komme ich in den Abendstunden auf max 10 Std Schlaf. Wir sind 6 Diensttuer und jeder von uns hat minimal 1 Schicht in der Woche, maximal 2 Schichten also 48 Std. Mit der neuen SAZV sollen wir mit dem gleichen Personal jeweils 12 Std Dienst leisten gegliedert in 7x 12 Std Tag und 7x 12 Std Nacht.
Bedeutet :1 Soldat pro Tag 12 Std von 08:00 Uhr bis 20:00 und 1 Soldat von 20:00 bis 08:00, oder 5x 12 Std Tag und 5x 12 Std Nacht von Mo-Fr, Sa und So 24h Dienst. Beide Modelle sind noch in der Diskussion.
Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte: bei der 24 Std Regelung bin ich meiner Meinung nach ausgeruther und ich kann besser am sozialen und öffentlichen Leben teilhaben. Bei einer 12 Schicht sehe ich das nicht. Ich lege mich zum schlafen nach einem 24 Std Dienst auch erst abends hin weil man tagsüber durch Umweltgeräusche, Familie etc zu sehr abgelenkt wird. Bei 7 Tage oder 5 Tage 12 Std Schicht frage ich mich wo da der Grundsatz Vereinbarkeit Familie und Beruf, Arbeitsschutz und Attraktivität zum tragen kommt. Übrigens war ich einer von den Soldaten der 6 mal im Einsatz gewesen war, danach in eine Stabsverwendung gesteckt wurde und heute wieder auf Zentrumsebene in besagter EinsatzLageInformationszentrale sitzt. Ich hab mir erspart aufzuführen das neben den Diensten noch Zeit für Urlaub, IGF, San-Ausb. geplant und organsiert wird. Bis 2014 war das EinsatzLageInformationsZentrum durch Offiziere [Lt bis Hptm] besetzt, seit 2014 durch Fw bis StFw [ zur Zeit 1 OFw SaZ, 1 HBtsm BS, 1 HptFw BS u. 3 StFw BS]
Ich bin sehr gespannt auf ihre Kommentare und eventuelle Vorschläge wie man es anders machen könnte.
Der Beobachter | 15. Januar 2016 – 12:46
Ich habe diese Diskussion über „Ordonnanzen“ nun mit Verwunderung verfolgt.
Ist es tatsächlich so, dass es in Zeiten ausgesetzter Wehrpflicht, und stetig steigender soldatischer Aufträge, diesen Luxus noch gibt? Soldaten in Uniform servieren anderen Soldaten Bier, Korn, Cola und Currywurst? Nicht wirklich ,oder?
Und dann lese ich hier bei augengeradeaus immer wieder von der „Überlastung“ der Truppe!?. Das passt nicht.
Servus,
@Heiko Kamann | 15. Januar 2016 – 13:24
wieso sollte das nicht zusammenpassen?
Das ist genau das was ich angeschnitten hatte mit der Geschichte, dass Spezialisten, von denen es nur einen pro Verband gibt, kaum in den Urlaub gehen können, da sie schlichtweg nicht vertreten können, weil den Vertretern entweder die notwendige Ausbildung fehlt oder aber selbst bereits „auf Anschlag“ ausgelastet sind.
Zu den Ordonnanzen:
Angenommen, Sie bekommen in ihre Einheit einen FWDL 11 zuversetzt. Restdienstzeit somit 9 Monate, effektiv 8 Monate. Die bekommen sie kaum bis garnicht „gewinnbringend“ ausgebildet. Geht es dann noch um Befähigungen in SASPF, bekommen sie schon nicht einmal eine Freischaltung, da Mannschaften in diesem Prozess nicht vorgesehen sind.
Haben sie nun mehrere von diesen Soldaten, können sie diese natürlich für viele Nebenaufgaben einsetzen, für die sie ansonsten längerdienende Mannschaften einsetzen müssten. Sie helfen also durchaus.
Auf der anderen Seite wollen sie aber als Standort, vor allem in der Einöde oder dem „Feld-/Wald- und Wiesenbereich“ dem Kasernenschläfer auch etwas bieten und das Betreuungskonzept sieht das ja auch so vor. Zusätzlich ist die UHG oder OHG auch der einzige Bereich gerade in diesen geografischen Bereichen, wo es noch zu einem Treffen zwischen Nicht-Uniformierten und Uniformierten kommt.
Und wenn dann für einen FWDL, der noch ein paar Monate Dienstzeit hat, die Möglichkeit besteht, eine Woche Dienst zu machen und eine Woche frei zu haben, wird es für jemanden, der 500km von zu hause weit weg wohnt, interessant…
Diejenigen, die überlastet sind, kommen hierfür natürlich nicht in Frage, aber es ist wie überall: die Belastungen sind ungleich verteilt (lassen sich aber auch nicht gerecht verteilen)
@mil StFw | 15. Januar 2016 – 13:05:
Einen 24-Stunden-Dienst am Wochenende darf es mMn nicht mehr geben. Auch da ist die tägliche Höchstgrenze von 13 Stunden einzuhalten.
Ich komme somit bei Ihnen rechnerisch auf knapp 7 Arbeitstage bzw. Schichten in 2 Wochen. Die notwendige Pausenproblematik mal ungeklärt gelassen.
Das finde ich nicht so viel. Da bleibt genug Raum für Erholung und Familie. Natürlich nur im Rahmen der normalen Erschwernis „Schichtdienst“.
@Edgar Lefgrün
Das ist nicht reizvoll, das ist Ausbeutung!
15 h mit 8 h Abbauen.
Bei UVD/GVD war es ähnlich
Von der Tatsache abgesehen, das es wohl nicht Sinn der Wehrpflicht gewesen sein kann, die Lebenszeit des Wehrpflichtigen als Ordonnanz zu vergeuden?
@mil StFw
24 h Dienst am Stück?
Ehrlich 12 h Tagschicht und Nachtschicht Wochen sind IMNSHO ein klarer Beweis das Military Intelligence isn´t.
Tag/Nacht dann 2 Tage frei funktioniert ziemlich gut – solange man nicht Wochenlang ne Baustelle vor der Hütte hat oder sonstwer penetrant stört.
Direkte eigene Familie ist da kein Problem mkn, weitere Familie u.ä. die das Konzept nicht verstanden haben – siehe penetrant.
Der Beobachter | 15. Januar 2016 – 14:13
„Angenommen, Sie bekommen in ihre Einheit einen FWDL 11 zuversetzt.“
Das ist jetzt hier natürlich OT, aber als „normal“ denkender Mensch, frage ich mich schon, warum eine Einheit diese FWDL 11 Stellen bewirtschaftete, diese Soldaten aber offensichtlich nicht (vernünftig) einsetzen kann.
