Die Berater fürs BMVg: KPMG und andere
Eigentlich hatte das Verteidigungsministerium ja mit der Bekanntgabe bis zur kommenden Woche warten wollen… aber da es am (heutigen) Samstag bereits in mehreren Medienberichten durchsickerte, gibt’s die Bekanntmachung schon heute. Da es (derzeit) noch nicht auf der BMVg-Seite steht, hier zur Dokumentation die Mitteilung aus dem Ministerium:
Konsortium um KPMG bekommt Zuschlag zur Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zentraler Rüstungsprojekte des BMVg
Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen hat am 19. Februar eine Überprüfung von zentralen Rüstungsprojekten durch externe Berater angewiesen. Die Vergabe der externen Beratungsleistung konnte am 27. Juni 2014 nach einer öffentlichen Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen werden. Der Vertragswert beläuft sich auf 1,149 Mio. € (zzgl. Umsatzsteuer).
Ein Konsortium aus KPMG, P3 Ingenieurgesellschaft und Taylor Wessing hat den Zuschlag erhalten. Das Konsortium bündelt die Expertise in den Bereichen wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Beratung.
Innerhalb der kommenden drei Monate wird ein über dreißigköpfiges Beratungsteam zunächst eine gründliche Bestandsaufnahme und Untersuchung der wesentlichen Projektrisiken der nachfolgenden neun Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von über 50 Mrd. Euro durchführen:
– Eurofighter
– Transportflugzeug A400M
– Nachfolge Eurohawk (SLWÜA)
– Hubschrauber Tiger
– NATO Helicopter 90 (NH90) einschließlich „Global Deal“
– Taktisches Luftverteidigungssystem (Nachfolge MEADS)
– Schützenpanzer Puma
– Fregatte Klasse 125
– Streitkräftegemeinsame Funkausstattung (SVFuA)
Aus den Ergebnissen der Analysearbeit werden die Berater Empfehlungen für die einzelnen Rüstungsprojekte sowie das Management von Rüstungsprojekten generell ableiten und Impulse für die organisatorische Weiterentwicklung im Rüstungsmanagement setzen.
Über die Ergebnisse des Konsortiums wird das BMVg die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages gemeinsam mit einer ersten Bewertung des BMVg Ende Oktober unterrichten.
Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen wird auf Grundlage der Untersuchungen die erforderliche Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit herstellen. Die Beratungsergebnisse werden als Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen Rüstungsprojekte, das Projektmanagement und Maßnahmen zur Organisationsentwicklung dienen.
(Es ist Wochenende. Deshalb erst mal nur diese Dokumentation. Drüber reden können wir ja schon in den Kommentaren…)
@ ME
Jetzt bitte keinen Fehler machen. Der zweite „Satz“ darf nicht mitgeführt werden, da die Mitführung ja keine Ruhezeit ist. Der zweite „Satz“ kann dann zum verschobenen Dienstbeginn zugeführt werden, wobei der erste „Satz“ zurück in die Unterkunft muss.
Die Realität kann so grausam sein ;)
@axel_f
Nein, das wird natürlich beachtet – und dann bloß später nicht bei den „Stundenzetteln“ durcheinander kommen, gibt es doch so allein für eine Teileinheit bereits 3 verschiedene Dienstzeiten – Fahrerschicht A, Fahrerschicht B und „mitfahrende“ Besatzung.
Wenn man jedoch bedenkt, dass man auf den Übungsplätzen zumindest auf dem Weg zum Truppenlager oftmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, so macht die Übernahme der Lenk- und Ruhezeiten dann auch Sinn. Zumal bei vielen Panzern wie dem Leopard der Rest der Besatzung keine Chance hat irgendwie einzugreifen, falls der Fahrer dann doch mal in den Sekundenschlaf fallen sollte.
@ ME
Das hat zu 100% Sinn, aber früher hast du dir als Kdt/GrpFhr Gedanken darüber machen müssen, Einteilung im Schichtplan in der Stellung, für Ruhepausen sorgen oder die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit. Das schlimme ist, dass wenn es ernst wird im Einsatz hat das keiner auf dem Schirm. Für mich ist das ein Mangel in der Ausbildung, darum geht es mir und ein Kommandeur kann die Lenk und Ruhezeiten ja aufheben, macht er aber nicht weil er dann zu 100% in der Haftung ist.
All diese wundervollen Ausnahmeregeln für die BW in den von @Koffer zitierten Gesetzen und anderen haben doch zumeist dieses caveat „….in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben……..zwingend erforderlich“. Da fällt mir eigentlich nur das air-policing ein. Alle anderen BW-Fahrzeug-Bewegungen sind Betrieb, Ausbildung, Übung,technische Hilfe…..aber keine hoheitliche Tätigkeit…….
Bau-/Konfigurations-seitige Abweichungen von zivilen safety&security Normen gibt es doch nur dort, wo es keine gesetzlichen Normen (z.Bsp. militärische Waffen/Munition) gibt oder in einer BW-eigenen Ausbildungs-/Übungseinrichtung mit spezifischen BW Sicherheitsregeln (z.B. Gefechtsübungszentrum des Heeres).
Die Daumenregel ist ganz einfach: praktischer Schutz und Sicherheit des Soldaten hat Vorrang vor theoretischem Gefechtswert.
Mich wundert immer wieder, dass hier so mancher mit dem Soldaten-Schutzargument mehr Knall-Bumm fordert (bewaffnete Drohne) und gleichzeitig die Reduzierung von Sicherheitsstandards.
