NATO-Verteidigungsminister beschließen größere Eingreiftruppe, schnelle Verfügbarkeit
Während in Brüssel die Regierungschefs und die Finanzminister der EU um Griechenland und den Euro ringen, haben ein paar Kilometer weiter die Verteidigungsminister der NATO (einschließlich der Griechenlands, Foto oben rechts) Entscheidungen getroffen, die die Schlagkraft des Verteidigungsbündnisses erhöhen sollen. Aus dem Statement von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg:
We have agreed to take further steps forward in adapting NATO to our changed and more challenging security environment.
And I will outline and highlight four of the decisions we have made at our meeting.
First, we decided to increase further the strength and capability of the NATO Response Force, including its air, maritime and special operations components.
All together, the enhanced NATO Response Force will consist of up to 40,000 personnel.
This represents a substantial increase from the previous level of 13,000.
Second, we took measures to speed up our political and military decision-making, while maintaining political control.These include the authority for our Supreme Commander SACEUR to alert, stage and prepare our troops to be ready to go once the political decision is made. We also approved a new concept of advance planning.
Detailed advance planning and rapid decision-making are two sides of the same coin. They mean we are able to respond more rapidly and more effectively to threats – wherever they might come from.
Third, we finalized the design and composition of the six small headquarters we are setting up – in Bulgaria, Estonia, Latvia, Lithuania, Poland and Romania.
They will each consist of around 40 people, and will play a key role in planning, exercises, and assisting potential reinforcement.
We will also consider setting up more such headquarters in other NATO countries. And several Allies have offered during the meeting to host such small headquarters.
Finally, we have decided to set up a new standing Joint Logistics Headquarters.
This will enable us to move forces faster across the territory of our Alliance with the necessary supplies, equipment and transportation.
Insgesamt komt das nicht überraschend, auch die Vergrößerung der NATO Response Force (NRF) nicht: Das hatte Stoltenberg bereits beim Ministertreffen im Februar angestrebt. Die NRF war ja im vergangenen Jahrzehnt deutlich verkleinert worden, weil die Einschätzung vorherrschte, dass sie nicht wirklich gebraucht würde – das hat sich offensichtlich geändert.
Interessant ist die zweite Entscheidung: These include the authority for our Supreme Commander SACEUR to alert, stage and prepare our troops to be ready to go once the political decision is made. Da wird man auf die Details schauen müssen; ich verstehe das so, dass der NATO-Oberbefehlshaber deutlich mehr Möglichkeiten hat, vor allem die Very High Readiness Joint Task Force, die Speerspitze, als Symbol für den Abschreckungswillen der Allianz innerhalb des Bündnisgebietes zu verlegen. Weit unterhalb eines formalen Einsatzes, als Übung mit deutlichem Vorzeigecharakter. Das ist gerade in Deutschland nicht unumstritten, zumal für eine solche Verlegung im NATO-Territorium natürlich keine Mitsprache oder gar Entscheidung des Bundestages nötig ist.
Nachtrag: Ein Punkt, der in den offiziellen Statements (bisher) nicht zur Sprache kam, aber ungleich besorgniserregender ist, hier in einem Bericht vom Guardian:
Nato to review nuclear weapon policy as attitude to Russia hardens
Nato, in an echo of the cold war, is preparing to re-evaluate its nuclear weapons strategy in response to growing tension with Russia over Ukraine, sources at the organisation have said. (…)
A Nato diplomat said: “There is very real concern about the way in which Russia publicly bandies around nuclear stuff. So there are quite a lot of deliberations in the alliance about nuclear [weapons], but it is being done very slowly and deliberately. We need to do due diligence on where we are.”
The issue is being discussed on the margins of a two-day Nato ministerial meeting that began in Brussels on Wednesday. But the US is keen to get the issue on the table and a meeting of Nato’s ministerial nuclear planning group is likely to be held later this year – earlier than planned – to discuss refreshing the nuclear doctrine.
(Foto v. links: Jean-Yves Le Drian, Verteidigungsminister Frankreich, Ursula von der Leyen und der griechische Verteidigungsminister Panos Kammenos – NATO Photo)
Die Entscheidungen gehen durchaus in die richtige Richtung.
Der deutsche Michel reibt sich natürlich verwundert die Augen, was denn da in der Welt los ist. Plötzlich liest man z.B. auf welt.de Artikel wie „Wir werden uns nach dem Kalten Krieg zurücksehnen“ gefolgt von „Nato rüstet im Konflikt mit Russland massiv auf“.