Wenn die UHG oder OHG nicht mehr als Konkurrenz zur Dorfkneipe fungiert, gäbe es ja vielleicht sogar eine win-win-Situation.
Besste Grüße
Es ist aber auch nicht Aufgabe der FWD die Zeit ihrer Vorgesetzten zu vergeuden. Wenn die FWD aus der GA in die Einheiten kommen und nach einem Personalgespräch deutlich zu erkennen geben, dass sie nicht an einer Weiterverpflichtung interessiert sind und lediglich eine Lebensphase überbrücken dann lohnt sich eine weitere kosten- und zeitintensive Ausbildung nicht. Wenn die FWD bereit sind Ordonanzdienst zu leisten oder anderweilig zu unterstützen – warum nicht?
pi
@ ThoDan @ Heiko Kamann
Zitat: „Von der Tatsache abgesehen, das es wohl nicht Sinn der Wehrpflicht gewesen sein kann, die Lebenszeit des Wehrpflichtigen als Ordonnanz zu vergeuden?“
Ich habe den Eindruck Sie waren nie auf die Notwendigkeit der Betreuung in einem Uffz-Heim oder in einem Offz-Heim an einem abgelegenen Standort angewiesen, sonst würden Sie anders reden.
Ob der Wehrpflichtige oder jetzige FWL sich um die Zimmervergabe kümmert, die Bettwäsche tauscht, die Kasernenausweise in der Ausweisstelle ausstellt, oder in der UHG/OHG kocht oder bedient, was ist der Unterschied ?
Keiner – er sorgt sich schlicht um die Betreung der Soldaten am Standort und diese Betreuung, ist
a) ein gesetzlicher Auftrag
b) in den Pflichten der Vorgesetzten, mithin des Dienstherrn begründet
c) im Wesen der soldatischen Gemeinschaft angelegt und speziell bei abgelegenen Standorten bitter notwendig.
Die Linie ihrer Argumentation deckt sich mit dem Wandel der Einstellung der Bw-Führung in den letzten 15 Jahren zum Betreuungskonzept, die zum „Ausverkauf“ der soldatischen Gemeinschaft führt.
In letzter Konsequenz bedeutet der angestrebte allgemeine „Commercial Approach“ bei den Betreuungseinrichtungen der Bw, dass man gleich die ganze Bundeswehr auf kommerziellen Betrieb umrüsten kann. Dann haben wir wirklich eine Söldnerarmee !
@ThoDan | 15. Januar 2016 – 14:51
@Heiko Kamann | 15. Januar 2016 – 14:59
Betreuungseinrichtungen sind ein wichtiger Teil des inneren Gefüges der Streitkräfte.
Gemeinsame Betreuungseinrichtungen für alle Dienstgradgruppen funktionieren im Regelfall aber nicht (der Landser will seinen Chef nicht dabei haben, wenn er mit Kameraden Spaß hat).
Die Gruppegröße Offz und häufig auch Uffz/Fw reicht aber in den meisten StO (weil Bw StO ja leider häufig aus politischen Gründen KleinStO sind) nicht für einen wirtschaftlich Betrieb aus.
Die Verlagerung auf Bw-interne Ressourcen ist folglich nur naheliegend. Zumindest solange wir keine GroßStO bekommen. Damit würde sich nicht nur die Betreuungsproblematik, sondern auch noch eine ganze Menge andere Probleme lösen!
@Heiko Kamann | 15. Januar 2016 – 14:59
„Das ist jetzt hier natürlich OT, aber als „normal“ denkender Mensch, frage ich mich schon, warum eine Einheit diese FWDL 11 Stellen bewirtschaftete, diese Soldaten aber offensichtlich nicht (vernünftig) einsetzen kann.“
Es ist ja nicht Entscheidung der Verbände wie viele Kurzdiener FWD sie bekommen. Die meisten Verbände wohl nur „Langdiener“-FWD haben. Die kann man militärisch vernünftig ausbilden und sogar mit in den Einsatz nehmen.
Aber da FWD auch (!) ein Rekrutierungsinstrument ist (und außerdem politisch gewollt), werden viel mehr Kurzdiener genommen.
Diese werden dann den Einheiten häufig gegen deren Willen „aufgedrückt“…
Sofern sich am politischen Willen (und der recht erfolgreichen Nutzung als SaZ-Gewinnungsooption) nichts ändert, könnte man mit den Kurzdienern ansonsten nur etwas anfangen, wenn man „FWD-Btl“ schaffen würde. Z.B. als Sicherungsverbände o.ä. Da könnte man dann der geringen Länge des Wehrdienstes gerecht werden.
Aber solch gesonderte Verbände sind durch die SK (und die Politik) bisher nicht gewünscht…
@ThoDan | 15. Januar 2016 – 14:51
„Das ist nicht reizvoll, das ist Ausbeutung!“
Interessant es da, wie viele FREIWILLIGE es für diese „Ausbeutung“ häufig gab… (natürlich nicht an Weihnachten und Silvester, aber zu normalen Tagen sehr wohl).
@Georg | 15. Januar 2016 – 15:24
+1
@Georg
Nein, war ich nie und das Hohelied des Mannheims werden sie auch von mir nicht zu hören bekommen, eher des notwendigen bzw. erzwungenen Übels.
Mir ist allerdings nicht bewusst gewesen, das die Küche für Offiziere und Unteroffiziere 23:00 regulär aus Dienstlichen Gründen im Dienst war.
c)Wetzlar war auch sehr, sehr abgelegen und welche Soldatische Gemeinschaft?
Ansonsten wenn die BW diese Casinos betreiben wollte oder musste, dann hätte sie diese nicht auf den Wehrpflichtigen betreiben brauchen.
@Koffer
Der Spaßfaktor dieser Betreuungseinrichtungen hätte ich mit einem Teleskop nicht finden können.
„Freiwillige“ Ausbeutung ist immer noch Ausbeutung und für 15 h mit 8 h bezahlen ist genau dieses.
@ThoDan | 15. Januar 2016 – 17:09
„Ansonsten wenn die BW diese Casinos betreiben wollte oder musste, dann hätte sie diese nicht auf den Wehrpflichtigen betreiben brauchen.“
Also nochmals: Die Casinos und auch viele UHG an Klein-StO lassen sich nicht wirtschaftlich ohne Rückgriff auf interne Ressourcen betreiben.
„Der Spaßfaktor dieser Betreuungseinrichtungen hätte ich mit einem Teleskop nicht finden können.“
Der Spaß entsteht ja nicht durch die Einrichtung, sondern durch die Gemeinschaft, die in ihr zusammenkommt.
