Bundeswehr mietet zivile Flugzeuge für die Fallschirmspringer-Ausbildung
Nach der Anmietung eines zivilen Hubschraubers für die Piloten-Ausbildung in der Marine bereitet die Bundeswehr den Einsatz von weiterem zivilen Fluggerät für die Truppenausbildung vor. Künftig sollen mehrere polnische M-28 Skytruck (Foto oben), eine Weiterentwicklung der russischen sowjetischen Antonov AN-28, für die Ausbildung von Fallschirmspringern eingesetzt werden. Die Kosten für die Anmietung dieser Flugzeuge sollen deutlich unter denen von Militärflugzeugen wie der Transall liegen – außerdem erwartet die Bundeswehr eine bessere Verfügbarkeit der Maschinen.
Die Absichten hatte der Kommandeur des Ausbildungsstützpunkts Luftlande/Lufttransport in Altenstadt, Oberst Carsten Jahnel, vergangene Woche in einem Interview des Münchner Merkur erstmals öffentlich gemacht (Link aus bekannten Gründen nicht):
Damit sind wir nicht mehr allein abhängig von der Transall und können deutlich effektiver und schneller werden. Denn in das Flugzeug passen 16 Fallschirmspringer rein, wir haben extrem kurze Lande- und Startintervalle. Außerdem fällt die langwierige Anfahrt nach Penzing weg, wo man letztlich auch nie wusste, ob die Transall einsatzbereit ist.
Derzeit laufen die abschließenden Vertragsverhandlungen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) mit einem deutschen Unternehmen, das mehrere M-28 kaufen und die Flugstunden der Bundeswehr zur Verfügung stellen will, erläuterte der stellvertretende Kommandeur Oberstleutnant Christian Schoebel im Gespräch mit Augen geradeaus!. Das Modell sei gemeinsam mit der Wehrtechnischen Dienststelle 61 ausgesucht worden, weil es mit der nötigen Berge- und Rückholvorrichtung als Sicherheitsvorkehrung für den Automatiksprung ausgerüstet werden könne.
Die Kosten pro Flugstunde werden nach Angaben von Schoebel voraussichtlich deutlich unter 5.000 Euro liegen und damit erheblich günstiger ausfallen als die Flugstunde mit einer Transall. Außerdem könne die M-28 direkt in Altenstadt starten und landen, so dass die bisher nötige Anfahrt zu einem Transall-Flughafen wie Penzing entfalle. Deshalb falle auch der mögliche Nachteil, dass aus einer M-28 deutlich weniger Springer pro Flug abgesetzt werden können als aus der größeren Militärmaschine, nicht ins Gewicht.
Noch ist nicht endgültig ausgehandelt, wie viele Maschinen das deutsche Unternehmen zur Verfügung stellen wird; es könnten auch mehr als zwei werden. Sie sollen aber keineswegs nur dem Ausbildungsstützpunkt Luftlande/Lufttransport zur Verfügung stehen. Vermutlich sei der Bedarf in der Fallschirmjägerausbildung bei der Division Schnelle Kräfte noch größer, und auch Marine könne die Flugzeuge für die Springerausbildung der Kampfschwimmer nutzen, sagte Schoebel. Die Kosten würden dem Nutzer nach verbrauchten Flugstunden in Rechnung gestellt. Der Einsatz der polnischen Maschinen könne voraussichtlich im Herbst beginnen.
(Danke für den Leserhinweis auf das Merkur-Interview, das zu meinen Nachfragen geführt hat.)
(Foto: M-28 der polnischen Streitkräfte – WikimediaCommons/Voytek unter CC-BY-SA-Lizenz)
@Amtmann
quo vadis ?
Na ja, die Bw wird auf jeden Fall bunter, weiblicher und vor allen Dingen ziviler!
Der Grund ist klar: Es gibt immer weniger junge Menschen die fern der Heimat ihr Leben
riskieren wollen. D. h. mehr Zivilisten werden zukünftig militärische Aufgaben übernehmen müssen, ohne dabei ihr Leben zu gefährden.
Wem das nicht gefällt. der hat sein Problem!
@Cato
„D. h. mehr Zivilisten werden zukünftig militärische Aufgaben übernehmen müssen,“
In bestimmten Bereichen hat das aber auch erhebliche Vorteile. Solange ist nicht um im Kern militärische Aufgaben geht, kann die Bw damit deutlich flexibler werden. Da muss man keine Sdt 4, 8 oder gar 12 Jahre ausbilden und schulen, sondern man kann auf dem Markt darauf reagieren, was die Streitkräften in der konkreten Situation brauchen.
Wie gesagt, natürlich nur solange das nicht in den Bereich militärischen Kernhandels eingreift und auch bei Unterstützungsleistungen genügend militärische Kapazität vorhanden ist um diese im Einsatz/Gefecht zu erbringen.
Das konkrete Beispiel hier ist aber glaube ich ein sehr gutes. Für die reine nicht-taktische Sprungausbildung und ggf. für bestimmte Anteile des nicht-taktischen Scheinerhalts gibt es glaube ich keine bessere und flexiblere Lösung als die derzeit hier in Rede stehende…
@ Cato
Zitat: „Der Grund ist klar: Es gibt immer weniger junge Menschen die fern der Heimat ihr Leben
riskieren wollen. D. h. mehr Zivilisten werden zukünftig militärische Aufgaben übernehmen müssen, ohne dabei ihr Leben zu gefährden.“
Das kapiere ich grade nicht so richtig … Zivilisten übernehmen militärische Aufgaben ohne ihr Leben zu gefährden …
Die steuern eine Drohne oder sind Ärzte im OP oder wie ?
Bitte um kurze Erklärungen weil wohl Sonntagsmüde …
@SER | 26. Juli 2015 – 15:05
„Die steuern eine Drohne oder sind Ärzte im OP oder wie ?
Bitte um kurze Erklärungen weil wohl Sonntagsmüde …“
Das hier in Rede stehende Modell für den flexiblen, nicht bundeseigenen Flugbetrieb im Rahmen der nicht-taktischen Anteile der Sprungausbildung und die nicht-taktischen Anteile des Scheinerhalts ist ein Beispiel für eine bisher militärische Aufgabe die teilweise an eine zivile Firma ausgelagert werden kann.
@Koffer: Ich wäre ja fast geneigt Ihnen zu glauben, wenn Sie konkret nachweisen könnten, daß z.B. beim „Nordholzer Modell“ und beim „Altenstadter Modell“ lupenreine Wirtschaftichkeitsuntersuchungen und bis hin zu den Verträgen wasserdichte Vergabeverfahren stattgefunden hätten, und von dem beabsichtigten BSHS-Mietmodell ist hier ganz zu schweigen. Mal einen „saudummen Vergleich“: Wir machen alle BW-Fahrschulen dicht und vergeben an zivile Fahrschulen, nur weil die jeweiligen Standortkommandanten beste Beziehungen zu diesen pflegen. Merken Sie überhaupt was ich meine?
Also was das „Nordholzer Modell“ angeht. Ich glaube nicht das es wirklich eine Doppelnutzung des EC 135 gibt. Habe die Maschine noch nicht wirklich am Wochenende fliegen sehen, eigentlich nur in der Woche für das Militär.
So wie ich die Posts hier, unter anderem von Vtg-Amtmann, verfolgt habe, ist es ja so, das sowohl der EC 135 als auch zukünftig die An-28, nicht gerade günstig sind. Zumindest wenn man die Preise für das gleiche Muster auf dem freien Markt zu grunde legt. Natürlich immer noch günstiger als eine Trall oder sein Sea King. Damit kann man dann scheinbar fast alles rechtfertigen. Aber es sollte doch allen klar sein, das wenn ich noch einen zivilen Betreiber dazwischen schalte, dann wird das den Preis nicht senken. Da dieser auch verdienen will.
Interessant wäre natürlich auch um welchen Typ es tatsächlich geht. M-28 oder An-28. Zwei verschiedene Paar Schuhe. Denn die M-28 ist ja das in Lizenz, mit Veränderungen in Polen gebaute Modell. Und wenn ich das halbwegs richtig recherchiert habe, ist die letzte neue 2009 gebaut worden? Die letzte An-28 ist 1993 gebaut worden. Also wenn es wirklich um An-28 geht, kann es ja nur etwas gebrauchtes sein,
Lustig auch das ein Argument für den A400 war, das man sich nicht von der östlichen Technik abhängig machen will. Scheint in diesem Fall wohl egal zu sein.
Bzgl. Doppelnutzung.
Beim Kauf von Do228 hätte man eine echte Doppelnutzung gehabt. Man hätte kein Problem gehabt, da schon in der Flotte der Bundeswehr vorhanden, man könnte Springer absetzen und Transportaufgaben von Material und Mensch durchführen. Aber es ist wohl wesentlich sinnvoller ein Ersatzteil oder einen General mit etwas der Größe Transall durchzuführen.
@Amtmann:
Lassen Sie mich Ihren Fahrschulvergleich aufnehmen.
Die Bundeswehr merkt, dass sie neben LKW-Fahrern in großen Massen auch wieder ein paar Reiter bräuchte.
Möglichkeit 1:
Die Bundeswehr mietet sich bei zivilen Reitschulen ein, bezahlt die Reitstunden und hat am Ende ihr Ziel erreicht – auch wenn sie vielleicht ein wenig mehr als notwendig bezahlt hat.
Möglichkeit 2:
Die Bundeswehr will autark bleiben, kauft deswegen Pferde, braucht dafür einen Stall, stellt fest, dass man dafür eigene Reitlehrer ausbilden muss und Veterinäre könnten auch nicht schaden. Anschließend will die ganze Organisation auch noch geführt und verwaltet werden. Spätestens nach drei Jahren müssen die Reitlehrer wieder weiterziehen (Verwendungsaufbau), so dass neue Lehrer ausgebildet werden müssen…
Sie erkennen, worauf ich hinaus möchte.
@Doppelnutzung:
Natürlich kann man ein neues, kleines Transportflugzeug begründen. Aber dann sollte man – analog der VBH-Frage – eine ordentliche FFF dafür aufstellen und nicht mal eben schnell durch die Hintertür Springerausbildung ein neues Flugzeugmuster in die BW einführen.
@Koffer: Wenn dann die mögliche „Fahrschule“ auch noch kräftig nach Luftsturmregiment 40 der ehem. NVA riecht, dann finde ich Ihren Kommentar (Zitat) „das hier in Rede stehende Modell für den flexiblen, nicht bundeseigenen Flugbetrieb im Rahmen der nicht-taktischen Anteile der Sprungausbildung und die nicht-taktischen Anteile des Scheinerhalts ist ein Beispiel für eine bisher militärische Aufgabe die teilweise an eine zivile Firma ausgelagert werden kann“ (Zitatende) doch nicht mehr ganz so harmlos, wie Sie schreiben! Auch erscheinen mir die Fallschirmjäger – wie schon ein Wehrbeauftragter A. Biehle berichtete, gegenüber so manchen fragwürigen Traditionsbindungen ziemlich affin. Vgl. folgende Links:
ttps://daclaus.wordpress.com/2013/06/25/fallschirmspringen-2013-no-wings-today/http://ig-fallschirmjaeger.de/magdeburger-erklaerung/
https://daclaus.files.wordpress.com/2013/10/magdeburg33.jpg?w=614&h=409
https://daclaus.files.wordpress.com/2013/10/magdeburg34.jpg?w=409&h=614
https://daclaus.files.wordpress.com/2013/10/magdeburg46.jpg?w=614&h=408
https://daclaus.files.wordpress.com/2013/10/magdeburg47.jpg?w=614&h=409
vgl. insgesamt https://daclaus.wordpress.com/2013/06/25/fallschirmspringen-2013-no-wings-today/.
@Eike Henning: Ihre Fragen bzw. Bedenken zur Ignoranz eines möglichen Doppelnutzens mittels DO-228 NG sind mit folgenden vier Fakten klar zu beantworten:
• Das Nichtoffene Verfahren hat zwingend mit, die Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb stattzufinden. Verhandlungsverfahren bzw. Freihändige Vergaben sind jeweils mit und ohne Teilnahmewettbewerb möglich, diese sind jedoch explizit im zu begründen und müssen auch aktenkundig gemacht werden. In diesem Fall muß zunächst geprüft werden, ob ein Nichtoffenes Verfahren, bzw. eine Beschränkte Ausschreibung, durchgeführt werden kann. Diese Vergabeart hat jeweils Vorrang vor dem Verhandlungsverfahren, bzw. der Freihändigen Vergabe (vgl. http://www.bescha.bund.de/DE/Rechtsgrundlagen/Vergabeverfahren/node.html)
• Die EU-Schwellenwerte betragen seit dem 1. Januar 2014 für Auftraggeber im Sektoren bzw. Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bei Liefer- und Dienstleistungen: 414.000,00 Euro (bisher: 400.000,00 Euro). Im konkreten Fall würde dies z.B. bei einem Fünfjahresvertrag ca. 80 FlgStd/anno entsprechen, ergo dieser Schwellenwert mit Sicherheit überschritten werden dürfte (vgl. http://vergabe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.247784.de).
