Dritter A400M der Luftwaffe angekommen
Die Luftwaffe verfügt jetzt über drei Transportflugzeuge des Typs Airbus A400M. Die dritte Maschine landete am (heutigen) Montag um 18.00 Uhr beim Lufttransportgeschwader 62 in Wunstorf bei Hannover, wie die Luftwaffe mitteilte. Das Flugzeug war erst am vergangenen Freitag offiziell von der Herstellerfirma Airbus Defence & Space in Sevilla übergeben worden.
Die Maschinen können bis auf weiteres nicht in Konfliktgebieten eingesetzt werden, da vorerst die Selbstschutzeinrichtungen fehlen. Für Transporte kann allerdings das erste, im vergangenen Jahr übergebene Flugzeug genutzt werden. So flog der erste deutsche A400M die Soldaten des deutschen Kontingents für den Syrien-Einsatz vor gut zehn Tagen zur Luftwaffenbasis Inçirlik in die Türkei.
Nachtrag: Die Pressemitteilung des LTG62 vom Dienstag dazu:
Eineinhalb Wochen nach der Ankunft des zweiten A400M landete gestern um 18 Uhr der dritte Transporter auf dem Fliegerhorst Wunstorf. Nach der langen Wartezeit zwischen den Auslieferungen des ersten und des zweiten A400M, war es am gestrigen Abend, nach der zweiten Ankunft innerhalb von 11 Tagen, für die Techniker des Lufttransportgeschwaders 62 schon Routine, als der Transportflieger etwa 10 Minuten nach der Landung auf dem Liegeplatz des Fliegerhorstes Wunstorf ausrollte.
Für die anstehenden Aufgaben im Lufttransport und der Ausbildung des A400M- Personals ist die gestrige Ankunft des dritten A400M ein enorm wichtiger Schritt für das LTG 62.
In dem Zusammenhang hat mich ein Leser auf ein Interview mit dem Geschwaderkommodore Oberst Ludger Bette in der Ausgabe 6/2015 des Hardthöhenkuriers aufmerksam gemacht. Eine interessante Aussage daraus:
Nach uns vorliegender Auslieferungsplanung sind für 2016 neun weitere A400M vorgesehen, so dass wir in einem Jahr dann über zwölf A400M verfügen können.
Das wird spannend.
(Foto: Landung der Maschine mit der Kennung 54+02 in Wunstorf – Bundeswehr/LTG62)
Wäre vielleicht mal interessant zu listen, was die A400M (im Abgleich zu dem was sie eigentlich können sollte!) bis dato nicht kann!
Denn so wie ich das sehe, ist das Fehlen der „Selbstschutzeinrichtungen“ ja nur eine „der derzeitig fehlenden Eigenschaften der A400M“!
Andrerseits ist sicherlich davon auszugehen, dass seitens des BMVg die A400M (zuzüglich anteiliger Entwicklungskosten) schon „bezahlt wurde“ ohne (vermutlich) vertragsgemäß umfänglich nutzbar zu sein!- Sollte es hierzu einen anderen Kenntnisstand geben,- bitte einen kurzen Hinweis …
…und keiner sagt mehr was!
Wer hätte dies Anfang 2015 / nach dem Absturz in Sevilla für möglich gehalten?
Wohl nur die kühnsten Träumer…
Frohe, besinnliche Weihnacht.
So lange die Trall noch treu und brav ihr Pensum leistet, sind die bisher fehlenden Fähigkeiten des A400M zu verschmerzen. Dessen Metier sind ohnehin die Langstreckentransporte, und dafür ist er schon jetzt eine willkommene Bereicherung der Flotte. Eng wird es erst, wenn die Flotte nur noch aus A400M besteht, und er immer noch nicht mehr kann als das. Und wenn die kleinen Alltagsaufgaben anfallen, die dann ein 4/5 leerer Airbus bedienen darf.
@Wolfsmond:
„Und wenn die kleinen Alltagsaufgaben anfallen, die dann ein 4/5 leerer Airbus bedienen darf.“
Dann buchen wir über EATC eine C-130 aus Eindhoven, eine C-27J aus Pisa oder eine CN-235 aus Creil. Wo ist das Problem?