„Freiwillige“ Ausbeutung ist immer noch Ausbeutung und für 15 h mit 8 h bezahlen ist genau dieses.“
1. Ausbeutung ist es nur dann, wenn es nicht ein gegenseitiges Interesse befriedigt.
2. Sdt werden nicht für Stunden „bezahlt“, sondern für ihre Bereitschaft zum treuen dienen.
@ ThoDan
Zitat: „Wetzlar war auch sehr, sehr abgelegen und welche Soldatische Gemeinschaft?“
Allein die Frage zeigt mir schon, dass wir unterschiedlich in der Bw sozialisiert wurden.
Als Offz gemeinsames Mittagessen mit dem Kommandeur und allen Offizieren des Verbandes, sofern man an der Truppenverpflegung teilgenommen hat, alternativ auf jeden Fall Treffen der Offze des Verbandes in der OHG zum Kaffee und/oder Gespräch ?
Einmal im Monat Beercall mit dem Kommandeur mit Bekanntgabe von Beförderungen / Versetzungen, Verabschiedungen und anschließend informelles Gespräch mit den Offizieren des Verbandes ?
Zitat: „Mir ist allerdings nicht bewusst gewesen, das die Küche für Offiziere und Unteroffiziere 23:00 regulär aus Dienstlichen Gründen im Dienst war.“
Meinen Sie bis 23:00 Uhr oder 23 Std am Tag ?
Üblicherweise hatten Offizierheime von 09:00 – 23:00 geöffnet. Dies wurde von einer Schicht im Wochenrthymus gemacht mit anschließend einer Woche frei. Es war ein begehrtes Dienstzeitmodell für die freiwilligen Köche und Ordonanzen. Nach der neuen Regelung muss man die 41 Std-Regelung mit max. 13 Std am Tag beachten und die Öffnungszeiten entsprechend reduzieren oder mehr Personal dafür zur Verfügung stellen, was aber schwierig ist.
@ mil StFw
Das Schichtmodell der 12 Std Schichten statt der 24 Stunden Schichten wurde bei uns bei der Wache mit der Umstellung auf eine Zivilwache auch eingeführt. Es ist schlicht einfach billiger für den gewerblichen Wachbetrieb und hat erhebliche Nachteile für den betroffenen Diensttuer (nach dem Motto „schlafen kann der Mann auch zu hause“). Dies gilt allerdings nur für die zivil-gewerbliche Wache.
Natürlich dürfte es weiterhin 24 Std Schichten, auch am Wochenende geben (@ Tom).
Sonderdienste wie UvD und Wachen sind ja von der max.. 13 Std / Tag Regelung ausgenommen (siehe §6 (3) der SAZV) und deshalb könnte das bisherige Sonderdienstmodell einfach weitergeführt werden.
Wenn Sie das ganze Jahr nur Dienst in der Lagezentrale machen würden, dann käme natürlich der Schichtdienst gemäß § 9 der SAZV in Frage, aber offensichtlich ist dies ja nicht der Fall.
Bisher wurde einfach ein 24 Std-Dienst mit 6 Diensttuer im Schnitt alle 6 Tage geleistet. Natürlich muss man für einen 24 Std Dienst im Regelfall auch 24 Std frei geben und genau diese Freistellung soll mit dem 12 Std-Modell eingespart werden.
Nun ist es ja so bisher brauchte man für 2 Tage Sonderdienste, 2 Diensttuer inkl Freistellung. Zukünftig braucht man ebenfalls 2 Mann für 2 Tage Dienst und jeweils 12 Std frei. Also für den Dienstherrn kein Arbeitszeitgewinn.
Nur bringt dies ja im Endeffekt nichts. Einen regulären Schichtdienst wie in § 9 beschrieben ist ihr Dienst nicht, denn neben den Sonderdiensten müssen Sie ja auch am normalen Dienst der Einheit teilnehmen. Damit entfällt m.M.n der Schichtdienstparagraph 9, denn da heisst es im Absatz (2) explizit:
„Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit durch Dienstbefreiung oder im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit geleistet werden kann.“
Zu den Ruhezeiten in § 7 heisst es ja, pro 24 Std Dienst ist eine Mindestruhezeit von 11 Std erforderlich, pro 7-Tage Zeitraum 24 Std, also ein Tag zusammenhängend freizugeben. Also auch dieser Paragraph schränkt das bisherige Dienstzeitmodell nicht ein.
Alles in allem sehe ich keinen wesentlichen Vorteil für den Dienstherrn mit dem neuen Schichtmodell, außer dass der betroffene Soldat nach einem Dienst nicht 24 Std frei hat, also für einen Sonderdienst 48 Std vom normalen Arbeitsplatz fehlt, sondern nur 24 Std, nämlich 12 Std Dienst und 12 Std frei. Dies gilt allerdings nur für die Tagschicht. Er kann also nach einem Sonderdienst (Tagschicht) schon wieder am nächsten Tag am regulären Arbeitsplatz seinen Dienst verrichten. Dafür fehlt aber der Nachschichtleistende für 48 Std an seinem regulären Arbeitsplatz (12 Std vor dem Nachtdienst, 12 Std Nachtdienst, 12 Std frei).
Ich denke hier könnte man, wenn man den Geist der Arbeitszeitverordnung entsprechend handeln würde, sehr wohl das alte Sonderdienstmodell weiter fahren und zum Wohle der betroffenen Soldaten.
@Koffer
Ich habe nicht den Zugriff auf BW Ressourcen kritisiert, sondern das dafür Wehrpflichtige und FWDL eingesetzt wurden.
„Welche soldatische Gemeinschaft“?
Ich würde eher behaupten, das da jemand über die Pächter an den Soldaten mittels Monopol verdient hat.
1) Stimmt ich hatte irrtümlich die Gesamtstunden und nicht die Mehrstunden zum regulären Dienst gerechnet.
2) Ich dachte immer für die Verteidigung von Recht und Freiheit des deutschen Volkes
Die Arbeitszeitrichtlinie wird uns noch gut beschäftigen …
Man kann z.B. nun nicht einfach einen Nachtflug in einem fliegenden Verband planen und für den Fall des Ausfalls aus Wettergründen nicht einfach am nächsten Abend ansetzen !
Sprich es droht die „Unterdienung“ mit den geforderten 41h / Woche … Denn auch der nächste Abend kann ja schlechtes Wetter haben oder technische Ausfälle die legalen Flugdienst nicht zulassen …
Ebenso sieht es aus wenn der Fliegerarzt nur einfach besetzt ist ! Dann gibt es ärztliche Versorgung erst ab Nachmittag, und vorher aber auch keinen Flugbetrieb beispielsweise durch Tagflieger oder Technikflieger, denn auch eine Rufbereitschaft geht nicht immer oder ist zulässig !
