Bundesregierung prüft angeblich militärische Evakuierung aus dem Jemen (Korrektur zur Marine)
Die Bundesregierung prüft nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht) eine militärische Rückführungsoperation für Deutsche und andere EU-Staatsbürger, die im Jemen festsitzen. Derzeit seien den deutschen Behörden rund 90 Deutsche und ihre Angehörigen bekannt, ihre Evakuierung solle vorrangig mit zivilen Flugzeugen erfolgen. Falls das scheitere , werde auch die Evakuierung mit militärischen Transportmitteln geplant; die Optionen dafür sollten bis zum Wochenende geprüft werden, berichtet die SZ. Eine offizielle Bestätigung dafür gab es am (heutigen) Dienstag nicht.
Als Voraussetzung für einen Einsatz der Bundeswehr gilt nach Angaben der Zeitung die Zustimmung der anerkannten jemenitischen Regierung, die allerdings faktisch keine Kontrolle mehr über das Land hat. Eine Evakuierung mit Bundeswehrflugzeugen würde deshalb möglicherweise von bewaffneten deutschen Soldaten begleitet – was die Frage nach einer Zustimmung des Bundestages aufwirft, gegebenenfalls auch im Nachhinein.
(Übrigens: alle denken nur an Lufttransport, dabei hat unter anderem China im Fall Jemen vorgemacht, dass man auch mit Kriegsschiffen Personen evakuieren kann. Die rechtlichen Voraussetzungen wären aber die gleichen.)
Bislang gab es zwei solcher Aktionen der Bundeswehr: Die Operation Libelle 1997 in Albanien und die Operation Pegasus 2011 in Libyen. Nach der Evakuierung aus der libyschen Wüste hatte die Bundesregierung eine nachträgliche Zustimmung des Parlaments verweigert, da bei diesem Einsatz nicht mit einer gewaltsamen Auseinandersetzung zu rechnen gewesen sei. Der Streit darüber beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht, vor dem die Grünen auf die Beteiligung des Bundestages klagten.
Aus der Opposition wurde bereits eine Einbindung des Parlaments bei einer möglichen bewaffneten Evakuierungsoperation gefordert. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linkspartei, Alexander Neu:
Die Bundesregierung plant unter Umständen die noch verbliebenen 90 deutschen Staatsbürger und ca. 300 EU-Angehörige aus dem vom Bürgerkrieg und dem Angriffskrieg der arabischen „Koalition der Willigen“ zerrütteten Jemen mit der Bundeswehr zu evakuieren, sollten die zivilen Möglichkeiten nicht mehr gegeben sein.
Allerdings äußert sich die Bundesregierung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen sowie völkerrechtlichen Lage erneut, wie schon bei der Operation „Pegasus“, bei der die Bundeswehr ebenfalls deutsche Staatsbürger im Jahre 2011 aus Libyen evakuierte, in inakzeptabler Weise nebulös, so der Obmann im Verteidigungsausschuss, Alexander S. Neu.
Die Bundesregierung räumt ein, sie müsse die jemenitische Regierung um Erlaubnis bitten. Dass ist richtig, da es sich ansonsten um eine völkerrechtswidrige Intervention handeln würde. Allerdings scheint es derzeit keine handlungsfähige jemenitische Regierung zu geben. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, ist in der Tat noch nicht hinreichend diskutiert.
Mindestens aber muss die Bundesregierung den verfassungsrechtlichen Vorbehalt des Deutschen Bundestages respektieren. Dass heißt, dass entweder die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen ganz konkreten Vorratsbeschluss zur Abstimmung vorlegen muss oder aber im Rahmen der Regelung „Gefahr im Verzug“ nachträglich den Deutschen Bundestag um ein Mandat zu bitten hat. Die Vorgehensweise wie in Libyen, in der der Deutsche Bundestag umgangen wurde, ist absolut inakzeptabel und entspricht nicht der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes nach parlamentsfreundlicher Auslegung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes.
Nun kann man drüber streiten, ob in so einem Fall die Einreise deutscher Soldaten ohne Genehmigung der jemenitischen Regierung tatsächlich völkerrechtswidrig wäre – klar ist allerdings, dass die Bundesregierung nach der Operation Pegasus mit ihrer Haltung ohne Not Abgeordnete gegen sich aufgebracht hat. Was sich in einer solchen Situation rächt.