Bei all dem muss man leider die Frage nach der Willenskraft in der Bevölkerung stellen. Ist die autochthone Bevölkerung Deutschlands mental bereit, unsere Werte zu verteidigen? Oder müssen das Flüchtlinge tun, die aus Kriegsgebieten nach Deutschland geflohen sind und den Wert von Recht und Freiheit wesentlich mehr schätzen, als der durchschnittliche deutsche Michel!?
Der zweite Punkt stach mir auch sofort ins Auge. Daher folgende Fragen:
1. Welche supranationalen Rechtsgrundlagen gelten hier allgemein?
2. Wer ist bisher befugt,
a) die NRF zu alarmieren?
b) die NRF zu verlegen (außerhalb eines Krisen- bzw. Kriegsgebiets)?
c) die NRF in einem Krisen- oder Kriegsgebiet einzusetzen?
3. Welche Besonderheiten gelten im Bündnisfall nach Art. 5?
@ anubiswaechter
die fragen zur kommandogewalt von nato stäben über deutsche truppen ist ja so neu nicht.
die integration der deutschen streitkräfte in nato alarmverbände war ja zu zeiten der blockkonfrontation deutlich intensiver und quantitativ umfangreicher.
insofern müssten die verfassungsrechtlichen fragen eingentlich geklärt sein.
Die frage wo eine noch zulässige reguläre verlegung von alarmverbänden im bündnisgebiet aufhört und eine potentiell zustimmungspflichtige defensivoperation anfängt kann wohl a priori nicht pauschal beantwortet werden und ist ohnehin politischer nicht rechtlicher natur.
Und das alles klappt ohne spürbar mehr Geld für Betrieb und Invest…
@wacaffe
Hm, zum einen geht es nicht um die verfassungsrechtlichen Fragen, sondern um die politischen. Und zum anderen war die Lage damals etwas anders, weil kaum Bundeswehrverbände an eine NATO-Außengrenze verlegt wurden (die hatten sie ja im eigenen Land), um Abschreckung zu demonstrieren…
Nur zum Vergleich: Russland mobilisierte zusammen mit Weissrussland beim Manöver „Zapad 2013“ kurzfristrig ca. 70.000 Soldaten und paramilitärische Kräfte, die offiziell eine „Anti-Terror-Übung“ durchführten , nach Einschätzungen skandinavischer und baltischer Beobachter aber die Eroberung des Baltikums probten.
http://www.svd.se/ryska-ovningen-storre-an-vad-som-aviserats
@Hohenstaufen: die Zahlen RUS Übungsbeteiligter sind im Allgemeinen mit großer Vorsicht zu genießen. RUS kündigt seine Übungen häufig mit sehr großen Zahlen für Material/ Personal an, aber was dann tatsächlich auf dem Hof steht, ist i.d.R. weniger.
@Anubiswächter: JEDE Verlegung der NRF bedarf einer Entscheidung des NAC; ebenso die Aktivierung, durch die die Einsatzgleiche Verpflichtung für die BW zum Einsatz wird. Das klärt auch die Frage nach dem Einsatz der NRF.
Art 5 unterscheidet sich rechtlich nicht von anderen bewaffneten Einsätzen.
Es gibt keine supranationalen Rechtsgrundlagen bei der NATO. DEU hat überall Vetorecht.
Naja, „seinerzeit“ wäre ein „Einsatz“ ja mehr oder minder automatisch mit dem Spannungs- bzw. Verteidigungsfall zusammengefallen, insofern gab es da wohl keine politischen Probleme, da man ja wusste, was kommen würde.
Heute weiss man das eben nicht, daher ist selbst die NATO-Assignierung seit „Anbeginn der Zeit“, z.B. bei der Lw, kein Argument, dass es ja etwas Bekanntes und nichts Neues sei…
Bewegte Zeiten erfordern mutiges Handeln und Entscheidungskraft, die heute verkündeten Beschlüsse finde ich daher sehr begrüßenswert. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass es nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleibt und die NATO es tatsächlich schafft, die bis zu 40.000 Mann starke NRF auf die Beine zu stellen. Die NRF Reduzierungen in der Vergangenheit waren ja leider nicht nur dem veränderten Sicherheitsumfeld geschuldet sondern auch der Tatsache, dass viele Mitgliedsstaaten die Kräfte im geforderten Umfang nicht stellen konnten/wollten. Ich hoffe daher, dass die bisher für die neue Speerspitze unternommenen Anstrengungen keine Blaupause für die gesamte NRF darstellen.
