Keine Hilfe für deutschen Wachmann (und Ex-Soldaten) in Kundus?
Der Vorfall liegt drei Jahre zurück, könnte jetzt aber rechtlich neue Bedeutung bekommen: Am 2. Juli 2010 starb bei einem Angriff von Taliban auf eine US-Hilfsorganisation in Kundus ein deutscher Wachmann. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) und deren Vorabmeldung online (Link aus bekannten Gründen nicht) erhebt der Vater des getöteten 32-jährigen den Vorwurf, die Bundeswehr im nahegelegenen deutschen Feldlager in Kundus habe den Mann im Stich gelassen, obwohl er telefonisch um Hilfe gebeten habe.
Der Deutsche hatte ein Hotel bewacht, in dem Mitarbeiter der Hilfsorganisation Development Alternatives Incorporated (DAI) untergebracht waren. Angeheuert worden für diesen Job war er über das britische Unternehmen Edinburgh International. Nach DAI-Angaben kamen bei dem Angriff der Taliban insgesamt vier Mitarbeiter ums Leben.
Nach dem FAS-Bericht ist zu dem Vorfall in den Unterlagen des Tactical Operations Center (TOC) im Feldlager Kundus vermerkt, es habe während dieses Angriffes nur einen Anruf einer nicht vertrauenswürdigen Quelle gegeben. Dagegen zitiert das Blatt einen Soldaten, der zu der Zeit im TOC anwesend war, mit der Information, der Wachmann habe sich zwei Mal telefonisch gemeldet und um Hilfe gerufen: Holt mich raus, ich sterbe. Der Ex-Soldat, der während seiner aktiven Dienstzeit mit der Feldnachrichtentruppe in Kundus im Einsatz war, sei zudem im Feldlager bekannt gewesen.
Laut FAS hatte sich zwar die Immediate Response Force des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundus zum Eingreifen bereit gemacht, sei aber nicht in Marsch gesetzt worden, nachdem durch Drohnenbilder klar gewesen sei, dass afghanische Sicherheitskräfte am Ort des Angriffs waren. Der damalige PRT-Kommandeur habe es abgelehnt, mit der Zeitung über den Vorfall zu sprechen.
Die damalige offizielle Mitteilung des Verteidigungsministeriums zu dem Vorfall:
In den frühen Morgenstunden des 02.07.10 griffen Opposing Militant Forces (OMF) gegen 03:20 Uhr afghanischer Ortszeit eine Einrichtung eines Vertragspartners der staatlichen amerikanischen Hilfsorganisation „US AID“ im Hotel „Ariana“ in Kunduz mit improvisierten Sprengsätzen, Panzerfäusten (Rocket Propelled Grenade / RPG) und Handfeuerwaffen an. Die Angreifer drangen in das Hotel ein und besetzten Teile des Komplexes. Im Zuge des Angriffs wurden neben drei britischen Mitarbeitern auch eine deutsche Zivilperson, die zum Wachpersonal gehörte, getötet und mehrere Zivilisten verwundet. Kräfte der Afghan National Army (ANA) und der Afghan National Police (ANP) hatten die Lage gegen 07:15 Uhr afghanischer Ortszeit unter Kontrolle. Amerikanische Kräfte waren ebenfalls vor Ort.
Deutsche Kräfte des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz waren in die Kampfhandlungen nicht involviert, unterstützten jedoch bei der anschließenden Versorgung und Behandlung der Verwundeten im Rettungszentrum des PRT Kunduz.
Es bleibt die Frage, und deswegen hat die FAS das wohl auch aufgegriffen: Hätte die Bundeswehr eingreifen müssen, weil ein deutscher Staatsbürger in unmittelbarer Lebensgefahr war – egal ob er als Wachmann, Tourist oder Handelsreisender dort unterwegs war?
