DroneWatch: Diese Woche volle Drohnung, keine Entscheidung
In der bevorstehenden Woche gibt es, Entschuldigung für den Kalauer, die volle Drohnung. Am (morgigen) Montag wird der Verteidigungsausschuss des Bundestages eine Reihe von Sachverständigen anhören zu der Frage, ob die Bundeswehr bewaffnete unbemannte Systeme – umgangssprachlich: Kamprdrohnen – beschaffen soll. Und am Mittwoch oder Donnerstag soll es, noch nicht genau terminiert, auf Antrag der Koalition eine Aktuelle Stunde zu unbemannten fliegenden Systemen geben. Da wird dann sicherlich auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen erstmals ihre Position zu Drohnen, bewaffneten und unbewaffneten, deutlich machen müssen, um die sie bislang verbal wie physisch einen weiten Bogen macht. Nur: eine Entscheidung wird in der kommenden Woche sicherlich nicht fallen – wenn überhaupt, markiert sie den Startpunkt einer Debatte.
Einer Debatte über die Frage, ob im Arsenal der deutschen Streitkräfte künftig auch bewaffnete Drohnen ihren Platz haben sollen. Und nicht, auch wenn das bisweilen gerne anders verstanden wird, über die Frage, ob die Bundeswehr neue Drohnen für Aufklärungszwecke beschaffen soll. Denn das ist praktisch schon vereinbart, in der Koalition, aus militärischer Sicht ohnehin: Die derzeit in Afghanistan von der Bundeswehr eingesetzten unbemannten Aufklärungssysteme vom israelischen Typ Heron sind nur geleast, der Vertrag läuft im April kommenden Jahres aus – und die Luftwaffe will nicht nur weiterhin diese Aufklärungsfähigkeit behalten, sondern vor allem auch die Expertise in der Nutzung der unbemannten Flieger. Insofern dürfte es, wenn voraussichtlich nach der Sommerpause eine Entscheidung über unbewaffnete Drohnensysteme fallen soll, um die Abwägung zwischen dem US-System Predator B und dem israelischen Heron TP, dem Nachfolgemodell der zurzeit genutzten Heron, gehen.
Auch wenig überraschend ist, dass ein neues Aufklärungssystem selbst dann für den Waffeneinsatz vorgesehen ist, wenn es vor einer weiteren Entscheidung nicht bewaffnet werden soll. Denn die aktuellen Drohnen sind als waffenfähige Unmanned Aerial Systems konstruiert; einen Predator zu kaufen (wie es die Luftwaffe informell favorisiert), der vom Design her gar keine Waffen tragen kann, dürfte schwierig werden. Dass die Bundesregierung und die Bundeswehr deshalb bewaffnungsfähige Drohnen im Auge haben, hatten sie bereits nach ihrer Regierungsbildung im vergangenen Jahr öffentlich klar gemacht – an der Stelle ist deshalb der Vorwurf der Opposition, damit werde hinterrücks die Killerdrohne angeschafft, ein bisschen verfehlt.
Denn immerhin haben die Deutschen schon mal gezeigt, dass sie selbst eigentlich bewaffnete Systeme in eine Kriegssituation schicken können, ohne dass diese Systeme die Waffen einsetzen dürfen: Als die Bundeswehr Tornado-Kampfflugzeuge an die Hindukusch schickte, durften die über Afghanistan nur als fliegende Kameras zur Aufklärung agieren. Selbst der Gebrauch der Bordkanone zur Unterstützung der eigenen Truppen war nicht vorgesehen; dafür mussten dann die Kampfjets (oder auch Drohnen) anderer Nationen herangeholt werden.
Die Anhörung und die Debatte der kommenden Woche wird deshalb also erst mal nur eine grobe Richtung vorgeben – die Positionen sind weitgehend absehbar: Siehe die (auf der oben verlinkten Seite) nachlesbaren Aussagen der Wissenschaftler (eher dagegen) und des Wehrbeauftragten (eindeutig dafür), siehe die Aussagen des Bundeswehrverbandes und des damaligen deutschen Kommandeurs in Afghanistan im Januar dieses Jahres.