Die Flexibilität des Verbandes ist erheblich eingeschränkt und führt gegenwärtig genau zu der ersten Erkenntnis : zu wenig Personal !!! Und das für Flugbetrieb als „Grundbetrieb“ am hauseigenen Flugplatz ;-)))))
Nicht zu vergessen z.B. Controler auf dem Tower die nach dem Dienst 12h Ruhe brauchen per Gesetz anstatt nur 11h !
Es.Wird.Lustig.
@ThoDan | 15. Januar 2016 – 17:49
„Ich habe nicht den Zugriff auf BW Ressourcen kritisiert, sondern das dafür Wehrpflichtige und FWDL eingesetzt wurden.“
Was bitte sind denn ansonsten „Bw Ressourcen“?!
Natürlich werden nicht nur FWD eingesetzt, sondern auch SaZ, aber das ändert ja nichts am Prinzip.
„Welche soldatische Gemeinschaft“?
?
„Ich würde eher behaupten, das da jemand über die Pächter an den Soldaten mittels Monopol verdient hat.“
Ich erkenne wieder einmal, dass Sie offensichtlich häufig nicht wissen, wovon Sie reden.
Casinos sind immer, Unteroffizierheime meistens Eigenbetriebe der sie tragenden Vereine.
Pächter hingegen (die übliche Form der Mannschaftsheime) dürfen nur in Ausnahmefällen durch Ordonanzen unterstützt werden (im Regelfall bei konkreten Veranstaltungen, an denen der Verband ein eigenes Interesse hat).
Natürlich muss der Pächter durch seinen hierdurch bedingt höheren Personalkosten wesentlich mehr Einnahmen haben, aber da er auf eine größere „Kundschaft“ zurück greifen kann (es gibt nun einmal mehr Mannschaftssoldaten als Uffz und erst recht als Offz) geht das wesentlich leichter.
Das ist ja gerade der Unterschied… und das ist auch der Grund warum man für die Betreuung von Uffz/Offz Ordonanzen benötigt(e).
OT:
„Ich dachte immer für die Verteidigung von Recht und Freiheit des deutschen Volkes“
Das ist lediglich eine erweiternde und erläuternde Ausführung des „treuen Dienens“. Der Kernbestandteil der Soldatenpflicht ist das „treue Dienen“. Der zweite Halbsatz wurde lediglich aus deklamatorischen und stilistischen Zwecken in die Grundpflicht und den daraus abgeleiteten Eid mit aufgenommen.
Genaueres können Sie in der amtlichen Gesetzesbegründung, den Protokollen im Rahmen der Gesetzgebung und den einschlägigen Kommentaren nachlesen.
*Unteroffizierheime
Da ist mir wohl ein „s“ zu viel untergekommen ;)
Nun wird’s wirklich ziemlich OT, aber das, @Koffer, sollten wir doch noch mal aufgreifen:
Ich verstehe ja manches nur langsam, aber wenn die Verteidigung von Recht und Freiheit des deutschen Volkes nur eine erweiternde und erläuternde Ausführung des treuen Dienens sein sollten, dann müssten wir uns über die Verfassungstreue der Streitkräfte doch noch mal intensiver unterhalten.
@ SER
Eine auf Kante genähte Personalstruktur wird öffentlich, bzw. demaskiert ?
Alternativ Flugbetrieb ohne Fliegerarzt im Dienst ? Warum ist dessen Anweisenheit im Dienst unbedingt notwendig beim Flugbetrieb ?
Fluglotsen leisten meines Wissens nur 6 Std Dienst am Tag, oder ist dies jetzt nicht mehr so ?
@T.Wiegold | 15. Januar 2016 – 18:39
„Ich verstehe ja manches nur langsam, aber wenn die Verteidigung von Recht und Freiheit des deutschen Volkes nur eine erweiternde und erläuternde Ausführung des treuen Dienens sein sollten, dann müssten wir uns über die Verfassungstreue der Streitkräfte doch noch mal intensiver unterhalten.“
Sie sollten das jetzt nicht falsch interpretieren!
Ich habe damit KEINESFALLS ausgedrückt, dass es nicht Aufgabe der Bw ist „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“.
Es ist aber keine eigenständige Aufgabe/Pflicht.
Gemäß eindeutigem Willen des Gesetzgebers, klarer Kommentarlage (und ich meine mich sogar zu erinnern stehender Rechtsprechung), ist der zweite Halbsatz aber ohne juristische Bedeutung.
Vgl. hierzu z.B. die Diskussion um den deutschen Piloteneinsatz im sog. ersten Golfkrieg der USA gegen Saddam Hussein. Die sogenannte Pflichtenerweiterung ohne Veränderung der Grundpflicht, bzw. Anpassung des Eides wurde abgeschmettert.
Der Inhalt des zweiten Halbsatzes ist nämlich unter anderem bereits im ersten Halbsatz („der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen“) umfasst.
Wesenskern des deutschen Soldaten ist damit das „treue Dienen“. Die „tapfere Verteidigung“ ist lediglich deklamatorisch!
@ Tho Dan
Zitat: „Ich habe nicht den Zugriff auf BW Ressourcen kritisiert, sondern das dafür Wehrpflichtige und FWDL eingesetzt wurden.“
Soldaten ob SaZ, BS, ehemals GWDL oder FWDL oder jetzt FWD sich personelle Bw-Ressourcen. Insofern verstehe ich ihren Einwand nicht. Glauben Sie, dass Wehrpflichtige einen besonderen Status in Bezug auf welche Dienste sie verrichten dürfen haben ?
Meiner Meinung nach werden / wurden sie als Mannschaftsdienstgrade entsprechend ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und des Bedarfs des Dienstherrn eingesetzt. Als Kraftfahrer, im Büro, als Kämpfer, als Handlanger oder eben als Ordonanz (freiwillig).
Ich sehe in der Polarität Bw-Ressource und Wehrpflichtiger keinen Gegensatz.
@T.W.
Hier mal eine beispielhafte und „gängige“ Kommentierung diesbezüglich (Schlegtendal, NZWehrR, 1992):
„Darüber hinaus ist die Pflicht des Soldaten Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen keine eigenständige Dienstpflicht neben der Treuepflicht. Sie ist vielmehr Bestandteil der Treuepflicht und soll dem Soldaten sinnfällig vor Augen führen, dass mit seinem Beruf die Verpflichtung verbunden ist, für die Verteidigung seines Volkes und Landes nötigenfalls sein Leben einzusetzen.“
@Koffer
Sehe jetzt erst, dass das Ihr Lieblingsthema seit Jahren ist und dass es hier 2012 schon mal im Detail durchdebattiert wurde:
http://augengeradeaus.net/2012/02/kastchenkunde-die-feinausplanung-der-bundeswehr/
Sie haben damals Widerspruch bekommen; ich halte Ihre Interpretation – einschließlich der ‚beispielhaften‘ Kommentierung, die ich allerdings nur in dieser einzelnen Fundstelle wiederfinde – nach wie vor für merkwürdig.