Nachtrag: Am Sonntagnachmittag hat das Verteidigungsministerium zu dem FAS-Bericht Stellung genommen:
In den frühen Morgenstunden des 02.07.10 griffen Opposing Militant Forces (OMF) gegen 03:20 Uhr afghanischer Ortszeit eine Einrichtung eines Vertragspartners der staatlichen amerikanischen Hilfsorganisation „US AID“ im Hotel „Ariana“ in Kunduz mit improvisierten Sprengsätzen, Panzerfäusten (Rocket Propelled Grenade / RPG) und Handfeuerwaffen an. Die Angreifer drangen in das Hotel ein und besetzten Teile des Komplexes. Im Zuge des Angriffs wurden neben drei britischen Mitarbeitern auch eine deutsche Zivilperson, die zum Wachpersonal gehörte, getötet und mehrere Zivilisten verwundet.
Die afghanischen Sicherheitskräfte waren zum damaligen Zeitpunkt bereits die sogenannten „battle space owner“ im Raum. Diese Kräfte hatten gemäß Einsatzrichtlinien auf den laufenden Anschlag zu reagieren und den Anschlagsort abzusichern. Das entspricht einer abgestimmten und standardisierten Vorgehensweise im Einsatzgebiet.Daher erfolgte die Absicherung in Form eines inneren Ringes, hier durch die afghanischen Sicherheitskräfte, welche durch ISAF Kräfte im „Partnering-Prinzip“ unterstützt wurden.
Die zuständigen Kräfte der Afghan National Army (ANA) und der Afghan National Police (ANP) hatten die Lage gegen 07:15 Uhr afghanischer Ortszeit unter Kontrolle. Deutsche Kräfte des regionalen Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Team / PRT) Kunduz waren nicht gefordert und aus diesem Grund in die Kampfhandlungen nicht involviert, unterstützten jedoch bei der anschließenden Versorgung und Behandlung der Verwundeten im Rettungszentrum des PRT Kunduz.
Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach das Deutsche PRT Kunduz von den afghanischen Sicherheitskräften um Unterstützung gebeten wurde. Somit bestand für die Deutschen PRT Kräfte weder die taktische Möglichkeit noch die Notwendigkeit zum direkten Eingreifen.
Über dieses Ereignis wurde das Parlament in der „Unterrichtung des Parlamentes über die Auslandseinsätze der Bundeswehr (UdP)“ v. 07.07.2010 ausführlich unterrichtet.
Eine gewisse Ähnlichkeit dieser Erklärung mit der oben zitierten Mitteilung ist unverkennbar – mit dem interessanten Unterschied, dass in der Erklärung vom Sonntag unter anderem ein wichtiger Absatz eingefügt wurde: Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach das Deutsche PRT Kunduz von den afghanischen Sicherheitskräften um Unterstützung gebeten wurde. …Das allerdings hatte auch die FAS nicht behauptet. Sondern nur, dass das deutsche PRT von dem betroffenen deutschen Staatsbürger um Hilfe gebeten wurde.
(Foto: Bundeswehrpatrouille bei Kundus – Bundeswehr/Andrea Bienert via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
@KeLaBe & Thomas Wiegold:
SAME!
Die Argumentationskette des „Nicht-Unterstützen-Wollen“ ist die Falsche. Sie lässt auf ein gewisse Denkstruktur schliessen und erinnert an die Zeit, wo man das treiben in AFG nicht als „Krieg“ bezeichnen, sondern es als „robustes“ Mandat (Jung) mantramässig verkaufen wollte. Bis der Baron kam und Klartext sprach. Bei allem was man sonst von ihm halten möge – das hat er 100% richtig gemacht.
Und wenn ich mich an ROEs erinnere, dank denke ich an ein Flussbett bei Kunduz….und die vielen von der NATO festgestellten Verstösse, die ungeahndet blieben!
So, mein Sack ist zu. Danke für die Diskussion.
Bei FAZ Online hat Herr Seliger das ganze in einem Artikel (Holt mich raus, ich sterbe!) nochmal aufgegriffen.
Nichts viel neues aber schön viel Emotion.
@all
Eine Erklärung des BMVg von heute habe ich als Nachtrag eingefügt.
@f28
Gibt’s das Video irgendwo?
(@St.Michael: Der ganze Eintrag beruht auf der Vorabmeldung des Artikels von Marco Seliger.)
@T.W.
Ah – erkannt! Hatte heute morgen schon den ersten FAS Artikel gelesen.