@Klabautermann: 1*, Sie haben § 30 Abs. 1 LuftVG auf einen ganz einfachen Nenner gebracht, von dem sich eigentlich so mancher „Karmesinroter“ und auch „B-Besoldeter“ im Bw-Beschaffungswesen angesprochen fühlen sollte! „…eigentlich …“?
„Die Daumenregel ist ganz einfach: praktischer Schutz und Sicherheit des Soldaten hat Vorrang vor theoretischem Gefechtswert.“
Und wenn der § 30 Abs.1 LuftVG gar dazu missbraucht wird, verminderte „Gefechtswerte“ – sprich defizitäre Nutzwerte (d.h. Fähigkeiten vs. Kosten) – zu Lasten von Gesundheit und Leben unserer Soldat(inn)en zu Gunsten der Industrie durchzudrücken, dann wird es m.M.n. schlichtweg kriminell, wie z.B. beim NH90 TT und beim MH90 SEA LION der Fall bzw. beabsichtigt! Nur um das zu erkennen bedarf es keines externen Beratungsunternehmens, sondern nur logischen Menschenverstands.
@Klabautermann
Entschuldigung, aber Sie sind nicht auf der Höhe der Rechtsprechung und Fachdiskussion!
Die Erfüllung des hoheitlichen Auftrags in Bezug auf die Bw schließt ausdrücklich auch die Übung für einen Einsatz mit ein.
Natürlich muss bei Übungsvorhaben die Verhältnismäßigkeit genauer geprüft werden als im V-Fall, aber auch für Übungen gilt: „Hoheitlicher Auftrag“ zieht scharf!
Bestes Beispiel ist ja die freilaufende Übung bei der ab der Ebene BtlKdr bestimmte Regeln der StVO und StVZO und auch der Lenk- und Ruhezeiten ausser Kraft gesetzt werden dürfen!
Alles andere wäre ja auch unsinnig, denn man kann ja Soldaten nicht nur IM Krieg ausbilden, sie müssen ja auch FÜR den Krieg ausgebildet werden.
Das gebietet neben der Erfüllung des Verfassungsauftrags an die Bw übrigens auch die Fürsorge für die Soldaten!
@klabautermann:
Und genau mit dieser Interpretation steht sich die Bw fortlaufend selbst im Weg.
Die Auswirkungen bei Landsystemen ist erheblich – gerade fürs Gefecht. Aber das interessiert in der Bw ja oberhalb der Truppe eh nicht.
@koffer
und Sie erklaeren dann einer Mutter oder einem Vater, dass der Sohn bei einer Uebung wegen vorsaetzlichem Schlafentzug einen toedlichen Verkehrsunfall erlitten hat?
mit der Begründung er war dann wohl nicht hart genug?
@Memoria
+1
@Soenke Marahrens
Tödlicher Verkehrsunfall durch vorsätzlichen Schlafentzug????? Sagen Sie mal, was ist denn mit Ihnen los?
Werden Sie doch mal bitte etwas sachlich, ich kann solche widerlichen Unterstellungen nämlich (auch aus persönlicher Betroffenheit im konkret geschilderten Fall) nicht als Scherz verstehen!
Es geht doch darum das die Zeit die der Fahrer im, auf, neben, unter dem Fahrzeug schläft die Gesamtlenkzeit von 8 bzw 10 Stunden nicht unterbricht und nicht um vorsätzlichen Schlafentzug!!!
@koffer
ich gestehe dass ich ueberzeichne, aber was ist denn letztendlich eine Sicherheitsvorschrift
doch die Grenze zwischen „zumutbar“ und damit „uebbar“ und grob faehrlassig im Sinne dervon Klabautermann beschriebenen Ueberforderung in Friedenszeiten. Und wenn diese Grenze ueberschritten ist, was wird dann noch gelernt?
Der Unfall in der Iller zu Beginn ihrer TrpGattung (Treue fuer Treue) war doch synonym fuer dies…
Die Lw hat 1944 aufgrund mangelnder Ausbildung mehr Piloten beim Start verloren als abgeschossen wurden…. ist das zielfuehrend?
Aber es kann sich hier auch wieder um tsk spezifische Differenzen handeln, denn sowohl in meiner Ausbildung im Einsatzfuehrungsdienst als auch bei Klabautermann waren die Konsequenzen eines Fehlers stets mit dem Risikos des Verlust von Menschenleben verbunden, damit waren Uebungen stets der Ernstfall.
@Soenke Marahrens:
Wenn man jedoch in Waffensystemen völlig stur arbeitsrechtliche Vorgaben berücksichtigt, dann ist dies sowohl unnötig als auch unzweckmäßig.
Es geht so weit, dass teilweise ein „Gefechtsschalter“ in Frage gestellt bzw. gar nicht realisierbar ist.
Paradebeispiel: SPz Puma
Da wird es noch einige Überraschungen im Truppenalltag geben.
Der Truppe wird dann gern eingeredet dies sei politisch gewollt und rechtlich notwendig. Beides ist falsch.
@Koffer
Ich weiß ja worauf Sie mit dem zitieren des §7 aus der SeeSchStrO hinaus wollen. Allerdings ist diese für das was Sie dabei an Kritik anbringen wollen leider ungeeignet.
Und nun darf mir der Klabautermann gerne wieder Korinthenkackertum vorwerfen was ja ach so nervig ist (bedanken sie sich bei meinen alten Kdt’en, S3’s und Kdr’en).