• Das BAJUDBw täte also sehr gut daran sofort die Verhandlungen zum „Altenstadter Modell“ abzubrechen, den Aktendeckel zuzumachen und zunächst einmal die Voraussetzungen für ein ordentliches Vergabeverfahren zu schaffen bzw. von zuständiger Stelle schaffen zu lassen. Z.B. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Definition der FFF (Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung).
• Im Übrigen sind Dienstleistungen im Sinne der Verfahrensbestimmungen des CPM(nov) die Überlassung der Nutzungsrechte an Gütern und menschlichen Leistungen. Sie werden durch die Wirtschaft/ Industrie bereit gestellt und dienen dem dauerhaften Schließen einer Fähigkeitslücke in der Planungskategorie Rüstung und ggf. Betrieb.
Damit ist m.M.n. im Fall des „Altenstadter Modells“ eindeutig die ausschließliche Zuständigkeit des BAAINBw und nicht die des BAJUDBw gegeben. Es belibt also zu hoffen, daß hier der BRH, auch so manch ein MdB sowie AIRBUS-CASA und RUAG mitlesen.
@ K.B.
Na prima, dann brauchen wir ja nach ihrem Beispiel weder Zahnärzte, IT-Personal oder Küchenpersonal oder Wachleute oderoderoder …
Es bleibt dann also nur bei den „taktischen“ Soldaten die man für ein wenig Schießerei oder Frieden schaffen braucht … Mit Verlaub, so ein System kann und wird nicht funktionieren !!!
Vielleicht sollte man nach ihrem Reitlehrerbeispiel mal darauf rumdenken, daß Spezialisten eben nicht alle paar Jahre versetzt werden und mit ihrem Spezialkönnen einfach das tun wofür man sie mit viel Geld ausgebildet hat !?!
Kann analog für Flugzeugführer und viele andere Verwendungen gelten ;-)
@ K.B.
10:05 Uhr zu Möglichkeit 2
Ihr Vergleich mit der Reitschule hinkt und ist in der Realität durch die Tragtierkompanien in der Gebirgstruppe seit 1958 hinfällig.
http://tinyurl.com/q2wq3v9
Auch wenn die Bezeichnung der Einheit in der Zwischenzeit wieder einmal verändert wurde, bleibt es trotzdem ein wichtiges Element der Gebirgstruppe und by the way, deren Leiter, ein Oberfeldvetrinär ist seit ca. 20 Jahren in Reichenhall Chef des Tragtierwesens.
Gruß Georg
@SER
Im Grundbetrieb ohne den V-Fall kann dieses System gut funktionieren und vielen Unternehmern die Taschen stopfen. Noch besser wäre, wenn wir nicht nur Lufttransport von Russland (SALIS) und Energie einkaufen würden sondern auch noch Straßen-, Seetransport und ggf auch Spezialkräfte.
@Vtg-Amtmann
„@Koffer: Ich wäre ja fast geneigt Ihnen zu glauben, wenn Sie konkret nachweisen könnten, daß z.B. beim „Nordholzer Modell“ und beim „Altenstadter Modell“ lupenreine Wirtschaftichkeitsuntersuchungen und bis hin zu den Verträgen wasserdichte Vergabeverfahren stattgefunden hätten“
Wieso sollte ich das nachweisen wollen?
Mich persönlich interessiert das Vergabeverfahren nicht. Wenn da irgendetwas krumm läuft, dann wird es schon eine Klage eines Mitbewerbers geben..
Mich interessiert nur der Nutzen für die Fallschirmjägertruppe und der ist im vorgeschlagenen Modell erheblich und nicht durch ein anderes, derzeit realistisch umsetzbares Modell ersetzbar.
„und von dem beabsichtigten BSHS-Mietmodell ist hier ganz zu schweigen.“
Keine Ahnung, warum Sie hier sachfremd immer wieder Nordholz und Bückeburg anführen.
Davon habe ich keine Ahnung und darum geht es hier im Faden auch gar nicht.
„Wenn dann die mögliche „Fahrschule“ auch noch kräftig nach Luftsturmregiment 40 der ehem. NVA riecht, dann finde ich Ihren Kommentar“
Keine Ahnung was Sie damit meinen.
„Auch erscheinen mir die Fallschirmjäger – wie schon ein Wehrbeauftragter A. Biehle berichtete, gegenüber so manchen fragwürigen Traditionsbindungen ziemlich affin“
Hierzu sage ich lieber gar nichts, sonst muss ich Ihnen gegenüber unflätig werden.
„Das BAJUDBw täte also sehr gut daran sofort die Verhandlungen zum „Altenstadter Modell“ abzubrechen,“
Nur mal eine Fachfrage am Rande: Meinen Sie eigentlich jedes mal, wenn Sie BAJUDBw schreiben das BAIUDBw?!
@SER | 27. Juli 2015 – 15:17
„Na prima, dann brauchen wir ja nach ihrem Beispiel weder Zahnärzte, IT-Personal oder Küchenpersonal oder Wachleute oderoderoder …
Es bleibt dann also nur bei den „taktischen“ Soldaten die man für ein wenig Schießerei oder Frieden schaffen braucht“
Ihre Sorge, dass man das Kind mit dem Bade ausschüttet teile ich durchaus, viele Dinge sind ja im übertriebenen Ausgliederungsprozess der Scharpingschen PPP Versuche (und folgende) daneben gegangen.
So ist natürlich gerade bei Zahnärzten, IT-Personal und Küchenpersonal eine militärische Grundfähigkeit zwingend notwendig um auch „heißen“ Einsätzen und bei der Landesverteidigung/Bündnisverteidigung bestehen zu können. Und damit meine ich nicht nur das reine Vorhalten der betreffenden Soldaten, sondern auch das in-übung-halten.
Aber im hier einschlägigen Fall geht es um eine reine Friedenstätigkeit ohne jeglichen Einsatzbezug (nämlich um die flexible und verlässliche Durchführung der nicht-taktischen Anteile der Sprungausbildung und der flexiblen und verlässlichen Durchführung der nicht-taktischen Anteile des Scheinerhalts).
Von daher stellt sich hier nicht die von Ihnen angedeutete Grundsatzfrage.
Wichtig ist natürlich, dass auch zukünftig die taktischen Anteile der Sprungausbildung und des Scheinerhalts durchgeführt werden.
Hier wird dann sowohl die LL/LTS, als auch die Truppe in der Verantwortung stehen.
Ggf. könnte man zur Sicherstellung dieses Punktes auch über eine Änderung der Vorschrift nachdenken und z.B. die Sprünge 4 und 5 im Rahmen der Sprungausbildung und gewissen Sprünge im Rahmen des Scheinerhalts zwingend an einen taktischen Sprung knüpfen.
Aber um das abschätzen zu können müßte man zunächst einmal sehen, wie sich die hier in Rede stehende Möglichkeit in der Praxis bewährt…
@Koffer: „Mich persönlich interessiert das Vergabeverfahren nicht. Wenn da irgend etwas krumm läuft, dann wird es schon eine Klage eines Mitbewerbers geben..
Sie sind offenbar ganz schön überheblich und weichen zudem der gegebenen Problematik aus. Bei jedem Mietmodell der Bundeswehr gibt es das Agio Unternehmerlohn, bei manchen, wie z.B. dem „Nordholzer Modell“ sogar zweimal. Zudem sind i.d.R. rechtserhebliche, haftungsrechtliche und auch weitere kostenerhebliche Rahmenbedingungen gegeben, die hinten und vorne auf die Belange der Bw nicht passen, weder in einen einsatzorientierten Grundbetrieb und schon gar nicht in ein echtes Einsatzszenario. Da muß man wohl nicht weiter und breiter vertiefen und damit wäre auch das geplante „Mietmodell BSHS“ abgehakt. Sehr wohl geht es auch darum hier im Thread, denn wir reden von grundsätzlichen Nutzwerten und Wirtschaftlichkeiten, egal welches Mietmodell gerade von wem auch immer in der Bw kreiert bzw. propagiert wird.
Was den „haut goût“ anbetrifft, daß das „Altenstadter Modell“ hoffentlich kein „Magdeburger Modell“ wird, haben Sie mich glaube sehr gut verstanden. Auch insofern ist Ihr Statement ausweichend bzw. unsachlich.
In einem Punkt haben Sie natürlich recht, das BAJUDBw ist natürlich das BAIUDB, aber an dieser Ihrer „Fachfrage“ – oder auch subtilen Unterstellung – dürften wohl die wenigsten der AG-Communitiy Anstoß genommen haben.
Ihr Satz „Mich interessiert nur der Nutzen für die Fallschirmjägertruppe und der ist im vorgeschlagenen Modell erheblich und nicht durch ein anderes, derzeit realistisch umsetzbares Modell ersetzbar steht dagegen als völlig argumentationslose Semantik, geschweige denn Ihrerseits auch nur halbwegs bewiesen bzw. plausibel erklärt , im Raum.
Gleiches gilt für Ihre These „Aber im hier einschlägigen Fall geht es um eine reine Friedenstätigkeit ohne jeglichen Einsatzbezug (nämlich um die flexible und verlässliche Durchführung der nicht-taktischen Anteile der Sprungausbildung und der flexiblen und verlässlichen Durchführung der nicht-taktischen Anteile des Scheinerhalts).
Hierzu sage ich nur „train as you fight“ und „fight as you have trained“. Der Rest Ihrer Argumentation erscheint deswegen nur noch als ein rein formalistisches „Herumeiern“ genau um diesen Punkt.
Was die von Ihnen benannte Bewährung etwaiger Umstellungen der Ausbildung in der Praxis anbetrifft, so darf ich Sie zudem auf https://www.dropbox.com/sc/kwf0j55cny18v1r/AAC0DK4ghprRdWlwrfUuau2da verweisen. Das war der Zustand der Landebahn in Altenstadt am 07.06.2015 vor deren erneuter Reparatur und seit jüngst ist die Landebahn erneut und zum zigsten Mal gesperrt. Ergo sollte man vielleicht erst einmal die grundsätzlichen Voraussetzungen für das tolle „Altenstadter Mietmodell“ schaffen und auch daran denken, daß man sich in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet, bevor man beim Münchner Merkur große Töne über gemietete M-28 schwingt und sich in eine obskure vergaberechtliche Parforce-Jagd verrennt!
Wir drehen uns zunehmend im Kreise und so langsam geht auch der wertschätzende Ton verloren. Deswegen nur ein kurzer Verweis zum Thema „train as you fight“:
„Schummi | 21. Juli 2015 – 12:16
Als ehemaliger, langjähriger Fallschirmjäger möchte ich hierzu auch ein paar Sätze verlieren. Soo schlecht ist der Einsatz einer oder mehrerer M-28 für das Inübunghalten der Automatenspringer nicht. Es wurde auch früher nicht nur mit schwarzem Gesicht aus der C-160 gesprungen. Wenn ich mein Sprungbuch anschaue entfallen bei >200 Sprüngen 2/3 auf die LFZ CH-53 bzw. UH-1D. Solche Sprünge sind taktisch gesehen auch eher zweifelhaft ( vor allem UH-1D da nur ohne Gepäck ).“
@Georg:
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. ;-)
Wir haben aber noch Potential in Sachen Reiterei!
http://campus.milak.at/campus/news/2009/Reitausbildungszug.php
@KB: Es scheint sich weniger die Diskussion um Kreis zu drehen, als daß das die dem Thema zugrundeliegende Problematik längst eingekreist ist.
– Wer hat – wenn überhaupt – eine ordentliche FFF definiert?
– Was enthält diese FFF exakt?
– Liegt eine objektive Marktsichtung vor?
– Was enthält die technisch-funktionale Untersuchung der WTD 61 zum M-28 Skytruck, ausser dessen grundsätzlicher Eignung zum Automatikspringen?
– Was beinhaltet die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und was sagt diese aus?
– Was sind damit die Alleinstellungsmerkmale des „Altenstadter Modells“?
– Weshalb ist die Zuständigkeit des BAIUDBw gegegeben?
– Wie wird die freihändige Vergabe an einen bereits ausgewählten Auftragnehmer mit M-28 Skytruck begründet?
Lasst doch bitte erst mal den Skytruck kommen, wir benötigen in Altenstadt dringend ein Möglichkeit schnell, günstig und zuverlässig auf 400m zu kommen. Das Lfz spielt für die ersten Sprünge keine Rolle. Zum Fallschirmspringen und für die Absetzmaschine reicht eine Grasbahn und dies wurde in Altenstadt über Jahre erprobt (Cessna Caravan). Auch viele Sprungclubs verwenden Turboprob von Grasbahnen (meist Porter).
„train as you fight“ hier geht es nicht um das Üben/Trainieren, sondern um die Ausbildung zum Sprungschein/Scheinerhalt. Das Typraiting (da gibt es nicht nur die C-160 kann sehr wohl im Verband und bei Übungen erreicht werden.
