Wieder Ärger mit dem Eurofighter: Falsche Bohrungen, überspannte Elektronik
Die Luftwaffe hat erneut Ärger mit dem Eurofighter, ihrem modernsten Kampfflugzeug. Wie bereits vor einem Jahr wurden fehlerhafte Bohrungen an Verbindungsstellen am Rumpf entdeckt, und wie vor einem Jahr setzte die Bundeswehr die Abnahme neuer Serienflugzeuge vorerst aus. Darüber hinaus wurde ein weiterer Fehler in der Bordelektronik entdeckt, der zwar durch den Einbau neuer Teile behoben werden kann, aber die Nachrüstung aller bisher ausgelieferter Eurofighter erfordert.
Über die entdeckten fehlerhaften Bohrungen, einen Fertigungsmangel, hatte das Verteidigungsministerium das Parlament am (gestrigen) Montag informiert. In dem Schreiben, das Augen geradeaus! vorliegt, heißt es unter anderem:
Die Industrie hat die Eurofighter Partnernationen unterrichtet, dass neuerlich ein Fertigungsmangel bei der Produktion des Eurofighter festgestellt wurde. Dieser Mangel besteht im Bereich der Verbindung zwischen dem Seitenleitwerk und dem Rumpf des Luftfahrzeuges. Es wurden Bohrungen nicht spezifikationskonform gesenkt und entgratet.
In der Folge dieses Mangels kann eine Schädigung der Struktur des Luftfahrzeuges und der Schraubverbindungen in diesem Bereich im Rahmen der Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Von diesem Fertigungsmangel sind alle ausgelieferten Luftfahrzeuge der Tranchen 1 bis 3A betroffen. (…)
Die Abnahme weiterer Serienluftfahrzeuge wurde vor dem Hintergrund der erforderlichen Klärung des Sachverhalts zunächst ausgesetzt. (…) Durch regelmäßige Überprüfungen im laufenden Betrieb wird dieser Sachverhalt überwacht und hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den Flugbetrieb unserer Eurofighter Flotte.
Das neue Problem, über das zuerst die Süddeutsche Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht) berichtete, klingt fast genau so wie ein vor gut einem Jahr bekanntgewordenes Problem mit dem Kampfjet. Ende September 2014 hatte das Verteidigungsministerium mitgeteilt, dass die Industrie bei einer Qualitätskontrolle einen Herstellungsfehler an einer großen Anzahl von Bohrungen am Rumpfhinterteil des Luftfahrzeuges Eurofighter festgestellt habe. Eine Folge war, dass die zugelassene Lebensdauer der Maschinen vorerst halbiert wurde, außerdem nahm die Luftwaffe ebenfalls vorerst keine weiteren Serienflugzeuge mehr ab.
Der damalige stellvertretende Ministeriumssprecher erläuterte den Sachstand Anfang Oktober 2014 so:
Der Industriehersteller ist BAE Systems in England. Sie müssen wissen, dass beim Eurofighter die vier Nationen jeweils ein Bauteil übernehmen, das in der jeweiligen Nation hergestellt wird. Die Endmontage dieser verschiedenen vier Bauteile findet in England, Deutschland, Italien, Spanien und dann in der Nation statt, die der Endnutzer für das jeweilige Flugzeug ist.
Speziell der englische Hersteller hat festgestellt, dass er am Rumpf bei sogenannten Nieten Bohrungen vorgenommen hat, die nicht den „design criterias“ entsprechen, also den Bedingungen, die sich der Hersteller selbst auferlegt hat. Das ist ärgerlich; das gebe ich zu. Aber es ist berechtigt und auch sinnvoll, dass der Hersteller sagt: Ich will einfach weiter überprüfen, ob das überhaupt Konsequenzen hat. Es kann sein – es ist eine sehr komplexe Technik -, dass es hier vielleicht gar keine Konsequenzen hat, dass man diese Bohrungen so vorgenommen hat, wie man sie vorgenommen hat. Das gilt es eben jetzt zu überprüfen.
Der Hersteller hat selbst gesagt, dass er ein Testmodell auflegen wird, das Tag und Nacht mit diesen Bohrungen so getestet wird, um zu sehen, was sich daraus langfristig ergibt oder vielleicht ergibt sich daraus überhaupt gar kein Problem.