Aus dem Bürgerkriegsland Jemen waren übrigens etliche Deutsche schon auf anderen Wegen evakuiert worden – zum Beispiel mit Hilfe Indiens. Der deutsche Botschafter in Neu-Delhi, Michael Steiner, hatte sich dafür öffentlich bedankt:
India helped evacuate also Germans out of Yemen. Thank you India! @narendramodi @MEAIndia @SushmaSwaraj
— Michael Steiner (@Amb_MSteiner) 7. April 2015
Falls es tatsächlich zu einer bewaffneten Abholung aus dem Jemen kommen würde, wären von der Bundeswehr in erster Linie Transall-Flugzeuge gefragt, sinnvollerweise mit der ESS-Ausstattung (elektronischer Selbstschutz) gegen eine mögliche Bedrohung durch Flugabwehrraketen. In Djibouti auf der anderen Seite des Golfes von Aden stünde auch eine Basis bereit, nämlich der Fliegerhorst der franzsösischen Truppen, den die Bundeswehr ohnehin jetzt schon für ihre Seefernaufklärer im Antipiraterieeinsatz wie für Transportflüge nutzt. Bewaffnete Soldaten als Begleitung wären vermutlich je nach Lageeinschätzung nötig, um die Flugzeuge nach der Landung und während der Aufnahme der zu Evakuierenden zu sichern. Allerdings in überschaubarer Zahl, da es ja nicht darum geht, die Deutschen und anderen Bürger mit militärischen Mitteln aus einer Gefahrenlage zu befreien.
Außerdem käme natürlich, je nach Ort, auch eine Evakuierung über See infrage. Da sind die unmittelbar einsetzbaren Mittel der Bundeswehr allerdings begrenzt: Derzeit ist die Deutsche Marine in der Nähe, nämlich im Antipiraterieeinsatz vor Somalia, nur mit der Fregatte Bayern präsent.
Da wäre die Deutsche Marine vergleichsweise stark präsent: Zusätzlich zur Fregatte Bayern, die in der EU-Antipirateriemission Atalanta vor Somalia eingesetzt ist, ist derzeit der so genannte Einsatz- und Ausbildungsverband (EAV) der Marine auf dem Weg in die Region. Der Einsatzgruppenversorger Berlin, eines der größten Schiffe der Bundeswehr, und die Fregatte Hessen sollten vorübergehend bei Atalanta eingesetzt werden. Für die Fregatte Karlsruhe ist ein Hafenaufenthalt in Indien geplant, der aber abgesagt werden könnte.
(Eine grundsätzliche Bitte: Vermutlich gibt es den Wunsch zur Meta-Debatte, ob nämlich die Veröffentlichung der Evakuierungsplanung zu dieser Zeit sinnvoll ist. Diese Debatte wäre aber bitte bei der Süddeutschen Zeitung zu führen und nicht hier.)
— Zu diesem Thema bereits aufgelaufene Kommentare verschiebe ich in diesen Thread —
(Foto: Vorbereitung auf die Operation Pegasus 2011 auf Kreta – Bundeswehr/PIZ Einsatzführungskommando)
@ FvS
mit verlaub aber der erguss der linkspartei ist ebenso wie der SZ artikel und die darin zitierte aussage eins V-Ausschuss mitglieds kein „brauchbares Argument“ sondern Schwachsinn ohne bezug zur tatsächlichen normativen situation.
als solcher ist die „debatte“ die hier über angebliche rechtlich hürden geführt wird auch für jeden klippschüler erkennbar.
der ganze komplex ist ein weiteres beispiel für die metastasierende verwaltungsbürokratenmentalität bei Politikern die gewählt wurden um im interesse von staat und souverän ENTSCHEIDUNGEN zu treffen und sie dann zu verantworten.
als völkerrechtlcer kann ich über diese lächerlichen scheinargumente die gegen eine, nach ernünftiger operativer planung, zügige evakuierung sprechen sollen nur lachen.
oder in tränen ausbrechen weil sie trotz permanenter widerlegung (völkerrecht gilt auch für die anderen nationen. warum klappt bei denen was uns angeblich versagt sein soll?) penetrant in jedesmal wieder aufs tableau kommen.
diskursive evolution sieht anders aus.
@klabauternmann
„na, dann finden sie mal eine Charterfirma, die mal eben so nach Sana’a fliegt ;-)“
triple canopy?
„Oleg Musterukrainer“ mit seiner Antonov aus Dschibuti?
Wille=Weg
Wo gibt es die Anmeldeformulare(wir sind immer noch in DEU) für die „fuck yeah“ Fraktion?