Die Frage ist nicht, machen wir die Sprungbasisausbildung mit C-160/A400M oder Skytruck, sondern machen wir sie den überhaupt noch. Mit dem Skytruck oder einer späteren anderen wirtschaftlicheren Lösung ist die Ausbildung in Altenstadt erstmal gesichert und überhaupt noch möglich. Es ist im Interesse der Soldaten.
@Koffer: dickes +1
In der Tat sehe ich das ganz genauso. Die Diskussion driftet immer wieder in die vergaberechtliche Schiene, selbst bei einer Meldung die ja absolut kein Novum in der Bundeswehr ist. Es werden schon seit langem „einfachere, nicht einsatzrelevante“ Tätigkeiten fremd vergeben. Zum Beispiel die Flugzieldarstellung im GÜZ oder auf Schießplätzen an der Ostsee. Das macht Sinn und spart eine nicht unerhebliche Menge Geld. Und wo der Soldat im Lehrgang oder zum Scheinerhalt rausspringt ist nicht (wirklich) einsatzrelevant (was ja K.B. schon dargestellt hat). Die C160 wie auch die CH53 oder UH1D sind anfällige, verglichen mit zivilen Mustern teure und definitiv nicht permanent verfügbare Muster.
Im weiteren denke ich das die Fallschirmjägertruppe hat eine so billige Anmache wie: „Auch erscheinen mir die Fallschirmjäger – wie schon ein Wehrbeauftragter A. Biehle berichtete, gegenüber so manchen fragwürigen Traditionsbindungen ziemlich affin“ nicht verdient. Was genau hat das mit der Diskussion zu tun?
Das ist billigste Polemik und ungefähr in der Schublade: „der ist ja rechts, deswegen sind seine Argumente per Definition falsch“.
Es wird eine einfache Tätigkeit an einen zivilen Anbieter abgegeben, der es offensichtlich geschafft hat sich mit seiner Geschäftsidee durchzusetzen. Ich bin mir sicher das auch hier eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stattfand, allein schon um internen Überprüfungen standzuhalten..
@Amtmann:
Wenn Sie schreiben:
“Hierzu sage ich nur „train as you fight“ und „fight as you have trained“. Der Rest Ihrer Argumentation erscheint deswegen nur noch als ein rein formalistisches „Herumeiern“ genau um diesen Punkt.“
…was genau können Sie zu diesem Punkt mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Modell besser darstellen? Abgesehen davon: was wissen Sie genau über die Ausbildung an der LL/LTS oder gar den Einsatz, das „Fight“? Wenn ich mich recht entsinne sind auch Sie nicht in Ihrer Hubschraubergrundschulung mit dem in der Truppe vorhandenen Einsatzmuster geflogen, oder? Macht heute fast keine westliche Nation mehr.
Reine Interessenfrage: Ist PZL eigentlich noch Teil des Konsortiums für welches Sie tätig waren (oder sind)?
Schön das uns Herr Vtg-Amtmann die Welt erklärt, hätte ich ich als einfache Fallschirmjäger sonst gar nicht verstanden!
@Vtg-Amtmann | 27. Juli 2015 – 23:06
„Sie sind offenbar ganz schön überheblich“
Stimmt, ist in meiner Truppengattung auch nicht selten verbreitet.
Das macht meine Argumente aber nicht weniger valide.
„Bei jedem Mietmodell der Bundeswehr gibt es das Agio Unternehmerlohn, bei manchen, wie z.B. dem „Nordholzer Modell“ sogar zweimal.“
1. Ja, und? Wenn wir (die Nutzer) davon Vorteile haben, die anders nicht zu erzielen sind, dann ist das eine sogenannte „Gewinn-Gewinn-Situation“.
2. Schon wieder das „Nordholzer Modell“, was hat denn das jetzt mit der LL/LTS zu tun?!
„damit wäre auch das geplante „Mietmodell BSHS“ abgehakt.“
Und was hat das mit der LL/LTS zu tun?
„Was den „haut goût“ anbetrifft, daß das „Altenstadter Modell“ hoffentlich kein „Magdeburger Modell“ wird, haben Sie mich glaube sehr gut verstanden.“
Nein, können Sie sich bitte weniger kryptisch ausdrücken und hier mal Fakten jenseits von Verschwörungstheorien und vagen Andeutungen auf den Tisch legen?
„Hierzu sage ich nur „train as you fight“ und „fight as you have trained“.“
Entschuldigung, aber das geht am Thema vorbei, denn die nicht-taktischen Anteile der Sprungausbildung und die nicht-taktischen Anteile des Scheinerhalts unterfallen nicht dem „fight as you train“, denn im Einsatz gibt es keinen nicht-taktischen Sprung.
Darüber hinaus stellt sich diese Frage hier gleich doppelt nicht, da militärischer Lufttransportraum absehbar auf Jahre gar nicht zur Verfügung steht, d.h. selbst WENN Sie Recht hätten, und das haben Sie in dieser Frage nicht, wäre das in dem hier in Rede stehenden Zusammenhang bedeutungslos, da nicht umsetzbar.
„auch daran denken, daß man sich in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet“
Und was soll uns jetzt diese Andeutung sagen? Dass der Heeresflugplatz ALTENSTADT aus Umweltschutzgründen gesperrt wird?!
Wenn ja, hätte ich hierzu gerne weitere Informationen.
Wenn nein, erklären Sie bitte, was Sie eigentlich aussagen wollten.
„bevor man beim Münchner Merkur große Töne über gemietete M-28 schwingt und sich in eine obskure vergaberechtliche Parforce-Jagd verrennt!“
WER hat im Münchner Merkur „große Töne“ geschwungen und WER hat eine „obskure vergaberechtlichen Parforce-Jagd“ begonnen?!
Ich frage nur, da ich die handelnden Akteure der militärischen Seite recht gut kenne und die von Ihnen geschilderten Eigenschaften passen hier eher auf keinen der Kameraden…
@Koffer: Man – Sie / ich – werden wohl in Sachen „Mietmodelle“ sowie „Win-Win-Situation“ für AG und AN zu keinem Konsens finden (können). Deshalb läßt sich das Problem ganz einfach verdichten: Ist das „Altenstadter Mietmodell“ im Sinne des CPM(nov) sowie des nationalen und europäischen Vergaberechts wasserdicht oder nicht? Oder liegt tatsächlich eine vergaberechtliche Parforce-Jagd vor? Wenn ja , dann liegen Sie mit Ihrer Nonchallance eben doch voll daneben.
Was den Heeresflugplatz Altenstadt anbetrifft, geht es um keine Schließung und/oder deren Andeutung, sondern um eine vernünftige Sanierung der Landebahn und des jetzigen Aluminium-Raster-Verbunds, welcher immer wieder defekt sein wird (vgl. eingestellte Fotos), egal ob M-28 Skytrucks oder „Pinky-Shorts“ dort landen. Ergo, erst einmal eine ordentlich verfestigte Runway samt „sauberer“ Entwässerung und dann erst sowie logischerweise der Flugbetrieb im größeren Rahmen.
Es will niemand den handelnden Akteuren bzw. den Ihrigen und Ihnen persönlich bekannten Kameraden etwas unterstellen bzw. deren zweifelsohne besten Absichten ganz im Sinne der Truppe etwas absprechen, nur m.M.n. ist das „Altenstadter Mietmodell“ bislang leider zu kurz gedacht, wie es im Münchner Merkur propagiert wurde. Das kann man aber den beiden Kommandeuren zumindest nicht unmittelbar anlasten, denn das Beschaffungswesen samt (vergabe-) rechtlicher Rahmenbedingungen ist anderer BMVg-Ämtern „Baustelle“ und ist eine gar nicht so simple „Spezialstrecke“!
Nur das wiederum interessiert potentielle Wettbewerber und auch solche, die in anderen Beschaffungsvorhaben (z.B. BSHS) von „Mietmodellen“ absehbar betroffen sind (sein können), herzlich wenig. Hier heißt der gemeinsame Nenner „BMVg“ nebst Appendix gemäß CPM(nov) und demgemäß dürfte wohl Einiges schief gelaufen sein. Zumindest wurden andere „Mütter mit schönen Töchtern“ wie z.B. AIRBUS-CASA und RUAG wettbewerbs- und vergaberechtlich evident übergangen bzw. diskriminiert.
@RLG: Was kann z.B. eine DO-228 NG oder eine AIRBUS-CASA 212 Aviocar 400 etwa schlechter, unwirtschaftlicher und mit geringeren Nutzwerten sowie mit weniger opportunen nationalen positiven wirtchafts- und rüstungspolitischen Vorteilen, als z.B. eine PZL-Mielec M-28 Skytruck?
Im Übrigen habe ich kein Modell irgendeines potentiellen Wettbewerbers vorgeschlagen, sondern nur beispielhaft aufgezeigt, daß DO-226 NG sowie CASA 212 AVIOCAR vom BAIUDBw übergangen bzw. ignoriert worden sind. Ob ich deren Vorteile oder gar Überlegenheiten im Vergleich zur M-28 darstellen kann (könnte ich übrigens), steht hier nicht zur Debatte, denn das ist gemäß CPM(nov) Aufgabe des BAAINBw und evt des BAUIDBw sowie der entsprechenden weiteren Ämter des BMVg.
Zudem scheinen Ihnen die Strukturen der Polnische Luftfahrtindustrie absolut unbekannt zu sein. „PZL“ bedeutet Państwowe Zakłady Lotnicze (auf deutsch: Staatliche Luftfahrt-Werke). Es kann sich also um gar kein vertretungsfähiges Konsortium oder gar um einen Unternehmensverbund handeln und insofern geht Ihre unterstellende Nachfrage nach einer meinerseitigen Tätigkeit für ein „PZL-Konsortium“ absolut an den Realitäten und auch an der Historie vorbei. Das hätten Sie aber in den diversen DF-Threads längst zigmal nachlesen können.
Die letzte gemeinschaftliche Vertretung der ca. 20 verschiedensten PZL-Werke gab es in Polen nach dem Umsturz durch die ARP (Agencji Rozwoju Przemysłu = staatliche polnische Agentur für Industrieentwicklung = Polnische Treuhand bzw. „Restrukturierungs Agentur) vor der individuellen und völlig voneinander unabhängigen Privatisierung der einzelnen örtlichen PZL-Werke (z.B. PZL: Polskie Zakłady Lotnicze Sp.z.o.o. in Mielec (auch „PZL Mielec“), EADS PZL Warszawa-Okęcie S.A. in Warschau, PZL Świdnik S.A. in Świdnik, WSK „PZL-Rzeszów“ S.A. in Rzeszów, PZL-Hydral S.A. in Breslau und Allstar PZL Glider Sp. z o.o. in Bielsko-Biała.PZL-Mielec, usw.) mittels Investoren wie z.B. P&W, AW, EADS-CASA bzw. AIRBUS, MTU; UT, Sikorsky, GE, Honeywell, und Anderen ab 1989 bis Mitte 2009. Dass im sogen. „Aviation Valley“ Einjeder Jeden kennt ist systemimmanent, also kennen auch externe Geschäftspartner sich gegenseitig und insgesamt die dortigen Verhältnisse genauso gut, von persönlichen Kontakten und Freundschaften samt Personalfluktuationen innerhalb des „Aviation Valley“ einmal ganz abgesehen.
@Klaus Dieter: Sind Sie nun ein „einfacher Fallschirmjäger“ der alles verstanden und nur einen fast „historischen Nick“ hat, oder sind Sie der fast historische “Klaus Dieter“, dem man wirklich die „Welt der Fallschirmspringer“ nicht mehr erklären muß? Diese Frage sehen Sie bitte als rein persönlich gestellt an und es wird selbstverständlich damit keinerlei Anspruch auf deren Beantwortung in AG verbunden bzw. erhoben. Könnte es sein, daß man sich von den seinerzeitigen internationalen mil. und paramil. Fallschirmspringer-Wettbewerben in Österreich – Absetzmaschine waren UH1D der Deutschen HFlg *- aus den 70ern zumindest vom Sehen her kennt?
——————————————-
* Das Österreichische Bundesheeer verfügte damals nur über die kurzen bzw. kleineren AgustaBell B 204B mit max 7 Pax bzw. Springern, wogegen die deutsche UH1D bis zu 8 Springer bzw. eine 8er Formation faßte (in der gleichgroßen zivilen Version Bell-205 bzw. AB-205 sind bis zu 10 Springer zugelassen).
@ Vtg-Amtmann | 29. Juli 2015 – 0:46
„Deshalb läßt sich das Problem ganz einfach verdichten: Ist das „Altenstadter Mietmodell“ im Sinne des CPM(nov) sowie des nationalen und europäischen Vergaberechts wasserdicht oder nicht?“
Nope, das ist nicht das relevante Problem, das ist lediglich interessant für die Vergabejuristen und die Konkurrenz des in Rede stehenden Anbieters.
Relevant ist allein die inhaltliche Frage, die uns FschJg betrifft.