Zu der Stellungnahme des BMVg ein Auszug aus dem FAS-Bericht:
„Die Offiziere in der deutschen Gefechtszentrale fragten telefonisch die benachbarten Amerikaner, ob sie eine Eingreiftruppe in die Stadt schicken könnten. Die Antwort kam prompt: „Das ist euer Zuständigkeitsbereich!“
Zudem waren US-Mentoren der ANP vor Ort aber kein OMLT?
Diese Zuständigkeitsdebatte ist bezeichnend.
Es fehlt die Grundlage einzugreifen. Wenn man nicht will versteckt man sich hinter Regularien.
Alles Halbwahrheiten! Nicht immer alles glauben, was geschrieben steht.
Ja, der Mann war bekannt, aber auch ( aufgrund seiner Ausbildung als Soldat und Spezialist „Feldnachrichtentruppe“) sehr gut ausgebildet. Und darüber hinaus auch gut informiert! Der Angriff war bekannt.
Ironie an: Natürlich wäre die IRF des PRT KDZ sofort ausgerückt, wenn die ANSF/ANP um Hilfe gebeten hätte……
Ironie aus: Wenn dem so gewesen wäre – auf welcher Grundlage?
Der Verstorbene war Spezialist, gut ausgebildet und vorbereitet. Er war ja schon mal da.
Er war auch gut informiert! Angriffe auf internationale Einrichtungen waren schon länger bekannt!
Nur die Ausrüstung war besch… Wollen wir da nicht alle auch die Deutsche Regierung und die Deutschen Soldaten in AFG verantwortlich machen. Wir hätten ihm doch ein besseres Gewehr, eine bessere Schutzausrüstung usw. geben können?! Da sprechen wohl ein oder zwei Gesetze dagegen, und hier und da ein Embargo.
Der Primat der Politik hat gewählt, und die Entscheidung getroffen, dass DEU bei den Großen mitspielt. Aber wenn jeder Soldat, ob groß oder klein, immer Angst davor haben muss, dass er als Kriegsverbrecher verknackt wird, dann sollte sich keiner in DEU wundern, wenn solche Entscheidungen getroffen werden nicht einzugreifen.
Und wenn ein Menschenleben mit Geld nicht aufzuwiegen ist, warum haben die Soldaten dann so wenig davon? Zivile Sicherheitsfirmen verdienen sehr gut dabei, und zahlen auch gute Entlohnungen. Übrigens gibt es mehr Deutsche Söldner, als der Deutsche Bürger sich vorstellen kann. Ist der Deutsche Bürger und dessen militärischer Arm, die BW, auch für die verantwortlich, wenn sie per Satellitentelefon auf einem Deutschen Schiff anrufen?
@KäferKarl | 04. August 2013 – 19:45
„Übrigens gibt es mehr Deutsche Söldner, als der Deutsche Bürger sich vorstellen kann.“
Welche Größenordnung darf ich mir denn als deutsche Bürgerin vorstellen? Ich dachte, es geht um Einzelfälle?
@CRM-M.
DEU Kräfte sind 2010 oft ausgerückt, um Verbündeten zu helfen, aber die Aufnahme der Verstärkungskräfte muss stehen oder zumindest abgesprochen sein. Unkoordiniert und unangemeldet – bei Nacht und unklarem Lagebild – in einen unübersichtlichen, laufenenden Feuerkampf eines „Battle Space owners“ hinein zu fahren, fordert „blue on green“ und „green on blue“ Situationen heraus.
@Memoria
Die ANA Spezial-Forces Kp war „partnered by“ US-ODA und die ANP von der US 10th mountain, daher waren BEL und DEU OMLT nicht vor Ort, da ihre ANA Counterparts nicht abgerufen wurden. Die OMLT Kräfte greifen nur an der Seite ihrer Mentees ins Geschehen ein – einfach so hin fahren, ist da nicht. Ob das ODA-Team Kdz mit der Kp raus gingen oder später bei Tageslicht aufschlossen hat, ist mir nicht bekannt. Es ist aber durchaus eine Herausforderung zeitgleich mit der ANA auszurücken wenn es ungeplant los geht. Übrigens wurde das ODA-Vorgängerteam von DEU Kräften „in extremis“ heraus geholt, nachdem sie in einen Hinterhalt geraten, Team-Leader und JTAC ausgefallen waren und die Vernichtung drohte. Vorwürfe von „verstecken“ von denen die nicht dort waren, an die die 2010 immer raus gefahren sind, finde ich schon sehr „kameradschaftlich“! Immer daran denken: Die Kräfte Anfang Juli in KDZ waren unverändert zu denen die im „schwarzen“ April in KDZ und Baghlan tätig waren…
Ich kann die ganze Aufregung nicht verstehen…
Natürlich ist es abstrakt gesprochen eine Aufgabe der Bw Deutsche (ganz egal aus welchen Gründen sie vor Ort sind) zu schützen.