;)
pi
So geht das (gut, die Anzahl PAX war deutlich höher):
http://indianexpress.com/article/explained/explained-leaving-yemen/
Ich habe hier jetzt schon mehrfach gelesen, eine solche Operation sei nicht Aufgabe des KSK. Aber ist die Truppe denn nicht gerade aufgestellt worden, weil der Bundeswehr anno ’94 keine entsprechend ausgebildeten Kräfte zur Verfügung standen, als es darum ging, deutsche Staatsbürger aus Ruanda rauszuholen?
als Abonnent der SZ kann ich sagen,dass in militärischen Dingen eine erschütternde
Ahnungslosigkeit vorherrscht.Obwohl ein Chefredakteur angeblich mit seiner früheren Zugehörigkeit zur Bundeswehr kokettiert.Simpelste Zusammenhänge sind nicht präsent und werden beim Korrekturlesen auch nicht entdeckt.Insofern sind Berichte dieser Zeitung in diesem themenkreis ohne Relevanz.( Abo läuft aus)
@ schiff
„und werden beim Korrekturlesen auch nicht entdeckt.“
korrekturlesen? heute ist schnell schnell und möglichst exklusiv clickbait angesagt. redaktion, womoglich auch noch in der materie bewandert, können sie da vergessen.
so kommt dann eine meldung zustande die bei jedem halbwegs versierten körperliche schmerzwn verursacht. sowohl was duktus als inhalt angeht
und im Zweifelsfall steht dpa drunter
15 april 2015 15:16
Die Internationale Organisation für Migration ( IOM ) hat am Dienstag erneut ausländische Zivilisten evakuiert.
Es wurden 148 Personen aus 13 Staaten ausgeflogen, dabei die Niederlande, Deutschland,GBR, Schweden die USA und Canada.
Die Ausländer wurden ins sudanesische sudanesische Khartoum gebracht.
Übrigens ohne bewaffneten Schutz, einfach gehandelt. Ohne BT-Beschluss, EinsFüKdo, Presseaufgeregtheiten, etc.
Geht doch, läuft bei denen!
ich würde auch erstmal locker durch die hose atmen und vermute das die evakuierung auch zivil ablaufen wird…militärische optionen wenn nur im ausnahmefall.
Also, wir könnten das (mal wieder) machen….denn „rein zufällig“ haben wir (mal wieder) eigene Luftfahrzeuge in der Gegend….
:)
Aber im Ernst:
Im Yemen herrscht Krieg-Deutschland diskutiert.
Im Yemen werden Menschen massakriert-Deutschland diskutiert
Im Yemen werden Menschenrechte missachtet und Ausländer abgeschlachtet-Deutschland diskutiert
Andere Nationen evakuieren-Deutschland diskutiert
Alle Deutschen im Yemen wurden umgebracht-Deutschland diskutiert (warum man nicht eher etwas machen konnte)..
Wenn es nicht so traurig wäre….
@Huey
Alles falsch! ;)
Deutschland diskutiert eben nicht, oder habe ich da was verpasst? Nirgendwo wird das Thema über das Grundrauschen hinaus politisiert, nirgendwo wird gefordert oder bestritten.
Das muss nicht unbedingt schlecht sein. Schließlich ist die Situation in der einige Deutsche Bürger , derzeit regelmäßig gelangen, nichts Überraschendes. Jedenfalls nichts was unerwartbarer ist als Schnee im Winter.
Demzufolge müssten Vorgehensweisen klar definiert sein. Prozedere für die Rückführung deutscher Staatbürger festgelegt sein. In Wesentlich kann man wohl auch annehmen das dem tatsächlich so ist!
Es stellt sich dann nur die Frage , was den dann passiert. Richtig ! Der Deutsche Staatsbeamte hat es in den Knochen, wie Kruppstahl den Kohlenstoff, es ist das Sacrum Maximus des Staatsdienstes. Das Prüfen! Etwas, das man nicht Prüfen kann, ist dem Deutschtum nicht Würdig !
Nur WAS muss hier immer noch, biss zum totalen Exesss geprüft werden? Obwohl die konkrete Lage schon über Monate hinaus, bewertet und verifizierbar war und ist?
Ich nehme an, es ist das unvermeidbare politische Feedback einer „militaristischen Intervention eines Westlichen Staates“ . Das taktische Vorgehen innerhalb einer Solchen Operation ist es sicher nicht. Allenfalls streiten sich Innenministerium und BmVg um die daraus potenziell Resultierenden: Lohrbeeren oder Schandbäume.
Zum Kommentar von @huey ein Kommentar ohne Worte: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/eierkpfeydf43k5zb9.jpg
@Frank
Eine detaillierte Eventualfallplanung gibt es für jedes (potentielle) Krisenland, und diese Pläne werden auch regelmäßig aktualisiert, AA ICCW Bw.
Man braucht nur „den Schalter umzulegen“ und die Maschine läuft. Allerdings ist hierfür die Legislative gefordert, die Exekutive hat ihre Hausaufgaben gemacht.
@Thomas Melber:
„Allerdings ist hierfür die Legislative gefordert, die Exekutive hat ihre Hausaufgaben gemacht.“
Das ist einfach Unsinn. Die Exekutive kann schlichtweg handeln.