Aber da das vor vier Jahren schon mal ausführlich Thema war, können wir den OT hier ablegen – es sei denn, wir wollen das Fass mal in einem neuen Thread aufmachen…
ThoDan | 15. Januar 2016 – 17:49
[…]Ich würde eher behaupten, das da jemand über die Pächter an den Soldaten mittels Monopol verdient hat.[…]
Mir erscheint das als ein Irrtum. Die von mir erlebten UHG/OHG waren keine Pachtbetriebe. Es gab bei uns die UHG und OHG sozusagen betrieben von eingetragenen Vereinen, der Dienstherr stellte die Ressourcen. Das war unabhängig von den Kantinenbetrieben mit Pächtern, später der Heimbetriebsgesellschaft mit Pächtern oder angestellten Betreibern. In den von mir erlebten HBG waren keine Soldaten als Ordonanzen tätig.
Servus,
@Edgar Lefgrün | 15. Januar 2016 – 19:09
+1
Eigenbewirtschaftete Heime tragen sich stets selbst und werden durch einen Verein betrieben. Dieser hat keine Gewinnabsicht und wenn zur Umsetzung des Satzungszwecks ein Wirtschaftsbetrieb unterhalten wird, so hat dieser jeglichen Gewinn, der erwirtschaftet wird, direkt wieder in das Heim zu investieren, so dass es wieder allen Heimberechtigten zu Gute kommt.
Ordonnanzen in Heimbetrieben, die von Pächtern betrieben werden, gibt es afaik nicht, es sei denn, die Pächter werden bei einem Tag der offenen Tür unterstützt oder ähnlichem.
Ansonsten muss der Pächter seine Personalkosten selbst decken.
Heiko Kamann | 15. Januar 2016 – 13:24
Ich habe diese Diskussion über „Ordonnanzen“ nun mit Verwunderung verfolgt.[…]
Bitte keine Mengen vorstellen, in vielen Fällen sind es zwei Soldaten pro Crew.
Ich wiederhole es gern noch mal: Die Debatte von 2012 über die Eidesformel werden wir hier wortgleich nicht erneut führen (da es bereits wieder zwei Kommentare dazu gibt). Kann alles nachgelesen werden; Link s.o.
mil StFw | 15. Januar 2016 – 13:05
Ein 12h-Dienst wäre angenehmer als ein 24h, besonders für ältere Kameraden; langfristig ausgeruhter, jedenfalls es nicht täglich wechselnder Dienst ist. Sie haben zwischendurch also „Batterietag“ ? (so damals bei uns genannt) Und ungefähr alle drei Tage eine Schicht? Für mich liesst sich das entspannter als früher der Luftverteidigingsschichtplan.
@ Tom,
also wenn wir nach der neuen SAZV den dort beschriebenen Schichtdienst leisten mit 6 Diensttuern würde ich wenn ich mit der Schicht beginne, in der ersten Woche 7 Tage zb 12 Std Tag Schicht von 08:00 bis 20:00 leisten. Das macht bei 7 Tagen 84 Std. In der Woche drauf hab ich wenigstens 2 Tage Tagesdienst und in der Woche danach genauso, bevor ich dann wieder mit 7 Tage 12 Std Nacht starte. Das geht natürlich nur solange wie kein Diensttuer krank, im Urlaub oder Einsatz ist. Für die Zeit wären wir dann zu fünft, bei Krankheit wenn Urlaub und Einsatz weiterlaufen für die verbleibenden fünf sogar nur zu viert. Was das bedeutet muss ich denke ich nicht weiter erläutern. Wir hatten 2015 den Fall das ein Diensttuer für sechs Monate krankheitsbedingt ausgefallen ist und ein weiterer wegen Einsatzausbildung gefehlt hat. Da waren wir noch zu fünft. Nach Ausfall der beiden also nur noch zu dritt und wir haben es eben wegen der 24 Std stemmen können. Ok wir hatten mehr Dienste aber auch 24 Std Erholung, die hab ich bei einer 12 Std Schicht nicht.
@ Edgar Lefgrün, gerade die älteren von uns ( 45 – 50 ) wollen an dem 24 Std Dienst festhalten da wir aus unserer Sicht so mehr Erholung haben. Wir sehen nicht wo wir bei 7 Tage 12 Std Nachtschicht zur Ruhe kommen können. Tagsüber gerade im Sommer wird es schwer werden und Nachts hat man zwichen 4 und 12 Alarme wo man am Rechner sitzt und die Lage abarbeiten muss. In meinen Einsätzen in AFG, KOS, BIH hab ich es nicht hinbekommen tagsüber zu schlafen. Temperatur, Alltagsgeräusche etc. halten da einen schon von ab. In DEU kommt Familie und das Alltagsleben dazu. Die meisten Sachen erledigen sich tagsüber wo man sich ausruhen sollte für die Nacht. Gut wie ein Kamerad von usn immer sagt, wir sind keine Willdaten sondern Soldaten. Ich bin gespannt was abgehen wird. Ganz vergessen, ich bin einer von den alten und hab noch bei HAWK zu den Glanzzeiten 24, 48 u. 72 Std Schichten leisten dürfen, aber da gab es noch ein geteiltes DEU und da war auch nicht alles in Ordnung. Ich finde eine Passage aus den älteren Kommentaren passend. Man verlässt die Bundeswehr udn verzichtet auf den Typen Soldaten, der Kammerad ist, Pionoergeist hat und für den Kammeradschaft wichtiger ist als die Zeit. Ich beobachte schon lange das wir nur noch zu Schreibtischhengsten mutieren und nur ab und zu mal von der Leine gelassen werden um zu zeigen das noch ein Stück Soldat vorhanden ist. So bekommen wir den Laden auch nicht attraktiver und das Soll an Soldaten bekommen wir so auch nicht zusammen. Wir drifften eher zu einem kleinen Häufchen zusammen und werden irgendwann Geschichte sein. Nungut ich hab nur noch 4 Jahre…..ich werde es überleben. Bitte nicht alles so ernst nehemen was ich geschrieben habe, ich habs mal einfach laufen lassen……..
@Koffer
„Sagen Sie mal, haben Sie überhaupt zugehört?“
Ja habe ich und nicht nur ihnen.
Sie beschreiben IHRE Situation und Wahrnehmung.
Doch das ist eben nur ein Teil der Bw, des Heeres.