Aber konkret kann ja gar keine Schutzverpflichtung bestehen (von der Tatsache, dass ehemalige Soldaten ja gar keine Kameraden sein können).
Das kann ja immer nur eine Entscheidung des Führers vor Ort sein!
Und eine strafrechtliche, Schadensersatzforderung oder ähnliches soll sich wodurch ableiten lassen??
Viel Wind um nichts…
Tragisch im Einzelfall, aber als ganzes wenig Streitpotential.
Wenn man den Artikel, die Meldung und die Stellungnahme BMVg Schritt für Schritt durchgeht, gibt es 3 wechselnde Sprachregelungen:
1. Die Quelle des Anrufs ist nicht vertrauenswürdig. Deshalb sind wir nicht raus.
Dann neue Sprachregelung:
2. Wir haben aufgerödelt und waren bereit, sind aber nicht los, weil Drohnenbilder uns gezeigt haben, dass ANA-Kräfte vor Ort sind. Und ausserdem waren ja auch die Amerikaner irgendwie vor Ort (wann?).
Dann neue Sprachregelung:
3.Wir waren bereit Die ANA hat uns ja nicht angefordert.
Fällt das nur mir auf?
Übrigens: Um 03:20 war der Anruf, um 07:15 (4h später!) war alles „unter Kontrolle“.
@Koffer:
„ehemalige Soldaten ja gar keine Kameraden sein können“
Interessantes Verständnis von Kameradschaft.
Unabhängig von diesem Anlass ein fundamental anderer Ansatz als der mir vermittelt wurde.
Wir waren, sind und bleiben Kameraden.
Hm… sass die deutsche Fuehrung vor Ort tatsaechlich einfach nur da und hat darauf gewartet ob die Afghanen Unterstuetzung verlangen? Vielleicht wird im Ausland ja tatsaechlich ein anderes Kameradschaftsverstaendnis gelehrt aber bei uns in Kanada haette die Fuehrung nicht passiv auf Unterstuetzung gewartet sondern (zumindest) selbst angefragt ob man helfen kann/darf.
Das waere fuer uns eine Frage des Stolzes: Wenn ein kanadischer Veteran in Kandahar um Hilfe gebettelt haette, waeren kanadische Truppen ausgerueckt, da bin ich mir sicher.
Die Polizei bleibt ja auch nicht in der Station, nur weil der Moerder das Opfer bis zum Eintreffen warscheinlich schon getoetet haben wird.
Die Klage des Vaters is meines Erachtens basislos und eher das Resultat von Verzweiflung. Es kann in diesem Fall wohl kaum von einer Schutzpflicht gesprochen werden, da ja Sicherheitstruppen reagiert haben (wenn auch keine deutschen). Trotzdem waere das fuer mich eine Frage der Ehre.
Übrigens geht aus dem Artikel/der Meldung/Stellungnahme ebenfalls hervor, dass die PRT-Führung ihrerseits KEINEN Kontakt mit der ANA/ANP gesucht hat und Hilfe angeboten hat. Sonst hätte man das ja angegeben.
Die medizinische Unterstützung im PRT-Kunduz fand statt, nachdem dort die Verwundeten hingeliefert wurden. Man war ja selbst nicht in der Kampfzone.
Die Drohne war wahrscheinlich eine KZO. Da kann man sicherlich Bilder machen, aber in einem Häuserkampf…..naja.