Aber das kann ich hier wohl noch hundertmal schreiben – ohne Änderung.
@Memoria
Die Bw (u.a.) setzt sich ja nicht selber in Marsch, das „GO!“ müssen andere geben.
Wenn Sie unter „Exekutive“ auch die Regierung verstehen ist Ihre Einlassung natürlich richtig.
Man braucht Entscheider in der Regierung (Exekutive), die die Notwendigkeit eines Einsatzes klar formulieren und ihn starten – und diese gibt es nicht. Die Angst sitzt zu tief in den Knochen, dass man als teil der BR seine Kompetenzen ggü dem Mitspracherecht des Parlaments, über einen Einsatz der Parlamentsarmee überschritten haben könnte. Das resultiert aus einem totalen Versagen der Legislative. Ich habe den Eindruck das Bundesverfassungsgericht tendiert in den letzten Jahren eher zum Diskutieren, statt zum Entscheiden. Grundsatzentscheidungen werden wohl gemieden. Es ist z.B. immer noch nicht klar (afik) wie das BVG zum Pegasus-Einsatz steht. Nach 4 (!) Jahren… Diese Verwaltungsonanie in Deutschland ist zum Heulen.
Zudem ist niemand bereit sein (politisches) Schicksal in die Waagschale zu werfen wie weiland BK Helmut Schmidt (Flut HH, Mogadischu).
Übernahme von Verantwortung? Fehlanzeige.
1. Ich finde es unverantwortlich, daß die Süddeutsche über mögliche Evakuierungsmaßnahmen im Vorfeld berichtet, weil dies das Leben deutscher Soldaten gefährdet, wenn die Kriegsparteien sich auf eine mögliche Evakuierung einrichten bzw. einschießen können auf deutsche Transall. In Amerika wird von den Medien in der Regel im Vorfeld nicht über Befreiungsaktionen usw. berichtet, selbst wenn die Medien im Vorfeld davon Wind bekommen.
2. Für was haben wir ein DSK und für was haben wir deutsche Kriegsschiffe in der Nähe? Die unfähige Bundeswehrführung wird von China und Indien vorgeführt, die vor uns Kriegschiffe einsetzen und wir diskutieren noch? Über Evakuierungen darf man nie diskutieren, sondern man macht diese schnell, still und heimlich und am Besten als Erster, vor allen anderen Ländern. Die Amerikaner fragen nicht immer vorher um Erlaubnis, gerade in einem Bürgerkriegsland handelt man, auch ohne Erlaubnis, weil das Risiko, daß die Aktion durchsickert ist viel zu groß.
3. Und, daß die Evakuierung mit zivilen Maschinen erfolgen soll, kann ja nur mal wieder heißen, daß die Transall wieder nicht flugklar sind und die BW-Führung weiterhin nicht in der Lage ist, andere Miltärtransporter zu kaufen oder zu leasen, damit die BW wieder flugfäig wird in Sachen Militärtransporter.
4. Da bei Evakuierungen immer Gefahr im Verzug vorliegt, ist die Frage, ob der Bundestag nachträglich zustimmen muss oder nicht zweitrangig und wird vom Bundesverfassungsgericht demnächst sowieso beantwortet werden.
5. Im Jemen herrscht ein Bürgerkrieg, die amtierende Regierung hat Saudi-Arabien um militärische Hilfe gebeten. Der Begriff Angriffskrieg ist also völlig unrichtig und deplaziert!
@mwk:
Mit Verlaub, aber wenn die Bundesregierung für eine Evakuierungsoperation anschließend keine Mehrheit der Regierungsfraktionen erhält, dann kann sie gleich einpacken.
Schröder hat als ultima ratio den AFG-Einsatz mit der Vertrauensfrage verknüpft. Es geht also.
Man kann doch nicht den bisweilen übertrieben antimilitaristischen Kurs der Linkspartei als Argument gegen Legislative und Parlamentarismus einsetzen.
Vielmehr ist es doch die Aufgabe der Opposition Alternativen zu formulieren – ob die einem passen oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
@Memoria:
Wir müssen uns Memoria als einen glücklichen Menschen vorstellen.
:-)
@Closius | 15. April 2015 – 23:18:
1. Wenn in einem Bürgerkriegsland seit Tagen/Wochen etliche Nationen ihre eigenen (und fremde) Staatsbürger evakuieren, dann wird die Meldung, dass nunmehr auch in Deutschland die praktische Umsetzung geprüft wird, die Gemütslage von Niemandem vor Ort verändern.
2. Die militärische Option ist nicht immer die sicherste. Koordiniert und zivilisiert ist oftmals nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch sicherer. Der Umfang und die Eile des Engagement bemessen sich auch an der unmittelbaren Gefahrenlage, der räumlichen Nähe und der Anzahl der Betroffenen (China, Indien, Pakistan).