Die relevante Problemstellung lautet folglich: Wie kann bei nicht ausreichend vorhandenem militärischem Lufttransportraum in den nächsten Jahre und vor dem Hintergrund der dem Sprungdienst eigenen Unwägbarkeiten (Wetter etc.) eine (zivile) Lösung gefunden werden, die flexibel und unter Nutzung der Graßpiste des Heeresflugplatz ALTENSTADT sowie ohne den Aufbau eigenen Bundeswehrstrukturen für die nicht-taktische Sprungausbildung und die nicht-taktischen Anteile des Scheinerhalts eine Lösung präsentiert, die auch durch die WTD mitgetragen wird.
„Was den Heeresflugplatz Altenstadt anbetrifft, geht es um keine Schließung und/oder deren Andeutung, sondern um eine vernünftige Sanierung der Landebahn“
Sehen Sie eine Sanierung einer bestehende und genehmigten Graspiste auf einem offiziellen Heeresflugplatz (so denn die Sanierung auch tatsächlich notwendig sein sollte) als infrastrukturell schwierige Aufgabe an? Ich ehrlich gesagt nicht.
„Im Übrigen habe ich kein Modell irgendeines potentiellen Wettbewerbers vorgeschlagen, sondern nur beispielhaft aufgezeigt, daß DO-226 NG sowie CASA 212 AVIOCAR vom BAIUDBw übergangen bzw. ignoriert worden sind. Ob ich deren Vorteile oder gar Überlegenheiten im Vergleich zur M-28 darstellen kann (könnte ich übrigens), steht hier nicht zur Debatte“
Stimmt, denn das ist ja der Vorteil einer externen Lösung. Die Bw muss sich nicht auf ein Modell festlegen, sondern kauft die Leistung ein. Egal welches Lfz dahinter steht…
Mit einem Alter von 32 Jahren kann ich dies wohl ausschließen!
Wieso ueberhaupt Springerausbildung bei der Bundeswehr?
Fuer die paar Figuren beim KSK die so etwas tatsaechlich brauchen kann mann das doch auch (wie bei der Fliegerausbildung) im Ramen der NATO nach USA, Spanien, Tuerkei, oder sonstwo auslagern. Das Ticket fuer den einzelnen Soldaten zur auslaendischen Spingrschule ist bestimmt billiger als die Flugstunde der zivilen AN-28. Ausserdem koenne man dem Steuerzahler dann auch das dicke Gehalt fuer den Altenstadter Oberst sparen der auf solche Ideen kommt.
@Desantnk
Woher wissen sie, was du Bw in Zukunft benötigt?
Ggf kommen ja einige Soldaten aus dem Ausland demnächst zu uns zur Ausbildung.
P.S.: Der Oberst in Altenstadt befiehlt nicht nur die Fallschirmspringer.
@koffer zum Thema Relevanz…
Es ist nicht wirklich so, dass allein die Verbeserung für die springende Zunft zu betrachten ist. @Amtmann hat schon recht…Fähigkeitslücke….Forderung….Bieterverfahren etc….das ist mit allem Gedöns gesetzlich geregelz
@Desantnk | 29. Juli 2015 – 17:34
Ich werde jetzt vorsätzlich, -also Wissen und Wollen der Tat-, oberlehrerhaft, um nicht zu sagen unhöflich indem ich gegen jegliche Netiquette feststelle:
– Welch beschränkte Bemerkung! –
Dann doch besser den ganz großen Wurf (spart nicht nur noch mehr Gehälter, sondern obendrein politischen Ärger): Wir lassen das mit Bw und SiPo etc alles sein, kümmern uns um unsere wohl genäherten „teutsche Michel – Bäuche“ und lehnen uns an die Rahmennation USA an.
PS: OvWa, bitte um Belehrung und Abmahnung.
[Einsicht gilt ja gemeinhin als der erste Schritt zur Besserung, weshalb ich das so stehen lasse, in der Hoffnung, dass es nützen möge. Der OvWa.]
@Desantnk | 29. Juli 2015 – 17:34
Ein Troll, wie schön :)
Wieso schreibt man eigentlich ständig etwas von M28 Skytruck?
Im Interview ist eindeutig von Antonov 28 die Rede!
http://www.merkur.de/lokales/schongau/altenstadt/interview-kommandeuren-kaserne-altenstadt-besser-zweit-standort-sein-5261166.html
@OvWa
Danke für soviel Nachsicht. Hin und wieder muss Manches sein.
Bin ja auch gern bereit, das Thema seriös zu diskutieren, allerdings nicht unter der Prämisse wie ein A16/B3 -Gehalt ( „… das dicke Gehalt für …‘) einzusparen ist
Eigentlich wurde Notwendiges auch umfassend erörtert, nämlich im Thread: Ach, Altenstadt, ab 07.März 2015.
Zur Dotierung hat die „Augsburger Allgemeine“ mit Datum 12. März 2015, 18:24 Uhr im übrigen mitgeteilt, dass ab 01. Januar 2016 der Kdr im DstGrd Oberstlt fungieren wird.
Die Ausb beschränkt sich auch keineswegs auf reinen
– Sprungdienst, (und das nicht nur für KSK, eben auch die FSchJgRgt) sondern umfasst noch
– EK-Ausb und vor allem
– LuTrspAusb in Zusammen mit Lw.
Und als vorletzten Hinweis, die NLD SK, -Stärke von rd 50.000, davon rd 30.000 im Heer, leisten sich ihre „defensie para school“, also ihre LL/LTS.
https://www.defensie.nl/organisatie/landmacht/inhoud/eenheden/kct/defensie-para-school
Es gibt bestimmte Fähigkeiten, die sich SK einer Nation mit 80 Mio Bevölkerung nicht nehmen lassen sollte, dazu zählt u.a. PzBau und U-Bootbau einschließlich der jeweiligen Ausb. Aber eben auch das Vermögen FSchJg alleinverantwortlich einsatzbereit auf den Hof zu stellen.
Was ich nämlich einmal abgegeben habe kommt – im Frieden – nicht wieder!
Ich sehe das ganz pragmatisch. Als ehemaliger Fallschirmjäger (obwohl, gibt es das eigentlich, denn Fallschirmjägersein geht eigentlich nicht weg) halte ich Fallschirmspringen als taktisches Instrument ein Stück weit für Folklore. Es bietet aber enormes Identifikationspotential und ist damit etwas, was wir uns leisten sollten.
@Mentor | 29. Juli 2015 – 20:16
„@koffer zum Thema Relevanz…
Es ist nicht wirklich so, dass allein die Verbeserung für die springende Zunft zu betrachten ist. @Amtmann hat schon recht…Fähigkeitslücke….Forderung….Bieterverfahren etc….das ist mit allem Gedöns gesetzlich geregelz“
1. Für wen noch?
2. Dieses von Ihnen angesprochene „Gedöns“ hat einen einzigen Zweck: die Bedarfsdeckung eines durch den Bedarfsträger (die Streitkräfte) festgelegten und durch den deutschen Bundestag anerkannten Bedarfs.
D.h. wenn es keine andere Möglichkeit gibt den Bedarf zu decken (und ich weiß aus eigenem Erleben, dass derzeit der milLTrspR nicht ausreichend zur Verfügung steht und auch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen wird!), dann muss es halt durch einen zivilen Anbieter gemacht werden.
Und die aufgeführten verwaltungstechnischen Hürden mögen ja da sein, aber dann müssen diejenigen, die dafür bezahlt werden diese halt bewältigen.
Mich interessiert dieser Verwaltungsquatsch nicht. Ich vertraue darauf, dass die zuständigen Beamten ihre Pflicht erfüllen und das wenn dem nicht so ist die zivile Konkurrenz dies durch eine Klage offenlegen wird.
Was mich an der Argumentation des @VtgAmtmann stört ist die Überbetonung von vergabetechnischen Hürden, die ständige, sachfremde Verknüpfung mit seinen Lieblingspunkten (BSHS und „Nordholzer Modell“) und das schlechtreden eines durch die Truppe DRINGEND benötigten Lösungsansatzes.
Darüber hinaus empfinde ich wilde Verschwörungstheorien, kryptische Andeutungen und beleidigende Äußerungen sowie als unangemessen.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Ich rate dringend davon ab Trolle zu füttern!!!
@OvWa | 30. Juli 2015 – 17:14
„Als ehemaliger Fallschirmjäger (obwohl, gibt es das eigentlich, denn Fallschirmjägersein geht eigentlich nicht weg)“
+1
Man ist es sein Leben lang oder man war es niemals…
„halte ich Fallschirmspringen als taktisches Instrument ein Stück weit für Folklore.“
Weit verbreitete Meinung in DEUTSCHEN militärischen Kreisen.
Interessanterweise aber nicht bei Nationen, die tatsächlich Kriege und MilEvakOp 2+ und 3 Szenare durchführen (Russen, Franzosen, Belgier, Briten, Amerikaner).
Nein, mal ganz im Ernst, sowohl in einem „heißen“ Einsatz, als auch in MilEvakOp Szenaren ist eine LLOp militärfachlich immer noch ein Mittel erster Wahl.
Die einzigen, die das nicht so sehen, sind wir Deutschen
Da stellt sich mir die Frage, ob wir es besser wissen als die Fachleute? ;-)
„Es bietet aber enormes Identifikationspotential und ist damit etwas, was wir uns leisten sollten.“
+1
Das Herz jeder kampfkräftigen Armee ist die Identifikation und der Korpsgeist.
Darüber hinaus hat der Sprungeinsatz auch ganz handfeste Vorteile (z.B. körperliche und psychische Selektion, Pragmatismus/Einsatztauglichkeit/Lösungsorientiertheit in kniffligen Situationen und Zugang zur weltweiten, bordeauxroten Familie…).
@snip: Na endlich sagt es auch mal ein Insider: Zwischen der AN-28 und den ersten M-28 mit 2 x Gluschenko TWD-10 bzw. PZL-10W samt 3-Blatt-Propeller .und den ab 1993 produzierten PZL M-28 mit 2 × Turboprop P&W-PT6A-65B mit j 687,5 kW an Fünfblatt-Propeller liegen Welten. Die alten Kisten samt deren Triebwerke werden in Polen gar nicht mehr produziert. Auch @T.W. war dies bereits bei Thread-Eröffnung aus Leserhinweis bekannt. Aber ich war ja der böse, rechthaberische und stänkernde Bube.und Altenstadt samt BMVg sind mit den AN-28 ja so glücklich : -))
@Koffer: Unterstellen wir zunächst das Gute, der ominöse Anbieter und Investor sowie „Altenstadt- und Bw-Fallschirmspringer-Förderer“ will tatsächlich so ca. 8 – 12 Mio. € in 2 – 3 M-28 Skytruck investieren.
Nachdem die LL-Division Polens zu ihren bisherigen 25 STOL-LFZ des Typs PZL-Mielec M-28 SKYTRUCK noch 12 weiterer Einheiten nachbestellt hat sowie div. Nachfragen seitens ziviler AOC-Holder bestehen, dürften so schnell keine weiteren Neumaschinen verfügbar sein. Relativ preiswert könnte die Bw jedoch – wenn man denn wollte -, per Government to Government Business bzw. per FMS beim US-DOD bzw. bei der DSCA einkaufen. Natürlich gilt dies nicht für zivile Operator (AOC-Holder). Vgl. auch http://www.defence24.com/238994,united-states-withdrew-23-of-the-polish-m28-skytruck-aircraft-from-the-active-service: Most probably, withdrawal of the Skytrucks from the active service is caused by completion of the foreign deployment in Afghanistan and Iraq. Secondly, the fact that these airframes are being stored may also stem from economic and logistical reasons.
Genau für die letzten beden Fakten spricht auch der nachfolgende Link mit benannten CLS – Contractor Logistics Support Costs – per Flying Hour (auch „Power on the Hour“ bezeichnet) i.H.v. von US $ 2,549 und die Gesamtkosten per Flying Hour (Basis: AFSOC) i.H.v US $ 3,120. Dies nur um die im Münchner Merkur publizierten Argumente pro Mietmodell Altenstadt und ein „billiger als Transall“ sowie ein „unter 5.000,- €/FlgStd näher ein- und abzugrenzen.
Deshalb sollte man neben http://calhoun.nps.edu/bitstream/handle/10945/7008/NPS-DA-12-001.pdf?sequence=1, dort Insbesondere die Kostenparameter ab Seite 100 (Mitte) bis einschließlich Seite 102, auch den Einkaufpreis der M-28 Skytruck in eine gemäß CPM (nov) zwingende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit einbeziehen, ebenso wie die voraussichtliche Gesamtnutzung, sprich mil. Flugstunden gemäß Mietvertrag bzw. mil. Bedarf plus zivile-gewerbliche Nutzung, um eine Kostentransparenz über die IOC und DOC zu erhalten.
Aufgrund der hohen Nutzwerte sowie der weiteren gegebenen Synergien würde ich im Falle eines offenen bzw. fairen Wettbewerbs deshalb die DO 228 NG, wenn auch in einer anderen Qualitäts-, Fähigkeits- und Leistungsklasse, wirtschaftlich noch lange nicht aus dem Rennen sehen. Da gibt es bei einer nutzwerte- und FFF-orientierten Gesamtbetrachtung nur „preiswerter“ bzw. „wirtschaftlicher“ und nicht „teurer“ oder „billiger“.