Da wieder der Rumpf der Maschine betroffen ist, dürfte es sich um den selben Hersteller handeln – und somit um eine Fortsetzung des damaligen Problems.
Den 2014 bekannt gewordenen Mangel löste die Luftwaffe dadurch, dass mit der Industrie ein Abschlag von 400.000 Euro für jede danach zu liefernde Maschine vereinbart wurde. Außerdem sicherte die Herstellerfirma zu, für mögliche Folgekosten aufzukommen.
Allerdings sind die falschen Bohrlöcher nicht das einzige Problem, das den Eurofighter plagt. So konnten im vergangenen Jahr kein einziges der geplanten vier Flugzeuge der Tranche 3a übernommen werden: Neben dem Bohrungs-Fehler wurde ein neuer Fehler in der Elektronik festgestellt, heißt es in dem regelmäßigen Sachstandsbericht Eurofighter für das Jahr 2014, der den Abgeordneten im September dieses Jahres zuging. Die so genannte Overvoltage sei aufgrund eines konstruktiven Auslegungsmangels entstanden.
Die Überspannungsproblematik mit Auswirkung auf die Gleichstromversorgung der Kampfflugzeuge konnte nach Angaben des Verteidigungsministeriums zwar durch Austausch eines Bauelements beseitigt werden. Versuchsergebnisse hätten bestätigt, dass dieser Fehlerfall durch den Einbau einer modifzierten Steuereinheit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Allerdings betreffe dieses Problem keineswegs nur die modernsten Flugzeuge der Tranche 3 a – sondern alle bereits ausgelieferten Eurofighter. Deshalb sei geplant, so das Ministerium, alle Luftfahrzeuge nach Abschluss der Qualifikation mit modifizierten Steuereinheiten nachzurüsten.
Der Flugbetrieb mit den bislang bei der Bundeswehr vorhandenen Maschinen, versicherte ein Ministeriumssprecher am Montagabend auf Anfrage von Augen geradeaus!, sei weder im Übungsbetrieb noch im derzeit laufenden Einsatz beim Baltic Air Policing in Estland gefährdet.
Nachtrag: Am Dienstagabend hat die Süddeutsche Zeitung nachgelegt und von einem weiteren Problem berichtet:
Beim Kampfflugzeug Eurofighter gibt es weitere Pannen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung fiel bereits Ende vergangener Woche bei einem der im Baltikum stationierten Jets der Bundeswehr ein Außentank ab. Das Flugzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt noch am Boden.
Als Konsequenz dürfen die Bundeswehr-Eurofighter in Deutschland derzeit nur ohne Außentanks fliegen
(Archivbild 2014: Eurofighter beim Start zu einem Übungsflug in Ämari/Estland)
(konnte meinen Kommentar nicht mehr bearbeiten, wollte einfach nicht laden :-/ )
@Georg
Panavia GmbH dazu:
„The German modernisation programmes will allow the Luftwaffe to maintain its Tornado fleet in service until beyond 2025…“
„This modernisation programme will allow the Luftwaffe to maintain its Tornado fleet in service until at least 2035.“
Die Wahrheit liegt wohl wie so oft dazwischen :O
… und ein verlorener Zusatztank über dem Baltikum.
@ K-P-K
Der Zusatztank wurde nicht über dem Baltikum verloren sondern am Boden beim Rollen zum Start. Also die Gefährdung war nicht so groß wie dargestellt.
Natürlich darf so etwas nicht passieren, aber auch in anderen Bereichen läuft mal etwas schief, wie z.B. ein vergessener Tankdeckel oder ein verlorener Reservereifen auf der Autobahn, der hinten oder unten an dem Fahrzeug, LKW, Wohnmobil usw. angebracht war.
Natürlich ist bis jetzt noch nichts bewiesen, aber den Vorfall würde ich nicht so hoch einschätzen, wie die Schlamperei von BAE bei der Produktion von der Finne des Eurofighters.