Interessanter werden die Aussagen der Ministerin. Denn die hatte ebenfalls im Januar schon mal angedeutet, dass sie dem Parlament nicht nur, wie üblich, die Entscheidung über eine Beschaffung eines solchen Waffensystems überlassen will und muss – sondern auch für ein Mitspracherecht der Abgeordneten über ein Wann und Wie eines Einsatzes bewaffneter Drohnen ist. Das wäre, wenn von der Leyen dabei bleibt, eine neue Qualität und würde, so es denn Kampfdrohnen im Bundeswehrbestand geben sollte, die Führung von Einsätzen grundsätzlich verändern: Dann würden nicht mehr das Ministerium und die militärische Führung entscheiden, welche Waffensysteme zum Einsatz kommen, sondern der Bundestag in einer Art Mikro-Management. Warten wir’s mal ab.
(Foto: Ein Predator der britischen Streitkräfte in Afghanistan – MoD/Crown Copyright/Cpl Scott Robertson)
„einen Predator zu kaufen (wie es die Luftwaffe informell favorisiert), der vom Design her gar keine Waffen tragen kann, dürfte schwierig werden“ stimmt so nicht.
Für den arabischen und afrikanischen Markt hat GA die nicht bewaffnungsfähige Drohne „Predator XP“ erfunden; ein Gerät dessen Ausfuhrgenehmigungen für den Export („XP“) deshalb leicht zu bekommen sind, da keine Haltepunkte und die für Waffensysteme benötigte Sensorik angebracht werden. Angeblich sei es daher technisch unmöglich, die „XP“ mit Raketen nachzurüsten. Ob das stimmt kann ich nicht beurteilen. Die VAE interessieren sich z.B. dafür.
Aus Wettbewerbssicht hat es bereits eine Entscheidung zwischen einem Heron TP und einem Predator B GER gegeben, da man in ein FMS-Case (Foreign Military Sales) mit der USAF getreten ist. Dieser FMS Case kennt nur den Predator und schließt den Wettbewerb aus.
@luke
Ich gebe zu, das ist mir völlig neu: FMS schließt Entscheidung für ein anderes Produkt aus?
Allerdings: Ich bin mir nicht sicher, ob Predator B wirklich als FMS abgewickelt werden soll?
@luke: ???
Dieser Wettbewerbsausschluss wird glaub ich „Sole Source Procurement“ genannt. Es dürfen keine Vertragsverhandlungen mit anderen Anbietern aufgenommen werden wenn es ein gültiges LOA gibt. Der Predator B wird von der USAF zum Kauf angeboten, also FMS.
Und schon wieder dieses Thema
Weil die richtige Antwort heißt ja
Das ist wie ihrer zeit der Bogenschützen die wahren Richtig Verhasst
Kanonen gegen Soldaten als Unehrenhafte Waffe ( und machte den Beruf der Ritter zu Nichte )
Die U-Boot Waffe als Waffe der, Angsthasen die Schwere Waffen aus dem weg gehen und zivile schiffe angreifen
Und so ist die Waffe der Kampfdrohne die hat schon ihren platz, die Diskussion ist doch nur das Beweisen der Politiker das Sie die Realität Verloren hat
@luke: Ist der FMS-Case nicht schon zu Selhausen-Zeiten eingefroren worden? Den hat er ja „recht“ selbständig vorbereitet und damit noch den ehemaligen Rüstungs-Sts düpiert.
@luke
Über einen FMS Case können auch „nur“ technische Daten angefragt werden, die der US-Exportkontrolle unterliegen. Diese wären im Rahmen der Marktsichtung erforderlich, auch um die grundsätzliche Verfügbarkeit von zulassungsrelevanten Informationen zu prüfen. Ich meine mich zu erinnern, dass das der Grund für einen früheren FMS-Case (speziell Predator B Reaper) war. Evtl. reden wir von dem gleichen.
Eine Beschaffungsentscheidung muss da noch lange nicht getroffen worden sein. Bei der Beschaffungssumme müsste das ja sowieso erst durch den HH-Ausschuss. Hätte man sicher irgendwie mitbekommen, bei der allgemeinen Popularität des Drohnenthemas.
Ich bin ganz optimistisch ob der Debatte, und sehe eine vergleichsweise schnelle Realisierung der „Übergangslösung“ für die Lw.