Denn die SeeSchStrO ist für seegehende Einheiten kein Problem. Der §7 entbindet mich nicht von Zitat“ Durch diese Regelung wird von Fahrzeugen der Bundeswehr […] jedoch kein Vorfahrtsrecht eingeräumt. Sie bleiben daher ausweichpflichtig, wenn sich nähernde Fahrzeuge das Gebot missachten, einen ausreichenden Abstand von Fahrzeugen der Bundeswehr […] zu halten. Und auch das ist so nicht das Problem für uns „grauen Heinis aufm Wasser“.
Nehmen sie doch die Bedingungen SOLAS (hier vor allem GMDSS und die Folgen die sich daraus ergeben aufgrund Scheininhaber zwingend an Bord = Bsp große RHIB Kampfschwimmer. Dort muss nun einer ein Seefunksprechzeugnis haben, da DSC-Controller an Bord. Auf den anderen Booten/Schiffen aber auch ein Kill-Kriterium). Oder MARPOL. Oder pedantische Umsetzung jeglicher Prüfvorschriften die es gibt. Bei manchen durchaus sinnvoll (Hebezeuge) aber nicht alles muss eins zu eins umgesetzt werden. Unfallverhütungsvorschriften an Bord. Das Problem bei den meisten ist die fehlende Skalierung bei der Umsetzung. „Cover your ass“ aus der Ämterebene. Ähnlich bei den Bauvorschriften (diese ergeben vielfach Sinn, Bsp. Schiffsicherung baulich, aber nicht alles hilft weiter). Immer wieder eine ganz schwierige Diskussion.
Wir sind da auf einer ähnlichen Linie. Wollte nur etwas ergänzen/ griffigere Punkte bringen.
;)))
@Memoria
ich weiss worauf sie hinaus wollen….mein erster selbstaendiger Pistolenschuss ohne Befehl der Aufsicht beim Schuetzen war fuer mich persoenlich in der Wahrnehmung sehr interessant…. weil ich quasi auf Sicherheit und nicht auf Wirkung im Ziel gepolt bzw geeicht war….
aber der Harrierpilot der seinen Buddy abgeschossen hat, haette sich einen Gefechtsschalter gewuenscht….Fox 2….. oh sh……..
@NMWC:
„Cover your ass” aus der Ämterebene.
Genau darum geht es. Diese Tendenz verfestigt sich immer mehr.
@Soenke Marahrens
„ich gestehe dass ich ueberzeichne, aber was ist denn letztendlich eine Sicherheitsvorschrift
doch die Grenze zwischen “zumutbar” und damit “uebbar” und grob faehrlassig im Sinne dervon Klabautermann beschriebenen Ueberforderung in Friedenszeiten. Und wenn diese Grenze ueberschritten ist, was wird dann noch gelernt?“
Dafür gibt es gut ausgebildete und verantwortliche Heeresofiziere. Um genau dies zu entscheiden.
In voller Verantwortung vor dem Gesetz und dem eigenen Gewissen.
Wenn unser Beruf einfach wäre, dann könnte es ja jeder.
Und in Bezug auf das Illerunglück:
1. Dort hatte der verantwortliche Offizier übrigens auch eine Entscheidung getroffen (nämlich DAGEGEN) und von daher verstehe ich Ihren Punkt nicht.
2. Treue um Treue? Ja in der Tat! Auch und gerade in diesem Beispiel.
Nebenbei: es heißt nicht TrpGattung ist ist die TrGttg! Denn Trp steht für Trupp und nicht für Truppe…
„Aber es kann sich hier auch wieder um tsk spezifische Differenzen handeln,“
Das glaube ich auch.
“ denn sowohl in meiner Ausbildung im Einsatzfuehrungsdienst als auch bei Klabautermann waren die Konsequenzen eines Fehlers stets mit dem Risikos des Verlust von Menschenleben verbunden, damit waren Uebungen stets der Ernstfall.“
Bei uns auch, oder glauben Sie, dass wir beim Fallschirmspringen auf präparierte Watteabsetzplätze hinabgleiten?
Ganz im Gegenteil, bei uns wird sogar im Friedensdienst ein Gefährdung von Leib und Leben bis zu einem gewissen Grade hingenommen und muss hingenommen werden, sonst könnte man ja keine Fallschirmjäger ausbilden.
Also, was wollen Sie mir sagen?
@NMWC
Meinetwegen mag Ihr Beispiel passender sein, aber auch das meinige widerlegt die Aussage von Klabautermann, dass für uns als Streitkräfte keine Sonderregeln vorgesehen seien.
@Memoria
+1
@Koffer
Ich wollte Ihnen lediglich mit ein paar Bereichen kommen, die wesentlich größere Auswirkungen auf den Betrieb auf See haben. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Ich entschuldige mich dafür, dass ich mit dieser Sicht aus der Praxis seegehende Einheiten anscheinend schon wieder auf den Schlips getreten fühlen. Nur weil wir manchmal nicht derselben Meinung sind, heißt dies nicht, dass Sie sich nun auch davon angegriffen fühlen müssen. Dann halt nicht.
@NMWC
„Ich entschuldige mich dafür, dass ich mit dieser Sicht aus der Praxis seegehende Einheiten anscheinend schon wieder auf den Schlips getreten fühlen. Nur weil wir manchmal nicht derselben Meinung sind, heißt dies nicht, dass Sie sich nun auch davon angegriffen fühlen müssen.“
Hihi, hatte heute morgen wohl allzu schlechte Laune. Und @Soenke Marahrens Aussagen hatten meinen Puls hochgetrieben. Von daher lagen Sie unbeabsichtigt im Zielfeld.