Dazu muss man ergänzen, dass alle Flugzeughersteller von den nationalen Luftaufsichtsbehörden, LBA, BAAINBw usw. in ihrem Qualitätssicherungswesen überprüft werden durch entsprechende Erst- und Wiederholungsaudits. Danach dürfen sie eigenverantwortlich Zulieferteile für ein Flugzeug zertifizieren und bei der Endmontage muss der Endmonteur die Teile nicht mehr auf die Einhaltung der Qualitätsnormen untersuchen.
Nur die Bundeswehr unterhält bei den Herstellern von Luftfahrzeugkomponenten noch eine eigene Güteprüfstelle, mit eigenen verbeamteten Güteprüfern. Dies betrachten die modernen Industriehersteller als einen Anachronismus, ein Überbleibsel aus der deutschen Beamtenrepublik. Schließlich verlassen sich alle anderen Kunden auf das zertifizierte Qualitätssicherungssystem des eigenen Hauses.
Wenn jetzt BAE diese Wiederholungsbeanstandung bei der Qualitätssicherung bekommen hat, ist mit einer gewissen Annäherung von einem Vorsatz auszugehen, also nicht versehentliche Fehler, sondern vorsätzliche Fehler um Geld zu sparen.
Wenn die Deutschen dies BAE durchgehen lassen, machen sie sich international völlig unglaubwürdig als ernstzunehmender industrieller Partner im Rüstungsbereich.
@ Georg
Ich glaube es war der zweite Zusatztank?
@ Schleppi
Kann ich nicht sagen, ich kenne nur den Vorgang von einem Zusatztank
In der Wirtschaftswoche wird schon etwas über die Hintergründe des Fehlers geschrieben:
Zitat. „Bei der Überprüfung aller Maschinen habe man festgestellt, dass „das notwendige Drehmoment“ – also die Anzugstärke der Schrauben an der Haltevorrichtung für den Außentank – „nicht vorhanden war“. Diese Haltevorrichtung, die auch das kontrollierte Absprengen der Außentanks in Notsituationen ermöglicht, habe man bei dem beschädigten Jet ausgebaut und dabei festgestellt, dass eine Befestigungsschraube des Sicherungsmechanismus gebrochen gewesen sei. Ob dies allerdings Ursache für den abgefallenen Außentank ist, müsse erst noch untersucht werden.“
Des weiteren verweist die Wirtschaftswoche darauf („Eurofighter: Airbus lehnt Verantwortung für weitere Panne ab“ ), dass der Eurofighter im Baltikum sehr wohl mit Zusatztank fliegt, in Deutschland jedoch ohne die Aussentanks.
@ Georg | 14. Oktober 2015 – 15:35
„Dazu muss man ergänzen, dass alle Flugzeughersteller von den nationalen Luftaufsichtsbehörden, LBA, BAAINBw usw. in ihrem Qualitätssicherungswesen überprüft werden durch entsprechende Erst- und Wiederholungsaudits.“
Dazu sollte man allerdings wissen oder hinzufuegen, dass diese ‚audits‘ fast ausschliesslich ‚Papiertiger‘ sind, dh es werden Ablaufschemata geprueft und procedere nachvollzogen.
Probenahmen oder Nachmessungen finden nicht statt.
Wer Qualitaetssicherung dem Hersteller ueberlaesst hat selbst die Ursache fuer spaeteres Versagen gelegt. Jeder Qualitaetssicherer in einer Firma unterliegt der minimax-Gewinn-Erwartung.
Man verlegt die Fehlerentdeckung und -beseitigung nur von der Herstellungs- in die Betriebsphase, zu Lasten des Betreibers.
@ MikeMolto
Zitat: „Wer Qualitaetssicherung dem Hersteller ueberlaesst hat selbst die Ursache fuer spaeteres Versagen gelegt. Jeder Qualitaetssicherer in einer Firma unterliegt der minimax-Gewinn-Erwartung.
Man verlegt die Fehlerentdeckung und -beseitigung nur von der Herstellungs- in die Betriebsphase, zu Lasten des Betreibers.“
Trotzdem muss nach einer Zertifizierung als „Hersteller von luftfahrtechnischen Gerät“ die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen für die laufende Produktion zwingend implementiert werden. Manche Sachen kann man am fertigen Bauteil nicht mehr nachkontrollieren und ist daher auf die Qualitätssicherungsmaßnahmen des Herstellers angewiesen. Außerdem halten sich die namhaften Komponentenhersteller daran, sonst wären sie ziemlich schnell weg vom Fenster.