So gesehen ist der FAS-Artikel weniger eine „wie gehe ich mit einem zivilen Contractor um“ -Thematik. Sondern wie kam im Sommer 2010 das PRT seinen Verpflichtungen im Rahmen von ISAF nach. Wir erinnern uns: Die Karfreitagsgefechte waren gerade 3 Monate her.
@Memoria: Die Aussage von @Koffer ist zutreffend, denn Kameradschaft ist eine dem aktiven deutschen Soldaten auferlegte Pflicht, deren Zielobjekt nur Kameraden im Sinne des SG – nach hM ebenso nur aktive deutsche Soldaten – sein können. Mithin endet dieses besondere Verhältnis, wenn eine der betrachteten Personen kein aktiver Soldat mehr ist.
Eine Trauerfeier für deutsche Soldaten wollte sicherlich keiner mehr.
[Link gelöscht. T.W.]
@CRM-Moderator | 05. August 2013 – 0:36: Ich erkenne keine unterschiedliche „Sprachregelung“. Der Hinweis auf eine „nicht vertrauenswürdige Quelle“ ist den – der FAS aus irgendwelchen Gründen vorliegenden – Unterlagen des TOC entnommen, die damalige Meldung des BMVg stellt lediglich fest, daß keine eigenen Kräfte beteiligt waren, ohne dies zu begründen. Die – aus meiner Sicht absolut hinreichende – Begründung für das Nicht-Eingreifen erfolgte erst als Reaktion auf den FAS-Artikel, der eben diese Handlungsweise angriff und eine solche Begründung erst notwendig machte.
@ Sascha W.
Nicht böse gemeint, aber in ihrem posting „gründets“ ja nur so. Wie im BMVg.
Und deshalb liegen sie vollkommen richtig. Das BMVg begründet immer nur das, was andere schon rausbekommen haben…
Hätte man ja von Anfang sagen, ehhm begründen können:
„Wir haben nicht geholfen, weil uns keiner „offiziell“ gebeten hat.“
Das wäre ja mal eine Ansage gewesen, oder?
;o)
@CRM-M.
Die nächste Trauerfeier nach den von Ihnen verlinkten Opfern von Karfreitag, war die für die Verluste vom 15.04.2010 in Baghlan. Die hohe Operationsintensität ging das gesamte restliche Jahr 2010 unverändert weiter. Einfach mal „Vier Tage im November“ lesen, auf Seite 136-137 wird der Hotelvorfall erwähnt.
Ich empfinde es auch erstaunlich wie man perfekt – aus einem Artikel, im heimischen Sessel, drei Jahre später – ableiten kann, das es keine Verbindung mit der ANA gab. Ich hatte Verbindung zu meinem ANA Counterpart und melde mich jetzt aus dem Funkkreis ab.
Mein heimischer Sessel ist ganz in der Nähe von KDZ….genauso wie 2010.
Melde mich ebenfalls ab.
@CRM-Moderator: Warum hätte das BMVg seinerzeit eine Begründung für das Nicht-Handeln geben sollen? Eine solche ist regelmäßig nur dann erforderlich, wenn eine Zuständigkeit und damit eine Handlungsverpflichtung besteht, die eben in diesem Falle nicht gegeben war. Das Nicht-Handeln ist ja auch mehr als drei Jahre lang nicht hinterfragt worden, woraus sich ergibt, daß eine Begründung seinerzeit obsolet war und erst durch die menschlich verständliche, aber sachlich nicht gerechtfertigte öffentliche affektive Empörung eines Hinterbliebenen und die diese aufgreifende mediale Berichterstattung notwendig wurde.
@ CRM-Moderator
Aus den Meldungen geht auch nicht hervor, dass es sich um ein VBIED und mehrere SIED handelte. Ebenfalls werden keine getöteten afghanischen Staatsbürger erwähnt. Schließen sie daraus, dass es die nicht gab, weil man es sonst angegeben hätte? Die gemachten Angaben sind kein Ereignisprotokoll und daher wird nicht deutlich ob und wann Verbindung mit den ANSF aufgenommen wurde.Auch die „alles unter Kontrolle“ Meldung von 07:15 Uhr halte ich nicht für verwunderlich, denn die ANSF werden mit der Meldung gewartet haben, bis sie den gesamten Bereich bei Tageslicht haben durchsuchen können.