3. Warum muss ich teure Militärmaschinen einsetzen, wenn es der gemietete zivile Jet auch tut? Und mir nebenbei noch grundlos den internationalen bürokratischen Zusatzaufwand antun?
4. Stimmt.
5. Deutschland ist nicht Saudi-Arabien. Wenn die Ukraine die USA um direkte militärische Beihilfe im Kampf gegen die Separatisten bitten würde, wäre diese Bitte noch lange keine völkerrechtliche Legitimation für Russland, um auf Basis dieser Bitte [quasi im Gleichschritt mit den Amerikanern – und nicht gegen sie] in der Ukraine offen einzumarschieren.
Und: oftmals machen diejenigen die besten Geschäfte, die bis zuletzt bleiben – das sind nämlich diejenigen, die dann „danach“ auch zuerst vor Ort sind.
@closius
Geht’s noch? Was hat denn die bundeswehrführung damit zu tun? Was glauben sie was die letzten Tage in den milevakop Verbänden los war? Es stand und steht alles bereit, nur das AA hat sich nunmal nicht für die militärische Option entschieden. Warum auch? Hat doch bisher geklappt. Und es weiß doch keiner hier wie sich die Lage derzeit vor Ort für deutsche Staatsbürger darstellt.
Das Niveau hier wird immer bodenloser… Schade…
Bundesverteidigungsministerium und Auswärtiges Amt in der Bundespressekonferenz:
https://youtu.be/pVYHG_axIDc?t=1m
– Man ging ursprünglich davon aus, dass weniger Deutsche im Jemen verblieben seien.
– Der Krisenstab setzt vorrangig auf zivile Evakuierungsmöglichkeiten.
Zitat: „Und nur dann, wenn wir sehen, dass das nicht funktioniert und die Lage sich so dramatisch zuspitzt und wir keine Möglichkeit sehen für zivile Evakuierungsmöglichkeiten, nur dann würde man in Erwägung ziehen, auf andere Mittel zuzugreifen […] und da kämen auch militärische Evakuierungsmöglichkeiten in Betracht“
– Das Verteidigungsministerium wurde vom Auswärtigen Amt gebeten „mögliche Optionen auszuplanen“, aber „das sagt rein garnichts darüber aus, ob diese Optionen überhaupt gezogen werden“.
Zwei kurze Einwürfe zur Materie EAV / EvakOp:
– Nur weil die BERLIN groß ist, ist sie nicht unbedingt gut geeignet für derartige Operationen. Es ist auch derzeit keinerlei derartiges Personal eingeschifft, mit dem man realistischerweise so eine Evakuierung durchführen könnte.
– Die KARLSRUHE fällt aus für jegliche derartige Operationen, weil sie die U18-Fraktion der Offizieranwärter an Bord hat und aus diesem Grund auch nicht an ATALANTA teilnimmt.
Um den EAV für eine EvakOp freizusetzen, bedarf es vorher
a) der Einschiffung entsprechenden „Fachpersonals“ und dahingehend abgeänderter Hafenplanung
b) der Ausschiffung aller U18-SoldatInnen, wenn die Beteiligung von F KARLSRUHE gewünscht/notwendig ist
c) einer Ersatzplanung für das dt. ATALANTA-Deployment
@Thomas Melber:
„Wenn Sie unter “Exekutive” auch die Regierung verstehen ist Ihre Einlassung natürlich richtig.“
Dazu fällt mir nichts mehr ein.
@Memoria
Auch mir unterlaufen gelegentlich Fehler … sicher ist die Regierung die Exekutive, die allermeisten Mitglieder sind aber auch Teil der Legislative (sprich: Abgeordnete).
Ich hätte besser von Exekutive ieS sprechen sollen: Ministerien, Ämter, Behörden, u.a.
Bitte sehen Sie mir es nach.
@Yeoman
Danke für die Ergänzungen.
In diesem – nach wie vor sehr spekulativen – Fall müsste aber auch dann einbezogen werden, dass Djibouti als Operationsbasis, Flughafen etc. nicht wirklich weit entfernt liegt.
Ich Frage mich, wieso bei Warnungen der jeweiligen AA Staatsbürger anderer westlicher Staaten diese Hinweise ernst nehmen und Krisengebiete pflichtschuldigst verlassen, der gemeine deutsche Michel dies freudig ignoriert und sich dem Trekking hingibt, mit Kind&Kegel den Islam sucht oder für seine Fa. glaubt weitermachen zu müssen.
Es gibt doch wohl keinen DEU Betrieb, der seine Arbeitnehmer willentlich im Land belässt, oder?