Meines Wissen vertraut die Luftfahrtindustrie, genauso wie die Autoindustrie, auf die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Lieferanten, die ja auch mit entsprechenden Schadensersatzforderungen verknüpft sind.
@ T.W.: Zu http://augengeradeaus.net/2015/10/wieder-aerger-mit-dem-eurofighter-falsche-bohrungen-ueberspannte-elektronik/comment-page-1/#comment-213101 &
http://augengeradeaus.net/2015/10/wieder-aerger-mit-dem-eurofighter-falsche-bohrungen-ueberspannte-elektronik/comment-page-1/#comment-213141
• BMVg: „Eine kommerzielle Einigung hinsichtlich der aufgetretenen Fertigungsmängel (Debuging, Fehlende Entgratung) ist mit der Industrie getroffen worden. Die Untersuchungen für eine techische Lösung dauern an“ (Quelle: Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten Teil 1, Okt. 2015)
• Im Klartext: Es gab Preisnachlaß, abgestellt wurde aber Nichts, wie aktuell bewiesen. Offenbar verzichtet die Industrie lieber auf 400.000 Euro je fehlerhafter Maschine und „untersucht“, statt die Mängel bei der Vorfertigung zu bereinigen! Das sind doch eine Vera….ung und mit der Halbierung der Lebensdauer des EUFI ein sich Vera….en lassen auf der ganzen Linie!
• O-Ton Minister Dobrindt bzw. BMVI: Darüber hinaus wird mit der Einfügung eines neuen §30a LuftVG das Bundesministerium der Verteidigung ermächtigt, private Drittemit der Durchführungbestimmter Aufgabenaus denBereichen der Ausbildung, (Muster-) Prüfung und Zulassungmilitärischer Luftfahrzeuge zu beleihen. (Quelle: Bundesrat Drucksache 439/15, 25.09.15)
Da kann und darf man schon zum Kritiker werden, oder auch zum (Zitat MK88)„Wudbürger“.
@ Georg | 14. Oktober 2015 – 19:37
1. Manche Sachen kann man am fertigen Bauteil nicht mehr nachkontrollieren und ist daher auf die Qualitätssicherungsmaßnahmen des Herstellers angewiesen.
2. Außerdem halten sich die namhaften Komponentenhersteller daran, sonst wären sie ziemlich schnell weg vom Fenster.“
Zu 1 wie man sieht, eben nicht. Deshalb gab/gibt es die Bauaufsicht, die waehrend des Prozesses den hersteller kontrollierte. derartige Fehler wurden damit (meistens) verhindert.
zu2 Sieht im vorligend Fall eben anders aus. Besonders wenn man Einzelanbieter ist oder die Vertragsstrafen so minimal sind, dass es praktisch nichts kostet.
Die Qualitaetssicherung wird, auch bei KFZ, zunehmend auf den Nutzer, per Nachbesserung uebertragen. – natuerlich wird es dadurch fuer den Hersteller billiger. Also hat der Investor hoeheren Gewinn, und die‘ Manager‘ hoehere Praemien, und darum geht es doch eigentlich.
@ MikeMolto
Wir sind uns ja weitgehend einig dass es bei zivilen Flugzeugproduktionen funktioniert und bei militärischen Produktionen eben nicht. Dies liegt in erster Linie an den fehlenden Vertragsstrafen bei Schäden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lufthansa als Kunde bei Airbus eine begleitende Bauaufsicht unterhält, wenn sie z.B. 10 Lfz A 320 ordert. Dies beweist meiner Meinung nach, dass es auch anders geht, wenn man will.
@ Georg | 15. Oktober 2015 – 10:09
d’accord,
jedenfalls ist eine begleitende BA in der Schiffbaubranche ueblich.
@MikeMolto
Zivile Luftfahrtbehörden wie das LBA überprüfen grundsätzlich keine Hersteller für nicht zivile Luftfahrzeuge bzw. solche Produktlinien. Das muss die Bundeswehr schon selbst machen.