Wie sie es drehen und wenden, die Personen im Ariana Hotel hätte keiner mehr gerettet. Eine Notwendigkeit auszurücken ergab sich allein daraus nicht mehr. Ich persönlich hätte es trotzdem begrüßt – zur Aufklärung des Anschlagsortes.
@CRM-Moderator
Vielleicht ist die BW ja auch nur zurückhaltend in ihrem Verhältnis zu Ex-Soldaten in anderen (quasimilitärischen) Diensten, weil sie nie weiß, bei wem diese sich (über)morgen anstellen lassen.
@CRM-Moderator
Grüße von der östlichen Kunduzseite ;)
Bei dem BW-Geist der sich hier äußert dürfte endgültig die Richtigkeit unserer Planung Richtung Ai Khanom bzw. Khorog bestätigt sein.
In extremis stehen wir vorm Tor, da ist ja mit ANSF qua Order für unsere Sicherheit gesorgt, und beobachten die Drohne am Himmel.
Zitat: „Auftrag der Bundeswehr:
Die Bundeswehr schützt Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger.“
Verantwortlich sind die Kommandeure vor Ort. Absichern durch Melden, Fragen, Warten etc. hilft nicht. Peinlich, aber wer den Verantwortlichen kennt, ebenso wie 2011 beim Angriff auf die VN, wundert sich nicht, dass nichts geschah, außer Ausreden.
So, da bin ich wieder. Ist ja einiges los heute…..
@ Sascha W.: Habe ich sie richtig verstanden, dass aus ihrer Sicht keine „Handlungsverpflichtung“ besteht, wenn es vor der eigenen Haustür zu mehrstündigen Kampfhandlungen kommt?! Sicher kann man nicht überall gleichzeitig helfen, aber…..
Und dass dieser offensichtlich komplexe Vorfall 3 Jahre nicht hinterfragt wurde, bedeutet was?
Wiki sagt zu ISAF: „Der Auftrag besteht darin, die vorläufigen Staatsorgane Afghanistans und ihre Nachfolgeinstitutionen bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Afghanistan so zu unterstützen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können, und Sicherheitsunterstützung bei der Wahrnehmung anderer Aufgaben in Unterstützung der „Bonner Vereinbarung“ zu gewähren.“
@ Cynic 2: „Wie sie es drehen und wenden, die Personen im Ariana Hotel hätte keiner mehr gerettet. Eine Notwendigkeit auszurücken ergab sich allein daraus nicht mehr. Ich persönlich hätte es trotzdem begrüßt – zur Aufklärung des Anschlagsortes.“
Dass sie im Nachhinein wissen, dass keiner mehr gerettet hätte werden können ist eine wahrlich hellseherische Begründung. Diese Eingebung hatte die Führung sicherlich auch in dem Augenblick als die nichtvertrauenswürdige Quelle angerufen hat. Jetzt macht ja alles Sinn….. Aber nachher hingefahren wären sie schon gerne, um sich das mal anzugucken – Pardon: „Aufklären“…..
@Memoria
Kameradschaft ist eine auf Not und Gefahr beruhende Grmeinschaft aktiver Soldaten.
@CRM-Moderator: Sie haben mich richtig verstanden. Man rennt nicht einfach irgendwo hin, weils da geknallt hat oder weil man aufgrund eines Anrufes aus einem Gefecht gerade einen emotionalen Moment hat. Handlungsverpflichtungen einerseits und die Entscheidung zum Handeln oder Unterlassen ergeben sich aus klaren Zuständigkeiten, sie fließen üblicherweise in Form von Führungslinien und weiteren Auflagen in die Operationsplanung ein. Auflagen sind einzuhalten. Zuständig waren die ANSF, an die die Sicherheitsverantwortung übergeben worden war, diese waren vor Ort, benötigten keine Unterstützung und haben eine solche auch nicht angefordert. Dennoch einzugreifen, wäre dem Auftrag – wie weiter oben von mir ausgeführt – mutmaßlich abträglich gewesen.
@Sascha W.: Von hinrennen habe ich nicht gesprochen. Und zu dem emotionalen Moment sage ich jetzt mal nichts.