Es ist ja nicht so das deutsche alleine da im Land geblieben sind. Es sollten ja bis ca. 400 EU Bürger evakuiert werden, davon 90 deutsche. Also ist der deutsche Michel der dort geblieben war wenigstens nicht alleine blöd, nicht wahr Herr Kaikowsky?
@Klaus-Peter Kaikowsky
Nun der gemeine Bürger hat das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das schließt den Aufenthalt im Jemen ein. Und da er Steuern zahlt, darf er das Schutz-Versprechen des Staates auch dort umfänglich in Anspruch nehmen. Selbst wenn es etwas dauert, er wird geschützt.
@Thomas Melber | 15. April 2015 – 23:15
Übernahme von Verantwortung? Fehlanzeige.
Ich mag solche Kommentare nicht besonders. Es suggeriert,dass im AA und BMVg nur Friseure säßen.
Lesen Sie doch bitte nochmal die Kommentare von Eloka und Yeoman und werten Sie auch den Eingangstext von Herrn Wiegold. Dazu bitte ich Sie einfach mal zu erheben und zu analysieren,wie oft und wie effektiv das AA deutsche Staatsbürger aus Krisenregionen mit welchen Mitteln und warum mit diesen Mitteln evakuierte.
Anders gefragt: wieviele deutsche Staatsbürger kamen zu Schaden,weil das AA und Partner schlecht arbeiteten oder keine Verantwortung in Ihrem Definitionssinne bei solchen Fällen übernahm?
Ferner: werten Sie mal bitte die Geschehnisse Rwanda und Operation Libelle aus und das,was darauf hin in den Sektoren Beschaffung, Truppenbefähigung, Führungs- und Kommandostruktur sowie internes Fehlermanagement passierte-auch auf der politischen Ebene.
Danke.
@ Klaus-Peter Kaikowsky | 16. April 2015 – 9:36
Sie fragen sich das, weil Sie es nicht wissen und keine Quelle fanden, die Ihnen das darlegen hilft. Das ist okay. Weniger verstehen kann ich in diesem Zusammenhang, dass Sie dann versuchen, die Frage sich zu beantworten ohne Literatur gesichtet und/oder empirische Erkenntnisse erhoben zu haben.
@sachlicher
Ein Revue-Passieren vergangener Vorfälle zeigt, dass das AA gerne in Gesprächen und diplomatischen Bemühungen eine Gefahrensituation begegnet – das ist ja nicht total verkehrt – zeugt aber mM nicht von einer ernst genommenen Fürsorgepflicht den Bürgern gegenüber. Es wird behauptet man tue alles Nötige – doch mit Blick auf andere Länder zeigt sich, dass diese schneller und bestimmter reagieren.
Könnten Sie mir bitte mal erklären, was die politischen (!) Lehren aus Libelle und Ruanda waren und welche Konsequenzen als Grundsatz übernommen wurden ?
@Sachlicher
Ich nehme die Arbeitsebene ‚mal davon aus, versteht sich. Entscheidungen trifft zunächst die politische Leitung.
Ein bewußtes Nicht-Handeln ist natürlich auch eine Entscheidung, die auch lage- / sachgerecht sein kann.
@Sachlicher:
Ein Beispiel bei dem es wohl nicht ideal verlief war Ägypten 2011 (sueddeutsche.de, “verwirrende Botschaft”).
Aber die Diskussion hier ist auch aus meiner Sicht überdreht.
Die Mischung macht es: national/ international, zivil/ militärisch.
Das Problem scheint – aufgrund unserer Spitzengliederung – das rechtzeitige Umschalten zu sein, da man sich für den militärischen Beitrag mentale Blockaden (Einladung der Regierung, Mandat) aufgebaut hat. Das AA versucht es eben so lange wie möglich mit low-profile – und das ist ja auch richtig.
Nur wenn das nicht mehr geht (keine zivile Transportkapazität), dann muss man gemeinsam mit anderen EU-Staaten schauen wer es am schnellsten und am besten kann. Ohne nationale Befindlichkeiten.
Unterm Strich sollen die Staatsbürger möglichst schnell und sicher evakuiert werden.
Daran sollte sich das Handeln ausrichten – so der eigentliche Anspruch.
Aber Bürokratien handeln ja auch nicht immer zweckorientiert und rational.
@Sachlicher, @Memoria: Ähnlich logisch und nüchtern wie Sie, sehe ich den Fall auch. Bislang hat das AA stets – wenn auch manchmal nicht am schnellsten (siehe Aegypten) – seine Hausaufgaben erledigt (und die vermeintlichen Ausnahmen „Ruanda“, „Hansa Stavanger“, „Libelle“ und „Pegasus“ waren eben solche Ausnahmen und völlig andere Baustellen).