Anders sieht es nur aus, wenn das Luftfahrzeug nach zivilem TCDS gebaut und zugelassen wird. Dann unterliegen Entwickler, Hersteller, Zulieferer und Instandhaltung den entsprechenden EU- und nationalen Gesetzen und stehen unter ziviler Aufsicht. Für Kampfflugzeuge gibt es das naturgemäß nicht, denn sämtliche zivile Gesetzgebung schließt die militärische Verwendung ausdrücklich aus.
Insgesamt scheint sich nach meinem (außenstehenden) Eindruck die Bundeswehr den zivilen Regularien deutlich zu nähern, bis hin zur Adaption der Vorschriften. Das wird wohl nicht ohne Grund so sein.
Fehler und nachträglich erkannte Mängel sind auch in der Zivilluftfahrt nichts außergewöhnliches. Nur gibt es dafür gesetzlich geregelte und vor allem funktionierende Verfahren. Auf der EASA-Seite im www kann man sich das im AD-Tool gut anschauen, vor allem auch wie damit umgegangen wird.
Insofern ist die Diskussion hier für den von der zivilen Luftfahrt geprägten Leser schon etwas erstaunlich.
Noch was: Mängelbeseitigung und Schadensersatzregelungen sind (zivil) zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Wer bezahlt ist in der Luftfahrt-Gesetzgebung nirgendswo geregelt. Es wird instand gesetzt, oder life-limits neu eingeführt oder reduziert oder der Entwicklungsbetrieb weist nach, daß das Lfz. trotzdem den Zulassungsvorschriften entspricht. Ansonsten wird stillgelegt.
Die Auseinandersetzung über die Kosten findet außerhalb der Luftfahrtgesetzgebung statt. Natürlich wird da auch oft hart gekämpft.
@Gento
„Fehler und nachträglich erkannte Mängel sind auch in der Zivilluftfahrt nichts außergewöhnliches. Nur gibt es dafür gesetzlich geregelte und vor allem funktionierende Verfahren. Auf der EASA-Seite im www kann man sich das im AD-Tool gut anschauen, vor allem auch wie damit umgegangen wird.“
Weicht die Nutzung, Erfahrung, Stückzahl, Anzahl der Kunden, Gewährleistungsrecht, Haftung uvm zum militärischen Bereich ab?
Gibt es im ziv Bereich eine Qualitätssicherung V Fall?
Beides fliegt und ist ein Produkt, doch das Umfeld ist ein völlig anderes, deshalb gibt es die GPS. Ohne rechtliche und Personelle Veränderung des Umfeldes, sollte die GPS nicht aufgelöst werden.
Wer mal bei einer Abnahme der Lufthansa bei Airbus dabei war, weis auch, dass Prüfungen im ziv Bereich eine Herausforderung für den Hersteller sein kann.
@ Zimdarsen @Gento: Ein Beispiel aus der zivilen-gewerblichen Praxis (in Deutschland):
1. Kunde kauft 5-sitzigen einmotorgen Turbinenhubschrauber über Sales & Sevice Center (CAMO) vom Hersteller.
2. Leiter der CAMO (Prüfer) ist bei der Abholung der Maschine im Werk (USA) dabei.
3. Maschine hat bei der Abnahme knapp 20 Mängel und geht zurück ins Werk.
4. Mängel sind binnen 3 Monaten nicht abgestellt, Kunde setzt Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Hersteller durch.
5. Kunde kauft europäisches Konkurrenzprodukt und CAMO hangariert diese „Fremdmaschine“.
6. Zwischenzeitlich ist die CAMO etwas größer geworden, hat eine weitere Betriebstätte (CAMO) und verfügt damit auch über eine Lizenz für das Konkurrenzprodukt.
Aus, die Maus!
@Vtg-Amtmann
Das Problem ist jedoch, dass die Bw nicht nur Kunde ist, sondern auch Entwickler, Hersteller, Instandsetzer uvm.
Oft wird eben kein fertiges Produkt gekauft, sondern eine große Menge von Vorseriengeräten.
Bei marktverfügbaren Lfz welche im ziv ähnlichen Flugbetrieb eingesetzt sind (zB Flugbereitschaft) ist es evt etwas anders.