Interessant: mit RUAG als GU für die Predatoren.
MALE2020 hingegen saugt die F&T- Haushalte in der nä. Dekade leer, von der Realisierung mal gar nicht zu sprechen.
Wer teilt an der Stelle Airbus D&S mal mit, dass Produkte gerade im Export funktionieren müssen, damit die Rechnung v.a. hinsichtlich DE Arbeitsplätze aufgeht?
@Rubus. Vollkommen Richtig. Ein FMS Case ist natürlich zwangsläufig keine Beschaffungsentscheidung für den Predator. Aber man schränkt sich sehr ein bezueglich Wettbewerb. Moechte man aber auf den Heron TP umsteigen, so muss man dies im Wettbewerb tun und das dauert. Aber ich möchte noch erwähnen das Informationsflüsse zusätzlich mit einem TAA (Technical Assistance Agreement) unterlegt werden sollten.
@luke
Jetzt aber nicht FMS und DCS (Direct Commercial Sales) durcheinander bringen. Nur bei DCS wird typischerweise ein TAA als Exportgenehmigung benötigt. Bei FMS ist der LOA diese Genehmigung.
@Rubus. Danke für die Info. Hatte ich durcheinander gewürfelt.
General Atomics würde mit Ruag einen Ger RPA nach DEU Standards bauen. Die USAF hat dabei eher weniger zu sagen. Es wird ein anderes Verfahren geben als bei EH.
Wir Kundigen können nur hoffen, daß die Ministerin weise entscheidet und zudem den Bundestag überzeugt: Einführung bewaffnungsfähiger Drohnen einschließlich der Beschaffung der notwendigen Munition. Ich höre, in Afghanistan hätte eine zweistellige Zahl an Toten (die genaue Zahl liegt mir vor) und Verwundeteten mittels verfügbarer bewaffneter Drohnen verhindert werden können. Der Bundestag sollte Leitplanken für deren Einsatz ziehen, beispielsweise einsatzbegleitender Schutz deutscher Soldaten zur Abwehr gegen sie gerichteter Angriffe. Ich werde mir mal die Anhörung morgen, sie soll ja öffentlich sein, antun. Viele Grüße BH
Laut Medien wollte GA der Bw oder eher gesagt der Lw gebrauchte Reaper bis 2018 als Mietlösung anbieten. Diese sollten dann mit Sensemännern der neuesten Version inklusive Sense & Avoid ersetzt werden. Mal eben Sense & Avoid Nachrüsten, ist wohl unmöglich. Vermutlich dürften die Israelis keinen festen Sense & Avoid Plan haben. S&A dürfte wohl richtig teuer werden. Wir reden immer noch von um die 4 Drohnen! Da Reaper nach DE Standards zu bauen, ist Wirtschaftlicher Unsinn. Bei den Stückzahlen kann man nur von der Stange kaufen.
KZO soll auch nur noch zu Ari
Gerüchteküche das KZO IIauch als Kampfdrohne Nachrüstbar sein soll
„Laut Medien wollte GA der Bw oder eher gesagt der Lw gebrauchte Reaper bis 2018 als Mietlösung anbieten.“
Und dann? Das was Airbus plant wird niemals bis dahin fertig. Wie europäische Großprojekte laufen, dürfte der BW doch langsam bekannt sein… möchte man zumindest meinen. Auch ist die Airbus-Drohne vermutlich größer, komplizierter und zudem mit Strahltriebwerken ausgerüstet. D.h. beide Systeme würden sich unter Umständen ganz gut ergänzen, wenn das Airbus-Ding denn vor 2030 fertig wird.
Im Endeffekt wird es aber sicher auf die Airbus-Drohne hinauslaufen, weil es bei der LW immer noch genug Träumer gibt, die glauben den Tornado durch Drohnen ersetzen zu können. Die Entwicklungsgelder wären in einer adäquaten Nachfolgelösung Tornado besser aufgehoben.
„Das was Airbus plant wird niemals bis dahin fertig.“
Das war Airbus plant, dürfte eher weit nach 2020 fertig werden. Allein ungefähr bis Ende 2016 soll die Studienphase dauern. von der Entwicklung bis zur Einsatzreife dürften dann noch weitere viele Jahre vergehen.