Ob das Aufstellen neuer, kleiner Hauptquartiere die gewünschten Effekte erzielt bleibt abzuwarten, gerade wenn keine Truppe geführt wird.
Besonders gespannt bin ich allerdings auf das neu aufzustellende permanente „Joint Logistic Headquarters“. Ich bin leider kein Fachmann dieser Materie, aber ich kann mir vorstellen, dass es herausfordernd werden wird, die hierfür notwendige Fachexpertise zu generieren.
Gibt es da einen Automatismus, wenn der Artikel 5 Fall eintritt? Wie war das 2001, musste da noch der Bundestag zustimmen, wurde für Deutschland ebenfalls der V-Fall festgestellt? So würde ich den Sinn von Artikel 5 jedenfalls verstehen – Angriff auf Bündnispartner ist wie Angriff auf eigenes Territorium.
Ach, die jungen Leute…
2001 hat der Bundestag dem Bündnisfall nach Artikel 5 NATO-Vertrag zugestimmt, da gibt es keineswegs einen Automatismus.
Der Verteidigungsfall wurde nicht festgestellt – die Dinge sind ja verwandt, aber nicht zwangs-gekoppelt.
Wenn (Betonung: „wenn“) Putin nach dem Baltikum oder andere NATO Mitgliedstaaten greift, dann wird er die NATO nicht direkt angreifen. Ich denke, diese Behauptung kann ohne nähere Begründung konsensual so im Raum stehen bleiben. Das Vorgehen auf der Krim und in der Ostukraine zeigt Möglichkeiten auf, mit denen man auch im Baltikum rechnen muss.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, dass selbstverständlich die militärischen Fähigkeiten (auch und insb. der NRF und VJTF) lageangepasst verbessert werden müssen. Gleichzeitig muss man aber auch prüfen, ob die vorhandenen Befugnisse der zuständigen Organe angepasst bzw. erweitert werden müssen. Und genau das wird bzw. wurde auch diskutiert, siehe obige Meldung. Denn wenn die politische Konsensbildung (ganz davon abgesehen, dass auch heute noch viele Menschen nicht an eine Aggression Russlands in der Ukraine glauben) aufgrund (zugegebenermaßen sehr intelligenter, weil wirkungsvoller) gegnerischer Verschleierung sich wieder in die Länge zieht, dann schafft Russland wieder vollendete Tatsachen, während (das ist zu besorgen) eigene Streitkräfte zurückgehalten werden. Daher ist die (hier verallgemeinerte) Frage, wer unter welchen Voraussetzungen zu welchen Maßnahmen befugt ist, durchaus von Bedeutung (auch und gerade im Falle von Veto-Befugnissen). Offenbar ist man sich zumindest insoweit einig, dass das bisherige Instrumentarium dafür nicht ausreicht (insoweit sind also Fragen der Kommandogewalt offensichtlich doch ’neu‘). Aus diesem Grunde wären die getroffenen Entscheidungen im Wortlaut auch sehr interessant.
Im Übrigen sagte am Montag Stoltenberg in der vorbereitenden PK:
Fundstelle: http://www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_120869.htm
der schritt ist sicherlich richtig und nötig im sinne der gebotenen felxibilität für reaktionskräfte in hybrid szenaren.
solange es aber keine bi- bzw. multilateralen abkommen mit den stationierungs- und transitländern zur drastischen reduzierung der Zoll uns sonstigen selbstgeschaffenen verwaltungshindernisse gibt ist high readiness aber eine floskel ohne inhalt.
mal eine frage an die eingeweihten. Wurde für noble jump bzw. die VJHTF übung der mobilisierungsbefehl tatsächlich erst mit alarmierungsvorlaufzeit (5 Tage?) an verband kommuniziert oder hat man de facto wochenlang zeit gehabt sich auf die „spontane alarmierung“ vorzubereiten.
das wäre dann ja wenig realistisch gerade mit hinblick auf die zolleskapaden
@TW: Hat der BT wirklich der Ausrufung des Bündnisfalls zugestimmt? Oder nur OEF, für die der Art. 5 die Rechtsgrundlage war? Bin mir grad nicht sicher… Glaube nicht, dass der BT dieser Entscheidung der BReg im NAC zustimmen muss, oder?