Anbei die Kriterien die ein luftfahrttechnischer Betrieb erfüllen muss, wenn er für die Bw arbeiten will:
http://www.bdi.eu/download_content/Marketing/BDI_Auftraege_Bundeswehr_Web.PDF
Hier ist insbesondere das Kapitel „3.2 Zulassung von Auftragnehmern zur Bearbeitung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bw durch das BwB“ (jetzt BAAINBw) interessant.
Ergebnis:
Es ist alles geregelt, auch für den englischen Zulieferer BAE, denn der müsste zumindestens die Nato-weite Qualitätsicherungsnormreihe AQAP (allied quality assurance prodedure) erfüllen. BAE hat trotzdem fahrlässig oder vorsätzlich geschlampt und sollte sich nicht mit 400 000 Euro pro Flugzeug freikaufen können, sondern einfach entsprechend nacharbeiten müssen.
kann mir Jemand erklären wie sich gegebenenfalls die Schädigung durch die Grate an den Bohrungen auswirkt bzw. abläuft?
@ Georg | 15. Oktober 2015 – 13:30 et al
Das kennen wir doch in DE, es ist alles geregelt – nur es wird nicht den Regeln entsprechend durchgesetzt.
Und deshalb ist eine begleitende, unabhaengige, Guetepruefung der Bw so notwendig.
@MikeMolto
„Und deshalb ist eine begleitende, unabhaengige, Guetepruefung der Bw so notwendig.“
Tja, könnte man meinen. However, wenn die Vertragskonstruktionen und die Unternehmerkonstruktionen so „gestrickt“ sind, dass es z.Bsp keinen GU und somit auch keinen „Generalgewährleister“ gibt, dann hilft Ihnen eine Güteprüfung in der Endabnahme bei Großwaffensystemen auch nicht wirklich weiter in Sachen Nachbesserung. Gewährleistung kostet….und diese Kosten „spart“ man sich regelmäßig bei den Beschaffungsverträgen. @gento hat das sehr anschaulich auf den Punkt gebracht. Bei multinationalen Rüstungsprojekten kommt noch ein Faktor hinzu: die Güteprüfung von Staat A meckert und nimmt nicht ab, die Güteprüfung von Staat B akzeptiert den Mangel und nimmt ab…….was wird da der „GU“ und der Zulieferer des „Mangelteils“ wohl tun ?? Genua: aussitzen und auf den Nachbesserungsvertrag von Staat A warten und derweil akzeptiert man eben ein peanut-storno des Einzelsystempreises.
@ Zimdarsen | 15. Oktober 2015 – 13:14
„Das Problem ist jedoch, dass die Bw nicht nur Kunde ist, sondern auch Entwickler, Hersteller, Instandsetzer uvm.“
Also Die Bundeswehr ist auch Entwickler und Hersteller ?
Bitte näher erläutern und wo ist dann eigentlich die Produktionsstädte ?
Letztendlich haben wir doch ein Fertiges Produkt gekauft !
Es gab eine Definitionsphase ( 1985-1988 )
Es gab eine Entwicklungsphase ( 1988-1998 )
Serienfertigung beginnt ( 1998-2003 )
„Der Programmablauf wird festgeschrieben, Termine für Lieferung und Leistungserbringung vereinbart, die Kosten samt Preisgleitklauseln fixiert – im Gegenzug sagen die Regierungen die Bestellung von 620 Flugzeugen in drei Tranchen zu festgelegten Terminen bis 2014 fix zu.“
( Wörtliches Zutat von MARTIN ROSENKRANZ )
Auslieferung beginnt ( ab 2003 )
Also haben wir ab 2003 ein Fertiges Produkt gekauft, das die Realität leider anders aussieht ändert aber nichts am Sachstand !
@ Zimdarsen | 15. Oktober 2015 – 12:13
Wäre die Lufthansa Kund des Eurofighter, gäbe es die Probleme nicht !
Die Lufthansa hat ihre neue Generation Jumbo-Jets ( 747-8 ) von der Planung bis zur Indienststellung begleitet ! Wenn man will, klappt es doch !
Ferner spielt eine 747-8 in einer anderen Liga als ein simpler Eurofighter !
@Milliway
Es ging um das System GPS und die Bw stellt in Wunstorf, Ummendorf, Erding, Manching einiges her und überholt viele Bauteile was oft einer Neuproduktion gleich kommt.