Das aber im Jahre des Herrn 2010 die ANSF schon so fit war, dass wir nicht daran dachten ihnen Hilfe anzubieten (war ja quasi um die Ecke) ist mir neu.
@Commander
„Zitat: “Auftrag der Bundeswehr:
Die Bundeswehr schützt Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger.”
Verantwortlich sind die Kommandeure vor Ort. Absichern durch Melden, Fragen, Warten etc. hilft nicht. Peinlich, aber wer den Verantwortlichen kennt, ebenso wie 2011 beim Angriff auf die VN, wundert sich nicht, dass nichts geschah, außer Ausreden.“
‚Tschuldigung, aber das ist unsachlicher Blödfug!!
Deutsche Truppen sind nicht Eigentum des Kommandeurs vor Ort.
Und wenn er nicht den Auftrag hat unter Außerachtlassung jeglichen Risikos jeden Deutschem aus jeder Situation zu retten (und diesen Auftrag gab es und gibt es nicht!!), dann hat er SEHR, SEHR genau zu überlegen wann er abweichend von seinem Auftrag ohne Erlaubnis und Befehl eine ungeplante Operation mit erheblichem Risiko für seine Soldaten durchzuführen!
@CRM-Moderator: Deshalb machte sich die IRF bereit, wurde aber nicht gebraucht und deshalb auch nicht entsandt – und das war auch gut so, denn die Übernahme der Sicherheitsverantwortung in KDZ City durch ANSF war ein Lackmus-Test für diese, weshalb auch ANSF-Kräfte in KDZ massiv präsent waren. Es ist davon auszugehen, daß ein Feind, der in der Lage ist, einen komplexen Angriff durchzuführen, diesen auch strategisch einsetzt, mithin ist davon auszugehen, daß auch der Feind die ANSF und die Bereitschaft der internationalen Streitkräfte, diesen die Verantwortung zu überlassen, testen wollte. Sollte dem so gewesen sein, hätte ein unnötiges Eingreifen genau dieser Absicht in die Hände gespielt – und auch wenn dies nicht die Absicht des Feindes gewesen sein sollte, hätte man die ANSF-Kräfte düpiert und diskreditiert.
@CRM-Moderator
Sie haben meine Aussage richtig verstanden. Hellseherische Fähigkeiten wären bei der Entschlussfassung sicherlich von Vorteil. Wer die nicht hat, benutzt einen Prozess namens Lagebeurteilung in den unter anderem Erkenntnisse zu bisherigen Anschlägen einfließen. Die wiederum gewinnt man durch hinfahren und „aufklären“ auch wenn der eigentliche Anschlag schon vorbei sein sollte, denn meist konnte man 2010 nicht gleich seine C-IED Spezialisten mitnehmen und eine Untersuchung anstellen.
@Sascha W.: Ich lasse mal alle ihre Konjunktive weg und erlaube mir sie wie folgt zusammenzufassen: Wir haben keinen hingeschickt, um nicht unnötig die ANSF zu diskreditieren.
@CRM-Moderator: Auch wenn das eine hinreichende Begründung wäre, stellte mein letzte Beitrag lediglich die negativen Folgen eines Eingreifens dar, die natürlich in die Entscheidungsfindung einfließen müssen. Die deutschen ISAF-Kräfte waren schlicht weder zuständig und noch wurden sie benötigt, mithin war ihr Einsatz auch nicht notwendig, wäre er dennoch erfolgt, hätte das unerwünschte negative Einflüsse auf den Auftrag gehabt, was dazu führt, daß er nicht nur nicht notwendig sondern auch nicht wünschenswert war.
@Sascha W.
Treffer versenkt!
Na hoffentlich fühlten sich die ANSF nicht durch den Drohnenaufstieg gekränkt. Einfach in deren Zuständigkeitsbereich reinfliegen – ohne Absprache. Obwohl, das war ja sicherlich genehmigt von denen, ääääh neee, die haben ja nicht angefragt.
Gespannt ob noch was von offizieller Seite nachkommt, wenn der Vater des Ermordeten weiter nachbohrt.
Gluck, gluck, gluck….. ;o)