Vor 2018 wird auch GA kein S&A in die Reaper integrieren können. S&A muss erst entwickelt und getestet werden. Das wird auch lange dauern. Und billig wird S&A bestimmt nicht. Dazu noch die ganzen Probleme mit der US Geheimhaltung. Die ganzen Software für DE umschreiben zu lassen, wird sicherlich den Kostenrahmen um einiges sprengen. Siehe EuroHawk.
Meiner Meinung ist das wahrscheinichste, dass man einfach mit der Heron 1 bis 2020 weiter macht, und eine Nachfolge der neuen Bundesregierung überlässt. So hätte Uvdl das Problem kostensparend entsorgt.
In Berlin Direkt hat es der DBwV auf den Punkt gebracht. Vielen in Deutschland (auch Politikern) ist nicht klar, warum es Streitkräfte braucht und für welche Zwecke man diese nutzt. Das ist das Grundproblem der Drohnendebatte, auch wenn die Fragestellungen darum sicher richtig sind. Was die aktuelle Stunde im Parlament angeht, so wird wieder unsachlich gestritten werden – was sonst.
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses (Bartels) lehnt die Beschaffung von Kampfdrohnen in der Berliner Zeitung ab, weil er „jenseits dessen, was die Amerikaner mit Drohnen tun, kein Szenario kennengelernt (hat), das Kampfdrohnen für die Bundeswehr erforderlich machen würde.“
Man will eben nur die Realität zur Kenntnis nehmen, die in das eigene Konzept paßt.
Stringent und glaubwürdig ist anders.
Dazu passend bei ZEIT.de ein Bericht zu einer SPD-Konferenz zur Außen- und Sicherheitspolitik („Friedensmacht SPD“).
Nochmal ein Beispiel für die Präzision eines Luftschlages – vom vergangenen Freitag in Gaza:
https://www.youtube.com/watch?v=zINcBfEo-7g
Siehe auch:
http://www.haaretz.com/news/diplomacy-defense/1.601692
Egal ob die Plattform bemannt oder unbemannt ist, zeigt dies sehr gut wie Kollateralschäden minimiert werden können.
Aber wir diskutieren ja eigentlich nicht über Drohnen, sondern ob unsere Streitkräfte zum töten und zerstören da sind..
Ohne Bewaffnungsoption wird es keine Male2020 geben. Dank der Friedensmacht SPD hätte sich Airbus die Briefchen an Uvdl auch gleich sparen können.
@luke:
Also halten wir fest: Es gibt noch andere relevante Bewerber neben Predator B. Bei der ILA soll angeblich von mil. Seite bspw. gezielt bzgl. Heron TP nachgefragt worden sein.
Übrigens: Die RUAG Oberpfaffenhofen (Aussenstelle MALE ?) soll angeblich von 20 Mitarbeitern nur noch auf 3 runtergefahren sein. Weiss da jemand genaueres?
Ich sehs wie Benedikt: Heron 1. Vielleicht denkt man auch zusätzlich an den Heron TP und seine Cargobox. Beide Systeme können ja angeblich mit der selben Bodenstation betrieben werden…..
@T.W.:
In Sachen Heron TP oder Predator B schreibt die FAZ das aber ein wenig anders. Demnach geht dort aus dem geschriebenen eher das Gegenteil hervor. Also Richtung Predator B. Nur für die Predator B liegt diese Exportgenehmigung vor. Das Angebot läuft von Seiten der USA bis Oktober. Für die Heron TP wurde noch nicht einmal das Beschaffungsvorhaben begonnen.
FAZ: Eine Drohne für Europa
[Aus praktischen Gründen meine Antwort hier direkt:
– Links zu deutschen Verlagswebseiten finden hier i.d.R. nicht statt, deshalb Link entfernt.
– Das ist kein direkter Widerspruch – das Verfahren bei der Beschaffung aus den USA ist wg. der notwendigen Exportgenehmigung der USA langwieriger. Für die Predator B liegt derzeit die Exportgenehmigung für eine – unbewaffnete – Drohne vor; so wie ich das verstanden habe, würden die Israelis bei Auftrag direkt liefern, auch wenn jetzt noch kein Beschaffungsverfahren begonnen wurde. T.W.]