“ Alles andere ist schönreden durch die Ebene höhere Führung, Gewerkschaften und Politik.“
Mit der höheren Führung mögen sie richtig liegen, doch
welche Gewerkschaft redet es schön?
“ Mehr dienen müssen nur diejenigen, die bisher sowieso schon deutlich unter den 46h geblieben sind. In den Btl in denen ich gedient habe, war das aber nie der Fall.“
Das glaube ich ihnen, doch auch dies spiegelt eben nicht die TRUPPE wieder, auch wenn es schmerzt. Die meisten in der Bw sind eben Etappe und selbst ein großer Teil der Panzertruppe hat eine andere Diensterfahrung als sie.
Ich werte das nicht, stelle nur fest das es eben unterschiedliche Belastungen gibt.
Nun ist es Gesetz und wir müssen es umsetzen. Die Grenzziehung von Ausbildung in und außerhalb der Ausnahme wird dabei spannend. Mit Sicherheit wird sich noch was ändern (Evtl Wahlmöglichkeit finanz/zeit oder Budget für Disz Stufe2 oem)
Gerne teile ich die dabei gemachten Erfahrungen und Tipps wie man sie am besten umsetzt.
@Zimdarsen | 15. Januar 2016 – 21:55
„Sagen Sie mal, haben Sie überhaupt zugehört?“
Ja habe ich und nicht nur ihnen.
Sie beschreiben IHRE Situation und Wahrnehmung.
Doch das ist eben nur ein Teil der Bw, des Heeres.“
In der fraglichen Passage ging es um IHRE Aussage, dass normaler Übungsbetrieb weiter möglich ist.
Ist er aber leider nicht mehr.
Ob das gut oder nicht gut ist, darüber kann man streiten, aber IHRE Aussage er wäre weiterhin möglich ist falsch.
Und das habe ich weiter oben auch ausgeführt und vorgerechnet.
“ Alles andere ist schönreden durch die Ebene höhere Führung, Gewerkschaften und Politik.“
„Mit der höheren Führung mögen sie richtig liegen, doch welche Gewerkschaft redet es schön?“
Welche wohl? Da gibt es ja in den SK nur eine von Bedeutung…
„Das glaube ich ihnen, doch auch dies spiegelt eben nicht die TRUPPE wieder, auch wenn es schmerzt. Die meisten in der Bw sind eben Etappe und selbst ein großer Teil der Panzertruppe hat eine andere Diensterfahrung als sie.“
Da habe ich ja auch kein Problem mit. Für die Etappe mag die SAZV ja auch gut sein, aber die Truppe, die am Ende im Gefecht um ihre Leben kämpfen muss, braucht andere Regeln (oder zumindest andere Ausführungsbestimmungen).
„Nun ist es Gesetz und wir müssen es umsetzen.“
Die SAZV ist kein Gesetz. Zumindest nicht im engeren Sinne.
Sie ist eine übertriebene Auslegung einer sowieso schon übertriebenen Umsetzung einer EU-Richtlinie.
„Die Grenzziehung von Ausbildung in und außerhalb der Ausnahme wird dabei spannend. Mit Sicherheit wird sich noch was ändern (Evtl Wahlmöglichkeit finanz/zeit oder Budget für Disz Stufe2 oem)“
Hmm, damit könnten zumindest die schlimmsten Auswirkungen gemildert werden. Gut wird es dadurch immer noch nicht, denn die Schreibtischtäter werden natürlich den Btl nie genug Budget geben und immer nur „ihren“ Maßstab (Amt/KdoBeh) anlegen.
Aber ein erster Schritt wäre es ja…
@Koffer
„In der fraglichen Passage ging es um IHRE Aussage, dass normaler Übungsbetrieb weiter möglich ist.“
Ja, da sind wir unterschiedlicher Ansicht, liegt wohl an der Definition normaler Übungsbetrieb ;-).
„Die SAZV ist kein Gesetz. Zumindest nicht im engeren Sinne.“
Stimmt sie ist eine verbindliche Verordnung.
Meinen sie mit Gewerkschaft Verdi, denn der andere sozial mächtige Verband ist keine Gewerkschaft……..zumindest nicht im engeren Sinne ;-)
Das Gesetz als Grundlage ist nicht schlecht und wir diskutieren hier über die Ausführungsbestimmungen.
@ Koffer
Zitat: „Die SAZV ist kein Gesetz. Zumindest nicht im engeren Sinne.“
Allmählich werden sie komisch !
Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist eine Verordnung, wie der Name schon sagt und basiert als Ausführungsbestimmung auf einer Änderung des Soldatengesetzes.
Gibt es für sie Gesetze erster und zweiter Ordnung ?
mil StFw | 15. Januar 2016 – 21:23
@ Edgar Lefgrün, gerade die älteren von uns ( 45 – 50 ) wollen an dem 24 Std Dienst festhalten da wir aus unserer Sicht so mehr Erholung haben. […]
Ich akzeptiere Ihre Ansicht.
Missile Away
@Georg
Das stimmt, und daher habe ich vielleicht einen anderen Eindruck gewonnen.
Ich meinte 23:00 nicht 23 h.
Weshalb ich sie nicht für einen angemessenen Umgang mit der Zeit der (F)WDL betrachte.
@Koffer & Edgar Lefgrün
Ich bezog mich aufs Manschaftsheim
@Zimdarsen | 16. Januar 2016 – 8:55
„Ja, da sind wir unterschiedlicher Ansicht, liegt wohl an der Definition normaler Übungsbetrieb ;-).“
+1
;-)
Ich denke, wir haben hier tatsächlich einen wesentlichen Grund für unsere unterschiedliche Bewertung der aktuellen Situation gefunden!
„Stimmt sie ist eine verbindliche Verordnung.“
Verbindlich ist sie, aber sie ist nicht Ausdruck des Parlamentswillens, sondern lediglich ein „Bw-internes“ Dokument.
Also zusagen ein „hausgemachtes“ Problem. Was übrigens durch die Ausführungsbestimmungen noch weiter verschlimmert wird.
„Meinen sie mit Gewerkschaft Verdi, denn der andere sozial mächtige Verband ist keine Gewerkschaft……..zumindest nicht im engeren Sinne ;-)“
Touché
Trotzdem ich meine mit Gewerkschaft genau diesen „anderen sozial mächtigen Verband“
@Georg | 16. Januar 2016 – 10:29
„Allmählich werden sie komisch !“
Ich bin ein Spinner und ein Ignorant! Was erwarten Sie also von mir ;)
„Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist eine Verordnung,“
Und als solches kein Gesetz im engeren Sinne.
„Gibt es für sie Gesetze erster und zweiter Ordnung ?“
Ja, wenngleich auch der terminus technicus dazu „materiell“ und „formell“ ist.