Vieles wurde in der Vergangenheit im Zusammenspiel Ausbildungseinrichtung und Werft entwickelt, sehr viel auch gemeinsam mit der Industrie. Leider ist dies oft selbst den Verantwortlichen Insp nicht bekannt. Im Moment merken sie es, wenn dann Ersatzteile/Kabelbäume zum ersten Mal nach Personalreduzierung in den Werften ziv eingekauft werden müssen.
@ Aussenstehender 13:58
siehe: MikeMolto | 13. Oktober 2015 – 10:46
@Vtg-Amtmann
Ehrlich gesagt – das Beispiel erschließt sich mir irgendwie nicht.
Wenn der Hubschrauber gewerblich betrieben werden soll, braucht der Betreiber ein eigene CAMO. Wenn nicht, kann bei einem einmotorigen Hubschrauber auch der Halter die Aufgaben der CAMO übernehmen. Er kann sie natürlich auch an eine CAMO übergeben. Nur dann kommt die ggf. vorhandene CAMO des Sales und Service Centers ins Spiel. Im Beispiel geht es aber offensichtlich um gewerblichen Betrieb. Mag sein, daß es nur um Rundflüge geht. Das wäre dann wieder eine andere Nummer…
Prüfer gibt es im EU-System faktisch nicht mehr. Ich weiß aber was Sie meinen. Der Begriff wird immer noch gerne verwendet, obwohl es keine Personen mehr mit dem Status des früheren „Prüfers“ gibt.
Falls der Hubschrauber nicht in Europa zum Verkehr zugelassen wurde, und danach hört es sich an, hat er nie europäischem Luftverkehrsrecht unterlegen.
@Zimdarsen
Ersatzteile/Kabelbäume in den Werften ziv einkaufen – gibt es das wirklich? Für den Eurofighter? Wie geht denn das?
@gento: Ganz einfach:
1. Deutscher Kunde = Eigentümer = kein Halter = aber Nutzer von Flugleistungen,
2. HC wird von deutschem AOC-Holder bereedert = Besitzer als Luftfahrtunternehmen,
3. Eintragungsschein lautet auf Lauftfahrtunternehmen,
3. AOC-Holder setzt HC gewerblich ein,
4. AOC-Holder = auch Sales & Service Center,
5. AOC + 2 CAMO + ATO in einem Unternehmen (juristische Persin) verschmolzen,
6. Mit „Prüfer“ alles klar, deshalb schrieb ich auch Ltr. CAMO – TBL ind setze „Prüfer“ in Klammern,
7. Dieses „Betreibermodell“ gewährleistet nicht nur ordentlich Auslastung des HC, sondern beinhaltet auch ganz erhebliche wirtschaftliche Vorteile, war aber nicht Gegenstand des Beispiels.
8. Beispiel sollte sein, in der gewerblichen Fliegerei wird nicht lange gefackelt, wenn ein Hersteller nicht spurt. Kann sich auch keiner der Beteiligten leisten.
9. Es gult, es gibt auch andere ütter mit schönen Töchtern.
10. No 9. kann im Rüstungsbereich nur bedingt gelten.
@Zimdarsen
So wie ich es verstehe (korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege) ist die Aufgabe der Güteprüfung bei der Bundeswehr die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten technischen und damit verbundenen organisatorischen
Anforderungen.
Das steht in keinem Widerspruch zur zivilen Luftfahrtgesetzgebung. Die von den zivilen Luftfahrtbehörden durchgeführte Überwachung bezieht sich ausschließlich auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen. Die Überwachung der Einhaltung von Verträgen zwischen Lieferanten und Kunden und sich daraus ergebenden Anforderungen interessiert im Normalfall keine Aufsichtsbehörde. Insofern macht die GPS durchaus Sinn.
Wenn also die Bundeswehr zivile Regelungen adaptiert, kann sich das nur auf die Zertifizierung von Betrieben beziehen, da die Überwachung der Einhaltung von Lieferverträgen nicht Bestandteil des zivilen Luftfahrtrechtes ist.