Man sollte bei der heutigen Anhörung sehr genau den Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Elmar Giemulla zur Zulassungsproblematik und speziell zu § 30 Abs.1 LuftVG befragen. Nicht daß man etwa die Rechnung ohne den Wirt gemacht hat und über ungelegte Eier diskutiert?
Der „Truppenübungsplatz AFG“ wird nämlich denächst geschlossen und damit ist Schluß für „VVZ = Vorläufige Verkehrszulassungen“ wie z.B. für die geleasten HERON 1. AGS ist da nur noch ein weiterer Aspekt und da haben wir – Deutschland Dank TdM’s Selbstherrlichkeiten – auch schon heftig ins Blaue gezahlt. Die neuen Einsatzszenarien dürften sich nämlich deutlich von AFG unterscheiden.
Und so ganz nebenbei – wenn auch nicht unmittelbar zum Drohnenthema passend -, sollte man entweder offiziell im VA oder auch durch einzelne Mitglieder des VA, Herrn Prof. Dr. Giemulla auch zu § 30 Abs. 1 LuftVG in Sachen NH90 TTH und MH90 Sea Lion befragen. Die Gelegenheit ist günstig und könnte teuren Irrwegen wie beim EuroHawk zuvorkommen.
Wenn die Bw einfach die drei Heron 1 übernimmt, und sich dazu noch 2 für die Ausbildung bzw. als Reserve zusätzliche beschafft, könnten die das als Vertrags Umstrukturierung verkaufen. Die Heron 1 haben sich bewährt, und der Nutzen zieht auch keiner mehr in Frage. Dagegen dürfte es nur minimalen Widerstand geben und vor allem hätte Uvdl ein großer Teil des Drohnen Problems vom Hals. Beim Preis wird man wohl auch einiges in den laufenden Betrieb verlagern können. Eine TP oder ein Sensemann wäre eine teure Neubeschaffung. Gegen das Upgrade dürfte wieder in alt bekannter weise Stimmung gemacht und wegdiskutiert werden.
Ob der Truppenübungsplatz AFG komplett geschlossen wird, wage ich zu bezweifeln.
Zwar laufen in vielen Bereichen die Planungen für die Heimreise, aber die Nachfolgemission von ISAF braucht vielleicht auch ein paar unabhängige bewegliche Augen am Himmel. Wenn der neue Präsident in Amt und Würden ist und sich alles etwas geschüttelt hat wird man vielleicht klarer sehen. S.a. DIE WELT „Berlin vermittelt im Streit über Präsidentenwahl „.
Sollte Heron 1 nicht mehr in AFG bleiben wird man sicherlich dankbar sein, ihn für den ein oder anderen hotspot in Afrika nutzen zu können. Das System als solches ist bewährt und eingespielt.
Wie auch immer, D/Bw/Lw möchte einen Fähigkeitserhalt im Bereich UAS MALE. Personell (ziv/mil) und Technisch (ziv). Bei einem Ende von Heron 1 würde die jahrelange Expertise wegfallen (ziv/mil), um dann wann mit was und wie irgendwann mal wieder anzufangen?
Bzgl Verkehrszulassung gehe ich 100% konform. Das wird ein sehr dickes Brett und einige Jahre dauern. Und genau deshalb wird es den Fähigkeitserhalt UAS MALE Heron 1 weiterhin geben. In Ländern/Brennpunkten wo man auch mit VVZ´s über die Runden kommt.
Schaun.Mer.Mal.
Nachtrag (da Edit wieder nicht funktioniert):
Ich denke da an die beauftragte Untersuchung von Alternativen für EuroHawk und ISIS/SIGINT. Denn was nicht relevant ist, braucht auch nicht untersucht werden. Also wird man sich auf bemannte Alternativen – die zu gegebener Zeit mittels Sense & Avoid „nachverdrohnisiert“ werden können (Beispiel G550 = Gulfstream RQ-37 bzw. Piaggio Avanti = Piaggio-Selex Hammerhead P.1HH) – konzentrieren müssen.