Dazu noch der Hinweis: Man sollte nicht dem Irrtum erliegen, dass Landesverteidigung und Bündnisverteidigung dasselbe seien. Allein schon der Kräfteansatz für die beiden Fälle ist völlig unterschiedlich.
Feststellung Bündnisfall nach Art 5 NATO-Vertrag 12. September 2001.
https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2001/oktober/der-buendnisfall-nach-art.-5-des-nato-vertrags.
Der NATO-Rat rief am 12.09.2001 nach Attacke gegen das WTC und das Pentagon den Bündnisfall aus, der noch stets Bestand hat.
Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 13. Dezember Dezember 2014 einen Antrag der Grünen (17/11555) abgelehnt, den am 12. September und am 4. Oktober 2001 ausgerufenen Nato-Bündnisfall zu beenden.
Careful! Der Antrag war an die BReg gerichtet, sich im NATO-Rahmen dafür einzusetzen, den B-Fall zu beenden. Daraus lassen sich also keine Rückschlüsse zu obiger Frage ziehen.
Naja die Zahl ist mal Serö.
Aber ich bin mal gespannt wie die BRD sich drücken wird
zu dem wir ja gerade alles zusammen Sammelten das wir das bitten können
mit was kommen wir dann mit mehr
Zur damaligen Zustimmung des Bundestags zum Bündnisfall (wenn hier auch OT):
Der Bundestag stimmte am 19. September 2001 dem Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der Regierungserklärung des Bundeskanzlers, zu den Terroranschlägen in den USA und zu den Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie der NATO vom 19. September 2001 (BT-Drs. 14/6920) wie folgt zu: 565 (ja) : 40 (nein) : 6 (enthalten), siehe BT-PlPr. 14/187 vom 19.09.2011, S. 18305A (18337C).
Konkret hieß es insoweit im Entschließungsantrag in BT-Drs. 14/6920, S. 1 f.:
Ok, auch dem entnehme ich, dass eine Zustimmung des BT politisch zwar günstig, aber rechtlich nicht nötig ist. Dies ergibt sich für mich daraus, dass es sich um einen rechtlich nicht bindenden Entschließungsantrag handelte.
Wüsste auch nicht, wieso der Bündnisfall Zustimmungspflichtig sein sollte, da sich daraus weder automatisch ein bewaffneter Einsatz ergibt, bzw es sich auch nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt…
Aber halten wir fest: der BT hat Art 5 in der Tat zugestimmt, ohne dass damit rechtlich etwas verbunden wäre.
Hier geht was durcheinander. Den bündnisfall stellt der Nordatlantikrat fest. Der BT kann dazu ein politisches Statement abgeben, das ändert aber nichts an der Feststellung und den sich daraus ergebenden vertraglichen Verplichtungen. Ob Deutschland allerdings diesen Verplichtungen durch den Einsatz militärischer Mittel nachkommt, darüber muss der BT -ggfalls in verkleinerter Notrunde – entscheiden. Da hat wiederum der NATO-Rat kein Mitspracherecht. Ausnahme wären Mittel und Verbände, die der BT bereits vorher, auch mit Vorratsbeschluss, für genau diesen Fall zur NATO-Verwendung freigegeben hat. Das würde zB gelten für deutsche Patriots in Türkei, es mag auch für einen General Domröse gelten (?), nicht aber für deutsche AWACS Besatzungen, soweit mir bekannt.
Die Papiere und Verlautbarungen beantworten eine ganze Reihe an Fragen, auch die, wer wen wohin mit welchen Auftrag schicken darf.
Die Fragen liegen auf der hinteren Zeitachse: jetzt verlegt man die Truppenteile in den Raum x.
Was dann? Wie weiter? Und wer stellt welche Folgekräfte? Klar kann ich mir das ausmalen, aber aufgrund fehlender Relevanz nicht institutionalisieren.
Nun gehöre ich bekanntermaßen nicht zu denen, die an einem Kalten oder gar heißen Krieg mit Russland ein Interesse haben. Ganz offensichtlich findet man aber auf NATO-Ebene Gefallen daran, sich zumindest für eine Art Kalten Krieg zu wappnen.
Ich denke, da wären dann noch die Beantwortungen offener politischer Fragen angemessen.