Edit: Sehe gerade, dass diese Diskussion parallel auch im anderen A400M-Thread geführt wird.
@Wolfsmond
Über 40 A400M müssen im Grundbetrieb erstmal ausgelastet werden und dann wird man im Aisbildungsbetrieb auch mal 5 Mann oder einen Drehmomentschlüssel von A nach B fliegen.
Wir werden soviel Frachtraum in das EATC einbringen, dass die kleinen Nationen froh sind, wenn sie den A400M nutzen können.
Es scheint mir, dass viele das System hinter EATC noch nicht verstanden haben.
Es wird nicht alles gut, aber vieles könnte bei gutem Management besser werden.
@all
Gibt oben einen Nachtrag.
@audio001
„Andrerseits ist sicherlich davon auszugehen, dass seitens des BMVg die A400M (zuzüglich anteiliger Entwicklungskosten) schon „bezahlt wurde“ ohne (vermutlich) vertragsgemäß umfänglich nutzbar zu sein!- Sollte es hierzu einen anderen Kenntnisstand geben,- bitte einen kurzen Hinweis …“
Hinweis auf einbehaltenes Geld trotz Auslieferung:
http://augengeradeaus.net/2015/12/fuers-archiv-die-bundeswehr-hat-ihren-zweiten-a400m/#comment-220147
Die Vermutung, dass schon alles bezahlt sei, ist sowieso abwegig.
UK wählt neun P-8 Maritime Patrol Aircraft für anti-submarine warfare, anti-surface warfare and shipping interdiction, along with an electronic signals intelligence role.
https://ukdefencejournal.org.uk/three-maritime-patrol-aircraft-to-be-in-service-by-2020/?utm_source=TW&utm_medium=Twitter&utm_campaign=social
re: Schnallendorf
Angesichts der Milliarden die seitens des BMVg (mehr oder weniger) durch „nicht ganz so professionelle Abwicklung von Rüstungsprojekten“ in den Sand gesetzt wurden, halte ich als steuerzahlender Bürger nichts mehr für abwegig!
Und ob und inwieweit die finanziellen Abwicklung von Projekten immer den üblichen professionellen Standards entsprochen hat,- da mach ich mal für mich persönlich ein kleines Fragezeichen dahinter?
Im übrigen stellt sich mir die simple Frage (ich nehme bezug auf Ihren Kommentar!): „3,5 % Schadensersatz“ oder „17 % Zahlungseinbehalt aufgrund eben dieser Fähigkeitslücken“ von was?“ Und für welche Stückzahl der A400M gilt dies Regelung?
Und: „Um wie viel Prozent verteuert sich die A400M p.a. ggf. vertraglich?“ (Oder anders gefragt: Was kostete die erste A400M und was wird die letzte A400M, aufgrund der Lieferverzögerungen, dem BMVg kosten?“
Da kann man dann auch noch auf die Idee kommen zu fragen, ob praktisch tatsächlich Schadensersatz geleistet wurde oder nur eine Verrechnung mit z.B. zusätzlichen Anforderungen seitens des Beschaffers erfolgte?
Und mit dem Zahlungseinbehalt ist das „haushaltstechnisch“ auch so eine Sache!?- Da würde mich z.B. interessieren, aufgrund welcher Basis diese von Ihnen benannten 17 % gerechnet wurden, und ob und inwieweit dieser Einbehalt u.U. noch durch den Zurückbehaltenden verzinst werden muss!
Und möglicherweise kommt der Bundesrechnungshof mal auf die Idee nachzurechnen, was dem BMVg die verspätete Lieferung der A400M, die derzeit nur eingeschränkte Nutzung – mithin der entstandene Mehraufwand durch Nutzungsdauerverlängerung bestehenden Fluggeräts, Mehraufwand durch notwendige angemietete Transportkapazitäten (und möglicherweise geleastes zusätzliches Fluggerät) – kostet!?- Ob da der von Ihnen benannte Schadensersatz von 3,5 % (auf welcher Basis auch immer gerechnet!) tatsächlich ausreicht?