Und Rechtsverordnungen erlassen durch die Exekutive (wie im Falle der SAZV) lediglich (um in Ihrem Duktus zu bleiben) ein Gesetz zweiter Ordnung. Verbindlich, aber sicherlich nicht mit der „Aura des Volkswillens“ versehen…
@ThoDan | 16. Januar 2016 – 13:07
„Ich bezog mich aufs Manschaftsheim“
Und was hat das mit Ordonanzen zu tun?!
Koffer ist Fallschirmjäger, wie er schonmal schrieb – noch Fragen?
ThoDan | 16. Januar 2016 – 13:07
Ich nehme an, Sie waren Soldat? Haben Sie je Ordonenzen im Mannschaftsheim bedienen sehen?
@ ThoDan | 16. Januar 2016 – 13:07
‚ Ich bezog mich aufs Manschaftsheim“
Jetzt trollen oder zattern Sie!
Im Mannschaftsheim gab/gibt es immer Paechter, welche ihr eigenes Personal stellen /Stellen muessen. Wenn dort Soldaten (mit Einverstaendnis ihres KpChefs, Nebentaetigkeit) arbeiten, dann hat der Paechter sie ordentlich zu bezahlen und aus dienstlicher Sicht macht der Soldat dies in seiner Freizeit.
Guten Tag,
Es diskutieren ja alle über die neue Arbeitszeitverordnung wo viele nicht durchsteigen. Meine frage ist wie sieht es eigentlich aus wenn wir UvD/GvD in der Woche also Mo-Fr machen hat man nach einem Dienst bsp Mo auf Di danach dann ein anrecht auf 11Std Pause oder kann der Chef es einem untersagen bzw arbeitet man danach ganz normal weiter wie vorher auch???
@Koffer
Ganz so einfach ist es nicht.
Das Parlament hat sehr wohl seinen Willen bezgl der Arbeitszeit für Soldate durch das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz geäußert.
Das Gesetz enthält Regelungen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Kernbereichen Arbeitsbedingungen und dienstliche Gestaltung, zur Vergütung, sowie zur sozialen Absicherung und Versorgung, mit dem Ziel die personelle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten.
Arbeitsbedingungen und Dienstgestaltung
Zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Dienstgestaltung sind insbesondere die Einführung einer regelmäßigen Arbeitszeit von 41 Stunden in der Woche für Soldatinnen und Soldaten im Grundbetrieb, die Erweiterung der Möglichkeiten für Soldatinnen und Soldaten, Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen, und die Schaffung besserer Beförderungsmöglichkeiten vorgesehen.
Vergütung und Besoldung
Die Attraktivität der Vergütung soll vor allem durch die Einführung eines Personalbindungszuschlages für Soldatinnen und Soldaten in Personalmangelbereichen, die strukturelle Verbesserung bei den Erschwerniszulagen, die Anpassung von Stellenzulagen mit besonderer Bedeutung für den Dienstbetrieb, und die Erhöhung des Wehrsoldes erhöht werden.
Vielen Dank für die sachliche Diskussion (keine Ironie)
Nur die Details regelt eine Verordnung, der Rahmen ist jedoch Gesetz.
@Mathias
Ich denke, nach einem Sonderdienst 24h ist erstmal eine Ruhezeit vom min 11h angesagt, der Chef wird es anordnen.
Ich bitte den Kommunikationsfehler zu entschuldigen:
In Bezug aufs Mannschaftsheim bezog ich mich auf die teilweise Monopolartige Stellung desselben.
@Edgar Lefgrün
Was ist wenn der Chef es nicht anordnet weil bei uns ist es nicht der Fall derzeit alle machen nachem UvD/GvD Dienst oder Wache ganz normal ihren Tages Dienst weiter. Deswegen war meine Frage ob wir da ein anrecht drauf haben oder nicht?? Weil in der Verordnung steht es nicht klar drinnen da steht immer ausnahmen usw..
@Zimdarsen | 16. Januar 2016 – 20:38
Wer hat denn hier gesagt, dass das einfach ist?!
Ich habe lediglich festgestellt, dass die SAZV kein Gesetz ist.
Der gesamte Vorgang ist kompliziert.
1. Eine ursprünglich nicht (!) für die SK gedachte EU-Verordnung, wurde durch Rechtsprechung des EuGH in der Reichweite deutlich ausgedehnt.
2. Die Anwendung dieser (überdehnten) EU-Verordnung wurde durch innerdeutsche Rechtsprechung ausgeweitet.
3. Die Übernahme von Teilen in das Soldatengesetz über-überdehnte dieses.
4. Die aktuelle SAZV über-über-überdehnt das wiederum.
5. Die Ausführungsbestimmungen schließlich über-über-über-überdehnen es.
D.h. aus einem ursprünglichen guten Ansatz ist im Endeffekt eine militärische Katastrophe geworden…
Aber wie gesagt, in meiner kurzen Aussage, habe ich nur festgestellt, dass die SAZV kein Gesetz ist. Wir könnten also von der Stufe 5 wieder auf die Stufe 3 zurück kommen ohne den Bundestag zu einer Änderung seiner Position bewegen zu müssen.
@ Edgar Lefgrün……
wenn ich richtig super von ihnen und wenn ich darf würde ich ihnen gerne ein Exemplar von Blazing Skies schicken wenn sie das als alter FlaRaki nicht schon längst haben. Ich habe das Buch damals aus einem ähnlichen Anlass bekommen und geschworen wenn sich wieder einmal eine Gelegenheit ergibt würde ich das Buch weitergeben. Irgendwie habe ich das Gefühl, die Gelegenheit ist wieder da…..
Missile Away
Die Angabe des BMVg, dass Lettland die EU Richtlinie für seine. Streitkräfte umgesetzt hat möchte ich Infrage stellen. Ich arbeite in einem NATO HQ mit einem lettischen Kameraden im Büro. Und der kennt keinerlei Regelung innerhalb des lettischen Heeres und hat über die deutsche Umsetzung nur den Kopf geschüttelt.
@Georg | 15. Januar 2016 – 17:38
Ähm, selbst wenn man ein 24/7-Lagezentrum mit Stammpersonal als „Dauereinsatzaufgabe“ iSd §6 (3) SAZV sieht, welche die Überschreitung der Tageshöchstarbeitszeit erlauben, müssten „dienstliche Gründe dies erfordern“.
Welche sollen das sein? Bequemlichkeit und Personaleinsparung?
§ 9 SAZV zeigt nur auf, dass man nicht wegen „ist so“ dauerhaft gegen die Grundregeln verstoßen darf. Sondern dass man bei Dauerzustand auch bei dienstlicher Notwendigkeit über eine einzuführende Schichtregelung auf die Mindeststandards kommen muss.