Daß das AA auch das BMVg mit einbezieht um sich die Option der „letzte Alternativen mittels der Bw“ zu erhalten ist ebenso selbstverständlich. Im BMVg scheint alsdann ein ziemlich unkoordinierter Aktivismus ausgebrochen zu sein (das offenbar auch anlog zum Fall „Hansa Stavanger“). Im weiteren haben dann wohl Angehörige des BMVg bzw. irgendwelche Wichtigtuer (O-Ton aus „Regierungskreisen“) den Medien „etwas gesteckt“ und die SZ war eben der Erste bzw. der Schnellste und schon hatte die leidliche Diskussion samt aller Wirrnisse und mentaler samt politischer Blockaden ihren Ursprung.
Das AA hat sich ja bekanntlich bis zur jüngsten BPK nicht geäußert und im Stillen agiert. Oberst Gerhartz dagegen, erschien mir bei der BPK fast schon zu zurückhaltend, während stattdessen die Sprecherin des AA Sawsan Chebli wirklich Klartext sprach. Wurde da etwa seitens des BMVg zurückgepfiffen, denn es herscht ja absolute Funkstille?
Solange IOM noch im „fast linenähnlichen Verkehr“ Evakuierungsflüge von Sana nach Karthoum und nach Addis Abeba durchführt, sehe ich die Bw noch nicht um Szenario. Mehr von Einfluß scheint, daß IOM langsam die Finanzmittel ausgehen bzw. diese Organisation auf internationale Zuwendungen angewiesen ist.
@all
Darf man jetzt schon dem logistischen Vorspiel zur EVAC-OP beiwohnen oder ist das nur „Zufall“?
https://bw2.link/ZiYXS
pi
@pi
Nee, das war wohl geplant – neulich hatte hier jemand schon erwähnt, dass die Bayern nach Monaten der Abstinenz wieder Bordhubschrauber bekommen soll…
@ Thomas Melber | 15. April 2015 – 23:15
Zur Zeit der Flutkatastrophe in HH und Umland war H. Schmidt Hamburger Innensenator.
Er hat die durch eigene Versaeumisse herbeigefuehrte Situation durch die Anforderung der Bw in einen politischen Sieg umgemuenzt. Fremde Federn….
(Nur zur korrekteren Geschichtssicht….).
@Vtg-Amtmann („…Oberst Gerhartz dagegen, erschien mir bei der BPK fast schon zu zurückhaltend, während stattdessen die Sprecherin des AA Sawsan Chebli wirklich Klartext sprach. Wurde da etwa seitens des BMVg zurückgepfiffen, denn es herscht ja absolute Funkstille?“)
Wie derzeit inoffiziell aus Ämtern und Kommandobehörden verlautet, verfügt die Luftwaffe nicht über ausreichende flugfähige Flugzeuge für eine Evakuierung – quasi eine Situation wie im September 2014 mit defekten Transalls auf dem Weg in den Irak bzw. Senegal. Genau daher kommt es, „dass der Krisenstab weiter vorrangig darauf setzt, zivile Evakuierungsmöglichkeiten zu erarbeiten“ (Sawsan Chebli).
Daß Oberste Gerhartz sagte, „Zu weiteren Einzelheiten [einer möglichen EvakOp] – ich glaube, das können Sie gut verstehen – kann ich hier natürlich nichts sagen“ war eine Schutzbehauptung, die der Luftwaffe eine erneute Blamage ersparen sollte.
Zumindest 2 flugfähige Transall wird es doch wohl noch geben ???
Das sollte doch für 90 Personen ausreichend sein, und es wäre noch Platz für jeweils eine Gruppe, welche die Flugzeuge dann während der Zeit am Boden sichert.
@O&A:
Wenn es wirklich so ist, dann wäre das überaus interessant. Aber ich bezweifle, dass sich die Äusserungen von AA und BMVg auf solche „Details“ abstützen.
Dort sind wohl andere – durchaus berechtigte – Faktoren (Favorisierung ziviler Mittel, OPSEC) ausschlaggebend.
Die materielle Grundlage für MilEvakOp wird jedoch sicher immer schwieriger (C-160 ESS, CH-53GS, Funk, Bewaffnung, etc.).