@Vtg-Amtmann
OK, habe verstanden :-)
Daß das Sales und Service Center auch AOC-Holder ist war mir nicht klar.
zu 7: Diese beliebte Konstruktion dient wohl ausschließlich wirtschaftlichen Vorteilen. Die „Vorteile“ sind mir durchaus bekannt. Sales und Service Center gleichzeitig auch noch als AOC-Holder ist eher seltener, aber ich kenne auch solche Kandidaten.
zu 8: Stimmt, da muss auf beiden Seiten Geld verdient werden.
zu 9: gibt es
zu 10: Wenn ich speziell an A400, NH90 oder Tiger denke, dann frage ich mich schon, warum hier 9 nicht gilt
@gento: Zu 10. könnte ich Ihnen mindestens 5 Bundestagsabgeordnete nennen, die Ihre Frage beantworten können (Satiremod aus).
@ gento
Zitat: „Ersatzteile/Kabelbäume in den Werften ziv einkaufen – gibt es das wirklich? Für den Eurofighter? Wie geht denn das?“
Die gibt es natürlich nicht in zivilen Flugzeugwerften. Solche Teile baut die Bw, speziell die Lw in ihren LwWerften / InsthGrp / Syszentren ( in der Reihefolge wurden die Instandsetzungseinrichtungen im Laufe der Zeit umbenannt) in mühseliger Kleinserienproduktion nach, wenn ein ensprechender Bedarf vorliegt.
Ohne die Herstellung von diesen Obsoleszenzteilen könnte bw-eigene Waffensysteme nicht 30 – 40 Jahre betrieben werden, weil die industrielle Unterstützung nach einer gewissen Zeit meist eingestellt wird.
Zu dem Ausgangsproblem mit den Nietverbindungen und dem Abnahmestopp von neu produzierten Eurofightern.
Es gibt eine alternative Darstellung von Insiderkreisen. Demnach passt die vorhandene Software nicht mehr mit der neu produzierten Hardware, sprich mit den ca. 30 Bordcomputern des Eurofighters zusammen und bis die Software wieder aktualisiert ist, muss es deshalb einen Abnahmestopp geben.
@ Zimdarsen | 15. Oktober 2015 – 20:48
Ich glaube das von dir was durcheinander geschmissen wird.
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür das die BW Ersatzteile / Kabelbäume und das GPS System für den Eurofighter herstellt.
z.B. die 12-Kanale Krypto-Variable GPS Navigationsanlage mit Empfänger steuert BAE Systems und Litton heute Northrop Grumman bei.
@ Georg | 14. Oktober 2015 – 10:09
„sind natürlich 400 000 Euro Preisnachlass kein adequater Schadenersatz für ein ca. 80 – 100 Mio. Euro teures Flugzeug.“
Zitat des Bundesrechnungshof 2013 : „Das BMVg hat keinen Überblick über die aufgelaufenen und noch anfallenden Ausgaben beim EUROFIGHTER
Dem BMVg fehlt es an Transparenz über die aufgelaufenen und noch anfallenden Ausgaben. beim EUROFIGHTER“
Es weis scheinbar niemand so genau was ein Maschine kostet !
In den ersten Projektstatusberichte (PSB) wurde 26. Mrd. €, nur für die Beschaffung genannt. Also kostet ein Eurofighter mindestens 185 Mio. €
Die 400.000 Euro Nachlasss pro LFz holt sich die Industrie über „klein Teile“ doppelt und dreifach wider rein.
So wurde 2011 für die Flugstunde des Eurofighter 88.086 Euro ermittelt und heute werden unter der Hand 100.000 Euro für eine Flugstunde gehandelt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/107/1710789.pdf
Bei dem Vorgängermodell F-4F Phantom lagen die Kosten zuletzt bei rund 20.000 Euro pro Flugstunde, weil defekte Teile von der Bundeswehr noch selbst gewartet, ausgetauscht und repariert werden konnten. Beim computergesteuerten Eurofighter übernimmt dies der Hersteller.
PS. Österreich kämpft auch mit Mängel und Pilz sieht wieder Chance für Ausstieg !
http://www.format.at/politik/eurofighter-maengel-bundesheer-klug-pilz-5120269
Jetzt muss das BMVg endlich die Reißleine ziehen !
„Jetzt muss das BMVg endlich die Reißleine ziehen !“
Und das soll heißen?
Die Eurofighter verschrotten und den Piloten Pappflügel anschnallen?