Waren sozusagen ein Kolateralschaden ;)
Mea culpa! Nehme alles zurück und behaupte nun das Gegenteil!
„Mensch Ursel, mach den Laden doch ganz zu“
Externe Prüfer sollen ein Urteil darüber abgeben, was mit den genannten Rüstungsprojekten nicht stimmt?? Sobald man sich die Historie der einzelnen Projekte anschaut, weiß man auch so was schief gelaufen ist. Wechsel in der Politik, wechselnde Industriepartner, wechselnde Partnerländer, ständig geänderte Anforderungen der Bundeswehr und und und….und ganz zum Schluss ständig reduzierte Stückzahlen. Wenn man dann fertig ist und ein Projekt nach viel zu vielen Jahren Laufen oder Fliegen gelernt hat, zeigt man sich völlig überrascht und empört, dass die Industrie Ersatz-Zahlungen einfordert, weil man sich mal wieder nicht an Verträge gehalten hat!? Dafür braucht Ursula externe Prüfer??
@Koffer
dann ist ja alles gut ;-)
„Ganz im Gegenteil, bei uns wird sogar im Friedensdienst ein Gefährdung von Leib und Leben bis zu einem gewissen Grade hingenommen und muss hingenommen werden, sonst könnte man ja keine Fallschirmjäger ausbilden“
Was hat jetzt das mit Sicherheitsvorschriften zu tun ;-)
Das KPMG-Team soll heute mit 30 Mann im BAAINBw eingezogen sein. Schwerpunkt sei die „CMP-Konformität“ der einzelnen Untersuchungsprojekte zu überprüfen und gegebenen Falles Defizite, Nachsteuerungsbedarf und Lösungswege aufzuzeigen.
Hoffentlich liest irgendein KPMG-Mitarbeiter abends im Hotel hier in AUGEN GERADEAUS die Threads zu den wirklichen Problemen der kritischen Projekte mit, so daß die ca. 1,4 Mio. € an Budget für KPMG vielleicht doch noch auf die richtigen Pfade der Tugend finden?
Ich hätte dagegen im Hof des Bendelerblocks ein „abhör- und annäherungssicheres Bürozelt“ aufgeschlagen, oder mich in unmittelbarer Nähe zur „Kapelle“ etabliert!
:-)
Nachtrag: Offenbar hat UvdL ein „Target-Fix“ Richtung ihrer Vorgänger und will sich mittels „neutraler und vermeintlich kompetenter Externer“ die Altlasten ihrer Karriere willens vom Hals halten, statt in ihrer Amts- und Karrierepflicht mit den Altlasten rigouros aufzuräumen!?
@Vtg-Amtmann
Na prima! Da hat KPMG ja scheinbar den totalen Durchblick… wieviele der medienwirksamen Kostenmonster sind nach dem CPM abgewickelt worden? Genau, gar keines… vielleicht SVFuA… aber nur vielleicht…
Richtigstellung: Bereits am 01.07.2014 nahm das ca- 30-köpfige KPMG-Team im BAAINBw in Koblenz seinen recht sportlichen 3-monatigen Beratungsauftrag für 9 Großprojekte mit einem Gesamtvolumen von über 50 Mrd. € auf.
T.W. sollte sich vielleicht bemühen, an die Begrüßungsworte des Präsidenten BAAINBw und deren Erwiderung sowie den Dank des Projektleiters (BMVg) und des KPMG-Teamleiters zu kommen. Sicherlich wurden da genauere Auftragsinhalte, Beratungszielsetzungen und die Art und Tiefe der Entscheidungsvorgaben durch KPMG an das BMVg – sprich der den 1,149 Mio. € (zzgl. USt.) Honorarkosten gegenüberstehende Beratungsleistungsumfang – angesprochen?
Habe mir gerade nochmals Ziffer „1.2 Gegenstand und Ziel des Vergabeverfahrens“ in https://daten.bwb.org/ZAus/Bestandsaufnahme/14-03-20%20Vergabeunterlagen%201.6%20RS.pdf genauer angesehen. Dort steht u.a. (Zitat):
“Gegenstand des zu erteilenden Auftrags ist:
• Umfassende Risiko- und Frühwarnanalyse zentraler Rüstungsprojekte inklusive kurz-, mittel- und langfristiger Handlungsempfehlungen,
• Exemplarisches Projektreview eines zentralen Projektes („Deep-dive Analyse“) inklusive kurz-, mittel- und langfristiger Handlungsempfehlungen,
• Abgeleitete Handlungsempfehlungen für das Projekt- und Risikomanagement sowie für die Organisationsentwicklung und Empfehlung zur Transparenzsteigerung.
Die hierfür erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber werden bis auf weiteres mit der veröffentlichenden Vergabestelle nach Ziffer 2.3 [d.h. mit dem BAAINBw] durchgeführt.“ (Zitatende)
Im Klartext bedeutet das m.M.n.: Da der Schützenpanzer Puma und die Fregatte Klasse 125 die einzigen rein nationalen Projekt sind, werden BMVg-AIN und BAAINBw ganz in ihrem Eigeninteresse eben nicht die „Hosen runter lassen“ und sich eben nicht von KPMG in die bislang „gezinkten Karten“ schauen lassen. Vielmehr wird man sich hinter Geheimhaltungsklauseln und Schutzinteressen Dritter und ausländischer Unternehmen bei den multinationalen Projekten verschanzen und nur selektiv informieren.