Genau diese Punkte dürften meine Betrachtungsweise von Ihrigen @Koffer als „unvereinbar“ unterscheiden. Ihre Argumentation “No hope, das ist nicht das relevante Problem, das ist lediglich interessant für die Vergabejuristen und die Konkurrenz des in Rede stehenden Anbieters. … Die relevante Problemstellung lautet folglich: Wie kann bei nicht ausreichend vorhandenem militärischem Lufttransportraum in den nächsten Jahre und vor dem Hintergrund der dem Sprungdienst eigenen Unwägbarkeiten (Wetter etc.) eine (zivile) Lösung gefunden werden, die flexibel … sowie ohne den Aufbau eigener Bundeswehrstrukturen für die nicht-taktische Sprungausbildung und die nicht-taktischen Anteile des Scheinerhalts eine Lösung präsentiert, die auch durch die WTD mitgetragen wird,“
geht also im „Hauruckverfahren“ voll an den CPM(nov) und am Wettbewerbs- sowie am Vergaberecht vorbei, denn bislang wußte kein möglicher Wettbewerber mangels öffentlichen Teilnehmerwettbewerb von seinem „Glück“! (Vgl. http://www.baainbw.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4Mzk2YTc3MzMzODMyNmYyMDIwMjAyMDIw/CPM_(nov.).pdf); CPM (nov), dort Seite 4).
Im Übrigen gelten auch für das BAIUDBw und für die Fallschirmjägertruppe, daß das Verfahren und das Ergebnis der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes stets aktenkundig zu machen sind. Daneben bestehende Dokumentationspflichten sowie weitere Verfahrensvorschriften der VOL/A für freihändige Vergaben bleiben hiervon unberührt. Das BMVg und das BAIUDBw sollten sich also bewußt sein, daß das bisherige „Verhandlungsverfahren“ bzw. die beabsichtigte „freihändige Vergabe“ einen massiven Aufhebungsgrund gem. VOL A (national & EG) darstellt! Damit haben das BAIUDBw und die LL/LTS in Altenstadt nämlich seit 2012 „Null“ gekonnt und „der zur Rede stehende Anbieter (AOS-Holder? CAMO? Deutscher bzw. EU-Mitglied? Kapitalherkunft?) ebenso wenig
Das Beste wäre also, auch unter dem Faktor Zeit und Dringlichkeit, da? Das BAIUDBw das Verfahren sofort gemäß VOL-A aufhebt, bevor ein langwieriger juristischer Rattenschwanz folgt und unverzüglich ein korrektes wettbewerbsoffenes Vergabeverfahren mittels eines Europäischen Teilnehmerwettbewerbs für ein beschleunigtes nicht-öffentliches Verhandlugsverfahren anzugehen.
Ferner gibt es absolut unbestritten, wie ebenfalls Ihrerseits argumentiert, im Einsatz tatsächlich keine „nichttaktischen Sprünge“. Diese „Unvereinbarkeit“ ist aber weder Ihnen, noch mir anzulasten, sondern dem BMVg. Oder anders gesagt und mit der Hubschrauber-Fliegerei verglichen, wenn nach der Basisschulung und der restlichen HS-Grundschulung inkl. Taktiklehrgang genügend Flugstunden verfügbar wären (wie früher bei der Bw gehabt und bei unseren NATO-Partnern in Masse immer noch eine Selbstverständlichkeit) und je nach „Currency- und Skill-Level“ gemäß Taktik-Checkflügen im Einsatzverband die Youngster das CTP-Programm dreimal fliegen müßen und die Erfahrenen – welche ohnehin genügend Einsätze auf dem Buckel haben (bzw. hatten) – eben nur einmal, dann haben alle soviel „Taktikflug“ und „Einsatzflug“ hinter sich, daß es das Problem „Scheinerhalt“ und ein „nichttaktisches Herumgurken“ so gut wie nicht mehr bzw. dieses nur noch in einem unumgänglichen Minimum des Grundbetriebes gibt. Denn offiziell gibt es keine „Scheinerhalter“ mehr (i.d.R. an den Schreibtisch gebundene, meist in Stabsfunktion eingesetzte und ansonsten „Pilots-h.c.“). Tatsächlich sind mittlerweile fast alle Piloten der Bw „Scheinerhalter“ augrund der verbliebenen katastrophalen Flugstundenkontingente. Exakt das ist seit Jahren das aktuelle Problem in unserer Bw aus den katastrophalen LFZ-Klarständen samt miserabler Verfügungsbesstände und wie man hört, offenbar auch ein Problem der Fallschirmjägertruppe. Genau hierauf basieren jedoch alle LFZ-Mietmodelle als „Notnagel“. Ganz im Sinne von „Der Teufel wird durch den Beelzebub ausgetrieben“ (nach Matthaeus sinngemäß, der auf Dauer untaugliche Versuch „ein Übel durch ebenso Schlimmes oder Schlimmeres zu beseitigen“!
@Klaus-Dieter: Nachdem Sie erst 32 Lenze zählen, könnte vielleicht https://www.youtube.com/watch?v=EgTXu56PpKs Einiges aus dem Nähkästchen des „historischen Klaus-Dieter“ aufzeigen, auch Absprünge der Magdeburger Skydiver aus den rusischen AN-28. Der Rest zeigt teils durchaus Anerkennenswertes, teils Befremdendes.
@all: Habe mal grob die C160 Transall und die PZL-M-28 – also nicht den alten AB-28 Sc hrott – für Altenstadt durchkalkuliert (vgl. http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=068879-1438226871.jpg). Das sieht auf den ersten Blick für die Bw sehr positiv mit dem „Altenstadter Mietmodell“ im Vergleich zur Transall aus, wenn man die Kosten auf die Tickets umlegt (An- und Abflug werden bei der Transall als CTP bzw. Scheinerhalt der Crew verbucht, sonst wird es leider noch „teurer“). Auf den zweiten Blick liegen die marktüblichen Ticketpreise für „400m-Strippenspringer bzw. nichttaktischer Anfängerbetrieb bzw. Scheinerhalter“ bei einer Schmerzgrenze von maximal 30,- € (inklusive Unternehmerlohn). Ergo würde sich bei den angenommene Flugstundenpreisen von 4.000,- €/FlgStd für Sprungdienst vor Ort und 3.000,- €/FlgStd für den Ferryflug, umgelegt auf z.B. 308 Springer bzw. 308 Sprünge der Vermieter mit durchschnittlich 3.696,00 €/FlgStd „dumm und duselig“ an der Bw bzw. des EP14 verdienen.
Allerdings rückwärts gerechnet dürfte wiederum die MI-24 SKYTRUCK – egal für welches Flug- und Einsatzprofil – maximal 1.229,- €/FlgStd kosten, um noch die 30,- € pro Ticket zu halten. Dafür dürfte aber kein solider Unternehmer eine Mi-28 SKYVAN ordnungsgemäß operieren können.
Ferner zwitschern die Vögelein, daß die Prüf- und Zulassungsseite der AN -28 bzw. M-28 (woher? An welchen Maschinen wurde überhaupt was geprüft und das auch praktisch mit Springern?) beim LufABw- also nicht bei der WTD 61, wie Sie schreiben – kurz vor dem Abschluß stünden. Ferner, daß das Ganze bereits bis 2012/13 auf das BAIUDBw zurückgehe. Derzeit würden vom LufABw nur noch Detailfragen zur Befestigung der Bergeeinrichtung an den Hardpoints des Bordkrans geklärt. Es sollen übrigens je Flug nur max. 9 – 10 militärische Springer abgesetzt werden (man denke hierbei an das erforderliche Funktions- und Aufsichtspersonal) und damit rechnet sich das Ganze nochmals schlechter.
Kurzum, eine oder auch zwei DO 228 NG wären im Bw-eigenen Flugbetrieb mit BUWI-Vertrag (PPP zur RUAG) bei z.B. 800 FlgStd/anno/AC (das erlauben die hervorragenden Klarstandsraten wie mit den beiden ÖL-DOs bewiesen), z.B. mittels Sale & Lease-Back absolut solide durchfinanzierbar und das bei unübertroffenen Nutzwerten sowie weiteren Synergien. Das bedeutet auch volle Verfügungsgewalt der BW als Betreiber, Besitzer und Halter über die Maschinen sowie deutlich weniger wirtschaftlicheund qualitative Risiken als bei einem Mietmodell. Allen drei Teilstreitkräften wäre damit gedient und das nicht nur bei deren Fallschimspringern!
Insofern wäre auch einmal interessant zu wissen, wieviele Sprünge und welcher Art insgesamt so bei der Bundeswehr pro Jahr so zusammenkommen bzw. sollten, um eine mögliche Grundauslastung zu ermitteln? Ich schätze mal, daß von den ca. 350.000 Sprüngen jährlich in Deutschland ca. 35.000 bzw. ca. 10% auf die BW (inkl. Bw-Sportförderung) entfallen, oder liege ich da total daneben? Zumindest dürfte ich aber oberhalb der vergaberechtlichen nationalen und EG-Schwellenwerte liegen.
@Desantnk: Dem Kommentar von @Koffer ist hinzuzufügen: Es gibt in Deutschland keine zivilen AN 28, nur <B<„russische Staatsluftfahrzeuge“, die alle vom LBA längst gegroundet sind. Wir reden hier von PZL M-28 Skytruck und nicht vom AN-28. Nennen Sie ferner doch bitte mal die Flugstunden- und Ticket-Preise beim Einsatz von BeechKingAir 200 für z.B. HAHA- und HALO-Sprünge in Arizona und in Texas der Bw, bevor Sie mit weiteren unterhalb der Gürtellinie liegenden hohlen Phrasen daher getrollt kommen. Sie sollten sich erst einmal https://www.youtube.com/watch?v=prFRbeBE96w ansehen, um überhaupt eine vage Vorstellung davon zu haben, wo in Altenstadt „der Hammer hängt“ und was bis zu den ersten fünf scharfen Sprüngen für Voraussetzungen sorgfältigst erarbeitet werden müssen! Ansonsten Ihnen ein virtuelles „Glück ab“ mit einem „bayerischen Fallschirm“ [= Rucksack mit Bierfäßchen oder auch Hohlblockstein].
@OvWA: Sie wollen doch nicht etwa als ehem. Fallschirmjäger dem alten dummen Spruch Vorschub leisten, „Bei Manchen war der erste Sprung bereits einer zuviel“ (siehe Youtube und Treppenhaus in Lehnin und auch https://m.youtube.com/watch?v=aaSZCG7t7A8)?
@ snip | 30. Juli 2015 – 9:46
Da die Produktion der Antonow An-28 „Cash“ bereits in Jahr 1993 eingestellt wurde !
Die Produktion führte aber dann PZL Mielec unter den Namen M-28 „Skytruck“ / M-28B „Bryza“ / „Sea-Breeze“ weiter.
Heute wird dieses Flugzeug von Sikorsky vertrieben, da PZL Mielec Heute ein Teil der Sikorsky Familie ist.
http://www.sikorsky.com/Pages/Products/Military/M28.aspx
Wie Vtg-Amtmann bereits erwähnt hat, betreiben die USA eine Variante
dieses Flugzeug unter der Bezeichnung C-145A !
Persönlich würde ich ein paar C-145A beschaffen und dann Airbus in Rechnung stellen !
@Milliway: Richtig, die Produktion der AN-28 wurde 1993 eingestellt und zwar von PZL-Mielec und in der Ukraine wurde in 1973 bei Antonov nur ein einziger Prototyp gefertigt.
Für Ihren letzten Satz „Persönlich würde ich ein paar C-145A beschaffen und dann AIRBUS in Rechnung stellen!“ ein ganz dickes Lob und 1+ !
Im Weiteren steht doch damit immer noch die Frage offen im Raum, sind etwa in Sachen AN-28 die Altenstadter Kommandeure bei ihrer durchaus verständlichen pragmatischen Initiative und alsdann das BAIUDBw – offenbar in der Sache und am Markt vorbei hoffungslos überfordert – möglicherweise einem ‚Felix Krull‘ auf den Leim gegangen (https://de.wikipedia.org/wiki/Bekenntnisse_des_Hochstaplers_Felix_Krull)?
Insofern habe ich auch schon seit dem ersten Beitrag von @Koffer, fast schon ein gewisses Verständnis und auch Mitleid für dessen leider völlig falsche Argumentation, denn mir liegt auch mehr das Anpacken, statt das Zögern..
Das Ganze erinnert aber fürchterlich an http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13503018.html und auch da war doch was in „Burg“, dem bekannten und „Magdeburg-nahe“ NVA-Fallschirmspringer-Standort?!
Wieso sollte sich also im Bw- bzw. BMVg-Beschaffungswesen diesbezüglich etwas geändert haben? Das im Jahresbericht 2012 des Bundesrechnungshofes (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2012/2012-bemerkungen-gesamtbericht-pdf, dort Seiten 44 und 274) beanstandete, absolut kläglich am vom BWB (BAAINBw) Begünstigten – der Zuschlag erging allen Ernstes an einen „Aachener-Vorstadt-Gebraucht-LKW-Händler“ – gescheiterte Beschaffungsvorhaben „62 Luftkissenfahrzeug für Spezialkräfte (LKF)“.