Sollte Russland tatsaechlich nach einem baltischen Staat greifen, ist dies das politische Ende des europaischen Projektes. Militaerisch waere eine heisse Auseindandersetzung mit russichen Truppen eh haarig (um einmal hoeflich zu bleiben). In Zusammenschau mit den finzanzwirtschaftlichen Problemen einiger Mitgliedsstaaten und der teils schwindenen Unterstuetzung fuer das europaische Projekt, ist ein Konflikt oder Krieg der Sargnagel. Diese Dimension geht m. M. ûnter in der vorherrschenden Betrachtung der derzeitigen Problemsituation. Wir sollten gut beraten sein, Aktionen der NATO kritisch zu wuerdigen und unbedingt aktiv werden (politisch), um einem einseitigen Einfluss entgegenzuwirken. Dem Rest der Welt mag es nicht interessieren, wenn in den baltischen Laendern die Lage eskaliert. Uns und um uns Polen, Skandinavien et al schon.
@MD.: Sie klingen ja so apoDIKITisch wie BeneDIKT. ;-) *scnr*
Nach 14 Jahren Bündnisfall, dem Tod Bin Ladens und dem Abzug aus Afghanistan muss man die Frage sehr ernsthaft stellen wann denn dieser Zustand nun sein Ende findet. Man könnte sonst auf die Idee kommen, dass er ad infinitum weitere 86 Jahre andauern wird, mit jedem neuem Erwachsen von ISIL/ ISIS/ DAESH/ AQIM/ MUSLIMBRÜDERN/ HAMAS -ähnlichen Organisationen, und dass die NATO als Organisation somit ihren (vertraglichen) Charakter durch die Hintertür erheblich verändert hat.
Zu Russland: Aus meiner Sicht sind für die NATO andere Themen heißer als das Baltikum, nämlich die Gebiete Moldawien/ Transnistrien und die Nachfolge von Lukaschenko in Weissrussland (inkl. farbigem happening) – eine Reintegration in Russland schwebt schliesslich ständig im Raum.
P.S.: Es bereitet schon ein bisschen Vergnügen im Stile eines Amtmannes zu formulieren. ;-)
Ottone | 25. Juni 2015 – 15:42
Vor allem man hat doch was gelernt Hitler konnte sich zufrieden geben
das ist bei Putin auch nicht anders wenn wir das zulassen wir müssen jetzt den Stein Zeigen das er weis das er aufhören muss
aber auch China hat eine Insel Besetzt , und baut da Flughafen auf und man Vernichtet dabei eine Tausendjahre alte Kolrallen Insel
@ DS (24. Juni 2015 – 22:08):
Zudem übertreibt das russische Verteidigungsministerium ja nicht nur regelmäßig bei der Zahl der übenden Soldaten, sondern auch gerne mal bei den Übungsinhalten an sich. Ich erinnere mich noch gut an die Ankündigung, während Snap Drill XY würden die Luftlandetruppen (WDW) – erstmal seit Jahren – mitsamt ihren Schützenpanzern abgesetzt werden. Was kam letzten Endes dabei herum? Man schmiss ganze zwei (!) BMDs aus einer Iljuschin. Toll.
Vielleicht ist es nur eine Petitesse:
Es steht nirgends geschrieben, dass bei einem Angriff auf eines der NATO-Länder ein jedes Mitglied automatisch mit militärischen Mitteln unterstützen muss. Es reicht eine wie auch immer geartete Unterstützung.
Dass es in der Praxis (hoffentlich) darauf hinausläuft, dass man den angegriffenen Partner militärisch unterstützt, ist eine andere Sache, einen Automatismus gibt es jedoch nicht, Erklärung Artikel 5 hin oder her.
@Anubiswaechter
Entschuldigung, aber ich sehe nicht wieso ein Angriff auf ein oder mehrere NATO – Mitglieder nicht ein Angriff auf DIE NATO sein kann?
@wacaffe
Man hat es festgestellt, nun sollte man die Hindernisse beheben.
Im Moment kommt mir ihre Kritik sehr voreilig vor.
Trennung
Wie sehen eigentlich die Regeln aus, wenn ein NATO – Mitglied mittels „Revolution/Staatsstreich/Nichtsstaatliche Aggressoren“ angegriffen bzw. seine legitime Regierung gestürzt wird?