@mil StFw | 15. Januar 2016 – 20:24
Da haben Sie mich falsch verstanden. Es sind für Sie knapp 7 Schichten/Arbeitstage insgesamt in 2 Wochen. Wenn Tagesdiensttage notwendig sind, dann entfällt halt für Sie eine Schicht.
Ob man nun wochenweise eine Schicht komplett übernimmt und dann 1 Woche frei macht oder ob man wild durchrotiert und immer mal 1 bis 3 Tage frei hat, liegt wohl am persönlichen Interesse. Ist man Pendler oder hat einen Drang zu Kurzurlauben – oder ist man gerne regelmäßig bei der Familie.
Wenn das Personal nicht reicht, muss der Dienstherr nachsteuern. Und ja, das geht und hat zu gehen.
@ Koffer
Ich bezog mich mit meiner Frage
„Gibt es für sie Gesetze erster und zweiter Ordnung ?“
nicht auf die SAZV, denn die ist ja wie der Name schon sagt eine Verordnung. Ich bezog mich auf den neu eingefügten § 30c des Soldatengesetzes und das Soldatengesetz ist ohne Zweifel ein Gesetz, das jeder Soldat verpflichtet ist einzuhalten.
Zitat:
„§ 30c Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Soldaten beträgt grundsätzlich wöchentlich 41 Stunden. Ausnahmen können gelten für schwerbehinderte Soldaten, für Soldaten mit Erziehungs- und Pflegepflichten, für Soldaten, denen die Führung eines Langzeitkontos gestattet worden ist, für Führungskräfte vom Dienstgrad Brigadegeneral oder von vergleichbaren Dienstgraden an aufwärts sowie bei Bereitschaftsdienst. Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende des Dienstes ohne die Ruhepausen.
(2) Der Soldat ist verpflichtet, über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus militärischen Dienst zu leisten, soweit die Besonderheiten dieses Dienstes es erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmen beschränkt. Wird er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als 5 Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihm für diese Mehrarbeit innerhalb eines Jahres entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Das gilt nicht, soweit eine Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist.
(3) Bei Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen angemessen verlängert werden. In kurativen Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr kann die Arbeitszeit auf bis zu 54 Stunden im Siebentageszeitraum verlängert werden, wenn
1. hierfür ein zwingendes dienstliches Bedürfnis besteht,
2. der Soldat sich hierzu schriftlich oder elektronisch bereit erklärt und
3. die allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beachtet werden.“
Zitatende
Nebenbei gefragt, Sie haben sich ja bei der Beantwortung der Frage schon selbst charakterisiert, sind Sie bei der Behandlung der Vorgesetztenverordnung auch so tolerant wie der Soldatenarbeitszeitverordnung ?
Unangeachten dessen, dass wir hier unterschiedliche Einstellungen haben, würde ich wahrscheinlich wenn ich in einen Krieg ziehen müsste, Sie gern an meiner Seite wissen. :-)
@ThoDan | 16. Januar 2016 – 21:27
„In Bezug aufs Mannschaftsheim bezog ich mich auf die teilweise Monopolartige Stellung desselben.“
Nachdem wir jetzt festgestellt haben, dass Sie hier a) und b) mit einander verwechselt haben, können wir jetzt auch noch feststellen, das Mannschaftsheime nichts mit der SAZV zu tun haben und deswegen hier OT sind?!
OT: Ja die Mannschaftsheime haben ein Monopol. Das ist gewollt, damit sie aus eigener Kraft existieren können und nicht noch Ressourcen des Dienstherren beigestellt werden müssen. Diese Monopolstellung wird allerdings dadurch gegengefedert, dass sie in der Preisgestaltung und Angebotspalette Kontrolle durch den KasKdt/StoÄ und die VP unterliegen und darüber hinaus einen gewissen Prozentsatz des Umsatzes wieder zurück gegeben müssen.
@Mathias | 16. Januar 2016 – 21:27
„Deswegen war meine Frage ob wir da ein anrecht drauf haben oder nicht??“
Aus der Ferne ist eine Rechtsberatung immer nur sehr schwer möglich. Ich rate an über die VP an die VPV zu gehen. Dazu wird der Kdr sicherlich etwas für den gesamten Verband zu sagen haben.
@Markus Neitzke | 16. Januar 2016 – 21:51
+1
Ich hatte schon weiter oben meine Zweifel an der Aufrichtigkeit der Aussagen des BMVg ggü. @T.W. geäußert.
Ich glaube wir haben jetzt schon drei Staaten, bei denen durch BMVg geflunkert wurde, als es „Umsetzung“ behauptet hat.
@Georg | 16. Januar 2016 – 22:19
„Ich bezog mich mit meiner Frage „Gibt es für sie Gesetze erster und zweiter Ordnung ?“ nicht auf die SAZV,…“
Ich aber! Ich sagte: „Die SAZV ist kein Gesetz. Zumindest nicht im engeren Sinne. Sie ist eine übertriebene Auslegung einer sowieso schon übertriebenen Umsetzung einer EU-Richtlinie.“
Natürlich habe ich auch als Staatsbürger so meine Kritik an der Umsetzung im SG, muss aber akzeptieren, dass dies zum einen Willen des Gesetzgebers ist und zum anderen auch nicht kurzfristig zu ändern sein wird.
Meine wesentliche Kritik als Soldat entzündet sich daher an der SAZV und den Durchführungsbestimmungen.
„Nebenbei gefragt, Sie haben sich ja bei der Beantwortung der Frage schon selbst charakterisiert, sind Sie bei der Behandlung der Vorgesetztenverordnung auch so tolerant wie der Soldatenarbeitszeitverordnung ?“
Tatsächlich halte ich die VorgV für eine äußert unglückliche Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Für den normalen Sdt und den täglichen Dienst viel zu kompliziert (§ 5 –> § 3 –> § 1 –> § 2 –> § 4 mit der Sonderbestimmung § 6, sowie zusätzlichen Untergruppierungen bei § 3 und § 4).
Endgültig ist die VorgV aber in ihrem Kern 2012 durch das BMVg beschädigt worden, als man die eine einfache und entscheidende Bestimmung (den § 1) demontiert hat (Abschaffung der Teileinheiten außerhalb der „klassischen Einheiten“ und Trennung der Disziplinargewalt von der Funktion des Vorg nach § 1).
„Unangeachten dessen, dass wir hier unterschiedliche Einstellungen haben, würde ich wahrscheinlich wenn ich in einen Krieg ziehen müsste, Sie gern an meiner Seite wissen. :-)“
Ich danke und fühle mich geschmeichelt. Wie Sie sich vielleicht denken können, ist für einen FschJg das mit das größte Lob, welches man erreichen kann :)