Nachdem das Beschaffungsvorhaben SPZ PUMA weniger komplex und weniger umfangreich als die F 125 ist, wird der „Exemplarische Projektreview eines zentralen Projektes (Deep-dive Analyse) inklusive kurz-, mittel- und langfristiger Handlungsempfehlungen“ sich wohl auf den PUMA beschränken! Der Rest dürften dann nach dieser „Abtauch-Analyse“ (so ganz bewußt frei übersetzt) für die anderen Projekte nur noch „abgeleitete Handlungsemfehlungen“ und die üblichen Beraterweisheiten bzw. Allgemeinposten sein. Viel Anderes läßt der Budgetansatz auch nicht zu. Eine strategische Vorgehensweise kann ich deshalb bei vorliegendem Auftragsinhalt leider nicht erkennen!
Kurzum auch die gegenständlichen 1,149 Mio. € (zzgl. USt.) Honorarkosten an KPMG könnten zu verbranntem Geld werden, da wenig Definitives zum bislang völlig vom BMVg verittenen Projekt- und Risikomanement der übrigen hochkomplexen und extrem dokumentationsreichen Vorhaben Eurofighter, A400M, Nachfolge EuroHawk (SLWÜA), UH Tiger, NH90 einschließlich „Global Deal“ und damit MH90 SEA LION, Nachfolge MEADS und SVFuA herauskommen dürfte!
So müßten z.B. zum EuroHawk die kompletten Untersuchungsausschussakten nochmals gesichtet werden und bei den anderen Projekten ist der Dokumentationsumfang sicherlich sogar noch umfangreicher. Also, mir erscheint das Alles als reines Alibi-Theater für viel zu teures Geld (vgl. bereits aus 2004 vvvvvv.welt.de/print-welt/article321338/Rechnungshof-haelt-Berater-vielfach-fuer-unnoetig.html).
Vielleicht hätte man sich besser für ein Drittel des Geldes nur 10 Berater eines echten SWOT-Spezialisten eingekauft, diese dem BMVg Projektorganisation Rüstungsmanagement beim Stab Organisation/Revision [Konteradmiral Klaus-Michael Nelte] beigestellt und unter deren strikter Anleitung mit BMVg- und Bw-eigenen Spezialisten (quer durch die Hierarchien des Bw-Beschaffungswesens) samt deren fachlicher Expertise und Erfahrungen eine klassische und vor allem exakt definierte SWOT-ANALYSE für jedes der 9 Beschaffungsvorhaben konsequent durchgezogen (vgl. http://www.beschaffung-aktuell.de/home/-/article/16537505/26952472/SWOT-Analyse-im-Einkauf/art_co_INSTANCE_0000/maximized/).
Dass es hier bei jedem Projekt zu ca. 20 % – 25 % an Überschneidungen zu den anderen Projekten kommen dürfte, begründet sich in den Systemimmanenzen (z.B. CPM) des BMVg-AIN. Das wäre dann der Job des „10ten Beraters und eines von diesem geleiteten projektübergreifenden CPM-Teams“ und würde die anderen Consultants bei deren „Tiefenarbeit“ in den Einzelprojekten fördern bzw. entlasten.
@Vtg-Amtmann
Das ganze ist ziemlich sicher eine reine Shownummer, sehr wahrscheinlich mit wenig greifbarem Ergebnis. Das liegt aber an einer Fehleinschätzung, die auch bei Ihnen noch nicht ganz ausgetrieben ist ;)
Das Ziel der Nummer ist doch die Überprüfung der großen und medienwirksamen Projekte. Wie Sie sehr richtig ausgeführt haben handelt es sich da um Projekte mit internationalen Partnern oder aber um „Leuchttürme“ mit hohem nationalem politischem Impact.
Die Überprüfung steht ganz offensichtlich aber unter der Prämisse diese Projekte auf CPM Einhaltung zu überprüfen. Das klingt toll, denn es klingt nach einer externen Überprüfung des Rüstungsprozesses. Genau das ist es aber nicht, denn dazu müsste man da Projekte ansehen, die eben nicht politisch motiviert, nicht von der Führung beeinflusst und nicht Spielball von Wirtschaftsfördermaßnahmen sind. Keiner dieser großen Brocken wird nach CPM laufen. Und der Grund ist nicht etwa, dass die Projektteams im BAAIN so gern eigene Ideen versuchen, sondern weil es eben Projekte sind, in denen die Politik sich das Recht auf Einmischung nicht nehmen läßt.
Das einzige was also bei der Untersuchung herauskommen dürfte, ist die Feststellung, dass die Projekte hoch politisch sind und nicht im CPM abgebildet werden können. Dann gibt es zwei Schlussfolgerungen: Entweder die Berater atestieren dem Amt zu wenig Eigenverantwortung und kreiden die Einhaltung CPM an, oder aber sie stellen fest, dass die Großprojekte wie auch Großbauvorhaben nicht rein intern bewältigt werden können und raten zu unabhängiger externer Aufsicht.
Ersteres erscheint mir bei Berücksichtigung, wer das beauftragt hat, deutlich wahrscheinlicher. Letzteres wäre ein öffentliches Aburteilen von AIN und Führung im BMVg, die es nicht schaffen die politische Einmischung aus den Projekten herauszuhalten. Das wird wohl ehr nicht passieren.