Als Projektleiter einer ehem. Bietergemeinschaft für eine LKF-Entwicklung hatte der „Amtmann“ schon in der Angebotsphase des Vergabeverfahrens diese Hochstapeleie bereits auf- und abgeklärt und alsdann den Bundesrechnungshof entsprechend informiert, nachdem der Zuschlag allen Ernstes des vor dem Teilnehmerwettbewerb längst ausgeguckten m.M.n. „Grattler“ und alsdann mit Zuschlag die Pleite im Projekt erfolgte.
Zu „Grattler“ vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Grattler.
Für Profis: Die AN-28 mit der Kenning RF00308 (https://www.google.de/search?q=RF00308&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0CE8QsARqFQoTCOTO6LuQhMcCFYq8FAoduDUKCw&biw=1280&bih=666) fällt neben anderen unter das SAS ( 1AJ001-04) und darf nur nichtkommerziell verwendet werden. Siehe auch https://easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA%20SAS%20A%20091%20An-28%20Iss%202.pdf
@all: Edit undNachtrag: Aus bekanntem Link auf den Münchner Merkur (Zitat): „Wir haben derzeit zwei zivile Flugzeuge hier, die SC7 Skyvan und eine Cessna, die meine Freifaller und die Sportfördergruppe nutzen. Ab dem vierten Quartal kommt eine Antonov 28 dazu. Zwei Maschinen diesen Typs werden der Bundeswehr zur Verfügung gestellt, um die automatische Fallschirmsprung-Ausbildung zu unterstützen. Eine wird in Altenstadt vor Ort sein, wenn wir sie brauchen.
Sorry, das ist bereits unter Google-Niveau und eines Obristen absolut nicht würdig.
@Vtg-Amtmann | 30. Juli 2015 – 19:56
„@Koffer: Unterstellen wir zunächst das Gute, der ominöse Anbieter und Investor sowie „Altenstadt- und Bw-Fallschirmspringer-Förderer“
1. Warum ominös? Warum hier (schon wieder) eine kryptische Andeutung und nicht statt dessen eine kurz (!) offene und aussagekräftige Formulierung?
2. Was soll der Sarkasmus? Warum sollte es sich bei einer privaten Firma um einen „Förderer“ handeln?
„Relativ preiswert könnte die Bw jedoch – wenn man denn wollte -, per Government to Government Business bzw. per FMS beim US-DOD bzw. bei der DSCA einkaufen.“
Warum sollte die Bw diese Maschinen beschaffen? Damit entsteht doch nur der zwangsläufige „Bw-Überbau“ personell und finanziell und man hat den ganzen Wartungsschlamassel am Hals.
Zu dem würde damit ja der charmante Vorteil einer zivilen Lösung verloren gehen: Bei zivilen Maschinen ist die Firma daran interessiert möglichst VIEL zu fliegen (bringt ja Geld), bei militärischen Maschinen haben die Lfz-Fhr hieran häufig kein gesteigertes Interesse…
[lange Erklärung über Kostenvorteile anderer System]
Aber gerade das ist doch einer der Vorteile für die Bw an der vorgeschlagenen Lösung: es interessiert niemanden, dass sind alles Probleme des externen Anbieters. Die Bw bekommt eine Leistung und wie und mit welchem System diese bereitgestellt wird (solange die WTD mitspielt und das absetzen erlaubt) ist nicht mehr das Problem der Bw.
„Im Übrigen gelten auch für das BAIUDBw und für die Fallschirmjägertruppe, daß das Verfahren und das Ergebnis der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes stets aktenkundig zu machen sind.“
1. Für das BAIUDBw bestimmt. Die werde das auch sicherlich machen.
2. Was hat den die FschJgTr mit dem Vergabeverfahren zu tun?! Wir sind doch nur der Nutzer, warum sollten wir hier Ermittlungen durchführen und irgendetwas aktenkundig machen?
„Das Beste wäre also, auch unter dem Faktor Zeit und Dringlichkeit, da? Das BAIUDBw das Verfahren sofort gemäß VOL-A aufhebt, bevor ein langwieriger juristischer Rattenschwanz folgt“
Das wäre nur dann das beste, wenn Sie tatsächlich mit ihren ständigen Unterstellungen Recht hätten und hier „krumme“ Dinge laufen. Wenn alles normal läuft und das BAIUDBw seine Arbeit macht (wovon ich ausgehe!), dann bedarf es solcher Maßnahmen nicht und der Vertrag kann schnell abgeschlossen werden und die Truppe kann umso schneller davon profitieren.
„Denn offiziell gibt es keine „Scheinerhalter“ mehr (i.d.R. an den Schreibtisch gebundene, meist in Stabsfunktion eingesetzte und ansonsten „Pilots-h.c.“).“
Das mag bei den LfzFhr so sein, bei den Springern gibt es auch weiterhin offiziell Scheinerhalter.
„Genau hierauf basieren jedoch alle LFZ-Mietmodelle als „Notnagel“. Ganz im Sinne von „Der Teufel wird durch den Beelzebub ausgetrieben“ (nach Matthaeus sinngemäß, der auf Dauer untaugliche Versuch „ein Übel durch ebenso Schlimmes oder Schlimmeres zu beseitigen“!“
Sie haben insofern Recht, das wir diese Diskussion vermutlich nicht führend würden, wenn wir genügend milLTrspR hätten.
Aber 1. haben wir den nun einmal derzeit (und auf absehbare Jahre auch weiterhin) nicht und 2. hätte eine zivile Lösung auch in einem solchen hypothetischen Fall durchaus Vorteile für den nicht-taktischen Sprung (z.B. in der Ausbildung die Sprünge 1-3 und im Scheinerhalt bei den Sprüngen 1-2): er wäre verlässlicher und flexibler als jegliche militärische Lösung! Für milLTrspR muss ich Monate vorher anmelden, zivLTrpR kann ich durch Anruf bei gutem Wetter am gleichen Tag bekommen.
[lange, spekulative Überlegungen über Kosten]
Ich bin immer wieder erstaunt wie lange Sie über Dinge vermeintliche Fakten zusammentragen können über deren Inhalte Sie wenig wissen.
„Allen drei Teilstreitkräften wäre damit gedient und das nicht nur bei deren Fallschimspringern!“
Ja und das Angebot würde nicht dieses Jahr kommen, sondern vermutlich erst in 5 Jahren. Denn solange benötigen TSK übergreifende Prozesse ja normalerweise (siehe hierzu als Vergleich die TSK übergreifende Abstimmung bzgl. der in der FschJgTr dringend benötigten ELG (Einsatzleitgruppe) bzw. CCT (Combat-Control-Team), die sogar deutlich länger als 5 Jahre benötigt hat.
„Ich schätze mal, daß von den ca. 350.000 Sprüngen jährlich in Deutschland ca. 35.000 bzw. ca. 10% auf die BW (inkl. Bw-Sportförderung) entfallen, oder liege ich da total daneben?“
Total daneben nicht, irgend etwas zwischen 25.000 und 50.000 dürften es vermutlich in der Tat sein (aber auch ich muss hier schätzen).
@all: Altenstadt die 4te:
Zu einer der „Antonov-Leichen“, die da in Altenstadt seit Mitte 2012 im Keller liegen, hat auch schon am 12. März 2015 die AUGSBURGER ALLGEMEINE berichtet: Lufttransport – Die Ausbildung bleibt, der Kommodore geht (Zitat): „ Für die Zeit nach der Außerdienststellung der Penzinger Transporter hat er [Oberst Jahnel] bereits Alternativpläne. … Zum anderen führe er derzeit Vertragsverhandlungen mit der zivilen Wirtschaft. Es gehe um eineAntonov 28, die Jahnel bei Bedarf direkt in Altenstadt stationiert sehen möchte: „Damit wären wir autark. …“(Zitat-Ende zu Oberst Jahnel)
Irgendwie lehnt sich da m.M.n. Herr Oberst etwas zu weit aus dem Fenster und auch über eine für diesen viel zu kurze Fensterbank. Man darf diesem Obristen und dem Minister Dobrindt (in dessen Wahlkreis Altenstadt liegt) nur wünschen, daß da keinerlei innerer Zusammenhang zu den beiden „Magdeburger AN-28“ und deren Background besteht. Obwohl, wo sollen sonst etwa die AN-28 herkommen?
(Von den weltweit noch operierten 68 AN-28 steht knapp die Hälfte auf der ‚“Antonov-Blacklist“, Blacklist’, vgl http://flightsafety.org/download_file_iframe.php?filepath=/asw/dec06/asw_dec06_p18-23.pdf und wie gesagt, die beiden Magdeburger AN-28 hat das LBA auch schon längst b.a.w. gerounded)
Das Ganze wird zwar keine „25 Mio. € BMF-Vorlage“ für VA und HA, aber trotzdem wäre ich gerne Mäuschen, falls demnächst diese tragikkomische Lachnummer ein aufmerksamer Bundestags-Abgeordneter im Verteidigungsausschuß und/oder im Rechnungsprüfungsausschuß auf das Tapet bringen sollte. O Jahnel und vor allem auch Minister Dobrindt hätten sich vielleicht doch besser für die Einführung von DO 228 NG einsetzen sollen?
Letzteres erscheint zumindest karriereförderlicher als die „AN-28-Nummer“, auch wenn es sich bei der naheliegenden Alternative DO 228 NG um kein AIRBUS-Produkt handelt. :>))
@Koffer zu 31. Juli 2015 – 7:41:
Man vgl. http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d3164dak.pdf. Wenn denn die dort benannten AN-28 bzw. deren Operator der Verhandlungsgegenstand bzw. Verhandlungspartner des BAIUDBw und des O Jahnel sein sollten (so viele AN-28 sind ja nicht mehr verfügbar und für den gewerblichen Einsatz/Luftarbeit sind diese grundsätzlich von der EASA nicht zulassungsfähig), dann war meinerseits der Begriff „omninös“ wohl eher eine sehr höfliche und dezente Wortwahl für völlig offenliegende Vorgänge, zu deren Erfassen man nicht Insider sein muß. Das sind auch keine „kryptischen Andeutungen, statt einer kurzen offenen und aussagekräftigen Formulierung“, sondern diese und weitere evidenten Beweise wurden längst hier im Thread eingestellt. Sie hätten nur lesen und/oder verstehen müssen (wollen).
Und um für die mitlesenden Fachleute exakt sowie beweiskräftig zu sein,
• Ohne EASA-TCDS bekommt in keinen „EASA-Land“ irgendein Flieger eine nationale Zulassung; Die AN-28 hat aber kein EASA-TCDS. Da hilft auch kein § 30 LuftVG.
• Hat der entsprechende Vogel eine andere Zulassung und fliegt gewerblich, bedarf er einer Ein- und Ausfluggenehmigung (max. gültig 180 Tage).
• Ist es ein (russisches) Staatsluftfahrzeug mit entsprechender Kennung (solche – widerrufene – Kennungen hatten/haben die Magdeburger AN 28) bedarf es zusätzlich einer Diplo-Clearance (z.B. für Dienstleistungen gegenüber der BW).
• Wollte man eine AN-28 (wie z.B. die Magdeburger AN-28 RF-00308, SN #1AJ001-04) in Deutschland registrieren und betreiben, müßte die Maschine im EASA-SAS für AN-28 explizit mit Serial-Nummer benannt sein. Darunter fällt zwar die #1AJ001-04 (vgl. https://easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA%20SAS%20A%20091%20An-28%20Iss%202.pdf, dort S. 8),
• jedoch gilt dann ausnahmslos S. 9, SECTION 4: Other Limitations. „This SAS is applicable only to aircraft registered in EU member states on Accession to the EU and cannot be extended to further imported aircraft. This aircraft is limited to non-commercial operation, ganz abgesehen von dem netten Satz auf dem Deckblatt dieses EASA-SAS „There is no valid Type Certificate for this aircraft type“ .
Jetzt mögen mir @Koffer oder auch O Jahnel bitte erklären, wie eine AN-28 für die Bw „nichtgewerblich“, aber gegen Kostenerstatung, denn Luftarbeit verrichten will?
Womit wir beim „Förderer“ und bei „Selbstkostenflügen“ wären und solche schließen nochmals „Luftarbeit“ aus. Man sollte also von Dingen, von denen man nichts versteht, tunlichst die Finger lassen und darüber sich weder in der Presse auslassen, noch wie @Koffer als FschJg diskutieren, sonst war es „ein Sprung zuviel“!
Für Sie @Koffer deshalb nochmals im Klartext: Es würde – ungeachtet der vergaberechtlichen Aspekte sowie eines „Magdeburger Backgrounds“ – eine riesen Lumperei und m.M.n. auch ein saftiger Skandal vorliegen, wenn auf einen sicherlich höchst hinterfragenswerten Operator sich die Bw (die Fallschirmjäger-Truppe) und das BMVg (BAIUDBw) einlassen würde.