AGS ist auch kein Thema, das man bis 2020 oder 2025 „schieben“ kann und AGS ist schon gar nicht ein Thema welches mittels § 30 Abs. 1 LuftVG i.V.m. ZdV 19/1 bzw. deren Neufassung ZDv A-1525 nach Bw-Manier „geregelt“ werden kann. Wir befinden uns hier auf der internationalen Ebene MAWA, Emar, FAA-FAR, EASA, JAA-JAR und ICAO.
Man muß sich deshalb fragen, woher der ehemalige Verteidigungsminister Thomas de Mazière in seiner offenkundigen Expertiselosigkeit und auch Interesselosigkeit gegenüber den Realitäten, sich die Frechheit bzw. Dreistigkeit nahm, entgegen der Parlamentsbeschlüsse am deutschen Anteil an AGS i.H.v. 456,82 Mio. € noch in 2013 und auf dem höhepunkt der EuroHawk-Pleite festzuhalten (vgl.http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-97012792.html)?
Der Ausschussvorsitzende Bartels hat seine Sichtweise heute morgen im DLF nochmals wiederholt:
http://www.deutschlandfunk.de/ruestungsdebatte-kein-szenario-fuer-den-einsatz-von.694.de.html?dram:article_id=290458
Bezeichnender Ausschnitt:
„Andere Szenarien, die gelegentlich vorgetragen werden, auch im letzten Jahr durch den damaligen Verteidigungsminister de Maizière vorgetragen wurden, etwa luftnahe Unterstützung für kämpfende Truppen am Boden, sind nicht sehr überzeugend. Ich habe da auch die Bundesregierung mal gefragt, wie oft ist das denn in den 13 Jahren, die wir in Afghanistan gemeinsam mit den Amerikanern, mit der NATO im Einsatz sind, wie oft ist das vorgekommen im Zusammenhang mit deutschen Truppen, und insgesamt waren es zwei solcher Einsätze.“
Damit hat er seine These („kenne kein Szenar“) ja bereits selbst falsifiziert – denn zwei ist mehr als Null.
@Memoria
Danke, sah ich auch gerade. Dann gleich mal ein neuer Thread, um gut in die Woche zu kommen…
Das es tatsächlich nur zwei mal zu solchen Einsätzen gekommen ist wage ich mal zu bezweifeln. Die richtige Frage wäre doch eher wie oft war Heron im Einsatz und konnte ausser beobachten nichts tun und wie oft wäre eine Unterstüzung möglich gewesen.
Wenn man aber nicht selbst davon betroffen ist…. zweimal ist keinmal :-)
Bei der Verkehrszulassung für den allgemeinen Luftraum muss man erst einmal abwarten, wie die Sense & Avoid Technik da fortschreitet. Und welche Vorgaben von Behörden Seite dort entwickelt werden. Nicht das man sich S&A entwickeln lässt, und den Behörden reicht das nicht. Deutschland wurde sowieso bei der Drohnentechnologie weitgehend abgehängt. Und Wille da aufzuholen ist nicht zu erkennen. Die DE Luftfahrtindustrie ist auch weitgehend in Französische Hände. Daher ist auch nicht viel zu erwarten.
Zum Interview des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses heute morgen im Deutschlandfunk:
„…und da kann sicher auch die Anhörung im Ausschuss helfen, denn es geht ja noch mal darum, klarzumachen, welche völkerrechtlichen, welche sicherheitspolitischen, auch welche rüstungskontrollpolitischen Aspekte mit dem Thema Drohnen verbunden sind.“
Warum nennt er nicht mehr die „ethischen Aspekte“ in der Aufzählung? Die sind doch mit im Auftrag der Ausschussanhörung genannte, da wortgleich zur Koalitiosvereinbarung. Einfach nur vergessen? Das kann natürlich passieren, so früh am Morgen.
@T.W
Zur ethischen Dimension hätte man ja auch einen gewissen Professor aus Oslo einladen können ;-)
@J.König
Wahrscheinlich hat er „die ethischen Aspekte“ nicht erwähnt, weil aus wissenschafts-ethischer Sicht keine eineindeutigen Argumente pro/contra Drohne ableitbar sind.
Wir bewegen uns diese Woche im Bereich der Realpolitik ;-)