Da jetzt dem BAAIN vorzuwerfen, sie würden mauern… halte ich für völlig am Thema vorbei. Was soll man als Ausführungsbehörde denn zu Projekten sagen, deren Ziele und deren Vorgehen außerhalb der eigenen Macht liegen? Mehr als „sorry, aber da sind uns die Hände gebunden worden“ wird nicht drin sein. Oftmals wird dies jedoch niemand zugeben wollen, da es sicher den einen oder anderen indirekten Schubs gab, dem der eine oder andere willig oder widerwillig gefolgt ist um sich Chancen zu erhalten oder schlimmeres abzuwenden.
@drd
nun ja, man kann natürlich die Konformität von Phasen- und Stufendokumenten mit den daraus resultierenden Ausschreibung und/oder Vergabe sowie den Entwicklungs-/Beschaffungsverträgen überprüfen. AFReG und Bauvertrag F125 z.Bsp.
Man kann ein Projekt auch auf vertragliches Veränderungsmanagement hin überprüfen, vertragskonforme Gewährleistung/Leistungsabnahme etc. Wirtschaftsprüfer haben da schon einen guten Blick für „Mauscheleien“. Entscheidend ist natürlich die Aktenlage und deren „Durchgängigkeit“….;-)
@klabautermann
jupp! Das sollte man sogar dringend tun. Das wäre dann das Aufdecken, wo denn so überall Druck aus diversen Richtungen nachgegeben wurde. Aber ob man so hinter den Vorhang kommt? Ich hab da Zweifel. Das ist wenn überhaupt etwas an Symptomen herumgedoktort, nicht aber ein Blick auf die Ursachen.
Aber verständlich ist das schon… ein Patentrezept, wie man solche Großvorhaben managen soll, dürfte es nicht geben. Dennoch sollte man sich da auf politischer Ebene dringend Gedanken machen, denn es drängt sich allmählich der Eindruck auf, dass Staatsorgane keine Vorhaben mehr hinbekommen (sei es Korvette, Philharmonie oder Flughafen…) Statt dessen scheint man aber eher wieder den Ausführungsebenen den schwarzen Peter zuschieben zu wollen.
@drd
Wie darf man sich denn so eine Bestandsaufnahme und Risikoanalyse praktischerweise vorstellen? Werden jetzt im Akkord Dokumente gewälzt? Werden Personen befragt (wie beim Krimi bei internen Ermittlungen) im abgedunkelten Vernehmungsraum eventuell unter Teilnahme eines Rechtsbeistandes? Oder kommen die Fakten gar nicht auf den Tisch? Sie schrieben es handle sich hier um eine reine Shownummer (für 1,149 Mio. € (zzgl. Umsatzsteuer).
@werner
Zum Ablauf:
Da ich nicht persönlich in dieser Sache involviert bin kann ich nur auf Basis bisheriger Aktionen vergleichbarer Art spekulieren. Nimmt man Anfragen aus dem Bundestag, Untersuchungsausschüsse, CPM Bewertungsumfragen oder dergleichen her, dann wird sehr wahrscheinlich via Aktenmetern, Interviews und ähnlichem mehr, versucht ein Bild vom Ablauf zu zeichnen. Was soll man auch groß anderes tun. Das meiste wird man auf Aktenlage bewerten müssen, da die Personalfluktuationen es sicher sehr schwer machen, in Interviews an ein Gesamtbild zu kommen. Sehr wahrscheinlich werden die Beraterteams auch eine gute Vorstellung davon haben, wo es schleift und schon klare Ideen, welche Fragen sie weiterbringen – die machen sowas ja nun öfter, auch wenn das Feld sicher seine Eigenheiten hat.
Zur Bewertung:
Ich sage nicht, dass die Umsetzung der Untersuchung eine Show ist. Die Bewertung bezog sich darauf, was man nach vorliegenden Informationen untersuchen möchte (z.B. CPM Konformität). Meiner Einschätzung nach ist es nicht zielführend bei Projekten dieser Art auf die Alltagsprozesse zu schauen, da es nunmal keine Alltagsprojekte sind. Das wäre sinnvoll bei solchen Projekten, deren Entscheidungen weitgehend im Hause fallen und die sich brav an die vorgegebenen Pfade des Rüstungsprozesses halten. Die fallen aber normalerweise auch weniger massiv mit miesen Schlagzeilen auf.
Daher sieht es nunmal etwas nach Show aus, nach einer bewussten Verschiebung des Fokus auf die Ebene, die eigentlich mit den generellen Problemen und deren Lösung überfordert ist, da sie außerhalb des EInflussbereichs sind.
Zur Geldsumme:
Es geht hier um Rüstungsprojekte, insbesondere um solche im Mrd Bereich. Da ist der Finanzansatz zur Aufarbeitung an sich erstmal erstaunlich niedrig. Ob er es wert war, muss sich zeigen. Das hängt davon ab, ob es um verwertbare Ergebniss geht, mit denen man etwas verbessern kann oder aber um politisch nutzbares Material zum Eigenschutz…
drd | 08. Juli 2014 – 17:39
Danke für Ihre Antwort
In der neuen „Loyal“ wird der KPMG-Auftrag mal ein wenig näher beleuchtet: Marco Seliger vertritt dabei die Auffassung, dass angesichts eines Zeitplans von nur 90 Tagen (davon ein guter Teil während der Urlaubsphase), in dem nicht weniger als 15 Großprojekte unter die Lupe genommen werden sollen, ein großartiger Erkenntnisgewinn nicht zu erwarten ist.