Übrigens stellen sich damit auch die Fragen,
• ob die Versuchsflüge mit AN-28 (2012/13 in Manching, die Absetzvorgänge als solche, aber auch die Erprobung/Marktsichtung von neuen und nie eingeführten Rundkappen) gewerbliche Flüge waren oder auch nicht?
• Und ob die damalige AN-28 nicht etwa rein zufällig die RF-00308, SN #1AJ001-04 aus Magdeburg war?
Das Hauptflugbuch von ETSI wird da hinsichtlich Kennung sowie gewerblicher (Arbeits-) Flüge sehr ergiebig sein und auch Auskunft geben, wie die Landegrbühren berechnet worden sind (z.B. gewerblich, nicht gewerblich, oder gar nicht, weil Dienstleistung für die Bw).
———————————————–
• P.S.:Danke für die Bestätigung der Sprungzahlen pro Jahr. Rechnet man mit minimal 25.000 Sprüngen/anno bei 30,- € „Ticketpreis“ sind dies 750.000 €/anno bzw. bei einem 5-Jahresvertrag satte 3,75 Mio. €. Damit wird der EU-Schwellenwert im Sektoren bzw. Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bei Liefer- und Dienstleistungen i.H.v. 414.000,00 Euro deutlich überschritten und es besteht eindeutig Ausschreibungspflicht, egal ob das dem Herrn Oberst oder auch @Koffer gefällt, oder auch nicht.
• Zitat @Koffer: “Bei zivilen Maschinen ist die Firma daran interessiert möglichst VIEL zu fliegen (bringt ja Geld), bei militärischen Maschinen haben die Lfz-Fhr hieran häufig kein gesteigertes Interesse…“ (Zitatende). Das ist eine – peep. Der OvWa. – Unterstellung gegenüber Piloten und Offizierskameraden der Bw. Und dies auch noch von einem (gemäß dessen eigener Kommentare) zu unterstellenden aktiven Fallschirmjäger-Offizier!
• (noch’n Zitat) „Ich bin immer wieder erstaunt wie lange Sie über Dinge vermeintliche Fakten zusammentragen können über deren Inhalte Sie wenig wissen. … Ja und das Angebot würde nicht dieses Jahr kommen, sondern vermutlich erst in 5 Jahren“ (Zitatende)
– Als ehem. HFlg-Offz (Offz-Ausbildung alter Art und damit ziemlich „LL-nah“, u.a. in Achern und Weingarten) mag ich zwar von der FschJg-Truppe relativ wenig verstehen, aber zumindest über die Luftfahrtbranche sowie das Beschaffungswesen weiß ich soviel, daß bislang die Angebotsfristen (i.d.R. 4 Wochen) stets eingehalten wurden. Wann die Angebotsaufforderungen ab Bedarfsfeststellung (jetzt FFF) allerdings seitens BMVg auf dem Tisch liegen, steht auf einem anderen Blatt. Da habe ich schon Verfahren erlebt, da ist man seit 2004 bis heute das BMVg noch zu Potte gekommen und es wurde immer wieder geschoben.
-Dass aber seit 2012 – und so alt ist der beim LufABw aufliegende Prüfvorgang „AN-28“ – die Zeit bis zu einem legalen Vergabeverfahren damit verplempert wird, daß ein Kommandeur der LL/LTS (Zitat aus AUGSBURGER ALLGEMEINE) “Zum anderen führe er derzeit Vertragsverhandlungen mit der zivilen Wirtschaft. Es gehe um eine Antonov 28, die Jahnel bei Bedarf direkt in Altenstadt stationiert sehen möchte“, ist offenbar eine bislang nie dagewesene Art der „Dezentralen Beschaffung“, sprich eine m.M.n. ganz üble Klüngelei, die möglichst schnell rechtsanhängig werden sollte!
• (und noch’n Zitat bzw. ein weiterer Schuß, der voll nach hinten ging) “Was hat denn die FschJgTr mit dem Vergabeverfahren zu tun?! Wir sind doch nur der Nutzer, warum sollten wir hier Ermittlungen durchführen und irgendetwas aktenkundig machen?“Da haut doch ein – peep. Der OvWa. – FschJg-Kamerad und Offizier auch noch den angeblich persönlich bekannten Kdr der LL/LTS Altenstadt voll in die Pfanne! Diesen Corps-Geist fasse ich nicht!
Noch ein interessanter Aspekt: Die beiden Magdeburger AN-28 führten auch vor den aktuellen Registrierungen die Kennungen R-nnnnK und RA-nnnnK.
Das LBA hat per 08.08.2011 u.a. der Landesluftfahrtbehörde MECKLENBURG-VORPOMMERN inhaltlich mitgeteilt: „Daß die russischen Registrierungen mit dem Endbuchstaben “K“> von der „Federation of the Amateurs of Aviation“ (FLA bzw. LAF) vergeben. Diese ist weder von der russischen Luftfahrtbehörde bevollmächtigt noch gesetzlich berechtigt, LFZ zum Verkehr zuzulassen. Dokumente, die von der FLA/LAF ausgestellt wurden, sind nicht von der russischen Luftfahrtbehörde anerkannt. Die Nutzung dieser Dokumente verstößt gegen das Luftrecht der Russischen Föderation. Darüber hinaus bedarf es nach russischem Luftrecht für das gewerbliche Absetzen von Fallschirmspringern einer Genehmigung.
Zusammenfassend wurde ausgeführt, dass nach aktueller Kenntnis weder die LFZ über eine gültige Registrierung und Zulassung verfügen, noch die erforderlichen Berechtigungen vorliegen, um die angebotenen Flüge (u.a. Absetzen von Fallschirmspringern) durchzuführen. Diese LFZ sind somit gem. § 1c i. V. m. § 2 Abs. 7 LuftVG nicht berechtigt im deutschen Luftraum zu verkehren. Die fehlende Zulassung rechtfertigt außerdem die Annahme, dass die an die Verkehrssicherheit gestellten Anforderungen des Luftfahrzeuges nicht erfüllt sind.
Das Führen eines LFZ, das nicht zum Luftverkehr zugelassen ist, stellt einen Straftatbestand nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 LuftVG dar. … usw., usf.“
(vgl https://www.google.de/webhp?ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=o0G7Veb8NoWjyAOYxZOQCQ#q=Russland+Luftfahrzeugregister)
Wie gesagt, man sollte von Dingen von denen man keine Ahnung hat, bitte die Finger lassen, besonders wenn es um die Sicherheit des Luftverkehrs sowie um Leib und Leben der einem unterstellten Soldat(inn)en geht!
„Wie gesagt, man sollte von Dingen von denen man keine Ahnung hat, bitte die Finger lassen, besonders wenn es um die Sicherheit des Luftverkehrs sowie um Leib und Leben der einem unterstellten Soldat(inn)en geht!“
Genau Herr Amtmann. (Und das, was hier folgte, formulieren Sie entweder höflich oder es erscheint hier nicht. Der OvWa.)
@Vtg-Amtmann | 31. Juli 2015 – 7:52
„Zu einer der „Antonov-Leichen“, die da in Altenstadt seit Mitte 2012 im Keller liegen,“
Was bedeutet diese (wieder einmal kryptische) Andeutung?
„Irgendwie lehnt sich da m.M.n. Herr Oberst etwas zu weit aus dem Fenster und auch über eine für diesen viel zu kurze Fensterbank. Man darf diesem Obristen“
Die Bw hat Oberste, Obristen gibt es in Libyen und andernorts und die putschen –> habe ich zumindest einmal an der OSH gelernt ;)
„und dem Minister Dobrindt (in dessen Wahlkreis Altenstadt liegt)
Und was soll diese Andeutung? Wollen Sie
„nur wünschen, daß da keinerlei innerer Zusammenhang zu den beiden „Magdeburger AN-28“ und deren Background besteht.“
Welchen „Background“ deuten Sie hier an?
„Das Ganze wird zwar keine „25 Mio. € BMF-Vorlage“ für VA und HA, aber trotzdem wäre ich gerne Mäuschen, falls demnächst diese tragikkomische Lachnummer ein aufmerksamer Bundestags-Abgeordneter im Verteidigungsausschuß und/oder im Rechnungsprüfungsausschuß auf das Tapet bringen sollte.“
Wieso Lachnummer? Wieso aufmerksam machen?
Offensichtlich wird ja mit dieser Idee sehr offensiv umgegangen, also muss man ja niemand darauf aufmerksam machen.
Und Lachnummer suggeriert ja, dass hier etwas nicht in Ordnung sei, aber dafür sind Sie bisher jeglichen Beleg schuldig geblieben.
„O Jahnel und vor allem auch Minister Dobrindt hätten sich vielleicht doch besser für die Einführung von DO 228 NG einsetzen sollen?“
Was hat denn der Kdr der LL/LTS und der Verkehrsminister mit der Einführung eines neuen Flugmusters in die Streitkräfte zu tun?!?!
@Vtg-Amtmann | 31. Juli 2015 – 15:17
Noch ein interessanter Aspekt: Die beiden Magdeburger AN-28 führten auch vor den aktuellen Registrierungen die Kennungen R-nnnnK und RA-nnnnK.
[lange unverständliche Ausführungen über russische Zulassungen und Aussagen der Landesluftfahrtbehörde MV]
Was hat das jetzt mit diesem Vorgang zu tun?
„Wie gesagt, man sollte von Dingen von denen man keine Ahnung hat, bitte die Finger lassen, besonders wenn es um die Sicherheit des Luftverkehrs sowie um Leib und Leben der einem unterstellten Soldat(inn)en geht!“
Moment!
Ihre kryptischen und wenig mit dem konkreten Sachvorgang zusammenhängenden Andeutungen sind ja schön und gut, aber hier ist jetzt eine Grenze überschritten!!!
Verstehe ich Sie hier richtig, Sie behaupten, dass der für die Luftlandeausbildung und den Lufttransportausbildung zuständige Kdr (ehemals Kdr LL/LTS, jetzt ja seit kurzem umbenannt) und die für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät in der Bundeswehr zuständige Wehrtechnische Dienststelle (WTD 61) keine Ahnung vom Absetzen von Springern aus Luftfahrzeugen und der Zulassung von Luftfahrzeugen für den Sprungdienst haben und hierdurch Leib und Leben von Soldaten gefährden?
Habe ich Sie hier richtig verstanden?!?
ach ja, die RA…K Geschichte. Meines Wissens waren ja die Magdeburger An-28 Auslöser dieses Desasters, was zu einem reihenweisen Grounding dieser Kisten in D und zu hektischen Umflaggungsaktionen derselbigen führte.
Allerdings konnte mir immer noch niemand die Frage beantworten, wie man mit einem als Staatsluftfahrzeug (RF-…)registrierten Luftfahrzeug in D gewerblich tätig werden kann.
@ koffer
seit wann ist die WTD61 für die Zulassung von zivilen Luftfahrzeugen zuständig?. Die können maximal ein Urteil zur grundsätzlichen Eignung eines zivilen Luftfahrzeuges für den Sprungdienst bei der Bundeswehr abgeben und eventuelle Änderungen anregen.
Für die Zulassung eines zivilen Luftfahrzeuges inklusive eventuell erforderlicher ergänzende Musterzulassungen für den Sprungbetrieb ist die Luftfahrtbehörde des Eintragungsstaates zuständig. Bei deutsch zugelassenen Luftfahrzeugen wäre das das Luftfahrtbundesamt bzw die Europäische Luftsicherheitsagentur!
RF 00308
RA 2092K
Sind Kennungen welche die Magdeburger LFZ tragen/trugen. Schon seltsam.
@OvWA: Entschuldigung und nunmehr höflich umformuliert: „Man sollte vom eigenen Luftsportgerät sowie den entsprechenden technischen, betrieblichen und ausbildungsrelevanten Vorschriften und Zulassungen samt QM-Wesen, Aufsicht, Prüfung und Auditing , welche bislang im Fallschirmbereich im Falle von Luftsportgeräten noch nicht der EASA unterliegen, sondern dem DEUTSCHER FALLSCHIRMSPORTVERBAND e.V., also einem Verein bzw. Sportverband, nicht auf andere Luftfahrtgeräte und Luftfahrzeuge der professionellen gewerblichen Luftfahrt schließen, auch wenn diese in oder für welchen“ Verein“ auch immer betrieben werden.“
@Snip: ich gehe mal davon aus, daß Ihre Frage Ihnen O Jahnel und/oder auch die graue Eminenz der Magdeburger, der ex OTL (NvA) und ehem. RgtKdr des LuftsturmRgt K.D. Krug nicht beantworten werden, aber vielleicht springt ja @Koffer für diese noch ein?
@Koffer: Könnte es sein, daß Sie sich samt Ihrer Ironie, Ihrem Spott und Ihrer über offenbar allen Realitäten stehenden Erhabenheit, unwissender stellen als Sie denn tatsächlich sind?