Aber ging ja auch bisher immer gut – irgendwie.
mwk | 16. April 2015 – 11:11
Dies würde obgrund des von Ihnen erwartbaren Niveaus den Rahmen sprengen. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich auf eine Dissertation verweise, die die Entwicklung ziemlich ganzheitlich nachzeichnen:
https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&ei=JiQwVaLYA6aCzAOs1YCABg&url=http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1144/pdf/Microsoft_Word__JPW_Dissertation_EV.pdf&ved=0CCkQFjAFOAo&usg=AFQjCNFkTf6ryMfrvxWtIvbq1kRCWW7wlQ
Und bitte seien Sie mir nicht böse,wenn ich als Begleitdokumentation auf einen Artikel zur Wehrrecht verlinke (Sie können aber zusammenfassend auch wacaffe lesen) https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&ei=8SYwVb-OIeX4yQPb6oDAAQ&url=http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/NZWehrr_1998_089.pdf&ved=0CBwQFjAA&usg=AFQjCNFsO0h6JhXztZdxEhRZTajy_trKqg
Als Essential meinerseits:
Ein Einsatz/ eine Entsendung kann auch nachträglich eingeholt werden.
Alles andere leitet sich davon ab (Gremien, Verfahren und weitere organisatorische Prämissen sowie die Rechtsauslegung).
P.S.: und Herr Wiegold ist mir bitte nicht böse, dass ich das mit dem Monsterlink verkleinern technisch nicht realisiert bekomme.
@ Vtdg-Amtmann und Memoria | 16. April 2015 – 11:28
Danke für Ihre erhellenden Antworten.
@Sachlicher
Vielen Dank für die beiden Links (276 Seiten..) – leider scheint der über Libelle auf ein pdf zu zeigen, was gerade bei mir nicht angezeigt wird- ich werde es aber nochmals versuchen ;)
In Unkenntnis des Inhalts dieser beiden Dokumente, ist es dennoch Fakt, dass das BVG nach 4 Jahren immer noch beschäftigt ist – hier liegt die Auslöser meiner Meinung nach wieder in den oberen Etagen des AA. Dieses hätte 2011 mutig den militärischen Charakter dieser OP herausstellen und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz genügen sollen, und so die Legislative (Bundestag) bei ihrer Aufgabe zur Einhaltung unserer Verpflichtungen einbinden können. Es wäre nach einem erfolgreichem Einsatz ein Präzedensfall (?) geschaffen worden, welcher zukünftige Entscheidungen sicher beeinflusst hätte. Der Legislative werfe ich vor, dass parteiinterne oder ideologische Gründe über der Causa gehandelt werden. Dies wäre zB in den USA oder GB schwer vorstellbar.
@ mwk | 17. April 2015 – 0:23
Ich gebe Ihnen überwiegend Recht bzw. nein: pflichte bei.
Danke für Ihre anregenden Worte zur Nacht. Ich hab jetzt erstmal etwas zum Nachdenken. Der Link soll auf folgende Quelle routen:
Klaus Dau, Die militärische Evakuierungsoperation „Libelle“ – ein Paradigma der Verteidigung? Zugleich ein Beitrag zur grundgesetzlichen Organkompetenz, evtl. hierüber online für Sie: http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/NZWehrr_1998_089.pdf
Bis hoffentlich bald.
Bei Interesse ein paar Referenzen bzgl. Evakuierungsmassmahmen der USA. Für die zivilen Aspekte war dabei ausschlaggebend die Erfahrung bei der Evakuierung von 15.000 U.S. Amerikanischen Staatsbürger aus dem Libanon 2006. Zur Info zwischen 1988-2007 fanden immerhin 270 Massmahmen statt. Siehe auch die U.S. GAO Seite goa.gov unter GAO-08-23 „Evacuation Planning and Preparations for Overseas Posts Can Be Improved“. Die Verantwortlichkeit des Departement of State werden auf deren Seite zusammengefasst. Unter travel.state.gov „What the Department of State Can and Can’t Do in a Crisis“. Die militärischen Aspekte wurden maßgeblich durch den Anschlag auf das U.S. Konsulat in Bengasi beeinflusst. Aufbau und Erweiterung der sog. Marine Corps Embassy Security Group (MCESG) bzw. Marine Security Augmentation Unit (MSAU). Einsatz der schnellen Eingreif- bzw. Verstärkungstruppe u.A. Süd-Sudan 2013/2014, Tripolis Juli 2014, Jemen 2015. Nicht zu verachten bzgl. des technischen Aufwands ist, dass ein Registrierungsprozess der Evakuierten möglich sein sollte und auch die Identitäten schnell zu überprüfen sind. Neben AA, BMVg sind auch Aspekte des Inneren abzudecken.
@ 2ct. | 17. April 2015 – 12:31
Danke für den Hinweis.
Klaus Dau ? War das nicht der frühere AL BMVg VR, dem der Spruch nachgesagt wird: ‚Der politische Wille versetzt auch juristische Berge‘ ?
@all
Es sieht wohl so aus, als habe die zivile Evakuierung funktioniert:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jemen-deutsche-aus-sanaa-ausgeflogen-a-1029297.html
(Die vorsorglich in Marsch gesetzten Tralls wurden wohl nicht gebraucht.)
/edit: mache dazu einen neuen Thread auf.