@drd: Die ganze sogenannte „externe Überprüfung“ ist m.M.n. bereits im systematischen Ansatz völlig „für den Arm“!
1.) Gerade deshalb ist der Führung des BMVg, der Abteilung AIN und dem BAAINBw vorzuwerfen, daß man es bislang nicht geschafft hat ein „Übermaß an Wirtschafts-, Förder- und Subventionspolitik zugunsten der bekanten H- & L-Lieferanten und deren politischer Lobbyarbeit zu unterbinden.
2.) Man könnte in der seit mehr als einem Jahrzehnt bestehenden Geschäftsverbindung KPMG-Deutschland zu EADS sowie in der Bestellung der KPMG Accountants N.V. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 der AIRBUS GROUP eine nachhaltige Interessenkollision sehen. Immerhin besteht bei 7 der 9 zu untersuchenden Beschaffungsvorhaben ein unmittelbarer Kontext zur AIRBUS GROUP bzw. vormals zur EADS (vgl. z.B.: http://www.kba.com/fileadmin/user_upload/Investor_Relations/Hauptversammlung/HV_2014/Weitere_Informationen_zum_vorgeschlagenen_Aufsichtsratskandidaten_Dr._Martin_Hoyos.pdf sowie http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0CDYQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.airbus-group.com%2Fdms%2Fairbusgroup%2Fint%2Fen%2Finvestor-relations%2Fdocuments%2F2014%2FAGM-Annual-Report–BV%2FConvening-Notice-AGM-2014-GER%2FConvening%2520Notice%2520AGM%25202014%2520GER.pdf&ei=hY67U92GCMua0QXut4HoDw&usg=AFQjCNEz7eetjbjoUupK3mT0jwrKqr3BTQ&sig2=6kaDPHfNq1O9zXBXcEfW-g).
3.) § 4 Interessenkollision des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU e.V.) lautet u.a.:
„Der Berater führt die Beratung unvoreingenommen und objektiv durch, dies schließt insbesondere Gefälligkeitsgutachten aus. Er nimmt von Dritten für sich oder andere keine finanziellen oder materiellen Zuwendung – etwa Provisionen [auch Honorare] – an, die seine Unabhängigkeit gefährden und dem Auftraggeber nicht bekannt sind. Der Berater darf nicht tätig werden, wenn er einen oder mehrere andere Auftraggeber in derselben Sache im widerstehenden Interesse berät. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die Auftraggeber damit einverstanden sind.“
Ergo, könnte man durchaus an „Cornix cornici numquam oculos effodit“ denken?
4.) Hinzukommt, daß das BAAINBw eine „umfassende Risiko- und Frühwarnanalyse zentraler Rüstungsprojekte inklusive kurz-, mittel- und langfristiger Handlungsempfehlungen“ ausgeschrieben hat, bei welcher das BAAINBw selber einen Mittelpunkt des Kritikansatzes darstellen dürfte! Die weitere rechtliche Rahmenbedingung, daß der AN die für seine Auftragserfüllung erforderlichen Abstimmungen mit dem AG „bis auf weiteres mit der veröffentlichenden Vergabestelle, d.h. wiederum mit dem BAAINBw durchzuführen hat“, schließt m.M.n. apriori jegliche objektive Auftragserfüllung absolut aus!
5.) Bislang oblag eigentlich die Vorgabe der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik und deren Kontrolle der Legislative, also dem Parlament und deren Umsetzung war Aufgabe der Executive, sprich des BMVg. Der Fakt, daß KPMG als „privatwirtschaftlicher Consultant“ derart am Parlament vorbei und damit jenseits unserer Verfassung zum „Ghostwritter“ des BMVg und derart zu einem „Mitbestimmer“ für ein zukünftiges militärisches Beschaffungswesen und damit für die maßgebliche Maximen der Verteidigungspolitik wird, ist nur noch eine weitere rechtliche Fragwürdigkeit und hat einen ziemlich schalen Beigeschmack.
@Vtg-Amtmann
zu 1)
Volle Zustimmung. Ich würde noch parteipolitische Beeinflussung anführen, denn man hat es immer noch nicht geschafft, die Macht des Haushaltsausschusses auf das zurückzuführen, was dessen eigentliche Aufgabe seien sollte.
zu 2)
Das ist in der Tat unglücklich. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Projekte allesamt politisch-wirtschaftliche gordische Knoten sind.
zu 3)
Der Gedanke kann einem schon kommen….
zu 4)
Ich denke dass man hier auch unterscheiden muss. Es gibt auch einen nicht unwichtigen „Reformkonflikt“ zwischen BAAINBw, AIN und Führung BMVg. Jeder macht bei jedem Mitschuld an Problemen aus. Einer der Kritikpunkte ist ja die Fehlerkultur und das Controling. Da gibt es natürlich ganz unterschiedliche Ansichten, von „Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten“ über „mehr Eigeninitiative“ zu „ich wurde nie davon in Kenntnis gesetzt“. Fehlerkulturprobleme haben für ein paar wenige Gehaltsklassen durchaus greifbare Vorteile… Ich denke dass die Arbeitsebene sehr froh über ein funktionierendes Controling wäre. Daher sehe ich das BAAINBw in dem Punkt nicht durchgängig als Bremsklotz.
zu 5)
Die Ausgliederung von Bewertung und Kritik ist eine elegante Form Entscheidungen „wasserdicht“ zu machen. Womit wir wieder bei Fehlerkultur wären…
Und sie sieht ganz schick aus, macht politisch was her, ist wie eine bunte Statistik sehr gut gezielt einzusetzen.