Halbwegs OT:
Sehr geehrter Herr Wiegold,
mag sein das 2001 offiziell nicht der Verteidigungsfall festgestellt worden ist, genau dies hat BK Schröder aber abends in der Tagesschau lauthals verkündet! Ist zwar peinlich und eine Schande, dass der Kanzler sowas offenbar selbst nicht auseinander halten kann, jedoch wurde das auch mWn nie nachträglich korrigiert – und wenn dann nicht gleichfalls medienwirksam verbreitet. Insofern wurde also schon der V-Fall festgestellt. Man ignoriert es nur, weil man vielleicht weiss das es nicht so gemeint war. Seinerzeit führte diese Tagesschau auch deutschlandweit zum Einrücken einiger Reservisten in die Kasernen (ich meine dunkel zu erinnern, dass es laut Nachrichten um die 60 gewesen sein sollen)…
Nicht zuletzt ist es dieser Faux Pas, der mich des öfteren von Zeiten vor 2001 als ‚Vor dem Krieg‘ sprechen lässt.
@Andreas: Nö, man ignoriert das – falls so passiert – weil der BK den ganzen Tag vom V-Fall sprechen kann, ohne dass es was ändert. Empfehle Lektüre GG 115a ff
@ThoDan
„Entschuldigung, aber ich sehe nicht wieso ein Angriff auf ein oder mehrere NATO – Mitglieder nicht ein Angriff auf DIE NATO sein kann?“
Weil die NATO kein Staat/Gebiet ist, sondern nur eine Organisation.
Deshalb kann sich die NATO auch nicht ausbreiten, sondern nur Staaten hinzutreten.
Artikel 5 zwingt auch nicht zu militärischem Beistand.
„Wie sehen eigentlich die Regeln aus, wenn ein NATO – Mitglied mittels „Revolution/Staatsstreich/Nichtsstaatliche Aggressoren“ angegriffen bzw. seine legitime Regierung gestürzt wird?“
Die NATO ist ein militärisches Bündnis und kein Polizei/Nachrichtendienstliche Vereinigung.
Späte Antwort, aber immerhin …
@ThoDan:
Das wäre zu prüfen, wenn man eine fundierte Antwort geben will. Ich erlaube mir aber stattdessen folgenden Hinweis: Es wurde in der Geschichte des Art. 5 bereits mehrfach diskutiert, ob beispielsweise terroristische Angriffe wie der vom 11. September 2001 von seinem Anwendungsbereich überhaupt erfasst werden. Man hat es letztlich bejaht. Rein rechtlich betrachtet lässt der Wortlaut allein dieser Vorschrift also durchaus unterschiedliche Auslegungen zu (man wird bei weitergehendem Interesse nach kurzer Recherche bereits hinreichend fündig). Gleiches trifft auch auf andere Vorschriften zu, ganz zu schweigen von Fällen, zu denen noch keine Regelungen geschaffen wurden bzw. die von vorhandenen Regelungen nicht erfasst werden. Allerdings gilt: Die Konsensbildung in zwischen- bzw. überstaatlichen Angelegenheiten (wie in diesem Fall) ist mehr eine politische Frage, als eine rechtliche (ähnliches gilt übrigens auch bei einem möglichen „Grexit“).
Ein Angriff auf ein NATO Mitglied hat sehr wahrscheinlich die Feststellung des Bündnisfalls zur Folge. Das dürfte unstrittig sein, selbst für Putin.
Wann aber ist ein Angriff noch ein Angriff? Darum geht es mir, und war Grund meiner These. Denn gerade weil der Bündnisfall bei einem offenkundigen Angriff Russlands (stelle man sich das klassische Szenario eines heißen Konflikts im Kalten Krieg vor) den Bündnisfall zur Folge hätte, sind (aus russischer Sicht) alternative, gleichwertige Instrumente zum Erreichen der politischen Ziele zu finden (sollte ein Staat auf NATO Gebiet einmal Ziel werden).
Und unter Verweis auf das russische Vorgehen in der Ukraine vertrete ich die Auffassung, dass die bereits heute von Russland praktizierte hybride Kriegsführung (nicht nur dort) ein Muster für mögliche künftige Konflikte darstellt. Denn gesetzt den Fall, Putin greift nach den baltischen Staaten*, dann nicht im offenen Angriff, sondern mit anderen Instrumenten. Man muss heute keine Landnahme mehr bezwecken, um Einfluss zu gewinnen; es reicht bereits die Destabilisierung beispielhaft mithilfe von „Freizeitkämpfern“ & Co.
*Ich werde mich nicht zur Wahrscheinlichkeit eines solchen Konflikts äußern, denn dazu kann ich keine fundierte Aussage treffen. Allerdings besteht die Möglichkeit, und die NATO als primäres Verteidigungsbündnis hat sich auf solche Möglichkeiten vorzubereiten.