Laut #278 http://www.flugzeugforum.de/threads/72543-Flugbetrieb-in-Manching-ETSI-2013?p=1846708&viewfull=1#post1846708 (nebst Photo, wenn eingeloggt)
#279 http://www.flugzeugforum.de/threads/72543-Flugbetrieb-in-Manching-ETSI-2013?p=1846709&viewfull=1#post1846709 (nebst Photo , wenn eingeloggt)
#290 http://www.flugzeugforum.de/threads/72543-Flugbetrieb-in-Manching-ETSI-2013?p=1846809&viewfull=1#post1846809 (Kommentar)
war die Magdeburger Antonov AN-28 RF-00308 (vgl. http://www.airport-data.com/aircraft/photo/000800529.html) zwecks Erprobung/Nachweis des Absetzens von Fallschirmspringern (echte Springer und auch Dummies) am 05.03.2013 in Manching/ETSI (es gibt ganz bestimmt noch einschlägigere Dokummente bzw. Beweise, diese gehören aber nicht hierher).
Die Fakten – nicht etwa „Kryptik“ – passen damit bestens zu den aus 2012/13 berichteten Untersuchungen der AN-28 durch das LufABw, welches auch Mitarbeiter in Manching hat. Man ist also seitens des BMVg / BAIUDBw definitiv und seit Jahren mit den Magdeburgern zu Gange und das wie berichtet noch aktuell und schert sich offenbar einen Teufel um die luftrechtlichen Voraussetzungen und/oder man hat davon keine Ahnung! Sicherlich waren – ungeachtet der Zulassungsfrage dieser AN-28 – die Arbeitsflüge in Manching auch „nicht-gewerbliche Selbstkostenflüge eines russischen Staatsluftfahrzeuges für die Bundeswehr bzw. das BMVg“???
So ganz allmählich solle es also bei einigen Herrschaften klingeln!
Gibt es denn eigentlich irgendwo nun schon mal eine gesicherte Erkenntnis darüber, welche Firma mit der Erbringung dieser Leistung „Absetzen von Springern für die LL/LTS“ (ob nun mit M-28 oder AN-28 und ob dem Herrn Oberst bzw. dem Merkur-Reporter beim Interview dieser fachkundige Unterschied bewusst war, kann ja bei der querschnittlichen Sachkenntnis eines normalen Pressevertreters durchaus in Frage gestellt werden) vertraglich seitens BAAINBw gebunden wurde? Dann können können wir uns diese endlosen Debatten und Spekulationen bzgl. der ehemals russisch registrierten und gegroundeten LFZ aus Magdeburg vielleicht sparen……….
Noch eine kleine Klugsch***-Bemerkung an unseren allwissenden Faktenspender Amtmann: Das LufABw nahm im Oktober 2014 seine Arbeit auf und wurde offiziell im Januar 2015 nach Erreichen der vollen Einsatzbereitschaft in Dienst gestellt .. dass es somit bereits 2012/2013 irgendwelche Untersuchungen zur AN-28 berichten konnte, ist damit eher „faktisch“ ausgeschlossen.
@snip | 31. Juli 2015 – 18:39
„seit wann ist die WTD61 für die Zulassung von zivilen Luftfahrzeugen zuständig?“
Ist sie nicht. Habe ich auch nie behauptet!
Ich schrieb „die für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät in der BUNDESWEHR zuständige Wehrtechnische Dienststelle“.
Wenn Sie möchten erkläre ich Ihnen gerne, warum die WTD hier mit im Spiel ist…
@Vtg-Amtmann | 31. Juli 2015 – 19:20
„@Snip: ich gehe mal davon aus, daß Ihre Frage Ihnen O Jahnel und/oder auch die graue Eminenz der Magdeburger, der ex OTL (NvA) und ehem. RgtKdr des LuftsturmRgt K.D. Krug nicht beantworten werden, aber vielleicht springt ja @Koffer für diese noch ein?“
1. Wie kann ich helfen? Was darf ich Ihnen erklären?
2. Aha, jetzt kommen Sie also langsam aus der Deckung! Ihre ganzen Einwendungen und pseudo-fachlichen Argumente bauen also darauf auf, dass Sie vermuten, dass von dem angedachten Geschäft ein ehemaliger NVA Offizier finanziell profitieren wird?
Wenn das so ist, warum haben Sie das nicht von Anfang an gesagt?
Naja, dann tue ich mal so, als hätte sich Ihr in der Zwischenzeit ja fast dreitägiges „Versteckspiel“ nicht ereignet und sage mal etwas zu diesem Punkt.
Ich habe keine Kenntnis darüber, ob hinter der in Rede stehenden Firma ein ehemaliger NVA Offizier steckt.
Ehrlich gesagt interessiert mich das aber auch wenig. Ich persönlich kann zwar mit diesen ganzen ehemaligen NVA Typen, wenig anfangen, finde deren Geschichtsklitterung abstoßend und die Versuche gewisser Kräfte in der Gewerkschaft (DBwV) eine Gleichstellung herbeizuführen widerlich. Auch mache ich mir durchaus Sorgen und befürchte, dass es diese, ja sehr gut vernetzten „Herren“ irgendwann einmal schaffen in den BDF (Bund deutscher Fallschirmjäger) aufgenommen zu werden und Einladungen der Bw zu bekommen, so als hätten sie ehrenhaft gedient.
Aber diese persönliche Abneigung, hat nichts mit geschäftlichen Fragen zu tun, bei denen unsere FschJgTr profitieren kann.
D.h. selbst wenn hinter dieser Firma ein ehemaliger NVA Offizier steht, dann ist das aus meiner Sicht kein Hinderungsgrund. Die meisten von denen sind ja unbescholtene Bundesbürger und haben ein Recht darauf ihren Wirtschaftsinteressen nachzugehen. Und wenn diese ein Angebot haben, was von einem „Wessi“ nicht erbracht wird, dann soll der Zuschlag halt an einen ehemaligen NVAler gehen. Das gebietet schon der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes…
„Könnte es sein, daß Sie sich samt Ihrer Ironie, Ihrem Spott [Frechheit gelöscht] unwissender stellen als Sie denn tatsächlich sind?“
Ich war zwar nie mit diesem Projekt befasst, aber ich denke ich habe einen recht guten Überblick was in meiner Truppengattung geschieht und mit gewissen Aspekten der Springherausbildung war ich sogar indirekt mal befasst. Warum fragen Sie?
„Laut […] war die Magdeburger Antonov AN-28 RF-00308 […] zwecks Erprobung/Nachweis des Absetzens von Fallschirmspringern (echte Springer und auch Dummies) am 05.03.2013 in Manching/ETSI“
Kann durchaus sein, die LL/LTS arbeitet schon seit einigen Jahren an diesem Projekt. Warum?
„Man ist also seitens des BMVg / BAIUDBw definitiv und seit Jahren mit den Magdeburgern zu Gange und das wie berichtet noch aktuell“
Wie gesagt an dem Projekt Wiederaufnahme des Automatensprungs aus zivilen Maschinen wird schon seit einigen Jahren gearbeitet. Ob da eine Magdeburger Firma dabei ist oder nicht kann ich aber mangels Kenntnis (und Interesse) nicht sagen.
Aber warum auch nicht, wenn sie Expertise in dieser Frage hat?!
„und schert sich offenbar einen Teufel um die luftrechtlichen Voraussetzungen“
Aha und Sie sind also der Meinung die handelnden Experten (LL/LTS bzw. Nachfolger, WTD und LufABw bzw. Vorgänger) ignorieren Recht und Gesetz?
Häh?!
„und/oder man hat davon keine Ahnung!“
Doppeltes Häh?!
„Sicherlich waren – ungeachtet der Zulassungsfrage dieser AN-28 – die Arbeitsflüge in Manching auch „nicht-gewerbliche Selbstkostenflüge eines russischen Staatsluftfahrzeuges für die Bundeswehr bzw. das BMVg“???“
Dreifaches Häh?
„So ganz allmählich solle es also bei einigen Herrschaften klingeln!“
Was soll denn diese kryptische Andeutung jetzt schon wieder bedeuten?!
@all
Ich will ja nicht unnötig eine Lanze für den @Amtmann brechen(das hat er sicherlich nicht nötig), dennoch kann man mit neutraler Brille doch in allen Diskussionen doch mal festhalten, dass er mit viel Akribie Fakten zusammen trägt, um der Truppe schneller, besseres und vor allem auf legalem Wege Material zukommen lassen will. Ich habe das schon mal angemerkt, der Amtmann hat die ganzen Gesetze nicht geschrieben, er fordert nur die konsequente Umsetzung. Da kann @koffer noch von Wünschen und erster Hilfe für die Fallies reden, Frau Ministerin hat extra Frau Suder geholt, damit der CPM nov angewandt wird. Und wenn sich die Forderungen der Fallies nicht durchsetzen lassen, ist wer der Blöde? Natürlich…der Bereich Rüstung…oder doch die TSK….das Planungsamt?
@koffer…mit Verlaub….Ihre Argumentation….erstmal machen und andere sich um die entstehenden rechtlichen Konsequenzen kümmern lassen, ist vielleicht ein wenig der Truppengattung geschuldet,doch mMn zu kurz gedacht. Erinnert mich an viele Beispiele im Einsatz, wo zBsp Umbauten an Fahrzeugen (Aufbau GraMaWa am Wolf) zwar gut gemeint, aber rechtlich nicht zu Ende gedacht waren und somit vom TO kassiert wurden….da nixht legal und Verlust der Zulassung…Das Ganze dient dann auch tatsächlich dem Schutz der eigenen Leute(auch wenn das manch einer nicht versteht.) Somit wären wir wieder beim Amtmann, der auch vehement für die Sicherheit der Truppe eintritt.
PS Das sein Temperament manchmal mit ihm durchgeht….seis drum….schütteln und die Argumentation aufnehmen….dafür ist AG doch gedacht….übrigens kenn ich @amtmann nicht persönlich!
@Zimdarsen: Exakt zu den drei Magdeburger AN-28:
SN #1AJ001-04 = RF-00308 = ex RA-28809 = ex EA-3677K, gegroundet vom LBA
SN #1AJ002-07 = RA-3560K, gegroundet vom LBA.
SN #1AJ005 = ex SSR-28781, abgeblich seit ca. 2012 stillgelegt, steht angeblich zum Verkauf mit deutlich unter 100T € oder 100T US $
Alle Maschinen fallen aufgrund ihrer SN eindeutig unter das EASA-SAS gem. https://easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA%20SAS%20A%20091%20An-28%20Iss%202.pdf und können ungeachtet ihres hinterfragenswerten rechtlichen und technischen Zulassungstatus grundsätzlich im Zuständigkeits der EASA nicht gewerblich eingesetzt werden!
Soweit als weitere Beweise gegen die reine Schattenfechterei von @Koffer „Und Lachnummer suggeriert ja, dass hier etwas nicht in Ordnung sei, aber dafür sind Sie bisher jeglichen Beleg schuldig geblieben. Und ich dachte immer @Koffer ist zur „aufrechten Teilnahme an einer fachlichen und auch intellektuellen Mensur“ in der Lage.:-)
Man vergleiche http://augengeradeaus.net/2015/07/bundeswehr-mietet-zivile-flugzeuge-fuer-die-fallschirmspringer-ausbildung/comment-page-3/#comment-204918
@FUX: „Gibt es denn eigentlich irgendwo nun schon mal eine gesicherte Erkenntnis darüber, .. usw. Please read back all after good morning!
• Faktisch ist sowohl im MÜNCHNER MERKUR (vom 17. Juli 2015), als auch in der AUGSBURGER ALLGEMEINEN (vom 12. März 2015) – und zwar zitatweise durch Oberst Jahnel höchst persönlich – explizit von AN-28 die Rede und eben nicht von PZL-Mielec M-28. Wenn Herr Oberst also auf keinen Korrekturabszug bestehen, dann ist das dessen Problem.
• Seitens des BAAINBw wurde vertraglich offensichtlich noch kein Unternehmer zur Leistungserbringung eingebunden und es gibt ausweislich der Europäischen TED-Datenbank auch kein Vergabeverfahren.
• Laut Einlassung des O Jahnel werden die kurz vor Abschluß stehenden Verhandlungen durch das BAIUDBw geführt>/B>. Aber auch das hatten wir schon.
• Woher das LufABw seine „Zulasser“ rekrutierte (WTD 61) und wo diese teils noch sitzen (in Manching als Aussenposten des LufABw), ist ebenso bekannt wie die verbliebene bzw. beibehaltene Zuordnung der Prüfer (WD 61). >B>Ergo könnte so mancher LufABw’ler aus seinem ersten Leben erzählen.
• Im übrigen sind die vom LBA gegroundeten Magdeburger AN 28 nicht „ehemals russisch registriert“, sondern sind zumindest bis zum Grounding russisch registriert. Von einer aktuellen Registrierung in einem „EASA-Land“ ist nichts bekannt.
• Die Präsenz der Magdeburger AN-28 SN #1AJ001-04 = RF-00308 in Manching am 05.03.2013 zwecks Erprobungsflügen>/B> – und die waren wohl gewerblich – ist ebenfalls „faktisch“ nicht mehr ausschließbar!
Das alles braucht aber weder „Allwissender“, noch „Klugsch….er“, sondern ist eigentlich mit „1 + 1 + n = 2 + n“ erfaßbar.