Für mich ist das ganze externe Beratungs- und Bewertungsprocedere in der gegebenen Form von der Ausschreibung, der Art des Auftrages und dessen Bevormundung durch das BAAINBw, der Zielsetzung, der Budgetierung und der Abstimmung der Durchführung zwischen AN und AG via BAAINBw schlichtweg höchst unsolide und eher anrüchig sowie unter dem Strich eine eher primitive Bauernfängerei gegenüber dem Staats- und Volkssouverän (d.h. gegenüber dem Parlament und dem Steuerzahler).
Glaubt denn wirklich jemand ernsthaft, daß z.B. zum Problemkreis „Global Deal“ – sprich zum Beemelmans’schen / de Mazière’schen Hubschrauber-MoU und damit zu den Projekten UH-Tiger, NH90 TTH und MH90 SEA LION – ernsthafte, fachlich fundierte, sachlich begründete und wirtschaftlich kompetente (Nutzwertanalyse, entfallende Retrofits, Betriebsreserven, Klarstandsraten, Ersatzteilversorgung, etc.) Lösungsvorschläge bzw. noch gebotene Alternativen seitens KPMG aufgezeigt werden können? Als Beispiel sei hier nur eine saubere Bewertungsmatrix für die Alternativen „Abnahme von 82 NH90 TTH + 18 MH90 NTH SEA LION + 22 FTH SEA LION zu MoU-Preisen“ vs. „Abnahme von 122 NH90 TTH zu Vor-MoU-Preisen und SEA LION-Alternativen“ genannt.
Da traue ich ehrlich gesagt dem Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss – wenn auch in längst vom EuroHawk-Projekt bekannter Sysiphosarbeit – in Sachen AIRBUS HELICOPTERS durch im Fall stehende „sachverständige Zeugen“ sowie durch wirklich unabhängige und objektive Sachverständige weitaus mehr zu und dies bei effizienteren Kostenrelationen, als einem externen Consultants-Unternehmen, welches Dienstleister des BMVg und eben nicht des Volkssouveräns ist!
Hinzukommt, die Parlamentarier stehen rechtlich in der Pflicht und Verantwortung gegenüber uns, dem Volk und das zu einem bekannten, respektablen und konstanten Salär. KTMG steht dagegen „nur“ in der rechtlichen Verantwortung gegenüber einem Bundesamt in der Ferdinand-Sauerbruch-Str.1, 56073 Koblenz, und das zu einem extraordinären Salär!
Wirklich Abhilfe schaffen kann also nur noch ein Untersuchungsausschuss, bzw. hochmotiviertes Personal zu relativ billigsten Preisen“ (in Relation zu den üblichen Consultants-Honoraren) und dafür sind unsere Parlamentarier auch notfalls da (auch wenn dies Einigen noch nicht ganz bewußt ist, weil diese nur ihre Wahlkreise sehen und glauben ihre Regionalpolitik als Lobbyisten auf Bundesebene hieven zu können)!
Nun ja, auch andere haben so ihre Rüstungsprobleme:
http://www.nzz.ch/international/europa/stolz-und-sorge-um-europas-flaggschiff-1.18339389
„Im November 2013 gab der Verteidigungsminister die letzte Kostensteigerung auf 6,2 Milliarden Pfund bekannt. Grund dafür sind, wie der Rechnungsprüfungsausschuss des Unterhauses festhielt, «untaugliche» Verträge mit der Industrie, mangelhafte Planung und Unentschlossenheit. Zweimal hat die Regierung die Variante des amerikanischen Kampfflugzeugs F-35 gewechselt, mit dem das Schiff ausgerüstet werden soll. Nun nimmt sie aus Kostengründen eine geringere Interoperabilität des Flugzeugträgers mit befreundeten Streitkräften sowie eine begrenzte Einsatzfähigkeit der Flugzeuge hin.“
Ein Kernproblem der Streitkräfteplanung ist die wechselseitige konzeptionelle und somit technische und somit finanzielle Abhängigkeit von Großprojekten.
Was bei den Briten der Flugzeugträger und F-35 ist, ist bei uns Deutschen z.Bsp. F125 und Bordhubschrauber, oder A400 und Puma……
Diese wechselseitigen Abhängigkeiten erfordern ein operativ-technisches Integrations-Controlling, denn sonst kommt es immer wieder zu Suboptimierungs/Insellösungs-Kollisionen, bzw. Havarien.
Zweites Problem:unabhängige Rüstungsaufsicht und Qualitätssicherung. Dies ist eine Frage der Organisationskultur und -hygiene, über die UvdL mal dringenst nachdenken sollte. Große Konzerne unterhalten dazu juristisch/technisch kompetente Org-Elemente, die direkt dem Vorstand, bzw. Aufsichtrat zuarbeiten.
3. Problem: Haushaltsrecht und „Grenzen der Flexibilität“ des AG sowie Haftung des AN (EU-Recht versus deutsche Ausschreibungs-/Vergabepraxis. Anwendung von behördlichen/zivilen Vertrags- und Industrie-Normen, bzw. Standards, etc).